Credo in unum Deum


Referat (Ausarbeitung), 2005

14 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Voraussetzungen
2.1 Das Nicaeno-Constantinopolitanum
2.2 Die Credo-Intonation
2.3 Der Cantus firmus
2.4 Die Sieben – eine heilige Zahl

3. Die Umsetzung im Credo-Satz der h-Moll-Messe
3.1 Die Fuge
3.2 Das Continuo
3.3 Die Fortführung im „Patrem omnipotentem“
3.4 Zur Parodiefrage

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die folgenden Betrachtungen beziehen sich auf den ersten Satz „Credo in unum Deum“ des Symbolum Nicenum (aus der h-Moll-Messe BWV 232) von Johann Sebastian Bach. Ich teile die Arbeit in zwei Hauptkapitel. Das erste widmet sich den Voraussetzungen für das Verständnis dieser Komposition: Dem Text (dem nicaenischen Glaubensbekenntnis), der Credo-Intonation (die Bach nicht praktiziert, an die er sich aber anlehnt), dem Fugen- thema (einem gregorianischen Cantus firmus) sowie der Zahlensymbolik (bezogen auf die Zahl Sieben, die in diesem Satz eine zentrale Rolle einnimmt). Das zweite Hauptkapitel konkretisiert dann Einzelaspekte dieses Satzes: Die Fuge und ihre Gestaltung, das Basso continuo, die Fortsetzung im „Patrem omnipotentem“ und schließlich, unumgänglich, die Parodiefrage.

Eine „Rechtfertigung“ möchte ich vorausschicken: Vokalmusik, gerade geistliche, kann nicht die Noten isoliert vom Text betrachten. Ein Komponist des Barock komponiert ein großes Werk wie die h-Moll-Messe nicht, indem er genügend Noten für die Textverteilung zur Verfügung stellt, ohne den Text auszudeuten. „Bach tritt uns in der h-moll-Messe un- bestreitbar auch als Theologe gegenüber, ...“[1]. Deshalb sei es dem stud.theol. auch verzie- hen, diese musikwissenschaftliche Arbeit im Sinne der theologischen Bachforschung abzu- fassen (und sich damit im Wesentlichen auf deren Begründer Walter Blankenburg zu stüt- zen[2] ) und zwischendurch theologische und liturgische Aspekte zu berücksichtigen.

Formal sei darauf hingewiesen, dass Notenangaben (Taktzahlen) nicht extra belegt werden, da sie in allen Notenausgaben gleich sein sollten. Außerdem werden Bibel- und Gesang- buchverweise nicht mit Seitenzahlen geleistet (auf die das EG ohnehin verzichtet), sondern mit den gängigen Abkürzungen[3] sowie Kapitel- und Versangaben bzw. Nummern.

Bei den wenigen griechischen Vokabeln wurde auf Umschrift verzichtet, lateinische Texte verzichten außer am Satzanfang und bei Eigennamen und „Deus“ sowie untergeordneten Begriffen auf die Großschreibung. „Symbolum Nicenum“ (so Bach selbst), „Symbolum“ und das deutsche „Glaubensbekenntnis“ meinen jeweils das gesamte Werk von „Credo“ bis „Amen“, „Credo“ oder „Credo in unum Deum“ beziehen sich, soweit als musikalische Bezeichnungen verwandt, auf dessen ersten Satz.

2. Voraussetzungen

2.1 Das Nicaeno-Constantinopolitanum (kurz: Nicaenum)

Der Wortlaut des Nicaenums, des Credo des Hauptgottesdienstes (s.u.), ist folgender (links die lateinische Übertragung des ursprünglich griechischen Textes, rechts die Übersetzung Martin Luthers[4] ):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bach betitelt den zweiten Teil der h-Moll-Messe „Symbolum Nicenum“. sumbolon bzw. „symbolum“ meint dasselbe wie „confessio“ (auch „professio fidei“), nämlich „Bekennt- nis“, speziell das Taufbekenntnis, das die Taufbewerber in der Alten Kirche ablegen muss- ten. Das älteste überlieferte Glaubensbekenntnis ist das Apostolicum[7], das der Legende nach von den Zwölfen selbst verfasst wurde, eher aber im 2. Jahr- hundert entstand und seit dem 9. Jahrhundert das allgemeine Glaubensbekenntnis im Rahmen der Taufe ist. Das Nicaenum erhielt seine Gestalt auf den Konzilen von Nicaea (325) und Konstantinopel (381). In Nicaea wurde ein aus Kaisareia stammendes Bekenntnis in Abgrenzung zur aria- nischen Irrlehre christologisch ergänzt (Jesus Christus und Gott Vater sind omoousioi, „wesenseins“; eine Vokabel, die extra für diesen Sachverhalt erfunden wur- de). Das Konzil von Konstantinopel legte die (gleichwertige) Stellung des Heiligen Geistes im Verhältnis zu Vater und Sohn fest (und begründete damit eigentlich die Trinität). In Chalcedon schließlich (451) wurde beschlossen: „Niemand darf ein anderes Glaubensbe- kenntnis [als das nicaenische] vorbringen, niederschreiben oder abfassen.“[8] Auf diesen Be- schluss konnte sich die Ostkirche, neben theologischen Einwänden, berufen, als sie die Einfügung des „filioque“ (also das Hervorgehen des Geistes aus Vater und Sohn, das aus deren Wesenseinheit logisch folgt[9] ) in den dritten Artikel ablehnte, die im Westen schon ab dem 6. Jahrhundert gebräuchlich und 1014 offiziell festgeschrieben wurde. Dieser Streit trug nicht unwesentlich zum Großen Schisma von 1054 bei, das bis heute andauert[10]. Den- noch ist das Nicaenum das ökumenischste aller Glaubensbekenntnisse, wird es doch, bis auf „filioque“ und Übersetzung des kaqolikoV, von Katholiken, Orthodoxen und Protes- tanten gleichermaßen akzeptiert.[11]

[...]


[1] Blankenburg, 104.

[2] Blankenburg selbst dazu: „Möge niemand in der Verquickung von künstlerischem Schaffen und theologi- schem Denken einen Nachteil sehen!“

[3] EG = Evangelisches Gesangbuch, GL = Gotteslob. 1Mo = 1. Mose / Genesis, 2Mo = 2. Mose / Exodus, 5Mo = 5. Mose / Deuteronomium, Mt = Matthäus, Mk = Markus, Lk = Lukas, Joh = Johannes, Apg = Apos- telgeschichte, Heb = Hebräerbrief, Offb = Offenbarung des Johannes.

[4] WA L, 282f. Zitiert nach: Hirsch, 442. Die heute allgemein benutzte, sprachlich glattere, aber weniger wört- liche Übersetzung findet sich in den Gesangbüchern (s. folgende Anmerkung).

[5] Heute meist „Wir glauben ...“, vgl. EG 805 und GL 356. Original jedoch pisteuw = Singular, s.u..

[6] Im evangelischen Sprachgebrauch „christlich“ oder „allgemein“, römisch heißt es „katholisch“; kaqolikoV heißt jedoch „allgemein“ und sollte auch korrekt übersetzt werden, vgl. Luther, a.a.O: „ ,Catho- lica’ kann man wohl nicht besser deutschen denn ,Christlich’, wie bisher geschehen. Das ist: ,wo Christen sind in aller Welt’. Dawider tobet der Bapst und will seinen Hof allein die christliche Kirche geheißen haben, leugt aber wie der Teufel, sein Abgott.“

[7] EG 804, GL 2,5.

[8] Zitiert nach Vorgrimmler, 235.

[9] vgl. Vorgrimmler, 192.

[10] vgl. ausführlich Schmidt, 183ff.

[11] Zur Geschichte der Glaubensbekenntnisse vgl. Albrecht, 74ff, Vorgrimmler, 234ff und ausführlich Schmidt, 95ff.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Credo in unum Deum
Hochschule
Universität Osnabrück  (Institut für Musik / Musikwissenschaft)
Veranstaltung
Seminar: Johann Sebastian Bach, Missa h-Moll
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
14
Katalognummer
V57651
ISBN (eBook)
9783638520379
ISBN (Buch)
9783638922128
Dateigröße
503 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Analyse des ersten Satzes des Credo der h-Moll-Messe BWV 232 aus musikwissenschaftlicher und theologischer Perspektive
Schlagworte
Credo, Deum, Seminar, Johann, Sebastian, Bach, Missa
Arbeit zitieren
Christian Deuper (Autor:in), 2005, Credo in unum Deum, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57651

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