Unterrichtsthema Geschäftsfähigkeit. Eine fallorientierte Erarbeitung und Erweiterung der Methodenkompetenz in der Unterstufe


Unterrichtsentwurf, 2006

21 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


1. Angaben zu den Lerngruppen

1.1 Lerngruppenzusammensetzung

Die Klasse 05EV6 ist eine Unterstufe in Teilzeitform und besteht aus 22 Schülern/ Schülern, zwölf Schülerinnen und zehn Schülern im Alter von 17 bis 25 Jahren. Alle Schüler[1] absolvieren in Ausbildungsbetrieben unterschiedlicher Branchen eine zweijährige Berufsausbildung. Exemplarisch sind zu nennen: Edeka, Trink & Spar, Hellweg und Deichmann. Die praktischen Erfahrungen der Auszubildenden sind sehr unterschiedlich. Daraus resultiert, dass die mündlichen Beiträge der Schüler sehr vielfältig sind.

1.2 Besonderheiten der Lerngruppen

Die Schüler dieser Klasse haben unterschiedliche schulische Vorbildungen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wie aus der Tabelle zu entnehmen ist, kann die Zusammensetzung der Klasse hinsichtlich der schulischen Vorbildung als grundsätzlich homogen eingestuft werden. Dies spiegelt sich durchaus auch in der Leistungsfähigkeit und der Schüleraktivität wider. Die Unterrichtsbeteiligung der meisten Schüler ist als gut einzuordnen. Einige Schüler sind eher still und introvertiert. Sie zeigen aber nach direkter Ansprache, dass sie aufmerksam dem Unterrichtsgespräch folgen und gute Beiträge leisten können. Gerade die im Unterricht stilleren Schüler haben sehr gute Klassenarbeiten geschrieben. Die Lerngruppe kann insgesamt als sehr interessiert, diszipliniert und fleißig beschrieben werden.

1.3 Ausprägungen der Kompetenzbereiche der Lerngruppen

- Fachkompetenz

In den vorangegangenen Stunden wurde der Begriff der Willenserklärung eingeführt und die verschiedenen Formen von Rechtsgeschäften behandelt. Die Schüler haben demzufolge kennen gelernt, dass es einseitige (empfangsbedürftige und nicht empfangsbedürftige) sowie mehrseitige Rechtsgeschäfte (einseitig und mehrseitig verpflichtende) gibt. Dabei sind die Schüler in der Lage diesen unterschiedlichen Rechtsgeschäften Beispiele zuzuordnen. Begriffe wie Kaufvertrag, Schenkung oder Tauschgeschäft sind daher schon bekannt. Des Weiteren wurde der Begriff der Rechtsfähigkeit behandelt.
- Sozialkompetenz
Das Lernklima kann als sehr positiv bezeichnet werden, was auch darauf zurückzuführen ist, dass sich die meisten Schüler gut untereinander verstehen. Eine feste Gruppenkonstellation oder Ausgrenzungen einzelner Schüler sind nicht zu beobachten. Die Schüler zeigen zudem ausgeprägte Fähigkeiten zur Kooperation und Kollegialem Verhalten. Dies zeigte sich in den Vorbereitung zu den Klassenarbeiten, zu der sich die Schüler in Lerngruppen organisierten. Die Bereitschaft zu gegenseitiger Hilfestellung ist vorhanden. Des Weiteren werden Unterrichtsmaterialien regelmäßig für die fehlenden Mitschüler mitgenommen und weitergegeben.
- Methodenkompetenz
Das Arbeiten mit Gesetzestexten ist den Schülern noch nicht bekannt. Innerhalb dieser Unterrichtsreihe bietet es sich an, die Schüler sukzessive an den Umgang mit Gesetzestexten heranzuführen. Sie sollen lernen, juristische Formulierungen zu verstehen und nachzuvollziehen, und sie auf bekannte und neue Sachverhalte anzuwenden.

1.4 Unterrichtseinsatz in der Klasse

Die Klasse ist mir seit dem 30. August 2005 durch eigenständigen Unterricht (BDU) in dem Fach Kundenkommunikation und -service (Lernfeld 3: „Kunden im Servicebereich Kasse betreuen“) mit zwei Stunden in der Woche bekannt. Der Umgang mit mir als Lehrperson ist freundlich und offen. Am heutigen Tag schreiben die Schüler noch eine Klassenarbeit im Fach Datenverarbeitung. Die Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt, dass die Lernenden Schwierigkeiten haben sich in den Stunden vor einer Klassenarbeit zu konzentrieren.

2. Didaktisch-methodische Analyse

2.1 Vorgaben der Richtlinien/ Legitimation des Themas

Seit dem 01.08.2004 ist für den Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel erstmals ein Rahmenlehrplan in Kraft getreten, der nach dem Lernfeld-Konzept strukturiert ist. Die Inhalte der Unterrichtsreihe sind gemäß diesen Richtlinien thematisch dem Lernfeld 3 Kunden im Servicebereich Kasse betreuen zugeordnet. In der Zielformulierung heißt es: „Sie schließen unter Beachtung rechtlicher und betrieblicher Regelungen Kaufverträge ab.“

Die didaktische Jahresplanung sieht die Behandlung der Unterrichtsreihe Rechtliche und betriebliche Grundlagen zum Ende des Lernfeldes 3 in der Unterstufe vor.

2.2 Einordnung der Unterrichtsstunde in die Unterrichtsreihe

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die heutige Unterrichtstunde stellt eine Einführungsstunde zur Geschäftsfähigkeit (§§ 104 bis 108 BGB) dar. In mindestens zwei weiteren Stunden zu diesem Themenkomplex werden u.a. die schwebende Unwirksamkeit sowie Ausnahmen des Zustimmungsgrundsatzes bei beschränkter Geschäftsfähigkeit erarbeitet.

2.3 Hauptintention

Der didaktische Schwerpunkt der heutigen Stunde besteht darin, den Schülern das Thema der Geschäftsfähigkeit anhand von kleineren Sachverhalten näher zu bringen. Dabei soll erstmalig der Umgang und die Anwendung mit dem Gesetz geübt werden. Die Schüler sollen ihre Kenntnisse über Grundlagen des Zivilrechts erweitern, um im Lebens- und Berufsalltag rechtliche Auseinandersetzungen verstehen und reflektieren zu können.

2.4 Didaktische Reduktion

Geschäftsunfähigkeit liegt nach § 104 BGB in folgenden beiden Fällen vor: a) Geschäftunfähigkeit aus Altersgründen, b) Geschäftsunfähigkeit wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit. Auf letzteren Fall wird in dieser Unterrichtsstunde aus zeitökonomischen Gründen nicht eingegangen. Zudem gestaltet sich eine genauere Begriffserfassung als schwierig, weil eine Definition überwiegend durch medizinische Indikationen erfolgt.

Auf den Begriff der schwebenden Unwirksamkeit wird in dieser Stunde nicht näher eingegangen, um die Lehr- und Lernkapazität der Schüler nicht zu überfordern. Zudem werden die Ausnahmen des Zustimmungsgrundsatzes (§§ 110 bis 113 BGB) bei beschränkter Geschäftsfähigkeit erst in der nächsten Unterrichtsstunde erarbeitet.

Des Weiteren wird in der vorliegenden Stunde darauf verzichtet, den juristischen Grundsatzbegriff (keine Regel ohne Ausnahme) zu erläutern, welcher sich aus der Regelung des § 107 BGB ergibt. Die damit verbundenen Informationen haben einen eher untergeordneten Stellenwert im Hinblick auf das durch den Unterricht zu vermittelnde Fachwissen der Schüler.

Neben dem Prinzip der didaktischen Reduktion werden in dieser Stunde insbesondere folgende Unterrichtsprinzipien berücksichtigt:[2]

- Prinzip der Gegenwarts-/ Zukunftsbedeutung: Der Themeninhalt der Geschäftsfähigkeit ist Grundlage für viele zu tätigende Rechtsgeschäfte. Besonders für das zukünftige Berufsleben der Auszubildenden im Einzelhandel ist es wichtig, dass sie in der Lage sind zu erkennen, ob ein Kunde geschäftsunfähig, beschränkt geschäftsfähig oder voll geschäftsfähig ist.
- Prinzip der Zugänglichkeit: Da die Schüler erstmalig mit Gesetzestexten arbeiten, erscheint eine Anwendung des Gesetzes auf kleinere Sachverhalte sinnvoll. Die Fälle werden dabei auf die Fasslichkeitsstufe der Schüler angepasst.
- Prinzip der Exemplarität: Die Inhalte der §§ 104 und 105 BGB (Geschäftsunfähigkeit) und der §§ 106 bis 108 BGB (beschränkte Geschäftsfähigkeit) stellen Grundlagen (Begriffsbestimmungen und Folgewirkungen) dar. Die Fallbeispiele sollen die Schüler zu einem selbstständigen Handeln anregen. Es müssen auf der Grundlage des Gesetzestextes praxisrelevante Entscheidungen getroffen werden. Zudem ist ein fachlich fundiertes Argumentieren von grundlegender Bedeutung für das Leben der Schüler.
- Prinzip der Sachstruktur: Die Person, als eine der Grundbegriffe des BGB, ist durch die Rechtsfähigkeit gekennzeichnet. Um wirksam im Rechtsverkehr handeln zu können, muss jedoch die sogenannte Geschäftsfähigkeit (§§ 104 bis 113 BGB) hinzukommen. Wegen der Gefahren im Rechtsverkehr versagt das Gesetz sie Kinder unter sieben Jahren sowie Geisteskranken. Jugendliche zwischen sieben und achtzehn Jahren sind beschränkt geschäftsfähig, können also nur bestimmte Rechtsgeschäfte vornehmen.

[...]


[1] Zur Vereinfachung des Leseflusses sind mit der Bezeichnung Schüler im laufenden Text Schülerinnen und Schüler gleichermaßen gemeint.

[2] In Anlehnung an Klafki 1962; die fünf Grundfragen der Didaktik

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Unterrichtsthema Geschäftsfähigkeit. Eine fallorientierte Erarbeitung und Erweiterung der Methodenkompetenz in der Unterstufe
Note
2,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
21
Katalognummer
V55242
ISBN (eBook)
9783638502528
ISBN (Buch)
9783640700349
Dateigröße
659 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Unterrichtsstunde, Geschäftsfähigkeit, Erarbeitung, Berücksichtigung, Erweiterung, Methodenkompetenz, Wirtschaftswissenschaften, Handel und Distribution
Arbeit zitieren
Arndt Slabihoud (Autor:in), 2006, Unterrichtsthema Geschäftsfähigkeit. Eine fallorientierte Erarbeitung und Erweiterung der Methodenkompetenz in der Unterstufe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55242

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