Branchenstudie Pharmazeutische Industrie


Seminararbeit, 2002

25 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Rahmenbedingungen
2.1. Angebotsseite
2.2. Nachfrageseite

3. Marktstruktur
3.1. Arzneimittelhersteller und Konzentration
3.2. Kostenstruktur der Pharma-Industrie
3.3. Markteintrittsbarrieren

4. Unternehmerische Aktionsparameter: Marktverhaltensweise und Marktergebnis
4.1. Preis
4.2. Produkt
4.3. Werbung und Information
4.4. Forschung und Entwicklung

5. Zusammenfassung

Anhang - Abbildungen
Anhang - Tabellen

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die pharmazeutische Industrie befand sich ebenso wie das gesamte Gesundheitswesen seit Ende des Zweiten Weltkrieges in einer Expansionsphase. Diese Entwicklung führte aufgrund einer hohen Einkommenselastizität der Nachfrage in diesem Bereich sowie einer ständigen Ausdehnung des Leistungskataloges der Krankenversicherungen in den Folgejahren zu einer permanenten Erhöhung der Nachfrage nach pharmazeutischen Produkten. (Oberender (1984)) Die damit verbundene Steigerung der Gesundheitsausgaben standen - und stehen - Finanzierungsproblemen der GKV gegenüber. Die dabei auftretende Frage der Sicherung der Gesundheitsversorgung, gerade im Zuge der demographischen Entwicklungen, steht im Mittelpunkt einer breiten und kontroversen öffentlichen Diskussion. In den vergangenen Jahren wurde die deutsche Gesundheitspolitik und damit auch die staatliche Reglementierung im Bereich der pharmazeutischen Industrie durch eine Vielzahl von Reformen und gesetzgeberischen Neuerungen geprägt, so daß sie erheblichen Einfluß auf die Marktstruktur aber insbesondere das Wettbewerbsverhalten innerhalb der pharmazeutischen Industrie haben. Hieraus ergibt sich auch das Ziel und die Struktur dieser Arbeit, welche nun im Folgenden kurz erläutert werden sollen.

So sollen die Auswirkungen der gesetzlichen Reglementierungen auf die Marktstruktur, Marktverhaltensweise und das –ergebnis dargestellt werden. In einem ersten Schritt sollen dafür die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sich für die Angebots- und Nachfrageseite ergeben, dargestellt werden. In einem zweiten Schritt wird versucht, die Marktstruktur anhand der Konzentration, der Kostenstruktur innerhalb der Branche und den Markteintrittsschranken zu determinieren. Aufbauend auf den vorangestellten Abschnitten soll dann das Wettbewerbsverhalten anhand von vier unternehmerischen Aktionsparametern[1] beleuchtet werden. Bei den Darstellungen zum Wettbewerbsverhalten wird jeweils eine theoretische Vorbetrachtung - basierend auf Kap. 2 und 3 - vorangestellt. Weiterführend soll dann - soweit möglich - versucht werden, die gewonnen Erkenntnisse anhand von empirischen Materialien zu untersuchen.[2] Aufgrund enger Verbindungen zwischen wettbewerblichen Verhaltensweisen und Marktergebnis werden diese beiden Teile in einem Kapitel zusammen betrachtet.

Bei den Absatzmärkten der Pharma-Industrie muß grundsätzlich zwischen Krankenhaus- und Apothekenmarkt unterschieden werden. Trotz der - für die pharmazeutische Industrie - strategisch wichtigen Stellung des Krankenhausmarktes[3] soll aufgrund der am Umsatz gemessenen untergeordneten Bedeutung[4] auf eine Betrachtung in dieser Arbeit verzichtet werden. Ferner stellt sich eine auf empirischen Materialien angelegte Untersuchung problematisch dar, da hierfür kaum aktuelle und öffentlich zugängliche Daten vorhanden sind.

2. Rahmenbedingungen

2.1. Angebotsseite

Die präventive Sicherheitskontrolle bei Arzneimitteln nimmt in der Bundesrepublik Deutschland einen hohen Stellenwert ein. Hierdurch soll die Sicherheit und Wirksamkeit neuer Arzneimittel gewährleistet werden. Grundlage dafür stellt das AMG dar, welches genaue Vorschriften für die Zulassung von Arzneimitteln (§§ 21 - 37 AMG) enthält. (VFA (2000)) Dabei muß ein neu entwickeltes Medikament ein umfangreiches Zulassungsverfahren durchlaufen, „was laut Gesetz zwar maximal sieben Monate beanspruchen darf, derzeit jedoch zum Teil weit über zwei Jahre dauert.“ (BPI (2001)) Jedoch ermöglicht § 36 AMG Standardzulassungen bei Arzneimitteln, wenn die Anforderungen an „Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit“ als erwiesen angesehen werden können (à Nachahmerpräparate oder Generika). (VFA (2000))

In Deutschland beträgt die Dauer des Patentschutzes derzeit 20 Jahre. Dabei ist zu beachten, dass ein Patent sehr früh im Forschungsstadium angemeldet werden muss, um das Prioritätsrecht zu sichern.[5] (BPI (2001)) Betrachtet man die Tatsache, dass der Zeitraum vom F&E bis zur Zulassungsreife durchschnittlich fast zehn Jahre dauert, und hierzu noch der Zeitrahmen des oben kurz angerissenen Zulassungsverfahren kommt, bleibt die Feststellung, dass die Hersteller neuer Substanzen nur wenige Jahre zur Verfügung haben, um die F&E- Kosten über den Arzneimittelpreis zu amortisieren.

Bestimmte Arzneimittel unterliegen aus gesundheitspolitischen Gründen einer Verschreibungspflicht (§ 48 AMG), für die im Weiteren ein Publikumswerbeverbot (§ 10 Heilmittelwerbegesetz) besteht. (VFA (2000)) Das heißt, daß diese Stoffe nur gegen Vorlage eines ärztlichen Rezeptes an Verbraucher abgegeben und für diese nur bei Ärzten geworben werden darf. Die Möglichkeit eines gezielten wettbewerblichen Einsatzes des Parameters Werbung bei verschreibungspflichtigen Substanzen seitens der Hersteller ist damit nur eingeschränkt über die Arztebene (à i.d.R. wissenschaftliche Information) möglich.

Die ApBetrO legt Reglementierungen im Bereich der öffentlichen Apotheken fest. So ist es Apotheken verboten, aus preisgünstigeren Großpackungen Teilmengen zu entnehmen und diese zu veräußern (Auseinzelungsverbot). (Wähling (1996)) Ferner wurde durch das AABG festgelegt, daß Apotheker nicht mehr auf die Abgabe des vom Arzt verschriebenen Medikamentes verpflichtet werden[6], es sei denn, daß der Arzt darauf besteht. Vielmehr ist es die Pflicht der Apotheken aus wirkungs- und wirkstoffgleichen Medikamenten das kostengünstigere Arzneimittel auszusuchen (Aut-Idem-Regelung). (URL: http://www.bmgesundheit.de/presse/2002/2002/17.htm (2002)) Hierdurch rückt der Preiswettbewerb innerhalb Generikahersteller stärker in den Mittelpunkt.

2.2. Nachfrageseite

Die Zusammensetzung der Nachfrageseite soll durch Abbildung 1 illustriert werden.

Der mit rd. 85,7% (in 2000) größte Anteil des Umsatzvolumens des Arzneimittelmarktes wird durch Apotheken erbracht. (BPI (2001)) Dabei muß zwischen der Laien- und Arztebene unterschieden werden.

Direkt über seine Arzneimittelnachfrage entscheidet der einzelne Patient im Falle der Selbstmedikation (Laienebene). Hierfür kommen jedoch nur rezeptfreie Präparate in Frage, welche auch in voller Höhe selbst zu tragen sind. Der Umsatz zu Endverbraucherpreisen betrug in 2000 in diesem Fall 53% des gesamten OTC-Marktes (over the counter/über den Ladentisch).[7] (Ebenda) Der größte Teil der Arzneimittelnachfrage erwächst jedoch aus ärztlichen Verordnungen (Arztebene).

Im folgenden stellt sich die Frage, ob die Ausgaben für das Medikament vollständig, teilweise oder überhaupt nicht von der KV getragen werden. Zur theoretischen Vorüberlegung betrachte man Abbildung 2, die im Vergleich eine 100%-ige, 50%-ige und keine Kostenerstattung darstellt. Dabei ist sehr gut zu erkennen, daß das Ausmaß der Drehung der Nachfragekurve (N) um die Sättigungsmenge (A) von der Höhe der Erstattung seitens der KV abhängt. Bei Einführung eines Selbstbehaltes c in Form einer Arzneimittelgebühr für jedes erstattungsfähige Präparat, ändert sich die Nachfragekurve wie dargestellt (N(4)). Im Ergebnis verringert sich die nachgefragte Menge. Dabei ist die Intensität der Änderung abhängig von c und der Steigung von N(1). (Oberender (1984))

Der mit rd. 47% restliche Teil des OTC-Marktes wird durch Verordnungen des Arztes erbracht, welche aber nicht erstattungsfähig und somit durch den Patienten selbst zu tragen sind.[8] (BPI (2001))

Im Falle der GKV hat jeder Versicherungsnehmer, unabhängig von der Höhe seiner Versicherungsbeiträge, den gleichen Versicherungsanspruch (Solidaritätsprinzip). Im übrigen erfolgt die Abrechnung der Präparate nicht monetär sondern über das vom Arzt ausgestellte Rezept (Sachleistungsprinzip). (Vgl. hierzu Abbildung 3.)

Für Versicherte besteht im Krankheitsfall - bis auf Ausnahmen[9] - Kostenvolldeckung. Zum einen ist dabei die Gesundheitsnachfrage völlig preisunelastisch. Zum anderen entsteht hierdurch für Versicherte der Anreiz, die Sättigungsmenge der Nachfrage, bei der Grenznutzen Null ist, zu realisieren. Aus dieser Problematik heraus lassen sich unter anderem die Kostenexplosionen der GKV in den letzten Jahrzehnten begründen. In diesem Zusammenhang wurden staatliche Interventionen ergriffen, um die Ausgabenseite der GKV zu entlasten.[10]

So trat 1989 das GRG als erste Stufe einer Gesundheitsreform in Kraft. Dabei wurde die Regelung eingeführt, dass die GKV nur die Arzneimittel in voller Höhe zahlen müssen, die unter einem von ihnen festgelegten Erstattungsbetrag liegen (theoretische Basis: Konkurrenzsituation à FN).[11] Im Falle der Verordnung eines teureren Medikaments muss der Patient neben seiner Selbstbeteiligung auch die Differenz zwischen Festbetrag und tatsächlichem Preis bezahlen (N(5) in Abbildung 2). Damit ist die Nachfrage bei einem Preis größer als E preiselastisch. Die Festbetragsregelung betraf bis zum 1. Juli 1999 rd. 50% des gesamten GKV- Arzneimittelumsatzes und 64% des gesamten Verordnungsvolumens des GKV-Marktes (Ebenda).[12] Im Weiteren wurde eine zu diesem Zeitpunkt schon existierende Negativliste[13] (§ 34 Abs. 3 SGB V) durch die „Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der GKV“ ergänzt. Die Entscheidung über Unwirtschaftlichkeit von Präparaten wird an formalen Voraussetzungen, aber auch an deren therapeutischen Wirkungen gebunden. (Ebenda)

[...]


[1] Hierfür wurden die Parameter Preis, Produkt, Werbung/wissenschaftliche Information und F&E ausgewählt.

[2] Dabei sollen - im Wesentlichen - die Auswirkungen auf die am aktuellsten verfügbaren Daten untersucht werden.

[3] In Krankenhäusern werden die Verschreibungsgewohnheiten der in der praktischen Ausbildung befindlichen Ärzte entscheidend beeinflußt, so daß junge Mediziner frühzeitig an Präparate gebunden werden können. Des Weiteren wird bei Krankenhauspatienten der Hausarzt über den Erfolg der angewandten Präparate unterrichtet.

[4] Bezogen auf den gesamten Arzneimittelmarkt weist der Krankenhausmarkt einen Umsatzanteil zu Herstellerabgabepreisen von 14,3% in 2000 auf. (BPI (2001))

[5] Bei den nachfolgenden Betrachtungen soll angenommen werden, daß bei einem patentgeschützten Medikament keine Konkurrenzsituation gegeben ist. Der Anbieter des jeweiligen Präparates tritt somit als Monopolist auf.

[6] Vgl. hierzu die bis zum Inkrafttreten des AABG geltende Regelung des Aut-Simile-Verbotes (z.B. in Oberender (1984)).

[7] Dieses Marktsegment soll bei dem Wettbewerbsverhalten nicht weiter betrachtet werden, da es kaum von den gesetzlichen Rahmenbedingungen beeinflußt wird. (Vgl. hierzu die Zielsetzung in der Einleitung.)

[8] Dieser Bereich des OTC-Marktes nimmt eine Zwitterstellung ein, da zum einen die Nachfrage über die Arztebene gesteuert wird, der Patient aber zu 100% für die Kosten aufkommen muß. (Vgl. Abbildung 1.) Da auch in diesem Fall die gesetzlichen Rahmenbedingungen kaum Einfluß auf das Wettbewerbsverhalten innerhalb der Branche haben, soll auf eine Betrachtung im Hinblick auf die Zielsetzung in der Einleitung verzichtet werden.

[9] Als Ausnahmen sind ein Selbstbehalt, die Festbetragsregelung, welche im folgenden noch genauer erläutert wird, aber auch nicht erstattungsfähige Präparate zu sehen.

[10] An dieser Stelle sollen nur die staatlichen Interventionen angerissen werden, welche Ende der 80er Jahre in Kraft traten. Zur staatlichen Regulierungspolitik in den Jahren zuvor vgl. Oberender (1984).

[11] Dabei muß zwischen drei Festbetragsstufen unterschieden werden: 1. Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen, 2. Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, 3. Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung. (BPI (2001)) Damit soll vereinfachend angenommen werden, dass Festbeträge nur auf Generika angewandt werden können, da infolge der Monopolstellung patentierter Präparate keine Konkurrenzsituation gegeben ist, und somit die Festbetragsregelung nicht greifen kann.

[12] Die Angaben beziehen sich nur bis 1999, weil die Rechtslage zur Neufestsetzung der Festbeträge im Rahmen des Solidaritätsstärkungsgesetzes vom 1. Januar 1999 bis jetzt offen ist.

[13] Unter einer Negativliste versteht man eine Aufstellung der Arzneimittelgruppen, die von den Krankenkassen nicht erstattet werden dürfen. Hierunter zählen z.B. Arzneimittel gegen Erkältungskrankheiten u.ä..

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Branchenstudie Pharmazeutische Industrie
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena  (Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre - Mikoökonomik)
Veranstaltung
Seminar Industrieökonomik
Note
1,7
Autor
Jahr
2002
Seiten
25
Katalognummer
V60107
ISBN (eBook)
9783638538657
ISBN (Buch)
9783638684972
Dateigröße
589 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Branchenstudie, Pharmazeutische, Industrie, Seminar, Industrieökonomik
Arbeit zitieren
Carsten Heuring (Autor:in), 2002, Branchenstudie Pharmazeutische Industrie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60107

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