Phänomen Staatszerfall. Ursachen, Verlauf, Regulierungsmöglichkeiten und Folgen


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

15 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


1.) Einleitung/Vorwort

Das Phänomen des Staatszerfalls wurde zum ersten Mal zu Beginn der 90er Jahre aufgegriffen (damals vorrangig im Zusammenhang mit dem vollständigen Zusammenbruch der staatlichen Ordnung in Somalia 1991). Zu dieser Zeit ist die Forschung zur Problematik noch relativ unsystematisch verlaufen, vor allem auch deshalb weil keine genaue Einigkeit über den Untersuchungsgegenstand herrschte.

Mit den Anschlägen vom 11. September 2001 hat das Interesse an diesem Thema in der Konflikt- und Friedensforschung vehement zugenommen. Auch aufgrund der engen Verbindung der Al-Kaida zu dem Taliban-Regime in Afghanistan werden schwache, zerfallende und zerfallene Staaten als Gefahrenquelle angesehen, die der Verbreitung terroristischen Gedankenguts dienen können.

Mit neueren Definitionen des Staatsbegriffs ist auch eine annähernde Beschreibung von „Staatszerfall“ möglich geworden.[1] Wie Daniel Lambach feststellt zerstreut sich die Forschung zum Staatszerfall immer noch zu sehr in einzelnen Fallstudien. Die Vielzahl an Konzepten und Hypothesen erschweren Quer- oder Längsschnittvergleiche, auch aufgrund dessen dass nur wenige Analyseraster existieren.

Die vorliegende Arbeit soll zunächst, über eine Definition des Begriffes „Staat“, einen Überblick über die internen und externen Ursachen für die Schwächung bzw. das Scheitern von Staatlichkeit verschaffen, um somit eine annähernde Bestimmung des Phänomen „Staatszerfall“ zu ermöglichen. Über die Darstellung des Verlaufs von staatlichen Zerfallsprozessen, sollen die Regulierungsmöglichkeiten, sowie die Folgen veranschaulicht werden.

2.) Definition Staat

Bevor man klärt was Staatszerfall ist, muss erst definiert werden was eigentlich zerfällt.

Der Begriff „Staat“ leitet sich ab vom lateinischen status (Stand, Rang [rechtlich geordneter] Zustand). Ein Staat ist also jede politische Ordnung, die eine größere Gruppe von Menschen (das Staatsvolk) innerhalb eines bestimmten (Staats-)Gebietes zur Wahrung bestimmter materieller und ideeller Güter, und zur Verfolgung bestimmter Interessen und Zwecke (den Staatszwecken) auf Dauer verbindet, und einer einheitlichen höchsten Herrschaftsgewalt (der Staatsgewalt) unterwirft.[2]

Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt, sind wesentliche Elemente des Staates. Fehlt eines dieser Elementeile auf Dauer handelt es sich um keinen Staat. Der Staat soll quasi zum einen ein Sicherheitsgebiet für die Bevölkerung darstellen und zum anderen das Gewaltmonopol und die Souveränität sichern.

2. 1 Grundsatz der Souveränität

Souveränität (von französisch souverain – der Oberste, Höchste) ist der Inbegriff der obersten Staatsgewalt und der unabhängigen Macht, und das wichtigste Kennzeichen des inneren und äußeren Herrschaftsanspruchs eines modernen Nationalstaates.

Der Begriff ist zum 1. Mal von dem französischen Juristen Jean Bodin in dessen Staatstheorie aufgekommen und sollte die Unabhängigkeit des französischen Königs gegenüber dem Kaiser und dem Papst, sowie den Vorrang seiner rechtlichen Anordnungen begründen. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 ist die Souveränität die tragende Säule des klassischen Völkerrechtssystems.[3]

Mit der Souveränität eines Staates sind zwei komplementäre und sich wechselseitig bedingende Verantwortungen verbunden. Einerseits die staatsrechtliche/innerstaatliche wonach der Staat die Würde und Rechte seiner Bürger zu respektieren und die Zwischengewalten zu kontrollieren hat. Und andererseits eine völkerrechtliche/externe Verantwortung, wonach die Souveränität anderer Staaten zu respektieren ist, was in Art.2 Nr.1 der UN-Charta festgehalten ist und allen Mitgliedern der UNO souveräne (Rechts-) Gleichheit zusichert. Daraus ergibt sich die Pflicht nicht in innerstaatliche Angelegenheiten eines souveränen Staates einzugreifen. Wird diese verletzt greift das Recht auf Verteidigung der territorialen Integrität und politische Unabhängigkeit aus Art.51 der UN-Charta.[4]

Es wird also zwischen empirischer und juristischer Staatlichkeit differenziert. Juristische Staatlichkeit kennzeichnet sich durch die internationale Anerkennung eines Staates als Staat aus. Empirische Staatlichkeit bezeichnet die Effektivität mit der ein Staat seine Mittel zur Erreichung seiner Ziele einsetzen kann. So ist z.B. der empirische Staat Somalia seit 1991 verschwunden, aber in Form des juristischen Staats ist er als Mitglied der Vereinten Nationen noch vorhanden.

[...]


[1] Vgl. Lambach, Daniel: „Schwäche und Zerfall von Staaten“ unter http:// Seite 1 (Blatt 2)

[2] aus: Beck, Reinhart: Sachwörterbuch der Politik, Artikel „Staat“; Seite 882

[3] Vgl. Seidelmann, Reimund: Artikel „Souveränität“

in: Woyke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch Internationale Politik; Seite 398/399

[4] Vgl. Beck, Reinhart: Sachwörterbuch der Politik, Artikel „Souveränität“; Seite 857

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Phänomen Staatszerfall. Ursachen, Verlauf, Regulierungsmöglichkeiten und Folgen
Hochschule
Universität Erfurt
Veranstaltung
Menschenrechte und Internationale Politik
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
15
Katalognummer
V57102
ISBN (eBook)
9783638516341
ISBN (Buch)
9783656788737
Dateigröße
786 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Staatszerfall, Menschenrechte, Internationale, Politik
Arbeit zitieren
Christiane Berger (Autor:in), 2005, Phänomen Staatszerfall. Ursachen, Verlauf, Regulierungsmöglichkeiten und Folgen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57102

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