Medicinische Policey


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

16 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Gliederung:

I. Problemstellung und Einleitung

II. „Policey“ als Form neuzeitlicher Herrschaftspraxis:
II.I Entstehungsgeschichte
II.II Begriffs- und Bedeutungsgeschichte

III. Medicinische Policey und öffentliche Gesundheit

IV. Zusammenfassung und Diskussion

V. Literaturverzeichnis

I. Problemstellung und Einleitung

Der frühmoderne Staat war von der Verfestigung des ständischen Systems und einer absolutistischen Ordnungspolitik, die in der heutigen Geschichtsschreibung als Konzept der Sozialdisziplinierung bekannt ist,[1] geprägt.

Diese Politik, oder vielmehr diese Herrschaftspraxis, war Ausdruck einer spezifisch absolutistischen Herrschaftsauffassung und hatte die Generierung eines homogenen und disziplinierten Untertanenverbandes zum Ziel. Realisiert werden sollte dieses Ziel vor allem auf der normativen Ebene, d.h. durch Gesetze und Verordnungen, die sowohl von der Kirche als auch vom Staat erlassen wurden, und die das tägliche Leben der Menschen umfassend zu regeln beanspruchten.[2]

Die Medicinische Policey stellt nur einen Teil der vielen verschiedenen Formen der Policeyverordnungen dar. Die medizinische Versorgung der Bevölkerung wurde in der Frühneuzeit nicht nur von Ärzten mit akademischer Ausbildung, Hebammen oder Chirurgen ausgeübt, sondern auch von fahrenden Dentisten, Scharfrichtern, Feldscherern, Kräuterhändlern, Okkultisten und anderen Medizinsachverständigen.[3] Diese Vielschichtigkeit der „medizinischen Betreuung“ der Bevölkerung sollte sich bis ins 19. Jahrhundert hinein kontinuierlich zugunsten der „akademischen Ärzte“ verschieben. Eben dieser Prozeß ist zweifellos als ein Ergebnis jener Regulierung zu verstehen, die eingangs als „Konzept der Sozialdisziplinierung“ benannt wurde. Vielfach rezipiert in Geschichtswissenschaft, Literaturwissenschaft, Soziologie und Rechtswissenschaft, soll dieses Konzept langfristige gesamtgesellschaftliche Veränderungen beschreiben. Die Entstehungsgeschichte, die durch das Konzept der Sozialdisziplinierung ausgedrückt wird, hat ihre Anfänge in den wirtschaftlichen und sozialen Verdichtungen, Krisenphänomenen und Ordnungsproblemen der frühen Neuzeit, die sich in Seuchen, Türken- und Konfessionskriegen, Preisanstieg, Bevölkerungswachstum und geistes- und wissensschaftsgeschichtlichem Wandel manifestierten. Sie wurde vor allem auf der normativen Ebene realisiert, und zwar in Form von Staatsgesetzgebungen, Policey -, Kirchen- und Stadtverordnungen.[4]

Die vorliegende Arbeit soll zunächst den Begriff Policey klären. Um diesen Begriff zu klären, bedienen wir uns zweier Ansätze. Erstens sollen die Wurzeln der Begriff Policey historisch festgemacht werden. Dazu werden wir einen Blick zurück in die frühe Neuzeit werfen, und zwar konkret auf die Entstehung der ersten Policeyverordnungen. Wir werden weitergehend somit die Policey als ein Ergebnis und Träger absolutistischer Herrschafts- und Ordnungspolitik begreifen. Zweitens werden wir auf die Foucaultsche Begriffs- und Bedeutungsanalyse zurückgreifen. Hier wird deutlich, daß der Begriff der Policey von der frühen Neuzeit bis in die Moderne entscheidende inhaltliche Veränderungen erfährt. Erst diese beiden Ansätze zusammengenommen liefern uns eine gute Basis, denn nicht jeder wissenschaftliche Diskurs widerspiegelte oder bestimmte die Praxis.

Wenn dies getan ist, und wir hoffentlich über das Verständnis von Policey verfügen, das sich so dramatisch von dem modernen Begriff „Polizei“ unterscheidet, wenden wir uns dem Thema der Medicinischen Policey zu. Dazu werden wir verschiedene Aspekte darstellen. Neben konkreten Regulierungs- und Normierungs-maßnahmen, die zunächst das „medizinische Personal“ betrafen, zielte die medicinische Policey auf die Gesamtheit der Lebensbedingungen der Bevölkerung. Was als Organisation und Regulierung des städtischen Zusammenlebens begann, sollte schließlich Ende des 19. Jahrhundert in eine breite „Hygienebewegung“ münden.

Wir stützen uns im wesentlichen auf die Aufsätze von Bettina Wahrig, Martin Dinges und Gerd Göckenjan zur „Medizinischen Polizei“, die Monographie „Gute Policey“ von Andre Holenstein und die Schriften von Michel Foucault „Verteidigung der Gesellschaft“ und „Geschichte der Gouvernementalität“.

Während Göckenjan die strukturelle Entwicklung der „Medizinischen Polizei“ in bezug zum Staat betrachtet, richten Wahrig und Dinges ihren Fokus auf die Ärzte als Träger der Polizei im Medizinischen Diskurs der Sattelzeit. Mit Hilfe von Andre Holensteins Monographie und dem Sammelband „Policey und fühneuzeitliche Gesellschaft“ von Karl Härtel wird die Entwicklungsgeschichte des „Policeywesens“ nachgezeichnet.

II. Policey als Form neuzeitlicher Herrschaftspraxis:

II. I Entstehungsgeschichte

Policey – versus Polizei. Während die Polizei heute ein Exekutivorgan des Staates darstellt, so war der Begriff Policey in der frühen Neuzeit ein Synonym für die gesamtgesellschaftliche Ordnung. Mit dem Ziel eine „gute Policey“ aufzubauen, verstärkten die Obrigkeiten ihre Aktivitäten in Administrative und Verwaltung.[5] Im Zuge dessen gewannen Verordnungen und Gesetze qualitativ und quantitativ an Bedeutung; Strukturen und Techniken zur Durchsetzung dieser Gesetze wurden weiterentwickelt. Legislative und Administrative erhielten den Charakter von Staatsorganen. Die Obrigkeiten haben also Regierungsfunktionen zur Regulierung und Intervention der Verhältnisse in den Territorien und Städten, aber auch auf lokaler Ebene in Dörfern und Gemeinden übernommen.

Die Entstehung und Entwicklung der Policey verordnungen begann auf den Reichstagen des 16. Jahrhunderts.[6] Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts wurde im Reich ein stärkeres Bedürfnis nach Rechtssicherheit und damit nach Festschreibung von Recht spürbar. Die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532 (genannt Carolina) stellt die erste allgemeine Fixierung von geltendem Recht dar, die zumindest formal für das gesamte Heilige Römische Reich Gültigkeit besitzen sollte. Die Regierungszeit Karls V. (1519 – 1556) wird als wichtigste Phase der Reichs policey ge-setzgebung im 16. Jahrhundert angesehen.[7]

Der Begriff Policey hatte in der frühen Neuzeit einen universellen Charakter. Die „gute Policey“ steht für eine ganzheitlich geordnete Gesellschaft nach „altem“ also nach althergebrachtem Recht. Der Rückgriff auf vergangene Rechtsbräuche bedeutet in der frühen Neuzeit immer die Wiederherstellung eines im naturrechtlichen Sinne vermeintlich einmal dagewesenen Idealzustandes. Konkret umfaßte jedenfalls dieses Policeyrecht Regelungen über Landwirtschaft, Medizin, Kriminalität, Erziehungs- und Sittenwesen, Religionsangelegenheiten, Kleiderordnungen, und vieles weitere. Der Untertan war gleichzeitig Träger und Subjekt dieser „abstrakten“Policey.

[...]


[1] Seidenspinner, W.: Bettler, Landstreicher und Räuber. Das 18. Jahrhundert und die Bandenkriminalität. In Volkskundliche Veröffentlichungen des Badischen Landesmuseums Karlruhe. Band 3. Karlruhe 1995. Hg. Siebenmorgen, H.: Schurke oder Held? Historische Räuber und Räuberbanden. S. 28.

[2] Härter, Karl: Sozialdisziplinierung. In Hg. Völker – Rasor, Anette: Frühe Neuzeit. München 2000. S. 294- 299.

[3] Wahrig, Bettina: Globale Strategien und lokale Taktiken. In: van Dülmen, Richard; Rauschenbach, Sina: Macht des Wissens. Die Entstehung der modernen Wissensgesellschaft. Köln 2004.

[4] Härtel, Karl: Sozialdisziplinierung, in: Frühe Neuzeit. Hg.: Völker – Rasor, Anette. München 2000. S. 294ff.

[5] Vgl. Holenstein, Andre: „Gute Policey“ und lokale Gesellschaft im Staat des Ancien Regimes. Band I. Bern 2003. S.20.

[6] Ludwig, Ulrike: Der Entstehungsprozeß der Reichspoliceyverordnung auf dem Reichstag von Augsburg 1547/48. In: Härter, Karl (Hg.): Policey und frühneuzeitliche Gesellschaft. Frankfurt/Main 2000. S. 383.

[7] Ebenda. S. 384.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Medicinische Policey
Hochschule
Universität Leipzig  (Lehrstuhl für Politische Theorie)
Veranstaltung
Devianz und Biopolitik
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
16
Katalognummer
V55639
ISBN (eBook)
9783638505345
ISBN (Buch)
9783640668199
Dateigröße
489 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Medicinische, Policey, Devianz, Biopolitik
Arbeit zitieren
Tillman Wormuth (Autor:in), 2006, Medicinische Policey, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55639

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