Tarife und Tarifeinhaltung im Luftverkehr


Seminararbeit, 2004

23 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Tarife-Was steckt dahinter?

2. Begriffsbestimmung
2.1 Tarifbildung
2.1.1 Tarifpositionen
2.2 Beförderungsklassen
2.3 Buchungsklassen
2.4 Tarifklassen

3. Formen des Tarifs
3.1 IATA-Normaltarif
3.1.1 Ermäßigungen
3.1.2 Rabatte
3.2 Tarifarten im Überblick

4. Tarifkoordination
4.1 Multilaterale Tarifkoordination
4.1.1 Die Institution IATA
4.1.2 Die Preispolitik der IATA
4.1.3 Die Rolle der IATA im Wandel
4.2 Bilaterale Tarifkoordination
4.3 Unilaterale Tarifkoordination

5. Kundenbindungsprogramme/Markteintrittsbarrieren

6. Tarifeinhaltung

7. Ein Vergleich zu Charterflügen

8. Anhang

9. Literaturverzeichnis

1. Tarife - Was steckt dahinter?

„ Neue Tarife f ü r Lufthansa Fl ü ge nach London: flexibler, g ü nstiger und kombinierbar “ 1 und „[...] m it g ü nstigen Tarifen die Welt entdecken “ . So lauten aktuelle Pressemeldungen der Lufthansa. Sie versuchen Passagiere zu gewinnen, vor allem Kunden, die sich heute bei der Planung von Reisen mit mittleren und langen Entfernungen immer noch für das Auto entscheiden.

Doch was verbirgt sich eigentlich hinter den Tarifen?

In folgender Arbeit werden zunächst die wesentlichen Bestandteile eines Tarifs erläutert. Auf Basis dieser Grundlagen folgt die Erklärung der einzelnen Tarifarten. Die Koordinierung der Tarife wird zum einen anhand der Institution IATA erklärt, zum anderen wird auf die Änderung des Marktverhaltens eingegangen und die damit zusammenhängende Liberalisierung der Preispolitik.

Verbunden mit der zunehmenden Liberalisierung des Weltluftverkehrs ist die Schaffung potentieller Markteintrittsbarrieren. In diesem Zusammenhang wird auf Computerreservierungssysteme, Reisemittlerprovisionen sowie Vielfliegerprogramme näher eingegangen.

Es ist nützlich zu wissen, wie sich Tarife zusammensetzen. Mit ein bisschen Wissen und dem dadurch geschaffenen Überblick über die Tarifstrukturen, lassen sich etliche Tarife umgehen und Flüge können günstiger erworben werden.

2. Begriffsbestimmung

Tarife werden von den Verkehrsunternehmen für bestimmte Gruppen von Reisenden oder Waren nach einheitlichen Regeln festgesetzt und stellen bindende Einheitspreise dar. Ein Tarif enthält Definitionsmerkmale einer Gruppe von Leistungen und Leistungsarten (Tarifpositionen), Preisforderungen für die definierte Gruppe sowie Bedingungen für das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Fluggesellschaft und Nachfragern (Beförderungsbedingungen).2 „ Nach der im ECAC-Abkommen von 1967 getroffenen Definition bedeutet im Luftverkehr der Ausdruck Tarif die Preise, die f ü r Bef ö rderung von Flugg ä sten und Fracht zu zahlen sind und die Bedingungen, nach denen sie berechnet werden, einschlie ß lich der Preise und Bedingungen f ü r Agentur- und Vermittlerdienste, aber nicht einschlie ß lich der Preise oder Bedingungen f ü r die Bef ö rderung von Post “ . 3

2.1 Tarifbildung

Bei der Festlegung von Flugtarifen erfolgt zunächst die formelle und materielle Tarifbildung. Die formelle Tarifbildung umfasst die Preisgruppe. Dabei stellt sich die Frage, ob es sich um einen Normaltarif oder einen Sondertarif handelt, dass heißt zu welchen Bedingungen die einzelnen Tarife gelten. Bei der materiellen Tarifgestaltung erfolgt die Zuordnung von Beförderungspreisen zu jeder Tarifgruppe.4

2.1.1 Tarifpositionen

Tarifgruppen unterliegen bestimmten Anwendungsbestimmungen, die in den Tarifpositionen näher erläutert werden. Sie stellen letztendlich die Rahmenbedingungen bzw. die Tarifbedingungen für die Preisfestsetzung dar.5 Überwiegend spielen 23 verschiedene Kriterien eine Rolle. Zu diesen Nutzungseinschränkungen zählen unter anderem eine begrenzte oder einer Gebühr unterliegende Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeit. So kann die Benutzung von Sonder- und IT-Tarifen hinsichtlich der Gebühren für Stornierung sowohl vor als auch nach Reiseantritt eingeschränkt sein. Eine weitere Position stellt der Flugpreis dar. Hierunter fällt die

Darstellung des materiellen Tarifs, dass heißt der veröffentlichte Tarif und Ermäßigungen sowie die damit verbundenen Anwendungsbestimmungen. Eine vorgegebene Mindestaufenthaltsdauer enthält die Bestimmung des frühesten Rückreisedatums. Sie wird entweder nach Tagen oder Monaten berechnet oder aber nach der Sunday-Return-Rule („Rückreise erfolgt frühestens an dem Sonntag, der dem Tag des Reiseantritts folgt.“) Die Maximaldauer wird in Tagen oder Monaten gerechnet und regelt das späteste Rückreisedatum. Um eine Ermäßigung zu erhalten, ist eine klare Abgrenzung des ermäßigungsberechtigten Personenkreises notwendig. Das gleiche gilt für Jugendliche/Kinder/Kleinkinder-Flugpreise. Hinsichtlich der Reservierungs- und Reisewegänderung wird bestimmt, ob und zu welchen Bedingungen ein Sonderflugpreis auf einen anderen Tarif umgeschrieben werden kann und welche Gebühren für Reservierungs- bzw. Reisewegänderungen vor und nach Reiseantritt anfallen.

Die hier dargestellten Tarifbedingungen nehmen bei der Flugpreisgestaltung eine wichtige Rolle ein. Im Gegensatz zu Normaltarifen, die eine restriktionsfreie Nutzung erlauben, nimmt die Anzahl der Restriktionen bei Inanspruchnahme von Sondertarifen zu.6

2.2 Beförderungsklassen

Tarife werden nach Beförderungsklassen differenziert und stellen die physische Klasse dar, in der ein Passagier an Bord befördert wird. Man unterscheidet in der Regel hinsichtlich Serviceleistung und Sitzkomfort. Der Service beinhaltet Leistungen an Bord, wie zum Beispiel spezielle Service Sets mit Zahnpasta, Schlafmaske und Handtuch sowie Leistungen am Boden, wie separater Check-In und Lounges. Im Sitzkomfort gibt es Unterschiede bezüglich Sitzbreite, Sitzabstand, Verstellung der Rückenlehnen und Anzahl der nebeneinanderliegenden Sitzplätze pro Sitzreihe.7 Zunächst wurden nur reine Einheitsklassensysteme angeboten, die heutige erste Klasse. 1951 wurde die Touristenklasse eingeführt und 1957 folgte die Luxusklasse. Bereits 1958 kam die Economy Class als eine Kategorie unterhalb der Touristenklasse hinzu. Schließlich kristallisierte sich 1960 ein Zweiklassensystem heraus, da die Economy Class die Touristenklasse verdrängte. Bis heute gibt es kein einheitliches Beförderungssystem. Die Anzahl der angebotenen Klassen liegt zwischen drei und fünf. Überwiegend besteht die Wahl zwischen First Class, Business Class und Economy Class. Dieses Dreiklassensystem kommt aber nur auf Interkontinentalverbindungen zustande, während im innereuropäischen Verkehr nur Business und Economy Class angeboten werden.

2.3 Buchungsklassen

Die Buchungsklasse wird auch als Reservierungsklasse bezeichnet. Sie dient als „ Instrument zur ertragsorientierten Buchungssteuerung der Kapazit ä tsauslastung in der Buchungsphase [...]. “ 8 Sondertarife sind im Gegensatz zu Normaltarifen mit vielen spezifischen Bedingungen verbunden, dass heißt je niedriger die Buchungsklasse, umso billiger fällt der Flugpreis aus und umso mehr Restriktionen beinhaltet der Tarif. Die Vorgehensweise besteht darin, dass einer gewählten Beförderungsklasse eine eigene Buchungsklasse zugeordnet wird, wobei die Bezeichnung der Buchungsklasse der jeweiligen Fluggesellschaft obliegt. Anhand von Buchungsklassen kann in Computerreservierungssystemen (CRS) geprüft werden, ob zu einem bestimmten Tarif noch Plätze zur Verfügung stehen. Sondertarife werden auf dieser Weise kontingentiert und geben einen Überblick über die Anzahl der verkauften Plätze zu den jeweiligen Tarifen.

2.4 Tarifklassen

Tarifklassen geben durch einen Code, dem Farebasis - Code, eine Preiskategorie für eine bestimmte Strecke an. Der erste Buchstabe des Codes bezeichnet in der Regel die jeweilige Beförderungsklasse.9 Aus diesem Grund ist die Tarifklasse von der Zuordnung zu einer bestimmte Beförderungs- und Buchungsklasse abhängig. Zu beachten ist, dass Tarifklasse und Beförderungsklasse nicht immer identisch sind.10 Sowohl ein Passagier, der den vollen Preis bezahlt hat, als auch ein anderer Passagier, der einen Sondertarif erworben hat, können in der gleichen Klasse befördert werden.

3. Formen des Tarifs

Es bestehen unterschiedliche Tarifarten, wie den bereits erwähnten restriktionsfreien Normaltarif und die restriktiven Sondertarife. Ursprünglich wurden die Tarife ausschließlich auf IATA-Verkehrskonferenzen gebildet und waren für die Mitglieder bindend. Die IATA stellt eine Organisation zur Verfügung, in deren Rahmen auch Interessen der Allgemeinheit vertreten sowie Probleme von gemeinsamen Interesse besprochen und allgemeine Verhaltensregeln beschlossen werden. Mittlerweile existieren auch NON-IATA-Fluggesellschaften , deren Preispolitik deutlich unter dem IATA - Niveau liegt.

3.1 IATA - Normaltarif

Wie im Abschnitt 2. Begriffsbestimmung erläutert, versteht man unter Tarifen Entgelte und die mit ihnen unmittelbar zusammen genannten Bedingungen. Dieser Begriffsumfang kann auch den Tarifen der IATA zugrundegelegt werden. Sie enthalten keine Fest-, sondern nur Mindestpreise und dürfen deshalb überschritten werden. Unzulässig ist allein das Unterbieten der Tarife. Die IATA bietet ihren Mitgliedern zahlreiche Dienste an, wie unter anderem das MITA (Multilateral Interline Traffic Agreement).11 Durch die gemeinsame Vereinbarung von Flugpreisen wird sichergestellt, dass alle teilnehmenden Fluggesellschaften die Tickets anderer Airlines akzeptieren. Der Passagier zieht seinen Nutzen daraus, da er bei möglichen Zeitplanänderung mit dem gleichem Ticket auf andere Luftfahrtunternehmen umsteigen kann.12 Diese Flexibilität wird dem Kunden durch die interlinefähigen Tickets ermöglicht, die mit wenig Restriktionen verbunden sind, aber im Gegensatz zu Sondertarifen einen insgesamt höheren Preis haben. Der Normaltarif ist daher auf den Geschäftsreiseverkehr zugeschnitten, für den Zuverlässigkeit und Flexibilität von hoher Bedeutung sind. Aufgrund inflexibler und kaum vorhersehbaren Zeitplänen können Geschäftsleute nur auf unbeschränkte Tickets zurückgreifen, die sich folgendermaßen kurz beschreiben lassen: Hinter dem IATA-Normaltarif stehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Reservierung. Außerdem existiert keine Mindest- oder Höchstaufenthaltsdauer. Tickets sind ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Des weiteren sind Flugunterbrechungen erlaubt sowie Umbuchungen und Umschreibungen auf ein anderes Datum möglich. Dabei entfallen die Gebühren für Stornierungen. Der Fluggast hat außerdem die freie Wahl zwischen allen Fluggesellschaften.13 Wie hoch letztendlich der Preis ausfällt hängt von der Wahl der Beförderungsklasse ab.

3.1.1 Ermäßigungen

„ Erm äß igungen auf den Normaltarif sind eine Form personeller Preisdifferenzierung. Ihre Inanspruchnahme ist an besondere pers ö nliche Voraussetzungen gebunden und werden aus unterschiedlichen Gr ü nden gew ä hrt. “ 14 So kann gewissen Personengruppen eine Flugpreisermäßigung gewährt werden, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen: 15 Kinder unter zwei Jahren, die keinen Sitzplatzanspruch haben, werden innerhalb von Deutschland kostenlos befördert. Auf internationalen Strecken zahlen sie 10% des Erwachsenentarifs. Zwischen zwei und elf Jahren wird eine 50%- ige Ermäßigung gewährt, wobei Kinder unter acht Jahren in Begleitung eines Erwachsenen fliegen müssen. Jugendliche, die zwischen 12 und einschließlich 21 Jahre alt sind, wird eine Ermäßigung von 25% gewährt. Bei Schülern zwischen 15 und 25 Jahren und Studenten bis maximal 30 Jahren liegt der Ermäßigungssatz zwischen 45% und sogar 75%.

Bei Familientarifen erhalten Kinder zwischen zwei und 25 Jahren eine Ermäßigung bis zu 50% des Flugpreises, vorausgesetzt ein Vollzahler reist mit ihnen.

Des weiteren können für Auswanderer, Seeleute und Schiffsbesatzungen, Gastarbeiter, Militärangehörige sowie Schwerbehinderte Ermäßigungen gewährt werden. Spezielle Reisegruppen, wie Pauschalreisegruppen und Incentive-Gruppen (eine Gruppe von zum Beispiel Angestellten, die nicht gewinnorientiert arbeiten und die Kosten von der

[...]


1 Vgl. http://eul0300081.eu.verio.net/dlh/newstool/nachrichten/app/articleview/view.php?nprint=y

2 Vgl. Kaspar, C.: Management der Verkehrsunternehmungen, 1998, S.127

3 Pompl, W.: Luftverkehr, 2002, S. 214

4 Vgl. Pompl, W.: Luftverkehr, 2002, S. 216

5 Vgl. . Pompl, W.: Luftverkehr, 2002, S. 217 Die Darstellung einiger ausgewählter Tarifpositionen erfolgt anhand der Standard - Bedingungen für internationale Sondertarife (Note S999) in den Tarifwerken der Lufthansa.

6 Vgl. Schmidt, A.: Computerreservierungssysteme im Luftverkehr, 1995, S. 7

7 Vgl. Pompl, W.: Luftverkehr, 2002, S. 222

8 Maurer, P.: Luftverkehrsmanagement, 2001, S. 277

9 Vgl. Maurer, P.: Luftverkehrsmanagement, 2001, S. 276

10 Vgl. Pompl, W.: Luftverkehr, 2002, S. 222

11 Vgl. Wiezorek, B.: Strategien europäischer Fluggesellschaften in einem liberalisierten Weltluftverkehr, 1998, S. 58

12 Vgl. Wiezorek, B.: Strategien europäischer Fluggesellschaften in einem liberalisierten Weltluftverkehr, 1998, S. 200

13 Vgl. Sterzenbach, R.: Luftverkehr, 2003, S. 322

14 Pompl, W.: Luftverkehr, 2002, S. 225

15 Vgl. Pompl, W.: Luftverkehr, 2002, S. 226

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Tarife und Tarifeinhaltung im Luftverkehr
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
23
Katalognummer
V58842
ISBN (eBook)
9783638529327
Dateigröße
524 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Tarife, Tarifeinhaltung, Luftverkehr
Arbeit zitieren
Jens Marquardt (Autor:in), 2004, Tarife und Tarifeinhaltung im Luftverkehr, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58842

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Tarife und Tarifeinhaltung im Luftverkehr



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden