Zur Menschenrechtsdiskussion in Islam und Christentum


Referat (Ausarbeitung), 2006

24 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Definition und Entstehung der Menschenrechte- ein kurzer historischer Überblick

2. Menschenrechte aus Sicht der Bibel

3. Evangelische Interpretation der Menschenrechte

4. Freiheit des Glaubens aus Sicht der Rechtfertigungslehre Luthers

5. Islamische Ethik
5.1. Ethik des Korans und die vorislamische Zeit
5.2. Rechtsquellen
5.3. Die Schließung des Tores der persönlichen Rechtsfindung

6. Christentum und Menschenrechte
6.1. Stellung der Kirche zu den Menschenrechten- früher und heute
6.2. Zur politischen Konstellation der westlichen Gesellschaft

7. Der Staat und die Religionen
7.1. Die Theokratie
7.2. Exkurs zur Renaissance des Islams
7.3. Fazit zum Staat und den Religionen

8. Islamisches Recht in Bezug auf die Menschenrechte
8.1. Die Kairoer Erklärung über Menschenrechte im Islam

9. Christlich- Islamischer Dialog

10. Literaturverzeichnis

1. Definition und Entstehung der Menschenrechte- ein kurzer historischer Überblick

Menschenrechte bezeichnen universelle und unteilbare Rechte, die allen Menschen von ihrer Geburt an zustehen; unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer Überzeugung und nationaler und sozialer Herkunft. Der Anspruch der Unteilbarkeit der Menschenrechte besagt, dass sie stets in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden müssen. Menschenrechte können dem Einzelnen nicht durch öffentliche Gewalt entzogen werden, da sie mit dem Einzelnen untrennbar verbunden sind, sie sind somit vor- bzw. überstaatlicher Natur. Im Unterschied zu Bürgerrechten gelten Menschrechte für alle Menschen die sich in einem Land aufhalten, unabhängig davon, ob sie dessen Staatsbürger sind oder nicht. Durch die Formulierung von Grundrechten in Verfassungen und internationalen Abkommen wird versucht, die Menschenrechte als einklagbare Rechte zu gestalten.

Wichtige Quellen für den Inhalt und die Umsetzung der Menschenrechte sind „the International Bill of Human Rights der Vereinten Nationen“, sowie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948. Weitere zentrale Menschenrechtsinstrumente sind der Internationale Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte, sowie der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte, die 1966 von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurden und zehn Jahre später in Kraft traten. Ebenso gibt es bestimmte Konventionen, die den Schutz einzelner Menschenrechte zum Inhalt haben (Die Genfer Flüchtlingskonvention, die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, die UN-Anti-Folter-Konvention, die UN-Kinderrechtskonvention, die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, die Internationale Konvention zur Beseitigung aller Formen von Rassendiskriminierung, die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, etc.).

In England im 17. Jahrhundert kam es in politischen Kämpfen zur Entwicklung grundlegender vorstaatlicher Rechte, die der Einzelne gegenüber der politischen Gemeinschaft geltend machen können sollte. Hierbei wurden vor allem die mit dem Ständerecht verbundenen Freiheiten als Freiheiten für alle zurück gefordert. Diese Freiheiten der Stände beruhten auf der Magna Charta („der großen Urkunde der Freiheiten“) von 1215, des ersten „Grundgesetzes“ in Europa, das in erster Linie eine Satzung des Lehnrechtes war.

2. Menschenrechte aus Sicht der Bibel

Gen 1,26f: „ 26 Und Gott sprach: Lasset uns Menschen machen, ein Bild, das uns gleich sei, die da herrschen über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und über das Vieh und über alle Tiere des Feldes und über alles Gewürm, das auf Erden kriecht. a 27 Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, bzum Bilde Gottes schuf er ihn; und cschuf sie als Mann und Weib.“

Die besondere Würde des Menschen liegt nach Gen 1, 26f darin begründet, dass der Mensch sich von den anderen Bereichen der Schöpfung durch seine Gottebenbildlichkeit unterscheidet. Der Mensch wird dadurch ausgezeichnet, dass Gott ihn in ein besonderes Verhältnis zu sich gesetzt hat. Somit wird der Mensch zum Repräsentanten Gottes auf der Erde, der die „dominum terrae“ [Herrschaft über die Erde][1] inne hat. Grundlegend hierfür ist die altorientalische Vorstellung des Menschen: Das Ebenbild Gottes entspricht hier dem des Königs als Repräsentanten [demût] und Bild [sœlœm] des obersten Gottes.[2]

Diese herausgehobene Stellung beinhaltet aber auch die Pflege der dem Menschen anvertrauten Schöpfung. Die Würde des Menschen besagt, dass kein Geschöpf Gott mehr vertreten und gegenwärtig setzen kann, als der Mensch.[3] Hierbei ist der Mensch aber für die Schöpfung verantwortlich und muss über sein Tun und Lassen Rechenschaft ablegen. Trotz dieser würdigen Stellung des Menschen innerhalb der Schöpfung, bleibt er frei und kann somit diese Freiheit auch missbrauchen und an anderen schuldig werden. Biblisch betrachtet bleibt der Mensch auch wenn er schuldig wird innerhalb der Gnade Gottes.

Auch im Neuen Testament bei Paulus wird deutlich, dass „die Unterschiede zwischen den Menschen im Vergleich zu der allen gemeinsamen Gotteskindschaft bedeutungslos sind“[4] (vgl. Gal 3,26-28: „ 26 Denn ihr seid alle durch den Glauben cGottes Kinder in Christus Jesus. 27 Denn ihr alle, die ihr dauf Christus getauft seid, habt eChristus angezogen. 28 Hier ist fnicht Jude noch Grieche, hier ist nicht Sklave noch Freier, hier ist nicht Mann noch Frau; denn gihr seid allesamt einer in Christus Jesus. ).

Für Paulus findet sich die eigentliche Ebenbildlichkeit Gottes in Jesus Christus und in der in ihm bezeugten „Hoffnung auf ein endgültiges gelingendes und von allen zerstörerischen Einflüssen freies Leben“[5]: Diese Hoffnung besagt, dass der Tod kein Schlusspunkt ist.

Darüber hinaus bezeugt das Leben Jesu in vielfältiger Form, dass er keinen Wert auf die Stellung des gesellschaftlichen Rangs einer Person legte. Diesen Charakter seines Wirkens finden wir zum Beispiel in der von ihm vorgelebten Umkehrung zwischen dem Dienenden und dem Herrschenden (Mt 20,25ff; Mk 10,45), sowie in seinem Umgang mit Geächteten und Ausgestoßenen (Mt 4,23ff; Mt 8,1ff; Mk 1,40ff; Lk 5,12ff) oder in seiner Würdigung der Kinder (Mt 18,3; Mt19, 13f; Mk 10,13-16).

Jeder Mensch unterliegt dem Gericht Gottes unabhängig davon welche Stellung er in seinem irdischen Leben hatte (1 Petr 1,17: „ 17 Und da ihr den als Vater anruft, der cohne Ansehen der Person einen jeden richtet nach seinem Werk, so dführt euer Leben, solange ihr hier in der Fremde weilt, in Gottesfurcht…“). In dieser Bibelstelle ist gleichzeitig die jenseitige Gerichtsbarkeit mit einer Konsequenz für das gegenwärtige Leben verknüpft („so führt euer Leben“).

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass aufgrund der universalen Konzeption des Schöpfungsgeschehens und der genealogischen Konzeption auf ein erstes Menschenpaar, man eine Entsprechung zum grundlegenden Gedanken der Menschenrechte findet. Denn die Menschenrechte beruhen ebenfalls auf einer gemeinsamen Konstitution des Menschen und kennen keine Unterschiede zwischen nationalen Zugehörigkeiten. Die Schöpfungsgeschichten, das Wirken Jesu und die Theologie des Paulus zeigen an vielen Stellen auf, dass keine kulturellen, ethnischen, gesellschaftlichen oder an einer Rolle festgemachten Unterschiede die Qualität eines Menschen definieren.

Diese Feststellung hat dann wiederum Auswirkungen auf den Umgang mit dem jeweils Anderen, denn er hat ebenso diese Würde inne, woraus sich auch ein würdevoller Umgang mit ihm anschließen muss.

Daher entspricht es dem Kern christlichen Glaubens, diese Menschenwürde, die Menschenrechte und damit die Religionsfreiheit auch Menschen anderen Glaubens zuzuerkennen.

[...]


[1] Schmitt/Betz: Schöpfung, Schöpfungsgeschichte, Calwer Bibellexikon, Band 2, 2003, S. 1205

[2] Schmitt/Betz: Schöpfung, Schöpfungsgeschichte, Calwer Bibellexikon, Band 2, 2003, S. 1205

[3] Hilpert, K.: Menschenrechte und Theologie, 2001, S.357

[4] Huber, W.: Menschenrechte/Menschenwürde; Theologische Realenzyklopädie, XXII, 1992, S.587

[5] Hilpert, K.: Menschenrechte und Theologie, 2001, S.358

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Zur Menschenrechtsdiskussion in Islam und Christentum
Hochschule
Technische Universität Dortmund
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
24
Katalognummer
V55646
ISBN (eBook)
9783638505406
Dateigröße
570 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Definition und Entstehung der Menschenrechte - ein kurzer historischer Überblick,Menschenrechte aus Sicht der Bibel. Evangelische Interpretation der Menschenrechte, Freiheit des Glaubens aus Sicht der Rechtfertigungslehre Luthers, Islamische Ethik, Ethik des Korans und die vorislamische Zeit, Rechtsquellen, Die Schließung des Tores der persönlichen Rechtsfindung, Christentum und Menschenrechte, Dialog, etc.
Schlagworte
Menschenrechtsdiskussion, Islam, Christentum
Arbeit zitieren
Anja Klein (Autor:in), 2006, Zur Menschenrechtsdiskussion in Islam und Christentum, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55646

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