Illegitime Herrschaft und gerechtfertigter Widerstand bei John Locke


Hausarbeit, 2006

20 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Illegitime Herrschaft
2.1 Die Eroberung
2.1.1 Der ungerechte Eroberer
2.1.2 Der gerechte Eroberer
2.2 Usurpation
2.3 Tyrannei

3. Widerstandsrecht
3.1 Änderung der Legislative
3.1.1 Willkürherrschaft
3.1.2 Behinderung der Legislative
3.1.3 Änderung des Wahlmodus
3.1.4 Auslieferung an eine fremde Macht
3.2 Kompetenzüberschreitung der Exekutive
3.3 Amtsvernachlässigung

4. Einschränkung des Widerstandsrechtes
4.1 Immunität
4.2 Rechtsweg
4.3 Widerstand von Minderheiten

5. Diskussion des Widerstandrechtes
5.1 Zur Immunität des Fürsten
5.2 Zum Widerstand bei ausgeschlossenem Rechtsweg
5.3 Zum Widerstand von Minderheiten

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

John Lockes Werk „Two Treatises of Government“ zu deutsch „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ wird als eines der wichtigsten Werke der politischen Philosophie eingestuft. Man geht sogar davon aus, dass diese Schrift maßgeblich die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika, den französischen Verfassungsentwurf von 1791 und die Bildung von Verfassungsstaaten in Europa beeinflusst hat.[1]

John Lockes Staatsauffassung geht auf die Bildung eines Vereinigungsvertrags zurück. Dieser Vereinigungsvertrag ist eine Mischung aus dem Gesellschaftsvertrag auf der einen Seite und dem Herrschaftsvertrag auf der anderen Seite. Die freien und gleichen Individuen schließen sich auf freiwilliger Basis zu einer staatlichen Gemeinschaft zusammen (Gesellschaftsvertrag), und der Einzelne gibt einen Teil seiner Rechte an die Gemeinschaft ab. Die gewählte Vertretung soll nun dafür sorgen, dass naturrechtlichen Prinzipien, wie Freiheit, Gleichheit, körperliche Unversehrtheit und Schutz des Eigentums gewährleistet werden. (Herrschaftsvertrag)

2. Illegitime Herrschaft

Illegitime Herrschaft kommt zu Stande, wenn eine Person unrechtmäßig und ohne die Zustimmung des Volkes in Besitz der Staatsgewalt kommt. Locke führt hier drei Fälle an: Die Eroberung, die Usurpation und die Tyrannei.

2.1. Die Eroberung

Die Eroberung, die erste Erscheinungsform der illegitimen Herrschaft, kann wiederum unterteilt werden. Locke differenziert zwischen Eroberung als Folge eines ungerechten und eines gerechten Krieges.[2]

2.1.1 Der ungerechte Eroberer

Der ungerechte Eroberer erlangt die Macht meist unter Einsatz von Waffengewalt. Die Eroberung und die Tatsache, dass es ihm gelingt, ein Volk zu unterwerfen, sichert ihm jedoch keinen Rechtsanspruch und kann dem Eroberer nicht die legitime Herrschaft einbringen. Locke fasst dies folgendermaßen zusammen: „Und somit wird klar, dass der Sieger in einem ungerechten Krieg mit seinem Sieg keinerlei Rechtsanspruch auf die Unterwerfung und den Gehorsam der Besiegten haben kann.“ [3]

Laut Locke kann nur unter einer Bedingung eine rechtmäßige Regierung gegründet werden. Diese Bedingung ist die Zustimmung des Volkes.[4]

Dies ist folgendermaßen zu erklären: Im Naturzustand sind alle Menschen vollkommen frei, gleich und unabhängig, und der Eintritt in eine Gesellschaft ist nur auf freiwilliger Basis möglich. Der Mensch erklärt sich bereit einen Teil seiner Rechte, zum Beispiel das Recht auf Bestrafung nach eigenem Ermessen, an die Gemeinschaft abzugeben und sich nach dem mehrheitlich festgesetzten positiven Gesetz zu richten.

2.1.2 Der gerechte Eroberer

Bei dem Eroberer in einem gerechten Krieg stellt sich die Lage schwieriger dar. Der Eroberer hat keine Macht über die, die mit ihm kamen, gemeinsam kämpften und somit ihren Teil zum Sieg beitrugen.[5]

Über Teile der Bewohner des eroberten Gebietes dagegen hat er eine despotische Gewalt, was aber nicht heißt, dass er berechtigt ist, sie zu Sklaven zu machen.[6] Ausgeschlossen von dieser despotischen Gewalt ist außerdem der Teil der Bevölkerung, der nicht am Krieg beteiligt war, und ebenso die Kinder und Angehörigen der Kriegsteilnehmer.[7] Sie haben nicht zu dem Unrecht beigetragen, und somit gibt es auch keine Begründung, mit der sie unterworfen werden können. Darüber hinaus können auch nur die bestraft werden, die aus freiem Wille der ungerechten Gewalt zugestimmt und sie unterstützt haben, denn das gemeine Volk kann nichts dafür, dass ein ungerechter Krieg geführt wird. Man kann nicht davon ausgehen, dass die Macht des Einzelnen so groß ist, dass er die Regierung von einem ungerechten Krieg abhalten könnte. Die Personen, die ungerechten Gebrauch von Gewalt [8] gemacht haben, versetzen sich mit diesem Handeln in den Kriegszustand und verwirken dadurch ihr Leben.

Darüber hinaus erlangt der Eroberer zwar die Gewalt am Leben der Besiegten, aber nicht an deren Besitz. Er kann lediglich eine Wiedergutmachung für seinen entstandenen Schaden fordern, aber nicht den Besitz im Ganzen beanspruchen, da beispielsweise Frau und Kinder ebenso Anspruch an den Gütern des Mannes haben und diese sich dem Eroberer gegenüber nicht in einen Kriegszustand versetzt haben.[9] Vielmehr sei es sogar so, dass der Eroberer selbst sich durch das Beanspruchen von ihm nicht zustehenden Gütern sich in einen Kriegszustand versetzen würde.

2.2 Usurpation

Neben der Eroberung nennt Locke die Usurpation als weiteren Typus illegitimer Herrschaft. Unter Usurpation versteht man die widerrechtliche, gewaltsame Besitz- und Machtergreifung und die Verdrängung eines legitimen Herrschers. Im Gegensatz zur Eroberung kann ein Usurpator niemals rechtmäßig handeln.[10] Es ist immer Unrecht, dass er den Platz einnimmt, der nicht ihm, sondern einer anderen Person zusteht. Bei einer Usurpation kommt es zu keiner Änderung des Staatensystems, und auch die Gesetze bleiben erhalten, es findet lediglich ein unrechtmäßiger Personenwechsel statt. Trotzdem kann sich der Usurpator nicht auf die Gesetze und die darin festgelegten Regeln stützen, da das Volk nicht seiner Herrschaft zustimmen konnte und Locke betont : „Niemand kann die Gewalt haben, der Gesellschaft Gesetze zu geben, es sei denn auf Grund ihrer eigenen Zustimmung und der Autorität, die ihr von ihren Gliedern verliehen wurde.“[11] Daraus folgt, dass die Herrschaft des Usurpators nur illegitim sein kann.

2.3. Tyrannei

In einer Tyrannei kommt es, wie bei der Eroberung und Usurpation, auch zu einem Personenwechsel, aber darüber hinaus wird auch das, bis dato bestehende Recht, geändert. Der Tyrann nimmt sich die Macht heraus eigene Gesetze zu machen, und dabei ist nicht das Allgemeinwohl, sondern persönliche Interessen und der eigene Vorteil Kriterium für das Handeln und das Erlassen von Gesetzen.

Locke stellt klar, dass man Probleme der Tyrannei nicht nur in Monarchien antreffen kann.[12] Tyrannei tritt immer dann ein, wenn es nicht mehr Ziel des Herrschers ist, das Beste für das Volk zu erlangen, sondern willkürliche Macht herrscht.

Der Tyrann wurde durch keine Macht eingesetzt, das heißt, sein Handeln wird nicht durch das Volk autorisiert. Diese Tatsache berechtigt den Menschen Widerstand gegen ihn und seine Befehle zu leisten.[13]

3. Widerstandsrecht

Die Feststellung, dass es illegitime Herrschaft geben kann, bedingt gleichzeitig die Frage nach dem Widerstandsrecht. Man kann nicht davon ausgehen, dass ein Volk alles mit sich machen lässt. Es stellt sich somit nicht die Frage nach der Existenz des Widerstandes, sondern viel mehr, inwiefern Widerstand legitim ist und gegen wen und was das Volk sich rechtsmäßig widersetzen darf.

Nach Locke, ist Widerstand erlaubt, sobald ein Rechtsbruch auftritt. Hier müssen verschiedene Möglichkeiten unterschieden werden. Auf der einen Seite gibt es die Möglichkeit, dass Herrscher, wie die oben genannten Eroberer, Usurpatoren und Tyrannen unrechtmäßig und ohne die Zustimmung des Volkes an die Macht gekommen sind, nur ihre eigenen Interessen verfolgen und sich nicht um das Allgemeinwohl kümmern. Auf der anderen Seite sind Kompetenzüberschreitung, die zur Auflösung der Regierung führen und Missachtung der oben angeführten Prinzipien, wie Freiheit, Gleichheit und körperliche Unversehrtheit, durch die rechtmäßig eingesetzte Regierung, denkbar. Auch solche Kompetenzüberschreitungen und die Auflösung der Regierung sind Rechtsbrüche, gegen die Widerstand geleistet werden darf.

Locke unterscheidet drei verschiedene Möglichkeiten, wie es zur Auflösung der Regierung kommen kann:

[...]


[1] Vgl. Joachim Kaiser: Das Buch der 1000 Bücher, Dortmund 2002

[2] Vgl. John Locke : Zwei Abhandlungen über die Regierung, Frankfurt am Main 1977, § 176

[3] Locke § 176

[4] Vgl. Locke § 95

[5] Vgl. Locke §177

[6] Vgl. Locke § 177

[7] Vgl. Locke § 196

[8] Locke § 181

[9] Vgl. Locke § 183

[10] Vgl. Locke §197

[11] Lo>

[12] Vgl. Locke §201

[13] Vgl. Locke §202

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Illegitime Herrschaft und gerechtfertigter Widerstand bei John Locke
Hochschule
Universität Konstanz
Note
1,5
Autor
Jahr
2006
Seiten
20
Katalognummer
V55043
ISBN (eBook)
9783638500937
ISBN (Buch)
9783638752107
Dateigröße
502 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Illegitime, Herrschaft, Widerstand, John, Locke
Arbeit zitieren
Svea Oberg (Autor:in), 2006, Illegitime Herrschaft und gerechtfertigter Widerstand bei John Locke, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55043

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