Religion und Ehre


Seminararbeit, 2005

34 Seiten, Note: 15 Punkte


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Zur Geschichte des Ehrenschutzes in Europa

Religion und Ehre

Einleitung
Allgemeines zur Einführung
Zur Etymologie des Wortes Ehre
Geschichtliche Entwicklung des Begriffsverständnisses

Die großen Religionen
Religionswissenschaftlicher Überblick
Das Christentum
Entwicklung des Ehrbegriffes in der Geschichte des Christentums
Systematisch-theologische Einordnung
Die Anerkennung der sittlichen Bewährung durch Gott und die christliche Gemeinschaft
Die Beurteilung durch Gott
Die Beurteilung durch die Mitmenschen
Grenzen des Christlichen Ehrstrebens
Die Ehre im katholischen Kirchenrecht
Straftaten und kirchliche Infamie
Anforderungen an die Würdenträger
Folgen der Ehrminderung
Kirchengerichtlicher Ehrenschutz
Wandel im Verständnis bei Martin Luther
Ehre coram hominibus und coram Deo
Coram hominibus
Coram Deo
Der Islam
Ehre in der vorislamischen arabischen Gesellschaft
Begriff und Bedeutung des Wortes Ehre im Islam
Ehre in Koran und Hadith
Rezeption von Ird durch Mohammed
Parallelen zwischen Soziologie und Rechtssetzung
Religiöses Flankierung der Ehre durch den Islam
Das Judentum
Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu christlichen Grundpositionen
Begriff und Bedeutung des Wortes Ehre
Ehre in der Thora
Ehre im Talmud

Schlußbetrachtung

Zur Geschichte des Ehrenschutzes in Europa

Religion und Ehre

Einleitung

Die vorliegende Seminararbeit will vorwiegend die Ehrvorstellungen in der den mitteleuropäisch-deutschen Rechts- und Kulturkreis maßgeblich prägenden Religion, dem Christentum, darstellen. Darüber hinaus werden der wohl in Zukunft immer wichtiger werdende Islam und das in unserer Geschichte bedeutsame Judentum beleuchtet. Die östlichen[1] Religionen können auf Grund des beschränkten quantitativen Umfangs einer Seminararbeit nur kurz in der Einführung angesprochen werden.

Allgemeines zur Einführung

Der Ehrbegriff ist in den westlichen Religionen viel ausgeprägter als in den östlichen. Der Grund liegt vor allem darin, daß es sich dabei um Religionen der geschichtlichen Gottesoffenbarung handelt.[2] Der Glaube an den einen persönlichen Gott, der jeden einzelnen Gläubigen kennt und liebt,[3] korreliert mit einer persönlichen Einstellung des Gläubigen zu sich selbst, zu seinem Ich, was die Grundlage für ein so ausgeprägtes Ehrverständnis ist.[4] Die religiösen Bekenntnisse des Fernen Ostens werden auch Religionen des ewigen Weltgesetzes genannt.[5] Dort findet sich weder in jenseitiger noch in diesseitiger Hinsicht ein derart ausgeprägter Individualismus,[6] d.h. es gibt keinen persönlichen einzigen Gott und es gibt auch keine unzerstörbare, einzigartige, diesem Gott in einer Bezüglichkeit gegenüberstehende Persönlichkeit, die nach dem irdischen Leben zu ihrem Schöpfer zurückkehrt. Vielmehr ist jedes Lebewesen Teil des Universums, des ewigen Werdens und Vergehens. Ähnlichkeiten zum Ehrverständnis westlicher Denkungsart finden sich im Hinduismus; hier ist die Zuweisung gesellschaftlicher Anerkennung abhängig von der Kastenzugehörigkeit, die sich aus edler oder weniger edler Geburt ergibt.[7] Im Buddhismus hingegen ist es das Ziel aller religiösen Praxis, das Selbst aufzulösen, um den Erlösten aus dem Ewigen Kreislauf der Wiedergeburten heraustreten zu lassen ins Nirwana, ins Erlöstsein, in eine Leerheit;[8] alle Seinsformen sind flüchtig, veränderlich, vergänglich.[9] Einen Ehrbegriff, wie er im Denken der Religionen der historischen Gottesoffenbarung entwickelt wurde, existiert dort nicht.

Zur Etymologie des Wortes Ehre

Die Etymologie und geschichtliche Entwicklung des Wortes Ehre ist für das religiöse Begriffsverständnis von großer Bedeutung. Das althochdeutsche[10] Wort era stammt aus der Sozialsphäre, scheint aber auch auf das Verhältnis des Menschen zu Gott bezogen worden zu sein. Es hatte eine doppelte Bedeutung:[11] zum einen als Ehrerbietung oder Ehrung, verdinglicht auch als Gabe, die der Mensch einem anderen oder Gott darbringt, zum anderen als Ansehen, Anerkennung, Würde, Glanz, die Gott bzw. der Mensch besitzen.[12] Dem althochdeutschen era entsprach im Lateinischen nach den frühen Glossen[13] gloria, decus, reverentia, vor allem aber der Begriff honos.[14] Era, das mittelhochdeutsche[15] Wort ere (Ehrerbietung, Ansehen, Ruhm, Sieg, Herrschaft, Ehrgefühl, ehrenhaftes Benehmen), das altenglische Wort ar (Ehre, Würde, Ruhm, Achtung, Verehrung, Besitz, Einkommen, aber auch Gnade, Mitleid)[16], das altisländische Wort eir (Gnade, Milde, Hilfe) gehören mit verwandten Wörtern anderer indogermanischer Sprachen zur indogermanischen Wurzel * ais - (ehrfürchtig sein, verehren). Zu der mit - d - erweiterten Wurzel gehören die griechischen Wörter aídesthai (scheuen, verehren), aídos (Scheu, Ehrfurcht)[17], aus dem Altindischen idé (verehre, preise, flehe an) und aus dem germanischen Sprachbereich das gotische Wort aistan (sich vor jemandem scheuen, ihn achten).[18] Die Ehre ist zumeist äußeres Ansehen, d.h. Ruhm, Freisein von Schande. Dies drückt auch der früher im Deutschen häufigere Plural aus, der sich noch rudimentär in den Wendungen „ihm zu Ehren“, „ehrenhalber“ oder „mit Ehren bestehen“. Die Konnotation des Wortes als „innere Ehre“ findet sich schon vereinzelt im Althochdeutschen.[19]

Geschichtliche Entwicklung des Begriffsverständnisses

Im germanischen Altertum wurde die Ehre, die für das freie Individuum als lebensnotwendig galt, grundsätzlich vorausgesetzt.[20] Sie war zwar an traditionell bestimmte Verhaltensnormen gebunden, beruhte jedoch weniger auf vornehmer Geburt oder Besitz als auf persönlicher Fähigkeit und Tüchtigkeit,[21] auf kriegerische Tapferkeit und Treue,[22] war also an die Erfüllung gewisser ethischer Mindestvoraussetzungen gebunden. Vor dem absoluten Ehrgebot - als wêwurt (Wehschicksal) bezeichnet – zerbrachen alle menschlichen Bande, wie der tragische Konflikt des Hildebrandsliedes zeigt, in dem der Vater mit dem Sohn kämpfen und ihn töten muß, um seine Ehre gegen den Vorwurf der Feigheit zu verteidigen.[23] Die Verletzung der Ehre forderte ihre Wiederherstellung. Aus der Rachesitte und der Bereitschaft, für die Ehre auch das Leben einzusetzen, erwuchs schon bei den Germanen als außergerichtlich erlaubte Selbsthilfe der private Zweikampf.[24] Die Islandsaga kannte den sogenannten Holmgang[25], durch den Streitigkeiten aller Art ausgetragen wurden. Für ihn gab es bestimmte Regeln, die zugleich die rechtlichen Folgen des Ausgangs festlegten.[26] Er erhielt dadurch über den Nachweis der Tapferkeit und der Ehrenhaftigkeit hinaus den Charakter einer Rechtsentscheidung, die mit dem Sieg der einen Partei den Rechtsstreit endgültig entschied.[27] Demgegenüber wurde die Ehre in der griechischen Antike grundsätzlich durch die Arete (griech.: Tugend, Tüchtigkeit, Tauglichkeit der Seele zu Weisheit und Gerechtigkeit)[28] in einem auf die Polis bezogenen Handeln[29] erworben. Aristoteles erkannte in der Ehre, die nur zur Versicherung der eigenen Gutheit gesucht wird, nicht das höchste Gut, sondern sah in der ihr übergeordneten Arete das höhere Ziel. In der Stoa galt die Ehre als guter Ruf (lat.: fama) in Bezug auf das erstrebte Glück als zweitrangig.[30] Kant maß der Ehre, ohne ihr im Rahmen seiner Ethik eine besondere Funktion zuzuweisen, nur insoweit einen Wert zu, als sie mit gemeinnützigen und pflichtgemäßem Handeln in Einklang stand. Sofern sie mit Verzicht auf allen Eigennutz verbunden ist, zeige sie sogar eine gewisse Erhabenheit seiner (des Menschen) Anlage.[31] Nach Schopenhauer kommt der Ehre, die objektiv die Meinung anderer von unserem Wert, subjektiv unsere Furcht vor dieser Meinung sei,[32] mit ihren verschiedenen Arten der bürgerlichen Ehre, der Sexualehre, der Mannesehre nur ein mittelbarer Wert in Hinsicht auf Fortkommen und Bestehen des Menschen zu.[33]

Die großen Religionen

Religionswissenschaftlicher Überblick

Ehre ist eine alle Menschen zugesprochene Würde und hat eine tiefgreifende soziokulturelle und religiöse Bedeutung. Ehre bildet die Zuerkennung von persönlicher oder Gruppenintegrität und drückt sich nicht in quantitativer Form, sondern qualitativ aus.[34] Ehrgeiz, Eitelkeit und Hochmut sind Haltungen, die das Verhältnis des Individuums zu seiner Ehre störend bestimmen können.[35] In sozialen und religiösen Gruppen spielt der Ehrenkodex eine wesentliche Rolle bei der Integration, Kontrolle und Abgrenzung ihrer Mitglieder. Ehre schuldet man sowohl einem Andersgläubigen als auch einem Fremden, da sie Bestandteil eines Vorvertrauens ist, das allen Menschen zukommt. Die eigene Ehre sollte aber nur bei Gott allein gesucht werden.[36] Ehre hängt in den verschiedenen Religionen in besonderer Weise von Merkmalen wie Alter, Berufsstand, edler Geburt (z.B. Brahmanen im Hinduismus) und Macht ab.[37] Ehre hat man besonders im religiösen Kontext den Trägern religiöser Ämter zu erweisen: Auf Erden ist Ehre zu geben, wem Ehre gebührt.[38] Als Restitutionsmöglichkeit für verletzte Ehre gilt die Entschuldigung und Wiedergutmachung.

In den unterschiedlichen Religionen gibt es die Möglichkeit, die Ehre nach einer Verletzung zu retten, z.B. durch Tötung des anderen, Duell, Selbsttötung oder Harakiri, die früher in Japan vorhandene Form der Ehrenrettung eines Samurais, die eine tiefe religiöse Bedeutung besaß.[39] Im frühen Christentum töteten sich Frauen, um ihre Ehre zu bewahren, etwa in Fällen von Vergewaltigung. Im Judentum kann Suizid wegen Verlust der religiösen Ehre geschehen. Eine wesentliche Verankerung der Ehre findet sich bereits im Elterngebot des Dekalogs.[40] In der Heiligen Schrift finden sich zahlreiche Stellen, die belegen, daß die Ehre von Gott gegeben wird.[41] Diese Ehre zeigt sich durch die Erhebung des Menschen durch Gott zu seinem Ebenbild (Gottebenbildlichkeit)[42] und dadurch, daß Gott ihn in der Du-Anrede zum Partner macht. Gottes Ehre ist seine Herrlichkeit (Herrlichkeit Gottes)[43], und nur er kann gelegentlich den Anspruch auf Ehre erheben[44]. In Jesus Christus wurde schließlich die Ehre Gottes sichtbar.[45]

Das Christentum

Entwicklung des Ehrbegriffes in der Geschichte des Christentums

Dem Christentum lag der Ehrgedanke einer im menschlichen Dasein wurzelnden persönlichen Würde, deren Wahrung in der Gemeinschaft eine sittliche Forderung ist, ursprünglich eher fern. Die auf Römer2,14-16[46] fußende Lehre vom natürlichen Sittengesetz, erstmalig von Justinus Martyr im 2.Jahrhundert formuliert,[47] erlaubte es jedoch, im Laufe der Zeit Elemente der antiken und dann der germanischen Sittenlehre aufzunehmen.[48] Ursprünglich kannte das Christentum den Begriff der Ehre aber nur in dem Verhältnis des Menschen zu Gott.

Er galt einmal im Sinne der gloria in altissimo deo, also der Gott durch den Gläubigen darzubringende Ehrerweisung.[49] Dieser erlegte dem Christen auch auf, Gott im Mitmenschen als „imago dei“ – und zwar unabhängig von Geburt, Besitz, Tugend usw. – zu ehren, wofür die Bibel im Lateinischen den Begriff honor verwendete.[50] Omnes honorate, ehrt jedermann, heißt es im 1.Petrusbrief2,17. Dieses Gebot hat auch in der für das Mönchtum so wichtigen Benediktiner-Regel Aufnahme gefunden.[51]

Zum anderen aber brachte die Erfüllung des göttlichen Gebots dem Gläubigen auch Ehre bei Gott. Während jedes selbstsüchtige Streben nach Ansehen und Ehre in der Welt seitens des Christentums als eine Gefahr für das Seelenheil des Menschen angesehen und darum bekämpft wurde,[52] verhieß Paulus, daß diejenigen das ewige Leben gewönnen, die in aller Geduld und mit guten Werken nach der Herrlichkeit, Ehre und Reinheit kämpften.[53] Der Gedanke einer von äußerlicher Ehre völlig oder weitgehend abgelösten, im tugendhaften Leben des Individuums sich verwirklichende Sittlichkeit zeigt sich bereits bei Platon, in der stoischen Schule bei Epiktet und bei Aristoteles.[54] Der Ehrbegriff des Aristoteles wurde in seiner römischen Ausprägung als magnitudo animi, also als Weite des Herzens, und als magnanimitas (Hochherzigkeit, edle Gesinnung) von der christlichen Moraltheologie übernommen, ebenso wie das honestum (Anstand, Würde, Sittlichkeit) bei Cicero.[55] In der philosophischen Theorie als die absolute moralische Norm, als das sittlich Gute verstanden, gewann es im römischen Alltag jedoch keine von honos, d.h. vom sozialen Bereich der Ehre losgelöste Bedeutung.[56] Die Verknüpfung beider Begriffe lösten erst christliche Autoren wie Augustinus, die zugleich den Gegensatz zwischen der persönlichen, allein Gott verantwortlichen Sittlichkeit des Menschen und dem bedeutungslos gewordenen Reflex der Welt herstellten.[57] Der christliche Ehrbegriff stand damit in scharfem Gegensatz zur germanischen Tradition, mit der die christliche Mission des frühen und des Hochmittelalters erst langsam eine Verschmelzung herbeizuführen vermochte.[58]

Systematisch-theologische Einordnung

Ehre bezeichnet eine spezifische Eigenschaft einer Person, die dieser in Bezug zu anderen Personen bzw. einer politischen Gemeinschaft zukommt. Ehre ist ein relationaler Begriff. So formuliert Aristoteles: „Ehre ist eher in den Ehrenden als in den Geehrten.“[59] Die griechischen Begriffe für Ehre sind timé und eudoxía bzw. dóxa; das lateinische Äquivalent lautet honor bzw. bona fama. Ehre wird ferner einer Person oder einem Amt erwiesen. Sie gebührt als Wertschätzung dem Geehrten.[60] Ehre besteht auch unabhängig von hervorgehobenen Leistungen, von Ehrungen oder etwa von Ruhm. Ehre ist Ausdruck persönlicher Integrität und der Vertrauenswürdigkeit; sie kennt daher keinen Komparativ und unterliegt der Alternative, entweder vorhanden oder verloren zu sein.[61]

Die Vorstellungen und die Einschätzung von Ehre wandeln sich und die Formen der Ehrerbietung sind kontextabhängig. Die Griechen haben seit Homer (Ilias) die Ehre mit der Tugend verbunden. Ehre ist der gute Ruf und als solcher ein wichtiges Gut menschlichen Zusammenlebens. In der Tradition der Güterethik[62] wird die Ehre zu den äußeren Lebensgütern gerechnet. Die Stoiker zählten den guten Ruf (eudoxía, bona fama) zu den Adiaphora[63] (gleichgültige, wertneutrale Sachen oder Verhaltensweisen). Immanuel Kant bezeichnete die Ehre als Glücksgabe, wohl auch um damit zu betonen, daß Ehre unverfügbar und instabil ist, weil sie von anderen erwiesen wird.[64]

In der Geschichte des Verständnisses von Ehre haben sich die Kriterien beträchtlich gewandelt, gemäß denen Ehre zu- oder aberkannt wurde. Im Rittertum und Adel galt eine besondere Standesehre. Es gibt eine bürgerliche Ehre, eine Berufsehre, eine spezifische Frauenehre, nach Arthur Schopenhauer eine Sexualehre[65] sowie eine dem Amt geschuldete Ehrerbietung, eine Amtsehre. Unbestreitbar ist, daß es sich bei dem Phänomen Ehre um ein wichtiges Gut menschlichen Zusammenlebens handelt: Es geht um die Achtung der Integrität der Person; der Mensch ist in dem, was er ist und wie er handelt, angewiesen auf Anerkennung seiner Mitmenschen und abhängig vom Urteil anderer.[66] Das Selbstwertgefühl des Einzelnen und die Handlungsmöglichkeiten eines Individuums sind bedingt durch die Schätzung, welche einer Person oder der von ihr repräsentierten Institution zuteil wird. Äquivalente zur Ehre sind daher öffentliches Ansehen, Prestige, der gute Ruf und der Vertrauensschutz.[67]

Seit der Ablösung der Ständegesellschaft durch eine demokratische Gesellschaft ist weithin an die Stelle der Ehre die Achtung der Würde der Person getreten.[68] Ehre hat zwar eine äußere Seite, wenn sie eine Stellung oder Rolle in der Öffentlichkeit markiert. Ehre hat aber ebenfalls eine innere Seite: Sie ist Ausdruck von Selbstachtung, von innerer sittlicher Würde, eines Ehrgefühls und kann dadurch zur Gewissensfrage werden. Die innere Seite betont weniger an Äußerlichkeiten orientierte Merkmale des Standes oder Status, sondern die Moralität und Verantwortlichkeit der Person.[69] Mit dem Schutz der bürgerlichen Ehre bestimmt eine politisch verfaßte Gesellschaft, welche Stellung sie dem einzelnen Bürger als Rechtssubjekt einräumt. Sie formuliert eine Ehrenpraxis, die nach Herkunft, persönlicher Leistung, aber auch nach ideologischer Zugehörigkeit variabel und differenziert ist.[70]

In der christlichen Theologie hat Ehre einen dreifachen Bezug: Es geht um die Achtung vor sich selbst, um das öffentliche Ansehen bei anderen Menschen und um die Ehre vor Gott.[71] Die Rede von der Ehre, die Gott zukommt und die er Menschen zukommen läßt, ist metaphorisch zu verstehen. Sie ist Symbol der Herrlichkeit, der doxa Gottes, Ausdruck der gloria dei.[72] Es gibt auch ein übersteigertes Bedürfnis nach Ehre (Ehrsucht, Ehrgeiz).[73] Der Glaube kann sogar den Verzicht auf menschliche Ehre fordern.[74]

Die Anerkennung der sittlichen Bewährung durch Gott und die christliche Gemeinschaft

Die Beurteilung durch Gott

Nach christlicher Lehre steht das letztlich allein entscheidende Urteil über die Ehrenhaftigkeit des Individuums nicht bei den Menschen, sondern bei Gott. Vor dessen Urteil hat der Christ seine religiöse und sittliche Makellosigkeit, zu der ihn die Zugehörigkeit zur christlichen Gemeinschaft verpflichtet, zu bewähren.[75] Diese Haltung bedeutet eine Absage an die Auffassung des griechischen Altertums, für das sich der höchste ideale Lebenswert im irdischen Ruhm zusammenfaßt und der Wert des Menschen sich nach seinem Ruhm bemißt.[76] Ehre im letzten und höchsten Sinne empfängt der Christ nicht von Menschen, sondern von Gott.[77] Der Wert eines Menschen ist daher nach dieser Auffassung über jedes anderen Menschen Urteil erhaben.[78]

Die Beurteilung durch die Mitmenschen

Trotzdem ist das Urteil der Menschen für den Christen nicht gleichgültig. Er soll auch anderen Menschen Gutes tun, den Erfolg seines Handelns jedoch auf Gott beziehen.[79] Ehre muß von Menschen kommen, die im Dienst Gottes stehen. Dies sind nach evangelischer Auffassung alle Mitglieder der christlichen Gemeinde, nach katholischer Lehre vor allem die rechtmäßige Obrigkeit,[80] d.h. die Geistlichkeit. Die Maßstäbe, nach denen Lob gespendet werden sollte, sind schlichte Treue im Kleinen, redlicher Fleiß und makellose Lauterkeit.[81]

Grenzen des Christlichen Ehrstrebens

Dem pflichtgemäßen oder erlaubten Streben nach Ehre sind Grenzen gesetzt. Die Sorge um den guten Ruf darf nicht in Gefallsucht ausarten,[82] die nach christlichem Verständnis durchaus zur Gefahr für das Seelenheil des Gläubigen werden kann.[83] Kant spricht in diesem Zusammenhang von einer Selbsttäuschung in Religionssachen. Es sei schwer ein guter Diener Gottes zu sein, viel eher wolle der Mensch ein Favorit sein, so daß ihm auf Grund dieser vermeintlichen Vorrangstellung viele seiner Verfehlungen nachgesehen würden, er sich also dafür die eine oder andere Übertretung leisten können wolle.[84]

Die Ehre im katholischen Kirchenrecht

Straftaten und kirchliche Infamie

Die Verwirklichung der von Jesus gepredigten Gerechtigkeit, die er von jedem Gläubigen fordert,[85] ist nicht nur Pflicht des einzelnen, sondern auch Amtsaufgabe der kirchlichen Obrigkeit, deren gesetzgeberische Tätigkeit darauf zielt, ein heiliges Volk zu schaffen. Ein Teil dieses Bemühens ist die Beachtung, die das Kirchenrecht der Ehre schenkt.[86] Nur wer in vollem Besitz der kirchlichen Ehre steht, kann voll aktives Glied der Kirche sein. Die sogenannte Infamie ist eine kirchenrechtlich wirksame Ehrlosigkeitserklärung als Vergeltungsstrafe für ehrlose Handlungen, wie etwa Treulosigkeit gegen die Kirche,[87] d.h. Apostasie (Abfall vom Glauben), Häresie (von der kirchlichen Lehre abweichende Meinung, „Ketzerei“) und Schisma (Kirchenspaltung),[88] aber auch Schändung heiliger Hostien,[89] Gewalttaten gegen Papst, Kardinäle oder päpstliche Legaten,[90] Duell, Bigamie oder schwere Sittlichkeitsdelikte von Klerikern und Laien.[91]

Anforderungen an die Würdenträger

Das Ehrprinzip hat eine Auslesefunktion bei der Aufnahme in die Ämter der katholischen Kirche. Der Ehrlose darf Weihen weder empfangen noch ausüben.[92] Die katholische Kirche ist es ihrer Ehre nach eigener Auffassung selbst schuldig, ihren heiligen Dienst nicht in ehrlose Hände zu geben, und sie will es den Gläubigen nicht zumuten, sich diesen Dienst von Ehrlosen leisten zu lassen.[93] Die Rechtserheblichkeit des Mangels der ehelichen Geburt (defectus natalius) ist deutscher Ehrauffassung entsprungen.[94] Für die Übertragung von kirchlichen Ämtern und Diensten werden Rechtschaffenheit und gute Sitten sowie daraus folgend ein guter Ruf verlangt. Diese Forderung gilt für den Bischof (boni mores)[95], den Generalvikar (probitate commendatus)[96], den Kanzler und Notar (integra fama)[97], Diözesanrat (moribus commendatus)[98], Kapitelsvikar (morum integritas)[99], Pfarrer (boni mores)[100], Kirchenanwalt (integra fama, prudentiae et iustitiae zelo probati)[101], Gerichtsboten (integra fama)[102] sowie Prozeßstellvertreter und Parteienanwalt (bona fama)[103]. Zu den Ehrendiensten gehört auch die Patenschaft bei Taufe und Firmung; Pate und Patin müssen namens der Kirche einen Ehrendienst der geistlichen Fürsorge an ihrem Patenkind wahrnehmen und daher selbst unbescholten sein.[104]

Folgen der Ehrminderung

Das in seiner Ehre getroffene Kirchenmitglied kann nicht in kirchliche Vereine aufgenommen[105] und zur Patenschaft zugelassen[106] werden. Es ist vom Kommunionempfang fernzuhalten[107] und darf unter bestimmten Voraussetzungen nicht getraut[108] werden. Einige ehrenrührige Vergehen werden durch kirchliche Strafen geahndet, die eine hoheitliche Aberkennung der kirchlichen Ehre beinhalten.[109] Der Ausschluß von kirchlichen Ehrendiensten und der öffentlichen Ausübung der Meßfeier[110] sind Bestandteile des Kirchenbannes.

Kirchengerichtlicher Ehrenschutz

Die Kirche schützt die Ehre ihrer Stände und Glieder gegen Ehrverletzungen.[111] Der Täter kann im Wege der Privatklage, bei öffentlichem Interesse auch im Wege der Offizialklage[112] vom kirchlichen Gericht bestraft und gezwungen werden, Genugtuung und Schadensersatz zu leisten[113]. Er kann auch mit Strafen und Bußen belegt werden und, wenn der Täter ein Kleriker ist,[114] der wegen seiner höheren Stellung grundsätzlich härter bestraft wird als ein Laie, mit Amtssperre (Suspension) und Enthebung von Amt und Pfründen.[115]

Wandel im Verständnis bei Martin Luther

Mit der reformatorischen Fundamentalunterscheidung von coram hominibus und coram deo, von Person und Werk,[116] wird die Praxis öffentlicher Ehrungen und des Ehrverlustes grundsätzlich relativiert. Die Stellung des Menschen vor Gott und die Ehre, die Menschen erweisen, sind nicht identisch. Auch wenn Ehre ein schützenswertes und hohes Gut ist, so ist sie aus Sicht der Rechtfertigung des Sünders nicht aufgrund eigener Leistungen, sondern sola fide und sola gratia kein letzter Wert.[117] Die Ehre des Menschen vor Gott gründet in einer ihm zugesprochenen und verheißenen, einer fremden Würde (dignitas aliena). Ludwig Feuerbach hat wegen der Radikalität dieser Gedanken Luthers Lehre vorgeworfen, sie widerspreche wie keine andere dem menschlichen Verstand, Sinn und Gefühl; sie entwürdige und erniedrige den Menschen, indem sie ihm vor Gott alle Ehre, alles Verdienst und alle Tugenden abspreche.[118] So beruht für Luther etwa die Ehre, die Vater und Mutter gebührt, nicht auf deren immanenten Eigenschaften, sondern darauf, daß Gott sie durch das 4.Gebot ehrt.[119] Gott liebt und ehrt uns nicht, weil wir so wertvoll wären, sondern unser Wert wird erst durch Gottes Liebe zu uns begründet.[120] Darum kann der Christ angesichts erfahrener Ehrverletzung der Bitte um Vergebung entsprechen[121] und muß nicht auf der Restitution der Ehrverletzung bestehen.[122]

[...]


[1] Religionswissenschaftlich werden die großen Religionen in zwei Gruppen unterschieden, nämlich in solche, die östlich, und solche, die westlich des Hindukuschgebirges entstanden sind; vgl. dazu Glasenapp, Die fünf Weltreligionen, S.9. Zu den westlichen Religionen zählen demnach Judentum, Christentum und Islam.

[2] Glasenapp, Die fünf Weltreligionen, S.217ff.

[3] Für das jüdische und das christliche Bekenntnis sei exemplarisch Jesaja,43,1 genannt: „Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein!“; vgl. dazu auch Trepp, Die Juden, S.20f.

[4] vgl. Der kleine Katechismus Dr. Martin Luthers, Erläuterungen zur siebenten Bitte des Vaterunsers: „Wir bitten [...], daß uns der Vater [...] vom Bösen und allem Übel an Leib und Seele, Gut (weltliche Güter) und Ehre erlöse [...].“

[5] Glasenapp, Die fünf Weltreligionen, S.13ff.,209ff.

[6] Schweer, Buddhismus, S.19f.; Was andere glauben, S.90f.

[7] RGG, Bd.2, S.1103.

[8] Schumann, Buddhismus, S.189f.

[9] RGG, Bd.1,1831; Was andere glauben, S.89.

[10] ca. 750 bis 1050 n. Chr.

[11] Vogt, Logik der Ehre, S.53.

[12] Geschichtliche Grundbegriffe, Bd.2, S.1.

[13] Geschichtliche Grundbegriffe, Bd.2, S.1, Fn.3a.E. weist auf Glossen in der N.E. des Aristoteles sowie auf solche in der Summa Theologica des Thomas von Aquin hin.

[14] Korff, Ehre, Prestige, Gewissen, S.14ff.

[15] ca. 1050 bis 1350 n. Chr.

[16] Geschichtliche Grundbegriffe, Bd.2, S.1.

[17] Duden, Bd. 7, Etymologie, S.145.

[18]. Geschichtliche Grundbegriffe, Bd.2, S.1.

[19] Duden, Bd. 7, Etymologie, S.145.

[20] Schneider, Altertumskunde, S.215: „Der höchste Besitz des Germanen und der entscheidende Maßstab für alles, was er tat und ließ, war seine Ehre[...].“;vgl. auch Reiner, Die Ehre, S.10.

[21] Tacitus, Germania, Buch 7, Kap.1: „Duces ex virtute sumunt; [...] duces exemplo potius quam imperio [...] admiratione praesunt.“; Vogt, Logik der Ehre, S.54.

[22] Geschichtliche Grundbegriffe, Bd.2, S.3.

[23] Hildebrandslied, in: Althochdeutsches Lesebuch, S.84ff.

[24] Reiner, Die Ehre, S.50ff.

[25] holm bedeutet isländisch (und mit dem selben Wortstamm holm* im Norwegischen und Schwedischen) kleine (der Küste unmittelbar vorgelagerte) Insel, Inselchen, auf der Zweikämpfe gewöhnlich ausgetragen wurden.

[26] Conrad, Rechtsgeschichte, Bd.1, S.29f.

[27] Geschichtliche Grundbegriffe, Bd.2, S.4

[28] Reiner, Ehre, S.45 und S.123, Anmerkung 5 und 6.

[29] Korff, Ehre, Prestige, Gewissen, S.81, der auf Nikomachische Ethik I, 1, 1094b verweist.

[30] Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Bd. 7, S.456; Reiner, Ehre, S.29.

[31] Kant, Metaphysik der Sitten, Tugendlehre, §§37ff.

[32] Schopenhauer, Aphorismen zur Lebensweisheit, S.70.

[33] Meyers a.a.O.

[34] Lexikon für Theologie und Kirche, Bd.3, S.505.

[35] RGG, Bd.2, S.1103.

[36] Johannes5,44.

[37] RGG a.a.O.

[38] Römer13,7.

[39] RGG a.a.O.

[40] Exodus(2.Buch Mose)20,12.

[41] Psalmen84,12;85,10.

[42] Söhngen, Die biblische Lehre von der Gottebenbildlichkeit, S.177ff; vgl. auch Genesis5,1-3.

[43] Exodus24,16.

[44] Hebräer5,4.

[45] Lukas2,14; RGG, Bd.2, S.1103.

[46] Römer2,14: „Denn wenn Heiden, die das Gesetz nicht haben, doch von Natur tun, was das Gesetz fordert, so sind sie, obwohl sie das Gesetz nicht haben, sich selbst Gesetz.“

[47] Reiner, Pflicht und Neigung, S.299.

[48] Geschichtliche Grundbegriffe, Bd.2, S.4.

[49] a.a.O; vgl. Lukas 2, 14: Mit gloria Dei ist die Ehre Gottes im Sinne seiner Herrlichkeit gemeint.

[50] Geschichtliche Grundbegriffe, Bd.2, S.4.

[51] Regula St. Benedikti 4, S.110.

[52] Geschichtliche Grundbegriffe, Bd.2, S.4; vgl. Lukas 14,7ff.; Johannes 5,44; Philipper2,3: „Tut nichts aus Eigennutz oder um eitler Ehre Willen, sondern in Demut achte einer den anderen höher als sich selbst“.

[53] Geschichtliche Grundbegriffe, Bd.2, S.5; vgl. Römer2,7 und Johannes12,26.

[54] Geschichtliche Grundbegriffe, Bd.2, S.5; Platon, Politeia2,9; Epiktet, Enchiridion23,28; Aristoteles, Nikomachische Ethik4,7.

[55] Korff, Ehre, Prestige, Gewissen, S.16ff.; vgl. Geschichtliche Grundbegriffe, Bd.2, S.5.

[56] Geschichtliche Grundbegriffe, Bd.2, S.5; Klose, Honos und honestum, S.104ff. Den Übergang zwischen honos (Ehrung, Auszeichnung; Ansehen, Ruhm) und honestum vermittelte das Wort honestas (Ehre, Ansehen; Würde, Anstand).

[57] Geschichtliche Grundbegriffe, Bd.2, S.5.

[58] a.a.O.

[59] Aristoteles, Nikomachische Ethik I5,1095b25.

[60] Römer13,7.

[61] RGG, Bd.2, 1103f.

[62] RGG, Bd.3, S.1350f.

[63] Kant, Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre, AbschnittXVI.

[64] RGG, Bd.3, S.1350f.

[65] Schopenhauer, Aphorismen zur Lebensweisheit, S.70ff.

[66] Metzler Philosophie Lexikon, S.122.

[67] Wörterbuch des Christentums, S.272f.

[68] RGG, Bd.2, S.1104.

[69] zur Unterscheidung in innere und äußere Ehre s. Hirsch, Ehre und Beleidigung, S.2 u. 7f.

[70] RGG, Bd.2, S.1104f.

[71] a.a.O.

[72] a.a.O.

[73] Kant, Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft, Viertes Stück, Zweiter Teil, Vorrede.

[74] RGG, Bd.2, S.1104.

[75] May, Die kirchliche Ehre, S.41.

[76] siehe Einleitung, Geschichtliche Entwicklung des Begriffsverständnisses: wichtigster Topos war die Arete.

[77] Römer 2,6-11; vgl. May, Die kirchliche Ehre, S.41.

[78] Galater 5,25f.; 2.Korinther 10,18; 1.Petrus 2,21-23; vgl. May, Die kirchliche Ehre, S.41

[79] May, Die kirchliche Ehre, S.41.

[80] May, Die kirchliche Ehre, S.42; vgl. auch Römer 13,3f; 1.Petrus2,14.

[81] Eichmann, Die Ehre im Kirchenrecht, S.692; vgl. Titus2,7.

[82] Kant, Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre, Von der Kriecherei, §11.

[83] Kant, Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft, IV.Stück, II.Teil, Allgem. Anmerkungen; May, Die kirchliche Ehre, S.42f, vgl. auch Galater 1,10.

[84] Kant, Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft, IV.Stück, II.Teil, Allgem. Anmerkungen.

[85] Matthäus5,20.

[86] May, Die kirchliche Ehre, S.47.

[87] Eichmann, Die kirchliche Ehre, S.698.

[88] CIC c. 2314.

[89] CIC c. 2320.

[90] CIC c. 2343§1 u. §2.

[91] CIC c. 2351, 2356, 2358, 2359.

[92] May, Die kirchliche Ehre, S.49.

[93] Eichmann, Die Ehre im Kirchenrecht, S.692ff.

[94] Conrad, Deutsche Rechtsgeschichte, S.545ff.; Eichmann, Die Ehre im Kirchenrecht, S.694.; vgl. dazu auch oben: Entwicklung des Ehrbegriffes in der Geschichte des Christentums.

[95] CIC c. 331§1.

[96] CIC c. 367§1.

[97] CIC c. 373§4.

[98] CIC c. 423.

[99] CIC c. 434§2.

[100] CIC c. 453§2.

[101] CIC c. 1589§1.

[102] CIC c. 1592.

[103] CIC c. 1657.

[104] Eichmann, Die Ehre im Kirchenrecht, S.699.

[105] CIC c. 693§1.

[106] CIC c. 766,795.

[107] CIC c. 855; Näheres zu Gewährung und Versagung der Teilnahme an der Kommunion bei May, Die kirchliche Ehre, S.53ff. Erwähnenswert ist, daß im Mittelalter ganze Berufsgruppen (z.B. Schauspieler) wegen deren vermeintlich schlechten und ehrlosen Lebenswandels nicht zum Abendmahl zugelassen wurden, s. May, S.25, Fn.45 u. S.123 Fn.28.

[108] CIC c. 1066.

[109] May, Die kirchliche Ehre, S.51.

[110] CIC c. 2262§2.

[111] Eichmann, Die Ehre im Kirchenrecht, S.701.

[112] CIC c. 1618, 1938.

[113] CIC c. 2355.

[114] CIC c. 2207.

[115] Eichmann, Die Ehre im Kirchenrecht, S.701.

[116] Ausführlich zur Unterscheidung von Person und Werk: Ebeling, Luther, S.157ff.

[117] RGG, Bd.2, 1104f.

[118] Ebeling, Luther, S.289f., der aus Feuerbachs Sämtlichen Werken, hrg. Von W. Bolin und Fr. Jodl, 1903, S.311, zitiert.

[119] TRE, Bd.IX, S.364.

[120] Brunner, Das Gebot und die Ordnungen, S.156ff.

[121] vgl. Matthäus6,12; 18,21.

[122] RGG, Bd.2, 1104f.

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
Religion und Ehre
Hochschule
Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg  (Inst. für Strafrecht, Strafprozeßrecht, Rechtsinfomatik und Informationsrecht)
Veranstaltung
Juristisches Grundlagenseminar
Note
15 Punkte
Autor
Jahr
2005
Seiten
34
Katalognummer
V56981
ISBN (eBook)
9783638515337
ISBN (Buch)
9783656775645
Dateigröße
525 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Seminararbeit will vorwiegend die Ehrvorstellungen in der den mitteleuropäisch-deutschen Rechts- und Kulturkreis maßgeblich prägenden Religion, dem Christentum, darstellen. Darüber hinaus werden der in Zukunft immer wichtiger werdende Islam und das in unserer Geschichte bedeutsame Judentum beleuchtet. Die Arbeit ist interdisziplinär angelegt und beleuchtet juristische, religionswissenschaftliche und rechtsgeschichtliche Aspekte des Themenkomplexes.
Schlagworte
Religion, Ehre, Juristisches, Grundlagenseminar
Arbeit zitieren
Jochen Müller (Autor:in), 2005, Religion und Ehre, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56981

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