Inkulturationsbemühungen um die deutschsprachige Kirchenmusik im 20. Jh.


Seminararbeit, 2002

20 Seiten, Note: 1,3

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

0. Vorwort

1. Zum Begriff: „ Inkulturation“
1.1 Allgemeine Begriffsdefinition
1.2 Das Phänomen der Inkulturation auf die christliche Liturgie bezogen

2. Geschichte und Bedeutung der dt. Kirchenmusik

3. Die vorkonziliaren Inkulturationsbemühungen zur Übersetzung der Kirchenmusik in die deutsche Sprache
3.1 Bemühungen um die Approbation zur Übersetzung der Kirchenmusik in die deutsche Sprache vor der Ankündigung zum II. Vatikanischen Konzil
3.2 Die allgemeine Vorbereitungsphase des II. Vatikanischen konzils
3.2.1 Die Voten der deutscher Theologen

4. Die Beschlüsse des II. Vatikanums zur Erneuerung der Kirchenmusik
4.1 Die Beschlüsse des „Sacrosanctum concilium“
4.2 Die Ausführungsbestimmungen des „Sacrosanctum Concilium“ in dem Dokument „musicam sacram“
4.3 Erläuterung der Beschlüsse und daraus resultierende aufgaben der Kirchemusik

5. Ist aufgrund der Beschlüsse infolge des II. Vatikanums ein neues Liturgieverständnis entstanden?
5.1 Wie wird in der Praxis mit diesen Beschlüssen umgegangen?

6. Schlussbemerkung

Literaturverzeichnis

0. Vorwort

Manch junger Katholik mag der Meinung sein, ein katholischer Gottesdienst, vor allem mit Kirchenliedern in deutscher Sprache sei selbstverständlich. Mittlerweile mag dies vielleicht auch so stimmen.

Doch mein Ziel ist es, in dieser Arbeit das Resultat eines langen Inkulturationsprozesses darzustellen, dessen Wurzeln bereits im 7. Jahrhundert liegen.

Die Probleme, die eine sprachliche Inkulturation mit sich bringt, sind auf den ersten Blick nur schwer zu überblicken, da mehr als ein einfacher Beschluss für die Übersetzung des Messgesanges in die deutsche Sprache nötig war.

Erst durch ausführliche Beschäftigung mit geschichtlichen Fragen und Vorschriften kann erkannt werden, dass die ganze Intention eines Gottesdienstes durch eine sprachliche Interlinearversion geändert werden kann.

Vom Mysterienspiel, zu dem der Christ als reiner Zuschauer geladen war, wurde der Gottesdienst im Laufe der Jahrhunderte zur Gemeinschaftsmesse, in der seit dem II. Batikanum die tätige Teilnahme der Gläubigen anerkannt wird.

Erst seit dem Konzil gelten Messteile, die das Volk singt oder spricht messweiterführend.

Zu Beginn der Arbeit werde ich den Begriff „Inkulturation“ erläutern, sowie die Geschichte der deutschsprachigen Kirchenmusik. Das folgende Kapitel gilt den Bemühungen um eine Approbation von Seiten des Hl. Stuhls, zum Einsatz des messweiterführenden Kirchengesangs .

Im Anschluss daran werde ich die Beschlüsse des II. Vatikanums, die das Deutsche Hochamt in seiner heutigen Form ermöglichten, erörtern, bevor ich mich mit der Frage befasse, ob die Beschlüsse des Zweiten Vatikanums zu einem neuen Liturgieverständnis geführt haben und wie in der Praxis mit diesen umgegangen wird.

1. Zum Begriff: Inkulturation

1.1 Allgemeine Begriffsdefinition

Der Begriff Inkulturation beschreibt allgemein „das Eindringen einer Kultur in eine andere“, wobei die Eigenarten der dort zuvor existierende Kultur Berücksichtigung finden.[1]

Der Terminus bezieht sich auf das ganze Volk, im Unterschied zur Akkulturation, die eine „Übernahme fremder geistiger und materieller Kulturgüter“ durch Einzelne, bzw. deren Sozialisation oder Anpassung an das fremde Milieu beinhaltet.[2] So ist zu jeder Inkulturation eine Akkulturation notwendig.

Weiterhin muss die Inkulturation auch von der Enkulturation unterschieden werden, da diese „das Hineinwachsen des Einzelnen in die Kultur der ihn umgebenden Gesellschaft“ bezeichnet[3], wohingegen bei der Inkulturation die Kultur, beispielsweise von Missionaren, in die betreffende Gesellschaft hineingetragen wird, ohne die Vorherige zu vernichten.

Der Begriff ist ein Neologismus, der in der Folgezeit des II. Vatikanums entstanden ist.

Nachdem dieser Ausdruck von J.-M. Mason SJ, ursprünglich in den Bereich der Missionswissenschaften fiel, verwand ihn sein Schüler P. Charles SJ zur Feststellung der „Notwendigkeit eines inkulturierten Katholizismus“.

In einem offiziellen Dokument erschien die Bezeichnung erstmals 1977 durch die Eingabe P. Arrupes.

1.2 Das Phänomen christlicher Inkulturation

In theologischem Sinn bezeichnet Inkulturation „das wechselseitige Verhältnis von christlicher Botschaft bzw. Evangelium und der Vielfalt von Kulturen“[4], bzw. das Moment der Auseinandersetzung mit dem akkulturierten (z.B. in die eigene Sprache übersetzten) und adaptierten (bereits angeeignetem) Gut fremder Kulturen mit der eigenen Tradition.[5]

Kultur umfasst alle Ausbildungsmöglichkeiten geistiger und körperlicher Anlagen, mit denen die Umwelt durch Arbeit und Erkenntnis unterworfen werden, das gesellschaftliche Leben gestaltet und der Mensch eigene Erfahrungen in seinen Werken ausdrücken kann. So entsteht Kultur „überall dort, wo Menschen miteinander leben, arbeiten, sich ausdrücken, gestalten und feiern“.

Dies macht eine allumfassende Kultur unmöglich.[6]

Die Bibel ist beispielsweise an die Kultur Israels angeknüpft, während sich die heutige Feiergestalt der Eucharistie stark an europäischen Kulturen orientiert. Dies führt zu Verständnisproblemen gegenüber anderen Kulturen.[7]

1963 beschloss das II. Vatikanische Konzil, „dass der Gottesdienst an die Eigenart und Überlieferung der verschiedenen Völker angepasst werden müsse[8] “, und dass verschiedene Riten und Traditionen dieselben Rechte und Pflichten erhalten sollen, um einen interkulturellen Austausch zu ermöglichen.[9]

Inkulturation vollzieht sich nach Roest Croellius in drei Phasen: zuerst entsteht ein Akkulturationsprozeß, bei dem beispielsweise die Kirche einer anderen Kultur begegnet. Es gibt erste Übernahmen der neuen Tradition in die jeweilige Kultur.

Die zweite Phase ist von der Aneignung des fremden Kulturgutes gekennzeichnet und geht meist fließend in die dritte Phase, der eigentlichen Inkulturation über. Während dieser Phase wird das neue theologische Denken mit der eigenen Kultur verglichen, die eigene Kultur wird transformiert.[10]

2. Geschichte und Bedeutung der deutschsprachigen Kirchenmusik

Seit dem II. Vatikanum existiert der deutschsprachige, messweiterführende Kirchengesang offiziell. Dessen ungeachtet wurde die Gemeinde bereits im Mittelalter durch Gesang, wahrscheinlich auch in deutscher Sprache, in den Gottesdienst[11] einbezogen. Den ersten offiziellen Beschluss über deutschsprachige Kirchenmusik fasste Karl der Große im Jahre 787.

Bis 973 hatte sich eine sogenannte kirchenmusikalische Mischform entwickelt, genauer ein dreischichtiges Kyrie Eleison, das aus lateinischem Klerikertext, deutscher Kurzform und dem schon seit alters her gesungenen Kyrieleis des Volkes bestand. Aus Quellen zur Kreuzugspredigt des Bernhard von Claivaux lässt sich erkennen, dass dieses Schema noch 1147 bestand und sich bereits in ganz Deutschland ausgebreitet hatte.

Im 11. und 12. Jh., zur Zeit der cluniazensischen Reform, war die Schaffung deutscher, geistlicher Literatur zu einem wichtigen Seelsorgeelement geworden. Somit entwickelten sich bereits ab dem 12. Jahrhundert weitere kirchenmusikalische Formen, wie Leisen, Rufe, Hymnen, Cantiones, Antiphonenlieder und natürlich Mischformen aus den genannten Formen.

Durch die Reformation erhält das deutsche Kirchenlied dann noch einmal einen Aufschwung, da in den reformatorischen Gottesdiensten die Nationalsprache gleichzeitig auch Liturgiesprache geworden war.

Das Tridentiner Konzil verzichtete 1563 auf jegliche Aussagen zu landessprachlichem Gesang im Gottesdienst, obwohl bereits zu Beginn der Messe, zum Graduale, vor und nach der Predigt, zum Offertorium, nach der Wandlung, zur Austeilung der Kommunion und nach dem Deo gratias deutsche Kirchenlieder gesungen wurden.

Das Singen kirchenmusikalischer Literatur war zu dieser Zeit bereits aus der lateinischen Liturgie in nichtliturgische Formen übergegangen. Rüchführbar ist dies auf die religiöse Begeisterung und innige Volksfrömmigkeit der Gegenreformation.

Die Liedtypen glichen immer mehr mit den protestantischen Liedern.

Die Aufklärung führt in der katholischen Kirche zu einer tiefgreifenden Wende. Der Klerus tat das volkstümliche Singen als „Narrenwerk“ ab, da dem Volk zu dieser Zeit die mittelalterlich-rückständige Verfassung des Kirchewesens besonders bewusst wurde und er dieser Einstellung entgegenwirken wollte. Die neuen Kirchenlieder sollten vor allem verständlich sein, Religion sollte zum Mittel der Sittlichkeit, der moralischen Erbauung werden.

Das alte Kirchenlied wurde verdrängt oder revidiert, Liedtexte betonten den Intellekt und ließen sich durch aufdringlichen Rationalismus kennzeichnen. Die Sprache orientiert sich an der bombastischen und pathetischen Sprache des Hofes. Erhabene Gefühle und die Erfurcht vor dem heiligen Geist sollten durch die geistige und aktive Teilhabe am Liturgiegesang geweckt werden.

Das Verständnis für ältere Kirchenlieder wurde bereits in der Romantik wiederentdeckt, wo diese als „edelste Gattung der Volkspoesie“ galten, nachdem der künstlerische Mangel bei den anthropozentrischen Aufklärungsliedern entdeckt worden war.

Ab 1930 entstand dann das sogenannte neue Kirchenlied. Vor allem die Jugendbewegung war darum bemüht, alte Texte neu zu vertonen. Es wurden gegenwartsnahe Texte verfasst und auch ursprünglich evangelische Lieder in den Gottesdienst aufgenommen.[12]

3. Die vorkonziliaren Inkulturationsbemühungen zur Übersetzung der Kirchenmusik in die deutsche Sprache

3.1 Bemühungen um die Approbation zur Übersetzung der Kirchenmusik in die deutsche Sprache vor der Ankündigung zum II. Vatikanischen Konzil

Nach dem ersten Weltkrieg waren in Deutschland und Österreich vielerorts Bestrebungen erkennbar, die Muttersprache mit möglichst großem Umfang in die Kirchenmusik einzubinden. Hiermit sollte vor allem auf die Entfremdung der Gläubigen gegenüber der kirchlichen Liturgie reagiert werden.[13]

Das 1903 von Pius X. beschlossene Motu proprio: „Tra le sollicitudini“ war mit der Zielsetzung entstanden, allgemeine Richtlinien für die Kirchenmusik aufzustellen. Der volkssprachliche Gesang wurde darin ausdrücklich verboten, die Gläubigen wurden zur Mitwirkung an lateinischen Kirchengesängen aufgefordert.[14]

Kardinal A. Bertram (Breslau) bat im Auftrag der deutschen Bischöfe 1943 in Rom um eine vorübergehende Befreiung von der Verpflichtung, in Singmessen ausschließlich lateinische Lieder zu singen. Am Heiligen Abend des Jahres 1943 wurde diesem Antrag vom päpstlichen Staatssekretär Kardinal A. Maglione stattgegeben.[15] Damit war die bereits ein Jahr zuvor von den Deutschen Bischöfen erschienene Richtlinie zur Erlaubnis des deutschen Messgesangs, der bereits seit mehreren Jahrhunderten in Teilen Deutschlands praktiziert worden war, auch von päpstliche Seite anerkannt.

Papst Pius griff die Ideen der Deutschen Bischofskonferenz in der Enzyklika „Mediator Dei“ von 1947 erneut auf und versuchte, diesen Beschluss auf weitere Teilkirchen auszudehnen .[16]

Diese Genehmigung spitzte den bestehenden Konflikt zwischen dem Allgemeinen Deutschen Cäcilienverein und der Liturgischen Bewegung des 20. Jahrhunderts weiter zu.

Der ACV setzte sich für die literarische Prägung der Frühromantik und deren Neuvertonungen ein[17]. Das Hauptanliegen dieser 1867 durch Franz Witt gegründeten Gemeinschaft war die Einhaltung der damals geltenden kirchenmusikalischen Vorschriften zu fördern. Dies bedeutete beispielsweise in der missa cantata, bei der Vesper und bei der Komplet auf deutschen Volksgesang zu verzichten.

Demgegenüber hatte es sich die Liturgische Bewegung zum Ziel gemacht, muttersprachlichen Gesang wieder stärker in das Gottesdienstgeschehen einzubinden, um auch die Gläubigen aufs neue „für die Schönheit der Liturgie (...) zu begeistern“. Texte und Lieder wurden von dieser Bewegung auf ihre Gottesdienstfähigkeit überprüft, um mit den deutschsprachigen Liedern durch glaubhafte Aussagen und einer gegenwartsnahen Sprache zu überzeugen.[18]

[...]


[1] vgl.: Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Hrsg.): DUDEN, 5. Fremdwörterlexikon. Duden Verlag. Mannheim 1996: Art.: Inkulturation (wörtliches Zitat eingeschlossen)

[2] vgl: ebd.: Art.: Akkulturation (wörtliches Zitat eingeschlossen)

[3] vgl.: ebd.: Art.: Enkulturation (wörtliches Zitat eingeschlossen)

[4] vgl.: Collet, Giancarlo: Art. Inkulturation. I. Begriff und Problemstellung. In: Kasper, W. u.a. (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. Fünfter Band. Herder Verlag 1996: S. 504ff. (wörtliche Zitate eingeschlossen)

[5] vgl.: Meyer, Hans Bernhard: Zur Frage der Inkulturation der Liturgie. In: ZKTh 1983. Bd. 105: S. 8.

[6] vgl.: ebd. S. 2f.

[7] vgl.: Collet, Giancarlo: Art. Inkulturation. I. Begriff und Problemstellung. 2. Problemstellung. In: Kasper, W. u. a. (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. Fünfter Band. Herder Verlag 1996: S. 505ff.

[8] Anm.: Der Gottesdienst ist eines der wesentlichsten Gestaltungsmerkmale des christlichen Lebens, so dass dieser stark auf die Gestaltungsmöglichkeiten der jeweiligen Kultur angewiesen ist.

[9] vgl.: Meyer, Hans Bernhard: Zur Frage der Inkulturation der Liturgie. In: ZKTh 1983. Bd. 105: S. 4f.

[10] vgl.: ebd. S. 8 f.

[11] Anm.: Mit Gottesdienst sei hier der sog. Dienst an Gott in Form von liturgischen Spielen, Predigten und Wallfahrten benannt, im Gegensatz zu dem heute gebräuchlichen Ausdruck für die Feier der Heiligen Messe.

[12] vgl.: Musch, Hans (Hrsg.): Musik im Gottesdienst. Bd. 1: Historische Grundlagen, Liturgik, Liturgiegesang. ConBrio Verlagsgesellschaft. Regensburg 1993. 3. Auflage: S. 361-389.

[13] vgl: Stohr, Albert: Das neue deutsche Rituale. Johannes Gutenberg Universitätsbuchhandlung. Mainz 1949: S. 12.

[14] vgl.: Musch, Hans (Hrsg.): Musik im Gottesdienst. Bd. 1: Historische Grundlagen, Liturgik, Liturgiegesang. ConBrio Verlagsgesellschaft. Regensburg 1993. 3. Auflage: S. 387f.

[15] „Privilegia per epistolam a Secretario Status Em.mo Cardinali Bertram die 24 decembris 1943 datam, qua prudenti arbitrio Ordinariorum locorum Germaniae remittebatur (...) praefatis privilegiis, etiam in posterum uti posse.“ In: Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Münster. Nr. 7, 16.03.1959: Art. 84.

[16] vgl.: Jaschinski, Eckhard: Musica Sacra oder Musik im Gottesdienst? Die Entstehung der Aussagen über die Kirchenmusik in der Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“ (1963) und bis zur Instruktion „Musicam sacram“ (1967). Verlag Friedrich Pustet. Regensburg 1990: S. 26f.

[17] vgl.: Jaschinski, Eckhard: Musica Sacra oder Musik im Gottesdienst? Die Entstehung der Aussagen über die Kirchenmusik in der Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“ (1963) und bis zur Instruktion „Musicam sacram“ (1967). Verlag Friedrich Pustet. Regensburg 1990: S. 20.

[18] vgl.: Musch, Hans (Hrsg.): Musik im Gottesdienst. Bd. 1: Historische Grundlagen, Liturgik, Liturgiegesang. ConBrio Verlagsgesellschaft. Regensburg 1993. 3. Auflage: S. 387ff. (wörtliches Zitat eingeschlossen)

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Inkulturationsbemühungen um die deutschsprachige Kirchenmusik im 20. Jh.
Hochschule
Universität Münster  (Theologische Fakultät)
Veranstaltung
Unterseminar Liturgiewissenschaft
Note
1,3
Jahr
2002
Seiten
20
Katalognummer
V5829
ISBN (eBook)
9783638135689
Dateigröße
492 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Inkulturationsbemühungen im deutschsprachigen Gebiet zur Förderung des muttersprachlichen Messgesangs als Beitrag zur Ermöglichung der aktiven Teilnahme der Gläubigen an der Liturgie und deren endgültige Formulierung in den Bestimmungen 'Sacrosanctum concilium' und 'Musicam sacram' des II. Vatikanischen Konzils.
Schlagworte
Kirchenmusik, II. Vatikanum, musicam sacram, sacrosantum concilium, Inkulturation, Musikgeschichte
Arbeit zitieren
Anonym, 2002, Inkulturationsbemühungen um die deutschsprachige Kirchenmusik im 20. Jh., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5829

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