Krieg gegen den Terrorismus

Nationalstaaten auf der Suche nach ihrer Inneren Sicherheit - Deutschland, USA und Großbritannien im Vergleich


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

55 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Gliederung

1 . Definitionen des Terrorismus

2 . Erscheinungsformen des Terrorismus
2.1 Separatistischer Terrorismus als Folge regionaler Konflikte
2.2 Religiös motivierter Terrorismus
2.3 Staatsterrorismus
2.4 Neue Erscheinungsformen des Terrorismus

3. Der ‚Krieg’ gegen den Terrorismus von ‚Innen’
3.1 Erstes Anti-Terror-Paket
3.1.1 Finanzielle Maßnahmen
3.1.2 Vereinsgesetz
3.1.3 Strafgesetz
3.2 Zweites Anti-Terror-Paket
3.2.1 Bundesgrenzschutzgesetz
3.2.2 Passgesetz und das Gesetz über Personalausweise
3.3 Luftsicherheitsgesetz
3.4. Grenzschutztruppe 9 (GSG-9)
3.4.1 Gründung
3.4.2 Einsatzgebiete
3.4.3 Mogadischu 1977
3.4.3 Bad Kleinen 1993
3.5 Schlussbetrachtung

4. Der ‚Krieg’ gegen den Terrorismus von ‚Außen’
4.1 Die Allianz der Willigen
4.2 Der Medienkrieg
4.3 Amerikas neue Nuklearstrategie
4 Finanzkontrolle
4.5 Informationsbeschaffung
4.6 Militärische Lösungen

5. Literaturliste

6. Rechtsquellen

7. Internetverzeichnis

1. Definitionen des Terrorismus

Es gibt eine Vielzahl von Definitionen des Terrorismus. Sie sind abhängig von den kulturellen und politischen, als auch religiösen und intellektuellen Hintergründen des Betrachters. So versuchte Gerry Adams mit dem Zitat „one man’s freedom fighter is another man’s terrorist“[1] die vergangenen Aktionen der IRA, im Vergleich mit denen der Al Qaida, zu rechtfertigen. Doch außer Acht gelassen wird, dass der Freiheitskampf im klassischen Sinne dort aufhört und zum Terrorismus wird, wo zivile beziehungsweise nicht-kämpfende Ziele angegriffen werden.[2]

Die allgemeine Definition des Terrorismus gründet auf dem Wort Terror, welches sich aus dem lateinischen Wort terrere, in Schrecken versetzen, ableitet. Terrorismus ist die systematische Verbreitung von Angst und Schrecken durch eine Gewaltaktion, die einem übergeordneten Zweck dienen sollen, wie zum Beispiel einem politischen Umbruch.[3]

So definieren die Vereinigten Staaten ihrem Strafgesetzbuch Terrorismus wie folgt:

„Unter einem Akt des Terrorismus wird jegliche Handlung verstanden, die (A) eine gewaltsame oder menschliches Leben gefährdende Handlung einschließt, welche die Strafgesetze der Vereinigten Staaten oder irgendeines Staates verletzt, oder verletzten würde, wenn sie innerhalb des Geltungsbereiche der Gesetzgebung der Vereinigten Staaten oder irgendeines ihrer Staaten begangen würde; und die (B) allem Anschein darauf abzielen, (I) die Zivilbevölkerung einzuschüchtern oder zu nötigen, (II) die Politik einer Regierung durch Einschüchterung oder Nötigung zu beeinflussen, oder (III) die Haltung einer Regierung durch Mord oder Geiselnahme zu beeinflussen.“[4]

In Deutschland gibt es auch nach 40 Jahren Terrorismusforschung keine einheitliche, verbindliche, juristische oder politische Definition. So wird bis heute noch sehr kontrovers diskutiert, ob Terrorismus ein staatliches oder substaatliches Phänomen ist, und ob es eine Form des Krieges oder ein eigenständiges Gewaltphänomen ist.[5]

Noch weniger als Deutschland können sich die Vereinten Nationen auf eine gemeinsame Definition einigen. So können Maßnahmen zur Auslieferung und angemessener Bestrafung von Terroristen nicht ratifiziert werden, da weder Terrorismus, noch die draus resultierenden Straftaten international festgelegt wurden. Dies stellt ein entscheidendes Manko im Kampf gegen den Terrorismus dar. Man hat den Terrorismus schon 1937 als kriminelle Gewalt gesehen, welche man auch als politische Gewaltanwendung verstehen kann. Diese besteht nicht unmittelbar im persönlichen Interesse des Anwenders, sondern in der Veränderung der sozialen und politischen Ordnung. So wurde auch festgelegt, dass terroristische Akte durch die nationale Rechtsordnung geahndet werden müssen. Solange sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen nicht auf eine gemeinsame Definition einigen können, bleibt es bei den, an sich schon beeindruckenden, Abkommen gegen den Terrorismus, denen jedoch ausreichende Zugriffsmöglichkeiten fehlen. Wie im dritten Abschnitt erläutert werden wird, bleibt es zurzeit bei Einzelmaßnahmen.[6]

Im Rahmen der Terrorismusforschung gibt es jedoch einige Punkte auf die man sich mittlerweile einigen konnte. So sagen Waldmann, Hoffmann und Laquer letztendlich alle folgendes aus;

Terrorismus ist die bewusste Ausübung beziehungsweise Androhung von Gewalt, zwecks Verbreitung von Angst und Schrecken, mit dem Ziel einen Wandel in der politischen und sozialen Struktur zu erzwingen oder auszulösen.[7]

So kann man zusammenfassend sagen, dass Terror sowie auch Terrorismus auf drei Elementen beruhen:

Ein Gewaltakt oder dessen Androhung

Emotionale Reaktionen, wie zum Beispiel Zweifel oder Sympathie und starke Furcht oder Hoffnung

Verhaltensweisen, die insbesondere dem eigenen Schutz dienen (Lähmung, hektische Aktivität)[8]

2. Erscheinungsformen des Terrorismus

Genauso wie es keine anerkannte allgemeine Definition des Terrorismus gibt, existiert auch nicht der Terrorismus an sich. Man muss an dieser Stelle zwischen den einzelnen Arten des Terrors differenzieren. Es gibt drei Hauptfaktoren, die die Erscheinungsformen des Terrors bestimmen; die Beweggründe des Terroristen, die Mittel die ihm zur Verfügung stehen und die von ihm verfolgten Ziele.

2.1 Separatistischer Terrorismus als Folge regionaler Konflikte

Diese Form des Terrorismus ergibt sich aus Bruchlinienkriegen, welche zu einem Bruchlinienkonflikt mutieren. Dieses lässt sich dann auch als Massenterrorismus, der regionale Zusammenfluss und die Ausweitung einzelner Krisenherde unter Beteiligung großer Anteile der Bevölkerung, beschreiben. So definiert Huntington den Bruchlinienkonflikt als ein gewaltsam gewordener Konflikt zwischen Gemeinschaften, welche Staaten oder Gruppen sein können und unterschiedlichen Kulturen angehören. Solche Konflikte können zwischen Staaten, zwischen nicht-staatlichen Gruppierungen und zwischen Staaten und nicht-staatlichen Gruppierungen ausbrechen. Prinzipiell wird die Kontrolle über Menschen und oder Gebiete bezweckt. Da fundamentale Fragen der Identität auf dem Spiel stehen, neigt dieser Massenterrorismus dazu, extrem brutal und blutig zu sein. Besonders in Kulturen die nicht so technokratisch geprägt sind wie Europa spielen rituelle Handlungsantriebe eine große Rolle, wie zuletzt in Liberia oder auch schon in Ruanda und Burundi beobachtet werden konnte. Gerade in einem Bürgerkrieg wie in Liberia konnte man beobachten, dass in der allgemein herrschenden Anarchie Gewaltakte alltäglich in der bekannten Kultursprache aufgeführt wurden, denen nunmehr aber der Bezug fehlte.

Allgemein entsteht dieser Terrorismus, wenn die vorherrschende Ordnung ausreichend geschwächt ist oder komplett implodiert. Besonders grausam ist dieser Konflikt, wenn vor der Implosion der Identifikationsrahmen, um deren Bewahrung es vor allem geht, bereits einmal in Gefahr gestanden hat und wieder von einem abstrakten (Staat, Nation) überlagert werden soll. Letztendlich ist die Begründung für Terrorakte bei regionalen oder separatistischen Konflikten die Wahrung der ethnischen, kulturellen, politischen und oder religiösen Identität. Einige Beispiele für Konflikte dieser Art wären der Kosovo-Konflikt, der Bürgerkrieg in Liberia, die anhaltenden Bemühungen der ETA und IRA, und die Aufspaltung Somalias zwischen den Warlords.[9]

2.2 Religiös motivierter Terrorismus

Um religiös motivierten Terrorismus zu verstehen, muss man diesen deutlich von weltlichen abgrenzen. Er differenziert sich über die unterschiedlichen Wertesysteme, die Mechanismen der Legitimierung und der Rechtfertigung, in den Moralbegriffen

und Weltansichten. Die Gewaltausübung stellt zuerst und vor allem einen sakramentalen Akt, oder eine von Gott gebotene Pflicht dar, die in direkter Reaktion auf irgendeine theologische Anforderung oder ein Gebot erfüllt wird. In Folge dessen unterliegt der religiös motivierte Terrorismus keinen politischen, moralischen und praktischen Zwängen, die den Terroristen beeinflussen könnten.

Durch diese fundamentalistische Begründung ergibt sich ein wesentlich breiter gefächertes Zielspektrum als bei dem weltlichen Terroristen. Im Gegensatz zum weltlichen Terroristen, der durch einen Personenkreis legitimiert wird, ist der religiöse Terrorist nur durch heilige Texte, geistliche Autoritäten oder Gott legitimiert. Somit leitet er seinen Auftrag aus sich selbst heraus ab und schuldet nur seiner Religion Rechenschaft. Aus diesem Grund sind die Grenzen des Gewaltgebrauchs für jene nicht wichtig, vielmehr führt dieses fehlen von Anhängern zu beinahe unbegrenzter Gewalt gegen eine praktisch endlose Kategorie von Zielen. Religiöser Terrorismus betrachtet alle, die von der selbst praktizierten Glaubensform abweichen, als Untermenschen. Deshalb gibt es überhaupt keine Hemmungen gegenüber Blutvergießen und Gewalt mehr. Schlussendlich beruht die Auffassung gegenüber Gewalt des religiös motivierten Terroristen auf einer gänzlich anderen Selbstwahrnehmung. Wo der weltliche Terrorist sich als Teil eines Systems sieht, dass es zu reformieren oder ersetzten gilt, betrachtet sich der religiös motivierte Terrorist nicht als Bestandteil eines System das es wert ist erhalten zu bleiben. Er strebt nach einer tiefer greifenden Veränderung der bestehenden Ordnung.[10]

2.3 Staatsterrorismus

Es gilt hier grundsätzlich zwischen vier verschiedenen Typen zu unterscheiden, die sich aber häufig auch untereinander überlappen; Terrorherrschaft, staatlich geförderter Terrorismus (Sponsoring) und staatlich geduldeter Terrorismus (Tolerance), sowie staatliche Mitverantwortung bei Terroranschlägen.

Terrorherrschaft ist grundsätzlich nach innen, gegen die eigene Bevölkerung gerichtet, kann aber auch grenzüberschreitende Auswirkungen haben, wenn die Verfolgung der eigenen Bevölkerung sich auf emigrierte Bürger erstreckt. Das Regime bezweckt damit eine Abschirmung der bestehenden Machtverhältnisse. Somit sind die Akteure in der Regel staatlich finanzierte und unter rechtlichem Schutz stehende Angehörige der Armee, der Polizei und des Geheimdienstes, in Ausnahmefällen auch geduldete Attentäter. Dabei wird systematisch oder auch willkürlich die Bevölkerung vom jeglichen Aufbegehren gegen das herrschende System abgehalten. Die Regierung hat ein großes Interesse an öffentlich-wirksamen Terrorhandlungen, um den Einschüchterungseffekt nachhaltig zu verstärken. Die Grundfreiheiten und Menschenrechte werden dabei flagrant verletzt, und die Regeln des Rechtsstaates ganz oder partiell, in Bezug auf die Zielgruppe, außer Kraft gesetzt. Die Akteure der Terrorhandlungen genießen praktisch Sonderrechte, die ihr Handeln je nach Bedarf über das Gesetz stellt. Eine unterstützende Rolle spielt dabei das absolute Informationsmonopol, welches die meisten Staaten mit Terrorherrschaft besitzen. Beispiele für eine Terrorherrschaft sind der Sudan, Nord Korea, partiell die Türkei, der Iran, Russland und China.[11]

Sponsoring ist eine Art des staatlichen Terrorismus, bei dem eine aktive Mitverantwortung und in der Regel aktive Teilhabe an terroristischen Handlungen gegen Bürger und Regierungen anderer Staaten stattfinden. Hier ist auch nur theoretisch zu unterscheiden zwischen illegalen Terrorhandlungen und illegalen Anti-Terror Handlungen, da beiden Verstöße gegen das internationale Recht zugrunde liegen. Die Motive für den Einsatz dieser Form des Terrorismus sind nicht nur beim Erlangen und Erhalt von Macht zu suchen, sondern sind auch der aktive Schutz von Einflusspositionen. Sponsoring dient als Ersatz oder Instrument der Außenpolitik zur Durchsetzung von Zielen, in einer Konfliktbeziehung mit anderen Staaten oder Organisationen. Auch hier sind die Akteure meist Staatszugehörig, beziehungsweise Angehörige staatlich finanzierter Paramilitärs, als auch Söldner und geduldete Attentäter.

Zum größten Teil werden jedoch finanzielle und logistische Hilfsleistungen erbracht, sowie Ausbildung und die Gewähr von straffreien Rückzugsräumen (sanctuary), um die Zielsetzung von Oppositionsgruppen in anderen Staaten zu beeinflussen. Die gewählten Ziele sind fast immer sorgfältig ausgewählt und begrenzt. Entscheidend ist hierbei nicht offensichtlich beteiligt zu sein, zum Zweck der Vermeidung von Sanktionierung durch Drittstaaten. Eine ganze Reihe von Staaten erfüllt diese Merkmale der Zuordnung ganz oder in Teilen; zum Beispiel Lybien, Algerien, Syrien, Pakistan, USA und Frankreich.[12]

Tolerance und staatliche Mitverantwortung bedingen die Duldung terroristischer Handlungen ohne eigenes Zutun, was aber unweigerlich eine staatliche Mitverantwortung mit sich bringt, wenn bestehende Möglichkeiten zur Unterbindung nicht genutzt werden. Das zu Grunde liegende Prinzip hierbei ist ein Kalkül nach dem Strickmuster eines Null-Summenspiels, wobei der Schaden des politischen Gegners der eigene Profit ist. Die Duldung wird solange nicht eingestellt wie hieraus Vorteile in der bestehenden Konfliktsituation gesehen werden, beziehungsweise die Nachteile nicht die Vorteile überwiegen. Tolerance bezieht sich ausschließlich gegen Staaten, beziehungsweise auf Gruppen von Staaten, die als Gegner oder Feind betrachtet werden.

Die einzigen Leistungen die erbracht werden sind Solidaritätsbekundungen sowie Sympathiebekundungen, aber auch die Blockierung von internationalen Bemühungen zur kollektiven Eindämmung von Terrorhandlungen auf diplomatischen Weg. Ein Beispiel hierzu wäre Pakistan, speziell unter Musharaf, und Lybien mit dem Lockerbie-Attentat.[13]

2.4 Neue Erscheinungsformen des Terrorismus

In den letzten paar Jahren, insbesondere seit 2001, haben sich die klassischen Formen des Terrorismus verändert. Von größter Bedeutung sind hier der Cyber- und Informationsterrorismus sowie der Internationale Terrorismus

Cyberterrorismus und Informationsterrorismus sind gezielte, politisch motivierte Angriffe auf oder mit Hilfe von Informationstechnologie. Diese Angriffe haben gewaltgleiche Auswirkungen auf Leben und Gesundheit der Bevölkerung oder die wirtschaftliche und/oder politische Handlungsfähigkeit von Staaten. Hierbei werden teilweise auch Streitkräfte mit einbezogen. Dies umfasst Spionage, Desinformation, Aufklärung, und physische Zerstörung von IT-Systemen, sowie Hacking-Angriffe.

Die Pakistanische Hackergruppe G-Force hat beispielsweise die US-Verwaltung angegriffen und drohte damit geheime Regierungsdaten an Osama bin Ladin zu liefern, falls die Angriffe auf Afghanistan nicht eingestellt werden.[14]

Vom Internationalen Terrorismus kann man dann sprechen,

Wenn die Zielsetzung und Begründung terroristischer Anschläge sich nicht mehr auf eine begrenzte Region, sondern überregional beziehungsweise global ausprägen.

Wenn der Aktionsraum terroristischer Aktivitäten nicht mehr regional beschränkt ist, sondern die Aktion überregional beziehungsweise global angelegt ist.

Wenn die rekrutierten Mitglieder der Terrorgruppen aus unterschiedlichen Ländern stammen.[15]

Laut Kai Hirschmann reicht bereits eine dieser drei Definitionen um den Internationalen Terrorismus zu bestimmen.

Das erste Mal das man von Internationalen Terrorismus sprechen kann war der 22.07.1986, als die „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ (PFLA) eine El-Al Maschine in Rom entführte. Hier wurde zum ersten Mal ein regionaler Konflikt in dass unbeteiligte Ausland getragen.

Das nächste Schlüssellereignis war die erste umfangreiche Kommandoaktion einer Terrorgruppe im Ausland, am 05.09.1972 durch die palästinensische Organisation „Schwarzer September“, während der Olympischen Spiele in München. Hier entdeckten Terroristen zugleich die Bedeutung der internationalen Medien, sowie den Effekt eines Angriffes auf symbolträchtige Ziele, zum Zweck der globalen Einflussnahme auf die Zivilbevölkerung. Folglich wurde vermehrt nicht nur der Gegner an sich, sondern auch die Symbole des Gegners angegriffen – eine Entwicklung die am 11.09.2001 kulminierte.

Der politische Grundstein für den Internationalen Terrorismus wurde im Jahre 1979 gelegt, als der Friedensschluss zwischen Israel und Ägypten durch die islamische Welt als Verrat empfunden wurde. Danach begann der Iran unter Ayatollah Chomeini die Idee der islamischen Revolution zu exportieren. Die gewaltbereiten Gruppen im Mittleren Osten sahen eine derartige Revolution auch als erfolgreiches Mittel gegen den Westen, beziehungsweise gegen die westlichen Einstellungen. Fortan unterstütze der Iran diese Ideen nach Kräften materiell, finanziell und personell. Diese Unterstützungsform verbreitete sich in der Region wie ein Lauffeuer.

Durch den Einmarsch der Roten Armee in Afghanistan im Jahr 1979 entstand die Grundform des multinationalen Terrorismus. Die islamische Welt sah in dieser Invasion einen Angriff auf den gesamten Islam. So stellten die meisten islamischen Staaten Freiwilligenkontingente auf, die an der Seite der Afghanen, nach Kräften unterstützt durch die Vereinigten Staaten, Afghanistan befreien sollten. Unter anderem stellte Saudi-Arabien, unter Leitung des damaligen Millionärs und Bauunternehmers Osama bin Laden, ein großes Kontingent an Mudschaheddin auf. Er finanzierte ihre Ausbildung und gründete zur besseren Kontrolle die Rekrutierungsorganisation al Qaida.

Als 1989 die Rote Armee Afghanistan verließ, kehrten viele der arabischen Mudschaheddin in ihre Heimat zurück und schlossen sich dort, mangels Perspektiven und vernünftiger Ausbildung, Gruppen mit extremistischer Ideologie an.

Durch den ersten Golfkrieg 1991 gegen den Irak und die anschließende Präsenz amerikanischer Interessen und Soldaten in der Region, wurde Osama bin Laden dazu veranlasst seine Afghanistan-Getreuen zu einem internationalen Terrorverband zusammenzufügen.

1998 haben sich 20 islamistische Terrorgruppen aus zwölf Staaten unter einem Dachverband zusammengeschlossen, dessen Führung Osama bin Laden innehat. Unter dem Namen „Internationale islamische Kampffront gegen Juden und Kreuzfahrer“, besser bekannt als Neue Al Qaida, entstand so der erste multi-nationale Terrorkonzern mit einheitlicher Ideologie und einem auf den Westen gerichteten Hass.[16]

Um diese Entwicklungen zusammenfassend aufzuführen, dient folgende Tabelle:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1, Verwandlung des Terrors, basierend auf Hirschmann (2001a), S.460 und (2001b) S.10, modifiziert


[...]

[1] http://www.politixgroup.com/comm10.htm

[2] SEHGAL, Ikram; www.defencejournal.com/ s ept98/o s amabinladen.htm

[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Terror

[4] CHOMSKY, Noam: The Attack, Hamburg-Wien. 2003, S.20

[5] Reader Sicherheitspolitik, S.1, http://www.reader-sipo.de/artikel/0204_AIII2.pdf

[6] FRANK, Hans / HIRSCHMANN, Kai: Die Weltweite Gefahr, HEINTZE, Hans-Joachim: Ächtung des Terrorismus durch das Völkerrecht. Berlin 2002, S.79

[7] Reader Sicherheitspolitik, http://www.reader-sipo.de/artikel/0204_AIII2.pdf, S.2

[8] FRANK, Hans / HIRSCHMANN, Kai: Die Weltweite Gefahr, WALDMANN, Peter: Terrorismus als weltweite Gefahr. Berlin 2002, S.21

[9] FRANK, Hans / HIRSCHMANN, Kai: Die Weltweite Gefahr, LANGE, Klaus: Terrorismus als Folge regionaler Konflikte. Berlin 2002, S.107 - 112

[10] HOFFMANN, Bruce: Terrorismus: Der Unerklärte Krieg. Frankfurt am Main 2003, S. 121 – 123

[11] FRANK, Hans / HIRSCHMANN, Kai: Die Weltweite Gefahr, GIESSMAN, Hans-Joachim: Terrorismus mit staatlicher Duldung oder Förderung. Berlin 2002, S.289

FRANK, Hans / HIRSCHMANN, Kai: Die Weltweite Gefahr: GIESSMAN, Hans-Joachim: Terrorismus mit staatlicher Duldung oder Förderung. Berlin 2002, S.289 - 290

[13] FRANK, Hans / HIRSCHMANN, Kai: Die Weltweite Gefahr: GIESSMAN, Hans-Joachim: Terrorismus mit staatlicher Duldung oder Förderung. Berlin 2002, S.290 - 291

[14] FRANK, Hans / HIRSCHMANN, Kai: Die Weltweite Gefahr, HUTTER, Reinhard: Cyberterrorismus; Risiken im Informationszeitalter. Berlin 2002, S. 235 - 236

[15] FRANK, Hans / HIRSCHMANN, Kai: Die Weltweite Gefahr, HIRSCHMANN, Kai: Internationaler Terrorismus gestern und heute. Berlin 2002, S. 33

FRANK, Hans / HIRSCHMANN, Kai: Die Weltweite Gefahr, HIRSCHMANN, Kai: Internationaler Terrorismus gestern und heute. Berlin 2002, S. 36 - 38

Ende der Leseprobe aus 55 Seiten

Details

Titel
Krieg gegen den Terrorismus
Untertitel
Nationalstaaten auf der Suche nach ihrer Inneren Sicherheit - Deutschland, USA und Großbritannien im Vergleich
Hochschule
Universität Lüneburg
Note
1,3
Autoren
Jahr
2005
Seiten
55
Katalognummer
V58196
ISBN (eBook)
9783638524605
ISBN (Buch)
9783656246985
Dateigröße
752 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Krieg, Terrorismus
Arbeit zitieren
Sascha Vilovic (Autor:in)Martin Gerhard (Autor:in)Benjamin Schramm (Autor:in), 2005, Krieg gegen den Terrorismus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58196

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Titel: Krieg gegen den Terrorismus



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