Immanuel Kant - Grundlegung zur Metaphysik der Sitten


Hausarbeit, 2006

18 Seiten, Note: 1,0

Christine Porath (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Herleitung der Sittlichkeit in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
2.1. Bewertung und moralischer Wert einer Handlung
2.2. Der gute Wille vernünftiger Wesen
2.3. Die Ableitung des Prinzips der Sittlichkeit
2.4. Sittlichkeit als Prinzip der Autonomie des Willens
2.5. Die Freiheit als nicht empirischer Begriff

3. Schlussbemerkung

4. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Bevor Kant mit der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten die Sittlichkeit und die moralische Beurteilungsfähigkeit des Menschen in der reinen Vernunft ansiedelte, wurde schon von vielen Philosophen vor ihm versucht den Ursprung dieser Sittlichkeit zu bestimmen. Sie wurde z.B. in der Ordnung der Natur oder der Gemeinschaft, aber auch in dem Streben nach Glück, im Willen Gottes oder einfach in einem moralischen Gefühl gesucht.[1]

Doch Kant ging davon aus, dass auf diese Weise keine objektive Gültigkeit und Begründung der Sittlichkeit denkbar sein konnte. Er nahm ebenfalls an, dass moralisches Handeln und Urteilen nicht einem persönlichen Gefühl, einer willkürlichen Entscheidung, der gesellschaftlichen Herkunft oder irgendwelchen Konventionen entspringen, sondern allein eine Tätigkeit der reinen Vernunft ist.

„Jedermann muss eingestehen, daß ein Gesetz, wenn es moralisch, d.i. als Grund einer

Verbindlichkeit gelten soll, absolute Notwendigkeit bei sich führen müsse; [...] daß mithin der Grund

der Verbindlichkeit hier nicht in der Natur des Menschen, oder den Umständen der Welt, darin er

gesetzt ist, gesucht werden müsse, sondern a priori lediglich in Begriffen der reinen Vernunft [...].“[2]

Dass diese angenommene Tatsache auch Schwierigkeiten in sich birgt (welche Kant sehr wohl erkannt hatte), da der Mensch ja kein reines Vernunftwesen ist, sondern ihm ebenso sinnliche Bedürfnisse und Triebe anhaften, wird im Folgenden noch darzulegen sein.

Um den Ursprung der Moral schließlich in der praktischen Vernunft und der Autonomie des Willens aufzuzeigen, beginnt Kant zunächst damit, die moralischen Prinzipien offen zu legen, die im Bewusstsein des moralisch Handelnden schon gegeben sind, aber noch aufgeklärt werden müssen. Diese Prinzipien bzw. die Beweggründe des moralischen Handelns können „[...] als solche völlig a priori bloß durch Vernunft vorgestellt werden [und sind] von den empirischen, die der Verstand bloß durch Vergleichung der Erfahrungen zu allgemeinen Begriffen erhebt [unterschieden].“[3]

2. Herleitung der Sittlichkeit in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten

2.1. Bewertung und moralischer Wert einer Handlung

Kant beginnt den ersten Abschnitt seiner Abhandlung mit der Feststellung, dass nur „ein guter Wille“[4] ohne Einschränkung gut sein könne. Was genau er unter einem Willen und unter dem Begriff gut versteht, lässt er zunächst einmal offen und erklärt im Folgenden, dass weder bestimmte „Talente des Geistes“, wie zum Beispiel Verstand und Urteilskraft, noch „Eigenschaften des Temperaments“, wie Mut oder Beharrlichkeit, und ebenso wenig gewisse „Glücksgaben[5], wie Reichtum, Gesundheit und Zufriedenheit, an sich gut, sondern in diesem Sinne wertneutral sind. Es hängt einzig nur von dem Willen der Person ab, die von diesen Eigenschaften willentlich Gebrauch macht, ob diese gut oder weniger gut sind; sie können sogar sehr schlecht und weniger dienlich sein. Das bedeutet genauer gesagt, dass diese Dispositionen nur dann bewertet werden können, wenn sie gebraucht werden, also in Handlungen resultativ erkennbar werden. Diese Handlungen kommen nur dann zustande, bzw. können als solche nur dann bezeichnet werden, wenn ein Wille, der von der Vernunft bestimmt werden kann, die agierende Person als bewegende Ursache bestimmt. Im Idealfall werden diese Taten durch einen guten Willen motiviert und sobald eine bestimmte Charaktereigenschaft[6] an der Ausführung dieser Handlung beteiligt ist, kann diese nur dann als gut bezeichnet werden. Voraussetzung dafür, dass etwas als Handlung und nicht als zufälliges Naturereignis bezeichnet werden kann, ist also immer ein bewegender Wille.

Einige Abschnitte später erweitert Kant schließlich den Begriff des guten Willens, der keine bloße Idee für Kant ist, sondern in jedem vernünftigen Wesen vorhanden ist, um den der Pflicht. Wie diese beiden Begriffe genau zusammenhängen wird noch zu zeigen sein.

„Um aber den Begriff eines an sich selbst hochzuschätzenden und ohne weitere Absicht guten

Willens, so wie er schon dem natürlichen gesunden Verstande beiwohnt und nicht sowohl gelehrt

als vielmehr nur aufgeklärt zu werden bedarf, [...] zu entwickeln: wollen wir den Begriff der

Pflicht vor uns nehmen, der den eines guten Willens, [...] enthält.“[7]

Mit Hilfe des Begriffs der Pflicht, der hier als sittliche Pflicht verstanden wird, zu der Gebote wie z.B. ‚Du sollst nicht töten’ gehören, unterscheidet Kant nun Handlungen, die, sofern sie nicht schon von vorne herein pflichtwidrig sind, nach dem Grad und der Art ihrer Pflichterfüllung unterschieden werden können.

Die erste Gruppe umfasst all die Handlungen, die zwar der Pflicht entsprechen, d.h. also eine

bestimmte Pflicht erfüllen, doch sind sie entweder aus Selbstinteresse oder aus einer gewissen Neigung, wie z.B. Sympathie zu einer Person etc., heraus motiviert. Dem gegenüber stehen Handlungen, die die Pflicht erfüllen, nicht weil sie einen bestimmten Zweck damit befolgen, wie dies beim Selbstinteresse der Fall ist, oder aus einem sinnlichen Impuls entspringen, wie bei den Neigungen, sondern nur um diese Pflicht zu erfüllen, weil der Handelnde etwas zu tun in der gegebenen Situation als erforderlich oder richtig bzw. vernünftig erkannt hat. Obwohl diese Handlungen äußerlich betrachtet alle pflichtgemäß erscheinen, so ist dies doch in Bezug auf die Motivation nicht der Fall. Dementsprechend würde auch unsere Bewertung dieser Taten, ob sie moralisch sind oder nicht, unterschiedlich ausfallen.

Denken wir uns den Fall, dass drei Personen sehen, wie eine andere Person x am Ertrinken ist. Die erste Person A rettet diese Person x, weil sie ihm noch eine größere Summe Geld schuldet; er handelt also in diesem Fall aus Selbstinteresse mit der Motivation oder dem Willen, das Leben dieser Person zu retten, damit ihm das geschuldete Geld nicht verloren geht. Die zweite Person B rettet die Person x ebenfalls, jedoch aus dem Grund, weil er diese Person liebt; er handelt also aus einer bestimmten Neigung heraus, mit dem Willen bzw. dem sinnlichen Impuls oder der Motivation das Leben der Person x aufgrund seiner Liebe zu dieser zu erhalten, wobei es durchaus denkbar wäre, dass die Person B in einem anderen Fall, bei dem eine andere ihm unbekannte Person y am Ertrinken ist, gar nicht auf den Gedanken verfallen würde diese zu retten. Die dritte Person C, die ebenfalls die ertrinkende Person x sieht, rettet diese ohne ein bestimmtes Interesse zu verfolgen; mit dem bloßen Willen die Pflicht zu erfüllen, das zu tun, was zu tun in diesem Fall durch die Vernunft geboten wäre.

Auch wenn in allen drei Fällen am Ende die Person x gerettet wird, so würde, Kants Argumentation folgend, jeder vernünftige Mensch nur die Handlung der Person C als moralisch wertvoll bewerten, selbst wenn wir die Handlung an sich gutheißen würden, so würde doch die Person A weniger (oder keine) Achtung bei uns erhalten, als die Person C, da die Tat der ersteren Person einzig auf Geldgier beruhte[8].

Dies lässt die Schlussfolgerung zu, dass der moralische Wert einer Handlung nicht vom Resultat dieser abhängt, sondern von dem Willen, der als bestimmender Grund den Handelnden zur Tat bewegt hat. Die Begründung dafür ist, wie an dem Beispiel anschaulich gezeigt wurde, dass scheinbar gleiche Handlungen, also Handlungen mit dem gleichen

Resultat, ganz unterschiedliche Motivationen oder Absichten verbergen, die nicht auf Anhieb

sichtbar sind und trotzdem die Bewertung in Bezug auf deren Moralität beeinflussen. Denn nur die Handlung, die keine weiteren Absichten oder Zwecke verfolgt, sondern nur dem guten Willen bzw. der Vernunft folgt, wird und kann einen moralischen Wert haben.

„Daß die Absichten, die wir bei Handlungen haben mögen, und ihre Wirkungen, als Zwecke und

Triebfedern des Willens, den Handlungen keinen unbedingten und moralischen Wert erteilen

können, ist aus dem vorherigen klar. Worin kann also dieser Wert liegen, wenn er nicht im Willen in

Beziehung auf deren verhoffte Wirkung bestehen soll? Er kann nirgends anders liegen, als im Prinzip

des Willens unangesehen der Zwecke, die durch solche Handlung bewirkt werden können [...].“[9]

Eine Handlung ist also nur dann moralisch wertvoll, wenn sie zum einen von einem Willen bestimmt ist und zum anderen, wenn dieser Wille an sich gut ist und diese Handlung ohne einen bestimmten Zweck ausgeführt wird, alleine um der Handlung willen oder des guten Willens selbst. Um diese Vorstellung verständlicher zu machen, sollte zunächst einmal geklärt werden, was Kant unter einem guten Willen versteht und wie der Begriff der Pflicht damit zusammen hängt.

[...]


[1] Vgl. hierzu vor allem: Höffe, Otfried: Immanuel Kant. München. 41996.

[2] Kant, I.: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Hrsg. von T. Valentine. Stuttgart. 2005. S. 21/22.

[3] Ebd.: S. 24.

[4] Ebd.: S. 28.

[5] Ebd.: S. 28.

[6] Alle zuvor aufgezählten Dispositionen des Geistes und des Temperaments fasst Kant unter dem Begriff des Charakters

zusammen, sofern sie die geistige Beschaffenheit eine bestimmten Person ausmachen. In anderen Ethiken, z.B. in der Ethik

Aristoteles werden diese Eigenschaften als Tugenden bezeichnet.

[7] Ebd.: S. 33.

[8] Es ist sicher problematisch zu behaupten, dass dies auch für die Person B gelten würde, jedenfalls in unserem Alltags-

verständnis, Kant ging jedoch davon aus, dass nur eine Handlung, die auf dem guten Willen, und damit auf der Vernunft

beruht, einzig als moralisch wertvoll gelten kann, da dies die einzige Eigenschaft der Menschen ist, die unabhängig und

nicht zufällig oder partikulär gegeben ist. Neigungen hingegen entspringen bei Kant nur dem sinnlichen Antrieb des

Menschen und können als Bewertungsmaßstab keine objektive Gültigkeit beanspruchen.

[9] Kant, I.: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Hrsg. von T. Valentine. Stuttgart. 2005. S. 38.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Immanuel Kant - Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
Hochschule
Universität Potsdam
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
18
Katalognummer
V55696
ISBN (eBook)
9783638505833
ISBN (Buch)
9783656774648
Dateigröße
527 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
In der "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten" leitet Kant das allgemeine Moralgesetzte - den kategorischen Imperativ - ab und erläutert seine Anwendung. In der Arbeit werden die Schritte seiner Ableitung - vom guten Willen bis zur Freiheit des Menschen, die mit dem Moralgesetz untrennbar verbunden sind - nachvollzogen und kritisch beurteilt.
Schlagworte
Immanuel, Kant, Grundlegung, Metaphysik, Sitten, praktische Philosophie, Ethik, Philosophie
Arbeit zitieren
Christine Porath (Autor:in), 2006, Immanuel Kant - Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55696

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