Der theoretische Bezug der GASP


Hausarbeit, 2005

18 Seiten, Note: 1,9

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die zwei Großtheorien der Internationalen Beziehungen
2.1 Der Idealismus
2.2 Der Realismus
2.3 Kritische Gegenüberstellung beider Theorien

3. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (GASP)

4. Der theoretische Bezug der GASP

5. Schluss

6. Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Im folgenden Teil der Arbeit setzte ich mich mit dem theoretischen Bezug der GASP auseinander. Um ein tieferes Verständnis zu ermöglichen, gehe ich im Vorfeld auf die zwei Großtheorien Idealismus und Realismus ein, da ich später analysiere welche der beiden Haupttheorien der Internationalen Beziehungen mit welcher Ausprägung Einfluss auf die GASP hat.

Nach einzelner Beschreibung der jeweiligen Theorie, stelle ich beide gegenüber um die wesentlichen Unterschiede deutlich zu machen und in etwas kritischerer Form Mängel aufzuzeigen.

Nachdem der Leser mit beiden Theorien eingehend vertraut gemacht wurde, stelle ich die GASP vor, damit ein generelles Bild von dem Objekt der Analyse entsteht.

Im Hauptteil arbeite ich schließlich heraus, zu welcher der Theorien, und wenn, dann in welchen Punkten die GASP einen theoretischen Bezug aufweist.

Im Schlussteil dieser Hausarbeit ziehe ich ein persönliches Resümee zum theoretischen Bezug der GASP.

2. Die zwei Großtheorien der Internationalen Beziehungen

Der Idealismus und der Realismus sind zwei wesentliche Theorien der Internationalen Beziehungen. Beide Paradigmen gehen ursprünglich auf die Vertragstheorie zurück, die in der Epoche der Aufklärung durch Hobbes entstand und zu deren weiteren wichtigsten Vertretern John Locke und Jean- Jacques Rousseau zählen.

Bei der Vertragstheorie geht es sowohl Rousseau als auch Hobbes um die Auflösung des Naturzustands, den beide als einen Zustand der Anarchie wahrnehmen. Dieser soll durch einen Vertragsschluss zwischen den Menschen zu einer friedlichen Gemeinschaft führen.

Mit der Einwilligung in den Vertrag wird der Staat als übergeordnete Instanz eingeleitet. Hier gehen Hobbes und Rousseau jedoch nicht konform: Während Hobbes, mit „Leviathan“ einen Staat konzipiert bei dem sich „die politische Existenzform der Individuen in der vertraglichen Konstitution des Staatskörpers und in der politisch passiven Identifikation des eigenen Willens mit dem Willen des Souveräns erschöpft“, fordert Rousseau eine „sozialvertragliche Republik“ bei der sich der Wille der Vertragspartner in „aktiver Herrschaftsteilhaberschaft“ äußert. (Reinhard Brandt und Karlfriedrich Herb 2000, S.55)

Rousseaus Argumentation ist dabei denkbar einfach: „Über das ganze Volk kann aber nur das ganze Volk beschließen.“ (R. B. und K. H. 2000, S.64)

Ihm ist wichtig, dass die Staatsbürger – also diejenigen, die sich den Gesetzen unterwerfen müssen- diese daher auch selbst erlassen. Während bei Hobbes also „die einheitsbildende Identität auf einer Identifikation, auf einer kontraktualistisch- staatsrechtlichen Als- Ob- Identität beruht“ stellt sich bei Rousseau eine „reale Identität“ ein. (R.B. und K.H. 2000, S.55)

Heutzutage ist der Naturzustand zwischen den Menschen bekanntlich überwunden. Es existiert eine Vielzahl von Staaten mit den jeweiligen darin lebenden Staatsbürgern. Doch die von Hobbes und Rousseau behandelte Thematik spielt weiterhin eine wichtige Rolle: Zwar ist der von beiden Aufklärungsphilosophen ehemals behandelte Naturzustand zwischen den Menschen heute durch den Staat aufgehoben, doch besteht eine gewisse Form der Anarchie auf einer höheren Ebene weiter. An die Stelle der Anarchie zwischen den Menschen ist mittlerweile, in transferierter Form die Anarchie zwischen den verschiedenen Staaten getreten, da es auf der internationalen Ebene keine autoritäre übergeordnete Instanz gibt, die die nötige Macht hat bei Vergehen einzelner Staaten, entsprechend zu sanktionieren.

In den internationalen Beziehungen spielen zwei konkurrierende Paradigmen eine wesentliche Rolle: Der Idealismus und der Realismus.

Es handelt sich hierbei um zwei Theorien, zwei verschiedene Weltanschauungen, „um die theoretische Konstitution der politischen Realität“.

(Christine Chwaszcza und Wolfgang Kersting 1998, S.73)

2.1 Der Idealismus

Der Idealismus glaubt an den Fortschritt und an das Gute im Menschen, zumindest daran, dass der Mensch vernunftbegabt ist, was wiederum bedeutet, dass dieser „rationalen Argumenten zugänglich und somit lernfähig ist“. (Ulrich Menzel 2001, S.21)

Der Id. geht davon aus, dass Konflikte und Interessengegensätze „auf kooperative Weise durch Kompromiß und Ausgleich lösbar sind“, dass nachhaltiger zwischenstaatlicher Friede, die Wahrung von weltweit verstandenen Menschenrechten, „der Schutz der Umwelt und andere idealistische Ziele […] prinzipiell erreichbar“ sind. (U.M. 2001, S.21)

Der anarchische Zustand zischen den Staaten kann aus Sicht des Idealismus folglich „durch Aufklärung und rationales Handeln gelöst werden“ (U.M. 2001, S.21)

Eine wichtige Rolle kommt dabei der Demokratie zu:

Nun hat aber die die republikanische Verfassung, außer der Lauterkeit ihres Ursprungs, aus dem reinen Quell des Rechtsbegriffs entsprungen zu sein, noch die Aussicht in die gewünschte Folge, nämlich den ewigen Frieden; wovon der Grund dieser ist. Wenn (wie es in dieser Verfassung nicht anders ein kann) die Bestimmung der Staatsbürger dazu erfordert wird, um zu beschließen, >ob Krieg sein solle, oder nicht<, so ist nichts natürlicher, als dass, da sie alle Drangsale des Krieges über sich selbst beschließen müssten (als da sind: selbst zu fechten; die Kosten des Krieges aus ihrer eigenen Habe herzugeben; die Verwüstung, die er hinter sich lässt , kümmerlich zu verbessern; zum Übermaße des Übels endlich noch eine, den Frieden selbst verbitternde, nie (wegen naher immer neuer Kriege) zu tilgende Schuldenlast selbst zu übernehmen), sie sich sehr bedenken werden, ein so schlimmes Spiel anzufangen.

[…]

Da hingegen in einer Verfassung, wo der Untertan nicht Staatsbürger, die also nicht republikanisch ist, es die unbedenklichste Sache von der Welt ist, weil das Oberhaupt nicht Staatsgenosse, sondern Staatseigentümer ist, an seinen Tafeln, Jagden, Lustschlössern, Hoffesten u. d. gl. durch den Krieg nicht das mindeste einbüßt, diesen also wie eine Art von Lustpartie aus unbedeutenden Ursachen beschließen, und der Anständigkeit wegen dem dazu allezeit fertigen diplomatischen Korps die Rechtfertigung desselben gleichgültig überlassen kann.

(Kant 1970, S. 205f)

[...]

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Der theoretische Bezug der GASP
Hochschule
Justus-Liebig-Universität Gießen
Veranstaltung
Einführung in die Theorien der Internationalen Beziehungen
Note
1,9
Jahr
2005
Seiten
18
Katalognummer
V58252
ISBN (eBook)
9783638525008
ISBN (Buch)
9783638877329
Dateigröße
510 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bezug, GASP, Einführung, Theorien, Internationalen, Beziehungen
Arbeit zitieren
Anonym, 2005, Der theoretische Bezug der GASP, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58252

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