Generationengerechtigkeit im Sozialstaat Deutschland


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

59 Seiten, Note: 1,7

Christian Wenske (Autor:in)


Leseprobe


Gliederung:

1 Einleitung

2 Generationengerechtigkeit
2.1 Gerechtigkeit
2.1.1 John Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit
2.1.2 Gerechtigkeit und Solidarität
2.2 Begriff der Generationengerechtigkeit

3 Generation – Begriffe, Konzepte, Theorien
3.1 Begriffe
3.1.1 Generation
3.1.2 Kohorte
3.1.3 Altersgruppe
3.1.4 Generationsbeziehungen und Generationsverhältnisse
3.2 Theorien
3.2.1 Theorie historischer Generationen
3.2.2 Kohortentheorie
3.2.3 Alterssoziologische Generationstheorie
3.3 Synthese: synchrones Generationskonzept qua Altersgruppen

4 Generationen und Wohlfahrtsstaat
4.1 Ein kurzer Exkurs über die verschiedenen Wohlfahrtsstaatsmodelle
4.1.1 Das sozial-demokratische Regime
4.1.2 Das liberale Regime
4.1.3 Das konservative Regime
4.2 Die Krise des Wohlfahrtsstaats
4.2.1 Der demografische Wandel und das Rentenproblem
4.2.2 Die Arbeitslosigkeit

5 Der Sozialstaat Deutschland – eine historische und qualitative Analyse
5.1 Die Anfänge des deutschen Sozialstaats im 19. Jahrhundert
5.2 Sozialstaatliche Reformen nach dem zweiten Weltkrieg in der BRD
5.3 Die gegenwärtige Situation

6 Gerechtigkeit im sozialpolitische Feld Arbeit

7 Alterssicherung und Generationengerechtigkeit

8 Gerechtigkeit im sozialpolitischem Feld Bildung

9 Fazit

10 Literatur

1 Einleitung

Seit einigen Jahren hält die Debatte über eine Generationengerechtigkeit Einzug sowohl auf politischer als auch auf gesamtgesellschaftlicher Ebene. Dennoch scheint es derzeit, als ob „Generationengerechtigkeit“ mehr ein wissenschaftlicher Begriff ist als ein ausgearbeitetes Konstrukt. Die Unklarheiten und Uneindeutigkeiten über das, was unter Generation, Gerechtigkeit und schließlich Generationengerechtigkeit zu verstehen ist, schränkt die Ausarbeitung eines allgemein eindeutigen Konzeptes von Generationengerechtigkeit stark ein. Dennoch liegen einige Vorarbeiten vor, die großes Interesse an einer Weiterentwicklung des Konzeptes der Generationengerechtigkeit vermuten lassen.[1] Dabei bleibt der Diskurs nicht nur auf die Sozialwissenschaften beschränkt, sondern wird zudem auch in den Rechtswissenschaften, der Theologie, der Philosophie und weiteren wissenschaftlichen Disziplinen breit diskutiert. Die ausgearbeitete Leitidee der Generationengerechtigkeit soll wechselseitige Verantwortung sowie Verantwortung für zukünftige Generationen sicherstellen. Das Konzept der Generationengerechtigkeit steht in enger Verbindung mit dem Prinzip der Nachhaltigkeit, was vereinfacht mit “Rücksichtnahme“ auf zukünftige Generationen zu umschreiben ist. Dabei müssen Gesellschaft, Wirtschaft aber vor allem die Politik für eine nachhaltige Entwicklung in allen Bereichen des Lebens sorgen, um Generationengerechtigkeit zu gewährleisten.

Zu meist stehen auf globaler Ebene die Generationengerechtigkeit im Bezug auf die Umweltproblematik und den Erhalt natürlicher Ressourcen für künftige Generationen zur Diskussion (Kaufmann 2005, 176). Wenn man jedoch von der globalen Sichtweise zur nationalen Problematik der Staatsverschuldung, Finanzierung der Sicherungssysteme, anhaltender Arbeitslosigkeit und dem demographischen Wandel kommt, wird schnell deutlich, dass die Betrachtung von Generationengerechtigkeit auf staatlicher Ebene nicht weniger von Bedeutung ist. Somit stehen nicht nur ökologische Aspekte der Generationengerechtigkeit im Vordergrund. Vielmehr müssen diese mit ökonomischer sowie sozialer Perspektivbetrachtung ergänzt werden. Deutschland als Sozialstaat ist in der Verantwortung, Gerechtigkeit zwischen den Generationen zu gewährleisten und eine gerechte Generationenpolitik zu etablieren. Mit dem „Generationenvertrag“ wurde politisch-rhetorisch ein sehr abstraktes Konzept der Generationengerechtigkeit entwickelt und mit einer nachhaltigen Entwicklung von Generationenverhältnissen verknüpft.[2] Dabei werden die Bedürfnisse der heutigen Generationen mit den Lebenschancen zukünftiger Generationen verbunden, die sich im Zuge langfristiger Entwicklung in einem gerechten Verhältnis befinden sollen. Dieses metaphorische Konzept verbindet (sozial-) politisches Handeln mit generationengerechter Politik (ebenda, 165), steht jedoch in der Kritik ein politisches Schlagwort zu sein und bildet nur einen abstrakten Teil der nachhaltig angelegten politischen Entwicklung. Dennoch muss überprüft werden, ob sich das (sozial-) politische Handeln des deutschen Wohlfahrtsstaates tatsächlich an der Leitidee von Generationengerechtigkeit für die Zielsetzung eine nachhaltige Entwicklung zu Gunsten zukünftiger Generationen orientiert.

Vor diesem Hintergrund soll in dieser Arbeit die Generationengerechtigkeit im deutschen Sozialstaat betrachtet werden, wobei die Sozialpolitik der BRD an den Prinzipien der Generationengerechtigkeit gemessen werden soll. Dabei sollen soziale sowie ökonomische Aspekte im Vordergrund stehen.

Um zu klären, in wie fern das wohlfahrtstaatliche Handeln – die Sozialpolitik als Generationenpolitik – der BRD mit der Leitidee der Generationengerechtigkeit übereinstimmt, müssen vorab grundlegende Begriffe geklärt werden, auf die unsere Betrachtungen aufbauen. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Begriffe: Generationengerechtigkeit, Generation, Gerechtigkeit und Wohlfahrtsstaat. Wenn wir veranschaulichen wollen, was unter Generationengerechtigkeit verstanden wird und in welchem Zusammenhang der Begriff zu sehen ist, müssen wir zunächst die Teilbegriffe Generation und Gerechtigkeit separat definieren und erläutern. Dabei dient die Theorie der Gerechtigkeit von John Rawls als Ausgangspunkt des Gerechtigkeitsverständnisses im Kontext der Analyse von Beziehungen oder Verhältnissen zwischen verschiedenen Generationen. Ergänzend wird der Zusammenhang zwischen Gerechtigkeit und Solidarität betrachtet, da Gerechtigkeit immer auch mit solidarischem Handeln verbunden ist, was mit Pflichten und Verpflichtungen einhergeht.

Nachdem der Gerechtigkeitsbegriff inhaltlich und theoretisch geklärt und mit dem Begriff der Generationengerechtigkeit verbunden wurde, soll anschließend der mehrschichtige Begriff der Generationen näher erläutert werden. Ziel ist, durch die Klärung der im Zusammenhang stehenden Begriffe Generation, Kohorte und Altersgruppe, sowie der damit verbundenen Theorien, ein Generationskonzept zu definieren, das unserer Untersuchung von Generationengerechtigkeit im Sozialstaat Deutschland zugrunde liegt.

Um zu verdeutlichen, dass sich der Schwerpunkt unsere Analyse auf eine intergenerationale Betrachtung stützt ist die Unterscheidung von Generationsbeziehung und Generationsverhältnis von Bedeutung. Hierbei werden Zusammenhänge aber vor allem Unterschiede aufgezeigt. Die Einordnung in einen mikro- und makrotheoretischen Kontext , vertieft die Abgrenzung zueinander. Dennoch soll gezeigt werden, dass die Begriffe Generationenbeziehung und - verhältnis nicht vollständig voneinander getrennt werden können und stets im Zusammenhang betrachtet werden sollten.

Nachdem der Begriff der Generationengerechtigkeit und dessen Teilbegriffe aufgezeigt und besprochen wurden, soll eine hinsichtlich der Fragestellung bedeutende Betrachtung des Wohlfahrtsstaates folgen. Hier soll zu Beginn eine Unterscheidung von Wohlfahrtsstaatstypen vorgenommen werden, so dass die Besonderheiten des Sozialstaats Deutschland herausgearbeitet werden können, ohne die eine Untersuchung von Generationengerechtigkeit bzw. Generationenpolitik in der BRD nur schwer möglich ist. Im weiterem Verlauf soll der soziale Wandel - ausgelöst durch demografischen Wandel, Arbeitslosigkeit und Rentenfinanzierung – mit der Krise des Wohlfahrtsstaates erläutert werden, wobei die Probleme darzustellen sind, mit denen sich die Sozialpolitik als Generationenpolitik auseinander setzen muss.

Anschließend wird die Entwicklung des Sozialstaates Deutschland betrachtet, um einen Bezugspunkt zu bekommen, an dem sich das heutige sozialpolitische Handeln messen kann. Dabei sollen die wichtigsten Ergebnisse und Gesetzgebungen aufgezeigt werden, die dann mit den Leitideen der Generationengerechtigkeit verbunden werden sollen.

Die abschließende Analyse des sozialpolitischen Handelns anhand drei ausgewählter Politikfelder (Bildung, Arbeit und Rente)[3] soll dann die heutige Sozialpolitik der BRD beleuchten, die sich hinsichtlich veränderter gesellschaftlicher Verhältnisse an den Prinzipien der Generationengerechtigkeit messen lassen muss. Dabei soll der Frage nachgegangen werden, ob und in welchem Maße sich das sozialpolitische Handeln der BRD an der Leitidee der Generationengerechtigkeit orientiert. Es soll jedoch nicht geklärt werden, ob Generationengerechtigkeit im deutschen Sozialstaat besteht oder nicht. Dies scheint aufgrund der Komplexität des deutschen Sozialstaates, des stetigen gesellschaftlichen Wandels und der eher ungenauen Festsetzung, wann Gerechtigkeit zwischen den Generationen herrscht, schwer möglich zu sein. Vielmehr soll anhand der Analyse heutiger Sozialpolitik im Bezug zu der Entwicklung und den Eigenschaften des deutschen Sozialstaates aufgezeigt werden, ob Generationengerechtigkeit durch das sozialpolitische Handeln der BRD gefördert bzw. erhöht, beschränkt oder vermindert wird.

Die abschließende Zusammenfassung soll dann noch einmal die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung darstellen und eine Antwort auf die Frage geben, ob das wohlfahrtstaatliche Handeln der deutschen Sozialstaates mit der Leitidee der Generationengerechtigkeit konform geht und ob sich dies auch in der Gesellschaft, also in dem Verhältnis zwischen den Generationen, widerspiegelt.

2 Generationengerechtigkeit

Unter den Begriff der Generationengerechtigkeit fallen mittlerweile zahlreiche Handlungsbereiche, die sich im weitesten Sinne mit Generationsbeziehungen und deren Wahrnehmung, mit verschiedenen Gerechtigkeitstheorien, sowie mit normativen Kriterien zur Beurteilung von Generationengerechtigkeit beschäftigen. Zu diesen Handlungsbereichen zählen Felder wie beispielsweise die soziale Sicherungspolitik, Arbeitslosigkeit, Vermögensbildung, Armut, das Steuersystem und die Staatsverschuldung (Grieswelle 2002, 11f.). Das im allgemeinen Sprachgebrauch so häufig verwendete Wort der Generationengerechtigkeit legt es nahe, für eine nähere Bestimmung der Bedeutung das Wortpaar in die Begriffe Generation und Gerechtigkeit aufzuteilen und diese getrennt zu betrachten. Ziel sollte sein, anschließend durch eine Zusammenführung der einzelnen Bedeutungen ein differenzierter Blick auf die Wortbedeutung von Generationengerechtigkeit zu bekommen, der über die umgangssprachliche Gebräuchlichkeit hinausgeht. Kriterien zur Beurteilung von (vorhandener bzw. nicht-vorhandener, sowie evtl. abnehmender bzw. zunehmender) Generationengerechtigkeit (auch über einen längeren Zeitraum) soll dann möglich sein.[4] Für einen sinnvollen theoretischen Zugang sollen zunächst einige Betrachtungen zu bestimmten Theorien erfolgen, welche sich für eine nähere Bestimmung des Begriffs der Gerechtigkeit anbieten.

2.1 Gerechtigkeit

Seit der Antike steht der Begriff der Gerechtigkeit im Mittelpunkt der Theorie der Politik (Lüscher/Liegle 2003, 203ff.). In philosophischen, religiösen und weltanschaulichen Überlegungen zur Ethik wird Gerechtigkeit teilweise auch in Verbindung mit den Rechten nachrückender Generationen erwähnt (für einen Überblick: Höffe 1997, 91ff.). Bei diesen Überlegungen zum Begriff der Gerechtigkeit wird meist von einem naturgegebenen und sozial bedingten Ungleichgewicht ausgegangen. Von diesem Ausgangspunkt aus stellt sich dann die Frage nach einer Möglichkeit der Minderung bzw. Überwindung solch eines Ungleichgewichts. Gerechtigkeit wird so zu einer Leitidee, die es durch bestimmte Prinzipien der sozialen Ordnung und der Handlungen der Mitglieder bestimmter Gesellschaften zu erreichen gilt. Größtenteils beziehen sich vorhandene Gerechtigkeitstheorien allerdings auf die Ungleichheit zwischen bestimmten Individuen, sozialen Gruppen und/oder Geschlechtern, so dass sich ihre Anwendung auf die Beziehung zwischen Generationen nicht anbietet. Eine Ausnahme stellt die Theorie der Gerechtigkeit von John Rawls dar. Er „beschränkt sich in seiner Theorie der Gerechtigkeit nicht auf systematische bzw. philosophie-historische Untersuchungen, sondern befasst sich mit konkreten Problemen der politisch-sozialen Grundordnung in heutigen Gesellschaften“ (Lüscher/Liegle 2003, 233).[5]

2.1.1 John Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit

Die Theorie der Gerechtigkeit von John Rawls geht speziell auf die Beziehung zwischen verschiedenen Generationen ein. Er sieht in der angestrebten Gerechtigkeit zwischen den Generationen eine sittliche Aufgabe, bei der es hauptsächlich um die Verteilung von öffentlichen Gütern geht. Unter diese öffentlichen Güter fallen beispielsweise Sachkapital, Humanvermögen und bestimmte Institutionen. Das Bestehen dieser öffentlichen Güter ist abhängig vom Verhalten und Handeln bestimmter Generationen. Die ältere Generation muss beispielsweise die Verwaltung öffentlicher Güter übernehmen und so dafür sorgen, dass diese Güter für zukünftige Generationen vorhanden sind bzw. bleiben. Dieses Handeln wird von Rawls mit dem Begriff des Sparens beschrieben. Dieses Sparen ist dann wiederum ein öffentliches Gut, welches eine Art von vertraglicher Verpflichtung zwischen den Generationen darstellt. So ließe sich auch der Ursprung der Verwendung des Begriffs des Generationenvertrags erklären.

Bei der Begründung von Gerechtigkeit geht Rawls von zwei normativen Prämissen aus. Der erste Grundsatz besagt, dass jedermann gleiches Recht auf das umfangreiche Gesamtsystem gleicher Grundfreiheiten hat (Rawls 1979, 336). Der zweite Grundsatz lautet: „Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten müssen [...]unter der Einschränkung des gerechten Spargrundsatzes den am wenigsten Begünstigten den größtmöglichen Vorteil bringen, und sie müssen mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die allen gemäß fairer Chancen offen stehen“ (ebenda). Die Mitglieder einer Gesellschaft einigen sich nach Rawls auf diese Grundsätze, da „die Beteiligten Vertreter von Nachkommenlinien sind, denen jedenfalls ihre näheren Nachkommen nicht gleichgültig sind“ (ebenda, 323). Dass Rawls hier von „näheren Nachkommen“ spricht, lässt erkennen, dass er in seiner Theorie zwei Ebenen der Generationengerechtigkeit beschreibt. Die Ebene der jeweils gesellschaftlichen bzw. familialen Beziehungen zwischen Generationen. Rawls differenziert diese beiden Ebenen nicht durch klare Trennlinien. Vielmehr werden familiale Generationenbeziehungen auch als ein Gleichnis zu gesellschaftlichen Generationenbeziehungen verwendet: Angehörige aufeinanderfolgender Generationen versuchen, zu einem gerechten Sparplan zu kommen, indem sie abwägen, wie viel sie für ihre näheren Nachkommen zu sparen bereit wären und zu welchen Ansprüchen sie sich ihnen gegenüber berechtigt fühlen würden. Wenn sie zu einem unter beiden Gesichtspunkten fair scheinendem Ergebnis kommen, das der Verbesserung der Verhältnisse Rechnung trägt, dann liegt die faire Sparrate vor (ebenda, 324).[6] Somit haben Angehörige verschiedener Generationen Pflichten und Verpflichtungen gegeneinander. Der Grundsatz gegenseitiger Verpflichtungen kann nur aufgrund einer solidarischen Beziehung zwischen den Generationen gelten. Gerechtigkeit ist also auch mit solidarischem Handeln verbunden. Sinngemäß folgt nun ein kurzer Abriss über den Begriff der Solidarität.

2.1.2 Gerechtigkeit und Solidarität

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist mit Solidarität meist ein Gefühl der Zusammengehörigkeit gemeint. Genauer kann Solidarität als „wechselseitige Verbundenheit von mehreren bzw. vielen Menschen verstanden werden, und zwar so, dass sie aufeinander angewiesen sind und ihre Ziele nur im Zusammenwirken erreichen können“ (Rauscher 1988, 1191). Es lassen sich dabei mehrere Faktoren für das Bestehen bzw. Fortbestehen von Generationen ausmachen (bezugnehmend auf: Hondrich/Koch-Arzberger 1992, 18ff.):

Zum Einem stellen die äußeren Ähnlichkeiten (naturhafte Unterschiede) einen Faktor dar, wenn sie im sozialen Zusammenhang besonders auffällig sind und sozial definiert und interpretiert werden. Des Weiteren können gemeinsame Werte und Einstellungen durch tradierte Kultur reproduziert werden und nicht hinterfragte internalisierte Einstellungen sein. Aber auch moderne sozialphilosophische Werthaltungen, wie z. B. Menschenrechte, Demokratie, Gleichheit von Mann und Frau und/oder die oben genannten Grundsätze zur Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Auch zu nennen ist die arbeitsteilige Abhängigkeit, welche durch gemeinsames Interesse am Funktionieren von Arbeitsteilung (ungleiche Funktionen können trotzdem zu der Ansicht führen, dass kooperative arbeitsteilige Prozesse zu „besseren“ Resultaten führen, als Prozesse ohne Arbeitsteilung) zum Entstehen bzw. Fortbestehen von Solidarität führen kann.[7] Ein weiterer Faktor ist die Interaktionshäufigkeit von Individuen, die über Gewohnheit zu wachsender Vertrautheit führen kann und so zum Entstehen von Solidarität beiträgt.

Eine wichtige Rolle spielt der Begriff bzw. die Wahrnehmung von Gerechtigkeit. Bei der Wahrnehmung einer gemeinsamen Aufgabe hängt das Engagement der Beteiligten auch von ihrem Gefühl ab, inwieweit die anderen Beteiligten sich in einem angemessenen Verhältnis einbringen. Der Eindruck, dass bestimmte Lasten oder Leistungen ungleich verteilt sind, kann dazu führen, dass Solidarität nicht entstehen kann bzw. untergraben wird. Hierbei liegt also ein ausdrücklicher Zusammenhang von Gerechtigkeit und Solidarität vor.

Nicht zuletzt sorgt auch das initiierende Handeln und Organisieren für das Bestehen von Generation. Ein Anstoß zu solidarischem Handeln kann durch Vorleistungen gegeben werden. Das Risiko, dass es nicht zu wechselseitigem Handeln kommt, kann durch Organisation bzw. Absprache von Handlungen nach vorgegebenen Regeln verringert werden. Gemeinsame „Gegner“ und/oder Bedrohung von „Außen“ können ebenfalls ein Faktor zur Entstehung von Solidarität sein. Der Gegner muss nicht unbedingt in Form einer Person existieren; er kann auch ein Ding bzw. eine Sache oder Idee sein (z. B. arbeitsplatzbedrohende Maschinen oder unterschiedliche Ideologien oder Staatsformen, wie beispielsweise der Ost-West-Konflikt).

Hält man sich an die oben genannten Faktoren, so lässt sich sagen, dass zwischen Solidarität und Gerechtigkeit ein wechselseitiger Zusammenhang besteht und dass das eine nicht ohne das andere bestehen kann. So bedeutet eine Variation des Faktors Gerechtigkeit (beispielsweise durch sozialen Wandel) einen Wandel der Solidarität und umgekehrt. Vor diesem Hintergrund kann jetzt explizit auf den Begriff der Generationengerechtigkeit eingegangen werden.

2.2 Begriff der Generationengerechtigkeit

Das Wort Generationengerechtigkeit findet in Deutschland seit Beginn der 80er Jahre zunehmend Verwendung. Der Begriff wurde zu Anfang hauptsächlich in der Literatur zum Sozialstaat und insbesondere im Zusammenhang mit Überlegungen zur Rentenversicherung bzw. Altersversorgung verwendet. Seit den letzten 15 Jahren wird er verstärkt in der Literatur zu Generationenkonflikten verwendet.[8] In der, seit den letzten 10 Jahren wachsenden Zahl an Veröffentlichungen zu dem Thema der Nachhaltigkeit, wurde Generationengerechtigkeit zu einem zentralen Begriff.[9] Auch in politischen Debatten und Parteiprogrammen wird der Begriff in letzter Zeit häufiger verwendet als früher.

Der Begriff wird oftmals verschieden gedeutet: Als Gerechtigkeit zwischen den Generationen, sowie als Gerechtigkeit innerhalb einer Generation. In der vorliegenden Arbeit wird der Begriff jedoch ausschließlich als ein beschreibender Begriff für die Gerechtigkeit zwischen verschiedenen Generationen verwendet: „Das Wort „Generationengerechtigkeit“ als Zusammenhang der Worte Generation und Gerechtigkeit kann nach dem Kriterium „Innerer Wortsinn“ nur Gerechtigkeit zwischen den Generationen, nicht innerhalb einer Generation bedeuten. „Geschlechtergerechtigkeit“ – um ein verwandtes Wort zu nehmen – bedeutet auch Gerechtigkeit zwischen Männern und Frauen. Versuche „Generationengerechtigkeit“ als Überbegriff sowohl für intra- als auch für intergenerationelle Gerechtigkeit umzudefinieren, sind nach Kriterien für wissenschaftliche Definitionen nicht zulässig, da eine solch weite Definition Erkenntnismöglichkeiten abschneiden würde“ (Tremmel 2003, 33). Der Begriff der Generationengerechtigkeit kann sich auf verschiedene Formen der Lebensführung und Ordnungsgestaltung beziehen. „An Handlungsbereichen zu erwähnen sind Verteilung von Gütern wie Einkommen, Konsum, freier Zeit, Aufstiegsmöglichkeiten, Statussymbole, sozialer Sicherung; die Teilhabe an Willensbildungsprozessen und an der Ausübung und Kontrolle von Herrschaft; die Erziehung und sozio-kulturelle Eingliederung des Nachwuchses, aber auch die Aufgabenbestimmung für ältere Menschen und deren Betreuung und Pflege“ (Grieswelle 2001, 3). Aus den oben genannten Grundsätzen von John Rawls lässt sich somit ableiten, dass Generationengerechtigkeit vorhanden ist, wenn die Chancen zukünftiger Generationen (nachrückender Generationen) auf die Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse und auf das Vorhandensein öffentlicher Güter so groß sind, wie die der heutigen Generation (heute mittleren und älteren Generation) (ebenda, 34). Diese Definition geht über die Grundsätze von Rawls hinaus, da sie sich explizit auch auf die Chancen der Befriedigung von Bedürfnissen bezieht und nicht nur auf eine faire Sparrate. Hier lässt sich ein generelles Problem bei der Definition von Generationengerechtigkeit feststellen. Es ließe sich immer auch zwischen wahrgenommener Gerechtigkeit und faktischer Gleichheit unterscheiden. Wenn wir zusätzlich die bloße Möglichkeit auf die Befriedigung als Chance hinnehmen, wird klar, dass der Begriff der Generationengerechtigkeit als eine abhängige Variable nur schwer einzugrenzen ist. Im später folgenden Teil über verschiedene Politikfelder des Sozialstaats wird daher weniger auf die Wahrnehmung von Gerechtigkeit, als vielmehr auf eine Verteilungsgerechtigkeit eingegangen.

Eine eindeutige Operationalisierung des Begriffs findet auch in den dieser Arbeit zugrunde liegenden Texten nicht statt. In der vorliegenden Arbeit werden normative Kriterien für Generationengerechtigkeit aufgestellt. Es wird dabei Bezug auf die Bestimmung des Gerechtigkeitsbegriffs genommen, wie sie im Bereich der Gerechtigkeitsphilosophie erfolgt. Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit bietet dafür klare Leitlinien für gerechte Verteilungsregeln. Eine für empirische Zwecke sinnvolle Operationalisierung für den Begriff im Allgemeinen soll in unserer Arbeit nicht erfolgen. Die beiden Möglichkeiten, den Begriff der Gerechtigkeit zu schärfen (Gerechtigkeitsphilosophie und empirische Gerechtigkeitsforschung), werden also klar getrennt (Mühleck/Wegener 2004, 3). Die empirische Gerechtigkeitsforschung bezieht sich eher auf die Wahrnehmung von Gerechtigkeit innerhalb der Bevölkerung und eventuell entstehende Akzeptanzprobleme und bietet sich daher als Beurteilungskriterium für unsere Fragestellung nicht an. In unserer Vorgehensweise werden einzelne Politikfelder beleuchtet und Folgen politischen Handelns nach den Gesichtspunkten der oben genannten Kriterien für Generationengerechtigkeit beurteilt. Es wird also untersucht, inwieweit sich politisches Handeln auf die Leitidee der Generationengerechtigkeit bezieht und wenn dies der Fall ist, mit welchen Mitteln versucht wird, diese Leitidee umzusetzen. Werden die einzelnen Politikfelder in Verbindung zur Leitidee der Generationengerechtigkeit gesetzt (Tremmel 2003, 38), lassen sich folgende Aussagen treffen:

In der Alterspolitik (speziell Renten und Rentensicherung) muss für zukünftige Generationen das gleiche Beitrags-Leistungs-Verhältnis (Rendite) erreicht werden, wie für die heute älteren und früheren Generationen. Die allgemeine Arbeitslosenquote sollte nicht höher liegen als zu vorherigen Zeiten. Ebenso sollte die Quote Jugendlicher ohne Arbeit nicht über der allgemeinen Arbeitslosenquote liegen. Die Bildungschancen (und Ausbildungschancen) müssen für jede Generation so vorhanden sein, dass es den Mitgliedern der jeweiligen Generation möglich ist, ein selbstbestimmtes und sozial verantwortungsvolles Leben zu führen. Bildungspolitik ist somit dem Grundsatz „jedem das Gleiche“ verpflichtet (Lüscher/Liegle 2003, 223). In der allgemeinen Steuerpolitik darf die Zins-Steuer-Quote (der Anteil der Staatseinnahmen, der für den Schuldendienst ausgegeben wird) für zukünftige Generationen nicht ansteigen. Mit nicht erneuerbaren Energieressourcen muss so umgegangen werden, dass zukünftige Generationen die Gelegenheit gegeben wird, die Ressourcen durch Alternativen zu ersetzen. Ebenso darf das Ökosystem mit schädlichen Stoffen nur so weit belastet werden, wie diese von der Natur abgebaut werden können.

Ein offensichtliches Problem dieser getroffenen Aussagen bleibt der Zeitfaktor der betrachteten Politikfelder. Jedes Politikfeld ist Schwankungen ausgesetzt, deren Dauer schwer oder gar nicht voraussagbar ist. Aussagen darüber, wann politisches Handeln im Sinne der Generationengerechtigkeit in bestimmten Feldern versagt, sind nur in einem gewissen Rahmen und evtl. nach einem längeren Beobachtungszeitraum möglich. Hinzu kommt, dass sich die einzelnen Politikfelder gegenseitig beeinflussen und auch immer von Entwicklungen außerhalb der Politik (z.B. Wirtschaft und Produktivität) abhängig sind. Diese wechselseitigen Abhängigkeiten werden in den Theorien zur Entwicklung und Zukunft des Sozialstaats, wie sie im später folgenden Abschnitt beschrieben werden sollen, besonders deutlich.

3 Generation – Begriffe, Konzepte, Theorien

Dem Begriff „Generation“ kommt in verschiedenen wissenschaftlichen Arbeiten meist unterschiedliche Bedeutung zu. Dabei fehlt eine verbindliche Definition, um aus verschiedenen Blickwinkeln gleiche Sachverhalte zu analysieren. Unter dem Begriff der Generation fallen zudem Begriffe wie „Kohorten“ oder „Altersgruppen“, die teilweise synonym verwendet werden. Die Mehrschichtigkeit des Generationsbegriffes befördert unterschiedliche Verwendungen zur Analyse verschiedenartige Phänomene, was Chancen und Risiken beinhaltet (Struck 2004, 50).

Um nun eine Grundlage zu schaffen, auf der die Analyse der Generationengerechtigkeit im Sozialstaat bauen kann, wird im Folgenden die Klärung der verschiedenen Generationsbegriffe sowie die Beschreibung der wichtigsten Generationskonzepte im Mittelpunkt stehen. Neben den begrifflichen, zumeist definitorischen Bestimmungen von Generation, Kohorte und Altersgruppe wird ein Einblick in die Theorie historischer Generationen von Karl Mannheim, die Kohortentheorie von Norman Ryder und die alterssoziologische Generationstheorie von Martin Kohli gegeben, um die Verwendungsweisen der Generationskonzepte zu verdeutlichen. Dabei sollen Abgrenzungen und Erweiterungen der vorhandenen Konzepte dazu dienen, das unserer Analyse zu Grunde liegende Generationskonzept zu veranschaulichen. Zudem werden die Begriffe Generationsbeziehungen und Generationsverhältnisse, mikro- bzw. makrotheoretisch unterschieden, um den analytischen Rahmen dieser Arbeit abzustecken.

Nachdem das von uns verwendete Generationskonzept herausgearbeitet und aufgezeigt wurde, soll anschließend der Zusammenhang von Generation und staatlichen Handeln betrachtet werden. Hierbei spielt der Begriff der Altersgruppe als politische Kategorie eine besondere Rolle und soll verdeutlichen, dass politisches vor allem sozialstaatliches Handeln als einflussreicher Faktor das Generationsverhältnis und im speziellen die Generationengerechtigkeit mitbestimmt und verändert.

[...]


[1] Dies zeigt sich an der relativ großen Zahl an Beiträgen zu diesem Thema: Literaturüberblick Krebs (2002)

[2] Vgl. Die Bundesregierung: Perspektiven für Deutschland. Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung. Beschlossen am 17. April 2002. www.dialog-nachhaltigkeit.de

[3] Die ausgewählten Politikfelder stehen in direkter Verbindung zu den vergleichenden Altersgruppen bzw. Generationen: Kinder und Jugendliche – Bildungspolitik; Erwachsene – Arbeitsmarktpolitik; Alte – Rentenpolitik/ Alterspolitik. Diese Auswahl scheint am Bedeutendsten zu sein, um Gerechtigkeit zwischen Generationen zu betrachten. Weitere Politikfelder: Vgl. Lüscher/ Liegle (2003) und Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (2003).

[4] Für nahezu jedes Wort gibt es einen gewöhnlichen Sprachgebrauch. Dadurch ist die Bedeutung des Wortes jedoch noch kein festumgrenzter Bereich. Vergleichenswert sind hierzu Uwe Wesels Ausführungen zu der Ungenauigkeit der Sprache (Wesel 1984, 177ff.). Auch wenn sich Wesels Anmerkungen beispielhaft auf die Theorie und Methode der Rechtswissenschaft beziehen, bieten sie wichtige Grundüberlegungen zu der näheren Bestimmung der Bedeutung von Begriffen.

[5] Erwähnenswert ist hier auch der Zeitpunkt der engeren theoretischen Verbindung der Begriffe Generation und Gerechtigkeit. Dieser fällt augenscheinlich mit der fortschreitenden Entwicklung des Sozialstaats als eine Instanz der (Um-)Verteilung von verschiedenen Ressourcen zusammen. Dieser Prozess wird in den späteren Ausführungen zu verschiedenen Politikfeldern des (deutschen) Sozialstaats noch einmal näher betrachtet.

[6] „Zwischen Generationen in Familie und Gesellschaft existieren spannende Verbindungen (Kohli/Szydlik 2000) – entsprechende empirische Analysen sind hingegen Mangelware.“ (Szydlik 2004, 21)

[7] Hierzu vergleichenswert auch Durkheims Ausführungen zur Arbeitsteilung und Solidarität (Durkheim 1960, 100f.)

[8] Als beispielhafte Literaturauswahl der anfänglichen Verwendung des Begriffs der Generationengerechtigkeit siehe: Fogt (1982); Gronemeyer (1989); Schüller (1995); Tremmel (1996)

[9] Ein weites Feld zu Diskussionen über Generationengerechtigkeit, hauptsächlich als Überlegungen zu den Rechten zukünftiger Generationen, findet sich auch in juristischer Literatur. Diese wird jedoch in der vorliegenden Arbeit aufgrund der speziellen, sich von sozialwissenschaftlichen Überlegungen stark abgrenzenden, juristischen Literatur vernachlässigt.

Ende der Leseprobe aus 59 Seiten

Details

Titel
Generationengerechtigkeit im Sozialstaat Deutschland
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Institut für Sozialwissenschaften)
Veranstaltung
Sozialer Wandel und historischer Generationenbegriff
Note
1,7
Autoren
Jahr
2006
Seiten
59
Katalognummer
V56886
ISBN (eBook)
9783638514552
ISBN (Buch)
9783638721493
Dateigröße
667 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Generationengerechtigkeit, Sozialstaat, Deutschland, Sozialer, Wandel, Generationenbegriff
Arbeit zitieren
Christian Wenske (Autor:in)F. Neumann (Autor:in)T. Klette (Autor:in), 2006, Generationengerechtigkeit im Sozialstaat Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56886

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