John Rawls und der Aristotelische Grundsatz


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

20 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhalt

Vorwort und Fragestellung

1. Der Aristotelische Grundsatz in der Theorie der Gerechtigkeit
1.1. Der Aristotelische Grundsatz und die Wahl eines vernünftigen Lebensplans
1.1.1. Der AG und der Grundsatz der Einschließung
1.2. Der Aristotelische Grundsatz und das Lernen
1.2.1. interne Motivation durch den Aristotelischen Grundsatzes
1.2.2. externe Motivation durch den Aristotelischen Grundsatzes
1.3. Blockade des Aristotelischen Grundsatzes
1.4. Der Aristotelische Grundsatz und die Bestimmung der Grundgüter

2. Der Aristotelische Grundsatz in der Nikomachischen Ethik

Fazit

Bibliografie

Vorwort und Fragestellung

Jeder Mensch hat zahlreiche Fähigkeiten, von denen er vom Kindesalter an einige entwickelt und andere vernachlässigt. Der von Rawls angenommene Aristotelische Grundsatz (AG) übernimmt dabei die Rolle einer Vorauswahlinstanz, indem er den Menschen Lust empfinden lässt, wenn er erfolgreich seine Fähigkeiten einsetzt. Ausgehend von den mannigfaltigen denkbaren menschlichen Gütern, die sich jeweils in die unterschiedlichsten Richtungen erweitern und vervollkommnen lassen (man denke an die Mathematik) muss irgendeine Art von Auswahl getroffen werden. Die Frage ist, welche Faktoren bei der Entscheidung eine Rolle spielen. In wie weit ist der AG dabei dominierend?

Eine weitere Frage der ich in den folgenden Abschnitten nachgehen möchte ist, ob der AG tatsächlich ein homogenes gedankliches Konstrukt ist, oder ob seine Wirkung auf uns als Motivationsprinzip und durch andere als externer Faktor als zwei unabhängige Elemente angesehen werden können. Über diese Frage werde ich dazu kommen zu diskutieren, ob die Annahme des AG plausibel ist oder nicht. Rawls selbst formuliert den Einwand, der AG sehe wie ein philosophisches Prinzip aus, für das wenig spricht[1] Die von John Rawls vorgebrachte Verteidigung mit Verweis auf die Entwicklung von Kindern und die Tatsachen des Alltagslebens[2] ist rein empirisch und damit nicht sehr überzeugend. Dennoch scheint vieles für ihn zu sprechen. Wenn der Aristotelische Grundsatz tatsächlich erklären kann, wie Menschen aus sich selbst heraus Lust am Tätigsein schöpfen und der Quell für gegenseitige Anerkennung und damit Basis für ein erfolgreiches menschliches Gemeinwesen ist, spricht auch einiges dafür, dass er in seiner vorgelegten Formulierung richtig ist, und kann ohne Bedenken zur Aufstellung der Liste der Grundgüter im Urzustand herangezogen werden.

1. Der Aristotelische Grundsatz in der Theorie der Gerechtigkeit

Zunächst möchte ich mich mit dem aristotelischen Grundsatz als grundlegendem Motivationsprinzip, als das es in der Theorie der Gerechtigkeit auftritt, beschäftigen und Funktionalität sowie Plausibilität des Arguments diskutieren.

Rawls führt den Aristotelischen Grundsatz zum einen an dem Punkt seiner Theorie ein, wo die Argumentation von den transzendentalen Voraussetzungen des Urzustands in die quasiempirische Welt der Anwendung übergeht, nämlich bei der Wahl eines vernünftigen Lebensplans und dessen Ausführung. Zum anderen bei der Bestimmung der Grundgüter, die mit Hilfe des AG und der schwachen Theorie des Guten im Urzustand hergeleitet werden. Zudem spielt der AG eine tragende Rolle beim Erwerb und der Vervollkommnung von Fähigkeiten.

Der Aristotelische Grundsatz sagt aus, daß Menschen unter sonst gleichen Umständen ihre Fähigkeiten (angeborene oder erlernte) auch einsetzen möchten, und dass die Befriedigung desto größer ist, je besser entwickelte oder je komplizierte Fähigkeiten eingesetzt werden[3]

1.1. Der Aristotelische Grundsatz und die Wahl eines vernünftigen Lebensplans

Rawls führt den aristotelischen Grundsatz im Ringen um das Wohl des Menschen ein, das er im vernünftigen Lebensplan eines Menschen sieht: …, das Wohl eines Menschen bestimme ich danach, was unter einigermaßen günstigen Bedingungen für ihn der vernünftigste Lebensplan sei.[4] Dabei sieht Rawls die Anwendung des Aristotelischen Grundsatzes sowohl bei der Aufstellung als auch der Umsetzung des Plans durch ein Individuum beteiligt. Im Rahmen der Gerechtigkeitsgrundsätze muss der einzelne Mensch Kriterien anwenden, um aus der Vielzahl möglicher Pläne den für ihn günstigsten Auszuwählen. Dabei müssen die natürlichen Gaben und die (materiellen) Verhältnisse des Einzelnen in einer quasi-gerechten Gesellschaft berücksichtigt werden. Bei der Wahl möglicher Pläne durch die Gerechtigkeitsgrundsätze einerseits und die gegebenen Rahmenbedingungen durch die natürlichen Gaben andererseits eingeschränkt, dient der Aristotelische Grundsatz der Bestimmung des besten bzw. bestmöglichen Lebensplans für ein Individuum. Die Funktion des AG bei der Ausführung des Plans werde ich dagegen später in einem gesonderten Abschnitt untersuchen.

Das Hauptproblem bei der Auswahl des Lebensplans aus jenen möglichen, die nach Anwendung der drei Gerechtigkeitsgrundsätze gegeben sind, sieht Rawls in der mangelnden Ähnlichkeit der Pläne und der fehlenden Möglichkeit die Erfolgswahrscheinlichkeit abzuwägen. Fest steht jedoch, dass es mehrere Pläne gibt,[5] und dass diese irgendwie geordnet werden müssen, um eine Entscheidung für oder gegen einen Plan aus dem Satz der möglichen auszuwählen.

Im Allgemeinen verfügen Menschen über mehr als eine Begabung, also nicht nur die Anlage zum Schnitzen hat, sondern, zumindest in den meisten Fällen, auch noch beispielsweise über Sprachbegabung oder ähnliches in mehr oder minder starker Ausprägung, so dass sich zumindest theoretisch mehr als ein vernünftiger Plan aufstellen ließe. Ein Blick in die Welt scheint dies zu bestätigen, auch wenn ein solches empirisches Argument allein wenig Überzeugungskraft besitzt, da ein Mensch denkbar ist, der nur über eine einzige Fähigkeit in besonders hohem Maße verfügt. Vorstellbar ist dabei ein autistisches Zahlengenie, das darüber hinaus weder über handwerkliche noch über nennenswerte sprachliche Begabung verfügt oder eventuell sogar stumm ist. Auch in diesem Fall bliebe jedoch die Notwendigkeit der Entscheidung bestehen, wofür dieser Mensch seine Begabung einsetzen sollte: Beschäftigung mit höherer Algebra oder Berechnung komplexer physikalischer Formeln. Rawls eigenes Beispiel vom Grashalmzähler[6] könnte man als eine solche singulär begabte Person ansehen. In diesem Fall würde der AG, wie Rawls selbst betont, bei der Vervollkommnung der Fähigkeiten nicht zutreffen, aber bei der Auswahl dessen, was der Mann mit den mathematischen Fähigkeiten, die er aus seiner Leidenschaft gewinnt, anfängt, durchaus eine Rolle spielen. Der Mann aus dem Gedankenexperiment würde zwar keine Tätigkeit akzeptieren, die nichts mit dem Zählen von einzelnen Gegenständen zu tun hat, könnte aber in die Situation kommen, sich zu entscheiden, ob er sich mit sorgfältig angeordneten leicht zu zählenden Dingen (z.B. Autos auf einem Parkplatz) oder eben mit im Bezug auf seine Zählleidenschaft komplexeren Aufgaben (zählen von Grashalmen oder Sandkörnern) beschäftigen will.

[...]


[1] Rawls, John. Eine Theorie der Gerechtigkeit. Frankfurt. 1975 S. 470

[2] ebd. S. 470

[3] Rawls S. 452

[4] ebd. S. 433

[5] Vgl. Rawls S. 453

[6] Vgl. Rawls S. 471

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
John Rawls und der Aristotelische Grundsatz
Hochschule
Freie Universität Berlin
Veranstaltung
HS John Rawls - Eine Theorie der Gerechtigkeit
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
20
Katalognummer
V55226
ISBN (eBook)
9783638502399
ISBN (Buch)
9783656451211
Dateigröße
537 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
John, Rawls, Aristotelische, Grundsatz, John, Rawls, Eine, Theorie, Gerechtigkeit
Arbeit zitieren
Markus Voigt (Autor:in), 2006, John Rawls und der Aristotelische Grundsatz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55226

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: John Rawls und der Aristotelische Grundsatz



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden