Die Minderheiten in Italien - Südtirol und seine Mehrsprachigkeit


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

32 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

Einleitung

1. Rechtliche Grundlagen der sprachlichen Minderheiten in Italien

2. Vorstellung der sprachlichen Minderheiten in Italien

3. Schule für die Minderheiten in Italien

4. Südtirol und seine Mehrsprachigkeit
4.1. Historische Entwicklung der Situation der Minderheiten in Südtirol
4.1.1. Die Zeit vom 1. Weltkrieg bis zum Ende des 2. Weltkrieges
4.1.2. Das "Gruber – De Gaspari – Abkommen"
4.1.3. Das erste Autonomiestatut und das zweite Autonomiestatut
4.2 Das Schulwesen in Südtirol
4.2.1. Die Bedeutung der Autonomiestatute für das Schulwesen in Südtirol
4.2.2. Kindergarten und Schule für die deutsche und italienische Bevölkerung
4.2.3. Das Schulsystem in den ladinischen Tälern
4.3. Deutsche Hochsprache vs. Dialekt – Problematik in Südtirol und die neue Schulreform
Zusammenfassende Betrachtung des Minderheitenschulwesens in Italien mit Fokus auf Südtirol

Literaturangabe

Anhang

Einleitung

Italien ist ein Land, von dem man sagen kann, dass es sehr reich an Minderheitensprachen ist. In kaum einem anderen Land der Europäischen Union leben so viele alteingesessene minderheitliche Sprachgruppen. Laut italienischem Innenministerium sprechen ca. 5 % der italienischen Bevölkerung eine andere Muttersprache als das Italienische.[1] Allerdings scheint diese Zahl fast noch zu wenig zu sein, denn im Hinblick auf die Haltung, die der italienische Staat gegenüber seinen sprachlichen Minderheiten bezieht, scheint eine gewisse Skepsis gegenüber veröffentlichter Zahlen durch die italienische Regierung angebracht. Italien als eher zentralistisch organisierter Staat versucht die Zahl der den verschiedenen Minderheiten angehörenden Bevölkerung herunterzuspielen. Symptomatisch erscheint das Feilschen um Zahlen, denn lediglich in Südtirol wird eine Sprachzugehörigkeitserklärung verlangt. So kennt man nur in diesem Gebiet die wahren Zahlen von italienischen Muttersprachlern entgegen der Zahl derer, die eine Minderheitensprache sprechen. Zumindest die Existenz von Minderheiten wird in Italien nicht negiert.[2] Mit Artikel 6 der italienischen Verfassung findet sich selbst ein direkt formulierter Auftrag für die Regierung hinsichtlich der Minderheiten. Allerdings wurde erst 1999 ein entsprechendes Gesetz in Italien verabschiedet und so schafften es bis zu diesem Zeitpunkt nur vier Minderheiten durch den Druck von außen und internationaler Abkommen, zu ihrem Recht zu kommen.[3] Dazu zählt unter anderem das Deutsche in Südtirol, auf das in dieser Arbeit näher eingegangen wird.

Angemerkt sollte noch werden, dass es in Italien innerhalb der Minderheiten zu einer Unterscheidung kommt. Die Minderheiten, die allgemein als autochthone Minderheiten bekannt sind, werden in Italien als historische Minderheiten bezeichnet, da sie ihre ursprüngliche sozio- kulturelle und sprachliche Identität bewahrt haben. Zu den sogenannten neuen Minderheiten gehören jene der Einwanderer und Flüchtlinge in Italien.[4]

1. Rechtliche Grundlagen der sprachlichen Minderheiten in Italien

Möglicherweise liegt es an der großen Anzahl der Minderheitensprachen und ihrer Sprecher, dass die italienische Verfassung zu einer der wenigen gehört, in denen der Minderheitenschutz in den Grundprinzipien Eingang gefunden hat[5]:

In Artikel 3 heißt es:

"Tutti i cittadini hanno pari dignità sociale e sono eguali davanti alla legge, senza distinzione di sesso, di razza, di lingua, di religione, di opinioni politiche, di condizioni personali e sociali.

È compito della Repubblica rimuovere gli ostacoli di ordine economico e sociale, che, limitando di fatto di libertà e la ugualianza dei cittadini, impediscono il pieno sviluppo della persona umana e l'effettiva partecipazione di tutti i lavoratori all'organizzazione politica, economica e sociale del paese."[6]

Und in Artikel 6 heißt es:

"La Repubblica tutela con opposite norme le minoranze linguistiche."[7]

Anwendung fand dieser Artikel vor 1999 mit den jeweiligen Sonderstatuten in den Regionen Valle d'Aosta[8], Trentino Alto Adige[9] und Friuli Venezia Giulia[10], die anderen Minderheitensprachen standen bis 1999 offiziell nicht wirklich unter diesem Verfassungsgrundsatz[11], sie wurden höchstens aufgrund innerstaatlicher Normen berücksichtigt. Erst im Dezember 1999 wurde ein Rahmengesetz zum Schutz der Sprachminderheiten veröffentlicht. Das Gesetz Nr. 482 benennt in seinem Artikel 2 die Minderheiten, die durch das Gesetz geschützt werden:

"La Repubblica tutela la lingua e la cultura delle popolazioni albanesi, catalane, germaniche, greche, slovene e croate e di quelle parlanti il francese, il francoprovenzale, il friulano, il ladino, l'occitano e il sardo."[12]

Das Gesetz Nummer 612 von 1991, welches vorher Geltung fand beinhaltete in seinem Wortlaut die folgenden Minderheiten:

Artikel 1:

"La Repubblica tutela la lingua e la cultura delle popolazioni di origine albanese, catalana, germanica, greca, slava e zingara e di quelle parlanti il ladino, il francese, il franco-provenzale e l'occitano."[13]

Artikel 2:

"La Repubblica tutela, altresi, la lingua e la cultura delle popolazioni friulane e sarde."[14]

Zu den Rechten, die mit dem neuen Gesetz geschützt werden sollen, gehören unter anderem der Unterricht in der Muttersprache, der Sprachgebrauch in der öffentlichen Verwaltung und die Ortsnamensbezeichnung.[15]

Da es in Italien eine große Skepsis gegenüber den vom Staat verabschiedeten Gesetzen und dem schützenden Umgang mit den Minderheiten gibt, haben sich einige Organisationen gegründet, die sich den Schutz der sprachlichen Minderheiten in Italien zur Aufgabe gemacht haben. Einige dieser sollen hier kurz genannt werden:

- Gruppo italiano per i diritti delle minoranze[16], eine Sektion der auf Initiative der UNESCO gegründeten internationalen Vereinigung zur Verteidigung der bedrohten Kulturen und Sprachen
- Associazione Internazionale per la Difesa delle Lingue e delle Culture Minacciate[17]
- Comitato Nazionale Federativo delle Minoranze linguistiche d'Italia[18] = Ableger des European Bureau for Lesser Used Languages
- Lega per le Lingue delle Nazionalità Minoritarie in Italia[19]
- Gesellschaft für bedrohte Völker, Sektion Italien

Ein weiterer Aspekt, der die Umsetzung der Gesetzesvorlagen in Italien schwierig gestaltet ist, dass der Schutz der sprachlichen Minderheiten den örtlichen Körperschaften wie Regionen, Provinzen und Gemeinden obliegt und es daher zu keiner einheitlichen Verwirklichung kommen kann und die Stärke des Schutzes vom Gutdünken der jeweiligen zuständigen Personen abhängt.

2. Vorstellung der sprachlichen Minderheiten in Italien

Die Sarden bilden die größte sprachliche Minderheit Italiens. Rund 80% der Einwohner der Insel sprechen die Minderheitensprache Sardisch, das sind ca. 2,8 % der gesamten italienischen Bevölkerung. Sardinien ist seit dem 26. Februar 1948 eine Region mit Sonderstatut, jedoch entsprach die Verwaltungsautonomie keiner kulturellen Autonomie. Die treibende politische Partei, die Sardische Aktionspartei, sucht seit Jahren den Ausbau der politischen und kulturellen Autonomie zu verwirklichen, darunter zählt die Einführung des Sardischen als Amts- und Schulsprache, denn die Situation zeigt leider, dass die Notwendigkeit den überaus reichen Bestand dieser Sprache durch wirkungsvolle Maßnahmen zu schützen, in der Politik der Region kaum erkannt wird.[21] Im Kindergarten wurde seit einigen Jahren durchaus Sardisch gesprochen und vor einigen Jahren gab es bereits einen Schulversuch, in dem in der Grund- und Mittelschule ein bis zwei Stunden wöchentlich Sardisch unterrichtet wurde.[22][20]

Neben dem Gesetz von 1999 gibt es ein regionales Gesetz von 1997, welches den Schutz der Sprache und Kultur der sardischen Bevölkerung zum Inhalt hat und sich die Verbreitung und Aufwertung derselben zur Aufgabe macht.[23] Mit diesen beiden Gesetzen wurde das Sardische offiziell dem Italienischen gleichgestellt, in der Praxis dominiert im öffentlichen Leben Sardiniens aber weiterhin das Italienische. Auf Sardinien gibt es weitere sprachliche Minderheiten. Im Südwesten wird ein ligurischer Dialekt gesprochen und im Nordwesten die katalanische Sprache.

Das Friaulische bildet die zweitgrößte Minderheitensprache. Hier gehen die Schätzungen bezüglich der Sprecheranzahl erheblich auseinander. Es wird von ca. 700.000 Sprechern des Friaulischen ausgegangen, auch wenn neuere Veröffentlichungen des italienischen Innenministeriums eine Zahl von ca. 530.000 Sprechern bekannt geben.[24] Über die friaulische Minderheitenkultur kann man sagen, dass sie eine der aktivsten der gesamten italienische Halbinsel ist und die friaulische Sprache eine der gepflegtesten und gesichertsten Minderheitensprache innerhalb Italiens.[25] Das liegt zum einen daran, dass sie als Behörden- und Schulsprache anerkannt ist, in etwa 10% der öffentlichen Schulen und in etwa 80% der privaten Kindergärten wird die Minderheitensprache verwendet und unterrichtet[26], zum anderen wird sie teilweise sogar als Literatursprache benutzt.

Drittstärkste Minderheit in Italien ist das Deutsche, welches von ca. 290.000 Personen als Muttersprache in Italien gesprochen wird. Am größten ist ihre Zahl in Südtirol, dem geschlossenen deutschen Sprachgebiet in Italien, außerhalb davon gibt es noch eine Reihe von anderen deutschen Sprachinseln.

In über 40 Gemeinden wird in Süditalien Albanisch gesprochen, es ist damit die am stärksten verstreuteste Minderheitensprache[27], deren Sprecherzahl bei ca. 100.000 liegt. Albanisch wird nur in einigen privaten Kindergärten, Grundschulen und Oberschulen des Siedlungsgebietes unterrichtet.[28]

Ungefähr 90.000 Personen sind frankophone Sprecher. Hierbei wird zwischen denen französischer und frankoprovenzalischer Muttersprache unterschieden. Das Frankoprovenzalische wird vorwiegend im Aostatal gesprochen, das seit 1948 autonome Region ist. Insgesamt beläuft sich die Zahl der Sprecher des Frankoprovenzalischen auf ca. 20.000 Personen. Trotz des Autonomierechtes ist die Realisierung des Billinguallismus recht dürftig und bezieht sich hauptsächlich auf das Französische als Minderheitensprache, ohne das Frankoprovenzalische ausreichend mit einzubeziehen[29]. Das liegt wohl auch an der dominierenden Sprecherzahl, insgesamt sind ca. 90.000 frankophone Sprecher in Italien beheimatet.

Wenn wir weiterhin die Größe der Anzahl der Sprecher bei dieser Auflistung zur Orientierung heranziehen, folgt als nächstgrößere Minderheitensprache das Slowenische mit ca. 80.000 Sprechern, welche in der Region Venetien beheimatet sind. 1963 wurde die Region "Friuli – Venezia Giulia" gebildet, es ist die jüngste der Regionen Italiens, die den Vorteil haben, ein Sonderstatut zu besitzen. Allerdings enthält dieses Statut keine spezifischen Normen, welche die Minderheiten der Region schützen. Auf die Minderheiten geht allein Artikel 3 des Sonderstatuts ein:

"Nella Regione è riconosciuta parità di diritti e di trattamento a tutti i cittadini, qualunque sia il gruppo linguistico al quale appartengono, con la salvaguardia delle rispettive caratteristiche etniche e culturali"[30]

In diesem Text wird die slowenische Minderheit zwar nicht ausdrücklich erwähnt, allerdings wird mit dem Wortlaut die Existenz der Minderheiten anerkannt, die eines Schutzes bedürfen, dieser Vorgang findet in anderen Regionen nicht statt.[31]

Auch wenn die Veröffentlichung des Innenministeriums eine Sprecherzahl von 55.000 Ladinern benennt[32], muss man eher von einer Zahl um die 30.000 ausgehen.[33] Das Ladinische

gehört zu den kleinsten Sprachen Europas. Auch im Fall der Ladiner bestehen viele Rechte des Minderheitenschutzes nur auf dem Papier und werden von der italienischen Regierung nicht ernsthaft durchgesetzt, trotzdem ist das Ladinische in einigen Gemeinden als regionale Behörden- und Schulsprache anerkannt, dies aber nur im Bereich des Tirols. Die zweite Gruppe der Ladiner in der Region Venetien hat keine Minderheitenrechte, da sie nicht das Glück haben, von den Sonderbestimmungen der Region Südtirol zu profitieren.

Eine Minderheitensprache Italiens, die in den letzten Jahren durch ein Aufleben im kulturellen Sektor, seitens des Verlagswesens als auch seitens einer musikalischen Ausbreitung, eine Aufwertung und Wiederneubelebung erfahren hat, ist das Oktzitanisch, auch Provenzalisch genannt, mit ca. 178.000 Sprechern. Seit den 60er Jahren gab und gibt es politische und kulturelle Initiativen zur Förderung der oktzitanischen Minderheit und zur Wiederbelebung deren Kultur und Sprache. Anfang der 80er Jahre sprachen nur noch 29% der Kinder im Piemont, das Heimat dieser Minderheit ist, diese Sprache[34], denn sie wurde in den Schulen kaum unterrichtet, nur durch private Initiativen wurde Unterricht in der Minderheitensprache angeboten.[35] Mittlerweile wird es auch wieder in den Schulen gelehrt.

Ebenso wird das Katalanisch durch die Literatur und das Kulturleben im Fortbestehen auf Sardinien gesichert. Leider gibt es trotzdem wesentliche Faktoren, wie zum Beispiel die Abwanderung vieler Sarden, welche die Anzahl der Sprecher, ungefähr 18.000, immer geringer werden lässt. In den Kindergärten und Grundschulen wurde Katalanisch bis heute nicht unterrichtet, obwohl die Rechtslage es erlaubt hätte und die Region Sardinien 1973 den Katalanischunterricht in den Grundschulen von Alghero als Pilotmodell genehmigt hatte. Im Gymnasium kann man seit 1982 Katalanisch als Wahlfach besuchen.[36]

Neben dem Kroatischen mit rund 4000 Sprechern, der kleinsten Minderheitengemeinde Italiens, es wird in den Schulen nur sporadisch unterrichtet, wäre noch das Griechische zu nennen, mit rund 20.000 Sprechern, welches jedoch nur noch von einem Großteil der Erwachsenen beherrscht wird. Ein Statut der Region Kalabrien, in der die Griechisch sprechende Minderheit, neben der Region Apulien, lebt, regelt den Gebrauch der griechischen Sprache in der Öffentlichkeit. In der Region Apulien wurde das Griechische nicht in den Kindergärten gelehrt, es gab aber versuchsweise seit Mitte der 70er Jahre Ansätze die Sprache in einigen Grund- und Mittelschulen zu unterrichten. In Kalabrien hingegen wurde sie vereinzelt in Kindergärten angewendet und gelehrt und seit den 70er Jahren gibt es die Regelung in der Grund- und Oberschule ein Jahr lang dreimal wöchentlich eine Stunde Griechischunterricht zu erhalten.[37]

[...]


[1] http://www.istruzione.it/news/minoranze_linguistiche/index.shtml

[2] Kattenbusch 1995, S. 96

[3] www.gfbv.it

[4] Egger 2001, S. 23f

[5] Die Umsetzung dieser rechtlichen Grundlagen ist allerdings lückenhaft und umstritten.

[6] "Alle Staatsbürger haben die gleiche gesellschaftliche Würde und sind vor dem Gesetz ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Sprache, des Glaubens, der politischen Anschauungen, der persönlichen und sozialen Verhältnisse gleich.

Es ist Aufgabe der Republik, die Hindernisse wirtschaftlicher und sozialer Art zu beseitigen, die durch eine tatsächliche Einschränkung der Freiheit und Gleichheit der Staatsbürger der vollen Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und der wirksamen Teilnahme aller Arbeiter an der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gestaltung des Landes im Wege stehen." Grigolli 1997, S. 104

[7] "Die Republik schützt mit besonderen Bestimmungen die sprachlichen Minderheiten." Ebd., S 104

[8] Das betrifft das Frankoprovenzalische.

[9] Das Deutsche im Südtirol.

[10] Das Slowenische durch das Londoner Memorandum von 1954 und den Vertrag von Osimo, 1975.

[11] http://www.istruzione.it/news/minoranze_linguistiche/index.shtml

[12] "Die Republik schützt die Sprache und Kultur der albanischen, katalanischen, germanischen, griechischen, slowenischen und kroatischen Bevölkerungen und jene der Sprecher des Französischen, des Frankoprovenzalischen, des Friulanischen, des Ladinischen, des Oktzitanischen und des Sardischen." Ebd., (Übersetzt durch H. Lorenz).

[13] "Die Republik schützt die Sprache und Kultur der albanesischen, katalanischen, germanischen, griechischen, slawischen und zigeunerischen Bevölkerung und jene der Sprecher des Ladinischen, des Französischen, des Frankoprovenzalischen und des Oktzitanischen." (Übersetzt durch H. Lorenz), Kattenbusch 1995, S. 114

[14] Außerdem schützt die Republik die Sprache und Kultur der friaulischen und sardischen Bevölkerung." (Übersetzt durch H. Lorenz), Ebd., S. 114

[15] Egger 2001, S. 26

[16] Italienischer Verein für die Rechte der Minderheiten.

[17] Internationale Gesellschaft zum Erhalt der Sprache und Kultur von Minderheiten.

[18] Nationale föderative Kommission der sprachlichen Minderheiten Italiens.

[19] Verein für die Sprachen der nationalen Minderheiten in Italien.

[20] siehe hierzu bitte Anhang 1 bis 4

[21] Grigolli 1997, S. 98

[22] Brütting 1997, S. 722f

[23] http://freeweb.dnet.it/liberi/index.html

[24] vgl. Anhang 4

[25] http://freeweb.dnet.it/liberi/index.html

[26] Brütting 1997, S. 354

[27] eine sogenannte Streuminderheit, vgl. Brütting 1997, S. 69

[28] ebd. S. 70

[29] Das Frankoprovenzalische wurde in den Schulen des Aosta Tals bis heute nicht unterrichtet, weil es im Gegensatz zum Französischen im Autonomiestatut der Region nicht vorgesehen ist. In den Regionen des Piemont hingegen wird es aufgrund von Privatinitiativen seit den 70er Jahren in Kindergärten und Grundschulen unterrichtet. Vgl. Brütting 1997, S. 352f

[30] "In der Region werden allen Bürgern gleiche Rechte und gleiche Behandlung gewährt, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Sprachgruppe, und unter Wahrung der jeweiligen ethnischen und kulturellen Besonderheiten." Vgl. Grigolli 1997, S. 95f

[31] Grigolli 1997, S. 96

[32] vgl. Anhang 4

[33] Vgl. hierzu Kattenbusch 1995, S. 100 und http://freeweb.dnet.it/liberi/index.html

[34] Kattenbusch 1995, S. 100

[35] Brütting 1997, S. 536f

[36] Brütting 1997, S. 162

[37] Brütting 1997, S. 391

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Die Minderheiten in Italien - Südtirol und seine Mehrsprachigkeit
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Fakultät Erziehungswissenschaften)
Veranstaltung
Das Minderheitenschulwesen in Europa –eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
32
Katalognummer
V55205
ISBN (eBook)
9783638502221
ISBN (Buch)
9783638693394
Dateigröße
940 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Minderheiten, Italien, Südtirol, Mehrsprachigkeit, Minderheitenschulwesen, Europa, Aufgabe
Arbeit zitieren
Heike Lorenz (Autor:in), 2006, Die Minderheiten in Italien - Südtirol und seine Mehrsprachigkeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55205

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