Fiskalpolitische Erfahrungen in Föderationen mit gemeinsamer Währung


Seminararbeit, 1999

15 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

1 Einführung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2 Die Bundesrepublik Deutschland
2.1 Die Finanzverfassung
2.1.1 Die Verteilung der Aufgaben
2.1.2 Die Verteilung der Ausgaben
2.1.3 Die Verteilung der Einnahmen
2.1.4 Die Rolle der Gemeinden
2.2 Die Veränderungen im Laufe der Zeit
2.2.1 Die Entwicklung zwischen 1949 und 1990
2.2.2 Die besondere Situation nach der deutschen Wiedervereinigung
2.3 Bestandsaufnahme und Beurteilung
2.3.1 Die Ausgabenseite
2.3.2 Die Einnahmenseite
2.3.3 Der Finanzausgleich
2.3.4 Beurteilung
2.4 Forderungen des Sachverständigenrates

3 Die USA
3.1 Der Hintergrund
3.2 Zentralistische Tendenzen
3.2.1 Revenue Sharing
3.2.2 Federal Grants
3.2.3 Mandates
3.3 Bewertung
3.4 New Federalism

4 Schlußbetrachtung

1 Einführung

1.1 Problemstellung

Das Ziel eines Staates sollte es sein, einen effizienten Einsatz der gegebenen Ressourcen, eine möglichst homogene Einkommensverteilung und einen hohen Beschäftigungsstand bei vertretbarer Preisstabilität zu gewährleisten. Man kann also die Effektivität des öffentlichen Sektors an dem Grad der Lösung des Allokations-, Distributions-, und Stabilitätsproblems feststellen.

Ausgehend von der Beurteilung zweier extremer Staatsformen, nämlich der mit einer vollkommen zentralisierten und der mit einer weitgehend dezentralisierten Organisation, kommt man zu dem Schluß, daß eine Zwischenform beider Modelle die beste Lösung darstellt. In einer Föderation, in der neben einer Zentralregierung auch dezentrale Regierungseinheiten existieren, können die Vorteile beider Extrema kombiniert und gewichtige Nachteile ausgeschaltet werden.

Es entsteht die Theorie des fiskalischen Föderalismus, die sich mit einer sinnvollen Aufteilung der staatlichen Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen in einem politischen System mit mindestens zwei staatlichen Ebenen beschäftigt.

Im Rahmen dieser Hausarbeit sollen praktische Erfahrungen, die in Föderationen mit unterschiedlichem Zentralisierungsgrad gemacht wurden gegenübergestellt werden. Es sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die der Bestimmung einer optimalen Struktur des öffentlichen Sektors hinsichtlich der Zuordnung von Entscheidungsbefugnissen und Verantwortlichkeiten auf zentrale und dezentrale gesellschaftliche Ebenen dienen können.

1.2 Gang der Untersuchung

Zunächst wird das Beispiel Deutschlands betrachtet. Einer Erläuterung der bestehenden Finanzverfassung, deren Grundzüge bei Gründung der Bundesrepublik 1949 im Grundgesetz festgehalten wurden, folgt eine Darstellung der Veränderungen, die bis zum heutigen Zeitpunkt vorgenommen wurden. Danach wird eine Bestandsaufnahme und Beurteilung der jetzigen Situation der Finanzverfassung vorgenommen, bei der auch besonders auf die Schwierigkeiten im Zuge der deutschen Wiedervereinigung eingegangen wird.

Im darauffolgenden Abschnitt wird im Vergleich zu Deutschland die Auslegung und Entwicklung des Fiskalföderalismus in den Vereinigten Staaten von Amerika dargestellt und bewertet.

Schließlich sollen in Anbetracht dieser beiden Beispiele Überlegungen angestellt werden, inwieweit die Fiskalpolitik innerhalb der Europäischen Union eher dezentral von den Mitgliedsstaaten oder von einer Zentralregierung aus vorgenommen werden sollte.

2 Die Bundesrepublik Deutschland

2.1 Die Finanzverfassung

Die deutsche Finanzverfassung unterstreicht grundsätzlich den föderalen Aufbau des Staates, wie er in Art. 20 Abs. 1 GG festgehalten ist. Deren wesentlichen Regelungen lassen sich ebenfalls dem Grundgesetz entnehmen. Der Übersichtlichkeit halber wird eine Unterscheidung zwischen Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverteilung auf die verschiedenen staatlichen Ebenen, insbesondere Bund und Länder, vorgenommen.[1]

2.1.1 Die Verteilung der Aufgaben

Zunächst gilt der Grundsatz der Länderzuständigkeit gemäß Art. 30 GG, der besagt, daß die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder ist, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt.

Genauere Eingrenzungen der Befugnisse der Länder bezüglich der Gesetzgebung sind den Artikeln 70 bis 75 des Grundgesetzes zu entnehmen. Auch hier wird auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder verwiesen, die jedoch durch die dem Bund zustehenden Gesetzgebungsbefugnisse stark eingeschränkt ist. Im Zuge der ausschließlichen und der konkurrierenden Gesetzgebung, sowie der Möglichkeit der Erlassung von Rahmenvorschriften für die Länder stehen dem Bund so weitreichende Kompetenzen zu, daß sich die Zuständigkeit der Länder im wesentlichen auf das Kommunal- und Polizeirecht, sowie den kulturellen Sektor beschränkt.

Die Regelung der Verwaltungskompetenzen gemäß Art. 83 GG bis Art. 87 GG sieht eine weitgehende Zuständigkeit der Länder vor, wenn es um die Ausführung von Bundes- und Landesgesetzen geht. Zwar unterstehen die Landesbehörden den Bundesbehörden, jedoch ist für viele Einschränkungen und Vorschriften der Bundesregierung die Zustimmung des Bundesrates, und somit wiederum der Länder erforderlich. Der Bundesverwaltung unterstehen lediglich übergeordnete Aufgaben, wie z.B. der Auswärtige Dienst, die Bundesfinanzverwaltung oder die Bundeswehr.

2.1.2 Die Verteilung der Ausgaben

Gemäß Art. 104a GG tragen der Bund und die Länder gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit im Grundgesetz nichts anderes bestimmt ist.

Ausnahmen sind z.B. Handlungen der Länder die im Auftrag des Bundes vorgenommen werden. Die sich hieraus ergebenden Zweckausgaben trägt der Bund selber, während die Verwaltungsausgaben den Ländern obliegen. Desweiteren kann sich der Bund an Kosten, die eigentlich den Ländern zustehen, beteiligen. Zu nennen sind hier die Geldleistungsgesetze, z.B. die Wohnungsbauprämie, sowie die Gewährung von Finanzhilfen für stabilitäts-, regional- und wachstumspolitisch motivierte Investitionen, aber auch die Gemeinschaftsaufgaben gemäß Art. 91a GG und Art. 91b GG, wie z.B. der Aus- und Neubau von Hochschulen, der Küstenschutz und die Forschung.

2.1.3 Die Verteilung der Einnahmen

Dem Bund obliegt laut Art. 105 GG die ausschließliche Gesetzgebung über Zölle und Finanzmonopole sowie die konkurrierende Gesetzgebung über die Steuern, deren Aufkommen ganz oder zum Teil dem Bund zustehen. Die Gesetzgebungsbefugnis der Länder beschränkt sich auf die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern.

Vom Steueraufkommen nehmen die Länder u.a. den Ertrag der Vermögensteuer, der Erbschaftsteuer, der Kraftfahrzeugsteuer, der Biersteuer sowie der Abgabe der Spielbanken ein, während dem Bund u.a. der Ertrag der Finanzmonopole sowie das Aufkommen der Zölle, die meisten Verbrauchsteuern, die Straßengüterverkehrsteuer und die Kapitalverkehrsteuer zusteht. Die Gemeinden finanzieren sich aus dem Aufkommen der Grund- und Gewerbesteuer abzüglich der Gewerbesteuerumlage sowie der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern. Die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer sind Gemeinschaftsteuern, die dem Bund den Ländern und den Gemeinden anteilig zustehen.

Die dargestellte Einnahmenverteilung würde aufgrund von unterschiedlichen Bevölkerungs-, Arbeitskräfte- und Wirtschaftsstrukturen der Länder und Gemeinden zu solch unterschiedlichen Finanzausstattungen der Körperschaften führen, daß es auch zu Unterschieden in der Ausstattung mit kollektiven Gütern kommen müßte. Da jedoch das Grundgesetz in Art. 106 Abs. 3 eine Vermeidung der Überbelastung der Steuerpflichtigen sowie die Wahrung einheitlicher Lebensverhältnisse im Bundesgebiet vorschreibt, ist ein horizontaler Ausgleich der Finanzkräfte der Länder erforderlich. Dieser ist in Art. 107 Abs. 2 GG geregelt. Hier ist außerdem die Möglichkeit der Gewährung von Ergänzungszuweisungen des Bundes an finanzschwache Länder zur ergänzenden Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs festgehalten.

[...]


[1] Vgl. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Beck-Texte im dtv, 32.Auflage, München 1994

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Fiskalpolitische Erfahrungen in Föderationen mit gemeinsamer Währung
Hochschule
Universität Hamburg  (Finanzwissenschaft)
Note
2,0
Autor
Jahr
1999
Seiten
15
Katalognummer
V5639
ISBN (eBook)
9783638134538
Dateigröße
497 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Fiskalpolitische, Erfahrungen, Föderationen, Währung
Arbeit zitieren
Mirja Schüler (Autor:in), 1999, Fiskalpolitische Erfahrungen in Föderationen mit gemeinsamer Währung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5639

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