Im Schatten der Herrschaft. Welche Dimensionen der Freiheit eröffnen Bitcoin und Blockchain?


Masterarbeit, 2019

94 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Freiheit: Bestandsaufnahme eines komplexen Begriffes
1.2 Forschungsrelevanz
1.3 Methodik

2 Freiheit im polit-philosophischen Sinne
2.1 Wendepunkt Aufklärung
2.2 Liberale Auffassung von Freiheit
2.3 Negative und positive Freiheit
2.4 Qualitative Freiheit: Eine Freiheit mit globalen Wertbezug
2.4.1 Die Abkehr von negativer und positiver Freiheit
2.4.2 Die Umstellung auf Quantitative und qualitative Freiheit
2.5 Resümee

3 Ideologie und technische Grundlagen von Bitcoin und Blockchain
3.1 Ideale des Libertarismus
3.2 Kalifornische Ideologie des staatenlosen Cyberspace
3.3 Kryptographischer Freiheitskampf der Cypherpunks
3.4 Einführung in Bitcoin und Blockchain
3.4.1 Die politische Idee hinter Bitcoin
3.4.2 Skizzierung des heutigen Geldsystems
3.4.3 Geld und Gold
3.4.4 Die Eigenschaften von Bitcoin
3.4.5 Technische Grundlagen von Bitcoin und Blockchain
3.4.6 Weitere Anwendungsm öglichkeiten und Potenziale der Blockchain
3.5 Bitcoin: Eine gescheiterte Ideologie?
3.5.1 Ungleiche Machtkonzentration
3.5.2 Immenser Stromverbrauch
3.5.3 Kriminell und regierungsfeindlich?
3.6 Resümee

4 Bitcoin als Freiheitsventil: Fallbeispiele
4.1 Privatheit und Datenschutz
4.2 Eigentumssicherung und humanitäre Hilfe

5 Mehr Freiheit durch dezentrale Technologie?

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Der 23. Oktober 2018 scheint ein Tag wie jeder andere zu sein. Bei knapp 35 Grad Au-ßentemperatur stauen sich tausende Autos auf glühendem Asphalt. Die Luft ist feucht und nass. Menschenmassen zwängen sich an den brutzelnden Pfannen der Garküchen vorbei. Heißes Fett dampft in die tropische Hitze der Stadt und mischt sich mit dem beißenden Gestank der Abgase. Auch an diesem Tag setzt sich der eigentümliche Mief Bangkoks tief in der Nase fest.

Doch etwas ist anders, denn an diesem Dienstag herrscht dicke Luft nicht nur auf den verstopften Straßen, sondern auch in den klimatisierten Büros der Militärregierung. Seit heute kursiert ein Video auf YouTube, das die Junta ins Schwitzen bringt. Eine Gruppe junger zorniger Männer rappt sich den Frust vom Leib. „Wenn Du nicht weißt, was in diesem Land los ist, dann hör gut zu“1, beginnen sie, um anschließend wütend weiterzu-reimen:

Das Land, in dem Du morden kannst, wenn Du Kohle hast. […] Das Land, in dem Du ent-weder schweigst, oder eine Kugel frisst. […] Das Land, dessen Gesetz von Maschinenge-wehren verschlingt wird. […] Das Land, in dem Demonstranten bei Nacht erschossen wer-den. […] Das ist mein Land. Das ist mein Land.2

Für 30 Millionen Touristen ist Thailand jedes Jahr ein Urlaubsparadies. Für 68 Millionen Thais ist das Land eine streng geführte Diktatur. Doch an diesem Tag wird dem unterdrü-ckenden Körper der Herrschaft ein digitaler Seitenhieb verpasst. Der Song geht durch die Decke und wird innerhalb kürzester Zeit millionenfach aufgerufen. In den iTunes-Charts des Landes klettert er auf Platz eins, weil er das benennt, was viele Menschen in Thailand denken, aber nicht aussprechen. Die Militärs sind ratlos. Ministerpräsident Prayut Chan-o-cha kündigt den Rappern Konsequenzen an, macht anschließend aber einen Rückzieher, weil er merkt, dass hinter zehn Musikern eine ganze Bevölkerung steht.3 Die Regierung sitzt die Situation aus und erträgt die Schmach. Das Video bleibt online zu-gänglich. Selbst wenn es das Regime zensieren oder löschen wollte, ginge es nicht, denn es befindet sich nicht nur auf YouTube, sondern auch auf der Zcoin-Blockchain. Und dort ist es für immer und ewig verfügbar.4

Man wisse nicht, wer den Link auf der Blockchain gespeichert habe, sagt Zcoin-Grün-der Poramin Insom, doch es stehe fest, dass nun jeder für immer auf ihn zugreifen könne.5 Insom ist Thailänder und weiß um die Situation in seinem Land Bescheid. Die Block-chain, sagt er, könne ein Instrument der Freiheit sein: „Auf der Blockchain funktionieren so viele Anwendungen. Die Idee, dass sich mit ihr die Zensur umgehen lässt, zeigt, wie unglaublich vielseitig die Technologie ist. […] Sie sichert Privatsphäre und stärkt alle, die für Freiheit und freie Rede kämpfen.“6

1.1 Freiheit: Bestandsaufnahme eines komplexen Begriffes

Freiheit. Wenige Begriffe wirken so geläufig, so alltäglich, klingen so selbstverständlich, erwecken plötzliche Assoziationen und Gefühlsregungen und sind dennoch so schwierig zu definieren, wie das große Wort der Freiheit. Heutzutage, besonders in westlichen Ge-sellschaften, gehört die Freiheit zum zentralen Orientierungswert des Lebens. Dement-sprechend erscheint sie allgegenwärtig; ob im Radio („Guten Morgen Freiheit“, Yvonne Catterfeld)7 ob auf Wahlplakaten („Mut zur Freiheit“, Grüne)8 oder in der Reklame. „Freiheit ist, wenn am Ende der Serie noch reichlich Daten übrig sind“9, wirbt der Tele-kommunikationsriese O2 auf großflächigen Anzeigen.

Die Werbung von O2 demonstriert, wie Freiheit im Westen des 21. Jahrhunderts wahr-genommen wird und mit welchen Sehnsüchten sie verkettet ist. Im Zeitalter des Smart-phones kann sich jener frei schätzen, dem es möglich ist, unterwegs unentwegt Serien zu streamen, ohne am Monatsende eine exorbitante Rechnung befürchten zu müssen. Un-endliches Datenvolumen. Serien ohne Ende. Was für eine Errungenschaft! Ist das Frei-heit?

Greift man zur Beantwortung dieser Frage auf einen Definitionsversuch des Schweizer Kulturhistorikers André Mercier zurück, dann lautet die Antwort: Ja! Denn „Freiheit“, so Mercier, „ist das Vermögen jedes Menschen, die Schranken, innerhalb derer er in jedem Augenblick seines Lebens steht, nicht nur zu erkennen, sondern auch anzuerkennen, und damit zu überwinden und -transzendieren.“10 Für einen Menschen kann ein limitiertes Datenvolumen durchaus als „Schranke“ wahrgenommen werden, die es im Sinne der ei-genen Lebensentfaltung zu „überwinden und transzendieren“ gilt. Hat ein Mensch grund-sätzlich die Möglichkeit dazu, dann gilt er nach Mercier als frei. Doch was wird als frei-heitseinschränkende Grenze wahrgenommen? Und was nicht? Definiert das nicht jeder anders?

An diesem Punkt angelangt eröffnet der Freiheitsbegriff seine wahre Komplexität und Problematik. Isaiah Berlin, der wie kaum ein anderer Philosoph und Ideengeschichtler die Freiheitsdebatte im 20. Jahrhundert durch zahlreiche Vorträge und Essays prägte, bringt die Ambivalenz und Vielschichtigkeit der Freiheit in einem kurzen Satz auf den Punkt. „Freiheit […] ist für einen Oxford-Professor etwas ganz anderes als für einen ägyptischen Bauern“11. Anders formuliert: Freiheit ist eine subjektive Variable, die – ab-hängig von der eigenen Lebenssituation und -auffassung – von jedem Individuum unter-schiedlich bestimmt und mit Werten versehen wird. Das schmälert Merciers These nicht, aber richtet man nun den Blick von deutschen Werbeplakaten auf die Schlachtfelder in Syrien und im Irak, auf die Arbeitslager in Nordkorea, oder auf die gewaltigen Fluchtbe-wegungen in Venezuela, wird schnell deutlich, dass der Ruf nach Freiheit in diesen Re-gionen alles andere als dem Verlangen nach einem höheren Datenvolumen für unbegrenz-tes Serien-Streamen entsprechen dürfte. Die Freiheitssuggestion von O2 erscheint vor diesem Hintergrund zynisch, ist aber dennoch nicht absurd, beweist sie doch, dass Frei-heit dieser Tage zu einem hochkontroversen Begriff avanciert ist.

Das westliche Freiheitsverständnis steht in engem Zusammenhang mit den Werten der Aufklärung, in deren historische Periode der wohl populärste Freiheitskampf der abend-ländischen Geschichte fällt. Die Französische Revolution mit ihrer weltberühmten Lo-sung der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit steht beispielhaft für die Bereitschaft des Menschen im Kampf gegen Unterdrückung, Gängelung, Ausbeutung, Armut, Schikanie-rung und Entwürdigung (alles Attribute der Unfreiheit) das eigene Leben aufs Spiel zu setzen. Freiheit ist seit jeher der Gegenpol zu Herrschaft und aus diesem Grund bildet sie bis heute den grundlegenden Bezugspunkt, wenn es darum geht, bestehende Verhältnisse anzufechten oder zu rechtfertigen.12

Wer könnte dies besser bezeugen als die Geschichte Europas? Unzählige Schlachten wurden auf diesem Kontinent ausgetragen, zwei Weltkriege hinterließen Schutt und Asche und forderten Millionen Tote. Doch all die Opfer, all das Leid und all das Grauen haben – und das ist groteske Kehrseite – das Tor zur Freiheit weiter aufgestoßen. Demo-kratie und Menschenrechte sind die Lehren aus Feindschaft und Gewalt. Heute ist Freiheit der institutionalisierte Kern liberaler Rechtsstaaten – sie ist die zentrale Direktive, wenn es darum geht, ein Leben in Würde zu führen. 70 Jahre Frieden sind ein Novum in der europäischen Geschichte. Die globale Lebenserwartung steigt, immer mehr Menschen haben Zugang zu Bildung und die weltweite Anzahl der Kriegstoten ist drastisch gesun-ken.13 Die Freiheit befindet sich auf einem Feldzug des Sieges, könnte man meinen.

Ein regelmäßiger Blick in die Tageszeitung oder auf die Neuerscheinungen in den Buchläden genügt, um sich zu vergegenwärtigen, dass diese Annahme nicht der Realität entspricht. Es leben immer noch knapp 50 Prozent der Weltbevölkerung in Diktaturen.14 Die andere Hälfte, die sich politisch frei wähnt, wird von nicht-personaler Herrschaft be-droht, einem technologischen Totalitarismus 15, um es mit Frank Schirrmacher auszudrü-cken, dessen digitalen Tentakel mittlerweile alle Lebensbereiche umschlingt und freiheit-liche Grundwerte wie informationelle Selbstbestimmung und Privatheit empfindlich zu verletzen droht. Und dann ist da noch die allgegenwärtige Bedrohung des Terrorismus, der sich, so liest man es häufig, durch Kryptowährungen wie Bitcoin finanziert.16

Bitcoin fristete lange Zeit ein eher unauffälliges Dasein. Die Öffentlichkeit nahm kaum Notiz von diesem ominösen Geld aus dem Internet, das von irgendeinem Unbekannten programmiert und im Jahr 2008 in die Welt gesetzt wurde. Erst als 2014 die größte Han-delsbörse Mt.Gox gehackt wurde und Bitcoin zunehmend für illegale Geschäfte im Darknet verwendet wurde, erhellte sich das Scheinwerferlicht der Aufmerksamkeit. Spä-testens als zum Jahreswechsel 2017/18 der Kurs ein Rekordhoch von 20.000 US-Dollar erreichte und kurz darauf um fast 80 Prozent wieder einbrach, war Bitcoin in aller Munde – vor allem als Spekulationsobjekt, Internetschwindel und/oder Zahlungsmittel für Ver-brecher.17

Die vorliegende Arbeit wird diese Vorwürfe nicht leugnen, denn tatsächlich ist der Bitcoin all das. Doch wer ihn darauf reduziert, kehrt einer Entwicklung den Rücken zu, die nicht nur regierungskritische Videos vor der Zensur schützt, sondern auch das Poten-zial hat, unser Leben zu verändern und die Welt zu einer besseren, zu einer freieren zu machen. Ich vertrete die These, dass der Bitcoin der Menschheit zu mehr Autonomie und Selbstbestimmung verhilft und darüber hinaus eine politische Systemkritik ausdrückt, die noch von großer und gesamtgesellschaftlicher Relevanz werden könnte. Daher wird es Zeit, dass sich nicht nur Investoren oder Kriminelle mit dieser Technologie auseinander-setzen, sondern auch die akademische Lehre; die Ökonomie, die Rechtswissenschaft, die Philosophie und die Politik- und Sozialwissenschaften.

1.2 Forschungsrelevanz

Was sind Bitcoin und Blockchain in aller Kürze? Bitcoin ist ein Peer-to-Peer Zahlungs-system, mit dem sich Transaktionen ohne einen Intermediär durchführen lassen. Hinter dieser simpel anmutenden Funktionalität steckt eine hochkomplexe Technologie, die sich Blockchain nennt. Sie ist eine dezentrale und transparente Datenbank, mit der sich Be-sitzansprüche fälschungssicher vermerken lassen, ohne dass es hierzu eine zentrale ver-trauenswürdige Autorität bedarf. Der Blockchain wird ein ebenso revolutionärer Einfluss beigemessen wie dem Internet, weil sie das Potenzial besitzt, komplett neue Ökosysteme zu begründen und Gesellschaftsstrukturen radikal zu verändern.18 Theoretisch lassen sich mit ihr alle zentrale Instanzen ersetzen, die Informationen kontrollieren. Das betrifft nicht nur Internetkonzerne, die über ein Datenmonopol verfügen, sondern auch den Staat und seine Verwaltung: Grundbucheinträge, Identifikation, Vertragsschließungen, Urkunden, Zeugnisse und Wahlen – alle diese Dinge könnten auf einer Blockchain gespeichert bzw. vollzogen werden. Der Bitcoin ist nur eine Anwendung von tausend möglichen. Und seine Existenz bringt speziell Banken und Zahlungsanbieter wie PayPal in Handlungsnot.

Gemessen am gewaltigen Disruptionspotenzial ist die Literaturlage zu Bitcoin und Blockchain noch recht übersichtlich bzw. unausgewogen. Es finden sich zahlreiche Ver-öffentlichungen, die sich mit der Technologie auseinandersetzen, doch wenige Texte, die sich mit den großen gesellschaftsrelevanten Fragen auseinandersetzen. Das ausführlichste Werk, das gegenwärtig auf dem Markt ist, stammt von den beiden Wirtschaftsjournalisten Michael Casey und Paul Vigna. Ihr Buch Cryptocurrency. Wie virtuelles Geld unsere Gesellschaft verändert (2015) wird für diese Arbeit eine entscheidende Forschungsgrund-lage stellen. Ebenso hilfreich ist Patrick Rosenbergers Studie Bitcoin und Blockchain. Vom Scheitern einer Ideologie und dem Erfolg einer revolutionären Technik (2018) Auch seine Arbeit geht über die technischen Grundlagen hinaus und versucht den Blick für die großen Linien zu schärfen. Kevin Werbach widmet sich mit The Blockchain and the New Architecture of Trust (2018) aus der rechtswissenschaftlichen Warte, derweil Wessel Reijers et al. in ihrem äußerst interessanten Aufsatz Governance in Blockchain Techno­logies & Social Contract Theories (2016) die Blockchain im Rahmen der Vertragstheo-rien studieren und die Thematik mit einer staatstheoretischen Perspektive anreichern. Alle genannten Veröffentlichungen sind herausragend und bemerkenswert, doch bedauerli-cherweise geht die verfügbare Literatur über diese erwähnte Auswahl noch nicht wesent-lich hinaus. In den Sozial- und Politikwissenschaften ist der Bitcoin und sein Substrat, die Blockchain noch nicht angekommen, dabei handelt es sich, so wird es sich noch zei-gen, um eine hochpolitische Angelegenheit.

Die vorliegende Arbeit möchte das Forschungsspektrum um einen weiteren diskursi-ven Untersuchungsansatz erweitern, indem sie den Bitcoin im Kontext der Freiheitsthe-matik diskutiert. Dazu wählt sie einen polit-philosophischen Ansatz, der sich sowohl mit der Ideengeschichte auseinandersetzt als auch verschiedene Freiheitstheorien zur Unter-suchungsgrundlage macht.

1.3 Methodik

Obwohl es zahlreiche Ansätze diverser politischer Institutionen gibt, Freiheit zu messen, beispielsweise anhand demokratischer Wahlen, politischer Partizipationsmöglichkeiten, Anerkennung der Menschenrechte oder allgemeiner Freizügigkeit, so sind für die philo-sophische Freiheitsdebatte Zahlenspiele und Indexwerte kaum von Relevanz. Denn wie frei man sich fühlt, hängt entschieden davon ab, was man unter Freiheit versteht und in welcher politischen Lebenswelt man sich befindet. Den einen befreit ein unbegrenztes Datenvolumen aus der beklemmenden Langeweile des Pendelverkehrs, den anderen be-freit ein Recht auf freie Meinungsäußerung aus der Gängelung des autokratischen Poli-zeistaats. Wie beziehungsreich der Freiheitsbegriff ist, hat bereits Charles de Mon­tesquieu gewusst. „Kein Wort hat verschiedenartigere Bedeutungen erlangt, keines die Geister auf mannigfaltigere Weise berührt, als die der Freiheit.“19 Der Tübinger Professor Claus Dierksmeier beschreibt die Vielschichtigkeit des Begriffs im Bild des farbenrei-chen Prismas. „Je nachdem, wie man über Freiheit denkt, nimmt man andere Ausschnitte der Welt wahr – Freiheit fungiert als mehr oder weniger scharfe Linse – und sieht sie in unterschiedlichen Farben – Freiheit fungiert als Prisma.“20

Freiheit ist ein hochkomplexes Sujet. Dementsprechend, so merkt Philip Schink an, ist das Ausmaß der Literatur und Diskussionen selbst für „das geübte Auge kaum mehr zu überblicken“21. Für den ersten Untersuchungsteil dieser Arbeit ist es daher notwendig, einen Ansatz zu finden, der den Freiheitsbegriff adäquat eingrenzt, ohne an Gründlichkeit und Schärfe einzubüßen. Begonnen wird daher mit jener politischen Geistesströmung, die das Denken über Freiheit zum grundlegenden Prinzip erklärt: dem Liberalismus. (Kap. 2.1 und 2.2) Ist die liberale Auffassung von Freiheit einmal geklärt, folgt ein The-orieblock, in dem die klassische Definition von negativer und positiver Freiheit nach Isaiah Berlin erörtert wird. (Kap 2.3) Berlins Theorem prägt den Freiheitsdiskurs bis heute, doch seine Thesen sind nicht ohne Kritik geblieben. Die ganze Palette des Wider-spruchs ausführlich aufzuarbeiten würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Insofern rückt nur die 2016 veröffentliche Gegenkonzeption von Claus Dierksmeier in den Fokus der Analyse. (Kap. 2.4) Dierksmeier wendet sich in seiner Theorie Qualitative Freiheit. Selbstbestimmung in weltbürgerlicher Verantwortung vom negativ-positiv-Schema ab und stellt stattdessen das Duo der quantitativen und qualitativen Freiheit zur Diskussion. Das Besondere an seinem Ansatz ist, dass er den qualitativen Freiheitsbegriff eng an die sozialen und ökologischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts koppelt. Das macht seine Theorie für die Beantwortung der dieser Arbeit zugrundeliegenden Fragestellung besonders reizvoll, da sich mit ihr das Verhältnis zwischen Freiheit und Bitcoin im Kon-text global-gesellschaftlicher Problemlagen besprechen lässt.

Nachdem das Sujet der Freiheit analysiert und eine theoretische Grundlage geschaffen wurde, rücken die zweiten Untersuchungsobjekte – Bitcoin und Blockchain – ins Zentrum der Betrachtung. (Kap. 3) Um eine möglichst breite Erkenntnislage zu schaffen und da ein Vorwissen der Leserschaft nicht vorausgesetzt werden kann, wird der Bitcoin aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Eine Untersuchung seines ideologischen Ur-sprungs wird darlegen, dass dem Bitcoin eine politische Weltsicht zugrunde liegt, die sich im Lager des Libertarismus verorten lässt. (Kap. 3.1 bis 3.3) Dementsprechend besitzt er politische Wirkweisen und Eigenschaften, die während eines knappen Exkurses ins heu-tigen Geldsystem erörtert werden sollen. (Kap. 3.4.1 – bis 3.4.3) Daraufhin folgt ein de-skriptiver Teil (Kap. 3.4.5), der sich mit den kryptographischen Grundlagen von Bitcoin und Blockchain beschäftigt und als technische Einführung dient. Dieses Kapitel ist als „Abstecher“ zu verstehen, der sich sowohl inhaltlich als auch sprachlich vom Duktus die-ser Arbeit unterscheidet. Hier wird die hochkomplexe Technologie der Blockchain so anschaulich wie möglich beschrieben. Dieses Kapitel kann übersprungen werden, doch sowohl für ein tiefergehendes Verständnis als auch die fortführende Begriffsverwendung sei eine Lektüre empfohlen. Nach diesem Kapitel werden die generellen Potenziale der Blockchain ausgelotet (Kap. 3.4.6), ehe sich anschließend im Sinne einer reflektierten Untersuchung mit den Kritikpunkten und Schwächen des Bitcoin auseinandergesetzt wird. (Kap. 3.5)

Zum Schluss wird mit Hilfe einiger Fallbeispiele erörtert, inwieweit sich der Bitcoin als originäres Instrument für mehr Selbstbestimmung und persönliche Freiheit erweist und welche gesellschaftlichen Herausforderungen somit in Angriff genommen werden. (Kap. 4) Dieser Teil mündet in einen abschließenden Ausblick, in dem die gesellschaftli-chen Chancen, aber auch Gefahren der Blockchain beleuchtet werden. (Kap. 5)

2 Freiheit im polit-philosophischen Sinne

Obwohl sich Freiheitsbegriffe bereits in der Antike finden – in Griechenland wurde die Freiheit (Eleutheria) in erster Linie als Gemeinschaftsideal interpretiert; im kaiserlichen Rom war sie (Libertas) eng mit den Privilegien der Aristokratie verbunden22 – liegen die Wurzeln des heutigen Freiheitsverständnisses in der frühen Neuzeit, genauer gesagt in der europäischen Aufklärung.

2.1 Wendepunkt Aufklärung

Die brutalen Schrecken des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) läuteten bei den euro-päischen Gelehrten einen geistigen Richtungswechsel ein. Religion und Politik gerieten auf den Prüfstand und es schärfte sich die Erkenntnis, dass beides keine notwendige Ein-heit bilden muss.23 Im 17. Jahrhundert Englands mündeten diese intellektuellen Umbrü-che in einen politischen Konflikt. Im Kampf zwischen Krone und Parlament, während der sogenannten Glorious Revolution (1688/89), forderten die antiabsolutistischen Whigs ein Ende der monarchischen Willkür und provozierten die Öffentlichkeit mit radikalen Ideen des rationalistischen Naturrechts und einer konstitutionellen Gesetzgebung. Nach diesem erfolgreichen Umsturz des status quo veränderten sich in London die Machtver-hältnisse. Mit der Ratifizierung der Bill of Rights (1689) erhob sich der Parlamentarismus über die Krone; die Vorherrschaft des Katholizismus war beendet.24

Die Geschehnisse in London erregten kontinentale Aufmerksamkeit. Auf der anderen Seite des Ärmelkanals, auf dem europäischen Festland – und hier besonders in Frankreich – löste die angelsächsische Umwälzung eine epochenmachende Freiheitsbewegung aus, die genau 100 Jahre später in der Französischen Revolution gipfelte. Inspiriert von René Descartes und der neuen Philosophie des Rationalismus verschrieben sich französische Gelehrte wie Jean-Jacques Rousseau und Voltaire einer neuen Erziehung des Menschen. Ihre Texte appellierten an die menschliche Vernunft, dienten als Anleitung zum Gebrauch eigener Verstandeskräfte und verstanden sich als Programm zur Ausbildung intellektuel-ler Fähigkeiten gegen Aberglauben und Bevormundung.25 Das Individuum sollte lernen, kritisch zu denken, besonders im Hinblick auf herrschende Instanzen wie Autoritarismus, Absolutismus und – ausdrücklich hervorzuheben – Religion. Die politischen und theolo-gischen Herrschaftsverhältnisse, alle „autoritären Mächte“, die den „selbstständigen Ver-standesgebrauch der Menschen blockieren woll[t]en“ wurden mit „vernunftorientierte[n] Kampfidee[n]“ radikal in Frage gestellt.“26 Der geistige Umbruch reichte bis in den drit-ten Stand: Selbst „in den Werkstätten [sitzt man] über die Religion zu Gericht“, schreibt ein zeitgenössischer Autor. „Die Philosophie ist bis in die niedrigsten Volksschichten hinein verbreitet, und überall spielen sich die Menschen als Denker auf.“27

Wie bereits zuvor in England bröckelte nun auch in Frankreich die Regentschaft von Adel und Klerus. Die göttlich Erkenntnishoheit wurde aus ihrer aktiven Rolle im Univer-sum entlassen; der absolute Geltungsanspruch religiöser Deutungsmuster verlor jetzt im wahrsten Sinne des Wortes an Glaubwürdigkeit. Besonders drastisch formulierte es der französische Historiker Paul Hazard, der das Zeitalter der Aufklärung als „Prozess gegen das Christentum“ bezeichnete, in dem die Philosophen die Religion samt ihrem Wahr-heitspostulat auf die Anklagebank verdonnerte:

So strengen sie [die Philosophen] denn in aller Öffentlichkeit einen Prozeß an, einen Prozeß von solcher Kühnheit, daß zunächst nur einige Wagehälse im Verborgenen die ersten Ankla-geschriften aufsetzten. Bald wird klar, wer angeklagt ist: Christus. Das 18. Jahrhundert be-gnügt sich nicht mit einer Reformation, es will das Kreuz zu Boden schlagen, den Gedanken einer Mitteilung Gottes an die Menschen, einer Offenbarung, auslöschen und die religiöse Auffassung des Lebens vernichten.28

Die Epoche der Aufklärung löste „Gott in der Rolle des Freiheitsverhinderers“29 ab. Aus dieser geistesgeschichtlichen Bewegung entsprang jene philosophische Weltanschauung, die in den politischen Grundsätzen des Liberalismus mündete. Die liberale Philosophie betrachtete den Menschen als Freiheitswesen, das es vor autoritärer Willkür zu schützen galt. Sowohl sein Geist als auch seine physischen Bewegungspotenziale unterlagen der individuellen Selbstbestimmung: „Er ist ein freier Mann und lebt ausschließlich nach dem Diktat der Vernunft“, hat der Philosoph Baruch de Spinoza einst gesagt. Für Friedrich August von Hayek, einem der wichtigsten und umstrittensten Vertreter des Liberalismus im 20. Jahrhundert, bringe dieses Axiom die philosophische Programmatik des klassi-schen Liberalismus am besten auf den Punkt.30

2.2 Liberale Auffassung von Freiheit

Seine politische Manifestation erhielt der Liberalismus erst im 19. Jahrhundert, als sich die Anhänger der spanischen Verfassung „Liberales“ nannten.31 Die Ideen zu ihm spros-sen freilich schon früher.

Als Pionier dieser Strömung gilt der Vertragstheoretiker John Locke (1632-1704), der als Anhänger der Whigs während englischer Revolutionszeiten eine Theorie der Gewal-tenteilung und somit auch des Rechtsstaats entwarf. Ganz anders als Thomas Hobbes (1588-1679), der in seinem Leviathan (1651) von einem negativen Menschenbild ausgeht und entsprechend einen absolutistischen Staat fordert, der die hoch destruktiven Kräfte seiner Bürger bändigt, betrachtet John Locke in seinen Zwei Abhandlungen über die Re-gierung (1690) den Menschen als moralisches und durchaus gesellschaftsfähiges Wesen mit naturgegebenen Eigentums-, Freiheits- und Selbsterhaltungsrechten. Der Staat nach John Locke hat die Aufgabe, einen gesetzgebenden Rahmen zu schaffen, in dem diese Naturrechte institutionalisiert und geschützt werden. Lockes Streitschrift ist eine syste-matische Absage an den göttlich legitimierten Herrschaftsanspruch und entstand im Zuge der sogenannten exclusion-crisis (1678-1681), als sich in England ein monarchisches System nach französischem Vorbild durchzusetzen drohte.32 Seine Ideen der individuel-len und bürgerlichen Freiheit waren ein Novum und so radikal, dass selbst Anhänger der Glorious Revolution vor ihnen zurückschreckten.33 Ganz anders verhielt es sich auf der anderen Seite des Atlantiks. Lockes Einfluss auf das politische Weltbild der amerikani-schen Unabhängigkeitskämpfer ist kaum zu überschätzen, liest sich doch der zweite Ab-satz der 1774 proklamierten US-Amerikanischen Verfassung wie eine Paraphrase der Lockeschen Abhandlung:

We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness. — That to secure these rights, Governments are instituted among Men, deriving their just powers from the consent of the governed […].34

In Frankreich kritisierte Jean-Jacques Rousseau (1712-1778) die repressive Feudalord-nung. „Der Mensch ist frei geboren, und überall liegt er in Ketten“35 ist wohl das berühm-teste Zitat aus seinem Contrat social (1762). Freiheit nach Rousseau vollendet sich in bürgerlicher Form in einem Gemeinschaftsideal jenseits von Adel und Klerus. Dort ent-wickeln die Individuen einen politischen Willen, durch den sie als Gesellschaft politisch handlungsfähig werden.

Es ist Immanuel Kant (1724-1804), der knapp 20 Jahre nach Rousseau (1784) scharf-sinnig formulierte, dass absolute Freiheit nicht gesellschaftskompatibel ist. Freiheit müsse dort enden, wo sie andere beeinträchtige. In diesem Sinne sei es das „größte Prob­lem für die Menschengattung […] die Erreichung einer allgemein das Recht verwaltenden bürgerlichen Gesellschaft“, die einerseits „die größte Freiheit“ gewährleistet, andererseits „doch die genauste Bestimmung und Sicherung der Grenzen dieser hat, damit sie mit der Freiheit anderer bestehen könne“36.

Der Moralphilosoph Adam Smith (1723-1790) legt in seinem großen ökonomischen Entwurf Der Wohlstand der Nationen (1776) überzeugend dar, dass Nationalökonomien am stärksten profitieren, wenn der Staat seine Bürger als freie Wirtschaftsakteure auftre-ten lässt. Smith schrieb zur Zeit des Merkantilismus, einem staatlichen Wirtschaftspro-tektionismus, der keinen freien Wettbewerb zuließ. Seine Theorie zielte gegen die Wirt-schaftsprivilegien des Adels und begründete jenen Wirtschaftsliberalismus, der im 19. Jahrhundert eine lebendige Debatte über die Vorteile des Freihandels auslöste.37

John Stuart Mill (1806-1873) avancierte zum bedeutendsten Vertreter des Liberalis-mus seiner Zeit, weil er den Freiheitsbegriff im ökonomischen, philosophischen und po-litischen Kontext diskutiert. In Anlehnung an Kant prägt Mill in seinem Hauptwerk Über die Freiheit (1859) das sogenannte Schadensprinzip, nach dem die Freiheit des einen dort enden muss, wo die des anderen beginnt:

Der einzige Grund, aus dem es der Gemeinschaft aller gestattet ist, einzeln oder vereint, eines ihrer Mitglieder in der Freiheit seines Tuns zu beschränken, ist der Selbstschutz. Und der einzige Zweck, um dessentwillen man mit Recht gegen ein Glied einer gebildeten Gesellschaft Gewalt gebrauchen kann, ist: Schaden für andere zu verhüten.38

Mit diesem Grundsatz verteidigt Mill die individuelle Freiheit nicht nur gegen staatliche Eingriffe, sondern auch gegen konventionelle Dogmen der Gesellschaft, einer sogenann-ten Tyrannei der Mehrheit. Mills Schadensprinzip wirkt somit nicht nur freiheitsschüt-zend, sondern auch toleranzgebietend:

Wenn die Gemeinschaft aller eine übereinstimmende Meinung verträte und nur eine Per­son wäre vom Gegenteil überzeugt, so hätte die Gemeinschaft aller nicht mehr das Recht, den einen zum Schweigen zu bringen, als dieser, wenn er denn über die Kraft dazu ver-fügte, das Recht hätte, allen anderen den Mund zu verbieten.39

Im Konglomerat der unterschiedlichen Lehrsätze wird man auf der Suche nach Ge-meinsamkeiten schnell fündig. Der klassische Liberalismus streitet für die individuelle und selbstbestimmte Freiheit. Als Bewegung, die sich in ihren Anfängen „gegen nahezu jegliche Form moralischer, religiöser, wirtschaftlicher und politischer Autorität gerichtet hat“40, lehnt sie zu ihrer Hochzeit im 19. Jahrhundert willkürlichen Zwang und rigide Bevormundung ab. Doch anders als der Anarchismus, dessen Ideen zeitgleich ausformu-liert werden41, einigt sich der Liberalismus zur Verteidigung der individuellen Freiheit auf rechtliche Leitplanken. Freiheit ist eine Freiheit unter dem Gesetz und dies macht den Liberalismus im Umkehrschluss zu einer Theorie staatlicher Legitimität.42 Da der Libe-ralismus wie jede politische Großströmung weitausgefächerte Interpretationen freisetzt, herrscht in der Haltung zum Staat keine Einigkeit. Während radikale Vertreter des Frei-heitsideals – damit sind jene Anhänger des Libertarismus gemeint (vgl. Kap. 3.1) – einen auf das Gewaltenmonopol reduzierten „Nachtwächter“- bzw. Minimalstaat fordern, leh-nen Linksliberale den Wohlfahrtstaat per se nicht ab und engagieren sich bspw. im Sinne individueller Freiheit, um eine gerechtere Chancenverteilung durch Umverteilung.43 Trotz verschwommener Grenzen lässt sich das ideengeschichtliche Fundament des Libe-ralismus dennoch klar umreißen. Der Liberalismus, so schreiben es Christine Bratu und Moritz Dittmeyer sehr treffend, bestimmt in seinen Grundsätzen welche Handlungen ein Staat vollziehen darf bzw. wie dessen Institutionen beschaffen sein müssen, damit er insgesamt als legitim angesehen werden kann. Als Testkriterium oder Prüf-stein staatlicher Legitimität legt der Liberalismus dabei das Recht auf Freiheit fest. Genauer gefasst besagt der Liberalismus, dass ein Staat in seinen Handlungen bzw. durch seine Insti-tutionen das Recht auf Freiheit seiner Bürger*innen respektieren muss, damit er als legitim angesehen werden kann.44

Vergegenwärtigt man sich die drei großen politischen Säulen der Moderne; den Konser-vatismus, der sich als restaurative Antwort auf die Französische Revolution charakteri-sieren lässt, den Sozialismus als Gegenmodell zu dem sich verschärfenden Klassenkampf im 19. Jahrhundert und den Liberalismus als Advokaten der individuellen Freiheit mit seinen Errungenschaften wie Meinungs- und Pressefreiheit oder dem Wahlrecht für Frauen, dann ist es letztere, die – im Gegensatz zu den beiden anderen Pfeilern – spätes-tens seit dem Zweiten Weltkrieg in nahezu allen politischen (demokratischen) Lagern Einzug gehalten hat.45 In Bezug auf das Sujet der Freiheit positioniert sich der moderne liberale Rechtsstaat allerdings in ambivalenter Stellung. So tritt er doch einerseits als Zwangsinstanz par excellence auf, indem er beispielsweise die Wehrpflicht einführt oder Steuern erhebt, andererseits gewährt er seinen Bewohnern zahlreiche Rechte zur Selbst-verwirklichung und avanciert somit zum höchsten Ausdruck der bürgerlichen Freiheit.46 Dieses Beispiel zeigt, dass sich Freiheit offensichtlich unterschiedlich auffassen und auch bezeichnen lässt. So erreicht die vorliegende Arbeit an dieser Stelle einen Punkt, an dem es notwendig wird, den Freiheitsbegriff theoretisch zu verklaren. Haben wir uns der Freiheit bislang als Terminus generalis angenähert, gehen wir nun auf seine immanente Kontraststruktur ein, die in besonders umfangreicher Weise von Isaiah Berlin aufgearbei-tet wurde.

2.3 Negative und positive Freiheit

Wenn es darum geht, Freiheit zu charakterisieren, dann unterscheidet die Philosophie tra-ditionell zwischen negativer und positiver Freiheit. Negativ und positiv bezeichnen in diesem Zusammenhang keine moralische Wertung, sondern dienen als Definitionsattri-bute, die sich auch als Freiheit von etwas – beispielsweise Zwang (negativ) – und Freiheit zu etwas – beispielsweise ihrer Voraussetzungen oder Ziele (positiv) – umschreiben ließen.

Als geistiger Urheber dieser Unterscheidung gilt bis heute der Philosoph und Ideenge-schichtler Isaiah Berlin, der sich zur Mitte des 20. Jahrhunderts in zahlreichen Vorträgen Christine Bratu/ Moritz Dittmeyer: Theorien des Liberalismus zur Einführung. Hamburg 2017, S. 13. Vgl. Steltemeier: Liberalismus, a.a.O., S. 26-37. Vgl. ebd., 514. und Essays intensiv mit dieser Problematik auseinandersetzte. Etwas in Vergessenheit gerät dabei, dass Berlin lediglich Ausdrücke popularisierte, die schon Jahrhunderte vor ihm Erwähnung fanden, wenngleich sie nicht immer als negat iv bzw. positiv bezeichnet wurden.47 Die Idee der negativen Freiheit verankert sich bereits in den Vertragstheorien des 17. Jahrhunderts bspw. bei John Locke, der sich gegen jedweden autoritären Zwang am Individuum ausspricht. Über Locke verteilt sich die Saat der Freiheit auf dem geisti-gen Grund der europäischen Philosophie. In den folgenden zwei Jahrhunderten entsprießt aus ihr ein umfangreiches Dickicht weitverzweigter Theorien, die dem Freiheitsdiskurs zu einer neuen Blütezeit verhelfen. So gesellt sich zur negativen Freiheitsidee im 19. Jahrhundert ein komplementäres positives Gegenüber. Nachdem nämlich die Phalanx der englischen Utilitaristen (Jeremy Bentham, James Mill, John Stuart Mill) die Freiheit dem Nützlichkeitsprinzip unterordneten – man betrachtete sie nicht absolut, sondern nur funktional; man schätzte ihre Freizügigkeit, so zu handeln, wie es für einen am nützlichs-ten war – befürchtete der britische Idealist Thomas Hill Green (1836-1882), dass der Ei-gennutz auf Kosten der Freiheit anderer Überhand nehmen könnte.48 Freiheit dürfe nicht zum egoistischen Beutezug verkommen, sie müsse einerseits individuelle Wahlmöglich-keiten eröffnen, andererseits durch allgemeine Zugänglichkeit als Hebel zur persönlichen Vervollkommnung dienen. Diese „sozialstaatlich ausformulierten Gedanken“49 versucht Hill mit einer positiven Auslegung der Freiheit zu verdeutlichen:

We shall probably all agree that freedom, rightly understood, is […] not merely freedom to do as we like irrespectively of what it is that we like. We do not mean a freedom that can be enjoyed by one man or one set of man at the cost of a loss of freedom to others. When we speak of freedom as something to be so highly prized, we mean a positive power or capacity of doing or enjoying something worth doing or enjoying, and that, too, something that we enjoy in common with others.50

Greens Meinung spaltete die Leserschaft und Freiheitsdiskussion bis ins 20. Jahrhundert hinein. Wer zwischen einem wahren und falschen Freiheitsverständnis unterscheide, der spalte auch Menschen in einen guten und schlechten Teil ab. Zudem legitimiere sein An-satz, faktische Freiheiten (bürgerliche Abwehrrechte) im Namen sittlicher Freiheiten (moralischer Dogmen) fallen zu lassen.51 So kam es, dass sich im Lauf der Zeit zwei konträre Gruppen entwickelten (bspw. Libertäre gegen Sozialisten), die jeweils für einen Freiheitsbegriff die Fahne schwenkten. Die grundsätzlichen Differenzen in diesem Kon-flikt beschreibt Isaiah Berlin etwas ungelenk, dennoch treffend:

Der Wunsch […] an dem Prozeß, durch den mein Dasein kontrolliert wird, beteiligt zu sein, mag genauso tief sein wie der Wunsch nach einem Raum, in dem ich frei handeln kann, und historisch gesehen, ist er vielleicht älter. Aber beide Wünsche richten sich nicht auf das glei-che Ziel. Der Unterschied zwischen diesen Zielen ist vielmehr so groß, daß aus ihm letztlich der massive ideologische Konflikt erwachsen ist, der unsere Welt prägt. Es ist nämlich diese „positive“ Freiheitsauffassung – Freiheit nicht von, sondern Freiheit zu etwa, Freiheit, eine bestimmte, vorgeschriebene Form von Leben zu führen –, von der die Anhänger des „nega-tiven“ Freiheitsbegriffs bisweilen behaupten, sie sei nur ein Deckmantel brutaler Tyrannei.52

Wie kurz angerissen, unterliegt das Schisma zwischen negativer und positiver Freiheit einem historischen Werdegang. Diesen hat bereits Guido de Ruggiero aufgearbeitet53, doch weitaus umfassender – und entsprechend – populärer fallen die Schriften von Berlin aus, der sich dezidiert bemühte, beide Begriffe zu definieren und charakterisieren.

Nach Berlin entspricht negative Freiheit einer Abwesenheit externer Störungen und Zwänge. Je kleiner der Anteil der äußeren Einmischung ausfällt, desto größer entfaltet sich die Freiheit.54 Unfrei ist nach Berlin jeder, der daran gehindert werde, etwas zu tun, was er sonst hätte tun können. Werde dieser Bereich merklich eingeengt, spricht Berlin von einer Zwangssituation:

Gewöhnlich sagt man, ich sei in dem Maße frei, wie niemand in mein Handeln eingreift […]. Wenn andere mich daran hindern, etwas zu tun, das ich sonst tun könnte, bin ich insofern unfrei; und wenn andere diesen Bereich über ein bestimmtes Mindestmaß hinaus einengen, kann man von mir sagen, ich unterläge einem Zwang, oder vielleicht auch, ich sei „ver-sklavt“.55

Als politische Strömung, die sich von Beginn an gegen christliche Dogmen und absolu-tistische Willkür zur Wehr setzte, ist die Freiheitsauffassung des Liberalismus oft als ne-gativ beschrieben worden. Heute sind es besonders die fundamentalen Anhänger des Li-bertarismus, die für eine größtmögliche Maximierung dieser kämpfen, im Umkehrschluss aber auch keine wohlfahrtstaatlichen Gegenleistungen erwarten. Für den Herold der Li-bertarismus Robert Nozick sind Steuerzahlungen beispielsweise mit Zwangsarbeit ver-bunden und gleichen daher einem radikalen Eingriff des Staates in die Freiheit seiner Bürger.56

Negative Freiheit ist relativ einfach zu definieren, verschreibt sie sich doch in erster Linie der Herrschaftsbegrenzung und Zwangsabwehr. Im Begriff der positiven Freiheit schwingen hingegen viele Interpretationsebenen mit, weshalb er nicht eindeutig zu fassen ist. Positive Freiheit, als Freiheit zu etwas, kann als Wunsch nach Maximierung innerer Selbstbestimmung charakterisiert werden. Der Wunsch des Individuums, „sein eigener Herr zu sein“57 ; eigenständige Entscheidungen zu treffen und die eigenen Ziele verwirk-lichen zu können, beschreiben Freiheitsmöglichkeiten der autonomen Zwecksetzung.58 Aus subjektiver Warte kann Selbstentfaltung unter rein individualspezifischen Kriterien stattfinden, beispielweise dann, wenn das Bedürfnis nach mehr Bildung besteht und die­ses durch eigene Motivation und zugänglichen Institutionen verwirklicht werden kann. Aus politischer Hinsicht beinhaltet positive Freiheit auch das Recht auf die Teilhabe an souveräner Herrschaftsgewalt. Besonders republikanische Autoren vertreten die Auffas-sung, dass Politik und rechtliche Institutionen die Freiheit der Bürger überhaupt erst kon-stituieren würden. So ist es nicht verwunderlich, dass sie die positive Freiheit normativ auszeichnen und der negativen vorziehen.59

Isaiah Berlin, Jahrgang 1909, erlebte als junger Mann jüdischer Abstammung, wie das liberale Erbe Europas durch die Gewaltherrschaften des 20. Jahrhunderts zerstört wurde. Es verwundert daher kaum, dass er sich stets als Verfechter großer Abwehrrechte gegen-über dem Staat zu erkennen gab und auf die gefährliche Verkehrung der positiven Freiheit hinwies.60 Anders als die negative Freiheit, die sich voll und ganz auf die Herrschaftsbe-grenzung beschränkt, wohnt der positiven Freiheit die Schwäche inne, ideologisch miss-braucht zu werden. Gerade in totalitären Regimen kann sie dazu verführen, das eigene Leben im Sinne paternalistischer oder despotischer Ideale auszurichten. Im Umkehr-schluss kann es Individuen im Namen korrumpierter Ideale dazu verleiten, die Freiheit anderer zu unterdrücken bzw. zu beseitigen:

Wenn es dem Tyrannen (oder dem ‚heimlichen Verführer‘) gelingt, seine Untertanen (oder seine Kunden), soweit zu bringen, ihre ursprünglichen Wünsche aufzugeben und sich die Lebensform zu eigen zu machen (sie zu ‚internalisieren‘), die er für sie erfunden hat, dann ist es ihm, dieser Definition zufolge, gelungen, sie frei zu machen. […] In Wirklichkeit hat er aber das Gegenteil von politischer Freiheit erzeugt.61

Berlins Definitionen der negativen und positiven Freiheit beeinflussen die Debatte bis heute, wenngleich sie nicht ohne Kritik geblieben sind und es in den vergangenen Jahr-zehnten zahlreiche Bemühungen gab, den Freiheitsbegriff anders und vermeintlich präzi-ser zu kategorisieren. Das üppige Material samt seiner komplexen Argumentationslinien kann im Rahmen dieser Arbeit nicht näher untersucht werden.62 Der aktuellste – und für den Ansatz dieser Arbeit auch spannendste – Entwurf stammt aus der Feder von Claus Dierksmeier. Der Direktor des Weltethos-Instituts in Tübingen betrachtet die Idee der Freiheit als globale Angelegenheit, die es unter kosmopolitischen Paradigmen zu disku-tieren gilt. Auch er kritisiert die herkömmliche Begriffstradition. Mit seiner Unterschei-dung zwischen quantitativer und qualitativer Freiheit wendet er sich vom Negativ-Posi-tiv-Schema ab und wählt einen neuen Ansatz, der im Folgenden näher beleuchtet werden soll.

2.4 Qualitative Freiheit: Eine Freiheit mit globalen Wertbezug

Im Februar 1990 sitzt Carl Sagan, ein seiner Zeit äußerst renommierter Astronom, im Hauptquartier der NASA und gibt einen Befehl, der in 6 Mrd. Kilometern Entfernung ausgeführt wird. Die Raumsonde Voyager 1 befindet sich gerade auf einer interstellaren Expedition und kurz bevor sie die Grenzen des Solarsystems passiert, richtet sie – auf Sagans Anordnung – ihre Kameras noch einmal in jene Richtung, aus der sie gekommen ist. Das Foto, das Voyager 1 schießt, zeigt unsere Erde als winzigen, kaum sehbaren staubkrümelgroßen hellblauen Punkt im weiten Nichts lebloser Finsternis. Unter dem Ti-tel Pale Blue Dot erreicht das Bild wenig später weltweite Aufmerksamkeit, nicht nur, weil die Erde zu diesem Zeitpunkt aus nie größerer Distanz fotografiert wurde, sondern vor allem, weil der Urheber des Motivs, Carl Sagan, das Foto für seine populärwissen-schaftlichen Veröffentlichungen nutzt. So wurde er nicht müde, seinen Lesern und Zuhö- rern zu vermitteln, wie klein und unbedeutend die menschliche Existenz doch sei im Ver-gleich zu den unendlichen Weiten des kosmischen Weltalls: „There is perhaps no better demonstration of the folly of human conceits than this distant image of our tiny world. To me, it underscores our responsibility to deal more kindly with one another, and to preserve and cherish the pale blue dot, the only home we've ever known.”63

Dieses Foto samt seiner Geschichte, so teilte es Claus Dierksmeier während eines Vor-tags mit, habe bei ihm ein biographisches Erweckungserlebnis ausgelöst.64

Pale Blue Dot, jenes Foto, „das diesen winzigen Tropfen voller Leben in einem un-endlichen Ozean von Leblosigkeit“, zeigt, ist ein Foto, das „mich bis heute bei meinem Philosophieren orientiert“ und dazu inspiriert, „über die ehrwürdige Idee der Freiheit nachzudenken.“ Obwohl es veranschauliche, wie trivial der anthropozentrische Grund-satz der Menschen doch sei, so dokumentiere es mindestens ebenso deutlich, dass es zur Würde der menschlichen Existenz gehöre, „diese kosmische Seltenheit unseres Lebens […] freigestalten zu können.“ Zugleich, so wendet Dierksmeier ein, gehöre es aber zur Bürde unserer Existenz, „mit unserer Freiheit, eben dieses Leben […] auslöschen zu kön-nen. Die Würde und die Bürde dieser Freiheit, unsere individuelle Selbstbestimmung und unsere globale, planetarische Verantwortung gehen also in eins.“65

Dierksmeier nimmt in diesem kurzen Vortrag vorweg, was er in seinem Buch Qualitative Freiheit 66 auf 450 Seiten umfassend ausformuliert: In einem Zeitalter des glo-balen Verkehrs von Gütern, Informationen und Menschen benötigt der Freiheitsbegriff einen universalen Wertbezug. In diesem Sinne gelte es besonders für den Liberalismus als „institutionalisierte[s] Bewusstsein der Freiheit“ (S. 11) seine eigenen Leitvorstellun-gen zu reformieren. Als „Bastion der Abwehrrechte“ (S. 384) gegen die totalitären Schandflecke des 20. Jahrhunderts erfolgreich geworden, müsse der Liberalismus in einer Ära des globalen Turbokapitalismus nun die bittere Einsicht gewinnen, „dass die Freiheit einiger die Voraussetzungen der Freiheit anderer – ja, aller – ruinieren kann.“ (S. 12) Die drängenden Probleme unserer Zeit; die voranschreitende internationale Verflechtung samt ihren moralischen, sozialen und ökologischen Nebenwirkungen, erforderten ein Umdenken. Dierksmeier plädiert daher für eine geistige Erneuerung des Freiheitsgedan-kens unter planetarischen Maßstäben:

Dabei gerät jene Globalität, die der Freiheit zur Herausforderung wurde, ihr auch zum Leit-bild. Zu allen Zeiten hat sich menschliche Freiheit auf einen Bezugsrahmen hin entworfen, der ihr Sinn – d.h. Bedeutung und Richtung – verlieh. […] In unserer globalisierten Welt stellt sich daher immer mehr die Frage nach unbedingten, kontextübergreifenden Rahmen-vorgaben. Freiheit braucht einen Wertbezug, der über alle Grenzen hinweg und durch jegli-che Pluralität hindurch Bindungskraft entfalten kann. So führt die Idee der Freiheit auf das Projekt eines weltweiten Ethos. (S. 26)

Es klingt nach einer utopischen Vision, Freiheit im Sinne einer universellen Moral ausle-gen zu wollen, zumal sich die Welt trotz – und gerade wegen – aller Globalisierungsef-fekte in vielerlei Hinsicht zu entfremden droht. Die westliche Freizügigkeit – in die Welt getragen durch Werbung und kapitalistische Imperative – findet im religiösen Fundamen-talismus einen zunehmend stärker werdenden Gegner, derweil mit Zunahme der ökono-mischen Ungleichheit das Gedankengut der Links- und Rechtspopulisten gedeiht, wobei es besonders letztere sind, die das liberale Wertegebäude der Nachkriegszeit mit scharfer Polemik torpedieren. Obwohl sich nicht alle Kulturen in ihrem expliziten Selbstverständ-nis auf die Idee der Freiheit stützen, wird Freiheit als Form der Selbstbestimmung von allen wahrgenommen, selbst von jenen, die sich ausdrücklich illiberal positionieren oder sich illiberalen Lebensmodellen verschreiben. (vgl. S. 19) Besonders deutlich und ebenso paradox zeigt sich dies in der Selbstwahrnehmung neuer rechter Bewegungen, die sich offensichtlich durch die freiheitliche Ordnung im 21. Jahrhundert unterdrückt wähnen. So plakatierte sich die AfD mit dem Slogan „Freiheit statt Brüssel“ durch den Europa-wahlkampf 2019, weil sie die Europäische Union als überstaatlichen Machtapparat wahr-nimmt, unter dem die nationale Autonomie entfernt zu werden droht.

Als in den 1980er Jahren das politische Pendel zugunsten der wirtschaftlichen Dere-gulierung ausschlug und zahlreiche Staatsunternehmen dem privaten Wettbewerb ausge-setzt wurden, kam es zu einem liberalen Aufbruch, der nicht nur neue ökonomische Kräfte freisetzte, sondern auch kulturelle Werte wie Autonomie, dem Lob zur Individualität oder Wahlfreiheit zum Merkmal gesellschaftlicher Moderne stilisierte.67 So ist es in erster Li-nie das Freiheitsverständnis eines ungezügelten Wirtschaftsliberalismus, das die heutigen Strukturen des globalen Waren- und Informationsaustauschs in der jüngeren Vergangen-heit geschaffen hat. Allerdings versäumte er es, seinen globalen Feldzug mit ökologi-scher, sozialer und kultureller Sensibilität anzureichern, weshalb es laut Dierksmeier nun darum geht, genau zu eruieren, in welche Richtung der Freiheitsdiskurs seine Wege ein-schlagen soll:

Jeder Globalisierungsschub engt die Reichweite hergebrachter Ethiken ein. Und so geht un-serer Lebenswelt mit einem Zuwachs an Pluralität oft auch vertraute Ordnung verloren. Da-mit aus der wachsenden Differenz einzelner Normen nicht eine zunehmende Indifferenz ge-genüber allen Werten resultiert, müssen wir dringend klären, im Namen welcher ethischen Ziele fernerhin zu operieren ist. (S. 18, hervorh. i. Orig.)

Diese Findungsphase dürfe nicht ausschließlich von „Berufsdenkern“ ausgestaltet wer-den, sondern müsse im kollektiven Diskurs stattfinden: „Die Idee der Freiheit verlangt nach freiheitlichen Verfahren zur Konkretisierung ihrer selbst“ (S. 362), schreibt Dierks-meier; in diesem Sinne wäre es falsch, eine Weltethik auf dem Reißbrett zu entwerfen, um sie anschließend durch Tugend-, Sozial- oder Ökodiktaturen zu implementieren. Nein, es „habe sich eine kritische Weltöffentlichkeit herangebildet“ und nun sei es an der Zeit, die Freiheitsdiskussion in ihre Verantwortung zu übergeben: „Die Globalität der Freiheit verlangt, alle Menschen – nah wie fern lebende Personen, gegenwärtige wie zu-künftige Generationen – an der Konkretisierung der Freiheitsidee, direkt oder repräsen-tativ, zu beteiligen: Ohne Mitbestimmung keine Durchbestimmung, ohne prozedurale Differenzierung keine substantielle Ausdifferenzierung der Freiheit!“ (S. 349). In diesem Sinne legt Dierksmeier seinen Lesern keine fertige Konzeption vor. Sein Text gleicht weniger einer festumrissenen Gebrauchsanweisung als einem fakultativen Impulsgeber für einen kosmopolitisch tauglichen, „moralisch, sozial und ökologisch nachhaltigen Li-beralismus“ (S. 12). Als methodischen Wegweiser in diesem Rekonstruktionsprozess empfiehlt Dierksmeier, von der herkömmlichen Begriffstradition der negativen und po-sitiven Freiheit auf ein neues Duo der quantitativen und qualitativen Freiheit umzustellen. Die analytische Herleitung dieses Wechsels und die Bedeutung beider Begriffe, erläutern die folgenden Kapitel.

[...]


1 Rap Against Dictatorship - Prathet ku mee (ifemmS), abgerufen unter: https://www.youtube.com/watch? v=VZvzvLiGUtw (Stand: 25. August 2019). [Eigene Übersetzung]

2 Ebd.

3 Vgl. Nicola Glass: Die Junta rappt zurück (13. November 2018), abgerufen unter: https://taz.de/Nach-Rap-Video-ueber-Thailands-Regierung/!5547276/ (Stand: 25. August 2019).

4 Vgl. Lily Hess: How blockchain could undermine censorship -forever (19. Janaur 2019), abgerufen unter: https://southeastasiaglobe.com/how-blockchain-could-undermine-censorship-forever/ (Stand: 25. August 2019).

5 Vgl. Jimmy Aki: Thai Rappers Adds Song on Zcoin’s Blockchain to Fight Censorship (5. November 2018), abgerufen unter: https://coinjournal.net/thai-rappers-adds-song-on-zcoins-blockchain-to-fight-censorship/ (Stand: 25. August 2019).

6 Zitiert nach: ebd., a.a.O. [eigene Übersetzung]

7 Yvonne Catterfeld: Guten Morgen Freiheit, abgerufen unter: https://www.youtube.com/watch?v=HRKT OhyMVWs (10. Juni 2019).

8 Grüne Berlin: Mut zur Freiheit. Eine Politik ohne Angst. (30. August 2016), abgerufen unter: https://gruene.berlin/nachrichten/mut-zur-freiheit-fuer-eine-politik-ohne-angst (Stand: 26. August 2019).

9 Verena Gründel: Wie O2 die Schmerzen von Mobilfunkkunden lindern will (1. Dezember 2017), abgerufen unter: https://www.wuv.de/marketing/wie_o2_die_schmerzen_von_mobilfunkkunden_lindern_ will (Stand: 26. August 2019).

10 André Mercier: Was bedeutet Freiheit?, in ders. (Hg.): Freiheit. Begriff und Bedeutung in Geschichte und Gegenwart. Frankfurt a. Main 1973, S. 9-25, hier: S. 24.

11 Isaiah Berlin: Freiheit. Vier Versuche. Frankfurt a. Main 1995, S. 204.

12 Vgl. Philipp Schink: Freiheit. Eine Einführung, in: ders. (Hg.): Freiheit. Zeitgenössische Texte zu einer philosophischen Kontroverse. Berlin 2017, S. 7-68, hier: S. 7.

13 Vgl. Hans Rosling: Die Welt wird immer besser (9. April 2018): https://www.faz.net/aktuell/ /die-welt-wird-immer-besser-32-gute-nachrichten-15524076.html (Stand: 19. August 2019).

14 Vgl. Freedom in the World 2019 Map, abgerufen unter: https://freedomhouse.org/report/freedom-world /freedom-world-2019/map (Stand: 26. August 2019).

15 Vgl. Frank Schirrmacher (Hg.): Technologischer Totalitarismus. Eine Debatte. Berlin 2015.

16 Vgl. u.a. Robby Houben/ Alexander Snyers: Cryptocurrencies and blockchain. Legal context and implications for financial crime, money laundering and tax evasion. Study of the European Parliament (Juli 2018), abgerufen unter: http://www.europarl.europa.eu/cmsdata/150761/TAX3%20Study%20on%20 cryptocurrencies%20and%20blockchain.pdf (Stand: 19. August 2019).

17 Vgl. Vivek Wadhwa: Why Bitcoin Is the Most Dangerous Global Scam in 20 Years (3. Januar 2018), abgerufen unter: https://www.inc.com/linkedin/vivek-wadhwa/why-bitcoin-largest-ponzi-scheme-human-history-vivek-wadhwa.html (Stand: 19. August); vgl. Michael Casey/ Paul Vigna: Cryptocurrency. Wie virtuelles Geld unsere Gesellschaft verändert. 2. Aufl., Berlin 2015, S. 12f.

18 Vgl. Patrick Rosenberger: Bitcoin und Blockchain. Vom Scheitern einer Ideologie und dem Erfolg einer revolutionären Technik. Wiesbaden 2018, S. 64f

19 Charles de Montesquieu: Vom Geist der Gesetze. Bd. 1. Tübingen 1954, S. 211f.

20 Claus Dierksmeier: Qualitative Freiheit. Selbstbestimmung in weltbürgerlicher Verantwortung. Bielefeld 2016, S. 49.

21 Schink: Freiheit, a.a.O., S. 13.

22 Vgl. ausführlich: Herfried Münkler/Grit Straßenberger: Politische Theorie und Ideengeschichte. Eine Einführung. München 2016, S. 235; Daniel Hildebrand: Vom kollektiven Brauch zum individuellen Recht. Der Freiheitsbegriff von Antike und Atlantischen Revolutionen im Vergleich, in: Rüdiger Voigt (Hg.): Sicherheit versus Freiheit Verteidigung der staatlichen Ordnung um jeden Preis? Wiesbaden 2012, S. 77-123; Barbara Zehnpfennig: “Staat” in der Antike, in: Rüdiger Voigt (Hg.): Handbuch Staat. Wiesbaden 2018, S. 245-254.

23 Vgl. Strenger: Abenteuer Freiheit, a.a.O., S. 19.

24 Vgl. Wilfried Röhrich: Politische Theorien zur bürgerlichen Gesellschaft. Von Hobbes bis Horkheimer. 2. Aufl. Wiesbaden 2013, S. 37

25 Vgl. Manfred Geier: Aufklärung. Das europäische Projekt. Hamburg 2012, S. 9

26 Ebd.

27 Vgl. Bernhard Groethuysen. Die Entstehung der bürgerlichen Welt- und Lebensanschauung in Frankreich. Band 1. Frankfurt 1978, S. 61.

28 Paul Hazard: Die Herrschaft der Vernunft. Das Europäische Denken im 18. Jahrhundert. Hamburg 1949, S. 24.

29 Peter Rohs: Ein Pläydoyer für die Freiheit. Unveröffentlichtes Manuskript. Vortrag vom 18. Oktober 2007, zitiert nach: Birgit Recki: Freiheit. Wien 2009, S. 52.

30 Friedrich August von Hayek: Liberalismus. Tübingen 1979, S. 6.

31 Henning Ottmann: Geschichte des politischen Denkens. Die Neuzeit. Die politischen Strömungen im 19 Jahrhundert. Stuttgart 2008, S. 59.

32 Vgl. Christian Schwaabe: Politische Theorien. Von Platon bis zur Postmoderne. 4. aktual. Aufl., Paderborn 2018, S. 128.

33 Vgl. Schwaabe: Politische Theorien, a.a.O., S. 140

34 The Unanimous Declaration of The Thirteen United States of America, abgerufen unter: https://www. archives.gov/founding-docs/declaration-transcript (21. Juli 2019)

35 Jean-Jacques Rousseau: Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts. Stuttgart 1977 (1762), S. 5.

36 Immanuel Kant: Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht, in: Akademie-Ausgabe, Bd. IV. Berlin 1968 (1784), S. 22.

37 Vgl. Michael J. Hiscox: The Domestic Sources of Foreign Economic Policies, in: John Ravenhill (Hg.): Global Political Economy. 5. Aufl., Oxford 2017, S. 76-108, hier: S. 98.

38 John Stuart Mill: Über die Freiheit. Hamburg 2009 (1859), S. 16.

39 Mill: Über die Freiheit, a.a.O., S. 25.

40 Steltemeiner: Liberalismus, a.a.O., S. 25

41 Vgl. Daniel Loick: Anarchismus zur Einführung. Hamburg 2017; vgl. Steltemeier: Liberalismus, a.a.O., S. 511.

42 Vgl. Hayek: Liberalismus, a.a.O., S. 22.

43 John Stuart Mill kokettierte bspw. immer wieder mit sozialistischen Ideen, weshalb er von Ludwig von Mises als „Epigone des klassischen Liberalismus […] voll von schwächlichen [sozialistischen] Kompromissen“ bezeichnet wird.

44 Vgl. Ludwig von Mises: Liberalismus. 4. Aufl. St. Augustin 2006 (1927), S, 169.

45 Vgl. Ludwig von Mises: Liberalismus. 4. Aufl. St. Augustin 2006 (1927), S, 169.

46 Vgl. Ludwig von Mises: Liberalismus. 4. Aufl. St. Augustin 2006 (1927), S, 169.

47 Vgl. ausführlich: Guido de Ruggiero: Geschichte des Liberalismus in Europa. Aalen 1964 (1930), S. 336-342 und ebenso Dierksmeier: Freiheit, a.a.O., S. 31-28.

48 Vgl. Dierksmeier: Freiheit, a.a.O., S. 35

49 Ebd., S. 35.

50 Thomas Green Hill: Lecture on ‘Liberal Legislation and Freedom of Contract (1861), in: ders.: Lectures on the Principles of Political Obligation and Other Writings. Paul Harris/ Peter Morrow (Hg.). New York 1986, S. 199.

51 Hierzu zählen insbesondere libertäre Vordenker wie Ludwig von Mises und Friedrich August von Hayek, vgl. Dierksmeier: Freiheit, a.a.O., S. 36

52 Berlin: Freiheit, a.a.O., hervorh. i. Orig.

53 Vgl. Ruggiero: Geschichte des Liberalismus in Europa, a.a.O., S. 336-342.

54 Vgl. Berlin: Freiheit, a.a.O., S. 42.

55 Vgl. ebd., S. 201f.

56 “Taxation of earnings from labor is on a par with forced labor. Some persons find this claim obviously true: taking the earnings of n hours labor is like taking n hours from the person; it is like forcing the person to work n hours for another’s purpose.” Robert Nozick: Anarchy, State and Utopia. New York 1974, S. 169.

57 Berlin: Freiheit, a.a.O., S. 211.

58 Vgl. Steltemeier: Liberalismus, a.a.O., S. 513.

59 Vgl. Schink: Freiheit. Eine Einführung, a.a.O., S. 16; vgl. Münkler/ Straßenberger: Politische Theorie und Ideengeschichte, a.a.O., S. 224.

60 Dies gilt übrigens auch für die beiden Ökonomen der Wiener Schule Ludwig von Mises und Friedrich August von Hayek. Beide emigrierten während des Zweiten Weltkriegs in die USA bzw. nach Großbritannien und gelten heute als geistige Vordenker des Libertarismus. Vgl. u.a. Dierksmeier: Qualitative Freiheit, a.a.O., S. 36.

61 Berlin: Freiheit, a.a.O., S. 220.

62 In aller Kürze: Anstatt zwischen negativer und positiver Freiheit möchte der irische Philosoph Philip Pettit zwischen Beherrschung und Nicht-Beherrschung unterscheiden. Macpherson wirft das Duo der gegenausbeuterischen Freiheit und entwicklungsbezogenen Freiheit in den Diskurs, derweil Axel Honneth das Begriffspaar der negativen und positiven Freiheit um eine weitere Form der sozialen Freiheit ergänzen möchte. Vgl. Philip Pettit: Gerechte Freiheit. Ein moralischer Kompass für eine komplexe Welt. Berlin 2015; vgl. C. B. Macpherson: Berlins Teilung der Freiheit, in: Philipp Schink (Hg.): Freiheit. Zeitgenössische Texte zu einer philosophischen Kontroverse. Berlin 2017, S. 189-223, hier: S. 220ff.; vgl. Axel Honneth: Das Recht der Freiheit – Grundriß einer demokratischen Sittlichkeit. Frankfurt a. Main 2011. Vgl. ferner kritische Texte zu Berlins Begriffsdefinitionen von Charles Taylor: Der Irrtum der negativen Freiheit (S. 163-188) sowie: C. B. Macpherson: Berlins Teilung der Freiheit (S. 189-223), in: Philipp Schink (Hg.): Freiheit, a.a.O.

63 Carl Sagan: A Pale Blue Dot, abgerufen unter: http://www.planetary.org/explore/space-topics/earth/pale-blue-dot.html (Stand: 21. September 2019).

64 Es ist natürlich eine wissenschaftliche Geschmackssache, ob bzw. inwieweit man persönliche Motiv-lagen eines zu behandelnden Autors in die Analyse seiner Theorien miteinbezieht, doch im Falle von Dierksmeiers Idee der Freiheit erscheint es mir durchaus angebracht, diese persönliche Erfahrung zu erwähnen, zumal es seinem Ansatz einen anschaulichen, demonstrativen Ausdruck verleiht. Vgl. Claus Dierksmeier: Je besser, desto mehr. Für eine qualitative Idee von Freiheit. Vortrag am im Rahmen des TEDxTübingen (1. November 2016), abgerufen unter: https://www.youtube.com/watch ?v=0JI-oFgsdXw (7. Juli 2019).

65 Ebd.

66 Dierksmeier: Qualitative Freiheit, a.a.O. (Die nachgestellten Seitenzahlen beziehen sich auf die zitierten Stellen im Buch.)

67 Vgl. Rainer Hank: Sind wir noch liberal? in FAZ Online (6. August 2018), abgerufen unter: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/der-liberale-aufbruch-und-die-globalisierung-ein-essay-15723126.h tml?printPagedArticle=true#pageIndex_0 (6. Juli 2019).

Ende der Leseprobe aus 94 Seiten

Details

Titel
Im Schatten der Herrschaft. Welche Dimensionen der Freiheit eröffnen Bitcoin und Blockchain?
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn  (Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie)
Note
1,0
Autor
Jahr
2019
Seiten
94
Katalognummer
V584823
ISBN (eBook)
9783346218278
ISBN (Buch)
9783346218285
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bitcoin, Blockchain, Kryptowährung, Freiheit, Isaiah Berlin, Claus Dierksmeier, Friedrich August von Hayek, Positive Freiheit, Negative Freiheit, Qualitative Freiheit, Quantitative Freiheit, Liberalismus, Libertarismus, Satoshi Nakamoto, Aufklärung, Datenschutz, Politikwissenschaft, Politische Philosophie, Philosophie, Cryptocurrency, Cryptocurrencies, Kryptographie, Ethereum, Altcoins, Inflation, Selbstbestimmung, Herrschaft, Kryptowährungen
Arbeit zitieren
Karl von Luckwald (Autor:in), 2019, Im Schatten der Herrschaft. Welche Dimensionen der Freiheit eröffnen Bitcoin und Blockchain?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/584823

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