Ökumenische Perspektiven im Religionsunterricht


Hausarbeit, 2005

25 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Ökumene und ökumenisches Lernen
2.1 Ökumene aus evangelischer und katholischer Sicht
2.2 Geschichte der Diskussion über konfessionellen bzw. konfessionell- kooperativen Religionsunterricht

3 Ökumenisches Lernen im schulischen Kontext
3.1 Konzeptionen des Religionsunterrichts und ihr Beitrag zum ökumenischen Lernen
3.1.1 Der konfessionelle Religionsunterricht 10
3.1.2 Der konfessionell- kooperative Religionsunterricht 12
3.1.2.1 Ziele ökumenischen Lernens im konfessionell- kooperativen Religionsunterricht 18
3.1.2.2 Konfessionell- kooperative Themen für den Religionsunterricht in der Grundschule 20
3.1.2.3 Chancen und Grenzen konfessionell- kooperativen Religionsunterrichts 22

4 Schlussteil

5 Literatur

1 Einleitung

In meiner Hausarbeit beschäftige ich mich mit dem Thema: „Ökumenische Perspektiven im Religionsunterricht“ und gehe dabei der Frage nach: „Wie kann man konfessionell- kooperativen Religionsunterricht umsetzen?“.

Ich verfasse diese Arbeit im Rahmen des Seminars „„Wenn dein Kind dich morgen fragt,…“- der Evangelische Kirchentag in ökumenischer Perspektive (konfessionell- kooperatives Seminar)“, in dem sich mit verschiedenen Themen und Veranstaltungen des im Mai 2005 stattgefundenen ökumenischen Kirchentages in Hannover beschäftigt wurde. Das Interesse für das Thema dieser Hausarbeit ergab sich u.a. durch den Besuch der Kirchentagsveranstaltung „Ökumenische Perspektiven im Religionsunterricht“ von Frau Scheidler und Herrn Böhm, wo mir bereits ein kleiner Einblick in die Thematik gegeben wurde. Ich verwende in meiner Arbeit den Begriff „Ökumene“, da dieser von der evangelischen Kirche stammt, wohl wissend, dass das Pendant dazu bei der katholischen Kirche „Evangelisatorische Erziehung“ heißt, auf die ich in meiner Arbeit aber nicht näher eingehen werde.

Ich werde zunächst den Begriff „Ökumene“ beschreiben, um danach auf die Sicht der Ökumene aus evangelischer und katholischer Sicht einzugehen. Dann beschreibe ich die Diskussion über konfessionell bzw. konfessionell- kooperativen Religionsunterricht in der Schule, bevor ich zum Hauptteil meiner Arbeit gelange: Ökumenisches Lernen im schulischen Kontext. Dort werde ich zunächst das konfessionelle und das konfessionell- kooperative- Konzept vorstellen und ihren Beitrag zur Ökumene darlegen. Im weiteren Verlauf werde ich dann näher auf die letztere Konzeption eingehen, indem ich die Ziele ökumenischen Lernens des konfessionell- kooperativen Religionsunterrichts beschreibe, Themen, die man im Unterricht behandeln kann, nenne und schließlich noch Chancen und Grenzen aufführe. Im Schlussteil ziehe ich dann ein Resümee über meine Arbeit.

2 Ökumene und ökumenisches Lernen

Ökumene bezeichnet etymologisch

1. die bewohnte Erde
2. das eigene Haus, die eigene Haushaltung
3. die Gesamtheit der Christen

Die populärste Bezeichnung für Ökumene ist die letztere Bezeichnung (vgl. Böhm 2001, S. 17).

Ökumenisches Lernen geht u.a. auf E. Lange (1972) zurück, womit er die Erinnerung an eine aus ihrem Selbstverständnis ergebende Grundaufgabe der Kirche und die neu zu vollziehende Ausrichtung der bestehenden pädagogischen Aktionen der Kirche an dieser, meint (vgl. Schlüter 2000, S. 154; vgl. Sauer/ Mokrosch 1994, S. 15).

Auf der 6. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) in Vancouver (1983) wurde ökumenisches Lernen als ein Lernprozess diskutiert, der sich einerseits durch das Sich-einbeziehen- Lassen in die Bewegung Gottes zur Welt und andererseits durch das Sich- Öffnen zum anderen und für das andere auszeichnet. Ökumenisches Lernen sollte Lernen von Einstellungen und Verhaltensweisen sein, die die Einheit und Zukunft der Kirche und zusammen mit ihnen die Zukunft und Einheit der Menschheit mit der Welt zum Ziel haben (vgl. Böhm 2001, S. 21, S. 26f.; vgl. Scheidler 1999, S. 13; vgl. Schlüter 2000, S. 157f.; vgl. Sauer/Mokrosch 1994, S. 16f.).

Der Begriff „Ökumenisches Lernen“ ist 1985 durch die Arbeitshilfe „Ökumenisches Lernen. Grundlagen und Impulse“, die von der Kammer für Bildung und Erziehung der evangelischen Kirche in Deutschland vorgelegt wurde, der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden. In ihr werden die von der ÖRK gesetzten Akzente aufgegriffen und für die Praxis in Schule und Gemeinde konkretisiert. Demnach ist ökumenisches Lernen ein grenzüberschreitendes, handlungsorientiertes, soziales, verknüpfendes und interkulturelles Lernen, in dessen Mittelpunkt die Begegnung zwischen verschiedenen Kulturen, Glaubensweisen, Traditionen, Religionen und Lebensformen und Beziehungen zum Anderen und zu Fremden (vgl. Schlüter 2000, S. 154, S. 158; vgl. Sauer/ Mokrosch 1994, S. 13, S. 18; vgl. Böhm 2001, S. 34ff.). Die Fähigkeiten zum Ökumenischen Lernen (Dialog- und Konfliktfähigkeit, Toleranz und Sensibilität für andere, den anderen wahr- und ernst zu nehmen, Solidarität zu praktizieren, usw.) sollen durch die Lernwege Information, Teilhabe, Aktion und Kommunikation in der Gemeinschaft erreicht werden (vgl. Schlüter 2000, S. 154ff.).

Dem Ökumenischen Lernen liegt theologisch gesehen, „die Heilsabsicht Gottes, die am Weg und Handeln der Christen als Volk Gottes heute sichtbar wird.“ (Goßmann; in: Schlüter 2000, S. 159) zugrunde.

Die Kirche wird in dieser Konzeption als „Lerngemeinschaft im ökumenischen Horizont“ herausgestellt, die „ein Lernen mit anderen, für andere und von anderen“ praktiziert. Eine solche Kirche will sich nach außen und innen bewusst erfahrbar machen als Zeichen der Hoffnung und sieht die Lernenden als Subjekte der Kirche und nicht als Objekte der Belehrung an. An die Veröffentlichung anschließend entwickelte sich eine Diskussion über den Begriff „Ökumenisches Lernen“ und über das mit ihm verbundene Bildungskonzept (vgl. Schlüter 2000, S. 162).

Es gibt vier didaktische Grundprinzipien es Ökumenischen Lernens:

1. Das Globale im Lokalen entdecken, d.h. zunächst soll die Vielgestaltigkeit kultureller, politisch- sozialer, religiöser und kirchlichen Lebenswelten zur Kenntnis genommen und sich dabei mit den eigenen Bewertungsmaßstäben kritisch auseinandergesetzt werden. Dann sollen die Beziehungen zwischen den eigenen und fremden Lebenswelten, z.B. die nur noch im Globalen verstehbaren und lösbaren Umweltprobleme, erkannt werden (verknüpfendes Lernen).
2. Lernen in Beziehungen, d.h. ein Lernen mit und von anderen, nicht über Andere (Erfahrungslernen) durch die Schaffung von Möglichkeiten der Teilhabe (praktisches Lernen). Durch das praktische Lernen verändert sich das Bewusstsein des Lernenden und führt zur Praxisänderung.
3. Sich selbst mit den Augen der anderen sehen, d.h. Fähigkeit zum Perspektivenwechsel, der einem die Chance zu neuen Erkenntnissen über sich selbst eröffnet als Voraussetzung der Selbstrelativierung des eigenen Standpunktes und Ermöglichung eines neuen Zugangs zum Fremden. Die eigene Lebenswelt/ -kultur und den eigenen Glauben soll man aus der Perspektive der anderen sehen und zusätzlich seine eigene religiöse Identität aufbauen und wahren.
4. Lernen in Konflikten und solidarischer Praxis, d.h. Ökumenisches Lernen soll zeigen, dass Konflikte nur durch solidarisches Handeln überwunden werden können (vgl. Schlüter 2000, S. 164ff.).

2.1 Ökumene aus evangelischer und katholischer Sicht

Der Religionsunterricht in den Schulen ist inhaltlich nach den „Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ (Art. 149 WRV und Art. 7,3 GG) zu gestalten und zu erteilen (vgl. Schlüter 2000, S. 10f.; vgl. Sauer/ Mokrosch 1994, S. 78; vgl. Böhm 2001, S. 135f.). So lange wie in theologisch- dogmatischen Grundpositionen beider Kirchen, weiterhin Differenzen geltend gemacht werden, die eine konfessionelle Trennung von Religionsunterricht nach Konfessionen verlangen, ermöglicht es den Kirchen, daran festzuhalten. Zur Aufhebung von konfessionell- getrenntem Unterricht muss also eine Annäherung der relevanten dogmatischen Grundsätze erfolgen.

Erste ökumenische Gespräche zwischen beiden Kirchen gab es 1967. Dabei wurden zum Thema „Rechtfertigung und Kirche“ u.a. folgende Übereinstimmungen gemacht: - ein gemeinsames Verständnis des Verhältnisses von Schrift und Tradition (L- RK 1,17),

- ein Konsens in der Rechtfertigungslehre der Art, dass der Sünder freigesprochen und gerechtgemacht wird allein durch Jesus Christus, allein durch Gnade, allein durch Glauben (L-RK 1,26),
- eine grundlegende Gemeinsamkeit im Verständnis des kirchlichen Amtes als Dienst an Wort und Sakrament (L- RK 1,59f.).

Weiterhin wurde das Amt des Papstes von der Evangelischen Kirch anerkannt, wenn es dem Evangelium und der Einheit dient und nicht die Freiheit des Evangeliums einschränkt.

In den 2. Ökumenischen Gesprächen (Dokument „Das Herrenmahl“ (1978); Dokument „Das geistliche Amt in der Kirche“ (1981)) wurde eine Übereinstimmung in der Frage der realen Gegenwart Christi (L- RK 2,16; 2,52) erzielt. Außerdem wurde ein gemeinsames Verständnis von „Messopfer“ formuliert, so dass die Trennung des Messopfers aufgehoben wurde (L- RK 2,56). Übereinstimmungen wurden auch in der Ansicht erzielt, dass Christus der eigentliche Spender der Sakramente und Verkünder des Wortes ist und die Vollmacht des Amtes „nicht als Delegation der Gemeinde verstanden werden“ darf (L- RK 5,23). Amt und Ordination sind „ein Dienst an der Einheit der Gesamtkirche…[die] dem Willen des Herrn“ entsprechen und das „Petrusamt des Bischofs von Rom als sichtbares Zeichen der Einheit der Gesamtkirche“ lutherischerseits nicht ausgeschlossen werde, „soweit es durch theologische Reinterpretation und durch praktische Umstrukturierung dem Primat des Evangeliums untergeordnet wird.“ (L- RK 5,73). In den Dokumenten „Wege zur Gemeinschaft“ (1980) (L- RK 3) und „Einheit vor uns“ (1984) (L- RK 7) wurden dann die Zielvorstellungen der Einheit und die Schritte zur Verwirklichung einer Kirchengemeinschaft in Wort, Sakrament und Dienst, einer Einheit in versöhnter Verschiedenheit konkretisiert.

In den 3. Ökumenischen Gesprächen (Dokument „Kirche und Rechtfertigung (1994)) fand eine Übereinstimmung im biblischen und systematischen Verständnis von Kirche mit den verbleibenden Verschiedenheiten, statt, z.B.

- Kirche als „congregatio fidelium“ (Nr. 108ff.),
- als „Sakrament“ des Heils (Nr. 118ff.),
- die Sichtbarkeit und Verborgenheit der Kirche (Nr. 135ff.),
- die heilige/sündige Kirche (Nr. 148ff.),
- die institutionelle Kontinuität der Kirche (Nr. 174ff.),
- das ordinationsgebundene Amt als Institution in der Kirche (Nr. 182ff.),
- die verbindliche kirchliche Lehre und die Lehrfunktion des kirchlichen Amtes (Nr. 205ff.),
- die kirchliche Jurisdiktion und die jurisdiktionelle Funktion des kirchlichen Amtes (Nr. 223ff.) (vgl. Schlüter 2000, S. 10ff).

Die Studie „Lehrverurteilungen- kirchentrennend?“ (1986/1989) kam zu dem Ergebnis, dass „die weitgehende Übereinstimmung in der Auslegung der heiligen Schrift, eine klare Einsicht in die geschichtliche Bedingtheit überlieferter Lehrformulierungen und der neue Geist des ökumenischen Dialogs im Bewusstsein der Verbundenheit der Christen verschiedener konfessioneller Traditionen durch den Glauben an den einen Herrn entscheidend dazu beigetragen [haben], nicht nur im fundamentalen Bekenntnis zu dem einen Herrn Jesus Christus, sondern auch in zentralen Themen christlicher Lehre ein hohes Maß an gegenseitiger christlicher Verständigung zu erreichen.[…] Bei einigen Verwerfungsaussagen allerdings lässt sich auch heute noch kein ausreichender Konsens feststellen.“ (Lehmann/Pannenberg 1986; in: Schlüter 2000, S. 15). Der Ökumenische Arbeitskreis machte den Vorschlag an die Leiter der Kirchen, dass die Verwerfungen gegenstandslos geworden seien und somit aufgehoben werden könnten. Die Evangelische Kirche bestätigte daraufhin, dass die bestehenden Differenzen in der Rechtfertigungs- und Sakramentenlehre als nicht mehr kirchentrennend bezeichnet werden können (vgl. Schlüter 2000, S. 15f.).

[...]

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Ökumenische Perspektiven im Religionsunterricht
Hochschule
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
Veranstaltung
'Wenn dein Kind dich morgen fragt,…'- der Evangelische Kirchentag in ökumenischer Perspektive
Note
1,5
Autor
Jahr
2005
Seiten
25
Katalognummer
V59812
ISBN (eBook)
9783638536486
ISBN (Buch)
9783656787242
Dateigröße
543 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Perspektiven, Religionsunterricht, Kind, Evangelische, Kirchentag, Perspektive
Arbeit zitieren
Kathrin Rühling (Autor:in), 2005, Ökumenische Perspektiven im Religionsunterricht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59812

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