Berufswahl und Berufsverlauf Südtiroler LehrabsolventInnen


Diplomarbeit, 2004

233 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Theoretischer Hintergrund
1 Beruf und Beruflichkeit
1.1 Definition und Abgrenzung des Berufsbegriffs
1.2 Auflösungstendenzen des Berufs
2 Berufswahl
2.1 Zum Begriff der Berufswahl
2.2 Bedeutung der Berufwahl
2.3 Geschichte der Berufswahl
2.4 Einflussfaktoren auf die Berufswahl
2.5 Berufswahltheorien
2.5.1 Berufswahl als individuelles Verhalten
2.5.1.1 Berufswahl als Zuordnung (matching)
2.5.1.1.1 Differentialpsychologischer Ansatz
2.5.1.1.2 Die Kongruenztheorie von Holland
2.5.1.1.3 Kritik am Zuordnungsansatz
2.5.1.2 Berufswahl als Entscheidungsprozess
2.5.1.2.1 Grundannahmen
2.5.1.2.2 Kritik am entscheidungstheoretischen Ansatz
2.5.2 Berufswahl als Interaktion von Individuum und Umwelt
2.5.2.1 Berufswahl als Entwicklungsprozess
2.5.2.1.1 Der entwicklungspsychologische Ansatz von Ginzberg
2.5.2.1.2 Die Theorie von Super
2.5.2.1.3 Kritik an entwicklungspsychologischen Theorien der Berufswahl
2.5.2.2 Berufswahl als Lernprozess
2.5.2.2.1 Grundannahmen
2.5.2.2.2 Kritik am lerntheoretischen Ansatz
2.5.3 Berufswahl als umweltbestimmter Prozess
2.5.3.1 Berufswahl als Zuweisungsprozess (Allokation)
2.5.3.2 Kritik am allokationstheoretischen Ansatz
2.6 Zusammenfassung und Versuch einer Integration verschiedener Berufswahltheorien
3 Berufsbildung und Lehrlingswesen in Südtirol
3.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten
3.2 Einbindung der Berufsbildung in das italienische Bildungssystem
3.3 Struktur des Berufsbildungssystems in Südtirol
3.4 Organisation der Lehrlingsausbildung in Südtirol
3.4.1 Pflichten der Lehrlinge
3.4.2 Pflichten der ArbeitgeberInnen
3.4.3 Berufsschule
3.5 Stellenwert der dualen Lehrlingsausbildung in Südtirol
3.5.1 Übertrittsquote nach der Mittelschule
3.5.2 Gesamtzahlen der SchülerInnen und Lehrlinge
3.5.3 Schulbesuchsquote
3.5.4 Internationaler Vergleich
4 Untersuchungen zur Berufswahl im Lehrlingsbereich
4.1 Einzelstudien
4.2 Zusammenfassung
4.2.1 Bedingungen und Ablauf der Berufswahlentscheidung
4.2.2 Berufsorientierungen und Motive der Lehrwahl von PflichtschülerInnen
4.2.3 Einfluss von Berufswahlentscheidungen auf den weiteren Berufsverlauf
5 Untersuchungen zum Berufsverlauf von LehrabsolventInnen
5.1 Deutschland
5.1.1 Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
5.1.2 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
5.1.3 Sonderforschungsbereich 186 Bremen (SFB 186)
5.1.4 Max-Planck-Institut (MPI)
5.1.5 Deutsches Jugendinstitut (DJI)
5.2 Österreich
5.2.1 Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (IBW)
5.2.2 Andere Institutionen
5.3 Zusammenfassung der Studien zum Berufsverlauf von LehrabsolventInnen
5.3.1 Tabellarische Zusammenfassung Deutschland
5.3.2 Tabellarische Zusammenfassung Österreich

Empirischer Teil
6 Ziele der Untersuchung
7 Fragestellungen und Hypothesen
8 Studiendesign
8.1 Konzeption der Studie
8.2 Ablauf der Untersuchung
8.2.1 Voruntersuchung
8.2.2 Erstellung der Fragebögen
8.2.3 Druck und Versand
8.2.4 Rücklauf und Dateneingabe
8.3 Fragebogenentwicklung und Themenschwerpunkte
9 Operationalisierung der Variablen
9.1 Ausbildungsberuf und derzeitige Tätigkeit
9.2 Berufswechsel
9.3 Berufsverlauf
9.4 Erste Berufswahlentscheidung
10 Stichprobenbeschreibung
10.1 Anmerkungen zur Ergebnisdarstellung
10.2 Rücklauf
10.3 Alter
10.4 Geschlecht
10.5 Lehrberufe
10.6 Regionale Verteilung
10.7 Betriebsgröße
11 Explorative Datenanalyse
11.1 Erste Berufswahlentscheidung
11.1.1 Überlegtheit der ersten Berufswahlentscheidung
11.1.2 Motive der Lehrberufswahl
11.1.3 Inanspruchnahme der Berufsberatung
11.1.4 Lehrabbruch
11.1.5 Zusammenfassung
11.2 Bewertung der Lehrzeit
11.2.1 Retrospektive Bewertung von Lehrbetrieb und Berufsschule
11.2.2 Anwendbarkeit des Berufsschulwissens
11.2.3 Berufsfremde Tätigkeiten während der Lehrzeit
11.2.4 Zusammenfassung
11.3 Berufsverlauf
11.3.1 Verbleib im Lehrbetrieb
11.3.2 Berufswechsel nach Lehrabschluss
11.3.2.1 Wechselraten
11.3.2.2 Zeitpunkt des Berufswechsels
11.3.2.3 Neue Berufe
11.3.2.4 Zufriedenheit mit der derzeitigen beruflichen Tätigkeit
11.3.3 Berufsverlaufsmuster
11.3.4 Berufsbezogene Zukunftspläne
11.3.4.1 Geplante Berufswechsel
11.3.4.2 Geplante Betriebswechsel
11.3.4.3 Geplante weitere Ausbildungen
11.3.4.4 Geplante berufliche Selbstständigkeit
11.3.5 Zusammenfassung
12 Hypothesenprüfung
12.1 Das Verfahren der binären logistischen Regression (LOGIT)
12.2 Einflussfaktoren
12.3 LOGIT-Analyse der Einflussfaktoren auf einen Berufswechsel
12.3.1 Modellpassung
12.3.1.1 LogLikelihood-Funktion
12.3.1.2 Pseudo R-Quadrat-Statistiken
12.3.1.3 Klassifikationsergebnisse
12.3.2 Prüfung der Einzelfaktoren
12.4 Zusammenfassung
13 Diskussion
14 Kritik und Ausblick
15 Kurzzusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Anhang
A1 Lehrberufseinteilung und Personen in der Stichprobe
A2 Lehrberufe und neue Tätigkeiten der BerufswechslerInnen
A3 Begleitschreiben
A4 Fragebogen
A5 Gewinnspielpostkarte

1 Einleitung

Arbeit und Beruf kommen in unserer Gegenwartsgesellschaft zentrale Bedeutung zur Existenzsicherung, dem Erhalt des sozialen Gefüges und der individuellen Entwicklung zu. Die Wahl eines Berufs stellt somit einen Prozess mit weitreichenden Folgen dar, welcher eine Herauforderung sowohl für Jugendliche als auch die institutionalisierten Berufswahlhilfen darstellt. Die Berufswahl wird dabei nicht mehr nur als punktuelle Entscheidung in einem bestimmten Lebensabschnitt gesehen, sondern als Prozess, der sich über die gesamte Lebensspanne erstreckt. Und obwohl die erste Entscheidung für einen Beruf längst nicht mehr lebenslang bindend und irreversibel ist, kommt ihr als Weichenstellung für den weiteren Berufsverlauf doch große Bedeutung zu: Einerseits stellt eine nicht den eigenen Wünschen, Interessen, Neigungen und Vorstellungen entsprechende Berufswahlentscheidung sowohl einen Verlust an Lebensqualität als auch Lebenszeit dar und andererseits sind spätere Korrekturen zwar möglich, aber meist mit höherem Aufwand verbunden.

Die Wahl eines Ausbildungsberufs im dualen System der Berufsausbildung findet nach der Pflichtschule zu einem relativ frühen und entwicklungspsychologisch eher ungünstigen Zeitpunkt statt. Wie diese erste Berufswahlentscheidung zustande kommt, welchen Berufsverlauf AbsolventInnen einer dualen Ausbildung in Südtirol nehmen und ob bzw. wie diese beiden Phänomene zusammenhängen, ist Gegenstand dieser Diplomarbeit. Die pädagogische Relevanz dieser Fragen liegt einerseits in den Erkenntnissen und ableitbaren Folgerungen für die Berufswahlvorbereitung als auch der zukunftsfähigen Gestaltung der dualen Lehrlingsausbildung als Teil des Berufsbildungssystems.

Zur theoretischen Annäherung an dieses Thema ist eine Diskussion der sowohl für die Berufswahl, das duale System der Berufsausbildung als auch den Berufsverlauf zentralen Kategorie des „Berufs“ unumgänglich. Eine Ausfaltung dieses schillernden Begriffs und die Debatte um Auflösungstendenzen desselben bilden daher den Beginn der Ausführungen. Der nicht minder vielschichtige und unterschiedlich verwendete Begriff der „Berufswahl“ steht im Zentrum der anschließenden Betrachtungen: Neben der Diskussion der Bedeutung und terminologischer Festlegungen soll ein kurzer Exkurs über die Geschichte der Berufswahl die Wurzeln und das „Gewordensein“ der heutigen Gestalt dieses Phänomens aufzeigen. Verschiedene Vorstellungen über den Ablauf des Berufswahlprozesses bilden eine wichtige theoretische Basis für die Konzeption dieser Untersuchung: Vorgestellt und auf „blinde Flecken“ hin untersucht wird eine Auswahl bedeutender Ansätze im Spannungsfeld von Individuum und Umwelt (mit jeweils unterschiedlich starker Annäherung an einen der beiden Pole), um anschließend den Versuch einer Integration dieser Modelle zu präsentieren.

Einen weiteren unumgänglichen Rahmen dieser Untersuchung bildet die Struktur der Berufsbildung bzw. des Lehrlingswesens in Italien und Südtirol. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten soll auch die Einbindung des Berufsbildungssystems ins gesamte italienische Bildungssystem unter Berücksichtigung aktueller Arbeitsmarkt- und Schulreformen diskutiert werden. Die spezifische Organisation der Lehrlingsausbildung in Südtirol sowie der Stellenwert dieser in Relation zu anderen Bildungswegen steckt den institutionellen und quantitativen Hintergrund dieser Studie ab. Eine anschließende Zusammenstellung bisheriger Studienergebnisse aus verschiedenen Ländern zur Berufswahl und zum Berufsverlauf von LehrabsolventInnen lässt einen Vergleich und eine bewertende Einordnung der hier gewonnenen Erkenntnisse zu.

Im zweiten empirischen Teil dieser Arbeit werden Konzeption, Ablauf und Ergebnisse dieser Untersuchung detailliert dargestellt und diskutiert. Nach der Beschreibung des Studiendesigns und der Untersuchungsinstrumente wird zuerst die Stichprobe näher analysiert und auf Repräsentativität geprüft. Der daran anschließende deskriptive Teil gliedert sich einmal in die Darstellung der Ergebnisse zur Berufswahl und zum anderen werden die Daten bezüglich der Berufsverläufe präsentiert. Im folgenden hypothesenprüfenden Abschnitt wird der Einfluss der ersten Berufswahlentscheidung auf den Berufsverlauf näher beleuchtet. Die abschließende Interpretation und Diskussion der Ergebnisse versucht eine Bewertung der Resultate und spannt den Bogen zu den theoretischen Annahmen und den Ergebnissen der referierten Vergleichsstudien.

Theoretischer Hintergrund

1 Beruf und Beruflichkeit

Der Beruf spielt sowohl für die nach Ausbildungsberufen strukturierte duale Lehrlingsausbildung als auch für die Berufswahl durch seine konstituierende Funktion eine wesentliche Rolle. Daher soll folgend dieser vielschichtige Begriff in seinen Dimensionen, Funktionen und Verwendungen ein Stück weit ausgefaltet werden, um anschließend auf Probleme und die Diskussion um Auflösungstendenzen des Berufs einzugehen.

1.1 Definition und Abgrenzung des Berufsbegriffs

In der Literatur werden je nach Forschungsstand und wissenschaftlicher Tradition verschiedene Definitionen von „Beruf“ verwendet (Bergmann & Eder, 1995, S. 1):

- Im Hinblick auf die zugrundeliegenden Aktivitäten und Verrichtungen kann Beruf verstanden werden als eine Kombination oder ein Muster von Tätigkeiten, die als zusammengehörig festgelegt werden. Solche Festlegungen können z.B. aus Gründen der betrieblichen oder gesellschaftlichen Arbeitsorganisation, der zugrundeliegenden Qualifikation oder aufgrund von Eigenschaften der Berufsinhaber (z.B. häufige Kombinationen von Eignungsvoraussetzungen) erfolgen.
- In ökonomischer Hinsicht bildet der Beruf einen Rahmen, innerhalb dessen eine Person ihre Qualifikation und Arbeitskraft auf dem Markt anbietet bzw. verkauft und mit dem dafür erhaltenen Entgelt ihren Lebensunterhalt bestreitet.
- In volkswirtschaftlicher Hinsicht bilden die Berufe eine Kombination von Arbeitskraft und Qualifikation, die innerhalb einer Gesellschaft als Potential zur Verfügung steht (z.B. als Potential von Facharbeitern, Akademikern) und volkswirtschaftlich genutzt werden kann (man power).
- In soziologischer Betrachtungsweise kann der Beruf als Bündel von Verhaltenserwartungen bzw. Handlungsmustern verstanden werden, aus denen sich die Gesellschaft zusammensetzt, und mit Hilfe derer sie in ihrer Funktion und Schichtung aufrechterhalten (bzw. in den heranwachsenden Mitgliedern reproduziert) wird.
- In individueller (psychologischer) Perspektive bildet der Beruf ein Feld von Aufgaben, in denen die Person sich in ihren Interessen, Fähigkeiten und Möglichkeiten entfaltet und selbst verwirklicht und ihre Bedürfnisse befriedigt bzw. ihre Werte und Ziele realisiert.
- In zeitlicher Hinsicht verbindet sich mit dem Beruf die Vorstellung einer längerdauernden, möglichst lebenslangen Ausübung.
Unter Berücksichtigung dieser Aspekte geben Bergmann und Eder (1995) folgende Berufsdefinition:

Beruf kann damit als eine auf Eignung und Neigung gegründete, auf Selbstverwirklichung gerichtete und in einem gesellschaftlich definierten Rahmen längerdauernd ausgeübte, qualifizierte und bezahlte Arbeit verstanden werden (S. 1).

Damit ist auch eine Abgrenzung vom „Job“ möglich, welcher im Unterschied zum Beruf als voraussetzungslose, schnell lernbare Gelegenheitstätigkeit ohne stabile Identifikation mit der Aufgabe definiert wird (Dostal, Stooß & Troll, 1998, S. 440).

Die Funktionen des Berufs sieht Schwendenwein (2002, S. 43) in drei Bereichen:

Bildungsfunktion: Heranwachsende sollen durch berufsbezogene Erziehungsmaßnahmen und entsprechendem Unterricht auf die Übernahme von Berufsrollen vorbereitet werden.

Erwerbsfunktion: Der Berufsvollzug einer Person dient ihrer kontinuierlichen Existenzsicherung

Vergesellschaftungsfunktion: Der Berufsvollzug ereignet sich in einem sozialen Raum, der Distanzen sowie Niveau- und Statusunterschiede bestimmt (siehe auch Heinz, 1995).

Der Beruf entsteht und bewegt sich zwischen der Arbeitsaufgabe als funktionaler Dimension, den Fähigkeiten einer Person als qualifikatorischer Dimension und dem Status bzw. dem Prestige als sozialer Dimension (Rathmanner & Trenner-Moser, 2002, S. 1).

Dostal, Stooß und Troll (1998) verstehen den Beruf als im Spannungsfeld zwischen Arbeitsplatz- und Arbeitskraftseite bestehende Merkmalkombination. Die Autoren haben die wichtigsten Elemente ausgewählter Berufsdefinitionen und -vorstellungen im deutschsprachigen Raum zusammengetragen und daraus zentrale Merkmale herausdestilliert. In der Berufsforschung wird Beruf demnach durch folgende Merkmale umschrieben (Dostal, Stooß & Troll, 1998, S. 440):

- Bündel von Qualifikationen im Sinne charakteristischer Ausprägungen und Anordnungen von Wissen (Sachverhalte kennen und anwenden sowie Arbeitstechniken/Fertigkeiten beherrschen) und Sozialkompetenz (als einer Bündelung typischer Verhaltensweisen, Orientierungen und Werthaltungen).
- Aufgabenfelder, die den Qualifikationsbündeln zugeordnet sind und die durch eine Kombination aus Arbeitsmitteln, Objekt (Gegenstand) und Arbeitsumfeld geprägt sind.
- Hierarchisch abgestufte Handlungsspielräume, die sich aus der Verknüpfung der Qualifikationsseite (Arbeitskraftseite) mit der funktionalen Ausprägung der Arbeitsaufgaben (Arbeitsplatzseite) ergeben. Sie sind bestimmt durch den Status (die betriebliche Position des einzelnen), die Organisationseinheit (Aufgabengebiet/Abteilung) und das spezifische Arbeitsmilieu. In diesem Rahmen können persönliche Interessen im Sinne gestalterischer Ziele entfaltet werden.
- Beruf wirkt über die Erwerbstätigkeit hinaus als Strukturmerkmal gesellschaftlicher Einordnung und Bewertung.
Zusätzlich wird der Beruf durch die folgenden Merkmale abgerundet (Dostal, Stooß & Troll, 1998, S. 440):
- Gegenstand (Objekt/Subjekt), z.B. Werkstoff oder Produkt.
- Arbeitsmittel, z.B. Maschinen, Werkzeuge, Geräte.
- Arbeitsort und Arbeitsmilieu, geprägt durch Wirtschaftszweig, Branche, spezifische Belastungen, besondere Arbeitsbedingungen.
- Aufgabenbereich, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, z.B. Organisationseinheit, Abteilung.

Der Beruf stellt damit das wesentliche Bindeglied zwischen Arbeitskraft und Beschäftigungssystem dar: Abbildung 1 (Dostal, 2002, S. 464) stellt diese genannten Dimensionen und Merkmalsbereiche in ihrem Beziehungsgeflecht dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Beruf im Spannungsfeld von Arbeitsplatz und Arbeitskraft

1.2 Auflösungstendenzen des Berufs

Seit Anfang der 80’er Jahre gibt es in der Berufspädagogik eine breite Diskussion um die Tragfähigkeit des Berufsbegriffs. Insbesondere aufgrund des technisch und organisatorisch bedingten permanenten Wandels der Tätigkeitsanforderungen plädieren einige Autoren dafür, von „Qualifikationsbündeln“ anstelle traditioneller Berufe zu sprechen (Arnold, 1999, S. 39). Mit den Auflösungserscheinungen des Berufs steckt aber auch das darauf basierende System der Berufsausbildung in der Krise und in der berufspädagogischen Diskussion wurde diesem von einigen Autoren folgerichtig die Zukunftsfähigkeit abgesprochen (v.a. Geißler, 1991,1994; dagegen z.B. Arnold, 1993; Lempert, 1995). Erosionen im Bereich der Beruflichkeit und der damit einhergehende Verlust der gesellschaftlichen Integrationsfunktion von Berufsausbildungen werden vor allem aufgrund beschleunigter wirtschaftlicher Veränderungen geortet:

Die der Berufsausbildung inhärente sinnstiftende Idee der Meisterschaft werde nach Geißler (1994, S. 648ff) zunehmend von rationalen Kosten-Nutzen-Kalkülen verdrängt. Der Geld- bzw. Marktwert einer Ausbildung stehe im Mittelpunkt und nicht mehr die Vervollkommnung der individuellen Arbeitskraft in einem Persönlichkeitskonzept vom Lehrling zum Meister. In einer dynamischen Wirtschaft sei die Austauschbarkeit, die Gleichgültigkeit gegenüber Lern- und Arbeitsinhalten gefragt – die „Qualifikationscollage“ als Bündel rasch und flexibel über Weiterbildung erneuerbarer Spezialfertigkeiten löse die Meisterschaft mit ihrer zu starren Bindung an Berufe ab. Diese Flexibilität führe zu einem Wandel von einer funktions- und berufsorientierten Arbeitsorganisation zu einer prozessorientierten, welche auf Dauer die Beruflichkeit in Frage stelle (Baethge & Baethge-Kinsky, 1998, S. 462ff).

Darauf baut ein weiteres Argument von Geißler (1994, S. 650ff): Der Abschluss einer Berufsausbildung werde immer weniger zu einem „Abschluss“, sondern bedeute die Entlassung ins lebenslängliche Lernen. Die Ausbildung in einem Beruf verliere daher zunehmend seine Statuszuweisungsfunktion: einem grenzenlos flexiblen und damit ziellosen Arbeitsprozess entspreche folgerichtig ein endloser Bildungsprozess in der an Qualifikationen orientierten Weiterbildung. Das starre System der dualen Berufsausbildung könne sich auf die immer rasanteren Veränderungen der Berufslandschaft nicht schnell genug einstellen, was zu einer wachsenden Brüchigkeit im Übergang von der Ausbildung zum Arbeitsmarkt führe. Indikator dafür seien Berufswechsel nach Ausbildungsabschluss – sie stellten den Beleg dar für die inzwischen zur Fiktion gewordene nahtlose Einmündung von der Berufsausbildung in ein durch den Beruf definiertes Tätigkeitsfeld (siehe auch Dostal, Stooß & Troll, 1998, S. 450ff). Das für Berufe konstituierende Merkmal der Dauerhaftigkeit sei somit nicht mehr gegeben.

Diese Auflösungstendenzen können aber auch als neue Chancen für den Beruf interpretiert werden:

Wenn die Stabilität von Beschäftigung abnimmt und gleichzeitig hohe Anforderungen an die Mobilität gestellt werden, wenn sich weiterhin die Arbeitsaufgaben häufig verändern, dann lassen sich aus der Erwerbsarbeit immer weniger identitätsstiftende Faktoren ableiten. Unabhängig vom Arbeitgeber und einem spezifischen Arbeitsplatz erhält der Beruf eine neue Bedeutung, da er für die Berufswahl, die Qualifizierung und für den Arbeitsmarkt ein Raster anbietet, das wegen seiner Mehrdimensionalität und Anpassungsfähigkeit bei gleichzeitiger Stabilität als Instrument zum Ausgleich und zur Bewältigung der erkennbaren Herausforderungen verwendet werden kann (Dostal, Stooß & Troll, 1998, S. 458).

Daher sollte der Beruf auch in der nachindustriellen Gesellschaft mit offenen Arbeitsformen nicht einfach aufgegeben werden: Vielmehr erwächst der Berufsforschung die Aufgabe, Rolle und Bedeutung des Berufs in dieser Umbruchsituation herauszuarbeiten und neue Instrumente zu entwickeln, mit denen Vieldimensionalität, Unschärfe und Überdeckung in der Berufslandschaft sowohl auf der Beschreibungs- als auch Zuordnungsebene adäquat abgebildet werden können (Dostal, 2002, S. 473). Der traditionelle Berufsbegriff ist zwar nicht mehr im vollen Umfang gültig, jedoch existiert bisher noch kein anderer adäquater Begriff und das persönliche Selbstverständnis vieler Menschen orientiert sich nach wie vor am ausgeübten Beruf (Arnold, 1999, S. 39).

2 Berufswahl

2.1 Zum Begriff der Berufswahl

In Anlehnung an die berühmte Einleitung zu den pädagogischen Vorlesungen von Schleiermacher (Weniger & Schulze, 1984, S. 9) ließe sich wohl auch für eine Bestimmung des Begriffs der Berufswahl der Ausgang von der allgemeinen Bekanntheit dieses Phänomens nehmen: „Was man im allgemeinen unter Berufswahl versteht, ist als bekannt vorauszusetzen“. Betrachtet man jedoch genauer, was von Betroffenen und damit Befassten wie Jugendlichen, Eltern, Bildungsbeauftragten, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft... etc. darunter verstanden wird, können die Ergebnisse sehr unterschiedlich sein. Folgend soll dieser Begriff in einigen seiner Dimensionen und vielschichtigen Bedeutungen ausgefaltet werden, um einerseits die Komplexität des damit angesprochenen Phänomens sichtbar zu machen und andererseits eine Klärung der Bedingungen und Prämissen der im Kapitel 2.5 dargestellten Theorieansätze zu ermöglichen.

Grundsätzliche Einigkeit herrscht bei allen (neueren) Autoren darüber, dass Berufswahl nicht als punktuelles Einzelereignis, sondern als mehrstufiger und sich über einen längeren Zeitraum erstreckender Prozess zu verstehen sei (Beinke, 1999, S. 56ff; Blumberger & Bacher, 1992; Lange & Büschges, 1975, S. 36ff; Golisch, 2002, S. 41ff; Lappe, 1996; Luczak & Volpert, 1997; Meixner, 1996; Schmiel, 1992, S. 71; Stooß, 1991; S. 252ff). Es wird nicht mehr von einer einzigen irreversiblen Entscheidung für einen Lebensberuf zu einem definierten Zeitpunkt ausgegangen, sondern von mehreren Entscheidungen an verschiedenen „Übergängen“ im gesamten Ausbildungs- bzw. Berufsverlauf. Busshoff (1998, S. 26) nennt in seinem Konzept dieser Übergänge verschiedene mögliche Ereignisse im Fluss der beruflichen Entwicklung:

- Übergang von der Schule ins Erwerbsleben
- Übergang im Zusammenhang mit Arbeitsplatzverlust und Arbeitsplatzsuche
- Übergang bei der Beendigung der Familienphase und der Wiederaufnahme der Erwerbsarbeit
- Übergang bei erzwungenem Berufswechsel
- Übergang bei freiwilligem Berufswechsel, z.B. als Neubeginn in der Mitte des Berufslebens (midcareer transition)
- Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand

Schmiel (1992, S. 72) empfiehlt daher „...den missverständlichen Ausdruck «Berufswahl» durch den als prozessualen Vorgang definierten Ausdruck «Berufsfindung» zu ersetzen“. Diesen Terminus bevorzugen auch andere Autoren – allerdings aus noch anderen Gründen: Ebner sieht in Anlehnung an Kahl (Kahl, 1981 zit. nach Ebner, 1992, S. 19ff) die unbestimmte und mehrdeutige Verwendung des Begriffs „Berufswahl“ als ein Problem. Er würde sowohl gebraucht für

- die Berufseinmündung, d.h. den Beruf, in den das Individuum eingetreten ist,
- die Wahl oder Absicht (choice), d.h. was ein Individuum zu tun gedenkt,
- die Präferenz (preference), d.h. was ein Individuum am liebsten tun möchte und
- den Wunsch (aspiration), d.h. den Idealberuf des Individuums.

Auch Busshoff (1984, S. 49ff) thematisiert diese Mehrdeutigkeit des Begriffs und möchte „Berufswahl“ als Oberbegriff verstanden wissen, der nach folgenden drei Dimensionen in Teilphänomene differenzierbar ist:

1) Spezifikation: Dieses Kriterium erlaubt eine Unterscheidung der Berufswahl in vorberufliche Bildungswahl, Ausbildungswahl, Berufswahl (i.e.S.) und Arbeitsplatzwahl.
2) Realitätseinbindung: Damit sind die vorher genannten Momente der Berufeinmündung, der Absicht, der Präferenz und des Wunschs gemeint.
3) Selbst – Fremdbestimmung: Damit wird der Grad an individuell möglicher Steuerung/Entscheidung bzw. genetischer und sozioökonomischer Determination ins Blickfeld gerückt.

Eine weitere Problematik des Begriffs „Berufwahl“ liegt in der implizit darin enthaltenen Vorstellung einer freien Entscheidung für einen Beruf. Diese Idee stellt sich bei genauerer Betrachtung als ideologisch verklärt dar, daher wird „... in der amerikanischen Literatur an Stelle von «Berufswahl» (vocational choice) zunehmend häufiger der Ausdruck «Berufliche Entwicklung» (vocational oder career development) verwendet“ (Busshoff, 1984, S. 49). Der realen Berufswahlfreiheit stehen eine ganze Reihe an Einschränkungen gegenüber (Golisch, 2002, S. 23f):

- Gesetzlich ist zwar das subjektive Recht auf eine freie Wahl des Berufs verbürgt, jedoch nicht zugleich auch faktisch eine Berufszuteilung auf Wunsch des Einzelnen garantiert. Daher gibt es beispielsweise auch keine Einklagbarkeit nichtvorhandener Lehrstellen.
- Die Existenz und Entwicklung konkret wählbarer Berufe schließt durch selegierende Ausbildungsniveaus und andere Diskriminierungen (Elite-, Männer-, Frauenberufe) bestimmte Zugänge von vornherein aus.
- Die ökonomische Lage bzw. die Situation am Ausbildungs-/Arbeitsmarkt bestimmt weitgehend die Aufnahmefähigkeit bestimmter Berufe.
- Soziale Zuweisungen durch Geschlecht, Nationalität, regionale Strukturen, Schulbildung und Milieu engen faktisch das Spektrum der wählbaren Berufe ein.
- Die individuelle Leistungsfähigkeit erlaubt unter Umständen nur ein reduziertes Berufswahlspektrum.
- Die zwar massenhaft vorhandene, aber gerade dadurch unübersichtliche und unüberschaubare Fülle an Informationen über sich immer rascher verändernde Berufsstrukturen und Berufsvoraussetzungen schränkt zusammen mit der abnehmenden konkreten Erfahrbarkeit der Arbeitswelt eine souveräne Wahl ein (vgl. auch Griepentrog, 2001).

Angesichts dieser Restriktionen plädiert Golisch (2002, S. 24) eher für den Begriff der „Berufszuweisung“ anstelle der „Berufswahl“ und Ebner (1992, S. 24) wählt für die vorberufliche Entwicklung den Terminus „Berufsfindung“ und für den beruflichen Teil „Berufliche Entwicklung“. Diese Argumente und Definitionen liegen im Duktus sozioökonomischer bzw. allokationstheoretischer Sichtweisen der Berufswahl (siehe Kapitel 2.5.3), wo der Fokus stärker auf äußere Umweltbedingungen gelegt wird.

Um begrifflichen Unschärfen – vor allem im Bezug auf den empirischen Teil dieser Arbeit – weitgehend vorzubeugen, soll hier die Verwendung wichtiger Begriffe geklärt werden. In Anlehnung an die Ausführungen von Ries (1970, S. 87ff) zu den Begriffen „Wahl“ und „Entscheidung“, die Begriffsfestlegungen von Busch (1999, S. 33) und die referierten Bestimmungsversuche von „Berufswahl“ sollen folgende Termini in dieser Bedeutung verwendet werden:

Erste Berufswahlentscheidung: Darunter wird zeitlich der Übergang von der (Pflicht)Schule in die Lehrausbildung verstanden. Die Faktoren, Bedingungen und Motive der Entscheidung für einen konkreten Lehrberuf im dualen System der Berufsausbildung fallen unter diese begriffliche Kategorie. Von einigen Autoren wird dieser Zeitpunkt auch als „1. Schwelle“ in Abgrenzung zur „2. Schwelle“ des Übergangs von der Lehrausbildung in den Arbeitsmarkt bezeichnet (Bertram, 1998; Busshoff, 1998, S. 25; Feller, 1996; Heinz, 1995, S. 138ff; Leisering, 2001).

Berufswahl: Darunter werden mit Verweis auf Busshoff (1998; 1984) alle Prozesse in der beruflichen Entwicklung bezeichnet, die zur Ausübung verschiedener beruflicher Tätigkeiten führen. Damit sind sowohl die erste als auch weitere Berufswahlentscheidungen an verschiedenen Übergängen mit enthalten.

Berufsverlauf: Damit sei in Anlehnung an den Begriff der „objektiven beruflichen Laufbahn“ (Seifert, 1989, S. 608) die Sequenz der von einer Person im Laufe ihres bisherigen Berufslebens eingenommenen beruflichen Tätigkeiten und Positionen bezeichnet. Verschiedene Berufsverläufe ergeben sich durch berufslaufbahnbezogene Ereignisse wie beispielsweise Berufswechsel, Betriebswechsel, Aufstiege, (zeitweilige) Ausstiege bzw. Wiedereinstiege ins Berufsleben.

2.2 Bedeutung der Berufwahl

Arbeit und Beruf sind in unserer Gegenwartsgesellschaft von existenzieller Bedeutung sowohl für das Individuum als auch für das soziale Gefüge der Gesellschaft:

Die existenzielle Bedeutung beruflicher Arbeit kommt in den wirtschaftlichen, sozialen und psychologischen Funktionen der Berufstätigkeit, der relativen Zentralität des Wertes der Arbeit und der Bedeutung von Beruf und individueller Entwicklung (Laufbahnentwicklung) für das gesamte Lebensschicksal zum Ausdruck (Seifert, 1988, S. 188).

Lebensziele rund um die Arbeitswelt stellen auch für Südtiroler Jugendliche von 14 bis 25 Jahren einen bedeutenden Wert dar: Je 78% nennen „Erfolg im Beruf“ und „einen sicheren Arbeitsplatz haben“ als Ziele, die sie einmal im Leben erreichen wollen – wichtiger ist mit 86% nur „eine eigene Familie gründen“ (Buzzi et al., 1999, S. 157f). Auch in Deutschland messen Jugendliche arbeitsweltbezogenen Werten sehr hohe Bedeutung zu (Hurrelmann, 2002) und in internationalen Studien zeigt sich die zentrale Bedeutung von Arbeit und Beruf über die gesamte Lebensspanne hinweg (Bergmann & Eder, 1995, S. 2).

Der Eintritt in die Arbeitswelt als eine der wichtigsten Lebenszäsuren (Kirsch, 1991, S. 181; Pätzold, 1992; Satzke & Stockhammer, 1991, S. 1; Schäfer, 1998, S. 10) ist für Jugendliche verbunden mit wirtschaftlicher Unabhängigkeit, der vollen Anerkennung in der Welt der Erwachsenen sowie dem damit einhergehenden Gewinn an sozialem Prestige. Dadurch erhält die Berufswahl zentrale Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung (Hoff, 1985, S. 423ff; Luczak & Volpert, 1997, S. 229) und ist eng mit den Zukunftserwartungen und Lebenszielen verknüpft (Nickel, 1981, S. 448). Aus entwicklungspsychologischer Sicht bestimmt die Berufswahl als wohl eine der wichtigsten Entwicklungsaufgaben von Heranwachsenden weitgehend das zukünftige Selbstwertgefühl: der Erfolg in der Berufsausbildung, das zunehmende Bewältigungsgefühl, die Hoffnung auf eine befriedigende Zukunft und schließlich das Interesse an der Arbeit sind bestimmende Faktoren dafür (Schenk-Danzinger, 1988, S. 221; Fend, 2000, S. 368ff).

2.3 Geschichte der Berufswahl

Berufswahl ist nicht erst eine Erfindung unserer Zeit. Der folgende kurze Abriss zur Entstehung und Entwicklung der Berufswahl soll über das historische „Gewordensein“ ein tieferes Verständnis der Wurzeln dieses Phänomens ermöglichen, schon angedachte Probleme ins Bewusstsein rufen und damit auch die Brisanz „brandaktueller“ Diskussionen und Probleme an ihrer oft langen Geschichte relativieren.

Als historischer Beginn der freien Berufswahl und der systematischen Berufsausbildung wird das Ende des 16. Jahrhunderts mit dem dort beginnenden Aufbruch der ständischen Ordnung und den erstmals gestellten juristischen Forderungen nach Freiheit der Berufswahl gesehen (Beinke, 1999, S. 42). Mit der fortschreitenden Auflösung der Stände und dem daran geknüpften System der Zuweisung nach göttlicher Gnade und Vorsehung tritt die Vorstellung der Zuweisung durch „natürliche Begabung“ in den Vordergrund: Jeder sollte dort arbeiten, wozu die Natur ihn bestimmt hat, und diese seine Veranlagung aufgrund der folgenschweren Tragweite einer ernsten Prüfung unterziehen:

Wer seinen Beruf erkennen will, muß sich auf das allergenaueste untersuchen, und alles mit einem reiffen und nicht übereilten Urtheile überlegen. Der hierbey begangene Fehler ist allzu wichtig und erstrecket sich auf unsere gantze Lebens-Zeit: dahero man Ursache genung hat, sich hierbey behutsam aufzuführen. Eltern müssen bei ihren Kindern in diesem Fall besorgt seyn, daß sie die wahren Fähigkeiten derselben entweder selbst oder mit Beyhülffe anderer verständiger Männer wohl untersuchen. Dem Kinde, wie es denn leider allzu gebräuchlich ist, alleine die Erwehlung seines Standes zu überlassen, und bloß auf dessen Neigung hierbey Achtung zu geben, ist auf keine Weise zu billigen (Zedler, 1733, zit. nach Stratmann, 1967, S. 62).

Das damit notwendig gewordene Erkennen und Feststellen dieser natürlichen Fähigkeiten wurde als Aufgabe der Erzieher deklariert. Trotzdem wurden auch den Jugendlichen Richtlinien zur Berufswahl gegeben, in denen die Ambivalenz und Widersprüchlichkeit der einerseits als frei zu denkenden und doch von ständischen Vorstellungen durchsetzten Berufswahl deutlich zum Ausdruck kommt (Krünitz, 1782, zit. nach Stratmann, 1967, S. 226):

[1.] „Wähle diejenige Lebens-Art, wozu du die mehrsten Fähigkeiten und Lust in dir bemerkst, wenn nicht andere Umstände, als: Vermögen und Stand der Aeltern, es verhindern!“
[2.] „Suche dir eine bestimmte und gründliche Kenntniß von den verschiedenen Gewerben und Beschäftigungen, die in der bürgerlichen Gesellschaft bestehen, zu erwerben!“
[3.] „Diese Kenntniß suche dir aber so bald, als möglich, zu erwerben, damit du früh dich auf deine künftige Lebens-Art vorbereiten könnest.“
[4.] „Wähle aber nie eine Lebens-Art, welche deine Familie beschimpfen könnte, oder welche die allgemeine Stimme des großen Haufens wider sich hätte!“
[5.] „Wähle endlich, wenn du freye Wahl hast, und zu mehreren dich geneigt und geschickt fühlst, diejenige Lebens-Art, welche gemeinnützig ist, und welche noch einen Mangel an Bewerbern hat. Es ist ja Pflicht, heilige Pflicht eines jeden Mitglieds der Gesellschaft, mit der Sorge für sein eigenes Beste, die Bemühung für das Wohl der Gesellschaft zu verbinden.“

Es seien also sowohl die Belange des Individuums in Form der Interessen und Neigungen als auch die ökonomischen und ständischen Vorgaben der Gesellschaft zu berücksichtigen. Die Berufswahl nach Maßgabe der zu entdeckenden natürlichen Begabung wurde dabei als irreversible Lebensentscheidung gesehen: Nach dem damals geltenden Prinzip der handwerklichen Meisterlehre war eine Änderung des Berufs nach erfolgter Berufwahl durch die rigiden Zunftordnungen (Gruber, 1995, S. 90f; Stratmann, 1967, S. 87ff) so gut wie unmöglich. Auch nach der Postulierung der Berufswahlfreiheit war eine nachträgliche Korrektur des einmal eingeschlagenen Berufsweges unmöglich – der Werdegang eines Handwerkers wurde konsequent und ohne Abweichungen vom Lehrling über den Gesellen zum Meister im gewählten Handwerk konzipiert (Stratmann, 1967, S. 64).

Um grobe Fehler zu vermeiden, wurde in der Handwerkslehre das Instrument der „Probezeit“ als berufliche Erfahrungsmöglichkeit für Jugendliche geschaffen: Diese mehrwöchige Periode hatte allerdings als primäres Ziel die Prüfung, „... ob man für die meist recht lange Lehrzeit [...] miteinander auskäme“ (Stratmann, 1967, S. 83). Aufgrund der strengen Regeln der Zünfte, die ihre Techniken und Arbeitsweisen als ein vor Außenstehenden zu schützendes Geheimnis ansahen, wurden dort kaum Kenntnisse und Fertigkeiten des späteren Berufs vermittelt.

Mit dem Postulat der Berufswahlfreiheit tauchte auch sogleich das Problem der Berufswahlkontrolle auf: Der Jugendliche könne und solle zwar seine Berufsneigungen und Wünsche prüfen, die wirkliche Eignung für einen Beruf sei jedoch nur im Urteil eines erfahrenen Meisters feststellbar (Stratmann, 1967, S. 65). Diese Überlegungen deuten darauf hin, dass schon im ausgehenden 17. Jahrhundert nicht mehr davon ausgegangen wurde, dass Jugendliche bzw. deren Eltern eine hinreichend gesicherte Berufswahl treffen könnten (Stratmann, 1967, S. 66f). Zudem muss man sich wohl auch von der romantischen Vorstellung einer damals sehr leicht überschaubaren Berufswelt verabschieden: 1698 werden in einem Ständebuch schon 200 Berufe mit geordneter Ausbildung genannt, 1841 sind in England bereits 431 aufgezählt und es gab auch damals schon unterschiedlich attraktive Handwerksberufe mit mehr oder weniger großer Anziehungskraft auf den Nachwuchs (Beinke, S. 1999, S. 43f; Gruber, 1995, S. 80).

Aufgrund dieser Komplexität und der unterstellten Überforderung von Jugendlichen und auch der Eltern in diesem Bereich wurden schulische Maßnahmen zur Unterstützung der Berufswahl zunehmend als notwendig erachtet:

Viele Eltern dencken entweder aus Sorglosigkeit und Mangel genugsamer Ueberlegung, oder auch mit Fleiß und aus besondern Ursachen, zu wenig und zu spät an diese wichtige Sache, nemlich bey der Erziehung der Kinder, sich einen richtigen Zweck, in Absicht ihrer künftigen Lebens-Art und arbeit vorzusetzen (Hähn, 1759, zit. nach Stratmann, 1967, S. 216).

Die Gründung der Hecker’schen Realschule 1747 in Berlin war hierfür beispielhaft: Nach den Vorstellungen von Hecker sollten die Realschulen didaktisch so strukturiert sein, dass die SchülerInnen durch die Arbeit in verschiedenen handwerklichen Berufen ein klares Bild der gewählten Tätigkeit erhalten. Es sollte verhütet werden, „... dass junge Gemüther, die sich der Handlung, den Künsten, Handwercken etc. etc. widmen sollen, nicht erst, wie es sehr oft geschieht, zu spät und mit Schaden klug werden, [...] ohne Uiberlegung blindlings zu dieser oder jener Profeßion gebracht werden“ und dann „... entweder von einem zum andern lauffen, oder Pfuscher und Stümpler werden“ (Hecker, 1747, zit. nach Stratmann, 1967, S. 216). Mit diesen Überlegungen und der einsetzenden Institutionalisierung von Berufwahlvorbereitung bzw. Berufsberatung wurde der Grundstein gelegt für die Form und die Spannungsfelder, in denen Berufswahl und Berufswahlvorbereitung sich heute bewegen.

2.4 Einflussfaktoren auf die Berufswahl

Die Berufswahl als lebenslanger Prozess wird von einer Vielzahl an individuellen und strukturellen Determinanten beeinflusst. Den Versuch einer schematischen Darstellung aus einer eher psychologischen Sichtweise unternimmt Seifert (1988, S. 189) anhand eines Rahmenmodells der Berufswahl (Abbildung 2).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Modell zu Determinanten der Berufswahl

Eine weitere sehr detaillierte Auflistung von Einflussfaktoren aus stärker soziologischer Perspektive mit entsprechenden Überblicken über Forschungsergebnisse liefert Golisch (2002). Seine Aufstellung soll hier im Überblick präsentiert werden, um die Komplexität und Vielzahl der zu berücksichtigenden Aspekte hervorzustreichen. Er klassifiziert die Determinanten der Berufswahl in drei große Bereiche mit entsprechenden Unteraspekten:

1) Sozio-strukturelle Determinanten der Berufswahl

a) Arbeitssoziologische Basis

i) Beruflichkeit der Arbeit

ii) Arbeits- und Ausbildungsmarktlage

iii) Ausbildungsberuf als Fokus der Berufsentscheidung

iv) Berufsinformationen

b) Wirtschaftssoziologischer Hintergrund

i) Entwicklung des Dienstleistungssektors

ii) Genese und Struktur der Angestelltenschaft

c) Gesellschaftssegregation

i) Gesellschaftsstruktur

ii) Vertikale und horizontale Ungleichheiten

iii) Geschlechtliche und ethnische Benachteiligungen

iv) Mobilität

2) Sozio-kulturelle Faktoren der Berufswahl

a) Sozialisatorische Einflüsse

i) Sozialisation

ii) Familiensoziologischer Bezug

b) Bildungssoziologische Grundlagen

i) Bedeutung von Bildungsvoraussetzungen

ii) Generelle Bildungssegmentierungen

iii) Sondersituation von Studienberechtigten

c) Wertesystem

i) Werteentwicklung im Allgemeinen

ii) Einstellung zu Arbeit und Berufsausbildung

d) Jugendsoziologische Aspekte

i) Jugendphase in der Wandlung

ii) Jugend und Identitätsstiftung

3) Endogene Entscheidungsfaktoren

a) Eignung

b) Neigung

c) Mündigkeit

Mit der Aufzählung und Identifikation verschiedener Einflussfaktoren ist zwar ein erster wichtiger Schritt getan, jedoch sind damit weder die Wichtigkeit noch das Zusammenspiel dieser Faktoren erhellt. Versuche dieser Modellierung unter verschiedenen Blickwinkeln stellen Berufswahltheorien dar, von denen wichtige in den nächsten Kapiteln näher erläutert werden sollen.

2.5 Berufswahltheorien

Folgend wird ein Überblick über Theorien der Berufswahl gegeben, welche Anregungen für die Konzeption dieser Studie gegeben haben. Es besteht dabei kein Anspruch auf Vollständigkeit, vielmehr sollen wichtige Aspekte und verschiedene Sichtweisen des Phänomens der Berufswahl dargestellt und in der Zusammenschau auf ihre jeweiligen Einschränkungen und „blinden Flecken“ hin untersucht werden. Dabei interessieren weniger die einzelnen Facetten verschiedener Herangehensweisen als vielmehr die Prämissen, die Grundannahmen, auf denen die einzelnen Ansätze basieren. Als Auswahlkriterien der hier dargestellten Theorien bzw. Theoriegruppen spielen einerseits der Einfluss im Sinne angeregter Folgeuntersuchungen sowie die empirische Absicherung eine Rolle und andererseits sind jene Modelle interessant, die auch mehr oder wenige konkrete Aussagen über berufliche Laufbahnen im Zusammenhang mit dem Berufswahlprozess zulassen. Im Weiteren nicht näher dargestellt werden daher psychoanalytische Ansätze zur Erklärung der Berufswahl – Übersichten dazu finden sich bei Brown und Brooks (1994), Ries (1970), Schedler und Willenpart (1982) und Seifert (1977). Rein ökonomische Modelle wie beispielsweise die Humankapitaltheorie werden hier ebenso nicht detaillierter ausgeführt: Reichenbach (2001) behandelt diese Theorie im Hinblick auf Ausbildungsentscheidungen im dualen System ausführlich. Ebenfalls nicht weiter eingegangen wird auf „Zufallstheorien“ der Berufswahl, die von einigen Berufswahlforschern und auch Laien vertreten werden. Zufälle als nicht vorhersehbare innere (Krankheit, persönliche Krisen...) bzw. äußere Ereignisse (Wirtschaftskrisen, Katastrophen...) spielen zweifellos für den Berufswahlprozess eine wichtige Rolle und sollten als Möglichkeit durchaus präsent gehalten werden. Jedoch lässt sich mit Seifert (1977, S. 175) argumentieren, dass diese ohnedies nicht ausschaltbaren Faktoren lediglich Rahmenbedingungen bilden, innerhalb derer oft ein noch erheblicher Spielraum individueller Verarbeitungs- und Reaktionsmöglichkeiten besteht. Allein aus der Existenz dieser Zufallsfaktoren wäre es weder gerechtfertigt noch sinnvoll, diese als beherrschende Determinanten der Berufswahl anzusehen.

Bei einer Darstellung von Berufswahltheorien ergibt sich gleich zu Beginn das Problem der Einteilung dieser. Hierzu verwenden diverse Autoren verschiedene Klassifikationsschemata, denen unterschiedliche Kriterien zugrunde liegen. Ries (1970, S. 17f) nennt als mögliche Klassifizierungs- und Beurteilungskriterien von Berufswahltheorien:

1) die Einteilung nach dem zugrundeliegenden Menschenbild:
a) Mensch als trieb- und bedürfnisgesteuertes Wesen
b) Homo rationalis als vernunftgesteuerten Problemlöser
c) Homo sociologicus als durch seine Umwelt bestimmtes Wesen
d) Homo oeconomicus als sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten verhaltender Mensch.

2) die Gliederung nach der disziplinären Herkunft der Theorien:
a) tiefenpsychologischer/psychoanalytischer Ansatz
b) entwicklungspsychologischer Ansatz
c) soziologischer Ansatz im engeren Sinn (Sozialisierungsfaktoren wie Schule, Familie, Peers...)
d) makrosoziologischer, kultureller und/oder ökonomischer Ansatz

3) die Einteilung nach der zeitlichen Dimension
a) Berufswahl als eher kurzfristiges, einmaliges Entscheidungsgeschehen
b) Berufswahl als phasenspezifischer Prozess
c) Berufswahl als Entwicklungsprozess über mehrere Lebensjahre
Pollmann (1993; vgl. auch Härtel, 1995, S. 26) gliedert seine Darstellung von Berufswahltheorien stärker nach der Herkunft bzw. den zentralen Theorieelementen in

1) Persönlichkeitsorientierte Theorien
2) Entwicklungspsychologische Theorien
3) Entscheidungstheoretische Theorien
4) Soziologische und sozioökonomische Theorien

Angelehnt sind diese Kategorien an die noch etwas differenziertere Aufstellung von Seifert (1977), welcher in etwa auch Beinke (1999) und Schedler und Willenpart (1982) folgen. Eine Einteilung nach Forschungssträngen trifft Golisch (2002, S. 30), welcher neben psychologischen und soziologischen Konzepten auch „mehrperspektivische Betrachtungen“ als eigene Kategorie anführt.

Busshoff (1984, S. 9) geht davon aus, dass „... die Berufswahl als ein Interaktionsprozess von Individuum und Umwelt verstanden werden kann, der dazu führt, dass Menschen unterschiedliche berufliche Tätigkeiten ausüben.“ Aus diesem prozesshaften Vorverständnis von Berufswahl heraus klassifiziert er die Theorien nach dem jeweils stärker akzentuierten Aspekt:

1) Die stärkere Konzentration auf das Individuum und sein Verhalten: Diese Kategorie umfasst die Berufswahl als Zuordnungs- und Entscheidungsprozess.
2) Die Fokussierung der Interaktion zwischen Individuum und Umwelt: Hier ordnet Busshoff die Berufswahl als Entwicklungs- bzw. Lernprozess zu.
3) Die stärkere Betonung der Umwelt und ihr Einfluss auf die Berufswahl: Darunter wird vor allem die Berufswahl als Zuweisungsprozess (Allokation) verstanden.

In dieser Arbeit wird die Einteilung und Darstellung der Theorien aus mehreren Gründen in Anlehnung an das Konzept von Busshoff vorgenommen: Zum einen werden durch den Ausgang von einem Kontinuum zwischen den Polen Individuum und Umwelt die sonst eher starr und rigide anmutenden Einteilungen in beispielsweise disziplinäre Strömungen aufgelöst. Damit lässt sich auch dem Umstand Rechnung tragen, dass die Berufswahltheorien nicht in klar und eindeutig abgrenzbare „Schubladen“ einordenbar sind, sondern durchaus mehrere Aspekte mit allerdings unterschiedlicher Gewichtung beinhalten. Ein weiterer Vorteil dieser Klassifikation liegt in der „intuitiveren Verständlichkeit“ der Einteilung und in der größeren Offenheit, die auch die Einordnung anderer als der oben referierten Modelle erlaubt (z.B. die Berufswahl aus psychodynamischer Sicht als individuumzentrierte Theorie oder ökonomische Modelle als umweltbetonend). Zudem lassen sich auch die anderen Einteilungen größtenteils in diese Klassifikation überführen: Der Betonung des Individuums bzw. der Interaktion Individuum – Umwelt würden weitgehend die psychologischen Modelle mit den Menschenbildern des rationalen bzw. triebgesteuerten Wesens entsprechen. Soziologische bzw. sozioökonomische Theorien mit den Menschenbildern des umweltbestimmten bzw. sich nach ökonomischen Gegebenheiten richtenden Menschen wären dann eher dem interaktionistischen bzw. umweltbetonenden Pol zuzuordnen.

2.5.1 Berufswahl als individuelles Verhalten
2.5.1.1 Berufswahl als Zuordnung (matching)

Die Zuordnung als zentrales Element dieser Theorien soll zwischen Persönlichkeitsstruktur des Individuums und Anforderungsstruktur des Berufs geleistet werden (Schedler & Willenpart, 1982, S. 3). Die Grundannahme ist dabei, dass jede Person über ein spezifisches Muster an Persönlichkeitsmerkmalen wie Fähigkeiten, Interessen, Wertvorstellungen... usw. verfügt und jeder Beruf ein typisches Anforderungsprofil stellt (Busshoff, 1984, S. 26). Die Berufswahl besteht dann im Prozess des Auffindens eines optimal zum Persönlichkeitsprofil passenden Berufs, womit das Primat in der Berufswahl auf den individuellen Dispositionen liegt. Zwei einflussreiche Ansätze sollen folgend als Beispiele für die Ausformung dieser Prämissen vorgestellt werden.

2.5.1.1.1 Differentialpsychologischer Ansatz

Der differentialpsychologische Ansatz bildet als „Trait-and-Factor-Theorie“ die methodologische Grundlage der traditionellen Berufseignungspsychologie und basiert in ihrer klassischen Form auf folgenden Grundannahmen (Seifert, 1977, S. 176):

1) Jeder Mensch ist entsprechend der individuellen Ausprägung seiner Persönlichkeitsmerkmale, besonders hinsichtlich der beruflich relevanten Fähigkeiten, für einen Beruf optimal geeignet.
2) Die in einem bestimmten Beruf Tätigen sind durch bestimmte, berufsspezifische Fähigkeits- und Persönlichkeitsschwerpunkte gekennzeichnet.
3) Der individuelle Berufserfolg und die berufliche Zufriedenheit werden im wesentlichen durch den Grad der Übereinstimmung zwischen den beruflichen Eignungsanforderungen und den individuellen Eignungsmerkmalen bestimmt.
4) Die Berufswahl ist (von bestimmten Ausnahmen abgesehen) ein auf einen bestimmten Zeitpunkt beschränktes, einmaliges Ereignis.
5) Die Wahl eines Berufes besteht im wesentlichen in einem bewußten, rationalen Problemlösungs- und Entscheidungsprozeß, bei dem entweder die Person selbst oder ein berufspsychologischer Experte (Berufsberater, Eignungsdiagnostiker) die individuellen Dispositionen den Anforderungen der verfügbaren Berufe zuordnet und dann den am besten passenden Beruf auswählt.

In der Weiterentwicklung dieses klassischen Ansatzes wurden einige Annahmen revidiert: So wird eine Person als nicht mehr nur für einen bestimmten, sondern für mehrere Berufe (Berufsgruppe) geeignet gesehen, neben dem Eignungskriterium wurden auch andere Persönlichkeitsmerkmale wie Neigung und Interessen als relevant mit einbezogen und für die Befähigung zur Berufsausübung seien nicht nur einzelne und isolierte Fähigkeiten ausschlaggebend, sondern „... der ganzheitliche Strukturzusammenhang des Fähigkeitsgefüges“ (Seifert, 1977, S. 177). Am Prinzip der Zuordnung von Persönlichkeits- und beruflicher Anforderungsstruktur wird festgehalten.

2.5.1.1.2 Die Kongruenztheorie von Holland

Eine moderne und einflussreiche Variante dieses Zuordnungsansatzes, welche auch konkrete Prognosen zum Berufsverlauf ableiten lässt, stellt die typologische Berufswahltheorie von Holland (1997) dar. Er geht davon aus, dass Personen bei der Berufswahl jene beruflichen Umwelten aufsuchen, die mit ihrer Persönlichkeit kongruent sind (Busshoff, 1984, S. 26; Moser & Schmook, 2001, S. 221). Im einzelnen geht Holland dabei von folgenden Annahmen aus (Seifert, 1989, S. 612):

1) Die Menschen können nach ihrer Zugehörigkeit zu folgenden Persönlichkeitstypen oder Persönlichkeitsorientierungen klassifiziert werden: realistische, intellektuelle oder forschende, soziale, konventionelle, unternehmerische und künstlerische Orientierung.
2) Die Berufe (Berufsumwelten) können auf die gleiche Weise klassifiziert werden.
3) Das berufliche Verhalten wird durch Interaktionen zwischen der Persönlichkeitsorientierung und der Struktur jener Berufsumwelt bestimmt, die die Person anstrebt oder in der sie sich befindet. Entscheidend sind dabei a) das Ausmaß der Kongruenz zwischen der Persönlichkeitsstruktur und der Umweltstruktur b) die Konsistenz (der Grad der Kompatibilität) der primären Dispositionen und c) die Homogenität bzw. Differenziertheit (Klarheit) des Persönlichkeitstypus bzw. des Umweltmodells.

Die sechs postulierten Persönlichkeits- bzw. Umwelttypen, die sowohl in reinen als auch gemischten Formen auftreten können, hat Holland in einem hexagonalen Modell dargestellt (Abbildung 3, Weinrach & Srebalus, 1994, S. 51). Der Grad an Gemeinsamkeiten zwischen den verschiedenen Orientierungen ist dort ebenfalls über empirisch erhobene korrelationsstatistische Maße eingetragen: Danach sind näher beieinander liegende Kombinationen (z.B. realistisch-forschend-konventionell) stimmiger als gegenüberliegende Orientierungen (z.B. realistisch-künstlerisch-sozial).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Hexagonales Modell von Holland zu Persönlichkeits- und Umwelttypen

Bei kongruenten Person-Umwelt-Konstellationen und bei gleichzeitig stimmiger (konsistenter) und gleichartiger (homogener) Orientierung postuliert Holland eine größere Stabilität der Berufswahl und Laufbahnentwicklung, höhere Berufszufriedenheit, größere Berufsverbundenheit und mehr Berufserfolg (Busshoff, 1984, S. 30; Seifert, 1989, S. 612). Berufswechsel seien dann zu erwarten, wenn eine starke Nicht-Übereinstimmung zwischen Person und Umwelt gegeben sei oder wenn sich eine Gelegenheit zur Verbesserung dieser Kongruenz biete.

2.5.1.1.3 Kritik am Zuordnungsansatz

Die Prämissen des trait-and-factor-Ansatzes blenden auch in den Weiterentwicklungen einige wichtige Aspekte aus (Busshoff, 1984, S. 31; Moser & Schmook, 2001, S. 223; Seifert, 1989, S. 179):

1) Die Annahme einer zeitlich punktuellen Natur der Berufswahl lässt den Prozesscharakter, den längerfristig-dynamischen Aspekt weitgehend unberücksichtigt. Es bleibt unklar, wie Persönlichkeitsmuster entstehen und der Zuordnungsprozess im einzelnen abläuft.
2) Menschen und berufliche Umwelten werden als eher statische, stabile und voneinander unabhängige Entitäten betrachtet. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass
3) sich personale Determinanten wandeln und auch an Gegebenheiten anpassen können,
a) berufliche Anforderungsstrukturen sich mit technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen modifizieren,
b) Wechselwirkungen zwischen Persönlichkeitsstruktur, beruflichem Verhalten und objektiven Gegebenheiten auftreten.
4) Zudem birgt dieser Ansatz in der Praxis die Gefahr eines überwiegend diagnostisch-direktiven Vorgehens seitens der „BerufswahlexpertInnen“ ohne ausreichenden Einbezug der KlientInnen.

2.5.1.2 Berufswahl als Entscheidungsprozess

2.5.1.2.1 Grundannahmen

Die Vielzahl an entscheidungstheoretischen Ansätzen[1] haben einen relativ begrenzten Zeitraum der Berufwahl im Blickfeld: Sie analysieren die Berufswahl als Entscheidungsproblem der Berufs- bzw. Stellenfindung und berücksichtigen dabei zumeist folgende Komponenten: die Handlungsalternativen, ihre Konsequenzen, Ziele und Kriterien, die Evaluierung der Konsequenzen sowie eine Wahlregel (Moser & Schmook, 2001, S 224).

Grundsätzlich lassen sich bei entscheidungstheoretischen Ansätzen zwei Varianten unterscheiden (Busshoff, 1984, S. 31):

1) „Geschlossene“ Entscheidungsmodelle setzen eine klar strukturierte Entscheidungssituation voraus, wo dem Entscheidungssubjekt alle Handlungsalternativen, die Konsequenzen, sowie die Entscheidungsregeln bekannt sind, die Ziele nach subjektiver Wichtigkeit gereiht werden und die Entscheidungsregeln auch in optimaler Weise zur Anwendung kommen.

2) „Offene“ Modelle gehen davon aus, dass das Entscheidungssubjekt nur unvollständig über die ihm offenstehenden Handlungsalternativen und deren Konsequenzen informiert ist und weder über eine gewichtete Zielreihung noch über geeignete Entscheidungsregeln verfügt.

Eine weitere Unterteilung kann nach Brown (1994, S. 427f) vorgenommen werden in

1) deskriptive Theorien mit dem Anspruch der Beschreibung des tatsächlichen Entscheidungsverhaltens und

2) präskriptive (normative) Theorien mit dem Ziel der Verbesserung des rationalen Entscheidungsverhalten.

Hinsichtlich der Struktur entscheidungstheoretischer Modelle lässt sich nach Busshoff (1984, S. 32) eine weitgehende Übereinstimmung im Einbezug folgender Modellvariablen konstatieren:

- Der/die BerufswählerIn als Entscheidungssubjekt.
- Die Berufswahlsituation als eine Lage, die aufgrund gesellschaftlicher Gegebenheiten wie beispielsweise dem Ende einer Schullaufbahn zu einer Entscheidung herausfordert, ohne dabei konkrete Entscheidungsalternativen vorzugeben.
- Die der Person zur Verfügung stehenden bzw. gesuchten Informationen über sich selbst (Fähigkeiten, Interessen, Motive, Werthaltungen) und über die Berufsalternativen (Art der Berufsalternativen, ihre Realisierbarkeit und ihre Realisierungskonsequenzen).
- Die Strategie, nach der Informationen verbunden und in eine Entscheidung überführt werden.

Auch hinsichtlich des Entscheidungsablaufs lassen sich den verschiedenen Modellen gemeinsame Phasen herausdestillieren (Busshoff, 1984, S. 32):

1) Problemwahrnehmung: Der übliche Lebenslauf wird unterbrochen (in der Regel durch gesellschaftlich vorgegebene Entscheidungsstationen wie beispielsweise den Übergang von der Schule in die Ausbildung) und der/die BerufswählerIn muss sich für eine neue Handlungsrichtung entscheiden.
2) Informationssuche und –verarbeitung: Zur Lösung des Problems werden Informationen aus dem Gedächtnis abgerufen und/oder neu erworben, in Beziehung gesetzt und zu Handlungsentwürfen verarbeitet. Dabei wird angenommen, dass die Informationssuche und –verarbeitung von vergangenen Erfahrungen gesteuert wird.
3) Entscheidung: Es erfolgt die Festlegung auf einen Handlungsentwurf.
4) Realisierung: Der Handlungsentwurf wird in tatsächliches Handeln umgesetzt. Die dabei gemachte Erfahrung kann dazu führen, dass der Handlungsentwurf korrigiert oder ganz aufgegeben wird, wodurch der Entscheidungsprozeß auf die Phase der Informationssuche und –verarbeitung zurückgeworfen würde.

2.5.1.2.2 Kritik am entscheidungstheoretischen Ansatz

Entscheidungstheoretischen Ansätzen liegt – in mehr oder weniger strenger Form – immer das Modell eines rational handelnden Menschen zugrunde. Der/die BerufswählerIn soll den subjektiven Nutzen von Handlungskonsequenzen abschätzen und bewerten und anhand von Entscheidungsstrategien eine optimale Wahl treffen. Ob dies aufgrund eingeschränkter Informationsverarbeitungskapazitäten, mangelnder Differenziertheit des Selbstkonzepts (vor allem im Jugendalter) und „irrationalen“ Prozessen wie z.B. Urteilsheuristiken oder Dissonanzreduktion immer und bei allen BerufswählerInnen möglich ist, ist sehr zu bezweifeln. „Eher handle es sich um ein ´Durchwursteln´ mit unzureichend differenzierten Entscheidungskriterien, fragmentarischer Wahrnehmung/Kenntnis der Berufe/Alternativen und nur sehr globalen Entscheidungsregeln, was Zufallswahlen (als Entscheidung für das, was sich gerade anbietet) begünstige“ (Golisch, 2002, S. 35f).

Ein weiterer Kritikpunkt ist die individualistische Verkürzung der Berufswahlrealität durch einseitige Zentrierung auf das Individuum unter mangelnder bzw. nur marginal berücksichtigter gesellschaftlicher Bezüge.

Die Gültigkeit und Aussagekraft entscheidungstheoretischer Ansätze hängt somit primär vom Strukturierungsgrad und der Verfügbarkeit von Informationen, der Fähigkeit zur Verarbeitung dieser durch das Individuum und dem Ausmaß an rationaler Selbsterkenntnis der Person ab.

2.5.2 Berufswahl als Interaktion von Individuum und Umwelt
2.5.2.1 Berufswahl als Entwicklungsprozess

Entwicklungspsychologische Modelle der Berufswahl betonen in Abgrenzung zu persönlichkeitsorientierten Theorien die zeitliche Ausdehnung und längerfristige Entwicklung dieses Prozesses (Golisch, 2002, S. 32; Moser & Schmook, 2001, S. 223; Pollmann, 1993, S. 49). Es geht darum, welche beruflich relevanten Persönlichkeitsmerkmale sich in welcher Lebensphase ausbilden und welche Rolle der Umwelt dabei zukommt (Busshoff, 1984, S. 12).

2.5.2.1.1 Der entwicklungspsychologische Ansatz von Ginzberg

Eli Ginzberg und Mitarbeiter entwickelten in den 50´er Jahren des 20. Jahrhunderts eine Theorie des Prozesses der Berufswahl, welche auf drei Grundelementen basiert (Seifert, 1977, S. 181):

1) Die Berufswahl stellt kein einmaliges und auf einen engen Zeitraum begrenztes Ereignis dar, sondern eine sich über viele Jahre erstreckende zusammenhängende Kette von Entscheidungen.
2) Dieser Entwicklungsprozess ist weitgehend irreversibel – einmal getroffene Entscheidungen können aufgrund der damit verbundenen zeitlichen, materiellen und psychischen Kosten im allgemeinen nicht mehr ungeschehen gemacht werden. Frühere Entscheidungen bedingen spätere und schränken damit den Spielraum ein.
3) Der Prozess der Berufswahl endet stets als Kompromiss zwischen inneren (Interessen, Fähigkeiten, Werthaltungen) und äußeren Faktoren (Arbeitsmarktlage, Einkommensstruktur, Sozialprestige).

Diese Annahmen wurden von Ginzberg durch Intensivinterviews mit Jugendlichen zwischen 11 und 24 Jahren überprüft, aufgrund deren Ergebnisse er eine entwicklungspsychologische Phasengliederung des Wahl- und Entscheidungsprozesses entwarf (Busshoff, 1984, S. 12f; Seifert, 1977, S. 181):

1) Periode der Phantasiewahl (ca. 7-10 Jahre): Beruflichen Wunschvorstellungen mangelt hier der Realitätsbezug – eigene Fähigkeiten und reale Berufsmöglichkeiten werden nicht berücksichtigt.
2) Periode der Probewahl / tentative Periode (ca. 11-17 Jahre): Das Problem der Entscheidung für einen Beruf wird erkannt und der Berufswahlprozess konzentriert sich fast ausschließlich auf subjektive Faktoren: Nacheinander spielen als Grundlage für berufliche Vorstellungen die eigenen Interessen, Fähigkeiten und Wertvorstellungen eine Rolle. Im darauf folgenden Übergangsstadium wird eine allgemein Beruhigung und ein zunehmendes Bewusstwerden von Realitätsfaktoren angenommen.
3) Periode der realistischen Wahl (17 Jahre und später): Jetzt sind Realitätsüberlegungen vorherrschend, wobei wiederum zeitlich aufeinander folgende Stadien unterschieden werden: In der explorativen Phase werden eigene Fähigkeiten und Interessen erprobt, im Kristallisationsstadium kommt es zur eigentlichen Berufsentscheidung und in der folgenden Spezifikationsphase wird geklärt, wo, wie und wann die getroffene Entscheidung realisiert werden kann.

Kritik am Modell von Ginzberg wurde einmal an der empirisch nicht haltbaren These der Irreversibilität des beruflichen Entwicklungsprozesses geübt und vor allem auch an der Annahme eines Endes des Prozesses nach Eintritt in die erste berufliche Tätigkeit. Aus diesen Unzulänglichkeiten heraus entwickelte Super (1994) im Anschluss an die Ideen von Ginzberg seine Theorie einer lebenslangen beruflichen Entwicklung.

2.5.2.1.2 Die Theorie von Super

Donald E. Super´s entwicklungspsychologische Betrachtungsweise der Berufswahl und der beruflichen Entwicklung basiert auf folgenden Grundannahmen (Seifert, 1989, S. 616):

- Die individuelle berufliche Entwicklung besteht in einem kontinuierlichen und kumulativen Entwicklungsprozess, der sowohl das vorberufliche als auch berufliche Leben umfasst.
- Dieser Prozess lässt sich nach zu bewältigenden Entwicklungsaufgaben in fünf Hauptsstadien und verschiedene Substadien unterteilen.
- Der individuelle Laufbahnverlauf ist stets Ergebnis der bisherigen personalen Entwicklung sowie Interaktionen zwischen sozialen Erwartungen, individuellen Präferenzen und gegebenen sozio-ökonomischen Möglichkeiten.
- Im Zentrum des beruflichen Entwicklungsprozesses steht die Entwicklung und Verwirklichung des beruflichen Selbstkonzepts als Ergebnis von Interaktionen zwischen individuellen und sozialen Gegebenheiten und zwischen dem bisherigen Selbstkonzept und der beruflich-sozialen Realität. Eine wesentliche Rolle kommt hierbei der Berufswahl- oder Laufbahnreife als individuellem beruflichen Entwicklungsniveau zu.
- Arbeits- und Lebenszufriedenheit hängen davon ab, inwieweit ein Individuum seine Fähigkeiten, Interessen, Eigenschaften und Werte in der Arbeit verwirklichen und in einer seinen Erfahrungen angemessenen Berufsrolle und Lebensweise etablieren kann.

Die von Super postulierten fünf Stadien der beruflichen Entwicklung als typische Sequenzen beruflicher Wahl- und Anpassungsvorgänge sind im wesentlichen folgende (Bergmann & Eder, 1995, S. 4f; Busshoff, 1984, S. 15f; Seifert, 1989, S. 618ff; Super, 1994, S. 211ff):

1) Stadium des Wachstums (Geburt-14 Jahre): Das Selbstkonzept entwickelt sich durch Identifikation mit Bezugspersonen. Die anfänglich dominierenden Bedürfnisse und Phantasievorstellungen werden zunehmend abgelöst von Interessen und Fähigkeiten.
2) Stadium der Exploration (15-24 Jahre): In verschiedenen Rollen in Schule, Freizeit und Teilzeitbeschäftigungen erprobt der Jugendliche sich selbst in zunehmend realistischer und bewusster Weise.
3) Stadium der Konsolidierung (25-44 Jahre): Nachdem ein geeignetes Tätigkeitsfeld gefunden ist, wird versucht, eine dauerhafte Position dort zu sichern.
4) Stadium der Erhaltung (45-64 Jahre): Bei erreichter Dauerposition steht das Halten dieser ohne die Übernahme neuer Aufgaben im Vordergrund.
5) Stadium des Abbaus (ab 65 Jahren): Mit Abnahme der physischen und psychischen Kräfte verändert sich das Berufsleben und wird schließlich aufgegeben – neue Rollen als nicht mehr aktiv Arbeitende/r müssen entwickelt werden.

Die Abfolge der Stufen kann individuell erhebliche Variationen bezüglich Zeitpunkt und auch Wiederholungen einzelner Phasen aufweisen, wodurch sich zusätzliche Laufbahnverlaufsmuster ergeben (Bergmann & Eder, 1995, S. 5; Seifert, 1989, S. 622):

- Werden diese Stadien kontinuierlich in dieser Reihenfolge durchschritten, spricht Super von einem „ konventionellen Laufbahnmuster “.
- Im Unterschied dazu ist das „ stabile Laufbahnmuster “ durch frühzeitig konsistentes Verfolgen der gewählten Laufbahn nach Berufseintritt (ohne Explorations- oder Übergangsstadium dazwischen) gekennzeichnet.
- „ Instabile Laufbahnmuster “ zeichnen sich durch häufigeres Aufgeben der eingeschlagenen Laufbahn zugunsten einer anderen aus – es kommt daher nicht zur Etablierung in einem lebenslang ausgeübten Beruf.
- Im letzen Laufbahnmuster der „ multiplen Veränderungen “ kommt es immer wieder zu unsystematischen Beschäftigungswechseln, ohne dass eine Stabilisierung oder Etablierung eintreten kann.

2.5.2.1.3 Kritik an entwicklungspsychologischen Theorien der Berufswahl

Entwicklungspsychologische Ansätze – und im besonderen die Theorie der beruflichen Entwicklung von Super – stellen sehr umfassende Erklärungsmodelle der Berufswahl dar. Gerade aber aufgrund dieses weiten Rahmens sind viele Teile der Theorie (noch) nicht ausreichend ausformuliert und empirisch geprüft wie z.B. die Annahme von berufswahlrelevanten Prozessen im Kleinkindalter (Busshoff, 1984, S. 19).

Zudem schwingt hier immer noch die anzweifelbare These eines „richtigen“ Berufs für ein Individuum und dessen Selbstbild mit (Golisch, 2002, S. 34).

Sozio-ökonomische Faktoren wie Familie, Schule, Berufsberatung, Betriebe oder Chancenungleichheit im Beschäftigungssystem werden in entwicklungspsychologischen Modellen meist nur unzulänglich und indirekt als intervenierende Faktoren individueller Entwicklung angesprochen (Golisch, 2002, S. 34). Damit besteht die Gefahr, die Verantwortung für die Berufseinmündung einseitig den Individuen zuzuschreiben und somit eine Personalisierung struktureller Defizite voranzutreiben.

2.5.2.2 Berufswahl als Lernprozess

2.5.2.2.1 Grundannahmen

In mehreren Theorien werden zwar Lernprozesse als wichtig für die Berufswahl angesehen – eine systematische und ausdrückliche Fundierung der Berufswahl auf Erkenntnissen der Lernforschung haben allerdings erst Krumboltz und Mitarbeiter (Mitchell & Krumboltz, 1994) versucht. Ihr lerntheoretisches Berufswahlmodell basiert auf folgenden Prämissen (Busshoff, 1984, S. 22):

- Im Wechselspiel von Umweltbedingungen und Erbfaktoren macht das Individuum bestimmte Lernerfahrungen, die zur Ausbildung eines Selbstkonzepts und bestimmter Problemlösungsmethoden führen.
- Selbstkonzept und Problemlösungsmethoden bestimmen die Berufswahltendenz, wobei unter bestimmten Umweltbedingungen vollzogene berufrelevante Handlungen ihrerseits wiederum neue Lernerfahrungen mit Rückwirkung auf Selbstkonzept, Problemlösungsmethoden und weitere Handlungen darstellen.
- Handlungen schaffen Tatsachen, welche Folgen für weitere Handlungen zeitigen. Dadurch entsteht eine Kette von Lernerfahrungen, welche die vorberufliche und berufliche Laufbahn eines Individuums als Folge von Positionen bestimmen.

Grafisch ist dieses Modell in Abbildung 4 (Busshoff, 1984, S. 22) dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Lerntheoretisches Berufswahlmodell von Krumboltz

Die postulierten Lernerfahrungen laufen dabei nach bestimmten Regeln ab, welche zur Ausprägung individueller verhaltensspezifischer und kognitiver Fähigkeiten und Präferenzen mit dem Ziel effizienten und umweltangepassten Verhaltens führen. Auf Basis der Theorie des sozialen Lernens von Bandura (1979) werden dabei drei Hauptkategorien von Lernerfahrungen unterschieden (Mitchell & Krumboltz, 1994, S. 159ff):

Instrumentelle Lernerfahrungen: Verhalten wird hier als Instrument zur Erreichung bestimmter Verhaltenskonsequenzen angesehen. Die anfangs zufällig nach Versuch und Irrtum ablaufenden Verhaltensweisen werden über positive und negative Bestärkung (Belohnung und Bestrafung) so gefiltert, dass belohntes Verhalten wiederholt und Bestraftes vermieden wird. Das so auf äußere Bedingungen optimierte Verhalten wird schließlich internalisiert und bedarf damit als „an-sich-reizvoll“ keiner äußeren Bestärkung mehr.

Assoziative Lernerfahrungen: Zu dieser Art des Lernens kommt es, wenn zunächst affektneutrale Ereignisse oder Reize mit emotional bedeutsamen Reizen oder Ereignissen verbunden (assoziiert) werden. Dadurch können schnell neue Verhaltensweisen auf Basis bereits gelernter Reiz-Reaktionsverbindungen entstehen – z.B. wenn die Bedeutung von Geld bereits gelernt ist und dann von höheren Einkommen bestimmter Berufsgruppen erfahren wird, bekommen diese Berufe ebenfalls die gelernte Geld-Bedeutung übertragen. Zum dauerhaften Erwerb von Einstellungen und Verhaltensweisen sind allerdings trotzdem Verstärkungen notwendig.

Vakiierende / stellvertretende Lernerfahrungen: Hier entstehen neue Verhaltensweisen und Präferenzen auf dem Wege der Beobachtung anderer bzw. der Informationsaufnahme über Medien. Die reale Ausführung der damit erworbenen kognitiven und verhaltensbezogenen Fähigkeiten hängt wiederum hauptsächlich von der erwarteten Verstärkung durch die Umgebung ab.

2.5.2.2.2 Kritik am lerntheoretischen Ansatz

Trotz des hohen Grads an Plausibilität dieser Theorie aufgrund der relativ gut abgesicherten Ergebnisse aus der Lernforschung bleiben einige Aspekte unklar (Busshoff, 1984, S. 26): Es gibt keine konkreten Aussagen darüber, wie viele Lernerfahrungen gemacht werden müssen, bis diese in das Selbstkonzept aufgenommen sind. Gleiches gilt für den Prozess der Umwandlung von (erfahrenen) Problemlösemethoden in konkret abrufbare Problemlösefertigkeiten. Bemängelt werden auch die fehlenden Entscheidungskomponenten: So können keine Aussagen über den Berufswahlprozess getroffen werden, wenn sich in der individuellen Lerngeschichte keine eindeutigen bzw. nicht berufsbezogenen Interessen herausgebildet haben und die Berufswahlentscheidung aber aufgrund äußerer Zwänge notwenig wird.

2.5.3 Berufswahl als umweltbestimmter Prozess

Soziologische und sozioökonomische Theorien rücken den Fokus im Berufswahlprozess weg vom Individuum hin zu Umgebungsbedingungen und verstehen Berufswahl und berufliche Entwicklung primär als Resultat der Zuweisung von Möglichkeiten durch Faktoren der Umwelt:

Die Vorgänge der Berufswahl und Berufsfindung, mögen sie noch so sehr als subjektive Entscheidungen erlebt werden, sind realiter in hohem Maße abhängig von den allgemeinen kulturellen und sozialen Beziehungen, von der jeweiligen Wirtschaftslage und von den familiären Verhältnissen des Berufsanwärters, also von allgemeinen Bedingungen und Faktoren, auf die der einzelne meist einen nur geringen Einfluss hat (Scharmann, 1965, S. 14).

Zu diesen allgemeinen Bedingungen zählen einerseits ökonomische Determinanten wie die allgemeine Wirtschaftslage, die lokale Wirtschaftsstruktur, die Struktur der Berufe, Arbeitsmarktlage und Arbeitmarktpolitik, Einkommensverhältnisse und Verdienstmöglichkeiten und andererseits soziokulturelle und sozialpsychologische Bedingungen wie kulturelle und epochale Einflüsse, die sozioökonomische Schichtzugehörigkeit, Familie, Schule, Peergroup, Institutionen der Berufs- und Erziehungsberatung und wirtschaftliche Interessensverbände (Seifert, 1977, S. 231ff).

2.5.3.1 Berufswahl als Zuweisungsprozess (Allokation)

Ein wichtiger Vertreter der Ansätze zur Erklärung der Berufswahl mit dem Schwerpunkt auf sozioökonomischen Einflüssen ist Daheim (1970). Er konzipiert die Gesellschaft als ein in viele Positionen gegliedertes Sozialsystem, welches von den Positionsinhabern einen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme erwartet. Daher besteht von seiten der Gesellschaft ein reges Interesse daran, dass die an die Positionen geknüpften Rollenerwartungen auch übernommen und eingehalten werden, weshalb sie den Zugang zu den Berufspositionen kontrolliert (Schedler & Willenpart, 1982, S. 50). Diese Kontrolle ist dabei nicht als Handeln einer als Subjekt gedachten Gesellschaft zu verstehen, sondern im Sinne von herausgebildeten Zugangsregelungen zu Positionen sowie Instanzen, die diese Regelungen auch kontrollieren. Die Zuweisung läuft zudem auch indirekt ab, indem sich der/die BerufswählerIn von einer „Orientierung“ als durch Ziele, Normen, Motivationen und Kenntnissen bestimmten Handlungsrichtung leiten lässt, die sich unter gesellschaftlichen Einflüssen ausgebildet hat (Busshoff, 1984, S. 10).

Die individuelle Berufswahl bzw. Berufsfindung erfolgt nun durch den Vergleich der an eine Position geknüpften Erwartungen mit der bis dahin erworbenen Orientierung. Bei Übereinstimmung erfolgt die Positionsübernahme, bei Inkongruenz kann entweder die Position abgelehnt werden oder der Versuch einer Anpassung von Orientierung an Rollenerwartungen bzw. umgekehrt unternommen werden (Schedler & Willenpart, 1982, S. 34).

Daheim sieht diese Zuweisung von Berufspositionen als Prozess mit sukzessive sich verengenden Berufsalternativen, der in drei Stufen abläuft (Busshoff, 1984, S. 10f):

1) Entscheidung für eine bestimmte Schulbildung: Mit dieser ersten Entscheidung wird der Zugang zu Berufspositionen bereits limitiert. Relevanter Faktor beim Aufbau der Orientierung auf dieser Stufe ist die Familie.
2) Entscheidung für eine Berufsausbildung: Auf dieser zweiten Stufe wird die Familie als Aufbauinstanz der nun schon spezielleren beruflichen Orientierung zunehmend abgelöst von LehrerInnen, Gleichaltrigen, BerufsberaterInnen und InhaberInnen der angestrebten Berufsposition. Falls keine Berufsausbildung möglich bzw. erforderlich scheint, erfolgt hier bereits die Entscheidung für eine bestimmte Berufsposition.
3) Entscheidung zwischen Berufspositionen im Arbeitsleben: Hier geht es um mehr oder weniger deutlichen Änderungen der Berufslaufbahn in Form von Arbeitsplatz- oder auch Berufswechsel. Als Einflussgrößen auf die Orientierung spielen jetzt vor allem Kollegen, Vorgesetzte und eventuell die selbst gegründete Familie eine Rolle.

Abbildung 5 (Busshoff, 1984, S. 11) veranschaulicht das Modell zur Berufswahl von Daheim mit den drei Stufen und der zunehmenden Einengung von Berufsalternativen in grafischer Form.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Berufswahlmodell von Daheim

2.5.3.2 Kritik am allokationstheoretischen Ansatz

Der Ansatz von Daheim thematisiert zwar die relevanten sozialen und ökonomischen Determinanten, ist aber – wie auch andere streng soziologische Ansätze – zur Erklärung des Berufswahlprozesses im einzelnen aus mehreren Gründen wenig geeignet (Busshoff, 1984, S. 12): Es werden zum einen keine Angaben über qualitative Unterschiede verschiedener Orientierungen und Rollenerwartungen gemacht. Weiters kann mit diesem Modell nicht erklärt werden, welche Mechanismen zur Ausbildung unterschiedlicher Orientierungen führen – ebenso bleiben Verlaufsformen von Entscheidungs- und Selektionsprozessen im Dunkeln. Ungünstig erscheint auch die relativ starre Festschreibung des Individuums als passives Objekt, das äußeren Bedingungen und gesellschaftlichen Instanzen praktisch ohne eigene Gestaltungsmöglichkeiten und unter Vernachlässigung von Persönlichkeitsfaktoren willenlos ausgeliefert ist (Golisch, 2002, S. 38).

2.6 Zusammenfassung und Versuch einer Integration verschiedener Berufswahltheorien

Die referierten Ansätze zur Erklärung der Berufswahl thematisieren jeweils wichtige Aspekte dieses Phänomens, lassen aber bestimmte andere unberücksichtigt:

Der differentialpsychologische Ansatz und als Weiterentwicklung die Kongruenztheorie von Holland als individuumzentrierte Zuordnungsansätze haben zwar eine Fülle an Studien angeregt und sind dort auch weitgehend bestätigt worden, jedoch bleiben dynamische Aspekte der Berufwahl als Prozess a priori ausgeblendet.

Entscheidungstheoretische Modelle der Berufswahl haben ihre Stärke in der differenzierten Klärung des Auswahlprozesses zwischen verschiedenen beruflichen Alternativen. Allerdings legen diese Ansätze ihren Schwerpunkt sehr einseitig auf das als rational handelnd gedachte Individuum und geben Einschränkungen der Informationsverarbeitungsfähigkeit sowie sozioökonomischen Bezügen wenig Raum.

Entwicklungspsychologische Theorien wie jene von Ginzberg und die Weiterentwicklung durch Super stellen in ihrer konsequenten Berücksichtigung der zeitlichen Ausdehnung des Berufswahlprozesses sehr umfassende Erklärungsansätze dar. Gerade darum fehlen hier allerdings noch Spezifikationen und empirische Evidenzen einzelner Theorieteile und zudem besteht durch die nur indirekt behandelten sozioökonomischen Faktoren die Gefahr einer Personalisierung struktureller Defizite.

Die interaktionistische Konzeption der Berufswahl als Lernprozess kann aufgrund der relativ gesicherten Erkenntnisse aus der Lernforschung einen hohen Grad an Plausibilität beanspruchen. Allerdings fehlen zum einen konkrete Aussagen zu Übergängen von Erfahrungen in Fähigkeiten bzw. Fertigkeiten und zum anderen lassen fehlende Entscheidungskomponenten keine Aussagen zum Berufswahlprozess unter bestimmten Bedingungen zu.

Soziologische und sozioökonomische Ansätze wie die Allokationstheorie von Daheim rücken die nachgewiesenermaßen relevanten Umweltbedingungen in den Fokus der Betrachtung. Damit geht allerdings die Erklärungskraft für Berufswahlprozesse im einzelnen verloren, ebenso bleiben bestimmte postulierte Zuordnungsmechanismen auf individueller Ebene im Dunkeln und das Individuum wird hier als weitgehend willenlose Marionette äußerer Bedingungen bar jeder Einflussmöglichkeit konzipiert.

Wie ließe sich nun der Zusammenhang, die Integration dieser Ansätze denken? Busshoff (1984, S. 41ff) stellt dazu ein Rahmenmodell vor, das auf den integrativen Ansätzen von Blau u.a., Kohli und Kahl[2] basiert, ohne diesen vollkommen zu folgen. Er geht dabei von einem entscheidungstheoretischen Minimalkonzept aus und integriert dort schrittweise die verschiedenen anderen Ansätze:

Entscheidungsmodell: Entscheidungsprozesse kommen dann zustande, wenn alternative Handlungsmöglichkeiten bewusst wahrgenommen werden, und sie bestehen aus gedanklichen und von Gefühlen begleiteten Operationen, die in eine Handlungsabsicht münden. Die gedanklichen Operationen umfassen dabei mindestens eine, nach bestimmten Kriterien vorgenommene Bewertung der Handlungsalternativen und die Auswahl einer Handlungsmöglichkeit. Realisierungserwartungen beeinflussen die Festlegung auf eine Handlungsmöglichkeit, welche nach der Festlegung als Handlungsabsicht mit einer Handlungsbereitschaft und einem Handlungsplan fest steht.

Integration von matching-Prozessen: Die Konzeption der Berufswahl als Zuordnungsprozess lässt sich in dieses entscheidungstheoretische Minimalkonzept durchaus einfügen: Danach verfügt der/die BerufswählerIn über eine zumindest vage Vorstellung von sich selbst, kennt mindestens zwei Berufe und stellt einen ansatzweise rationalen Vergleich seiner wahrgenommenen Persönlichkeitsmerkmale mit den perzepierten Berufsmerkmalen an. In entscheidungstheoretischer Perspektive fungieren die Persönlichkeitsmerkmale als Bewertungskriterien und die Berufe als Entscheidungsalternativen. Die Bevorzugung einer Alternative nach dem Prinzip der optimalen Passung kann somit als eine bestimmte Strategie, eine Variante der Berufswahl als Entscheidungsprozess betrachtet werden.

Integration von Lernprozessen: Sowohl das angenommene Vorhandensein von Bewertungskriterien, das Wissen über Alternativen als auch die Entscheidungsoperationen des bewertenden Vergleichs und Auswählens einer Alternative werden als Ergebnis von Lernprozessen angesehen. Entscheidungsprozesse setzen aber nicht nur Lernprozesse voraus, sondern münden auch in solche, wenn bevorzugte Handlungsalternativen in die Tat umgesetzt werden. Zudem sind sie immer dann von Lernprozessen durchsetzt, wenn zwischen Wahrnehmung einer Entscheidungssituation und der Festlegung auf eine Handlungsalternative Informationsaktivitäten erfolgen, die eine Speicherung im Langzeitgedächtnis nach sich ziehen. Auf die Berufslaufbahn bezogene Entscheidungsprozesse sind somit in laufbahnbedeutsame Lernprozesse eingebunden und von diesen durchsetzt.

Selbstkonzept, Umweltkonzept und Problemlösemethoden: Die Ergebnisse von Lernerfahrungen als relativ dauerhafte Veränderungen des individuellen Verhaltenspotentials sind in diese drei Begriffe gefasst. Das Selbstkonzept bezeichnet die auf sich selbst bezogenen Vorstellungen und Gefühle hinsichtlich verschiedener Persönlichkeitsmerkmale (Fähigkeiten, Fertigkeiten, Interessen, Motive, Wertorientierungen, Erscheinungsbild), die aufgrund von Erfahrungen mit sich selbst in verschiedenen Situationen entstehen. Im Umweltkonzept werden die Vorstellungen und Gefühle im Bezug zu konstanten Lebenssituationen (Schule, Familie, Freunde, Beruf...) und als bedeutsam erlebten Einzelsituationen zusammengefasst. Problemlösemethoden bezeichnen die zu bestimmten Vorgehensweisen kombinierten Fähigkeiten und Einstellungen, mit denen jemand an die Lösung eines Problems herangeht.

Sozialisationsprozesse: Unter Sozialisation wird das Zustande kommen von Lernprozessen aufgrund sozialer Interaktionen verstanden, d.h. den Vorgang der Übernahme von geltenden oder erwünschten Werten, Regeln und Verhaltensweisen der Gesellschaft oder einer gesellschaftlichen Teilgruppe. Diese Internalisierung von bedeutsamen und mit Sanktionen verbundenen Sozialisationsangeboten führt zur Ausbildung eines „Sozialcharakters“, der berufliche Präferenzen unter Kenntnis dominanter Sozialisationseinflüsse bis zu einem gewissen Grad voraussagbar macht. Allerdings bleibt in einer hochdifferenzierten und sich rasch wandelnden Gesellschaft mit durchaus widersprüchlichen Werten die Berufswahl als individuelle Bevorzugung einer Handlungsalternative Ausdruck einer persönlichen Entscheidung. Laufbahnbedeutsame Lernprozesse sind somit immer auch Sozialisationsprozesse, die einerseits persönliche berufliche Entscheidungen ermöglichen und fordern, diese andererseits aber auch zu einem gewissen Grad regeln.

Entwicklungsprozesse: Der Entwicklungsprozess eines Menschen wird bestimmt durch die Wechselwirkungen von Lernprozessen einerseits und Reifungsprozesse auf der anderen Seite. Trotz jeweils unterschiedlicher individueller Entwicklungsgeschichte lassen sich auch allgemeine altersabhängige Veränderungen z.B. im körperlichen Erscheinungsbild, bei motorischen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten sowie motivationalen Persönlichkeitsmerkmalen wie Interessen, Motiven und Bedürfnissen feststellen. Diese können als Ergebnis gesellschaftlicher Entwicklungserwartungen interpretiert werden, welche als institutionalisierte Regelungen Gesellschaftsmitglieder in bestimmten Lebensabschnitten zur Bewältigung bestimmter Aufgaben (z.B. der Berufswahlentscheidung an der ersten Schwelle) herausfordern.

Bezogen auf die Berufswahlproblematik fasst Busshoff (1984) obige Ausführungen folgendermaßen zusammen:

Berufslaufbahnbedeutsame Lernprozesse sind ein integrativer Bestandteil der vorberuflichen und beruflichen Entwicklung. Insofern Lernprozesse immer auch Sozialisationsprozesse sind, ist die vorberufliche und berufliche Entwicklung eines Menschen untrennbar mit seiner Sozialisation verbunden. Die dabei an den einzelnen gerichteten gesellschaftlichen Entwicklungserwartungen lassen die vorberufliche und berufliche Laufbahn eines Menschen als einen durch bestimmte Entwicklungsaufgaben gegliederten Prozeß erscheinen (S. 46).

Grafisch ist dieser Integrationsversuch verschiedener Ansätze zur Erklärung der Berufswahl in Abbildung 6 (Busshoff, 1984, S. 47) dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6: Integratives Rahmenmodell zur Erklärung der Berufswahl von Busshoff

3 Berufsbildung und Lehrlingswesen in Südtirol

Das Modell der dualen Lehrlingsausbildung in Südtirol mit den beiden Lernorten Berufsschule und Betrieb stellt eine Form der Berufsbildung dar. Die Aufgaben der Berufsbildung werden im Mehrjahresplan der Südtiroler Landesabteilungen für deutsche und ladinische sowie italienische Berufsbildung wie folgt definiert:

Die Berufsbildung hat die berufliche Orientierung, die berufliche Grund- und Fachausbildung sowie die berufliche Fort- und Weiterbildung zum Bildungsziel. Die Berufsbildung erweitert berufs- und handlungsorientiert die erworbene Allgemeinbildung – und baut auf dieser handlungsorientiert ihre Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der berufs- und arbeitsweltlichen Erfordernisse auf. Sie wendet sich vorrangig an jene, die einen Beruf ohne theoretisch formulierte Vorkenntnisse erlernen wollen. [...] Die Berufsbildung befähigt in ihren Bildungsgängen zur kompetenten Bewältigung der Aufgaben im Berufsleben: darüber hinaus vermittelt sie theoretisch und praktisch Handlungskompetenzen zur gesellschaftlichen Mitgestaltung in humaner, sozialer und ökologischer Verantwortung (Paris, 2002a, S. 20).

Wie und in welcher Form diese gestellten Aufgaben in Südtirol konkret umgesetzt werden, in welchem gesetzlichen Rahmen und Zuständigkeitsbereich sich Berufsbildung bzw. Lehre bewegen und welchen Stellenwert sie im gesamten Bildungssystem einnehmen, soll Gegenstand folgender Ausführungen ein.

3.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten

Die gesetzliche Grundlage für die duale Lehrlingsausbildung in Italien wurde mit dem Staatsgesetz Nr. 25 im Jahre 1955 mit einer geringfügigen Abänderung 1968 gelegt, wobei dieses mit Ausnahme von Südtirol in einem wesentlichen Punkt nie durchgeführt wurde: Die Berufsschule für Lehrlinge ist restlichen Italien bis heute nicht verwirklicht – dort entspricht die Lehrlingsausbildung realiter einem Anlernverhältnis. (Allulli, 1999, S. 33; Larch, Kaslatter & Silvestro, 1998, S. 13; Paris, 2002b, S. 14; Rothlauf, 1990, S. 117). Die Ausbildung der Lehrlinge in Südtirol ist mit dem Landesgesetz 6 aus dem Jahre 1997 geregelt, in welchem die Bestimmungen enthalten sind betreffend

- Lehrberufe, Ausbildungsrahmen und Lehrzeit
- Einstellung von Lehrlingen, Arbeitszeitregelungen und Lehrlingshöchstzahlen
- Berufsschulorganisation
- Rechte und Pflichten des Lehrlings und Arbeitsgebers
- Lehrvertragabschluss und Lehrvertragslösung
- Lehrabschlussprüfung

Veränderungen und Anpassungen im Südtiroler dualen System der Lehrlingsausbildung sind und werden nötig aufgrund zweier von der italienischen Regierung im Jahre 2003 verabschiedeter Gesetze: dem Legislativdekret Nr. 30/2003 zur Reform des Arbeitsmarktes („Biagi-Gesetz“) und dem Reformgesetz Nr. 53/2003 („Schulreform Moratti“).

Schulreform Moratti: Das Reformgesetz 53 von 28. März 2003 sieht eine grundlegende Reform des italienischen Schulsystems vor (Allulli & Conti, 2003, S. 12ff), wobei die Umsetzung der gesamten Reform innerhalb von 24 Monaten im Rahmen von Durchführungsbestimmungen zu erfolgen hat. Für das Schuljahr 2003/04 wurden von der Regierung Übergangsbestimmungen erlassen. Die wichtigsten Neuerungen im Bildungs- und speziell im Berufsbildungsbereich sind folgende (Gufler, 2003a):

- Das Recht auf Bildung verbunden mit der Pflicht zur Bildung wird auf insgesamt 12 Jahre und damit bis zum 18. Lebensjahr ausgedehnt.
- Das bisherige neunte Pflichtschuljahr ist abgeschafft – im Anschluss an die Mittelschule kann entweder eine fünfjährige Oberschule oder eine Vollzeitausbildung in der Berufsschule gewählt werden. Ab dem 15. Lebensjahr kann eine Lehre begonnen werden.
- Die Berufsbildung in der Kompetenz der Regionen bzw. autonomen Provinzen ist ein der Allgemeinbildung gleichwertiger Bildungsstrang zur Erfüllung der Bildungspflicht.
- Die in der Berufsbildung erlangten Qualifikationen und Diplome haben auf nationaler und europäischer Ebene Gültigkeit, sofern sie den staatlich festgelegten Mindeststandards entsprechen. Bei nachgewiesenen Kenntnissen in Mathematik/Informatik, Fremd- und Muttersprache nach dem Gesetz 144/1999 berechtigen Berufsdiplome zur Teilnahme an Kursen der höheren technischen Bildung (HTB).
- Der Zugang zu universitären Lehrgängen wird möglich durch den Besuch eines Jahreskurses im Anschluss an eine insgesamt vier Jahre dauernde Berufsausbildung.
- Zwischen dem allgemein- und berufsbildenden Schulsystem sind Übertritte möglich, die bereits erworbenen Qualifikationen sind zu zertifizieren und wechselseitig anzuerkennen.

Biagi-Gesetz: In diesem Legislativdekret werden neue nationale Rahmenbedingungen betreffend die Lehrausbildung festgeschrieben – die Entscheidungen über die Regelungen sind allerdings von den zuständigen Verwaltungseinheiten (Autonome Provinz Bozen) und den Sozialpartnern zu treffen. Die wesentlichen Neuerungen dieses Gesetztes beinhalten (Dolomiten Sonderheft „Schule und Bildung“, 2004, S. 12; Gögele, 2003; Gufler, 2003b):

- Die Verkürzung und Festlegung der Lehrdauer auf drei Jahre innerhalb der Bildungspflicht

- Drei Formen der Lehre durch die Neuregelung:

1) Berufsqualifizierende Lehre in der Bildungspflicht/Bildungsrecht: Diese Form der Lehre ist dreijährig, dient der Erfüllung der Bildungspflicht/-recht, sie kann mit 15 Jahren angetreten werden und schließt mit der beruflichen Qualifikation des Lehrabschlusses ab. Als Novum wird der Lehrvertrag von den Regionen bzw. autonomen Provinzen gesetzlich geregelt im Einvernehmen mit dem Arbeitsministerium und dem Unterrichtsministerium.
2) Berufsspezialisierende Lehre nach der Bildungspflicht: Die Dauer dieser Ausbildungsform beträgt zwei bis maximal sechs Jahre mit dem Ziel einer Spezialisierung nach der Grundausbildung. In Frage kommen dazu Personen zwischen 18 und 29 Jahren.
3) Lehre zur Erlangung des Abschlussdiploms der Oberschule bzw. zur Erlangung eines Universitätsabschlusses oder der Höheren Bildung (Diplomlehre): Dieser Typ der Lehre führt zu einem Studientitel oder zum Zugang zu Ausbildungslehrgängen wie der höheren technischen Bildung (HTB). Die Regelungen bezüglich Dauer, Form... usw. obliegen den Regionen bzw. autonomen Provinzen in Übereinstimmung mit Schulen, Universitäten und Sozialpartnern.

Die Vorteile dieser Neuregelung ergeben sich nach Gögele (2003, S. 1) vor allem in

- der erstmaligen Durchstrukturierung des Lehrlingswesens von der Grundausbildung bis zum Hochschuldiplom
- der Entschärfung des Konflikts um die Lehrzeiten im Handwerk
- der Sicherung der betrieblichen Ausbildungsqualität durch die Bindung der Ausbildungsermächtigung an die gesetzlich verankerte Figur des Ausbilders / der Ausbilderin.

3.2 Einbindung der Berufsbildung in das italienische Bildungssystem

Mit den zwei im vorherigen Kapitel dargestellten Schul- bzw. Arbeitsmarktreformen stellt sich das italienische und damit auch das Südtiroler Schulsystem in veränderter Form dar. Abbildung 7 (Allulli & Conti, 2003, S 23) zeigt das gesamtitalienische Bildungssystem nach den Reformen: Die bedeutendsten Veränderungen im Bereich der Berufsbildung betreffen die vorher referierten Erweiterungen der dualen Lehrausbildung und die Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen Allgemein- und Berufsbildung. Der berufsbildende Bereich – mit Ausnahme der Lehre – umfasst demnach in der Regel vier Jahre Vollzeitschule, wobei eine staatliche Abschlussprüfung nach einem Zusatzjahr zum Universitätsstudium berechtigt. Alternativ dazu kann ab dem 15. Lebensjahr eine Lehrausbildung im dualen System erfolgen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7: Übersicht über das italienische Schulsystem nach der Reform 2003

3.3 Struktur des Berufsbildungssystems in Südtirol

Jugendliche in Südtirol können die Bildungspflicht/das Bildungsrecht nach der Sekundarstufe I (Mittelschule) erfüllen durch den Besuch von einem der folgenden Bildungszweige (Amt für Ausbildungs- und Berufsberatung, 2003, S. 13):

- Staatliche Oberschule
- Vollzeitausbildung der Berufsbildung der Autonomen Provinz Bozen (Zuständigkeit: Landesabteilung 20 deutsche und ladinische Berufsbildung)
- Landesfachschule für Land- und Forstwirtschaft oder für Hauswirtschaft (Zuständigkeit: Landesabteilung 20 Land-, Forst- und Hauswirtschaftliche Berufsbildung)
- Lehrverhältnis

Der Block der regionalen Berufsbildung ist in der Übersicht des gesamtitalienischen Bildungssystems (Abbildung 7) inhaltlich nicht weiter ausdifferenziert, da dieser ja in die Zuständigkeiten der Regionen bzw. autonomen Provinzen fällt und somit regional unterschiedlich strukturiert ist. Das System der Berufsbildung in Südtirol mit Stand 2002 ist in Abbildung 8 (Paris, 2002a, S. 28) dargestellt: Danach stehen AbgängerInnen der Mittelschule in der Berufsbildung zwei Wege offen (Amt für Ausbildungs- und Berufsberatung, 2003, S. 14ff):

1) Die Berufsgrundstufe: Dort steht die berufliche Orientierung und das praktische Kennen lernen verschiedener Berufe bzw. Berufsfelder anhand von Betriebsbesuchen und Praktika im Vordergrund. Die Berufsgrundstufen sind nach Berufsfeldern gegliedert und werden in folgenden Bereichen angeboten:

a) Holz, Metall, Bau, Elektro/Informatik
b) Handel, Verwaltung, Körperpflege, Bekleidung
c) Medien- und Drucktechnik
d) Kunsthandwerk
e) Gast- und Nahrungsmittelgewerbe

2) Das Biennium für Hotellerie und Gastronomie: Diese zweijährige Grundausbildung bietet einen Einblick in die verschiedenen Bereiche des Hotelsektors. Nach dem ersten Jahr kann bei Anrechnung dieses Jahres der Übertritt in eine Lehre erfolgen – nach erfolgreich abgeschlossenem zweiten Jahr ist der Übertritt an die maturaführende Landeshotelfachschule Kaiserhof in Meran möglich.

Nach der Berufsgrundstufe können wiederum zwei verschiedene Wege gewählt werden:

1) Die Lehre: Die drei bis fünf Jahre dauernde Ausbildung in Berufsschule und Betrieb schließt mit dem Lehrabschlusszeugnis oder Gesellenbrief ab (näheres dazu siehe folgendes Kapitel).

2) Die Berufsfachschule: Diese zweijährige schulische Vollzeitausbildung schließt mit dem Facharbeiterbrief oder dem Fachschulabschlussdiplom ab. Die Berufsfachschulen werden derzeit in folgenden Berufsfeldern angeboten:

a) Berufsfachschule für Elektrotechnik
b) Berufsfachschule für Metalltechnik
c) Berufsfachschule für Holztechnik
d) Berufsfachschule für Mechatronik
e) Berufsfachschule für Schönheitspflege
f) Berufsfachschule für Bekleidung und Mode
g) Berufsfachschule für Kunsthandwerk – Steinbearbeitung
h) Berufsfachschule für Kunsthandwerk – Holzschnitzerei und Holzbildhauerei
i) Berufsfachschule für Kochen
j) Berufsfachschule für Service
k) Berufsfachschule für MediengestalterInnen für Digital- und Printmedien
l) Berufsfachschule für Fachinformatik

Dazu kommen noch die Fachausbildungen an der Fachschule für Sozialberufe (SozialbetreuerIn und PflegehelferIn) und an der Landehotelfachschule zum Hotelkaufmann (Paris, 2002b, S. 12).

Nach Abschluss der Lehre bzw. Berufsfachschule können verschiedene Spezialisierungs- und Ergänzungsmodule mit der anschließenden Möglichkeit zum Übergang in die Höhere Technische Bildung besucht werden: Eine Übersicht über dieses umfangreiche Kursangebot bietet die jährlich herausgegebene Kursbroschüre der Landesabteilung für deutsche und ladinische Berufsbildung (Gögele & Stieger, 2004). Das gesamte Angebot der Südtiroler Berufsbildung kann aufgrund der primären Gesetzgebungskompetenz des Landes von Jahr zu Jahr variieren und an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 8: Das Berufsbildungssystem in Südtirol

Zudem gibt es in der Südtiroler Berufsbildung auch spezielle Bildungsmöglichkeiten für Jugendliche mit Behinderung oder sonstigen besonderen Ausbildungsanforderungen (Amt für Ausbildungs- und Berufsberatung, 2003, S. 129ff; Landesabteilung für deutsche und ladinische Berufsbildung, 2000):

- Individualisierte Lehrlingsausbildung in den allgemeinen Berufsschulklassen: Ist an Jugendliche gerichtet, welche aufgrund geringer schulischer Leistungen, niedrigem Durchhaltevermögen, mangelnder Lern- und Leistungsmotivation oder von Störungen oder Behinderungen der Lernfähigkeit nicht in der Lage sind, eine reguläre Berufsausbildung zu absolvieren. Die Jugendlichen besuchen wie alle anderen Lehrlinge die Berufsschule und werden durch besondere Maßnahmen wie dem individuellen Bildungsplan oder auch Stütz- und Ergänzungsunterricht gefördert.

- Grundlehrgang zur Berufsfindung: Die Zielgruppe hierfür sind Jugendliche mit Behinderung oder sonstigen besonderen Ausbildungsanforderungen, für welche der Besuch einer Regelklasse der Berufsschule (noch) nicht geeignet ist. Der Lehrgang erstreckt sich über ein Jahr, ist wiederholbar und dient vor allem der beruflichen Orientierung der Jugendlichen durch das Kennen lernen der eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie praktischen Werkstattunterricht.

- Anlehre: Die Anlehre dauert zwei Jahre und richtet sich an denselben Personenkreis wie der Grundlehrgang zur Berufsfindung. Im Kurs werden die Jugendlichen für eine spezifische Arbeitstätigkeit in einem Fachbereich angelernt. Dazu machen sie ein Praktikum in einem Betrieb mit wöchentlichem Berufsschulbesuch unter Begleitung einer Bezugsperson.

- Basisqualifizierung: Dieser Lehrgang findet zweimal im Jahr statt – einmal für Menschen mit Behinderung, das andere mal für Menschen mit psychischen Problemen. Ziel ist eine Vorbereitung für den Einstieg bzw. Wiedereinstieg in die Berufswelt durch die gezielte Vermittlung persönlichkeits- und arbeitsbezogener Kompetenzen.

- Grundlehrgang für Hörgeschädigte: Die Zielgruppe sind hier Jugendliche mit Hörschädigungen. Der einjährige Lehrgang soll durch individuelle und fachgerechte Förderung der Allgemeinbildung sowie der Sprach- und Kommunikationsfähigkeiten die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Eingliederung hörgeschädigter Jugendlicher in die Lehrlingsausbildung bzw. Oberschule schaffen.

3.4 Organisation der Lehrlingsausbildung in Südtirol

In Südtirol ist eine duale Lehrausbildung derzeit in 136 Lehrberufen mit Lehrzeiten zwischen drei und fünf Jahren möglich[3]. ArbeitgeberIn und Auszubildende/r gehen dabei ein vertraglich geregeltes Lehrverhältnis ein, welches durch folgende allgemeine Merkmale gekennzeichnet ist (Amt für Ausbildungs- und Berufsberatung, 2003, S. 167):

- Das Lehrverhältnis ist eine Sonderform des Arbeitsverhältnisses und wird von Gesetzen, Kollektiv- und Sektorenverträgen geregelt.
- Eine Lehrausbildung ist in den Bereichen Handel und Dienstleistungen, (Kunst-) Handwerk, Industrie, Gastgewerbe und Landwirtschaft möglich.
- Für die einzelnen Berufe wird ein Ausbildungsrahmen festgelegt. Darin werden jene Fertigkeiten und Kenntnisse aufgelistet, die den Lehrlingen im Laufe ihrer Lehrzeit vermittelt werden und die sich die Lehrlinge ihrerseits aneignen sollen, um den Beruf gut ausüben zu können.
- Wer Jugendliche ausbilden will, bedarf einer Ermächtigung durch die Landesbehörde.
- Für die LehrlingsausbildnerInnen gibt es Trainingsseminare, in denen sie lernen, die pädagogische Aufgabe im Umgang mit Lehrlingen zu erfüllen.

Die Ausbildungsdauer für verschiedene Lehrberufe wird durch Abkommen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen festgelegt, wobei dort nur die nicht unterschreitbare Höchstdauer der Lehre festgelegt wird: Diese kann im Einvernehmen zwischen ArbeitgeberIn und Lehrling verkürzt werden, sofern der Lehrling das Ausbildungsziel in kürzerer Zeit erreichen und die Berufsschule ordnungsgemäß abschließen kann. Der Ausbildungsrahmen wird ebenfalls durch Übereinkunft von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen festgelegt (Landesabteilung für deutsche und ladinische Berufsbildung, 2000). Für einige seltene sogenannte „Splitterberufe“ (z.B. HafnerIn, BüchsenmacherIn, GalvaniseurIn...) werden in Südtirol keine eigenen Berufsschulklassen geführt, sondern die ca. 10-wöchigen Lehrgänge können im Ausland besucht werden (Amt für Ausbildungs- und Berufsberatung, 2003, S. 152).

Das Landesgesetz 6/1997 zur Ordnung der Lehrlingsausbildung sieht auch eine Obergrenze der im Betrieb ausbildbaren Lehrlinge vor: Danach dürfen Betriebe für jede/n MitarbeiterIn mit abgeschlossener Berufs- oder Fachausbildung einen Lehrling einstellen. Zwei Lehrlinge hingegen dürfen eingestellt werden für MitarbeiterInnen, die in der Rolle der qualifizierten Handwerker eingetragen sind oder eine Meisterausbildung abgeschlossen haben.

Die Arbeitszeit der Lehrlinge entspricht in der Regel den von den Kollektivverträgen vorgesehenen Zeiten. Eine Verkürzung in begrenztem Umfang kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden unter der Voraussetzung, dass der Lehrling trotzdem innerhalb der vom Gewerkschaftsabkommen vorgesehenen maximalen Lehrzeit alle dem Ausbildungsrahmen entsprechenden Fertigkeiten und Kenntnisse zu lernen imstande ist. Die Verkürzung muss im Lehrvertrag vermerkt werden.

3.4.1 Pflichten der Lehrlinge

Die Pflichten von Lehrjungen und Lehrmädchen sind im Landesgesetz Nr. 6/1997 festgelegt. Danach muss der Lehrling

- die ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben gewissenhaft ausführen und sich in die betriebliche Ordnung einfügen,
- die Anweisungen des Arbeitgebers oder des Ausbilders gewissenhaft befolgen,
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse wahren und mit den ihm anvertrauten Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten sorgsam umgehen,
- bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung den Arbeitgeber unverzüglich verständigen,
- die Berufsschule mit Fleiß und regelmäßig besuchen und sich an die Schulordnung halten,
- dem Arbeitgeber die Zeugnisse sowie die Mitteilungen der Berufsschule regelmäßig vorlegen.

3.4.2 Pflichten der ArbeitgeberInnen

Nach dem Landesgesetz 6/1997 zur Ordnung der Lehrlingsausbildung ist der/die ArbeitgeberIn verpflichtet

- die Bestimmungen über den Jugendarbeitsschutz einzuhalten,
- dem Lehrling eine angemessene Ausbildung in allen Arbeitsvorgängen gemäß dem Ausbildungsrahmen zu gewährleisten, indem er ihn persönlich unterweist oder von Mitarbeitern unterweisen lässt, die die entsprechende Fachausbildung haben. Dem Lehrling dürfen nur Arbeiten zugeteilt werden, die mit der Ausbildung verbunden sind,
- den Lehrling für den Besuch der Berufsschule und die Ablegung der entsprechenden Prüfungen von der Arbeit freizustellen, zu sorgen, dass der Schulbesuch regelmäßig erfolgt und bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung des Lehrlings die Schuldirektion unverzüglich zu benachrichtigen,
- die Eltern oder die anderen erziehungsberechtigten Personen regelmäßig vom Lernerfolg des Lehrlings zu benachrichtigen,
- nach Abschluss der Lehre die vom Jugendlichen erlangte Berufsbezeichnung in das Arbeitsbuch einzutragen,
- innerhalb von dreißig Tagen nach Einstellung des Lehrlings dem Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung eine Abschrift des Lehrvertrages zu übermitteln,
- den Lehrling pünktlich und nach dem jeweils geltenden Kollektivvertrag zu entlohnen.

Im Landesgesetz Nr. 6/1997 zur Ordnung der Lehrlingsausbildung sind auch Vorschriften zur Einstellung von Lehrlingen bzw. den Erhalt der Ausbildungsbewilligung enthalten. Danach muss der/die ArbeitgeberIn bzw. der/die mit der Ausbildung Betraute die erforderlichen fachlichen und pädagogischen Qualifikationen aufweisen und es müssen geeignete technische und organisatorische Rahmenbedingungen im Betrieb gegeben sein. Die Bewilligung kann auch wieder entzogen werden, falls oben genannte Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt sind und/oder Unfähigkeit, grobe Nachlässigkeit oder Pflichtverletzung bei der Lehrlingsausbildung festgestellt werden.

3.4.3 Berufsschule

Die duale Ausbildung findet zu rund 4/5 der Zeit im Betrieb und zu 1/5 in der Berufsschule statt. Der Besuch der Berufsschule ist dabei für jeden Lehrling Pflicht, wobei es zwei verschiedene Organisationsformen des Berufsschulunterrichts je nach Lehrberuf gibt (Amt für Ausbildungs- und Berufsberatung, 2003, S. 147):

- Jahresklassen: Dort besucht der Lehrling die Berufsschule an einem Tag in der Woche über das ganze Schuljahr hinweg
- Lehrgangsklassen: In dieser Variante findet der Berufsschulbesuch einmal im Jahr in Form eines mindestens neun Wochen dauernden Blockunterrichts statt.

Zudem werden auch andere flexible Organisationsmodelle eingesetzt wie z.B. ein 11-wöchiger Schulbesuch im Bereich Karosseriebau, 9 einwöchige Blöcke in der KonditorInnenlehre oder 11 Wochen Schulbesuch in den weniger arbeitsintensiven Tagen Dienstag bis Donnerstag für FriseurInnen (Gufler, 2003c, S. 2). Der Lehrplan der Berufsschule besteht zu rund einem Drittel aus allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch, Italienisch, Mathematik und politische Bildung und zwei Drittel nimmt der fachspezifische Teil ein (Amt für Ausbildungs- und Berufsberatung, 2003, S. 153). Allerdings enthält der Berufsschulunterricht nicht allein theoretische, sondern zu etwa einem Drittel auch praktische Inhalte (Gufler, 2003c, S. 2).

Rund die Hälfte der ca. 600 an den deutschen und ladinischen Berufsschulen Südtirols unterrichtenden LehrerInnen sind FachlehrerInnen für die fachtheoretischen und fachpraktischen Fächer (Gufler, 2003c, S. 4). Diese haben als Qualifikation entweder einen Maturaabschluss oder den Meisterbrief, während die Lehrkräfte für die allgemeinbildenden Fächer in der Regel akademische Abschlüsse aufweisen. Alle BerufsschullehrerInnen müssen vor Aufnahme in den Dienst einen berufsbegleitenden pädagogisch-didaktischen Ausbildungslehrgang von ein- bzw. dreijähriger Dauer und einer Lehrbefähigungsprüfung absolvieren – auch die Fortbildung für LehrerInnen an der Berufsschule ist verpflichtend (Gufler, 2003c, S. 4).

3.5 Stellenwert der dualen Lehrlingsausbildung in Südtirol

Um die Relevanz der dualen Lehrlingsausbildung sowohl im Bildungssystem Südtirols als auch im Vergleich mit anderen Ländern feststellen zu können, sollen folgend einige quantitative Indikatoren zu Umfang und Stellenwert der Lehre vorgestellt und diskutiert werden. Prinzipiell lässt sich der quantitative Stellenwert der Lehre im Vergleich zu anderen Bildungszweigen durch verschiedene Indikatoren mit je spezifischen Eigenheiten erheben:

1) Es kann die sogenannte „ Übertrittsquote “ nach der Pflichtschule (in Südtirol der Mittelschule) in eine Lehre bzw. andere Ausbildungen erhoben werden. Berechnet wird diese meist als Quotient der LehranfängerInnen bzw. Ersteingeschriebenen anderer Ausbildungen abzüglich Repetenten und jenen SchülerInnen, die im Schuljahr zuvor die Mittelschulprüfung bestanden haben (Gulino, Pattis &

[...]


[1] Bedeutende Ansätze von Ries, Tiedemann, Vroom und Lange beschreibt Busshoff (1984, S. 31ff), die Modelle von Janis & Mann, Restle, Mitchell & Beach sowie Tversky finden sich zusammengefasst in Brown (1994, S. 425ff).

[2] Übersichten zu diesen Ansätzen finden sich bei Kahl (1981), Lange & Büschges (1975), Ries (1970) und Seifert (1977).

[3] Die jeweils offizielle Liste aller Lehrberufe findet sich im „Wegweiser“ (Amt für Ausbildungs- und Berufsberatung, 2003, S. 144).

Ende der Leseprobe aus 233 Seiten

Details

Titel
Berufswahl und Berufsverlauf Südtiroler LehrabsolventInnen
Hochschule
Universität Wien  (Institut für Psychologie)
Note
1,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
233
Katalognummer
V54450
ISBN (eBook)
9783638496575
ISBN (Buch)
9783638705240
Dateigröße
3143 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Diplomarbeit wurde 2005 mit der höchsten Forschungsprämie des Südtiroler Arbeitsförderungsinstituts (AFI-IPL) ausgezeichnet. Eine repräsentative, quantitativ-empirische Befragung von 1.356 FacharbeiterInnen 5 Jahre nach Lehrabschluss.
Schlagworte
Berufswahl, Berufsverlauf, Südtiroler, LehrabsolventInnen
Arbeit zitieren
MMag Matthias Beggiato (Autor:in), 2004, Berufswahl und Berufsverlauf Südtiroler LehrabsolventInnen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54450

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