Refinanzierung von Studienkrediten


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

23 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einführung

2. Studienkredite als neues und besonderes Kreditprodukt

3. Refinanzierungsmöglichkeiten
3.1. Offenmarktgeschäft
3.2. Einlagen
3.3. Anleihen
3.4. Verbriefung von Forderungen / ABS

4. Refinanzierung von Studienkrediten in den USA
4.1. Studienkreditsystem
4.2. Refinanzierung

5. Mögliche Refinanzierung von Studienkrediten in Deutschland

6. Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einführung

Die deutsche Hochschullandschaft beginnt sich dramatisch zu wandeln. Die bisher fast vollständig öffentliche Finanzierung der Hochschulbildung steht, nicht zuletzt wegen der prekären Finanzlage bei Bund und Ländern auf der Kippe. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Januar 2005 sind Studiengebühren in Deutschland keine Utopie mehr.[1] Sie werden kurz- bis mittelfristig die öffentliche Finanzierung spürbar substituieren. Angebote von Kreditinstituten zur Finanzierung der Studiengebühren und Lebenshaltungskosten gibt es schon. So verkaufen private Großbanken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften bereits erste Studienkredite.[2] Damit ist klar, dass sich jede Bank ihren Anteil am schätzungsweise bis zu € 10 Mrd. großen Kreditvolumen sichern möchte.[3] Eine offene Frage bleibt: Wie sollen sich diese refinanzieren? Sind Einlagen der richtige Weg der Finanzmittelbeschaffung, oder gibt es modernere Refinanzierungsinstrumente, mit denen Studienkredite finanziert werden können?

Zur Beantwortung dieser Fragen wird zunächst untersucht, welchen strukturellen Besonderheiten das Produkt „Studienkredit“ unterliegt, um anschließend geeignete Refinanzierungsmöglichkeiten zu identifizieren. Im vierten Kapitel wird beleuchtet, welche der vorgestellten Refinanzierungsinstrumente letztlich in den USA zur Refinanzierung von Studienkrediten Verwendung finden, oder ob gar gänzlich andere Refinanzierungsformen oder Mischformen eingesetzt werden.[4] Dazu wird an einem aktuellen Beispiel die Refinanzierung von Studienkrediten in den USA aufgezeigt. Die Erfahrungen der USA werden im fünften Kapitel auf die Situation in Deutschland projiziert. Dabei wird untersucht, ob die Verbriefung von Forderungen in Deutschland unter den institutionellen Rahmenbedingungen eine Refinanzierungsmöglichkeit von Studienkrediten sein könnte. Schließlich werden die Ergebnisse dieser Arbeit zusammengefasst und es wird ein Blick in die Zukunft vorgenommen, bei dem die Rolle der KfW bezüglich der Refinanzierung von Studienkrediten dargestellt wird.

2. Studienkredite als neues und besonderes Kreditprodukt

Die Vergabe von Studienkrediten ist auf Grund ihrer Volumina als sehr kleinteiliges Geschäft einzuordnen. Die Cash Flows beinhalten niedrige Beträge, verbunden mit einer hohen Auszahlungsfrequenz und langer Rückzahlungsdauer.[5]

Studienkredite stellen eine besondere Form von Krediten dar. Junge Akademiker können als potentielle Kreditnehmer in der Regel keinerlei Sicherheiten bereitstellen, die üblicherweise für Kreditprodukte erforderlich sind, um letztlich Kreditinstitute gegen Forderungsausfälle abzusichern.[6] Sie besitzen kein Haus und i.d.R. kein wertvolles Auto, was man zur Sicherheit verpfänden könnte. Ferner gibt es meist keine Kredithistorie, historischen Daten, o. ä., mit denen auf die Zahlungsgewohnheiten des Studenten geschlossen werden könnte. Zudem verfügen Studenten in der Regel über kein oder allenfalls geringes Einkommen, so dass letztlich die Banken ein scheinbar hohes Risiko bei der Studienkreditvergabe eingehen, wenn staatliche Bürgschaften ausblieben.[7] Eine Folge der ausbleibenden Sicherheiten und der Ungewissheit über zukünftige Einkommen der Absolventen ist ein hoher Risikoaufschlag. Im Zweifel wird der Studienkredit erst gar nicht vergeben.[8]

Auch vor dem Hintergrund von Basel II bleibt die Kreditvergabe an Studenten schwierig. Basel II und die MaK-Regeln erachten Einzelkreditratings für zwingend notwendig, bevor die Vergabe eines Kredites stattfinden darf.[9] Diesbezüglich wurden bereits Verfahren entwickelt, welche die Kreditwürdigkeit von Studenten quantifizieren. Die Firma Tenman entwickelte ein „externes prognostisches Rating“[10], das auf der Schätzung zukünftiger Einkommen nach Studienabschluss, auf Abiturnoten und der Mobilität basiert.[11] So ist das Merkmal Abiturnote mit der Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung eines erhaltenen Studienkredits positiv korreliert. Das heißt, dass das Ausfallrisiko dezimiert wird, wenn ein Student bereits im Abitur sehr gute Noten erhalten hatte, da von einem erfolgreichen Abschluss des Studiums ausgegangen werden kann. Des Weiteren ist die Mobilität im Studium ein Indikator für die zukünftige Mobilität im Beruf. So werden Studenten, die fernab der Heimatstadt ein Studium beginnen, wahrscheinlicher auch später eine Stelle annehmen, die weit entfernt von der Heimat liegt. Somit gibt es einen positiven Zusammenhang „zwischen der Mobilitätsbereitschaft einer Person und ihren Einkommenschancen.“[12]

Und letztlich kann durch eine Einkommensprognose das Ausfallrisiko am besten abgeschätzt werden. Ein Student der Wirtschaftswissenschaften hat mit Abschluss des Studiums mit hoher Wahrscheinlichkeit ein höheres Anfangsgehalt als ein ausgebildeter Philosoph. Je höher das Anfangsgehalt, desto höher ist wiederum die Wahrscheinlichkeit, dass der Studienkredit zurückgezahlt werden kann.[13]

Das Risiko des Kreditausfalls kann damit quantifiziert werden und eine Kreditvergabe unter den ordnungspolitischen Erfordernissen durch Basel II und den MaK ist somit möglich.

3. Refinanzierungsmöglichkeiten

Damit nun Studienkredite vergeben werden können, benötigen Kreditinstitute zunächst selbst finanzielle Mittel, die sie Studenten zu einem gewissen Zinssatz leihen können. Oder Kreditinstitute möchten aus Liquiditätsgründen bereits gewährte Studienkredite rückfinanzieren.[14] Dabei werden Kreditinstitute ihre Gewinne nur dann maximieren können, wenn der Zinssatz für die Geldbeschaffung (Refinanzierung) geringer ist als der Zinssatz für die Geldverwendung (Studienkreditvergabe). Im Folgenden werden wichtige Refinanzierungsmöglichkeiten kurz dargestellt.

3.1. Offenmarktgeschäfte

Das Hauptrefinanzierungsinstrument für Banken bilden Offenmarktgeschäfte mit der jeweiligen Zentralbank. Dabei tritt die Zentralbank als Käufer von Wertpapieren der Geschäftsbanken auf. Die Geschäftsbanken wiederum erhalten Liquidität in Form von Zentralbankgeld, welches sie für die Vergabe von Krediten einsetzen können. Solche so genannten Wertpapierpensionsgeschäfte mit der Zentralbank sind in ihrer Laufzeit auf maximal drei Monate befristet und dienen daher vor allem dem Liquiditätsmanagement der Geschäftsbanken.[15] Vor dem Hintergrund der Fristigkeit eignen sich Offenmarktgeschäfte zur Refinanzierung von Studienkrediten nicht, da Studienkredite eine mittel- bis langfristige Laufzeit besitzen. Des Weiteren können Studienkredite nicht als zentralbankfähige Vermögenswerte an die Zentralbank verkauft werden, da diese, wie bereits in Kapitel zwei gezeigt, in der Regel nicht besichert sind. Damit kommen Offenmarktgeschäfte mit der Zentralbank für die Refinanzierung von Studienkrediten nicht in Betracht.

3.2. Einlagen

Einlagen sind durch Kreditinstitute angenommene, fremde Gelder aus dem Nichtbankenbereich. Dabei ist es unerheblich, ob Zinsen vergütet werden.[16] Insbesondere Sparkassen verfügen über große Einlagenvolumina, da sie ein ausgedehntes Filialnetz betreiben.[17] Somit lässt sich auch ohne Hilfe des Geld- und Kapitalmarktes ein Großteil des Aktivgeschäftes finanzieren. Zudem stellen Einlagen eine günstige Refinanzierungsbasis für Kreditinstitute dar, da diese i.d.R. mit einem geringen Zinssatz vergütet werden. Dieser Vorteil der Sparkassen gegenüber Privatbanken kann natürlich auch für die Refinanzierung von Studienkrediten genutzt werden. So kann der daraus resultierende Zinsvorteil zu einem Teil an Studenten in Form zinsgünstiger Studienkredite weitergegeben werden.

Einlagen lassen sich bezüglich ihrer Fristigkeit und Verzinsung in Sicht-, Termin- und Spareinlagen unterscheiden.[18] Grundsätzlich kommen Termin- und Spareinlagen für die Refinanzierung von Studienkrediten in Betracht, wenn ihre Laufzeiten denen der Studienkredite ähneln und somit die Fristenkongruenz gewahrt bleibt. Dagegen scheinen Sichteinlagen für die Refinanzierung von Studienkrediten ungeeignet, da der Inhaber ohne vorherige Kündigung über seine Einlagen verfügen kann. Kreditinstitute, die Sichteinlagen zur Finanzierung von Kreditgeschäften nutzen, laufen Gefahr, dass sie bei unerwartetem Abzug der Einlagen in Liquiditätsschwierigkeiten geraten.[19]

Natürlich ist die Refinanzierung von Studienkrediten über Einlagen auch für Privatbanken denkbar. Allerdings ist deren Einlagenvolumen tendenziell geringer als bei Sparkassen, so dass dadurch auch die Refinanzierungsmöglichkeiten über Einlagen stärker begrenzt sind.[20] Möglich wäre zudem die Beschaffung von Einlagen anderer Kreditinstitute über den Geldmarkt.

3.3. Anleihen

Eine weitere Möglichkeit der Refinanzierung von Studienkrediten besteht in der Emission von Anleihen, auch Schuldverschreibungen, Obligationen, Notes oder Bonds genannt. Typische Anleihen, so genannte Straight Bonds, sind festverzinsliche Wertpapiere. Sie werden in mehrere Teilschuldverschreibungen zerlegt und am Kapitalmarkt platziert. Investoren erwerben mit diesen Teilschuldverschreibungen verbriefte Gläubigerrechte, wie z.B. das Recht auf laufende Verzinsung und Tilgung.[21] So verpflichtet sich das Kreditinstitut als Emittent einer Anleihe zur Rückzahlung der aufgenommenen Geldsumme und zu regelmäßigen Zinszahlungen. Die mit der Emission von Anleihen eingesammelten Gelder können letztlich für die Vergabe neuer Studienkredite genutzt werden.

Grundsätzlich ist bei der Begebung von Bankschuldverschreibungen mit höheren Refinanzierungskosten als bei der Refinanzierung durch Einlagen zu rechnen. Investoren werden nur dann in Anleihen investieren, wenn die Verzinsung der Anleihe mindestens dem Zinsfußniveau des Rentenmarktes entspricht.[22] Außerdem ist ein Risikoaufschlag für die Zahlungsunfähigkeit des Emittenten zu entrichten. Dieser Risikoaufschlag ist abhängig von der externen Bonitätseinstufung des Schuldners durch Ratingagenturen und erhöht entsprechend der Risikoklassifizierung die Refinanzierungskosten des Emittenten. Zudem sind einmalige Kosten für die Emission von Anleihen fällig, die die Refinanzierungskosten nochmals erhöhen.[23]

Ein gewichtiger Vorteil von Anleihen ist deren Fungibilität. Damit ist sichergestellt, dass beim Emittenten (Kreditinstitut), der gleichzeitig Schuldner ist, keine Mittel abfließen und dem Gläubiger der Verkauf seiner Anleihe ermöglicht wird. Voraussetzung dafür ist ein ausreichend liquider Markt, der die jederzeitige Handelbarkeit von Anleihen sicherstellt. Eine Refinanzierung von Studienkrediten durch Ausgabe von Anleihen scheint letztlich auch vor dem Hintergrund der Laufzeitkongruenz geeignet. Anleihen können entsprechend der Studienkreditprodukte mit einer gleichen Laufzeit ausgestattet werden. Wenn Studienkredite mit einer Laufzeit von fünf Jahren vergeben werden, so ist es aus Gründen der Laufzeitkongruenz sinnvoll, eine Anleihe mit gleicher Dauer am Kapitalmarkt zu platzieren.

[...]


[1] BVerfG Urteil vom 26.01.2005, 2 BvF 1/03.

[2] Folgende Kreditinstitute bieten Studienkredite mit Beginn des Wintersemesters 05/06 an: Deutsche Bank AG, Hamburger Sparkasse, Sparkasse zu Lübeck, Sparkasse Herford und die Volks- und Raiffeisenbanken in Bayern.

[3] Vgl. Roby (2005), S. 7.

[4] Zur Informationsgewinnung wurde insbesondere das Internet genutzt.

[5] Vgl. Brenken/ Schmidt-Boch (2005), S. 55.

[6] Vgl. Debande (2004), S. 170. So sind für den Abschluss von Konsumenten- und Immobilienkrediten Sicherheiten erforderlich, wie z.B. ausreichendes Einkommen, Bürgen, Kapitallebensversicherungen, u.a.

[7] Vgl. Hollweg (2005), S. 32.

[8] Vgl. Debande (2004), S. 170.

[9] Vgl. Becker (2002), S. 32 f.

[10] Hollweg (2005), S. 32.

[11] Vgl. Ankenbrand/ von Petersdorff (2004), S. 54.

[12] Hollweg (2005), S. 33.

[13] Ob dies eine Gefahr für die Vielfalt des Studiennachfrage und des –angebots darstellt, muss gesondert geklärt werden.

[14] Vgl. o.V. (2000), S. 1084.

[15] Vgl. Priewasser (2001), S. 66.

[16] Vgl. §1, Abs.1, S.2, Nr.2 KWG

[17] Vgl. Hummel (2000), S. 560.

[18] Vgl. Fieseler (2005), S. 750; Hummel (2000), S. 562 ff.

[19] Vgl. Büschgen/ Börner (2003), S. 279. Oftmals ist auch die Rede vom so genannten „Abrufrisiko.“ Allerdings stehen lt. Bodensatztheorie langfristig ein Teil der Sichteinlagen dauerhaft zur Verfügung, da nur ein Teil aller Kunden seine Einlagen tatsächlich abruft. Siehe dazu auch: Büschgen/ Börner (2003), S. 45.

[20] bezüglich der Einlagevolumen vgl. Hummel (2000), S. 560.

[21] Vgl. Perridon/ Steiner (2002), S. 397.

[22] Bezüglich der Verzinsung von Anleihen, vgl. Priewasser (2001), S. 66.

[23] Vgl. Perridon/ Steiner (2002), S. 419.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Refinanzierung von Studienkrediten
Hochschule
Universität Potsdam  (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbes. Finanzierung und Banken)
Veranstaltung
Hauptseminar „Studienfinanzierung“
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
23
Katalognummer
V59750
ISBN (eBook)
9783638536011
ISBN (Buch)
9783638922159
Dateigröße
512 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Refinanzierung, Studienkrediten, Hauptseminar
Arbeit zitieren
Andrej Rowek (Autor:in), 2005, Refinanzierung von Studienkrediten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59750

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