Gesetzliche Anforderungen an das Risikomanagement


Diplomarbeit, 2006

122 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Historische Einleitung
1.2 Aufbau der vorliegenden Arbeit

2 Zielsetzung und Aufgabe der gesetzlichen Bestimmungen Exkurs zur Erwartungslücke
2.1 Zielsetzung des KonTraG und der darauf aufbauenden gesetzlichen Erfordernisse
2.1.1 Gesetzliche Anforderungen und deren Elemente
2.1.1.1 Das Risikofrüherkennungs- und Risikoüberwachungssystem Exkurs zum UMAG
2.1.1.2 Die zukunftsorientierte Lageberichterstattung
2.1.2 Ausstrahlungswirkungen der gesetzlichen Anforderungen
2.1.3 Die Behandlung der Chancen und Risiken in der wirtschaftsprüfenden Praxis
2.1.3.1 Das Risikofrüherkennungs- und Risikoüberwachungssystem i.S.d. § 317 Abs. 4 HGB
2.1.3.1.1 Festlegung bestandsgefährdender Risiken bzw. Risikofelder
2.1.3.1.2 Risikoerkennung und Risikoanalyse
2.1.3.1.3 Risikokommunikation
2.1.3.1.4 Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben
2.1.3.1.5 Einrichtung eines Überwachungssystems
2.1.3.1.6 Dokumentation der getroffenen Maßnahmen
2.1.3.2 Die zukunftsorientierte Lageberichterstattung
2.1.3.2.1 Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich des -ergebnisses
2.1.3.2.1.1 Angaben zur Absatz- und Umsatzentwicklung
2.1.3.2.1.2 Angaben zum Beschaffungsbereich
2.1.3.2.1.3 Angaben zum Produktionsbereich
2.1.3.2.1.4 Angaben zur Investition und Finanzierung
2.1.3.2.1.5 Angaben zum Personal- und Sozialbereich, zu sonstigen Bereichen und weiteren wichtigen Ereignissen des Geschäftsjahres
2.1.3.2.2 Darstellung der Lage
2.1.3.2.2.1 Die Ertragslage
2.1.3.2.2.2 Die Finanzlage
2.1.3.2.2.3 Die Vermögenslage
2.1.3.2.3 Darstellung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
2.1.3.2.3.1 Darstellung der Chancen
2.1.3.2.3.2 Darstellung der Risiken
2.1.3.2.3.2.1 Darstellung bestandsgefährdender Risiken
2.1.3.2.3.2.2 Darstellung sonstiger Risiken mit wesentlichem Einfluss
2.1.3.2.4 Grenzen der risikoorientierten Lageberichterstattung
2.1.4 Sonstige gesetzliche Bestimmungen
2.2. Das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG)
2.2.1 Zusätzliche Pflichten für den Vorstand
2.2.1.1 Die Vorstandsberichterstattung
2.2.1.2 Pflichten im Zuge der Entsprechens-Erklärung zum DCGK
2.2.1.2.1 Die Entsprechens-Erklärung zum DCGK
2.2.1.2.2 Umfang der Erklärung
2.2.2 Zusätzliche Pflichten für den Abschlussprüfer
2.2.2.1 Die Prüfungspflicht im Rahmen der Entsprechens-Erklärung
2.2.2.2 Die Prüfungspflicht des Risikofrüherkennungs- und Risikoüberwachungssystems
2.2.2.3 Die Berichterstattung über überwachungsrelevante Beanstandungen
2.2.2.4 Die Berichterstattung über Bewertung und Bilanzpolitik im Rahmen des § 321 Abs. 2 S. 4 HGB
2.2.2.5 Die Erweiterung des Konzernabschlusses
2.3 Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK)
2.3.1 Risikomanagement im DCGK Exkurs zum Sarbanes-Oxley-Act
2.3.2 Corporate Governance außerhalb großer Aktiengesellschaften
2.3.2.1 Der DCGK aus der Perspektive der kleinen und mittleren Börsen-AG
2.3.2.2 Corporate Governance in Familienunternehmen
2.3.2.2.1 Besonderheiten von Familienunternehmen
2.3.2.2.2 Problemfelder für Corporate Governance in Familienunternehmen
2.3.2.2.3 Lösungsansätze
2.3.2.2.3.1 Gesellschaftsrechtliche Regelungen
2.3.2.2.3.2 Unternehmenseigener Corporate Governance Kodex
2.3.2.2.3.3 Grenzen der Corporate Governance in Familienunternehmen

3 Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Chronologischer Überblick der Gesetzgebung

Abbildung 2: Ziele der verschiedenen Gesetzgebungen

Abbildung 3: Strategien zur Verringerung der Erwartungslücke

Abbildung 4: Geforderte Bestandteile nach dem KonTraG

Abbildung 5: Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung (GoL)

Abbildung 6: Bestandteile des Lageberichts nach § 289 HGB

Abbildung 7: Ausstrahlungswirkungen der gesetzlichen Anforderungen

Abbildung 8: Prüfungsumfang des Risikomanagements gemäß § 317 Abs. 4 HGB

Abbildung 9: Elemente eines Risikofrüherkennungs- und -überwachungssystems nach IDW PS

Abbildung 10: Erläuterung der Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung nach DRS

Abbildung 11: Struktur des Lageberichts nach DRS

Abbildung 12: Geforderte Lageberichtsinhalte nach § 289 Abs. 1 HGB

Abbildung 13: Angaben zur Darstellung des Geschäftverlaufs

Abbildung 14: Systematik der Chancen-Risikoidentifikation

Abbildung 15: Instrumentarium zum Chancenmanagement

Abbildung 16: Regelkreis des Chancen-Risikomanagementprozesses

Abbildung 17: Risikofelder, Risikoarten und Einzelrisiken

Abbildung 18: Erweiterung des Aufgabengebiets des Abschlussprüfers in Folge des TransPuG

Abbildung 19: Grundfragen der Corporate Governance

Abbildung 20: Heineken Sicht auf Corporate Governance

Abbildung 21: Risikomanagement im DCGK

Abbildung 22: Der SOA im Zusammenspiel der Entscheidungsträger

Abbildung 23: Argumentation zur Einhaltung des DCGK in kleinen und mittleren börsennotierten AG

Abbildung 24: Typische Problemfelder, die zur Anwendung von Corporate Governance in Familienunternehmen führen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Historische Einleitung

Seit geraumer Zeit wird in verschiedensten Kulturen versucht, die Angst vor dem Ungewissen oder einer unbekannten Zukunft durch Vorhersagen oder diverse Prognosemethoden zu lindern. Im privaten Bereich wird dieser Blick in die Zukunft oft belächelt, obwohl er aus vielen Teilen unseres Lebens nicht mehr weg zu denken ist (z.B. in Form von Horoskopen).

Auch in ökonomischer Hinsicht wurde die in den 70er bzw. 80er Jahren langsam aufkeimende Sensibilisierung für ein zukunftsorientiertes Risikobewusstsein lange Zeit nicht ernst genom-men. Beschränkte sich das Risikobewusstsein anfänglich auf freiwillige Mechanismen zur Bewertung, Kontrolle und Überwachung künftiger Risikopotentiale, rückte die Thematik erst zu Beginn der 90er Jahre in den Blickwinkel einer breiten Öffentlichkeit. Das gestiegene Interesse innerhalb der Gesellschaft sowie die immer stärker sprießende wissenschaftliche Diskussion führten dazu, dass der Gesetzgeber im Mai 1998 erstmalig die Schaffung eines angemessenen Risikomanagements in dem „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ (KonTraG)[1] für Kapitalgesellschaften zwingend voraussetzte. Doch was veranlasste die Legislative einzelne Bestandteile der schon bestehenden „allgemeinen Leitungsaufgabe des Vorstands“[2] gemäß § 76 AktG in einem gesonderten Gesetz zu konkre-tisieren oder hervorzuheben?[3]

Zum Einen müssen hier die spektakulären Unternehmenskrisen und -insolvenzen, wie z.B. der Metallgesellschaft AG 1993 oder der Bremer Vulkan 1996, genannt werden, die nach h.M. zum größten Teil auf fehlendes Risikobewusstsein zurückzuführen sind.[4] Doch selbst im Jahr 2001 – lang nach den ersten gesetzlichen Verankerungen – bedrohten notleidend gewordene Kreditengagements in dreistelliger Millionenhöhe den Fortbestand einer großen deutschen Hypothekenbank, wodurch die Aktualität und insbesondere die Brisanz des Themas noch einmal hervorgehoben wird.[5]

Zum Anderen muss das gestiegene Interesse der privaten und institutionellen Kapitalanleger an einer transparenten, aber v.a. auch zukunftsorientierten Berichterstattung thematisiert werden. Dieses Interesse ging nicht nur aus den bereits geschilderten Zusammenbrüchen am Kapitalmarkt hervor, sondern auch aus dem Wunsch bzw. dem Verlangen der Shareholder nach einer andauernden Wertentwicklung innerhalb der Unternehmen, ohne das Risiko von Kurseinbußen oder sogar vollständiger Wertverluste eingehen zu müssen. Diese Faktoren führten dazu, dass gerade große Publikumsgesellschaften ihre Aufmerksamkeit auf die lange Zeit vernachlässigten und in aller Welt verteilten Kapitalgeber erhöhen mussten. Folglich musste dem Wunsch der Kapitalgeber auf eine nachhaltige, andauernde Wertsteigerung innerhalb der Unternehmung entsprochen werden, was wiederum zu einer Implementierung eines funktionsfähigen Risikomanagements führte.

Weiteres Augenmerk muss auf den gestiegenen Einfluss der Rating-Agenturen gelegt werden. Deren Urteil über das jeweilige Unternehmen bildet sich – nahezu gänzlich gesondert anderer Informationsquellen – aus den zukunftsorientierten Darstellungen über die Unternehmens-entwicklung. Hier sind besonders die existenzbedrohenden und unternehmensbeeinflussenden Risiken von höchster Bedeutung. Eine fehlende oder unzureichende Berichterstattung hat damit zur Folge, dass derzeitige Investoren verärgert werden und sich mögliche zukünftige Investoren anderen Betätigungsfeldern zuwenden.

Schließlich sind die starken Veränderungen in den Rahmenbedingungen einzelner Unternehmen anzusprechen. In den letzten Jahren hat sich die Unternehmertätigkeit zunehmend globaler ausgerichtet, was beinhaltet, dass auch das Wettbewerbsumfeld einen beharrlich stärker werdenden internationalen Charakter annimmt. Multinationale Unternehmen begegnen unterschiedlichsten Risiken auf diversen Märkten in den verschiedenartigsten Ländern. Aber auch die damit einhergehenden wachsenden Unternehmensgrößen sowie die Tendenzen zu schlanken Unternehmensstrukturen haben dazu geführt, dass die Einschätzung bestehender aber auch zukünftiger Risikopotentiale immer schwieriger durchzuführen ist. Somit ist die Informationsbeschaffung, -verarbeitung sowie -beurteilung und -kontrolle eine weit größere Herausforderung für das Risikomanagement als in einem „kleinen“, national tätigen Einzelunternehmen.

Abschließend stellt sich die Frage, weshalb die Implementierung eines funktionsfähigen Risikomanagements gesetzlich vorgeschrieben werden musste. Alleine vor dem Hintergrund der Existenzfähigkeit eines Unternehmens – unabhängig von dessen Rechtsform – sollte die Einführung eines Risikomanagements zur Bewertung zukünftiger Chancen und Risiken eine Selbstverständlichkeit sein. Aber sowohl die immer wieder auftretenden Unternehmenskrisen als auch die gestiegene Erfordernis aus Sicht der Kapitalgeber haben dazu geführt, dass dem Gesetzgeber eine verpflichtende Implementierung notwendig erschien, so dass im Mai 1998 das KonTraG verabschiedet wurde. Das System der Unternehmenskontrolle und -überwachung sollte damit an seinen Schwachstellen verbessert und geeignete Maßnahmen im Rahmen der Corporate Governance[6] geschaffen werden.

1.2 Aufbau der vorliegenden Arbeit

Im Anschluss an die historische Einführung und die Sensibilisierung für das Themengebiet Risikomanagement ist es Ziel der Arbeit die gesetzlichen Anforderungen an ein Risiko-management zu durchleuchten.

Das Kapitel zwei startet mit einer kurzen chronologischen Aufstellung der geschaffenen Gesetze, um daraufhin die Ziele der verschiedenen Veränderungen zu nennen. Im weiteren Verlauf wird in Abschnitt eins auf die durch das KonTraG fixierte Verpflichtung zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungs- und -überwachungssystems sowie auf die risiko-orientierte bzw. zukunftsorientierte Lageberichterstattung eingegangen.[7] Ebenso werden die Ausstrahlungswirkungen in Folge des KonTraG untersucht. Zudem werden weitere gesetz-liche Modifikationen geprüft, die an bereits durch das KonTraG geschaffene Änderungen anknüpfen oder diese erweitern (in diesem Zusammenhang wird besonders auf die Modifikationen durch das BilReG eingegangen). Anschießend wird die unternehmerische Praxis der Wirtschaftsprüfer betrachtet. Hierfür werden die gesetzlichen Anforderungen für die praktische Tätigkeit sowohl für das Risikofrüherkennungs- und -überwachungssystem als auch für die zukunftsorientierte Lageberichterstattung konkretisiert, um sich daraufhin den daraus ergebenden Prüfungsstandards zu widmen. Das Kapitel 2.1.3.2.3.1 gibt danach einen Einblick wie die Einführung eines Chancenmanagements in die bereits bestehenden Strukturen eines Risikomanagements erfolgen kann. Zum Abschluss wird ein kurzer Ausblick auf anstehende Gesetzesanpassungen und sonstige gesetzliche Bestimmungen gegeben, die mit dem Kontext der gesetzlichen Anforderungen an ein Risikomanagement konform sind.

In Abschnitt zwei werden die Veränderungen auf Grund des Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG)[8] erläutert. Dabei werden nacheinander – die sich aus den gesetz-lichen Modifikationen ergebenden – zusätzlichen Pflichten für den Vorstand und den Abschlussprüfer begutachtet. In der Untersuchung der Vorgaben für den Vorstand kommt der Entsprechens-Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)[9] eine wich-tige Rolle zu. Ferner werden neben dieser Betrachtung weitere zusätzlichen Pflichten für den Vorstand erläutert, um abschließend insbesondere die gestiegene Berichterstattungspflicht seitens der Abschlussprüfer zu ergründen.

Die Einführung des DCGK wird in Abschnitt drei geschildert. Nachdem in der voran-gehenden Untersuchung bereits auf den Umfang und die Pflichten durch die Entsprechens-Erklärung eingegangen wurde, sollen konkrete Inhalte des Kodex näher erläutert werden, bevor zum Ende des Abschnitts die Umsetzung des Corporate Governance Kodex außerhalb großer Kapitalgesellschaft[10] betrachtet wird. Dabei wird gezeigt, dass der für große Publi-kumsgesellschaften formulierte DCGK auch Anregungen sowohl für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften als auch für Familienunternehmen geben kann.

Das letzte Kapitel dient der Zusammenfassung der gewonnenen Ergebnisse und soll mögliche Perspektiven der gesetzlichen Anforderungen an ein (Chancen)-Risikomanagement geben. Dafür wird im Grundsatz das Resultat der Untersuchung vorgestellt, damit letztlich das „optimale“ Ziel eines Risikomanagement festgelegt werden kann.

2 Zielsetzung und Aufgabe der gesetzlichen Bestimmungen

Die Ausführungen des Kapitels zwei geben einen näheren Einblick in die geschaffenen gesetzlichen Anforderungen und deren Auswirkungen auf die Einrichtung eines Risikomanagements. Vorab gibt die nachstehende chronologische Aufstellung (vgl. Abbil-dung 1) einen Überblick über die in diesem Zusammenhang bis zum Jahr 2006 verabschie-deten Gesetze, welche im weiteren Verlauf mit den sich jeweils daraus ergebenden Auswir-kungen untersucht werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Chronologischer Überblick der Gesetzgebung

Die Legislative erkannte früh, dass mit dem KonTraG nur der Beginn einer umfassenden Unternehmensreform – insbesondere in Bezug auf die Rechnungslegung – eingeläutet wurde. Überdies konnten mit Verabschiedung einer ersten Modifikation auch nicht direkt alle gewünschten Ziele erreicht werden, so dass weitere gesetzliche Bestimmungen veranlasst wurden. Es dauerte jedoch fast vier Jahre bevor mit der Einführung des TransPuG und der damit einhergehenden Verkündung des Deutschen Corporate Governance Kodex ein wichtiger Schritt zur Weiterführung der Reform gemacht wurde. Abbildung 2 zeigt eine Aufstellung der Ziele der einzelnen Gesetzgebungen, die in Bezug zum Risikomanagement zu nennen sind.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Ziele der verschiedenen Gesetzgebungen[18]

Nach der chronologischen Darstellung und Aufstellung der Ziele der Gesetzgebung startet die Untersuchung im folgenden Abschnitt mit dem KonTraG und der darauf aufbauenden Gesetzgebung. Bevor zum Abschluss dieser Analyse auf die praktische Anwendung durch den Abschlussprüfer eingegangen wird, beginnt die Anschauung mit der Kernaussage des KonTraG, um im weiteren Verlauf die Ausstrahlungswirkungen zu durchleuchten.

Exkurs zur Erwartungslücke

Eines der Ziele der gesetzlichen Anpassung durch das KonTraG ist die Reduzierung der Erwartungslücke (vgl. Abbildung 3). Diese beschreibt die Diskrepanz zwischen den Vorstellungen der Öffentlichkeit über das Ausmaß und die Zielsetzung der gesetzlichen Abschlussprüfung einerseits und der praktischen Berufsausübung nach den gesetzlichen Pflichten und den berufständischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung andererseits.[19] Als Erklärung wird häufig das mangelnde Verständnis der Wirtschaftsprüfer für die Erwartungshaltung der Kapitalmarktteilnehmer genannt.[20]

Die Reduktion der Erwartungslücke soll durch folgende Maßnahmen erfolgen:

- Erweiterung der Abschlussprüfung (sie soll problemorientierter und stärker prospektiv erfolgen, damit v.a. auf Risiken der künftigen Entwicklung der Unternehmen eingegangen wird)
- Verbesserung der Prüfungsqualität durch einen internen Prüferwechsel (professional improvement)
- Angleichung der Erwartungshaltung der Öffentlichkeit an die Abschlussprüfung mit dem gesetzlichen Auftrag (durch bessere Informationsversorgung, z.B. durch höhere Aussagekraft des Prüfungsberichts – better communication)[21]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Strategien zur Verringerung der Erwartungslücke[22]

2.1 Zielsetzung des KonTraG und der darauf aufbauenden gesetzlichen Erfordernisse

Am 1. Mai 1998 trat das KonTraG[23] in Kraft.[24] Neben den teilweise spektakulären Unter-nehmenskrisen war insbesondere die aufkeimende Kritik am System der Unternehmens-überwachung (Corporate Governance) Anlass für die Verabschiedung.[25] Grund dieser Fehl-entwicklungen waren oftmals mangelhafte Risikoeinschätzungen seitens der Unternehmens-leitung, so dass nicht frühzeitig auf drohende Schieflagen innerhalb der Unternehmen reagiert werden konnte. So hatte nach einer Erhebung aus dem Jahr 1999 bei 700 börsennotierten deutschen Aktiengesellschaften der überwiegende Teil zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des KonTraG die geforderten Risikomanagementsysteme noch nicht implementiert.[26] Die im KonTraG kodifizierten Regelungen (hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Korrektur am Aktienrecht durch die Einführung des § 91 Abs. 2 AktG.) verfolgten somit in erster Linie das Ziel, die Schwächen im deutschen Corporate Governance zu beseitigen.[27] Das Kapitel 2.1 soll dazu dienen, die gesetzlichen Anforderungen und deren Elemente in Folge des KonTraG zu schildern. Im Anschluss daran werden die Ausstrahlungswirkungen durch das KonTraG betrachtet, bevor die Behandlung der Risiken und Chancen durch die wirtschaftsprüfende Praxis durchleuchtet wird. Zum Abschluss des Kapitels werden noch einige weitere gesetzliche Bestimmungen genannt und ein kurzer Ausblick in die Gesetz-gebung wird gegeben.

[...]


[1] Vgl. BGBl. I 1998 S.786 ff.

[2] Vgl. BT-Drs.13/9712, S.15; das KonTraG weitet auch den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats aus. Diese Änderungen stehen allerdings nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Risikomanagement und werden deshalb in diesem Rahmen nicht weiter vorgestellt; vgl. dazu Theisen (2002) S.26 ff.

[3] Auch vor Verabschiedung des KonTraG war in der allgemeinen Leitungsaufgabe der Geschäftsführung einer Unternehmung bereits enthalten für eine angemessene Risikoerkennung und -überwachung zu sorgen, damit keine den Fortbestand der Unternehmung bedrohende Gefahrenpotentiale entstehen. Durch das KonTraG wurde diese Pflicht lediglich gesetzlich hervorgehoben, vgl. BT-Drs. 13/9712, S. 15.

[4] Vgl. Vogler/Gundert (1998), S. 2377.

[5] Vgl. Preußner/Zimmermann (2002), S. 657.

[6] Zur Definition des Begriffs Corporate Governance, insbesondere im Zusammenhang mit dem DCGK, vgl. Kapitel 2.3.

[7] Die Untersuchung beinhaltet die Prüfung des Jahresabschlusses privatrechtlicher Unternehmen durch den Wirtschaftsprüfer nach §53 HGrG, vgl. dazu Kap. 2.1.3.

[8] Vgl. BGBl. I 2002, S. 2681 ff.

[9] Vgl. Regierungskommission DCGK, DCGK (2005); vgl. zum DCGK ausführlich Kapitel 2.3, hier insbesondere auch für die Begriffserklärung Corporate Governance.

[10] Vgl. zur Umschreibung der Größenklassen für Kapitalgesellschaften § 267 HGB.

[11] Der DCGK ist im engeren Sinne nicht als Gesetz zu bezeichnen, mithin ist der Kodex eher ein vertrauensbildendes privates Regelwerk für Verhaltensweisen von aktienrechtlichen Organen. Er besitzt jedoch über die Entsprechens-Erklärung gemäß § 161 AktG (eingefügt durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz, in Kraft getreten am 26.07.2002) eine gesetzliche Grundlage. Da der Kodex aber weitreichende Auswirkungen auf die Schaffung eines Risikomanagements besitzt, wurde er in diese Aufstellung mit aufgenommen und wird auch in den nachfolgenden Betrachtungen ähnlich einem Gesetz behandelt (insbesondere weil mehr als 50% seiner Leitsätze wiederholendes Gesetzesrecht sind). Aktuellste Ausfertigung: Deutscher Corporate Governance-Kodex i.d.F.v. 2.6.2005.

[12] Die Änderungen zu §§ 25 S. 1, 125 und 126 AktG (Zugänglichmachen von Aktionärsgegenanträgen) gelten erst ab 1.1.2003, sind aber für die Betrachtung eines Risikomanagements nicht relevant.

[13] Gültig für Geschäftsjahre ab 01.01.2005, Ausnahme ist der § 289 Abs. 2 Nr. 2, der bereits für ab dem 01.01.2004 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden ist; vgl. BGBl. I 2004, S. 3166 ff.

[14] Vgl. BGBl. I 2004, S. 3408 ff.

[15] Vgl. BGBl. I 2005, S. 2437 ff.; das Gesetz ist auf fünf Jahre befristet.

[16] Vgl. BGBl. I 2005, S. 2802 ff.

[17] In Bezug zur Optimierung der Überwachungsmechanismen geht das KonTraG auch auf die Problematik der sog. Erwartungslücke ein. Zur näheren Erläuterung siehe Exkurs auf der nachfolgenden Seite, vgl. auch allgemein zur Erwartungslücke Wolz (1998), S. 122 ff.

[18] Behandelt werden in dieser Aufstellung nur Ziele, die in direktem Zusammenhang zum Risikomanagement stehen.

[19] Vgl. Böcking/Orth (1998a), S. 352 und Böcking (1999), S. 720.

[20] Vgl. Böcking/Orth (1998a), S. 352.

[21] Vgl. Böcking (1999), S.722 ff.

[22] Entnommen aus Böcking (1999), S. 722.

[23] Zu den weiteren, nicht im Zusammenhang zum Risikomanagement stehenden Rechtsänderungen durch das KonTraG vgl. Korth (1998), S. 219 ff. Einen tabellarischen Überblick über den Inhalt der Änderungen im HGB in Folge des KonTraG geben Böcking/Orth (1998b), S. 1241 ff.

[24] Vgl. zu den Ausführungen des Kapitels 2.1 Diederichs (2004), S. 29 ff.

[25] Vgl. Amling/Bischof (1999), S. 45.

[26] Vgl. Preußner/Zimmermann (2002), S. 658.

[27] Vgl. BT-Drs. 13/9712 S. 1, 11, 26.

Ende der Leseprobe aus 122 Seiten

Details

Titel
Gesetzliche Anforderungen an das Risikomanagement
Hochschule
Technische Universität Dortmund
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
122
Katalognummer
V55213
ISBN (eBook)
9783638502269
ISBN (Buch)
9783656799948
Dateigröße
1128 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Ziel der Diplomarbeit ist die gesetzlichen Anforderungen an ein Risikomanagement darzustellen. Eingegangen wird auf die Anforderungen nach KonTraG und TransPuG (dort vor allem auf die Inahlte des Jahresabschlusses/Lageberichts) sowie auf die neuesten Anpassungen nach BilReG und UMAG. Im weiteren Verlauf werden die Inhalte des DCGK in Bezug auf das Risikomanagement gesprüft und ein Vergleich zum Sarbanes-Oxley-Act wird vollzogen.
Schlagworte
Gesetzliche, Anforderungen, Risikomanagement
Arbeit zitieren
Peter Lassak (Autor:in), 2006, Gesetzliche Anforderungen an das Risikomanagement, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55213

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