Die Heeresreform Friedrich Wilhelms I - von der Werbung zur Enrollierung


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

26 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Hauptteil
1. Errichtung einer „formidablen“ Armee
1.1. Regierungsantritt Friedrich Wilhelms
1.2. Gewalt und Desertion
1.2.1. Vergrößerung der Armee mit allen Mitteln
1.2.2. Verbot der gewaltsamen Werbung?
1.3. „Lange Kerls“
1.4. Der Märkische Aufstand 1720
2. Das Kantonsystem
2.1. Enrollierung der Untertanen
2.2. Das „Cantonreglement“ von 1733
2.3. Vor- und Nachteile des Kantonsystems

III. Schlussbemerkung

IV. Quellen– und Literaturverzeichnis

I. Einleitung

„Soldatenkönig“ und „Lange Kerls“ – das sind wohl die Schlagworte, die den meisten zu Friedrich Wilhelm I. zuerst einfallen werden. Doch was steckt hinter seinen raschen Truppenvergrößerungen und seiner Vorliebe für große Soldaten? Welche Ziele verfolgte er, welchen Nutzen hatte er vor Augen? Und was für Konsequenzen hatte dies für Staat und Untertanen?

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, anhand der Quellen herauszuarbeiten, welche Veränderungen die Heeresreform Friedrich Wilhelms I. auf den Staat sowie die Bevölkerung hatte. Es soll zunächst gezeigt werden, wie sich der Regierungsantritt des zweiten preußischen Königs und damit die Politik der rasanten Heeresvermehrung auf dessen Untertanen auswirkten und welche Probleme diese mit sich brachte. Hierbei sollen sowohl Proteste der bäuerlichen Bevölkerung als auch erste Versuche der Problemregulierung von Seiten des Königs betrachtet werden. Im letzten Kapitel soll herausgearbeitet werden, wie es Friedrich Wilhelm mit der Einführung der Kantonverfassung gelang, das Heeresersatzgeschäft in ein geregeltes System zu bringen und damit einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen des Heeres, der Wirtschaft sowie des bäuerlichen Lebens zu schaffen.

Die Quellenlage zu Friedrich Wilhelm allgemein und zu seiner Heeresreform im Speziellen kann insgesamt als gut eingeschätzt werden. Für die vorliegende Arbeit sind vor allem die königlichen Edikte und Reglements aus den ersten Jahren seiner Regierungszeit wichtig, die sich mit Werbung und Desertion beschäftigen. Unverzichtbar hierfür ist Christian Otto Mylius’ Quellensammlung aus den Jahren 1737-1750[1], in der sich fast alle wichtigen Verordnungen Friedrich Wilhelms I. finden lassen. Um die Auswirkungen dieser Verordnungen auf die Bevölkerung zu untersuchen, ist eine Quellenedition von Jürgen Kloosterhuis zur „Sozialisation des Militärsystems“ hilfreich[2]. Eine weitere wichtige Quelle, die hier bearbeitet werden soll, ist das so genannte „Kantonreglement“ von 1733, welches, wie noch zu sehen ist, einen Umbruch in der brandenburgisch-preußischen Geschichte darstellen sollte.

In der neueren Forschungsliteratur werden vor allem die Leistungen Friedrich Wilhelms für den inneren Staatsaufbau gewürdigt. Sie versucht aufzuzeigen und zu würdigen, dass er durch seine Reformen viele Vorraussetzungen für die spätere Macht Preußens schuf und nicht nur als König mit „Soldatenvernarrtheit“ gesehen werden darf. Die vorliegende Arbeit stützt sich zum Großteil auf neuere Literatur, zieht aber auch ältere Werke hinzu.

Der Bereich der inneren Reformen Friedrich Wilhelms wie beispielsweise der Errichtung des Generaldirektoriums und den Neuerungen in der Finanzpolitik soll hier außen vor bleiben, auch wenn diese zusammen mit der Heeresreform eine politische Einheit bilden.

II.Hauptteil

1. Errichtung einer „formidablen“ Armee

1.1. Regierungsantritt Friedrich Wilhelms I.

Schon zur Kronprinzenzeit Friedrich Wilhelms I. zeigte sich, dass er sein Interesse ganz militärischen Belangen zuwandte und sich von der höfisch- zeremoniellen Kultur des Vaters distanzierte. Schloss Wustehausen, welches er von Friedrich I. als Zehnjähriger geschenkt bekommen hat, wurde schnell zu einer Art Übungsstätte, an der Friedrich Wilhelm das im Kleinen erproben konnten, was er als zukünftiger König im Großen umzusetzen gedachte. So fing er an, Söhne seiner Wusterhausener Untertanen zu bewaffnen und mit ihnen zu exerzieren. Hierbei machte er die Erfahrung, dass er umso mehr Soldaten unterhalten konnte, je besser er Wusterhausen verwaltete[3]. Es sollte sich zeigen, dass diese Erkenntnis grundlegend für seine Regierungszeit sowie seine großen Reformen war.

Nach dem Tod seines Vaters, am 26. Februar 1713, übernahm Friedrich Wilhelm die Regierungsgeschäfte. Dieser Tag sollte in fast allen Bereichen des Staates als eine tief greifende Zäsur empfunden werden. Schnell wurde deutlich, dass er mit seiner Politik nicht an die des Vaters anknüpfen sollte, sondern sich die Politik seines Großvaters, des Großen Kurfürsten, zum Vorbild nahm. Zu den ersten Handlungen des neuen Königs gehörte die Umschichtung der Staatsfinanzen. Das höfisch-repräsentative Leben wurde drastisch eingeschränkt. So wurde beispielsweise das nicht unbedingt benötigte Personal am Hofe, was für Friedrich Wilhelm für den Großteil der Angestellten zutraf, entlassen sowie die Ausgaben für Kunst und Kultur auf ein Minimum beschränkt[4]. Die Veränderungen am Hofe gingen einher mit der radikalen Verschiebung der bisherigen Rangordnung im Staate, hin zu einer privilegierten Stellung des Militärs. So löste der Oberfeldmarschall den Oberkammerherrn in seiner Stellung ab und wurde der Rangfolge nach zum wichtigsten Mann im Staat hinter dem König[5]. Allein aus dieser Tatsache wird sichtbar, welchen Kurs der König gleich nach seinem Regierungsantritt einschlug und welche Veränderungen noch auf Brandenburg-Preußen zukommen sollten.

Eines der wichtigsten Ziele Friedrich Wilhelms’ war die schnelle Einleitung von Reformen im Heereswesen. Der Zustand der Armee, wie sie Friedrich I. hinterlassen hatte, war für den neuen Regenten nicht mehr tragbar. Er wollte eine schlagkräftige, stets kampfbereite Truppe im Land haben, die den Vergleich mit anderen europäischen Heeren nicht scheuen musste und für deren Unterhalt es nicht mehr nötig war, sie als Söldnertruppe auf fremde Kampfplätze zu

schicken, wie es im Spanischen Erbfolgekrieg der Fall gewesen ist. Friedrich Wilhelm führte 1711 während des Nordischen Krieges kurze Zeit die Regierungsgeschäfte seines Vaters und erlebte den Zug der russischen und polnischen Armee durch Hinterpommern. Dem sah er sich machtlos gegenüber, da dort keinerlei Truppensicherung vorhanden war und er nicht militärisch agieren konnte. Dieses Erlebnis bestärkte ihn in seinem Willen, eine schlagkräftige Armee im Land zu halten, die jederzeit kampfbereit sein konnte[6]. Unter anderem durch die Einsparungen am Hof sowie die Reorganisationen auf der Verwaltungsebene sollte sowohl die Vergrößerung als auch der Unterhalt eines solchen Heeres finanziert werden, ohne auf ausländische Subsidien angewiesen sein zu müssen.

Bereits am 17. März 1713 gab Friedrich Wilhelm I. ein „March-Reglement“[7] heraus, aus dem sich schon deutlich seine Haltung zu militärischen Angelegenheiten erschließen lässt. Sowie einfache Soldaten als auch Offiziere waren angehalten „gute Ordre und Disciplin“ zu halten und in ihren Handlungen nicht von den Vorgaben des Königs abzuweichen. Auf längeren Märschen sollten hiernach die Offiziere regelmäßig dem Hof über ihren Standort berichten. Bis ins kleinste Detail gab Friedrich Wilhelm Anweisungen auch für die scheinbaren Kleinigkeiten des militärischen Alltags, so beispielsweise über den „Speiseplan“ der Soldaten und für die Menge der täglichen Ration Pferdefutter, welches, wenn die Ration überschritten wurde, von den Offizieren „nach marckgängigen Preiß“ bezahlt werden musste[8]. Neben dem Ziel, das Heer disziplinierter und durch zahlreiche Exerzier-Reglements qualitativ besser zu machen, galt Friedrich Wilhelms’ Interesse der quantitativen Vergrößerung seiner Armee. Zunächst sollte möglichst schnell das bei Amtsantritt 39000 Mann starke Heer auf 45000 Soldaten vergrößert werden. Vorwegzunehmen ist, dass er dieses erste Ziel keine zwei Jahre später erreicht hatte[9]. Doch diese beachtliche Steigerung, die auch noch in kurzer Zeit geschah, konnte nicht ohne Probleme vonstatten gehen. Inwieweit die Bevölkerung, und hier sind an erster Stelle die jungen Männer zu nennen, darunter zu leiden hatte und wie sie dem zu entgehen versuchte, soll nun im Folgenden dargestellt werden.

1.2. Gewalt und Desertion

1.2.1. Vergrößerung der Armee mit allen Mitteln

Friedrich Wilhelm begann seine Reorganisation der Armee, indem er zuerst die eigentliche Struktur veränderte, d.h. nach seinen Vorstellungen verbesserte. Sowohl bei Kavallerie als auch bei Infanterie wurden die einzelnen Truppen und Kompanien zu Regimentern zusammengeschlossen sowie deren Zusammensetzung durch die neue Aufteilung der Esquadrone bzw. Bataillone verändert[10].

Durch die Exerzier-Reglements kam zudem eine bis dahin ungewohnte Disziplin in den Alltag der Soldaten. Durch tägliche Exerzierübungen und strenge Verhaltensvorschriften auch außerhalb des Dienstes sollte sowohl Moral als auch Leistungsvermögen der Truppen verbessert werden. Ausbildung sowie Ausrüstung und Bekleidung wurden bei allen Truppen in Brandenburg-Preußen vereinheitlicht[11]. Der Soldat hatte sein Leben ganz auf die Armee und den Dienst für König und Vaterland auszurichten. Dieser neue, militärische Drill trug sicherlich nicht dazu bei, ein Leben als Soldat für einen jungen Mann erstrebenswert zu machen. Doch die Anwerber, die durch das ganze Land geschickt wurden, um den gesteigerten Soldatenbedarf des neuen Königs zu decken, hatten den Auftrag, die Regimenter nach den Wünschen Friedrich Wilhelms zu vervollständigen, mit fast allen Mitteln.

Der neue König bemerkte schnell, dass seinem Ziel, die Armee zu vergrößern, zwei Tatsachen besonders im Wege standen, und zwar die zunehmende Desertion in den Reihen der Soldaten sowie die Landflucht der vornehmlich jungen männlichen Bevölkerung. Einfache Soldaten, die nun dem ungewohnten täglichen Drill ausgesetzt waren, sowie nicht die Hoffnung hatten, schnell wieder aus dem zeitlich unbefristeten Dienst entlassen zu werden, desertierten „in Scharen“[12]. Schon wenige Monate nach der Inthronisation sah sich Friedrich Wilhelm gezwungen, diese Männer zur Rückkehr zu bewegen, damit sich die Reihen der Soldaten plangemäß füllten anstatt zu lichten. Am 5. Mai 1713 erließ er ein „General-Pardon vor die Deserteurs“, in dem allen geflohenen Unteroffizieren und Soldaten Straffreiheit zugesichert wurde, wenn diese sich innerhalb von einem halben Jahr freiwillig wieder bei ihren Regimentern meldeten[13]. Nach Ablauf dieser Frist hätten sie allerdings mit den in den „Kriegs-Articuln und Edicten“ festgesetzten Strafen zu rechnen, d.h. üblicherweise wartete auf sie der Galgen. Wie bei solchen Erlässen üblich, sollte das General-Pardon von den Kanzeln im Lande verkündet werden. Den Soldaten wurde die Chance zur Rückkehr gegeben, ohne große Konsequenzen fürchten zu müssen. Zugleich wurde aber auch gezeigt, dass diese königliche Gnade nicht immer gelten werde und weitere Desertionen nicht zugelassen werden würden.

Überall im Land hielten sich nun Werber auf, die auf der Suche nach möglichst großen Männern waren, die sich zum Armeedienst eigneten. Der Normalfall war es, dass die Männer, die hauptsächlich der armen, ländlichen Bevölkerung entstammten, gegen Zahlung eines Handgeldes zum Eintritt in die Armee bewogen werden konnten. Bald sollte sich aber zeigen, dass, wie Gerhard Oestreich hervorhebt, „unter dem Druck der Anforderungen [die Werbung] ihren Namen mehr und mehr einbüßte und schließlich in Stadt und Land zu einer gewaltsamen Aushebung ausartete.“[14]. Die Regimentsleiter hatten dafür Sorge zu tragen, dass ihre Truppenstärke sich vermehrt sowie dass sie eine bestimmte Anzahl an Soldaten vorweisen konnten. Wenn sich nicht genug Männer gegen Handgeldzahlungen dazu bewegen ließen, dann wurde mit Mitteln wie Drohungen, Gewalt und auch Verpflichtung unter Alkoholeinfluss der Soldatenbedarf gedeckt. Der König bestärkte zuerst noch seine Offiziere in gewisser Weise, indem er am 22. Juni 1713 ein „Patent wegen der Werbung und wie solche geschehen soll[15] erließ. Dieses behandelte die „aufgetragene Werbung, zu Completierung der Regimenter“ und trug den kommandierenden Offizieren auf, dass sie „sich auf alle Weise hinwieder zu completieren bemühet seyn sollen“. Wichtig sei, dass nur Männer geworben werden sollten, die zum Kriegsdienst tauglich seien. Zudem betont Friedrich Wilhelm I., dass „die Aufbringung der fehlenden Mannschaft auf eine, oder die andere Weise befördert werden möge“. Das Schreiben verstärkt den Eindruck, dass es dem König nicht so sehr um die Mittel ging, mit der der Soldatenbedarf gedeckt wurde, sondern vielmehr um den Erfolg. Vor allem die Anweisung „auf alle Weise“ macht deutlich, dass gewaltsame Werbung mindestens geduldet wurde. Innerhalb dieses Systems war, wie Max Lehmann es ausdrückt, „niemand, der lang und kräftig gewachsen war vor den Werbern sicher“[16].

[...]


[1] Mylius, Christian Otto (Hg.), Corpus Constitutionem Marchicarum, Oder königl. Preußis. und Churfürstl. Brandenburgische in der Chur- und Marck Brandenburg, auch incorporirten Landen publicirte und ergangene Ordnungen, Edicta, Mandata und Rescripta <1415-1736>, 6 Bde., Berlin, Halle/Saale 1737-1750.

[2] Bauern, Bürger und Soldaten. Quellen zur Sozialisation des Militärsystems im preußischen Westfalen, 1713-1803, bearbeitet von Jürgen Kloosterhuis, 2 Bde. Münster 1992.

[3] Vgl., Helmut Neuhaus, Friedrich Wilhelm I. Brandenburg-Preußens „größter innerer König“, in: B. Heidenreich/F. L. Kroll, Macht- oder Kulturstaat? Preußen ohne Legende, Berlin 2002, S. 26.

[4] Ebd., S. 28. Friedrich Wilhelm I. schaffte es, durch diese Streichungen bei der Hofhaltung und den Angestellten bis Mitte März bereits über 1,3 Millionen Taler einzusparen.

[5] Vgl. Peter Baumgart, Friedrich Wilhelm I. (1713 - 1740), in: Kroll, Frank-Lothar (Hg.), Preußens Herrscher. Von den ersten Hohenzollern bis Wilhelm II., München 2000, S.134-159, hier: S.135. Friedrich Wilhelm I. korrigierte die Entscheidungen seines Vaters, der höfischen Würdenträgern die höchsten Ränge zusprach, indem er die Rangordnung wieder in den Zustand versetzte, wie sie unter seinem Großvater Friedrich Wilhelm, dem Großen Kurfürsten, etabliert war. Vgl. auch Hahn, Peter-Michael, Aristokratisierung und Professionalisierung. Der Aufstieg der Obristen zu einer militärischen und höfischen Elite in Brandenburg-Preußen von 1650 bis 1725, in: Forschungen zur Brandenburgisch - Preußischen Geschichte, N.F.1, 1991, S. 161-208.

[6] Vgl. Oestreich, Gerhard, Friedrich Wilhelm I., Preußischer Absolutismus, Merkantilismus, Militarismus, Göttingen u.a., 1977, S.41.

[7] Vgl. Mylius, Christian Otto (Hg.), Corpus Constitutionem Marchicarum, 1737-1750, S. 299ff.

[8] Ebd., S.301-302.

[9] Baumgart, Friedrich Wilhelm I., 2000, S. 142.

[10] Eine genaue Beschreibung dieser Neuverteilung findet sich bei Curt Jany (Hg.), Geschichte der Preußischen Armee, Bd. 1, Berlin 1928 (ND 1967), hier besonders S. 627 ff.

[11] Vgl. Neuhaus, Friedrich Wilhelm I., 2002, S.28.

[12] Oestreich, Friedrich Wilhelm I., 1977, S. 71.

[13] Mylius, Christian Otto (Hg.), Corpus Constitutionem Marchicarum, 1737-1750, S.307f.

[14] Oestreich, Friedrich Wilhelm I., 1977, S.72.

[15] Mylius, Christian Otto (Hg.), Corpus Constitutionem Marchicarum, 1737-1750, S. 331f.

[16] Lehmann, Max, Werbung, Wehrpflicht und Beurlaubung im Heere Friedrich Wilhelms I., in: Historische Zeitschrift 67 (1891), S.254-289, hier S. 262.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Die Heeresreform Friedrich Wilhelms I - von der Werbung zur Enrollierung
Hochschule
Universität Münster  (Historisches Seminar)
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
26
Katalognummer
V55121
ISBN (eBook)
9783638501606
ISBN (Buch)
9783656782766
Dateigröße
533 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Heeresreform, Friedrich, Wilhelms, Werbung, Enrollierung
Arbeit zitieren
Maike Berhorst (Autor:in), 2006, Die Heeresreform Friedrich Wilhelms I - von der Werbung zur Enrollierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55121

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