Die Münzstätte Wien im 15. Jahrhundert. Organisation und Verwaltung im Spiegel spätmittelalterlicher Handschriften


Diplomarbeit, 2003

199 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Vorwort

Die vorliegende Arbeit stellt eine überarbeitete Fassung meiner 2003 an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien zur Erlangung des Magistergrades im Fach Geschichte eingereichten Diplomarbeit dar. Die Idee sich im Zuge meiner Abschlussarbeit mit der mittelalterlichen Wiener Münzstätte zu befassen, erwuchs aus einer Lehrveranstaltung zum Thema „Münzverwaltung und Münztechnik in Quellen des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit”, die im Wintersemester 1999/2000 am Institut für Numismatik stattfand. Von der Thematik fasziniert begab ich mich auf die Suche nach weiteren Quellen zum Wiener Münzwesen. Schließlich stieß ich dabei auf das sogenannte „Münzbuch des Albrecht von Ebersdorf”. Diese Handschrift aus der Mitte des 15. Jahrhunderts wird heute im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv verwahrt[1], wurde letztlich zum Kernstück meiner Diplomarbeit. Zwar existiert von dieser Handschrift bereits eine 1838 von Theodor G. von Karajan veröffentlichte und für damalige Verhältnisse recht brauchbare Edition – welche aber leider nicht ganz vollständig ist. Da es sich bei dem Münzbuch aber um eine der wichtigsten Quellen zum mittelalterlichen Wiener Münzwesen handelt, erschien schon Bernhard Koch eine Neubearbeitung wünschenswert.[2] Diesen bislang unerfüllten Wunsch des Altmeisters der österreichischen Mittelalternumismatik habe ich versucht im Rahmen meiner Arbeit nachzukommen. Zusätzlich dazu erfolgte auch gleich die Neubearbeitung der münzgeschichtlich relevanten Teile in einer weiteren von Schalk seinerzeit als „Nikolsburger Codex“ bezeichneten Handschrift aus dem 15. Jahrhundert.

Anhand dieser Handschriften bzw. Handschriftenteile, deren Inhalt, Aussehen und Geschichte am Beginn der Arbeit vorgestellt werden, soll der derzeitige Forschungsstand überprüft und der Versuch einer kompilierenden Auswertung unternommen werden. Flankierend erfolgte auch die Einarbeitung anderer edierter Quellen. Dieser quellennahe Ansatz erschien interessant und wichtig zumal die gängige Literatur zur Wiener Münzstätte entweder mit einem sehr bescheidenen bis nicht vorhandenen wissenschaftlichen Apparat auffällt[3] oder wie Luschins grundlegendes Werk zum „Wiener Münzwesen im Mittelalter” eher umständlich zu benutzen ist.[4] In manchen Fällen wurde auch mit dem Verweis auf eine geplante, aber leider nicht mehr ausgeführte, spätere Bearbeitungen bewusst auf Quellen- und Literaturangaben verzichtet.[5] Auffällig ist auch, dass bis heute schriftliches Quellenmaterial im wesentlichen nur soweit rezepiert wird, als es in Luschins regestenartiger Auflistung enthalten ist.[6] Eine Überprüfung, Ergänzung und zusammenfassende Auswertung aller verfügbaren Quellen, wie sie von Emmerig für das bayerische Münzwesen des 15. Jahrhunderts versucht wurde[7], wäre sicher auch für Österreich eine interessante und lohnende Aufgabe. Auch fehlen bislang umfassende Untersuchungen zum Wiener Münzpersonal und der Münzerhausgenossenschaft. Dies ist nicht nur ein auf das Mittelalter beschränktes Problem, vielmehr wissen wir bis ins 19. Jahrhundert hinauf kaum etwas Näheres über die Betriebsabläufe und das Personal in der Wiener Münze. Für all diese Problemkreise wäre eine breit angelegte Aufarbeitung des einschlägigen Akten- und Urkundenmaterials notwendig, dies war jedoch mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens nicht realisierbar und so musste dieses Vorhaben zurückgestellt werden. Die vorliegende Arbeit, deren inhaltlicher Schwerpunkt nicht auf den Münzbildern und dem Münzfuß[8] der Wiener Prägungen, sondern auf organisatorischen und technischen Fragen liegt, versteht sich aber als ein erster vorbereitender Schritt in diese Richtung. Ausgehend von diesem Ansatz wurde auch die Arbeit an dem bereits erwähnten Münztechnischen Glossar weitergeführt und durch Begriffe, Erklärungen und Nachweise aus den anderen verwendeten Quellen vervollständigt und so wesentlich erweitert. Abschließend möchte ich mich noch bei all jenen Personen und Institutionen bedanken die zum Gelingen dieser Arbeit mit Auskünften und Hinweisen beigetragen. Mein ganz besonderer Dank gilt dabei den Mitarbeitern der verschiedenen von mir benutzten Archive und Bibliotheken. Stellvertretend sei hier nur Herr Dr. Petritsch vom Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien genannt.

2 Die bearbeiteten Quellen

Wie bereits im Vorwort erwähnt, bilden Handschriften des 15. Jahrhunderts aus verschiedenen österreichischen Archiven die Basis dieser Arbeit. Ausgewertet wurden dabei im Wesentlichen drei Codices, auf deren Inhalt, Aussehen und Geschichte im folgenden Kapitel kurz eingegangen werden soll.

· Ausgangspunkt der Überlegungen war die Handschrift W723 des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, ihre im Anhang gebotene Neuedition stellt einen Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit dar. Dieser als „Münzbuch des Albrecht von Ebersdorf“ in die Literatur eingegangene Codex, ist die umfangreichste und wichtigste der hier bearbeiteten Quellen zum Wiener Münzwesen. Zugleich handelt es sich bei dieser Quelle um die einzige der hier vorgestellten Handschriften, die sich ausschließlich mit Agenden der landesfürstlichen Kammer und hierbei zum weit überwiegenden Teil mit dem Münzwesen beschäftigt.

· Weniger umfangreich und bekannt als dieses Münzbuch, aber durchaus ebenso interessant, sind die münzgeschichtlich relevanten Teile aus einer juristischen Sammelhandschrift, die sich heute im Stadtarchiv Wiener Neustadt befindet. Der Codex 2102 hat bereits eine recht bewegte Geschichte, auf die später noch eingegangen werden soll, hinter sich. Die numismatisch relevanten Teile dieser Handschrift sind ebenfalls im Anhang ediert.

· Bei der dritten Quelle handelt es sich um den Codex XL aus dem Archiv des Stiftes Seitenstetten. Auch dieser aus dem 15. Jahrhundert stammende Codex gehört, wie jener aus Wiener Neustadt zum Typus der juristischen Sammelhandschriften. Neben den unterschiedlichsten österreichischen Rechtstexten, findet sich in dieser Handschrift auch ein Abschnitt zum Wiener Münzrecht aus der Zeit um 1450 sowie eine Anzahl von Urkundenabschriften mit münzrechtlichem Inhalt. Auch hier wäre einer Neuedition, zumindest der numismatisch relevanten Teile wünschenswert gewesen – musste aber aus Platz- und Zeitgründen unterbleiben.

Zusätzlich zu diesen auch in der einschlägigen Literatur immer wieder erwähnten Handschriften, flossen aber auch noch andere zumeist durch Editionen und Regestenwerke erschlossene Quellen in die Betrachtungen ein. Hierbei handelt sich überwiegend um Urkunden und Urkundenabschriften aus verschiedenen Archiven in Österreich und Deutschland.

2.1 Das sogenannte „Münzbuch des Albrecht von Ebersdorf“

2.1.1 Beschreibung

Das sogenannte „Münzbuch des Albrecht von Ebersdorf” ist eine hochformatige Pergamenthandschrift mit den ungefähren Abmessungen 35x25x4,5 cm. Der Einband besteht aus zwei Holzdeckeln, deren rote Lederbespannung die Reste eines dekorativen Streicheisenmusters aufweisen. Auch finden sich auf dem Einband noch die Spuren von Metallbeschlägen und drei Buchschließen. Auf dem vorderen Einband wurde zu Archivzwecken ein Papierschildchen mit einer knappen Charakterisierung des Inhalts angebracht. Außerdem finden sich in der linken oberen Ecke zwei Papierschildchen mit den Signaturen 429 (Böhm, Suppl. 429) und darunter etwas nach rechts versetzt 723 (aktuelle Signatur). Diesen Schildchen zugeordnet sind zwei unterschiedlich alte Eigentümerstempel des Haus-, Hof- und Staatsarchivs Wien. Auf dem Buchrücken steht in schwarzer Tinte Münzbuch von 1430, die Jahreszahl ist zusätzlich noch einmal auf einem Papieretikett angebracht.

Die Handschrift umfasst insgesamt 50 Blatt im Folioformat. Außerdem ist ein auf grobem grau-braunem Papier geschriebenes Inhaltsverzeichnis als Archivbehelf lose beigelegt. Da dieses Verzeichnis von Karajan nicht erwähnt wird, ist anzunehmen, dass es erst nach oder parallel zu seiner Edition, möglicherweise auch von ihm selbst, angelegt wurde.

Es existieren zwei Folierungen. Die mit schwarzer Tinte geschriebene ältere Blattzählung[9] (fol.1 (1a)–49) beschränkt sich auf die mittelalterliche Handschrift. Die 1982 angebrachte Bleistiftfolierung berücksichtigt auch das beigelegte Inhaltsverzeichnis (fol.1-4 neu). In die Neuedition im Anhang wurden beide Folierungen eingefügt.

Nach fol.45 wurden einige Lagen herausgeschnitten, die aus späterer Zeit stammenden Folierungen laufen jedoch durch. Das Fehlen von Linierung und Schriftspiegelbegrenzung deuten auf die Bestimmung als Gebrauchshandschrift, wenngleich die Blätter nur relativ geringe Abnützungserscheinungen aufweisen. Abgesehen von einigen durch die korrodierten Beschläge verursachten Rostflecken und kleinen Löchern auf den vordersten und hintersten Blättern weist die Handschrift keine nennenswerten Beschädigungen oder Verderbungen auf. Die, sieht man von den fehlenden Beschlägen ab, relativ gute Erhaltung und geringe Abnützung lässt sich möglicherweise damit erklären, dass die meisten der hier aufgezeichneten Vorschriften relativ bald nach Entstehen der Handschrift durch neue Verordnungen, wie die Münzmeisterinstruktionen für Niklas Teschler[10] oder die Münzordnung von 1481 ersetzt wurden. Besonders die Einführung neuer Münzsorten und der Bedeutungsverlust der Pfennigprägung ließen die darauf bezogenen Verordnungen bald obsolet erscheinen. Mit der Aufhebung der Hausgenossen wurden schließlich auch die Aufzeichnungen ihrer Rechte praktisch bedeutungslos.

2.1.2 Geschichte und Datierung

Vom Wiener Münzamte verfasste Darstellung über dessen Gebahrung und die Verhältnisse der lf. Münze, mit einem Anhange von lf. Verordnungen darüber von 1277-1430 circa und Nachträge bis 1450. Verfasst circa 1430.[11] Ganz korrekt ist diese, vom vorderen Einbanddeckel stammende, Beschreibung des Inhaltes jedoch in zweierlei Hinsicht nicht. Zum Ersten beschränkt sich der Inhalt der Handschrift nicht nur auf das Münzwesen, sondern sie enthält auch andere Belange der landesfürstlichen Kammer, und zum Zweiten stammen die letzten datierten Vorgänge zum Münzwesen aus dem Jahr 1455. Präzisieren lässt sich die Datierung der Handschrift noch zusätzlich durch die im Auftrag des Oberst-Kämmerers Albrecht v. Ebersdorf ausgestellten Quittungen für acht österreichische Klöster. Da Albrecht von Ebersdorf erst am 14.5.1455 das Amt der Oberst-Kämmerers[12] in Österreich übernahm, die Klosterabgaben aber erst zu St. Michael, am 29. September jeden Jahres fällig wurden, können diese, auf den letzten Seiten der Handschrift gemachten Eintragungen frühestens im Herbst des Jahres 1455 entstanden sein.

1662 gelangte die Pergamenthandschrift vom kaiserlichen Archiv in die „NÖ Kamer Registratur“. Am 9.4.1870 wurde die bis dahin im Hofkammerarchiv unter der Signatur D 106 abgelegte Handschrift schließlich vom k.u.k Reichs-Finanzministerium ausgegliedert und an das Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv abgetreten. Dieser Vorgang erfolgte als Laufnummer 19 der Conter-Current-Acten Z 81 ex 1870.[13] Die Handschrift befindet sich bis heute in diesem Archiv und trägt nunmehr die Signatur Weiß 723 (W723).

2.1.3 Zum Inhalt der Handschrift

Das „Münzbuch des Albrecht von Ebersdorf” lässt sich nach inhaltlichen Gesichtspunkten grob in drei große Abschnitte gliedern. Zwei davon beschäftigen sich fast ausschließlich mit dem Münzwesen, während der dritte durch leere bzw. fehlende Seiten abgehobene Teil inhaltlich andere Belange aus dem Bereich der landesfürstlichen Kammer betrifft:

1. Den ersten Teil bildet eine relativ ungeordnete Ansammlung von Bestimmungen und Anleitungen, die mehr oder weniger direkt mit dem Münzwesen zusammenhängen, z.B. Aufzählung der in Wien vorhandenen amtlichen Waagen, Bestimmungen zur Eichung von Gewichten, Vergleiche von Gewichten und Bewertungen zwischen Venedig und Wien oder auch technische Angaben zur Silberverarbeitung. Leider enthält dieser Teil kaum Ansatzpunkte zur Datierung der einzelnen Angaben.
2. Im zweiten Abschnitt finden sich die Abschriften vieler wichtiger Urkunden zur Geschichte der Wiener Münzstätte. Der zeitliche Bogen spannt sich hier vom späten 13. bis zur Mitte des 15. Jahrhundert.
3. Der letzte Teil der Angaben zum Spielgrafenamt[14], sowie Abrechnungen der St.Nikolaus-Bruderschaft[15] und des Obersten Kämmerers enthält, hat mit dem Münzwesen eigentlich nichts zu tun und wurde deshalb von Karajan bei der Edition fortgelassen. Obwohl Karajan seinerzeit auch die Edition dieses Teiles der Handschrift für die nahe Zukunft in Aussicht gestellt hatte, unterblieb eine solche. Erst Karl Schalk nahm sich auch dieses Teiles an und veröffentlichte ihn 1880 in den Blättern des Vereins für Landeskunde von Niederösterreich.[16] Der Vollständigkeit halber, aber auch weil die Karajan’sche Zuschreibung der gesamten Handschrift an den Obersten Kämmerer Albrecht von Ebersdorf vorrangig auf diesem Teil beruht, erschien seine Aufnahme in die Neuedition gerechtfertigt. Hinzu kommt, dass diese Teile einen interessanten Einblick in die anderen Agenden des Obersten Kämmerers gewähren. Auch zeigt sich hier, dass trotz der bereits relativ hochentwickelten Geldwirtschaft selbst im Spätmittelalter noch manche Abgaben lieber in den traditionellen Waren denn in barer Münze entrichtet und angenommen wurden.

2.1.4 Zweck und Auftraggeber der Handschrift

Der Inhalt des letzten Teiles der Handschrift spricht gegen die in der Literatur vereinzelt geäußerte Ansicht, dass es sich bei dem Codex um ein Handbuch der Hausgenossen gehandelt hat.[17] Denn es stellt sich bei dieser Zuschreibung die Frage, welches Interesse die Hausgenossen an einem Verzeichnis von Filzschuhen und Pelzmänteln, die der Oberste Kämmerer jährlich von den großen österreichischen Klöstern erhielt, gehabt hätten. Auch eine Auflistung der Spielgrafensprengel dürfte für die Korporation der Hausgenossen von untergeordneter Bedeutung gewesen sein. Es erscheint auch naheliegender, dass in der landesfürstlichen Kammer eine Zusammenstellung der wichtigsten Urkunden und Aufzeichnungen für den Amtsgebrauch angelegt wurde, um schnell auf diese zugreifen zu können ohne dazu größere Archivbestände durchforsten zu müssen.

Dagegen dürfte ein Amtsbuch für die Hausgenossen wohl eher entbehrlich gewesen sein, zumal sie sicher geringere Aktenmengen zu verwalten hatten, als dies in der landesfürstlichen Kammer der Fall war. Wichtige Urkunden, z.B. jene von 1277, werden die Hausgenossen, wie wir es von mittelalterlichen Stadtrechten her kennen,[18] ohnedies in einem separaten Kasten oder einer Schatulle sicher verwahrt haben.

Nicht ganz von der Hand zu weisen ist allerdings die These von Schalk, dass es sich bei der Handschrift um ein Amtsbuch des Anwalts in der Münze gehandelt haben könnte.[19] Aber auch hierbei gilt ähnliches wie für die Hausgenossen, sodass die Frage offen bleibt, wieweit Verbindungen zwischen dem Münzanwalt und der Musikerzeche vorhanden waren bzw. noch quellenmäßig nachweisbar sind.

Das Inhaltsverzeichnis, welches auf der ersten Seite begonnen wurde, legt nahe, dass zumindest anfänglich eine planmäßige Aktensammlung vorgesehen war. Mit Fortgang der Arbeiten und dem Wechsel der Schreiber ging diese Planmäßigkeit, und auch das Interesse an einem Inhaltsverzeichnis offensichtlich verloren.

2.2 Codex 2102, Stadtarchiv Wiener Neustadt

Anders als bei der vorhergehenden Handschrift ist der Inhalt des Codex 2102 aufgrund seines Charakters als juristische Sammelhandschrift wesentlich vielfältiger. Die in Wiener Neustadt entstandene Handschrift zeigt drei Hände unterschiedlicher Zeitstellung, wobei Hand A, eine deutsche Kanzleikursive, dem beginnenden 16.Jahrhundert angehört, während die beiden anderen Hände B und C eine Bastarda aus dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts aufweisen. Die Hand B lässt sich sogar einem konkreten Schreiber zuweisen. In einem Eintrag vom 21.April 1474 auf fol.223rea nennt sich nämlich S. Schaeffenberger selbst als Verfasser der vorliegenden Zeilen.

Nicht nur der Inhalt, auch die Geschichte der Handschrift verlief weniger linear als jene des „Münzbuches“. Nach ihrer Anfertigung in Wiener Neustadt und der Verwendung im Umfeld des städtischen Rates verliert sich die Spur der Handschrift. Erst seit sie sich im Besitz der Fürsten Dietrichstein befand, lässt sich ihre Geschichte einigermaßen lückenlos nachverfolgen. In der Bibliothek des Fürsten Dietrichstein in Nikolsburg (heute: Mikulov, Tschechien) war sie als Codex II/177 bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts eingereiht. Anschließend wurde sie vom Stadtarchiv Bratislava erworben und unter der Nummer 616/934 in dessen Bestände eingereiht. Durch einen Bleistiftvermerk lässt sich Dr. Fritz Dworschak aus Krems als nächster Besitzer nachweisen. Im Dezember 1959 wurde die Handschrift schließlich vom Stadtarchiv Wiener Neustadt erworben und kehrte so unter der Bandnummer 2102 an ihren Ursprungsort zurück.

Eine detaillierte Beschreibung dieser Handschrift sowie eine genaue Zusammenstellung des Inhalts hat zuletzt Franz Lackner in den Veröffentlichungen der Kommission für Schrift und Buchwesen des Mittelalters[20] geboten, sodass hier nur ein kurzer inhaltlicher Überblick geboten werden soll. Die Handschrift weißt überwiegend rechtshistorische, zumeist auf Wiener Neustadt bezogene Inhalte auf. Folio 2rea-77rea enthält Aufzeichnungen zum Stadtrecht und verschiedene Privilegien von Wiener Neustadt. Anschließend ist bis fol.223rea das dem Schwabenspiegel angelehnte österreichische Land- und Lehnrecht wiedergegeben. Als nächstes folgen Verordnungen für die Wiener Bäcker aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts sowie für den Fischhandel, die Kaufleute und die Maut zu Wiener Neustadt. Folio 262re-280vs sowie fol.287re-296re enthalten schließlich die für die vorliegende Arbeit relevanten Teile. Es handelt sich dabei zum Ersten um eine Fassung des Wiener Münzrechtes von 1446 und zum Zweiten um Wiener Münzäquivalente und Besoldungstabellen für die Wiener Münze aus der Zeit um 1450. Dazwischen ist von fol.280vs-285vs noch die Abschrift der Urkunde Friedrichs III. für Wiener Neustadt vom 7 April 1443 zu finden.

Den zweiten münzgeschichtlich interessanten Teil ab fol.287re mit den Wechselkursen und Besoldungstabellen, hat bereits Karl Schalk 1883 in den MIÖG als Beilagengruppe C unter der heute nicht mehr zutreffenden Bezeichnung „Nikolsburger Codex“ abgedruckt.[21] Im Hinblick auf eine möglichst breite Materialgrundlage, die einen schnellen und einfachen Zugriff auf die wichtigsten Basisquellen zur mittelalterlichen Wiener Münzgeschichte ermöglichen soll, wurde auch dieser Teil in die Edition aufgenommen. Die bislang beim Umgang mit münzgeschichtlichen Quellen geübte Zerstückelung und getrennte Veröffentlichung von zusammengehörigen Teilen in unterschiedlichen Medien erschwert oftmals die Arbeit, mehr als sie diese erleichtert. Auch sind die dabei angewandten Auswahlkriterien oft nur bedingt nachvollziehbar.

2.2.1.1 Codex 3083 – „Des Hanns Rollen burger vnd Raths zur Neustadt in Osterreich Puech“

Aufgrund seiner inhaltlich engen Verwandtschaft zu Codex 2102 und der zeitlichen und geographischen Nähe ihrer Entstehung soll auch Codex 3083 aus der Handschriftensammlung der Österreichischen Nationalbibliothek kurz erwähnt werden. Diese gleichfalls in Wiener Neustadt entstandene juristische Sammelhandschrift aus der 2. Hälfte des 15. mit Nachträgen des 16. Jahrhunderts enthält verschiedene, zum Teil mit Codex 2102 identische Privilegien und Rechtssatzungen für diese Stadt. Die einzelnen, jeweils durch mehrere leere Blätter voneinander getrennten Abschnitte entsprechen im wesentlichen dem Inhaltsverzeichnis am Beginn der Handschrift:

1. Erstlich die Stiefftbrief
2. Die khayserlichen vnnd der Erzherzogen zw. Osterreich gegebnen freyheyten der Neustatt.
3. Herzogen Albrecht von der Neustatt befreyung Beysching betreffend.
4. Die freyhaiten vber das vngelt vnnd die Mautbrief.
5. Der von der Neustadt Statrecht.
6. Die Münzordnung vnnd Münzwesen
7. Entschidung des Khunigs vnnd Erzherzogen zw Osterreich wegen der weinfüer in Steyrmarckh
8. Die Brodtpach par gelt vnnd gewicht.
9. Khauffmanschatz vnnd Niderlag der von der Neustatt.

Jedes Kapitel der 303 Folios umfassenden Papierhandschrift verfügt über eine wohl im 16. Jahrhundert nachträglich eingefügte Überschrift mit einer kurzen einleitenden Zusammenfassung des Inhalts der folgenden Seiten. Ein Text am Anfang der in Leder gebundenen Handschrift weißt sie als „Des Edlen alten Hanns Rollen burger vnd Raths zur Neustadt in Osterreich Puech etc.“ aus. Möglicherweise sind beide Handschriften als Rechtshandbücher für Wiener Neustädter Amtsträger, wie Bürgermeister, Stadtrichter oder Ratsmitglieder angefertigt worden.

Für unsere Überlegungen interessant sind, wiederum die münzrechtlichen Teile der Handschrift. Allerdings bieten sie keine neuen Informationen, zumal es sich hierbei um eine inhaltlich idente Parallelüberlieferung des Münzrechtes von 1446 aus dem Codex 2102 handelt. Da hier nur sehr geringe orthographische Abweichungen vorhanden sind, die wohl als Flüchtigkeitsfehler beim Abschreiben von derselben Vorlage entstanden sein dürften, erschien eine textkritische Wiedergabe in der Edition von Codex 2102 entbehrlich. Die Anwendung des Wiener Münzrechtes in Wiener Neustadt unterstreicht den Charakter der Neustädter Münze als Nebenmünzstätte von Wien.

2.3 Codex XL, Stiftsarchiv Seitenstetten

Ebenfalls sehr umfangreiches Material zum Wiener Münzwesen enthält der Codex XL aus dem Stiftsarchiv Seitenstetten. Auch hierbei handelt es sich wiederum um eine in oberdeutsch-österreichischer Sprache verfasste Sammelhandschrift aus der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts. Die Handschrift umfasst 161 zweispaltig beschriebene Blätter im Kleinfolioformat. Auf dem Rücken des modernen Ledereinbandes ist der Titel „Alberti Austriaci Landesordnung“ angebracht. Neben Urkundenabschriften und Privilegien zu den unterschiedlichsten Rechtsfragen - das Spektrum reicht von Niederlags- und Mautvorschriften über Beschlüsse des Wiener Rates bis hin zu Steuerfragen und dem Wiener Stadtrecht - enthält diese Handschrift auch umfangreiches Material zum Münzwesen. Eine Aufstellung zum Inhalt dieser Handschrift findet sich zuletzt bei Ulrich-Dieter Oppitz[22], allerdings legt er das Stift Seitenstetten fälschlicherweise nach Ober- statt nach Niederösterreich. Älter aber wesentlich detaillierter ist die Aufstellung in Heinrich Maria Schuster’s 1873 erschienenem Werk über „Das Wiener Stadtrechts- oder Weichbildbuch“.[23] Wohl im Verlauf seiner Forschungen zu vorgenanntem Buch wurde von Schuster, laut einem Vermerk auf der Innenseite des vorderen Buchdeckels, am 25. Jänner 1872 in Linz die Folierung angebracht. Auch die Rubrizierungen auf den Blättern 42-102 stammen von Schuster.

Einen Teil der münzhistorisch interessanten Abschnitte hat J.P. Kaltenbaeck 1846 unter dem Titel „Das Wiener Münzrecht vom Jahre 1450. Zum Erstenmale aus einer Seitenstettner Handschrift.“ herausgegeben. Im Vorwort kritisiert er die von Karajan nur wenige Jahre früher herausgebrachte Edition des „Münzbuchs des Albrecht von Ebersdorf“. Er verzichtet aber darauf, seine Kritik an dieser Quelle bzw. der Edition genauer zu artikulieren. Im Gegenzug muss vielmehr darauf verwiesen werden, dass Kaltenbaecks eigene Ausführungen mehr als dürftig sind – auch seine Datierung des Münzrechtes kann durchaus in Frage gestellt werden, denn die Jahreszahl 1450 bezieht sich lediglich auf einen Eid der Hausgenossen, den diese vor dem damaligen Obersten Kämmerer Sigmund von Ebersdorf abgelegt haben:

Hernach ist vermerckt der aid So die hausgenossen zu Wienn gesworn habenn herrn Sigmundn von eberstorff zu den selbn zeytn als obrister kamrer und hubmaister in Österreich, herrn hannsen Steger muntzmaister vnd Jacobn Rachwein hubschreiber vnd anwalt in der muntz anno domini MCCCL.[24]

Da es sich hierbei um einen konkreten Treueschwur gegenüber Friedrich III. in seiner Funktion als Vormund von Ladislaus Postumus handelt, kann lediglich daraus geschlossen werden, dass im Jahre 1450 die in diesem Münzrecht angeführte Eidesformel für die Hausgenossen zur Anwendung kam und somit diese Rechtssatzungen zumindest partiell noch Gültigkeit hatten. Jedoch ist es nicht oder nur sehr bedingt möglich daraus Rückschlüsse auf das Inkrafttreten dieses Münzrechtes zu ziehen.

Fast mit derselben Berechtigung könnte man zur Datierung des Münzrechtes auch die nur wenige Seiten vorher in Zusammenhang mit einer Entscheidung der Hausgenossen genannte Jahreszahl 1430 heranziehen.[25] Weder das eine noch das andere hat direkt etwas mit der Entstehung und Gültigkeitsdauer des Münzrechtes zu tun.

Ähnliche Bedenken gegenüber der Kaltenbaeck’schen Datierung hatten im Übrigen bereits Luschin und Schalk. So konnte Schalk auch die Gültigkeit einer bei Kaltenbaeck gebotenen Gussberechnung[26] auf die Zeit um 1437 eingrenzen.[27]

Problematisch ist die Kaltenbaeck'sche Edition vor allem aber aus folgenden Gründen: Nach seiner eigenen Definition ist der Abdruck diplomatisch genau; ich habe mir nur wenige Aenderungen erlaubt. So sind z.B. die Abkürzungen aufgelöst, und statt der Zeichen ihre Namen ausgesetzt worden; einige andere Abweichungen hielt ich für nothwendig.[28] Leider gibt Kaltenbaeck aber nirgends an, welche Änderungen er vorgenommen hat. Auch das Fehlen jeglicher Seiten- oder Blattangaben stellt ein gewisses Problem dar, lässt sich aber dadurch entschuldigen, dass die Folierung erst 1872 angebracht wurde. Auch das völlige Beiseitelassen der Urkundenabschriften mit münzrechtlichem Inhalt ohne sie auch nur zu erwähnen, befremdet etwas. In jedem Fall wäre eine Neuedition auch dieser durchaus interessanten Quelle unter Berücksichtigung der Urkunden wünschenswert.

3 Die Münzstätte Wien bis zum 15.Jahrhundert

3.1 Die Anfänge der Wiener Münzstätte

Die erste Münzstätte dürfte in Wien in den letzten Jahrzehnten des 12. Jahrhunderts eingerichtet worden sein. Die ältere Literatur nimmt jedoch leider ohne Quellenangaben und daher nicht überprüfbar, die Jahre 1166[29] und 1180[30] als Prägebeginn der Wiener Münze an. Am wahrscheinlichsten ist aus heutiger Sicht aber eine Gründung zwischen 1189 und 1194. Ein Bericht von 1189 über den Durchzug des Kreuzfahrerheeres erwähnt zwar Kremser und Friesacher Pfennige, aber keine Wiener.[31] Dieses Faktum gilt Koch und anderen als Hinweis dafür, dass zu dieser Zeit in Wien noch nicht gemünzt wurde.[32] Da aber in diesem Bericht auch keine Ennser und Fischauer Pfennige erwähnt werden, die jedoch zu dieser Zeit nachweislich existierten, relativiert sich sein Quellenwert für die Nichtexistenz der Wiener Münzstätte.[33] Möglicherweise wurden diese lokalen Münzsorten von den Kreuzfahrern, so ferne sie überhaupt in den Besitz solcher Stücke gelangten, auch gar nicht als eigenständige Währung wahrgenommen. Gerne wird die Gründung der Wiener Münzstätte auch mit den englischen Lösegeldzahlungen für Richard Löwenherz in Verbindung gebracht, ein eindeutiger Quellennachweis hierfür fehlt aber bis heute.[34] Die großen Silbermengen, die 1193/94 in die babenbergischen Lande kamen, legten durchaus die Vermutung nahe, dass die österreichische Münzstätte in Krems und die beiden steirischen in Fischau und Enns[35] etwas überfordert gewesen sein könnten und daher in Wien eine zusätzliche zur Entlastung eingerichtet wurde. Die zu verprägende Silbermenge war in der Tat beachtlich. Selbst unter der Annahme, daß bis Ende 1194 nur die Hälfte des Lösegelds in Österreich einlangte und davon beim Tod des Herzogs noch rund 4000 Mark übrig waren, kommt man auf eine Silbermenge von ca. 31.000 Mark (= 7254 kg.). Wenn man annimmt, daß die gesamte Menge über 11 Monate verteilt ausgeprägt wurde (ein Teil wurde sicher in Barren gegossen), dann ergäbe sich für alle Münzstätten zusammen ein täglicher Ausstoß von ungefähr 4000 Münzen.[36] Doch all diese Theorien basieren auf indirekten Schlüssen und Vermutungen; sichere Belege, eindeutige Münzfunde oder Quellen zur Gründung der Münzstätte Wien fehlen uns jedoch. Auch die von Hahn vertretene These eines früheren Prägebeginns in Zusammenhang mit dem 3. Kreuzzug beruht, wenngleich sie einiges für sich hat, bislang hauptsächlich auf Indizien.[37] Eine Neugründung in dieser Zeit könnte sich aber durchaus auch mit dem oben erwähnten Bericht über den Durchzug der Kreuzfahrer des 3. Kreuzzuges decken. Denn sollte die Münzstätte wirklich in dieser Zeit zur Kriegsfinanzierung entstanden sein, wäre sicher ein Gutteil der geprägten Münzen in der Kriegskasse des Herzogs verschwunden und nur wenig davon in den Geldumlauf gelangt. Hinzu kommt, dass sich die neuen Münzen gegenüber den älteren Sorten in der allgemeinen Wahrnehmung sicher nicht so rasch als eigene Währung etablieren konnten.

Lediglich die zeitliche Obergrenze für die Inbetriebnahme der Wiener Münze kann mit einiger Sicherheit auf das Jahr 1194 festgelegt werden. Bei der Quelle, die uns diesen wichtigen Hinweis liefert, handelt es sich um das am 16. Juli 1277 von Rudolf I. erlassene Privileg für die Wiener Hausgenossen. Leider ist auch diese wichtige Quelle nicht im lateinischen Original auf uns gekommen. Dank einer lateinischen und mehrerer deutscher Abschriften mit unterschiedlicher Zeitstellung kann die Überlieferung dieser wichtigen Quelle aber als zuverlässig gelten. Die deutschsprachigen Fassungen weisen trotz ihrer relativen Häufigkeit nur geringe, meist lediglich orthographische Abweichungen auf. Auch das im Anhang wiedergegebene „Münzbuch des Albrecht von Ebersdorf” aus dem 15. Jahrhundert beinhaltet eine dieser Abschriften,[38] sowie mehrere Bestätigungen des Privilegs.

König Rudolf I. bezieht sich in diesem Privileg offensichtlich auf eine ältere Urkunde, welche den Münzerhausgenossen noch von Leopold V., dem Großvater Herzog Friedrichs des Streitbaren, verliehen worden war:

Das do vnser lieben getrewn munsser ze Wienn genant dy hausgenossen vleissichlich paten vnser gnad das wir in recht vnd gesecz ir genastschafft die sy von erst haben von dem durchleuchtigisten Lewpolden ettwen Herczogen zu Osterreich der en [Anm. Großvater] ist gewesen des durchleuchtigen Herczogen Fridreich geruchten mit krafft vnsers insigels bestetten [...][39]

Die Urkunde Rudolfs I. enthält aber leider keinen Hinweis auf das Ausstellungsdatum der von Leopold V. verliehenen Privilegien. Folglich muss es Ende 1194, als Herzog Leopold V. an den Folgen eines Reitunfalls starb, in Wien bereits eine Münzstätte, sowie eine mit Sonderrechten ausgestattete Vereinigung von Münzerhausgenossen gegeben haben. Dies spricht auch eher für einen Prägebeginn vor 1193/94, da nicht anzunehmen ist, dass der Herzog solange er noch auf größere Silberlieferungen aus England wartete eine hochprivilegierte Gesellschaft zur Silberbeschaffung eingerichtet hätte.[40] Unwahrscheinlich erscheint es auch, dass der Herzog noch auf dem Sterbebett eine Verfügung zur Schaffung einer Hausgenossenschaft getroffen hätte. Die Zeitspanne zwischen seinem Unfall am Stephanitag und seinem Tod am 31. Dezember 1194 war wohl zu kurz um sich Gedanken über die zukünftige Münzpolitik zu machen. Aus der eher transzendentalen Sicht eines mittelalterlichen Menschen dürfte es für Leopold V. zu diesem Zeitpunkt wesentlich wichtiger gewesen sein, sich aus dem Kirchenbann zu lösen und so im letzten Augenblick noch etwas für sein Seelenheil zu tun. Dies umso mehr, als es für den Herzog keine Möglichkeit gab, ein christliches Begräbnis zu erhalten bevor das päpstliche Interdikt nicht aufgehoben war. Wie verzweifelt die Lage Leopolds V. nach seinem Unfall war, zeigt anschaulich der im Zisterzienserstift Heiligenkreuz tradierte angebliche Ausspruch des Herzogs:

Utinam cum stpula mea contingat me pascere oves sancte crucis (daß ich mit meinem Stumpfe weiden könnte die Schafe des Gotteshauses Heiligenkreuz).[41]

Eng mit der unklaren Frühgeschichte der Wiener Münzstätte verbunden, ist auch der erste in Österreich namentliche bekannte Jude. Etwa um 1193/94 dürfte der, wohl als Kaufmann reich gewordene Jude Schlom nach Wien zugezogen sein.[42] Schon bald erhält er eine führende Position im österreichischen Münzwesen, wobei unklar bleibt, ob er die Funktion eines Münzmeisters oder eines Münzpächters inne hatte.[43] Die von Probszt in diesem Zusammenhang aufgestellte Vermutung, Schlom wäre 1195 Münzmeister in Wiener Neustadt gewesen, lässt sich quellenmäßig aber nicht belegen.[44] Überdies sprechen einige Indizien eher gegen diese Vermutung. Ähnlich wie in Wien, lässt sich auch in Wiener Neustadt kein eindeutiges Gründungsdatum für die Münzstätte angeben. Da die Gründung der Stadt selbst erst 1194 besiegelt wurde, ist davon auszugehen, dass im Jahre 1195 dort noch rege Bautätigkeit geherrscht hat und noch keinesfalls sicher war, ob und wann eine Münzstätte eingerichtet wird. Außerdem schlichtete Leopold V. in Fischau auf der gleichen Versammlung auf der die Gründung von Wiener Neustadt beschlossen wurde, einen Streit zwischen Schlom und dem Kloster Formbach.[45] Schlom wird in den Quellen über diesen Streit bereits in leitender Position einer Münzstätte, womit zu diesem Zeitpunkt aber keinesfalls jene in Wiener Neustadt gemeint sein kann, erwähnt.[46] Problematisch ist die These von Probszt aber auch deshalb, da die neuere Forschung den Prägebeginn von Wiener Neustadt in die Regierungszeit Herzog Friedrichs II. legt.[47] Die erste urkundliche Erwähnung der Münzstätte Wiener Neustadt findet sich überhaupt erst im Hausgenossenprivileg König Rudolfs I. von 1277.[48] Hinzu kommt, dass sich Probszt einige Seiten weiter quasi selbst widerspricht, wenn er über die Münzstätte Wien schreibt: Zunächst dürfte der Jude Schlom die Münze gepachtet haben, der kurz nach dem dritten Kreuzzug an die Spitze der herzoglichen Münze gestellt worden war [...][49]

Fasst man die verschiedenen Theorien, die für eine Entstehung um 1193/94 eintreten kurz zusammen, so ergibt sich in etwa folgendes Bild. Nach dem dritten Kreuzzug und der Gefangennahme des englischen Königs richtete der Herzog in Wien eine Münzstätte ein, um die großen Silbermengen aus dem Lösegeld in klingende Münzen umprägen zu lassen. Nach einer Phase in der der Herzog in Eigenregie prägen ließ, verpachtete er die Münzstätte an den Juden Schlom um kurz darauf eine Münzerhausgenossenschaft für den Betrieb und die Silberversorgung der Münzstätte zu gründen. Der für diese Entwicklungsschritte in Frage kommende Zeitrahmen, von der Rückkehr Leopolds V. aus dem Heiligen Land gegen Ende des Jahres 1191, über die Gefangennahme von Richard Löwenherz (21. Dezember 1192) bis zum Tod des Babenbergerherzogs 1194 beläuft sich auf rund drei Jahre. Zieht man die im Mittelalter oft langsamen Reaktionen der Obrigkeiten auf Neuentwicklungen und Probleme des Münzwesens in Betracht, erscheint es recht unwahrscheinlich, dass der Herzog quasi jedes Jahr eine neue Variante zur Verwaltung seiner neuen Münzstätte ausprobiert hätte. Mit den Lösegeldzahlungen stand in dieser Zeit wohl auch reichlich Silber zur Verfügung, sodass für den Herzog kaum Anlass bestand eine hochprivilegierte Gemeinschaft, wie sie die Hausgenossen darstellten, ins Leben zu rufen. Auch das Verpachten an einen einzelnen finanzkräftigen Betreiber, wäre nicht unbedingt notwendig gewesen.

Naheliegend wäre es also, die Gründung der Münzstätte und damit verbunden der Hausgenossenschaft vor den dritten Kreuzzug zu legen. Dem Juden Schlom wäre bei dieser Variante am ehesten das Amt des Münzmeisters, also des technisch-administrativen Leiters der Münzstätte, zuzuweisen. Auch im Hinblick auf die Finanzierung seiner Kreuzzugspläne hätte es für den Herzog mehr Sinn gemacht, den Betrieb der Münzstätte und die in Österreich eher aufwendige Metallbeschaffung an „private“ Betreiber auszulagern und hauptsächlich die Gewinne in Form des Schlagschatzes abzuschöpfen.

Als erster schriftlicher Nachweis für die Erzeugnisse der Wiener Münzstätte, die denarii Wiennensis monete, gilt ein Ende Oktober 1203 entstandener Eintrag in den Reiserechnungen des Passauer Bischofs Wolfger von Erla.[50]

Zu Beginn des 13. Jahrhunderts setzte sich Wien gegenüber Krems, das schließlich die Prägung ganz einstellte, durch und begann sich zur führenden Münzstätte des Herzogtums Österreich zu entwickeln. Nicht unbedeutend hierfür dürfte einerseits die Stellung der Stadt als Residenz des Landesherren, aber auch der nun einsetzende, durch die günstigere geographische Lage bedingte, wirtschaftliche Aufschwung der Stadt gewesen sein. Mitte des 14. Jahrhunderts schließlich stellten auch die beiden verbliebenen Münzstätten Enns und Wiener Neustadt die Münzprägung ein. Der Wiener Pfennig hatte sich inzwischen durch gezielte Förderung von Seiten der österreichischen Landesherren einen eigenen Währungsraum erkämpft. Ältere Münztypen wie die Friesacher Pfennige und Prägungen nach Regensburger Schlag hatten im ostösterreichischen Raum ihre Bedeutung gegenüber den Wiener Pfennigen zunehmend verloren. Im benachbarten Ungarn ließen sogar die Könige in größerem Stil imitative Prägungen mit Wiener Münzbildern ausprägen. Diese Stücke unterscheiden sich äußerlich von den echten Wienern vor allem durch kleinere nahezu gleichmäßig runde Schrötlinge.

Während der inflationären Schinderlingszeit um die Mitte des 15. Jahrhunderts wurden die beiden Prägeanstalten in Enns und Wiener Neustadt zwar vorübergehend noch einmal reaktiviert, doch blieb dies nach Erholung des Münzwesens ein kurzes Intermezzo. Auch die Münzstätten in Linz und Freistadt waren im Prinzip nur eine Erscheinung der Schinderlingszeit und überdauerten diese nicht lange.[51]

3.2 Lage der Münzstätte

Zur Lage der Münzstätte Wien in Mittelalter und Neuzeit hat sich Koch in mehreren Aufsätzen bereits recht ausführlich geäußert[52], sodass hier nur eine kurze Zusammenfassung des aktuellen Forschungsstandes geboten wird. Glaubte Koch noch 1965 die Wiener Münze hätte sich von Anfang an in der babenbergischen Residenz „Am Hof” befunden und sei erst später in die Landskrongasse übersiedelt[53], so vertrat er später die genau umgekehrte Meinung: Die Münzstätte hat sich sicherlich noch nicht zu der Zeit dort befunden, als der Hof noch als Residenz gedient hat. Erst König Ottokar hatte 1276 die Burg beim Widmertor, die erste Anlage zur heutigen Hofburg, zu bauen begonnen, sodaß man annhemen muß, daß erst Ende des 13. Jahrhunderts das alte Herzogshaus Am Hof freigeworden war. Erst zu diesem Zeitpunkt konnte also die Münze dorthin verlegt werden.[54] Als wahrscheinlichster Standort für den frühesten Wiener Münzhof gilt heute der Bereich Bauernmarkt, Brandstätte, Wiltpretmarkt und Landskrongasse. Hier befand sich mit dem herzoglichen Kammerhof auch der Sitz der landesfürstlichen Finanzverwaltung.[55] Dieser, dem Kämmerer unterstellten Verwaltungseinheit, die man sich nicht als durchorganisierte Behörde im heutigen Sinne vorstellen darf, war auch das Münzwesen zugeordnet. Es wäre also durchaus möglich, dass sich zumindest Teile des Münzstättenbetriebes im Kammerhof oder in dessen unmittelbarer Nähe befunden haben. Diese Vermutung wird auch durch die alten Straßennamen unterstützt. So hieß der heutige Bauernmarkt im Mittelalter Münzerstraße und die Landskrongasse wurde „Hinter der Slachstuben” genannt.[56] Von der Mitte des 13. Jahrhunderts bis 1428 ist die Schlagstube (Slachstube)[57], sowie die dem Komplex der Münzstätte zugeordnete St. Johannskapelle[58], in diesem Bereich nachweisbar.[59] Es liegt also nahe anzunehmen, dass im Münzhof ‚Am Hof’ nie Münzen geprägt wurden. Möglicherweise waren aber die Gießerei und der Schrotgaden dort untergebracht, auch an Wohnmöglichkeiten für das Münzpersonal z.B. den Münzmeister ist zu denken. Auch die von dem gleichnamigen Haus abgeleitete Straßenbezeichnung Landskrongasse steht laut Koch mit dem Münzwesen bzw. der Finanzverwaltung in enger Verbindung.

In seinem Artikel über das Wiener Hauptmünzamt schreibt Koch, jedoch ohne Quellen oder Literaturangabe: Landskron dürfte immer im Zusammenhang mit Hortung von Silber gestanden haben, wie jüngste Forschungen ergeben haben.[60] Versucht man nun diesen „jüngsten Forschungen“ auf den Grund zu gehen, bietet sich als nächster Anhaltspunkt der 1973 von Koch im Numismatický Sbornik veröffentlichte Artikel „Zur Topographie der Wiener Münzstätte“ an.[61] Tatsächlich findet man hier auch den entscheidenden Literaturhinweis auf einen Artikel von H. Koller, in dem eine Deutung des Namens Landskron versucht wird.[62] Koller stellt darin Überlegungen zur Benennung der Ruine Landskron in Kärnten an.[63] Wie im Spätmittelalter vielfach üblich, liegt auch die Ruine Landskron in einem Bergwerksgebiet. Mit ihrer strategisch günstigen Lage am Gipfel des „Scheuerberges“ sicherte sie die dortigen Silberbergwerke der Kärntner Herzöge und damit deren Münzprägung. Soweit scheint die Verknüpfung von Landskron und Silber noch durchaus legitim zu sein, problematisch erscheint Kochs oben angeführte Schlussfolgerung aber vor allem deshalb, weil seine Argumentation einem klassischen Zirkelschluss nahe kommt. Koller führt nämlich seinerseits als wichtigstes und eigentlich einzig relevantes Vergleichsbeispiel die Wiener Landskrongasse an. Pikanterweise beruft er sich dabei wiederum auf zwei Artikel von Koch[64], womit die gesamte Argumentationskette zumindest in Bezug auf Wien im Wesentlichen eigentlich wieder an ihrem Ausgangspunkt und damit beim Stand von 1965 angelangt ist.

Kehren wir nach diesem Ausflug in die Forschungsgeschichte nun wieder zurück ins mittelalterliche Wien. 1386 schenkte Herzog Albrecht II. den Karmelitern die alte Residenz ‚Am Hof’.[65] Die Gebäude wurden also scheinbar nicht mehr von der Münzstätte genutzt. In der Folge wurde der Münzhof in den sogenannten „Strohhof” in der Wollzeile verlegt. Der Einzug in dieses Gebäude muss zwischen 1388 (der „Strohhof” war in diesem Jahr noch in Privatbesitz) und der ersten urkundlichen Erwähnung des Münzhofes in der Wollzeile 1397 stattgefunden haben.[66] Anfang des 15. Jahrhunderts wurde auch die Schlagstube in den neuen Münzhof verlegt, sodass nun wohl alle Werkstätten der Münze in diesem Gebäude untergebracht waren. Bis zu ihrer Übersiedlung ins Stadtpalais des Prinzen Eugen in der Himmelpfortgasse, dem heutigen Finanzministerium, im Jahre 1752 verblieb die Münzstätte nun in der Wollzeile. In Zusammenhang mit dieser Übersiedlung wurde auch eine Beschreibung sämtlicher Räume des alten Münzamtes angefertigt.[67] Das Gebäude selbst blieb bis 1872 erhalten, ehe es dem heutigen Baukomplex Wollzeile 6-8, Schulerstraße 1-3 und Strobelgasse 1 weichen musste.[68]

[...]


[1] Koch, Hauptmünzamt S. 16 nennt noch 1989 als Standort fälschlicherweise, offensichtlich ohne Überprüfung den Karajanschen Angaben folgend, das Wiener Hofkammerarchiv als Standort. Die Handschrift wurde aber bereits 1870 an das Haus-, Hof- und Staatsarchiv abgetreten.

[2] Koch, Hauptmünzamt S. 16

[3] z.B. Globocnik, A. v.: Geschichtliche Übersicht des österreichischen Geld- und Münzwesens mit Münztafeln. (Wien 1897)

[4] Luschin v. Ebengreuth, Arnold: Das Wiener Münzwesen im Mittelalter. (Wien u.a. 1913). Offensichtlich um Druckkosten zu sparen, verweisen alle Quellenangaben dieses Buches auf einen 1909 in der NZ (siehe Anm.7) erschienen Artikel. Eine sinnvolle Benutzung des Buches ist also nur unter zeitgleicher Verwendung dieses Artikels möglich. Ähnliches gilt auch für die von Josef Nentwich im ersten Jahrgang der Mittheilungen des Clubs der Münz- und Medaillenfreunde in Wien in mehreren Folgen veröffentlichten „Regesten zu Geschichte der Münzstätte Wien.“

[5] Eine umfassende Geschichte des Wiener Hauptmünzamtes harrt noch der Bearbeitung. Hier soll erstmalig nur im Überblick dieses Thema behandelt werden, weshalb von einer genauen Zitierung der Archiv- und Literaturbehelfe abgesehen worden ist. Koch, Hauptmünzamt S. 111

[6] Luschin von Ebengreuth, Arnold: Umrisse einer Münzgeschichte der altösterreichischen Lande vor 1500. In: NZ XLII, NF II (1909) S. 137-190

[7] Emmerig, Hubert: Bayerns Münzgeschichte im 15. Jahrhundert. In: MIN 23 (2001) S. 31-32

[8] Hiezu sei auf die relativ umfangreiche Literatur verwiesen, besonders aber CNA und Koch, Wiener Pfennig.

[9] Diese Zählung wurde auch bei der vorliegenden Edition verwendet.

[10] AUR 1460, April 28

[11] Archivvermerk auf dem vorderen Einbanddeckel der Handschrift HHStA, W 723

[12] Laut Schalk, Münzfuss S. 143 ist Albrecht zuletzt am 11. November 1464 in dieser Funktion faßbar.

[13] Archivvermerke auf der Innenseite des vorderen Einbandes von HHStA, W724

[14] Aufsichtsorgan über Musiker, Gaukler und anderes fahrendes Volk.

[15] Zu Spielgrafenamt und St. Niklasbruderschaft siehe das einschlägige Kapitel.

[16] Schalk, Beiträge S. 312-315

[17] Luschin, Münzgeschichte S. 177, Regest Nr.199

[18] Ein Urkundenbehältnis mit der Darstellung (Taf. III) einer Sitzung des Rates von Wiener Neustadt aus der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts diente wahrscheinlich zur Aufbewahrung des Wappenbriefes von 1452. Auf dem Tisch im Ratsgehege vor dem Platz des Bürgermeisters ist ein Behältnis zu sehen, in dem wahrscheinlich das Stadtrecht aufbewahrt wurde. (Ausstellungskatalog 2000. S. 187 f. Kat.Nr.34) Auch das Hamburger Stadtrechtsbuch aus der Zeit um 1500 wurde in einer ähnlichen Schatulle verwahrt, die bei Ratssitzungen ebenfalls vor dem Platz des Bürgermeisters aufgestellt wurde. Es handelte sich dabei um ein lederbespanntes mit Figuren verziertes schwarzes Kästchen, dessen Schlüssel der jeweilige Bürgermeister verwahrte. (Rosenkranz/Grundner, Hamburger Rat S. 7)

[19] Schalk, Faustrecht S. 500

[20] Lackner, F. Streubestände Nr.131

[21] Schalk, Münzverhältnisse S. 593-600

[22] Oppitz, Rechtsbücher S. 790 f., Nr. 1349

[23] Schuster, Stadtrechtsbuch. F’c. S. 13-15

[24] WMR 1450, S. 15

[25] WMR 1450, S. 10

[26] WMR 1450, S. 14

[27] Schalk, Über den Münzfuss S. 363

[28] WMR 1450, S. IV

[29] Weiß, Wien S. 222

[30] Miller zu Aichholz S. XXIV

[31] Hahn/Luegmeyer S. 26

[32] Koch, Hauptmünzamt S. 14

[33] Hahn/Luegmeyer S. 26

[34] Zuletzt: Perger, Richard: Die Gefangennahme des englischen Königs Richard Löwenherz bei Wien 1192 und die Gründung der Wiener Münzstätte. In: Vom Pfennig zum Euro (Wien 2002) S. 18-25

[35] Durch die in der Georgenberger Handfeste vereinbarte Erbfolgeregelung gelangte nach dem Aussterben der Ottakare die Steiermark und damit auch Enns (OÖ) und Bad Fischau (NÖ) in den Besitz der Babenberger.

[36] Hahn/Luegmeyer S. 27

[37] Hahn/Luegmeyer S. 25f.

[38] Eine Gegenüberstellung der lateinischen Abschrift aus dem Codex Ms.jur.2°85 (ex 626 jurispr.) der Lübecker Stadtbibliothek und der vorliegenden deutschen Fassung findet sich bei Luschin-Ebengreuth, Wr. Pfennige S. 180-191

[39] HHStA W723,fol.24re

[40] Perger vermutet gerade in den großen Silbermengen den Grund für die Schaffung der Hausgenossen. Perger, Gefangennahme S. 20

[41] Chronicon pii marchionis zitiert nach Watzl, Hermann: Die Babenberger und das Stift Heiligenkreuz im Wienerwald. In: Sancta Crux (1975) S. 18

[42] Spitzer, Bne Chet S. 17

[43] Koch, Hauptmünzamt S. 18

[44] Probszt, Geldgeschichte S. 258

[45] Der Herzog sprach einen umstrittenen Weingarten dem Kloster zu. Lechner, Babenberger S. 191 und S. 369 Anm. 104

[46] dux Austrie quendam iudeum Sclom preponeret super officium monete. Tr.Formbach n.221

[47] Alram, Wiener Münzwesen S. 10

[48] HHStA W723,fol.25vs

[49] Probszt, Geldgeschichte S. 281

[50] Heger, Reiserechnungen S. 80f.

[51] Koch, Münzstätten S. 178 f.

[52] Koch, Topographie S. 209-216; Koch, Münzstätten S. 168; Koch, Hauptmünzamt S. 11-112

[53] Koch, Münzstätten S. 166

[54] Koch, Topographie S. 210; Koch, Wiener Pfennig S. 14

[55] Nach Weiss, Wien S. 179 angeblich seit 1203

[56] Erstmals faßbar ist diese Bezeichnung 1326. Perger, Straßen S. 83

[57] Hier erfolgte die Ausprägung der Münzen.

[58] Weiss, Wien S. 179

[59] Perger, Straßen S. 83

[60] Koch, Hauptmünzamt S. 15f.

[61] Koch, Topographie S. 212

[62] Koller, Bamberg/Villach S.

[63] Koller, Bamberg/Villach S. 231-232

[64] Koch, Münzen S. 308 und Koch, Münzstätten S. 168

[65] Nentwich, Reg. Nr. 36

[66] Koch, Topographie S. 210 f.

[67] Koch, Hauptmünzamt S. 29-31

[68] Koch, Hauptmünzamt S. 16

Ende der Leseprobe aus 199 Seiten

Details

Titel
Die Münzstätte Wien im 15. Jahrhundert. Organisation und Verwaltung im Spiegel spätmittelalterlicher Handschriften
Hochschule
Universität Wien  (Institut für Numismatik)
Veranstaltung
Abschlußarbeit
Note
1
Autor
Jahr
2003
Seiten
199
Katalognummer
V60333
ISBN (eBook)
9783638540360
ISBN (Buch)
9783638667333
Dateigröße
1631 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
sehr dichte Arbeit (Anm. der Red.)
Schlagworte
Münzstätte, Wien, Jahrhundert, Organisation, Verwaltung, Spiegel, Handschriften, Abschlußarbeit
Arbeit zitieren
Magister Michael Grundner (Autor:in), 2003, Die Münzstätte Wien im 15. Jahrhundert. Organisation und Verwaltung im Spiegel spätmittelalterlicher Handschriften, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60333

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