Frühwarnsysteme und Risikomanagement als Aufgabenfelder und Instrumente im Controlling


Seminararbeit, 2006

22 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Aufbau der Seminararbeit
1.2 Zielsetzung der Seminararbeit

2. Risikomanagement
2.1 Begriffliche Grundlagen des Risikomanagements
2.1.1 Der Risikobegriff
2.1.2 Der Risikomanagementbegriff
2.2 Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
2.3 Aufgaben und Ziele des Risikomanagements
2.4 Der Risikomanagement-Prozess
2.5 Instrumente des Risikomanagements
2.5.1 Risikocontrolling als Instrument des Risikomanagements
2.5.2 Instrumente für die Bewertung quantifizierbarer Risiken
2.5.2.1 Value-at-risk
2.5.2.2 Weitere Instrumente zur Risikobewertung

3. Frühwarnsysteme
3.1 Begriffserklärung
3.2 Frühindikatoren und Arten von Frühwarnsystemen
3.3 Funktionsweise eines Frühwarnsystems
3.4 Mögliche Ursachen unwirksamer Frühwarnsysteme
3.5 Balanced Scorecard als Instrument des Risikomanagements
und der Frühwarnsysteme

4. Bedeutung eines Frühwarnsystems für das Risikomanagement

5. Fazit

1. Einleitung

1.1 Aufbau der Seminararbeit

Die Arbeit ist in fünf Teilbereiche untergliedert. Der erste Teil der Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Risikomanagement. In der vorliegenden Arbeit werden zu diesem Thema die grundlegenden Begriffe näher erläutert und es wird auf die Ziele, Aufgaben, das KonTraG, den Prozess und die Instrumente eingegangen.

Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich mit den Frühwarnsystemen. Hier werden allgemeine Begriffe erläutert und es werden die Frühindikatoren, die Funktionsweise und das Instrument der Balanced Scorecard in Bezug auf Risikomanagement und Frühwarnung thematisiert. Zum Schluss wird noch auf die Bedeutung eines Frühwarnsystems für das Risikomanagement eines Unternehmens eingegangen. Die Arbeit wird mit einem Fazit abgeschlossen.

1.2 Zielsetzung der Seminararbeit

Eine risikoorientierte Ausrichtung der Unternehmensführung gewinnt aufgrund einer steigenden Globalisierung der Unternehmen, einer wachsenden Dynamisierung der einzelnen Märkte und einer komplexer werdenden Unternehmensumwelt immer mehr an Bedeutung. Der Gesetzgeber hat diesen Trend erkannt und versucht mit Hilfe des „Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ (KonTraG), Schwächen und Risiken in den Unternehmen zu korrigieren und Fehlsteuerungen zu vermeiden.

Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, einen Einblick in das Risikomanagement zu geben und auf die Wichtigkeit eines Risikomanagementsystems und das darin involvierte effiziente Frühwarnsystem im Unternehmen hinzuweisen.

2. Risikomanagement

2.1 Begriffliche Grundlagen des Risikomanagements

2.1.1 Der Risikobegriff

Mit jeder getroffenen Entscheidung und unternehmerischen Handelns, können Risiken einhergehen. Risiken bilden sich aus externen Faktoren, die sich nicht beeinflussen lassen und einer nicht vollständigen Vorhersehbarkeit der Auswirkungen von unternehmerischen Entscheidungen bzw. unternehmerischen Handelns.

In erster Linie wird mit dem Risikobegriff ein negatives Ereignis verbunden. Risiko bedeutet letztendlich, dass bestimmte Handlungen und Ereignisse ein Unternehmen daran hindern, dass es seine Ziele erreicht bzw. seine Strategien erfolgreich umsetzen kann.[1] Unter Risiko kann auch die Abweichung eines tatsächlichen Ergebnisses vom geplanten bzw. erwarteten Ergebnis, als Streuung des prospektiven Erfolgs um den Erwartungswert verstanden werden.[2] In der Betriebswirtschaftslehre existiert keine einheitliche Definition von Risiko.

2.1.2 Der Risikomanagementbegriff

Risikomanagement beinhaltet alle organisatorischen Maßnahmen, die sich auf die Definition der Risikofelder, die Identifikation der Risiken im Rahmen einer permanenten Risikoinventur und auf deren Analyse, Bewertung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung beziehen. Risikomanagement soll ein Instrument dafür sein, Erfolgspotenziale zu sichern, die Qualität der Planungen im Unternehmen zu verbessern und somit letztlich zusätzlichen Unternehmens-wert schaffen.

2.2 Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)

Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich wurde am 5. März 1998 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und trat am 1. Mai 1998 in Kraft. Das Gesetz wurde aufgrund zahlreicher Insolvenzen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie auch bekannter Großunternehmen beschlossen. Ziel des KonTraG ist es, die Corporate Governance, d. h. den „Knigge für Unternehmen“, in deutschen Firmen zu verbessern. Das Handelsgesetzbuch und das Aktiengesetz wurden durch das KonTraG erweitert und verbessert. Das KonTraG beinhaltet eine Vorschrift, das die Geschäftsführung zwingt ein Frühwarnsystem für Risiken bzw. ein Risikomanagementsystem einzuführen und aktiv auszuführen und die Veröffentlichung von Risiken und der Risikostruktur im Lagebericht des Jahresabschlusses.[3] Wörtlich steht in diesem Gesetz „der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“[4]

2.3 Aufgaben und Ziele des Risikomanagements

Das Risikomanagement entstand im Bereich der Versicherungspolitik und im Sicherheitsmanagement großer amerikanischer Unternehmen. Seit 1950 wurde es stetig in den USA weiterentwickelt vom „Insurance Buying“ über „Insurance Management“ bis hin zum „Risk Management“ und dem heutigen „Enterprise Risk Management.“[5]

Risikomanagement sichert die Existenz eines Unternehmens und trägt dazu bei, den Unternehmenswert zu steigern. Das Risikomanagement umfasst die Festlegung einer Risikomanagement-Strategie, die Risikoidentifikation, die Risikomessung und die Risikobewertung, sowie die Risikobewältigung, die Steuerung und die Früherkennung von Risiken. Das Risikomanagement muss fest in die Unternehmensführung integriert werden.

Das Ziel des Risikomanagements ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und somit geeignete Mittel zur Abwehr zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren zielt das Risikomanagement auf die Sicherung des Fortbestands des Unternehmens und die Maximierung der Shareholder Value.[6]

2.4 Der Risikomanagement-Prozess

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Risikomanagement-Prozess ist der Kern des Risikomanagements. In diesem Prozess werden alle Aktivitäten und Maßnahmen mit möglichen Risiken erfasst. Der Risikomanagement-Prozess wird in fünf Phasen unterteilt: Risikoidentifikation, Risikoanalyse, Risikosteuerung, Risikoüberwachung und Prozessüberwachung. Der Risikomanagementprozess muss kontinuierlich in die Unternehmensführung eingegliedert werden und der erste Schritt des Risikomanagementprozesses ist die systematische Identifikation von Risiken.[7]

Abbildung 1: Risikomanagementprozess[8]

[...]


1 Vgl. KPMG: Integriertes Risikomanagement, www.kpmg.de/library/docs/IRM.pdf

[2] Vgl. Wieben Hans-Jürgen: Credit Rating und Risikomanagement (2004), S. 40

[3] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/KonTraG

[4] Zit. nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz

[5] Vgl. Wieben Hans-Jürgen: Credit Rating und Risikomanagement (2004), S. 50

[6] Vgl. Wieben Hans-Jürgen: Credit Rating und Risikomanagement (2004), S. 58

[7] Vgl. Reichmann Thomas: Controlling mit Kennzahlen und Managementberichten (2001), S. 609

[8] Vgl. Reichmann Thomas: Controlling mit Kennzahlen und Managementberichten (2001), S. 610

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Frühwarnsysteme und Risikomanagement als Aufgabenfelder und Instrumente im Controlling
Hochschule
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Neu-Ulm; früher Fachhochschule Neu-Ulm
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
22
Katalognummer
V60099
ISBN (eBook)
9783638538572
ISBN (Buch)
9783638724883
Dateigröße
953 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Frühwarnsysteme, Risikomanagement, Aufgabenfelder, Instrumente, Controlling
Arbeit zitieren
Dipl.-Betriebswirt Judith Eisenbarth (Autor:in), 2006, Frühwarnsysteme und Risikomanagement als Aufgabenfelder und Instrumente im Controlling, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60099

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