Das gestohlene Foto. Eine Fallanalyse zum Urheberrecht


Studienarbeit, 2004

15 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Sachverhalt

1 Veröffentlichung des Fotos von Daniel Kübelböck

2 Fragestellung der journalistischen Ansprüche

3 Rechtliche Konsequenzen wegen der Publikation

4 Haftung für Veröffentlichung eines Agentur-Fotos

5 Haftung für die Inhalte von verlinkten Internet-Seiten

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Sachverhalt

Sie sind jung, kreativ und brauchen das Geld: nach Ihrem Studium an der renommierten Hochschule der Medien haben Sie sich mit einer Online-Publikation als Web-Publisher selbständig gemacht. „stuttgart-aktuell.de“ hat einen ständigen Internet-Auftritt, der Inhalt wird zumindest 2 mal die Woche aktualisiert; weiterhin haben Sie den Anforderungen an eine Online-Publikation Genüge getan. So sind Sie als verantwortlicher Redakteur eingetragen; es gibt ein Impressum u.ä.

Endlich können Sie auch mal selbst den Inhalt bestimmen: Sie veröffentlichen in ihrer Online-Publikation in einer Serie eine Kurz-Biografie (jeweils drei Spalten Text) ihres lässigen Kumpels Dieter B. über einen hoffnungsvollen Nachwuchskollegen, den fernsehbekannten Daniel Kübelböck mit dem anspruchsvollen Titel: „klingt wie Kermit, wenn man hinten drauf tritt“. Dabei wird ein Foto veröffentlicht, dass den 18-jährigen Daniel Kübelböck zeigt, wie dieser sich unbeobachtet glaubt, nackt im Garten sitzt, und mit seiner großen Barbiepuppen-Familie spielt (einschließlich dem Barbie-Haus und Barbie-Wohnmobil). Das Foto hat Dieter einfach bei seinem Besuch bei der BILD-Redaktion mitgehen lassen; es war von einem angestellten Redakteur ausschließlich für die Veröffentlichung in der BILD-Zeitung gemacht worden.

Sie werden daneben auch noch selbst kreativ und schreiben Hintergrundberichte über die persönliche Entwicklung von Daniel K., wobei Sie sich auf die lockeren Berichte von Dieter B. verlassen und Gehörtes zusammentragen. Dass entgegen ihres Berichtes Daniel K. nie in der „Vereinigung infantiler Puppenliebhaber“ Mitglied gewesen ist, ist ja auch eher als Schönheitsfehler zu sehen; alle Tatsachen müssen ja nun mal nicht wahr sein, wie Sie als Journalist ja noch so in etwa wissen.

Das Ganze wird für Sie ein voller Erfolg, die Zugriffe auf ihre Publikation steigen enorm, die Fan-Post auch, wobei sich leider im Briefkasten dann auch einmal ein Brief eines Rechtsanwaltes findet, der unangenehme rechtliche Konsequenzen in Aussicht stellt. Zwar halten Sie Rechtsanwälte sowieso für eine geldgierige Bande, die stets Ärger machen und Ihr alter Kumpel Dieter B. beruhigt Sie sogleich fachmännisch mit Äußerungen wie „ist doch scheißegal und alles pille-palle.“ Sie haben jedoch trotzdem etwas Sorge und stellen sich folgende Fragen:

1 Veröffentlichung des Fotos von Daniel Kübelböck

Hätte ich das Foto von Daniel K. veröffentlichen dürfen (welche Rechte hängen damit zusammen) und betreffen mich mögliche Konsequenzen überhaupt, wo doch das Material von Dieter stammt?

Grundsätzlich ist in Deutschland die Pressefreiheit im GG Art. 5 festgelegt. In Absatz 1 heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Im zweiten Absatz steht jedoch: „Diese Recht finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und im Recht der persönlichen Ehre.“ Absatz zwei wird im vorliegenden Fallbeispiel tangiert.

Die Veröffentlichung des Fotos ist äußerst problematisch, da das Foto nicht von mir selbst gemacht worden ist, sondern von einem BILD-Fotografen erstellt und von Dieter B. aus der Redaktion entwendet wurde. Weder der veröffentlichende Redakteur von stuttgart-aktuell.de noch Dieter B. selbst haben Nutzungsrechte an dem Bild. „Wo immer die Medien daher bildliche Illustrationen einsetzen, haben sie zunächst die Urheberrechte der jeweiligen Zeichner, Fotografen, Produzenten oder Kameramänner zu beachten. Sofern diese als Arbeitnehmer von Presseverlagen tätig werden, wird heute in Ergänzung des gesetzlichen Tatbestands des § 43 UrhG im wesentlichen durch die urheberrechtlichen Bestimmungen der Manteltarifverträge für die Übertragung der Veröffentlichungsbefugnis auf die Verlage Sorge getragen, deren Regelungen obendrein häufig individualtauglich vereinbart werden.“ (Soehring, 2002, S. 182) Das Urheberrecht liegt also alleine bei der BILD-Redaktion, schon alleine deshalb hätte das Bild nicht ungefragt veröffentlichen dürfen.

Aus jenem Grund hätte vor der Veröffentlichung die publizistische Sorgfaltspflicht wahrgenommen werden müssen. Sie besagt, dass Journalisten - auch wenn sie durch aktuelle Geschehnisse zeitlich eingeengt sind – die Pflicht haben, „einen Sachverhalt mit der mit ihren Mitteln einzuhaltenden Sorgfalt [zu] erforschen.“ (Soehring, 2002, S. 13) Der Gesetzgeben verpflichtet die Medien nicht, ausschließlich die Wahrheit zu veröffentlichen, sondern die Prüfung des zu veröffentlichen Materials. Das Vertrauen auf die Integrität von Dieter B. ist nicht ausreichend, um diese Pflicht zu erfüllen. Daher ist die publizistische Sorgfaltspflicht durch die Veröffentlichung des Fotos erheblich verletzt worden. Somit ist der Tatbestand strafbar. Zudem gehört zur journalistischen Sorgfaltspflicht auch, dass keine gestohlenen Fotos angenommen, geschweige denn veröffentlicht werden. Wenn die Sorgfaltspflicht ernst genommen worden wäre, hätte das Foto nicht angenommen werden dürfen. Daher ist der veröffentlichende Redakteur voll verantwortlich, auch wenn das Foto über Dieter B. an ihn gelangt ist.

[...]

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Das gestohlene Foto. Eine Fallanalyse zum Urheberrecht
Hochschule
Hochschule der Medien Stuttgart
Veranstaltung
Urheberrecht
Note
1,7
Autoren
Jahr
2004
Seiten
15
Katalognummer
V60360
ISBN (eBook)
9783638540605
ISBN (Buch)
9783656788478
Dateigröße
506 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Urheberrecht
Arbeit zitieren
Dipl.-Informationswirt Christof Lechner (Autor:in)Tobias Dorfer (Autor:in), 2004, Das gestohlene Foto. Eine Fallanalyse zum Urheberrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60360

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