Bilanzierung von Equity-Beteiligung bei Verlusten nach HGB, IAS und US-GAAP


Hausarbeit, 2005

18 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Equity-Methode
2.1 Anwendungskreis
2.2 Erstmalige Anwendung
2.2.1 Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung
2.2.2 Abweichender Bilanzstichtag
2.2.3 Einheitliche Bewertung
2.2.4 Bestimmung des anteiligen Eigenkapitals
2.2.5 Varianten der Equity-Methode
2.3 Fortschreibung in den Folgejahren

3. Beteiligung bei Verlusten..
3.1 Laufende Verluste im Rahmen der Equity-Methode
3.2 Ausdehnung der Verlustberücksichtigung
3.2.1 Eigenkapitalsubstituierende Finanzierung
3.2.2 Höhe des festzustellenden Verlusts
3.2.3 Einzelbewertungsprinzip

4. Außerplanmäßige Abschreibung auf Equity-Beteiligung

5. Fazit

Literaturverzeichnis.

Abkürzungsverzeichnis.

1. Einleitung

Das Europäische Parlament hat am 12. März 2002 in erster Lesung einem Verordnungsentwurf über die Einführung der International Accounting Standards (IAS) in der Europäischen Union ab 2005 zugestimmt. Gemäß dieser Neuregelung werden alle börsennotierten Unternehmen mit dem Hauptsitz in der EU ab 2005 zur Aufstellung und Offenlegung eines IFRS-Abschlusses verpflichtet. Darüber hinaus wird den Mitgliedsstaaten ein Wahlrecht eingeräumt, bestimmte Unternehmen von dieser Verpflichtung bis 2007 auszunehmen. Dies zielt insbesondere auf die zahlreichen deutschen Unternehmen, die bereits jetzt die US-GAAP anwenden und nun erneut eine Umstellung des Rechnungswesens vornehmen müssten. Weiterhin wird den Mitgliedsstaaten freigestellt, die IAS auch für Einzelunternehmen oder generell für Konzernunternehmen vorzuschreiben und zu gestatten.[1]

Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den Besonderheiten der Equity-Beteiligungen bei Verlusten vor dem Hintergrund deutscher und internationaler Rechnungslegungsvorschriften. Die besondere Problematik von verlustbringender Beteiligung findet in der Literatur eine geringe Beachtung und wird im Vergleich zur "einfachen" Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen nur oberflächig behandelt. Bevor auf dieses Problem eingegangen wird, werden im ersten Teil der Arbeit die Grundlagen und der Konsolidierungskreis der Equity-Methode dargestellt, sowie die Vorgehensweise bei der erstmaligen Anwendung und in den Folgeperioden ausführlich erläutert. Der zweite Teil des Beitrags beschäftigt sich mit der Frage, ob und wie im Rahmen der Equity-Beteiligung die Verluste berücksichtigt werden, insbesondere dann, wenn sie über den Erinnerungswert hinaus gehen, und welche Möglichkeiten von Abschreibungen dabei zur Verfügung stehen. Anschließend werden im letzten Kapitel die gewonnenen Kenntnisse zusammenfassend beurteilt.

2. Equity-Methode

2.1 Anwendungskreis

Im Konzernabschluss ist die Equity-Methode nach HGB, IFRS und US-GAAP für Beteiligungen an assoziierten Unternehmen anzuwenden. Ein Unternehmen wird als assoziiertes Unternehmen qualifiziert, wenn auf dessen Geschäfts- und Finanzpolitik ein maßgeblicher Einfluss (significant influence) ausgeübt wird bzw. (nach IFRS und US-GAAP) ausgeübt werden kann. Ein maßgeblicher Einfluss wird vermutet, wenn ein Unternehmen mindestens 20 % der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen hält (§311 Abs. 1 S. 2 HGB; IAS 28.4; APB 18.17).

Des Weiteren nennen IAS 28.5 und APB 18.17 folgende Kriterien, die auf einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik schließen lassen:
- Sitz im Leitungsorgan (Vorstand, Verwaltungsrat; board of directors) des assoziierten Unternehmens,
- Mitwirkung an dessen Geschäftspolitik,
- wesentliche Geschäftsfälle zwischen Anteilseigner und assoziiertem Unternehmen,
- Austausch von Führungspersonal oder
- Bereitstellung von wesentlichen technischen Informationen.[2]

Diese Kriterien sind insbesondere dann heranzuziehen, wenn der Stimmrechtsanteil unter
20 % liegt und folglich vermutet wird, dass kein maßgeblicher Einfluss besteht.[3]

Hinsichtlich der Bewertung von Gemeinschaftsunternehmen (joint ventures) ist nach
§§ 310 Abs. 1 i. V. m. 312 HGB sowie IAS 31.32 die Equity-Methode alternativ zur Quotenkonsolidierung zugelassen. Hingegen sind sie in der US-GAAP-Konzernbilanz gemäß APB 18.16 zwingend nach der Equity-Methode zu bewerten.[4] Gemeinschaftsunternehmen stehen nicht unter einheitlicher Leitung, sondern werden von zwei oder mehr voneinander unabhängigen Unternehmen gemeinschaftlich geführt. IAS 31 unterscheidet grundsätzlich drei Formen von Gemeinschaftsunternehmen:

- gemeinschaftlich geführte Tätigkeit (jointly controlled operations),
- gemeinschaftlich geführte Vermögenswerte (jointly controlled assets) und
- gemeinschaftlich geführte Unternehmen (jointly controlled entities).[5]

Die Equity–Bewertung kommt nach § 295 Abs. 1 HGB auch für Tochterunternehmen in Betracht, wenn ein Konsolidierungsverbot besteht oder ein Konsolidierungswahlrecht nach
§ 296 HGB in Anspruch genommen wird. Sofern der maßgebliche Einfluss nicht fehlt, ist die Equity-Methode für die Bilanzierung von nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen auch nach US-GAAP anzuwenden. Dagegen dürfen sie im IAS-Konzernabschluss nicht at equity bilanziert werden (IAS 27.11 i. V. m. 27.13).[6]

Im Einzelabschluss ist der Anwendungsbereich der Equity-Methode nur in US-GAAP mit dem konzernbilanziellen Ansatz identisch. Die IFRS-Vorschriften erlauben die Equity-Methode bei Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen. In Deutschland ist die Equity-Methode im Einzelabschluss nicht zulässig, weil aus den Einzelabschlussdaten unmittelbare Rechtsfolgen, wie z.B. Gewinnausschüttungen und Steuerzahlungen abgeleitet werden, sind sämtliche Beteiligungen hier nach § 253 HGB in Verbindung mit § 279 Abs. 1 HGB höchstens zu den Anschaffungskosten oder den niedrigeren Tageswerten zu bilanzieren.[7]

2.2 Erstmalige Anwendung

2.2.1 Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung

Die erstmalige Anwendung der Equity-Methode ist nach § 312 Abs. 3 HGB (DRS 8.14f) als auch nach IAS 28.17 und APB 18.19 grundsätzlich zu dem Zeitpunkt des Erwerbs der Beteiligung bzw. beim sukzessiven Anteilserwerb zu dem Zeitpunkt zu dem ein Assoziierungsverhältnis entsteht, durchzuführen. Darüber hinaus darf die Equity-Methode nach HGB auf den Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss angewendet werden.[8] Erfolgt der Kauf in mehreren Schritten, also sukzessiv, so ist für die Verrechnung der Zeitpunkt maßgeblich, an dem das Unternehmen zu einem assoziierten Unternehmen geworden ist. Es ist also nicht erforderlich, die Wertverhältnisse zu den jeweiligen Erwerbszeitpunkten zugrunde zulegen und eine rückwirkende Anpassung vorzunehmen.[9] Der gewählte Zeitpunkt ist im Konzernanhang anzugeben (§ 312 Abs. 3 Satz 2 HGB).

2.2.2 Abweichender Bilanzstichtag

Es ist jeweils der letzte Jahresabschluss des assoziieren Unternehmens zugrunde zu legen (§ 312 Abs. 6 Satz 1 HGB, IAS 28.18 und APB 18). Weichen die Abschlussstichtage von einander ab, ist nach IAS ein (geprüfter) Zwischenabschluss der Beteiligungsgesellschaft erforderlich. Diese Empfehlung ist allerdings nicht bindend, da der maßgebliche Einfluss evtl. nicht ausreicht das Aufstellen eines Zwischenabschlusses zu erzwingen. Gemäß IAS 28.19 sollen in dem Fall alle wesentlichen Ereignisse oder Transaktionen zwischen dem beteiligen und dem assoziierten Unternehmen, soweit es möglich ist, berücksichtigt werden, die zwischen den Stichtagen aufgetreten sind.[10] Der Zeitraum zwischen den Abschlussstichtagen darf nicht mehr als drei Monate betragen. Aus den Gründen der Stetigkeit (consistency) sind die Länge des Berichtszeitraums und die Unterschiede zwischen den Stichtagen konstant zu halten (IAS 28.18).

[...]


[1] www.controllerspielwiese.de/index.htm?Inhalte/koenig/gaapguv.htm

[2] Vgl. Wagenhofer, Internationale Rechnungslegungsstandards, S. 421

[3] Vgl. Kunowski, Bilanzierung nach DRS, StuB 6/2002 S. 266

[4] Lediglich sog. unincorporated joint ventures, d.h. grundsätzlich nicht haftungsbeschränkte, nicht körperschaftliche Gemeinschaftsunternehmen, dürfen nach Quotenkonsolidierung einbezogen werden; vgl. Hayn/Waldersee, IFRS/ US-GAAP/ HGB im Vergleich, S.246

[5] Vgl. Kirsch, Einführung in IAS, 2003, S. 101

[6] Vgl. Pellens, Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 2001, S.1023 - 1025

[7] Vgl. Pellens, Internationale Rechnungslegung, 2004, S. 701

[8] Vgl. Busse von Colbe u.a., Konzernabschlüsse, 2003, S. 537

[9] Vgl. Küting/Weber, Konzernabschluss, 2003, S. 401

[10] Vgl. Federmann, IAS-Stud, 2002, S. 248

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Bilanzierung von Equity-Beteiligung bei Verlusten nach HGB, IAS und US-GAAP
Hochschule
Hochschule Bremen
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
18
Katalognummer
V60010
ISBN (eBook)
9783638537803
ISBN (Buch)
9783656785934
Dateigröße
509 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bilanzierung, Equity-Beteiligung, Verlusten, US-GAAP
Arbeit zitieren
Eugenia Kartner (Autor:in), 2005, Bilanzierung von Equity-Beteiligung bei Verlusten nach HGB, IAS und US-GAAP, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60010

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Bilanzierung von Equity-Beteiligung bei Verlusten nach HGB, IAS und US-GAAP



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden