Die Ablösung des geltenden Umsatzsteuersystems mit Vorsteuer-Abzugsmöglichkeit durch ein Reverse–Charge–Modell


Hausarbeit, 2006

29 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Vorgehensweise

2. Ursachen der Steuerhinterziehung
2.1 Karussellgeschäfte
2.2 Weitere Ursachen von Umsatzsteuermindereinnahmen

3. Theoretische Funktion des Mittler- und Cross- Check- Modell
3.1 Das Mittler- Modell
3.2 Cross- Check- Verfahren
3.2.1 Generelle Ist-Versteuerung
3.2.2 Funktion des Cross- Check

4. Reverse- Charge, Änderung der Steuerschuldnerschaft
4.1 Funktion des Reverse- Charge- Verfahren
4.2 Umfang des Reverse- Charge- Verfahren
4.3 Reverse- Charge- Verfahren / Vorsteuerverrechnung
4.4 Reverse- Charge- Verfahren / Gesamtschuldnerhaftung
4.5 Reverse- Charge- Verfahren in der Praxis
4.5.1 Österreich
4.5.2 Deutschland

5. Vorteile des Reverse- Charge- Verfahren

6. Nachteile des Reverse- Charge- Systems
6.1 Risiko für Unternehmer
6.2 Kosten des Verfahrens
6.3 Neue Betrugsmöglichkeiten

7. Fazit

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

Die Steuereinnahme, welche der deutsche Staat aus der Umsatzsteuer im Jahr 2005 erzielte, betrug 139,7 Milliarden Euro. Die Umsatzsteuer betrug somit ca. 31 % der gesamten Steuereinnahmen und stellt damit noch vor der Lohnsteuer die größte Einnahmequelle des Staates dar.[1]

Somit kommt der Umsatzsteuer unter fiskalpolitischen Gesichtspunkten eine tragende Rolle zu. Die Entwicklung des Umsatzsteueraufkommens blieb jedoch seit Jahren hinter den Zahlen zurück, die sich aus den volkswirtschaftlichen Daten zum Endverbrauch ergeben. In den Jahren 2001 bis 2003 war das Aufkommen sogar rückläufig, so dass sich die beim Erlass des Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes vom 19. Dezember 2001 erhofften Mehreinnahmen allein für das Jahr 2004 von jährlich 2,6 Mrd. € nicht realisieren ließen. Ein Erfolg des Gesetzes kann sich daher allenfalls in der Weise darstellen, dass der Rückgang des Aufkommens seit 2001 nicht noch stärker ausgefallen ist. Das Ifo- Institut für Wirtschaftsforschung schätzt den Steuerausfall durch Umsatzsteuerhinterziehung in Deutschland auf eine Steuerhinterziehungsquote von 10 %, somit ungefähr 14 Milliarden Euro in 2005. Die deutsche Steuergewerkschaft schätzt den Umsatzsteuerausfall wegen Betrugs gar auf 21 Milliarden Euro. Im gesamteuropäischen Raum geht man in diesem Bereich von Steuerausfällen von ungefähr 100 Milliarden Euro aus. Hieran wird deutlich, das der Betrug im Rahmen der Umsatzsteuer nicht nur ein deutsches, sondern vielmehr ein europäisches Problem darstellt. Zu bedenken ist ebenfalls, dass nicht nur die Steuereinnahmen, sondern auch die Volkswirtschaft zu Lasten der Allgemeinheit geschädigt wird. Steuerehrliche Unternehmer geraten durch Umsatzsteuerbetrügereien anderer Unternehmer, wie zum Beispiel den Karussellgeschäften auf die im Rahmen dieser Arbeit später eingegangen wird, in Konkurrenzdruck und werden schlimmstenfalls vom Markt verdrängt. Somit hat das Problem auch eine wirtschaftspolitische Relevanz. Aus diesen Gründen steht das bisherige Umsatzsteuersystem in Deutschland und in anderen Mitgliedstaaten der EU auf dem Prüfstand.[2]

Es werden verschiedene Modelle und Systemveränderungen diskutiert, mit denen der Umsatzsteuerbetrug eingedämmt werden und somit zu einer Erhöhung dieser Einnahmequelle führen soll. Zu den in Deutschland meist diskutierten Vorschlägen zählen das Mittler-Modell, das Reverse – Charge – Modell / Vorsteuerverrechnung, sowie das Reverse – Charge – Modell mit Gesamtschuldnerhaftung.[3]

Im Rahmen dieser Arbeit wird hauptsächlich auf die theoretische Funktion, die Vor- und Nachteile, sowie die Umsetzbarkeit des Reverse - Charge - Verfahrens eingegangen.

1.2 Vorgehensweise

- Zum Verständnis warum es Überlegungen bezüglich eines Systemwechsels in der Umsatzsteuer gibt wird in Kapitel 2 ein kurzer Überblick über die Ursachen der Umsatzsteuerhinterziehung gegeben. Zur Verdeutlichung wird das Betrugsmodell des Karussellgeschäfts und weitere Ursachen von Umsatzsteuermindereinnahmen erläutert.
- Das Kapitel 3 beschäftigt sich mit der theoretischen Funktion des Mittler- Modell, sowie des Cross- check- Verfahrens als Abgrenzung zum Reverse- Charge- Verfahren.
- Kapitel 4 befasst sich ausschließlich mit dem Reverse- Charge- Modell hinsichtlich der theoretischen Funktion des Systems, seinen Ansätzen die Betrugsmöglichkeiten des zur Zeit aktuellen Umsatzsteuersystems zu unterbinden oder zumindest einzudämmen, sowie der Erfahrungswerte aus der Praxis am Beispiel Deutschlands und Österreichs.
- Die Kapitel 5 und 6 beschäftigen sich mit den Vor- und Nachteilen, welche sich aus einem Systemwechsel ergeben würden.

2. Ursachen der Umsatzsteuerhinterziehung

Die Ursachen für den Umsatzsteuerbetrug liegen hauptsächlich in der Einfachheit des Systems der Umsatzbesteuerung, welches im Wesentlichen auf Vertrauen seitens des Staates gegenüber dem Unternehmer basiert. Im bestehenden Netto - Allphasen - Umsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug wirkt die Umsatzsteuer innerhalb der Unternehmerkette im Ergebnis neutral . Eine Belastung mit Umsatzsteuer tritt erst ein, wenn der Leistungsempfänger die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer in Abzug bringen kann. Die Möglichkeiten für einen Betrug sind vielfältig. Beispielhaft kann hier die Nichterklärung von umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen, Erklärung von Vorsteuerbeträgen aus gefälschten Rechnungen, organisierter Umsatzsteuerbetrug, wie bei umsatzsteuerlichen Karussellgeschäften, sowie Steuerausfälle aufgrund von so genannten betrügerischen Insolvenzen genannten werden.[4]

2.1 Karussellgeschäfte

Im Rahmen der Umsatzsteuer-Karussellgeschäfte werden zumeist hochwertige Waren steuerfrei von einem Unternehmen an eine Scheinfirma in einem anderen EU-Mitgliedstaat geliefert. Von dort werden die Waren zur Verschleierung der Lieferwege an andere Unternehmer weitergeliefert. Die dafür von der Scheinfirma geschuldete Umsatzsteuer wird jedoch nicht an das Finanzamt abgeführt. Bevor das Finanzamt die Steuerschuld eintreiben kann, ist diese Firma wieder verschwunden. Der letzte Unternehmer in diesem Karussell liefert die Ware wieder steuerfrei ins Ausland an die erste Firma in diesem Kreislauf. Er nimmt jedoch den Vorsteuerabzug aus dem Erwerb dieser Ware gegenüber dem Finanzamt in Anspruch. Dadurch entsteht dem Fiskus ein Verlust in Höhe der ausgezahlten Vorsteuer. Die Ware wird dementsprechend immer billiger. Dieser Warenkreislauf lässt sich beliebig oft wiederholen.[5] Hier liegt neben des Umsatzsteuerbetruges auch das Problem der Schädigung der Volkswirtschaft. Durch die betrügerischen Karussellgeschäfte können die Waren erheblich günstiger verkauft werden, als dies ein steuerehrliches Unternehmen tun könnte. Daher ist die Eindämmung dieser Betrugsfälle nicht nur aus fiskalischer, sondern auch aus wirtschaftpolitischer Sicht geboten.

Die Beteiligen in einem Karussellgeschäft werden wie folgt benannt:

- Missing Tradern : Scheinfirmen beziehungsweise nicht operative Firmen mit Scheinlieferungen, welche die geschuldete Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt weiterleiten, sondern nach wenigen Monaten spurlos verschwinden.
- Buffer Companys : Aktive, operative Firmen in der Betrugskette, die ihren steuerlichen Pflichten nachkommen, um so dem Verdacht des Finanzamtes zu entgehen.
- Distributoren: Großhändler bzw. Abnehmer der „umlaufenden“ Ware, die für einen reibungslosen Ablauf des Betruges die Waren direkt abnehmen und in einem Mitgliedstaat verteilen.

Beispiel:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ausland

Modellbeschreibung eines Karussellbetruges:

Unternehmer B befindet sich im Besitz einer marktgängigen Ware mit einem Netto-Marktpreis von 100,- €, die er ohne weiteres für 100,- € zuzüglich 16,- € Umsatzsteuer an Endverbraucher verkaufen könnte. Statt dessen verkauft er zunächst die Ware zum Preis von 100,- € steuerfrei an den ausländischen Unternehmer C (innergemeinschaftliche Lieferung oder Export). Dieser wiederum verkauft die Ware an den inländischen Unternehmer A ebenfalls steuerfrei zum Preis von 100,- € (innergemeinschaftlicher Erwerb oder Import des A). Unternehmer A verkauft die Ware zum Bruttopreis von 100,- € an den B, weist in der Rechnung die darin enthaltene Umsatzsteuer von 14,- € aus und führt diese nicht an das Finanzamt ab. Unternehmer B macht den Vorsteuerabzug in Höhe von 14,- € geltend und verkauft die nunmehr zum Einstandspreis von 86,- € erworbene Ware für 100,- € zuzüglich Umsatzsteuer an den Endverbraucher E.[6]

Der Umsatzsteuerbetrug ist grundsätzlich darin begründet, dass Unternehmer A seine Steuerschuld von 14,- € nicht abführt. Das Karussellgeschäft ist hier nur notwenig, um B einen Vorsteuerabzug zu verschaffen, ohne dass ihm ein Vergehen nachgewiesen werden kann, da im Beispiel eine Warenlieferung tatsächlich stattgefunden hat und umsatzsteuerlich richtig behandelt wurde.

2.2 Weitere Ursachen von Umsatzsteuermindereinnahmen

Der Bundesrechnungshof beanstandet insbesondere auch Mindereinnahmen in der Baubranche, wenn es um Steuerausfälle bei Globalzession (Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger hinreichend bestimmter Forderungen) und Insolvenz des Kreditnehmers und die Grundstücksveräußerungen mit Umsatzsteueroption, sowie die Leasing- und Mietkaufmodelle bei teuren und langlebigen Wirtschaftsgütern mit planmäßiger Insolvenz des Leasingnehmers bzw. Mietkäufers geht. Ein enormer Steuerausfall entsteht auch ohne betrügerisches Zutun aus den Situationen, in denen die Insolvenzen nicht planmäßig verlaufen, sondern die sich schlicht aus der momentan wirtschaftlich schlechten Situation heraus ergeben.

Eine weitere Möglichkeit ist die Geltendmachung von Vorsteuer aus gefälschten Rechnungen. Ein Unternehmen hat bei Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes einen Anspruch auf Erstattung der aus dieser Rechnung resultierenden Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt. Hier wird nicht darauf abgestellt, ob der Leistungserbringer oder Rechnungssteller die Umsatzsteuer bereits abgeführt hat. Somit ist eine Betrugs- oder einfach gesagt nur eine Anfälligkeitsmöglichkeit des Systems gegeben, da gerade in diesem Bereich nur wenige Kontrollen von Rechnungen, etwa durch die Fertigung und Auswertung von Kontrollmitteilungen durch die Finanzämter stattfinden, oder diese zu spät durchgeführt werden.[7]

3. Theoretische Funktion des Mittler- und Cross- check- Modell

3.1 Mittler- Modell

Das Mittler- Modell des rheinland-pfälzischen Finanzministers Mittler, aus welchem sich das Reverse- Charge- Modell entwickelte, sieht für sämtliche Leistungen eine Vorstufensteuerbefreiung im zwischenunternehmerischen Bereich mit Vorsteuerabzugsberechtigung vor. Hierfür soll Unternehmern, welche als freie Erwerber bezeichnet werden, eine sogenannten F-Nummer (F steht für frei / free) erteilt werden, mit welcher sie dem leistenden Unternehmer zu erkennen geben, das sie zum Vorsteuerabzug berechtigt wären und somit der Umsatz steuerfrei behandelt wird. Der leistende Unternehmer hat über ein elektronisches Meldesystem die Gültigkeit der F-Nummer zu überprüfen und in der Folge eine Rechnung ohne Umsatzsteuer zu erstellen. Der Umsatz ist vom Leistungsempfänger und vom Leistenden unter Angabe der F-Nummer der Behörde zu melden. Ausgenommen sind Umsatzgeschäfte bis zu einer Bagatellegrenze von 1.000,- € und mit Abnehmern, die nicht oder pauschal zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.[8]

3.2 Cross- check- Verfahren

3.2.1 Generelle Ist- Versteuerung

Das Cross- check- Verfahren erfordert zunächst einen Wechsel von der Soll- Versteuerung auf eine generelle Ist- Versteuerung. Der Leistende Unternehmer soll somit erst dann seine Umsatzsteuer anmelden und abführen, wenn er das Geld für den Umsatz erhalten hat. Im Gegenzug kann der Leistungsempfänger Vorsteuer erst dann geltend machen, wenn er die Rechnung des leistenden Unternehmers bezahlt hat. Der Vorschlag des Wechsels der Versteuerung von Soll zu Ist sieht weiterhin vor, dass der Leistungsempfänger statt an den Leistungsgeber die Umsatzsteuerschuld mit befreiender Wirkung an eine zentrale Finanzbehörde abführt. Somit ist für den Leistungsempfänger sichergestellt, dass die Umsatzsteuer abgeführt wurde und ihm somit keine Probleme bei der Durchsetzung seines Vorsteueranspruch entstehen.

3.2.2 Funktion des Cross- Check

Im Cross- Check- Verfahren wird ein Abgleich zwischen dem Ausgangsumsatz des leistenden Unternehmers mit dem Eingangsumsatz des Leistungsempfängers durchgeführt. Um dieses Verfahren durchführbar zu machen müssen sämtliche Ausgangs- und Eingangsumsätze, welche einen noch nicht festgelegten Bagatellebetrag übersteigen, es wird über eine Grenze von 500,- € oder 1.000,- € diskutiert, elektronisch angemeldet werden. Des Weiteren müsste eine generelle monatliche Erklärungs- und Zahlungspflicht für sämtliche Unternehmer eingeführt werden. Somit wäre sichergestellt, dass Vorsteuerbeträge nur für solche Umsätze erstattet werden, für welche bereits die Umsatzsteuer abgeführt wurde.[9]

[...]


[1] Vgl. Bundesministerium der Finanzen / Steuereinnahmen – aktuelle Ergebnisse (siehe Anlage, Tabelle 11).

[2] Vgl. Deutscher Bundestag, (Öffentliche Anhörung, 2004), 15. Wahlperiode, Protokoll Nr. 15/77.

[3] Vgl. Gebauer, Andrea (Entwicklung des Umsatzsteueraufkommens, 2003), ifo – Schnelldienst 6/2003 – 56. Jahrgang.

[4] Vgl. Mittler, Gernot (Mehrwertsteuer als Achillesverse, 2004), UR 1/2004, 5ff..

[5] Vgl. Tiedtke, Walter (Umsatzsteuerbetrug in Theorie und Praxis), UR 1/2004, 7ff..

[6] Bundesrechnungshof (Steuerausfälle bei der Umsatzsteuer, 2003), vom 03.09.2003, S. 22.

[7] Vgl. Kühn, Alfons (Betrugsresistente Umsatzsteuer, 2003), UR 11/2003, S. 531 ff..

[8] Vgl. Ammann, Gunter (Überlegungen Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung, 2002), UR 6/2002, S. 259.

[9] Vgl. Hendricks, Barbara (Ist-Versteuerung und Cross- check, 2004), ifo Schnelldienst 2/2004 - 57. Jahrgang.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Die Ablösung des geltenden Umsatzsteuersystems mit Vorsteuer-Abzugsmöglichkeit durch ein Reverse–Charge–Modell
Hochschule
Verwaltungshochschule Rotenburg a. d. Fulda
Note
2,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
29
Katalognummer
V56642
ISBN (eBook)
9783638512787
ISBN (Buch)
9783638664752
Dateigröße
587 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ablösung, Umsatzsteuersystems, Vorsteuer-Abzugsmöglichkeit, Reverse–Charge–Modell
Arbeit zitieren
Dennis Schwalbach (Autor:in), 2006, Die Ablösung des geltenden Umsatzsteuersystems mit Vorsteuer-Abzugsmöglichkeit durch ein Reverse–Charge–Modell, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56642

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