Das Gottesurteil Im Tristan Gottfrieds von Straßburg


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

21 Seiten, Note: 1


Leseprobe


I. Inhalt

1. Einleitung

2. Das Gottesurteil
2.1 Das Verfahren
2.2 Isoldes gelüppeter eit und das Bestehen des Gottesurteils
2.3 Gottfrieds Kommentar

3. Gottesbilder
3.1 Perspektive der Protagonisten
3.2 Mögliche Erzählersicht

4. Perspektiven

II. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Wenn auch oder gerade weil Haugs These, dass das Gottesurteil “die Nagelprobe für jede Tristan-Interpretation (sei) [1], neben der Aussage Wachingers, die Gottesurteil-Episode schiene ihm „so raffiniert wintschaffen erzählt zu sein, daß sie sich jeder ′Tristan′-Interpretation (füge) [2] im Forschungsraum steht, stellt sich eben dieser recht widersprüchlich dar, sofern es um das Verständnis der Episode geht. Nicht nur die Beurteilung des Verfahrens und seines Ausgangs, sondern besonders auch der Kommentar Gottfrieds zu diesem, gibt Rätsel auf.

Unterstellt man, dass zu den zentralen Fragestellungen einer Gesamtinterpretation die Frage nach der moralischen Bewertung der Liebe zwischen Tristan und Isolde gehört, so erschließt sich Haugs eingangs zitierte These schnell. Gottfried von Straßburg präsentiert dem Rezipienten in der Gottesurteil-Episode vermeintlicherweise die Position, die die göttliche Ordnung der Liebe der Protagonisten gegenüber einnimmt. Da Gott im zeitgenössischen Verständnis als der moralische Fixpunkt und oberster Richter über Schuld und Unschuld galt, haben wir hier also die moralische Bewertung schlechthin zu erwarten. Ganz so einfach ist die Angelegenheit aber offensichtlich nicht, denn was ist das für ein Gott, der Isolde das Urteil bestehen lässt und sich somit an einer Lüge beteiligt? Warum besteht Isolde das Urteil eigentlich? Weil Gott barmherzig ist? Weil er ein Gott der Liebe ist oder er ebenso wie die Protagonisten an den höfischen Wertekodex gebunden ist und zu dessen Rettung beitragen möchte?

Betrachtet man Gottfrieds provokanten Kommentar wörtlich, so scheint Gott selbst seiner Kritik unterworfen: er ist ie, swie sô man wil (V 15744). Zweifelt der Erzähler blasphemisch Gottes Autorität und Allmacht an? Kaum zu glauben, vieles spricht eher dafür, dass er das Denken der Menschen, welches einer Institution wie der des Gottesurteils zugrunde liegt, aber auch die Instrumentalisierung Gottes durch die Handlungsträger selbst in Frage stellt. Woher nimmt der Mensch das Recht, Gott in einer Rechtsfrage zu direkter Stellungnahme herauszufordern und zu glauben, dass er dieser Forderung nachkommt? Wieso besteht dafür überhaupt der Bedarf? Welches Gottesbild liegt der Handlung und dem Roman zu Grunde? Zunächst soll die Episode selbst einer näheren Betrachtung unterworfen werden, um auf dieser Grundlage einen möglichen Einblick in das Gottesbild, das Gottfried entwirft, zu gewinnen.

2. Das Gottesurteil

2.1 Das Verfahren

Schon bei der Betrachtung des Verfahrens selbst existieren in der Forschungsliteratur widersprüchliche Deutungsansätze. Es scheint zunächst unklar, welches Ziel Marke durch sein Vorgehen anstrebt. Durch das zweideutige Ergebnis der Mehlstreu-Episode in erneuten zwîfel und arcwân (V 15237) gestürzt, verfolgt Marke wohl zwei Ziele, denn er überlegt, wie er der zwîvelbürde / ledec und âne würde, und wie er den hof braehte / von der missedaehte (V 15273ff). Zum einen geht es ihm hier also laut Erzähleraussage darum, die (für ihn möglichst positive) Wahrheit über Tristan und Isolde herauszufinden, zum anderen aber die Verdächtigungen zu beseitigen und somit stabile Verhältnisse am Hof und seine eigene Ehre wiederherzustellen.

Der Rezipient stellt sich die Frage, ob ersteres Ziel wirklich noch erreicht werden muss, denn eigentlich müsste Marke auf Grund der Geschehnisse längst Gewissheit über die Beziehung der Beiden besitzen.[3] So beschreibt der Erzähler, nachdem Marke das Blut in Tristans Bett entdeckte, neben dem Zweifel eine eigentliche Gewissheit, die nur eines Beweises bedürfte, um das Vergehen handhaft zu machen. iedoch ir beider tougenheit / unde der wâren geschiht /der enwiste er anders niht, / wan als er an dem bluote sach. / diu bewaerde diu was aber swach (V 15232ff).

Im Vordergrund steht meines Erachtens wohl eher das zweite Ziel[4], nämlich den zwîvel umbe ir missetât, / wie er den sô hin getaete, / als er es êre haete (V 15296). Verbunden mit dieser These wäre dann Markes Hauptprobleme nicht die Beziehung zwischen Tristan und Isolde an sich, sprich der wahre Tatbestand, sondern die Gerüchte am Hof, also die Versprachlichung oder auch das bloße Wissen um den Tatbestand, als eine êre -feindliche Macht. Nicht das Verhalten der Liebenden würde somit dem höfischen Wertekodex widersprechen, sondern das Verhalten von Melot und Marjodo, die den Verdacht gegen die Beiden stetig schüren. In genau diese Richtung läuft auch die Sympathielenkung des Erzählers zu Beginn der Gottesurteil-Episode. Hier wird in einem Exkurs über valscheit das Bemühen der falschen Freunde, die Liebenden zu überführen, als archeit wider Marken (V 15110) abqualifiziert, also nicht nur als Feindseligkeit gegenüber den Liebenden.

Das Risiko, dass die Wahrheit endgültig ans Licht käme oder anders gesagt, er Kenntnis dieser Wahrheit nicht länger leugnen könnte, muss Marke an dieser Stelle des Romans eingehen, denn die Gerüchte schädigen mutmaßlich seine êre und Autorität am Hof mehr, als die bewiesene Wahrheit, der Konsequenzen seinerseits folgen müssten, es könnte. Unter diesem gesellschaftlichen Aspekt ist der tatsächliche Ausgang des Ordals auch für Marke als ideal zu betrachten: der Verdacht muss fallen gelassen werden und er kann seine Ehe, an der ihm durchaus liegt (und vorhte harte sêre / sîner ê und sîner êre (V 15285f)), fortführen, ohne seine êre zu verlieren.

Verbunden mit der Frage nach der Zielstellung Markes in der Gottesurteil-Episode, ist der Ausgang des Urteils also zu hinterfragen. Das in seiner angenommenen Funktion als gescheitert zu betrachtende Urteil – die Wahrheit wird nicht aufgedeckt – könnte aus der Perspektive einer anderen Zielstellung seiner Funktion entsprochen haben.

Festzuhalten ist, dass Marke offensichtlich keine andere Wahl hat, als in seiner Not seine Fürsten kommen zu lassen und sie um Rat in der Angelegenheit zu bitten. Auf ihr Geheiß hin beruft Marke ein Konzil ein, um dâ der pfafheite, / den witzegen antisten, / die gotes reht wol wisten (V 15304ff) seine Sorge kundzutun. In der Forschung besteht keine Einigkeit darüber, ob es sich bei dem Konzil um eine geistliche oder um eine weltliche Versammlung handelt. Wie auch Combridge[5] nahelegt, implizieren schon der Begriff und die zitierten Verse, dass es sich um eine geistliche Versammlung handelt. Folgt man dem Text, wird dieser Eindruck jedoch nicht gestärkt: pfaffen unde leien (V 15312) kamen und die, denen Marke nun dort sein Leid klagt, sind die lantvürsten (V 15326). Das Gericht besitzt in jedem Falle weltlichen Charakter und das Vergehen fällt auch durchaus in den Zuständigkeitsbereich eines weltlichen Gerichts, schließlich geht es nicht nur um Ehebruch, sondern auch um Hochverrat am König. In diesem Sinne betont auch die zentrale Figur im Verfahren, nämlich der bischof von Thamîse, der als an witzen unde an jâren / ze guotem râte wol gestalt, / des lîbes edelîch und alt / beidiu grîse unde wîse (V 15344) charakterisiert wird, ihren Fürsten-, und somit weltlichen Status, um den Ratschlag zu legitimieren: der vürsten ich ouch einer bin (V 15355).[6]

Der Fürst und Bischof empfiehlt, Isolde zu den Anschuldigungen anzuhören. Auch er verurteilt die üble Nachrede, die einen tatsächlichen Beweis missen lässt, und scheint in der folgenden Vernehmung Isoldens, die er als Ankläger im Auftrag des Königs führt, von ihrer Unschuld auszugehen, bevor diese überhaupt zu Wort kommt, denn er bezeichnet das Gerücht von vornherein als eine Lüge (disen liument unde dise lüge (V 15463)). „Die Konzentration aller Anwesenden (einschließlich Isold) wird auf das öffentliche und schädigende Gerücht als den eigentlichen ′Bösewicht′ gelenkt.“[7], die Liebesbeziehung selbst im privaten Raum steht nicht wirklich zur Debatte.

Isolde gesteht ihre Schuld natürlich nicht ein, sondern schildert in ihren folgenden Äußerungen mutmaßliche Gründe für die Verbreitung des Gerüchts. Gerade weil sie al der werlde und alle vrist / sô wol ze willen (V 15486f) lebt, gibt sie Anlass zu derartigen Anschuldigungen - die unausgesprochene Ursache liegt also, so verkauft Isolde schon in diesem öffentlichen Rahmen ihre vermeintliche Unschuld gut, in Neid und Missgunst. Als zweite Ursache für die Entstehung des Gerüchts nennt sie ihre Fremdheit. Sie hat nicht die Möglichkeit Verwandte herbei zu rufen, die für sie die Hand ins Feuer legen, bzw. ihr als Eideshelfer beistehen würden. Auch ein in dubio pro reo im heutigen Sinne steht nicht zur Verfügung und so wird Isolde von ihrem Mann dazu verurteilt, sich 6 Wochen später in Carliûne einem iudicium Dei, zem glüejenden îsen (V 15525), zu unterwerfen, welches sie bei positivem Ausgang von jeglicher Verdächtigung reinigen sollte.[8]

[...]


[1] Zit. nach Haug (1985): Seite 49.

[2] Zit. nach Wachinger (2000): Seite 244.

[3] Trotzdem versteht Grubmüller (1987) das Verfahren als „Höhepunkt in einer Reihe von Versuchen (…), die Wahrheit aufzudecken“ (Seite 151), „die Widerlegung der Gerüchte und die Wiederherstellung der êre liefern die Argumentation nach außen und fließen so eher sekundär mit ein“ (Seite 153). Vgl. auch Schnell (1992) „Die Funktion dieser Rechtsinstitution ist also klar zu bestimmen. Sie soll die Wahrheit über etwas, was den Menschen verborgen ist und was nur Gott weiß, offenbar machen. Thema der Szene ist folglich die Suche nach der Wahrheit“ (Seite 60).

[4] Das postuliert u.a. Kucaba (1997 ): „In diesem Prozess gilt nicht die Entdeckung der Wahrheit, sondern die Zerstörung des Gerüchts als das erstrebenswerte Ziel“ (Seite 77). Sie weist in diesem Zusammenhang zu Recht auf die historische Bedeutung der Gottesurteilspraxis zur Machtsicherung und Friedensstiftung hin. Vgl. auch Dembeck (2000): Seite 493.

[5] Vgl. Combridge (1964): Seite 85ff.

[6] Ausführlich legt Kolb (1988) eine Argumentation für die Betrachtung des Verfahrens als ein weltliches Gericht dar.

[7] Zit. nach Kucaba (1997): Seite 77.

[8] Zum gedanklichen Hintergrund der Gottesurteilspraxis vgl. unter anderem Schild (1996).

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Details

Titel
Das Gottesurteil Im Tristan Gottfrieds von Straßburg
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Germanistisches Institut)
Veranstaltung
Gottfried von Straßburg: Tristan
Note
1
Autor
Jahr
2005
Seiten
21
Katalognummer
V58564
ISBN (eBook)
9783638527200
ISBN (Buch)
9783656779308
Dateigröße
534 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gottesurteil, Tristan, Gottfrieds, Straßburg, Gottfried, Straßburg, Tristan
Arbeit zitieren
Clara Maria Schreiber (Autor:in), 2005, Das Gottesurteil Im Tristan Gottfrieds von Straßburg, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58564

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