Geldanlageformen - Wertpapiere, Börse, Altersvorsorge


Examensarbeit, 2006

95 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Klärung der Zielsetzung

I. Begründung von der Sache her
1. Geldanlage in Wertpapieren
1.1 Arten von Wertpapieren
1.2 Festverzinsliche Wertpapiere
1.2.1 Bundesschatzbriefe
1.2.2 Finanzierungsschätze
1.2.3 Aktienanleihen – Strukturierte Produkte
1.2.4 Pfandbriefe
1.2.5 Bundesanleihen und Bundesobligationen
1.3. Aktien
1.3.1 Grundlagen
1.3.2 Rechte des Aktionärs
1.3.3 Ausgestaltung von Aktien
1.3.4 Spezielle Risiken bei Aktien
1.3.5 Buchung von Aktiengeschäften
1.4 Investmentfonds
1.4.1 Offene und geschlossene Fonds
1.4.2 Merkmale
1.4.3 Gestaltungsmöglichkeiten
1.4.4 Spezielle Risiken
2. Geldanlage in Bausparverträgen, Lebensversicherungen und
staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten
2.1 Bausparen
2.2 Lebensversicherungen
2.3 Staatlich geförderte Altersvorsorge: Riester-Rente
3. Handel von Wertpapieren an Wertpapierbörsen
3.1 Geschichte der Börse
3.2 Funktionen der Wertpapierbörsen
3.2.1 Kapitalumschlagfunktion
3.2.2 Kapitalbewertungsfunktion
3.3 Organisation der Wertpapierbörsen
3.4 Börsenmärkte
3.4.1 Der Aktienmarkt
3.4.2 Der Anleihenmarkt
3.4.3 Der Terminmarkt
3.5 Kursbildung an der Wertpapierbörse
3.5.1 Börsenindizes
3.5.2 Einheitskurse
3.5.3 Faktoren der Kursbildung
3.5.3.1 Politische Faktoren der Kursbildung
3.5.3.2 Subjektive Faktoren
4. Das Berufbild des Bankkaufmanns

II. Begründung vom Bildungsziel her
1. Beitrag zur fachlichen Bildung
2. Beitrag zur Bewältigung spezifischer Lebenssituationen
3. Beitrag zur Haltungsbildung

III. Begründung von der Individuallage her

Klärung der Zielsetzung

I. Begründung von der Sache her

1. Geldanlage in Wertpapieren

Die Vermögensanlage in Wertpapieren rückt für den privaten Anleger mehr und mehr in den Vordergrund. Allerdings wird es durch die Anzahl und Komplexität der am Kapitalmarkt angebotenen wertpapierbezogenen Anlageformen zunehmend schwieriger eine passende Anlageentscheidung zu finden. Im Folgenden soll ein Gesamtüberblick über die wichtigsten Formen der Vermögensanlage in Wertpapieren vermittelt werden. Die Analyse beschränkt sich auf die Geldanlage in festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und Investmentfonds.

1.1 Arten von Wertpapieren:

Um zukünftiges Einkommen in heutiges zu transferieren ist Geldleihe erforderlich. Ein Individuum leiht einem anderen Geld, um dieses zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückzubekommen. Durch diesen Vorgang entstehen Zahlungsansprüche auf Rückzahlung des geliehenen Geldbetrages. Die verbriefte Form von Zahlungsansprüchen wird als Wertpapier bezeichnet. Ein Wertpapier ist also eine Urkunde, die ein privates Recht verbrieft, das ohne die Urkunde nicht geltend gemacht werden kann. Wertpapiere sind somit als qualifizierte Legitimationspapiere zu bezeichnen.[1]

Man kann Wertpapiere nach der Art der Übertragung des Rechts unterscheiden:

Von Inhaberpapieren spricht man, wenn die Übertragung durch Einigung über den Eigentumsübergang und die Übergabe stattfindet. Beispiele sind die Inhaberaktie oder der Inhabercheck.

Findet die Übertragung durch Einigung über den Eigentumsübergang, sowie ein Indossament und die Übergabe statt, so spricht man von Orderpapieren, z.B. Namensaktien, Orderscheck und Wechsel.

Von Rekapapier ist die Rede, wenn die Übertragung durch Abtretung und Übergabe, wie es beim Grundschuldbrief oder dem Hypothekenbrief üblich ist, stattfindet.

Generell lassen sich Wertpapiere in zwei Gruppen einteilen. Wertpapiere der ersten Gruppe zeichnen sich dadurch aus, dass die zukünftigen Zahlungen in Höhe und Zeitpunkt genau bestimmt sind. Diese bezeichnet man als festverzinsliche Wertpapiere. Bei der zweiten Gruppe sind die zukünftigen Zahlungen unbestimmt, da die Höhe und der Zeitpunkt der Zahlung an den Wert der mit der Geldhergabe beschafften Güter gebunden ist. Sie stellen Anteilspapiere, Aktien dar.

1.2. Festverzinsliche Wertpapiere

Festverzinsliche Wertpapiere sind Anlegern unter verschiedenen Synonymen, nämlich Renten, Effekten, Schuldverschreibungen, Anleihen, Bonds oder Obligationen bekannt. Alle Begriffe bezeichnen eine besondere Seite ein und desselben Wertpapiers. Festverzinsliche Wertpapiere werden so genannt, weil der Zins sich während der Laufzeit normalerweise nicht ändert. Renten sind die Papiere, weil der Anleger eine regelmäßige Zahlung erhält. Wenn die Papiere an der Börse gehandelt werden, nennt man sie Effekten. Schuldverschreibungen oder Anleihen heißen sie nach der Art, wie sie in den Markt gelangen.[2]

Beim Kauf eines festverzinslichen Wertpapiers leistet der Käufer, also der Gläubiger, eine einmalige Zahlung an den Verkäufer des Wertpapiers, also dem Schuldner oder Emittenten, und erhält als Gegenleistung von diesem eine oder mehrere zukünftige Zahlungen. Beim Kauf werden bereits Zeitpunkt und Höhe der Zahlung vereinbart. Somit können sowohl der Emittent als auch der Anleger mit sicherem Aufwand oder Ertrag kalkulieren. Außerdem sind in den sogenannten Emissionsbedingungen alle wichtigen Einzelheiten zwischen Emittenten und Anleger dokumentiert. Dazu zählen die Laufzeit, die Tilgung, die Verzinsung und die Währung.

Bezüglich der Laufzeit lassen sich kurzfristige (bis 4 Jahre), mittelfristige (4-8 Jahre) und langfristige Anleihen (mehr als 8 Jahre) unterscheiden.

Neben den Anspruch auf Rückzahlung wird auch eine Verzinsung zu einem fest vereinbarten Zinssatz verbrieft. Dabei gibt es nicht nur den klassischen Festzins sonder auch den variablen, den jeweiligen Marktbedingungen angepassten Zinssatz. Dazwischen ist eine große Zahl von Mischformen möglich.

Festverzinsliche Wertpapiere können sich bezüglich der Tilgungsmodalitäten und der Kuponzahlungen unterscheiden. Ein Kupon ist der Zinssatz, den der Emittent gewöhnlich in regelmäßigen Abständen zahlt. Es sind verschiedene Kuponvereinbarungen möglich. Eine Möglichkeit ist, dass die Kuponzahlungen relativ zum Nominalwert festgelegt werden und meist in periodischen Abständen erfolgen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Höhe der Kuponzahlung variieren kann, allerdings muss sie bei Emission, also bei der Ausgabe neuer Wertpapiere, genau bekannt sein. Zu den vielen verschiedenen Vereinbarungen kann auch die Kopplung der Kuponhöhe an einen Zinsindex gezählt werden. Zudem ist es möglich, dass keine Kuponzahlungen, sondern nur Tilgungszahlungen erfolgen. Die Tilgungsmodalitäten werden bereits bei der Emission festgelegt. Die Tilgung der Schuld kann in einem Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen erfolgen.[3]

Egal ob man die Papiere festverzinsliche Wertpapiere, Schuldverschreibungen, Obligationen oder Rentenpapiere nennt, sie lassen sich dennoch unterscheiden. Ihre Einteilung erfolgt auf höchst unterschiedliche Art, was es besonders schwer macht, den Überblick zu behalten.

Im Folgenden soll näher auf Bundesschatzbriefe, ein- und zweijährige Finanzierungsschätze des Bundes, Aktienanleihen, Pfandbriefe, Bundesanleihen und Bundesobligationen eingegangen werden. Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze unterscheiden sich von den anderen Anlageformen dadurch, dass sie nicht an der Börse gehandelt werden.

1.2.1 Bundesschatzbriefe

Bundesschatzbriefe werden nicht an der Börse gehandelt. Die Rendite steigt, je länger das Papier gehalten wird. Es gibt zwei Arten von Bundesschatzbriefen, Typ A und Typ B. Bei ersteren erfolgen die Zinszahlungen jährlich, die Laufzeit beträgt in der Regel 6 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert. Bei Typ B werden die Zinsen gesammelt und am Laufzeitende, normalerweise nach 7 Jahren, ausbezahlt. Die Rückzahlung erfolgt hier also zum Rückzahlungswert, d.h. Nennwert plus Zinsen. Die Rendite ist hier höher als bei Typ A. Bei beiden Arten ist eine Rückgabe nach Ablauf eines Jahres möglich. Der Kauf von Bundesschatzbriefen bietet sich bei einem niedrigen Marktzinsniveau an. Steigt das Marktzinsniveau können die Papiere wieder zurückgegeben und in andere Anleihen investiert werden. Die jährlich steigenden Zinsen sollen allerdings für den Anleger einen Anreiz bieten, die Papiere bis zum Ende der Laufzeit zu behalten.[4]

1.2.2 Finanzierungsschätze

Finanzierungsschätze sind Bundeswertpapiere. Sie werden nicht an der Börse gehandelt, können also weder vorzeitig zurückgegeben werden, noch über die Börse verkauft werden. Durch die kurze Laufzeit und hohe Sicherheit eigenen sie sich dennoch zur kurzfristigen Überbrückungsmöglichkeit von Geldern unschlüssiger Anleger. Es gibt ein- und zweijährige Finanzierungsschätze des Bundes. Finanzierungsschätze werden nicht zu ihrem Nennwert, sondern um einiges günstiger verkauft, da die Zinsen bereits beim Erwerb eingerechnet werden. Es handelt sich um sogenannte abgezinste Papiere. Der Kaufpreis entspricht dem Nennwert des Papiers minus Zinsen. Am Ende der Laufzeit erhält der Anleger den vollen Nennwert, also Anlagebetrag plus Zinsen, zurück.[5]

1.2.3 Aktienanleihen – Strukturierte Produkte

Was die Versorgung mit Finanzdaten als auch die Nutzung von Finanzprodukten betrifft, haben die Privatanleger in den vergangenen Jahren Anschluss an die Händler in den Banken hergestellt. Strukturierte Produkte dringen in die breite Masse ein. Sie unterscheiden sich kaum von herkömmlichen Wertpapieren, es werden lediglich Basisbausteine, wie Verzinsung, Laufzeit und Tilgungsmodus mit neuen Eigenschaften versehen und neu kombiniert. Auch Zins- und Aktienkursänderungen wirken sich bei strukturierten Produkten stärker aus. Aktienanleihen sind hierfür ein gutes Beispiel. Sie sind gekennzeichnet durch einen hohen Kuponzins und die außergewöhnliche Art und Weise, wie die Rückzahlung am Laufzeitende erfolgt. Er bezieht sich auf den Nominalbetrag.

Der Emittent ist nicht verpflichtet den Nennwert am Laufzeitende zurückzuzahlen. Er kann stattdessen eine bestimmte vorher festgelegte Anzahl von Aktien liefern. Für welche der beiden Möglichkeiten sich der Emittent entscheidet hängt vom jeweiligen Börsenkurs ab. Liegt der Börsenkurs beim Verkauf unter dem Nominalwert, so ist es vorteilhafter Aktien zu liefern. Liegt er darunter, so wird man sich für eine Rückzahlung zum Nennwert entscheiden.

Die Aktienanleihe stellt also bezüglich der Tilgung ein hohes Verlustrisiko dar und bietet nur begrenze Gewinnchancen. Daher lässt sich auch der hohe Nominalzins erklären.

Inzwischen bieten sogar kleine und nur regional bekannte Banken eigene Aktienanleihen an. Die Situation für die Anleger hat sich erheblich verändert, auch Privatleute haben die Möglichkeit eigene Aktienanleihen zu erwerben. Dadurch schmilzt die Überlegenheit der professionellen Akteure. Private und institutionelle Anleger werden also gleichermaßen angesprochen.[6]

1.2.4 Pfandbriefe

Pfandbriefe gelten als sicher und solide, weil sie über Grund- bzw. Immobilienbesitz abgesichert sind. Man unterscheidet öffentliche Pfandbriefe und Hypothekenpfandbriefe. Öffentliche Pfandbriefe werden auch als Kommunalanleihen oder Kommunalobligationen bezeichnet. Landesbanken fungieren als Mittler zwischen den Anlegern und Bund, Länder und Gemeinden. Mit dem Anlagegeld wird der Bau oder die Renovierung von öffentlichen Gebäuden finanziert. Im Gegensatz zu den öffentlichen Pfandbriefen werden Hypothekenpfandbriefe von den Hypothekenbanken herausgegeben. Sie dienen der Finanzierung von Immobilienkrediten.[7]

Die Laufzeit von Pfandbriefen beträgt in der Regel 1 – 10 Jahre und die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert. Der Verkauf über die Börse ist jederzeit möglich, wobei das Risiko von leichten Kursverlusten besteht. Zinszahlungen erfolgen meist jährlich.

Die Bedeutung der Pfandbriefe hat deutlich zugenommen, deshalb wurde am deutschen Rentenmarkt eigene Indizes für diese Wertpapierart kreiert, der deutsche Pfandbriefindex PEX und der deutsche Jumbo-Pfandbriefindex JEX.

1.2.5 Bundesanleihen und Bundesobligationen

Neben Pfandbriefen gehören Bundesanleihen und –obligationen zu den bedeutendsten deutschen Anleihen. Sie stellen fast 40% aller deutschen Rentenpapiere dar. Beide Anlageformen stehen für hohe Sicherheit und sind für die mittelfristige Anlage gut geeignet. Es handelt sich um langlaufende festverzinsliche Wertpapiere, die eine marktübliche Rendite einbringen. Bundesanleihen und Bundesobligationen sind eine wichtige Finanzierungsquelle des Staates, denn ihr Verkauf dient dazu, Defizite im Staatshaushalt zu decken. Da die Papiere an der Börse gehandelt werden, können sie bei Bedarf vor Ende der Laufzeit, allerdings gegebenenfalls mit Kursverlusten, verkauft werden. Bundesanleihen laufen in der Regel 10 Jahre, Bundesobligationen 5 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert.[8]

1.3. Aktien

Obwohl die Zeit der schwindelerregenden Kurssteigerungen und die Euphorie an der Aktienbörse vorbei sind, lassen sich nach wie vor mit Aktien gute Gewinne einfahren. Mittlerweile wird die Geldanlage in Aktien bei privaten Anlegern wieder beliebter.[9]

Die Aktie ist ein Anteils- oder Teilhaberpapier, welches dem Inhaber einen Anteil am Grundkapital und bestimmte Mitgliedschaftsrechte an einer Aktiengesellschaft (AG) in einer Aktienurkunde verbrieft. Der Aktionär wird Teilhaber am Aktienkapital und damit Mitinhaber des Gesellschaftsvermögens. Durch die Ausgabe von Aktien erwirbt die AG Eigenkapital.

1.3.1 Grundlagen

Als Inhaber einer Aktie ist man Mitinhaber einer Aktiengesellschaft. In Deutschland unterscheidet man Nennwertaktien und Stückaktien. Der Nennwert ist eine rechnerische Größe, die die Höhe des Anteils am Grundkapital einer Aktiengesellschaft darstellt. Er lautet auf einen festen Geldbetrag, in Deutschland auf 1 € oder ein Vielfaches davon. Multipliziert man die Nennwerte mit der Anzahl der ausgegebenen Aktien so erhält man das in der Satzung festgelegte Grundkapital der AG. Die Beteiligungsquote des einzelnen Aktionärs entspricht dem Anteil der von ihm gehaltenen Aktiennennwerte im Verhältnis zum Grundkapital.

Im Gegensatz zur Nennwertaktie wird bei der Stückaktie der Anteil am Grundkapital in einem Geldbetrag ausgedrückt. Die Aktienurkunden lauten auf eine bestimme Stückzahl von Aktien. Die Beteiligungsquote des einzelnen Aktionärs ergibt sich aus dem Verhältnis der von ihm gehaltenen Aktienstückzahl zu der insgesamt ausgegebenen Aktienstückzahl.

Die Aktie bietet dem Anleger zwei Ertragsquellen, die Dividendenausschüttung und die Kursgewinne. Da es sich bei der Aktie aber um ein Risikopapier handelt, werden keine Kursgewinne garantiert. Bei einer Dividendenausschüttung steht allerdings dem Anleger ein bestimmter Teil daran zu.

1.3.2 Rechte des Aktionärs

Die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft räumt dem Anleger verschiedene Rechte ein, dazu gehören der Anspruch auf Dividende, das Bezugsrecht, der Anspruch auf Zusatz- und Berichtigungsaktien, das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung, das Auskunftsrecht sowie das Stimmrecht.

Die Dividende stellt die jährliche Gewinnausschüttung für eine Aktie dar. Sie ist vom Bilanzgewinn abhängig. Über die Gewinnverwendung entscheidet die Hauptversammlung. Schüttet die Gesellschaft Dividenden aus, müssen diese vom Aktionär zur Hälfte versteuert werden. Außerdem ist zu beachten, dass bei einer Kapitalerhöhung die neuen Aktien unter Umständen mit einer geringeren Dividendenberechtigung ausgestattet sind als die bereits im Umlauf befindlichen Aktien.

Bei einer Kapitalerhöhung hat der Aktionär allerdings das Recht neue Aktien zu beziehen. Zweck dieses Bezugsrechts ist es, bestehende Stimmverhältnisse zu wahren und mögliche Vermögensnachteile auszugleichen.

Ein weiteres Recht des Aktionärs ist der Anspruch auf Zusatz- oder Berichtigungsaktien. Diese werden von einer AG an ihre Aktionäre ausgegeben, wenn sie eine Kapitalerhöhung durchführt. Das Unternehmen erhöht in diesem Fall sein Aktienkapital ohne dass die Aktionäre zusätzliche Bareinlagen leisten. Allerdings ändert sich die Höhe des Vermögens des Anlegers nicht, der Wert verteilt sich nur auf eine größere Zahl von Aktien.

Ein weiteres Recht ist die Teilnahme an der Hauptversammlung. Sie stellt die Versammlung der Aktionäre dar. Ihre Aufgabe ist es zum Beispiel über die Verwendung des Bilanzgewinns, Kapitalerhöhungen, Satzungsänderungen und über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu entscheiden. Der Aktionär hat das Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung. Der Vorstand ist dem Aktionär gegenüber rechenschaftspfli12chtig. Außerdem verfügt der Aktionär über ein Stimmrecht in der Hauptversammlung und ist so an der Beschlussfassung beteiligt. In der Regel hat man pro Aktie eine Stimme. Diese stimmberechtigten Aktien nennt man Stammaktien. Besitzer von Vorzugsaktien haben nur beschränktes Stimmrecht.

1.3.3 Ausgestaltung von Aktien

Gestaltungsmöglichkeiten bestehen hinsichtlich der Übertragbarkeit sowie der Gewährung von Rechten.

Namensaktien werden auf den Namen des Aktionärs eingetragen. Dem Unternehmen ist somit der Kreis der Aktionäre namentlich bekannt. Nur diese können Aktionärsrechte wahrnehmen. In Deutschland müssen Aktien immer dann in Form von Namensaktien ausgegeben werden, wenn der Nennbetrag von mindestens 25 % nicht voll eingezahlt ist.

Bei der zweiten Form handelt es sich um Inhaberaktien. Sie lauten nicht auf den Namen sondern auf den Inhaber, was den Eigentumswechsel ohne besondere Formalitäten möglich macht.

Bezüglich der Gewährung von Rechten sind nicht alle Aktien gleichgestellt. Stammaktien sind der Normaltyp der Aktie. Sie gewähren gesetzliche und satzungsmäßige Rechte. Die Vorzugsaktien sind hingegen mit Vorrechten ausgestattet. Dies betrifft vor allem die Verteilung des Gewinns und die Liquidationserlöse im Insolvenzfall. Vorzugsaktien ohne Stimmrecht sind die Regel, sie dienen der Beschaffung von Eigenmitteln ohne dass sich die Stimmrechtsverhältnisse verschieben.

1.3.4 Spezielle Risiken bei Aktien

Ein spezielles Risiko bei der Vermögensanlage in Aktien ist das unternehmerische Risiko. Als Käufer einer Aktie ist man Mitinhaber der Aktiengesellschaft. Man beteiligt sich also an der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft. Das unternehmerische Risiko enthält die Gefahr, dass man nicht mit Sicherheit davon ausgehen kann das eingesetzte Kapital zurückzuerhalten. Bei Insolvenz des Unternehmers kann ein Investment den vollständigen Verlust des Anlagebetrages bedeuten.[10]

Auch das Kursänderungsrisiko ist zu beachten. Aktienkurse weisen unvorhersehbare Schwankungen auf. Auf- und Abwärtsbewegungen lösen einander ab, ohne dass ein fester Zusammenhang für die Dauer der einzelnen Phasen herleitbar ist. Kurz-, mittel- und langfristige Schwankungen nehmen Einfluss auf die Kursentwicklung der Aktien (siehe 3. Handel von Wertpapieren an Wertpapierbörsen).

Ein weiterer Risikofaktor ist die Dividende. Sie richtet sich nach dem erzielten Gewinn der AG. Das bedeutet, dass in ertragsstarken Jahren die Dividende steigen kann. Bei niedrigen Gewinnen oder Verlusten kann die Dividende allerdings gekürzt werden oder ganz ausfallen.

Das Steigen oder Fallen der Aktienkurse ist stark von der Einschätzung der Marktteilnehmer und deren Anlageverhalten beeinflusst. Dabei spielen neben objektiven Überlegungen auch irrationale Meinungen und massenpsychologisches Verhalten eine große Rolle. Stimmungen, Vermutungen und Hoffnungen kennzeichnet die Börse als Markt von Erwartungen. Typische Phänomene und Faktoren, die zu Auslösern von wirtschaftlich nicht begründbaren Aktienkursbewegungen führen, werden untern Gliederungspunkt 3.5.3 Faktoren der Kursbildung dargestellt.

Der mögliche Verlust oder die Änderung von Mitgliedschaftsrechten stellen ein weiteres spezielles Risiko bei Aktienanlagen dar. Durch verschiedene Maßnahmen können die verbrieften Rechte verändert werden. Rechtsformwechsel, Verschmelzungen, Spaltungen usw. der Gesellschaft können bis zum Verlust der Aktionärsstellung führen. Nach dem Wirksamwerden der Maßnahmen können auch z. B. Dividendenansprüche entfallen. Durch Umwandlungen kann der Anleger zwar Gesellschafter einer anderen Gesellschaft werden, allerdings nicht unbedingt zu den gewohnten Aktionärsrechten.

1.3.5 Buchung von Aktiengeschäften

Je nachdem, ob Wertpapiere als lang- oder kurzfristige Anlage angeschafft werden, sind sie in der Bilanz entweder im Anlagevermögen als Finanzanlage oder im Umlaufvermögen als Liquiditätsreserve auszuweisen. Ist der Erwerb von Aktien als langfristige Vermögensanlage gedacht, so werden diese zu den Wertpapieren des Anlagevermögens gerechnet. Die Wertpapiere werden in der Bilanz auf dem Konto 1500 Wertpapiere des AV ausgewiesen. Werden Wertpapiere als Liquiditätsreserve erworben, also zur vorübergehenden Anlage, so handelt es sich um Wertpapiere des Umlaufvermögens. Sie werden auf das Konto 2700 Wertpapiere des UV gebucht.

Zum Zeitpunkt des Erwerbs sind Wertpapiere mit ihren Anschaffungskosten zu aktivieren. Dazu gehören der Anschaffungskurs und die Spesen („Banklastschrift“). Spesen sind Kosten, die bei der Ausführung von Kundenaufträgen im Effektengeschäft entstehen und die vom Bankkunden zu zahlen sind. Der an der Börse tätige Makler erhält für seine Vermittlung eine Gebühr, Courtage genannt. Die Bank erhebt Provision, Bearbeitungsgebühr und eventuell Auslagen. Üblicherweise beträgt die Bankprovision 1% vom Kurswert, die Maklergebühr 0,6% vom Kurswert. Im Unterricht wird, soweit nicht anders angegeben, aus Vereinfachungsgründen mit einem Pauschalspesensatz von 1% gearbeitet.

Auch beim Verkauf fallen bei der Bank bzw. an der Börse Spesen bzw. Gebühren an. Diese muss der Verkäufer der Aktien bezahlen. Sie werden vom Kurswert abgezogen. Der bei einem Verkauf erzielte Kurswert schmälert sich deshalb um den Pauschalspesensatz.

Beim Kauf von Aktien wird also je nach Anlagedauer bei kurzfristigen Anlagen das Konto 2700 Wertpapiere des Umlaufvermögens, bei langfristigen Anlagen das Konto 1500 Wertpapiere des Anlagevermögens benötigt. Bei beiden Konten handelt es sich um Aktivkonten, die Buchung erfolgt also im Soll.

Beim Verkauf von Wertpapieren entstehen entweder Gewinne oder Verluste. Da sich die Kurse der Aktien täglich ändern, kann es beim Verkauf gegenüber den Anschaffungskosten eine Differenz geben. Liegt die Bankgutschrift über den Anschaffungskosten, ergibt sich ein Kursgewinn, liegt sie darunter, ein Kursverlust. Gewinne und Verluste ergeben sich also aus der Differenz zwischen Nettoerlös und Buchwert. Bei einem Kursgewinn wird das Konto 5784 Erträge aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens (EAWP) benötigt. Es handelt sich um ein Ertragskonto, die Buchung erfolgt im Haben. Ein Kurverslust hingegen wird auf dem Konto 7460 Verluste aus dem Abgang von Wertpapiere des Umlaufvermögens (VAWP) ausgewiesen. Es handelt sich um ein Aufwandkonto, die Buchung erfolgt im Soll.

Der Ertrag einer Aktie ergibt sich außerdem auf Grund der Dividende. Die Dividende ist die Gewinnausschüttung der AG an die Aktionäre in Form eines Anteils am erzielten Bilanzgewinn. Gewinne von Kapitalgesellschaften werden mit einem einheitlichen Körperschaftssteuersatz von 25% versteuert werden. Der Aktionär erhält durch Banküberweisung eine Nettodividende, da vom ausgeschütteten Gewinn, die sogenannte Bardividende, 20% Kapitalertragssteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragssteuer an das Finanzamt abgeführt werden müssen. Die Bankgutschrift wird auf das Konto Bank gebucht und die Steuervorauszahlung auf das Konto Privat. Die Dividende wird auf das Ertragskonto 5780 Dividendenerträge (DDE) im Haben gebucht. Im Unterricht wird allerdings keine Aufsplittung der Dividende in Bardividende und Nettodividende vorgenommen.

Der Gesamterfolg einer Aktienanlage setzt sich also aus dem Kursgewinn bzw. Kursverlust und der Dividende zusammen.[11] Der Gesamterfolg und die Rendite errechnen sich folgendermaßen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.4. Investmentfonds

In Investmentfonds bündeln Kapitalanlagegesellschaften die Gelder vieler Anleger, um sie nach dem Prinzip der Risikomischung in verschiedenen Vermögenswerten anzulegen. Investmentfonds stellen ein Sondervermögen im Investmentgeschäft dar. Sie können nach verschiedenen Gesichtspunkten unterteilt werden:[12]

nach rechtlicher Ausgestaltung in offene und geschlossene Investmentfonds

nach Art der Anlagewerte in Wertpapiersondervermögen (Aktienfonds), Grundstückssondervermögen, Sondervermögen über Geldmarktpapiere (Geldmarkfond), gemischte Sondervermögen und sonstige Anteile an

solchem Sondervermögen sind in Investmentzertifikaten verbrieft.

1.4.1 Offene und geschlossene Fonds

Bei offenen Fonds ist von vornherein unbestimmt wie hoch die Zahl der Anteile ist. Je nach Bedarf werden neue Anteile ausgegeben und ausgegebene Anteile zurückgenommen. Bei geschlossenen hingegen wird nur eine bestimmte Anzahl von Anteilen ausgegeben. Bei Erreichen der geplanten Anlagesumme wird der Fonds geschlossen. In Deutschland handelt es sich meist um offenen Fonds. Dabei ist die Gesellschaft verpflichtet dem Anleger jederzeit seine Anteilsscheine zum jeweiligen offiziellen Rücknahmepreis zurückzunehmen. Deutsche Investmentanteilscheine werden meist nicht an der Börse gehandelt. Es gibt allerdings Investmentfonds, deren Aneilscheine zusätzlich an einer Börse notiert sind und dort gehandelt werden. Man nennt sie Exchange Traded Funds.[13]

1.4.2 Merkmale

Die Fondsgesellschaften legen die anvertrauten Gelder der Anleger nach gesetzlichen und vertraglichen Anlagegrundsätzen in einem Sondervermögen, also einem Investmentfond, an. Die Gesellschaft gibt dann Anteilscheine über das Fondvermögen aus. Dieses Vermögen wird nach dem Prinzip der Risikomischung angelegt. Mit der Verwahrung der zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände beauftragt die Kapitalanlagegesellschaft eine Depotbank, die die Einhaltung der Anlagegrundsätze überwacht. Der Rücknahmepreis eines Investmentanteilscheins ergibt sich aus dem Gesamtwert des Fonds dividiert durch die Anzahl der umlaufenden Anteilscheine. Der Wert des Sondervermögens wird täglich auf Basis der aktuellen Börsenkurse von der Depotbank ermittelt. Investmentfonds können ohne eine Laufzeit oder mit fester Laufzeit, also mit einem vornherein festgesetzten Termin, aufgelegt werden. Bei Ausschüttungsfonds erhalten die Anleger jährlich eine Ausschüttung.[14]

Bei thesaurierenden Investmentfonds werden die Erträge nicht ausgeschüttet, sondern zum Erwerb weiterer Vermögenswerte verwendet.

1.4.3 Gestaltungsmöglichkeiten

Typisch für Aktienfonds ist die Anlage in Aktien. Meist werden solche mit allgemein anerkannter Qualität gewählt („blue chips“). Das Fondvermögen ist breit gestreut, auch ohne Begrenzung auf bestimmte Branchen. Spezielle Aktienfonds konzentrieren sich hingegen auf bestimmte Ausschnitte des Aktienmarktes, zum Beispiel auf Aktien bestimmter Industriezweige oder Aktien mittlerer und kleinerer Unternehmen.

Rentenfonds investieren vor allem in verzinsliche Wertpapiere mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinssätzen. Spezielle Rentenfonds konzentrieren sich auf bestimmte Ausschnitte des Rentenmarktes, wie niedrig verzinsliche Anleihen (Low-Coupon-Rentenfonds) oder hoch verzinslicher Anleihen (Junk-Bonds-Fonds).

Gemischte Fonds sind Mischfonds, die sowohl die Instrumente des Aktien- wie auch des Rentenmarktes nutzen.

Spezialitätenfonds weisen ein geringeres Maß an Risikostreuung auf, da sie sich auf bestimmte Märkte, Instrumente oder Kombinationen daraus konzentrieren.

Dachfonds legen das Geld überwiegend in Anteilen anderer deutscher Fonds an.

[...]


[1] vgl. SMETS/WIERICHS (2003), S. 234

[2] vgl. BÜRGER (2002), S. 46

[3] vgl. LASSAK (1992), S. 9 - 12

[4] vgl. DIB - Ratgeber (1999), S. 34/35

[5] vgl. DIB - Ratgeber, S. 36/37

[6] vgl. BEIKE (2000), S. 2 - 5, 22/23, 37

[7] vgl. DIB - Ratgeber (1999), S. 42/43

[8] vgl. DIB - Ratgeber (1999) S. 38/39

[9] vgl. SPARKASSEN RATGEBER SERVICE (2004), S. 30 - 36

[10] vgl. SPARKASSEN RATGEBER SERVICE (2004), S. 98 - 104

[11] vgl. DEITERMANN/SCHMOLKE (2005), S.202 - 204

[12] vgl. SMETS/WIERICHS (2003), S. 126/127

[13] vgl. SPARKASSEN RATGEBER SERVICE (2004), S. 48

[14] vgl. SPARKASSEN RATGEBER SERVICE (2004), S. 49-59

Ende der Leseprobe aus 95 Seiten

Details

Titel
Geldanlageformen - Wertpapiere, Börse, Altersvorsorge
Hochschule
Universität Passau
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
95
Katalognummer
V55958
ISBN (eBook)
9783638507769
ISBN (Buch)
9783656791607
Dateigröße
781 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schriftliche Hausarbeit zum Ersten Staatsexamen für das Lehramt an Realschulen Gem § 30 (1) 1 Nr. 1 LPO I v. 07.11.2002 Wahlpflichtfächergruppe II
Schlagworte
Geldanlageformen, Wertpapiere, Börse, Altersvorsorge
Arbeit zitieren
Julia Stamm (Autor:in), 2006, Geldanlageformen - Wertpapiere, Börse, Altersvorsorge, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55958

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