Wirkung der Rechtsakte der EU auf Mitgliedsstaaten, Bürger und Unternehmen (Stand 2004)


Seminararbeit, 2004

20 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Grundlegende Definitionen
B.I. Die Europäische Union
B.I.1. Der Rat der Europäischen Union
B.I.2. Die Europäische Kommission
B.I.3. Das Europäische Parlament
B.I.4. Der Europäische Gerichtshof und der Europäische Rechnungshof
B.II. Rechtsakte
B.III. Primäres und Sekundäres Gemeinschaftsrecht

C. Quellen des Gemeinschaftsrecht
C.I. Das primäre Gemeinschaftsrecht
C.I.1. Bestandteile des Primärrechts
C.I.2. Allgemeine Rechtsgrundsätze und Gewohnheitsrecht
C.I.3. Unmittelbare Wirkung des primären Gemeinschaftsrecht
C.II. Das Sekundäre Gemeinschaftsrecht
C.II.1. Verordnung
C.II.2. Richtlinien
C.II.3. Entscheidungen
C.II.4. Stellungnahme und Empfehlung

D. Rechtsschutz vor dem EuGH
D.I. Funktion der Rechtsprechung
D.II. Wichtige Verfahren im Rahmen des Rechtsschutz

E. Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Einleitung

Die erst kürzlich erfolgte Osterweiterung, bei der zehn weitere Nationen der Europäischen Union (EU) beitraten und die Zahl der Mitgliedstaaten auf 25 anstieg, zeigt, dass ein geeintes Europa immer realer wird. Mit der Türkei, Rumänien und Bulgarien stehen auch schon drei weitere Anwärter in den „Startlöchern“, die Teil der EU werden möchten. Gerade im Zuge dieses Zusammenwachsen ist es wichtig, dass die Europäische Union dieselben Rechtsakte für die Mitgliedstaaten anwendet. Diese Arbeit soll die Quellen des Gemeinschaftsrechts, also das primäre und sekundäre Gemeinschaftsrecht, darstellen und die Wirkungen auf Mitgliedstaaten sowie natürliche und juristische Personen erklären.

In Kapitel B. werden die wichtigsten Organe der Europäischen Union genannt und deren Aufgaben aufgelistet. Folgend werden die Unterteilungen des Begriffes „Rechtsakt“ sowie das Gemeinschaftsrecht kurz erläutert.

Den Hauptteil dieser Arbeit stellt das Kapitel C. dar. Hier werden die beiden wichtigsten Quellen des Gemeinschaftsrechts beschrieben. Der erste Teil dieses Abschnitts beschäftigt sich mit den Bestandteilen des Primärrechts, den allgemeinen Rechtsgrundsätze und seiner unmittelbaren Wirkung. Im zweiten Teil wird auf die verschiedenen Ausformungen des Sekundärrechts eingegangen.

Im Rahmen des Kapitel D. wird erklärt, inwieweit Rechtsschutz vor dem Europäischen Gerichtshof gegeben ist. Hier werden besonders wichtige Verfahren näher betrachtet.

Abschließend werden im letzten Kapitel E. die wesentlichen Erkenntnisse dieser Arbeit zusammengefasst.

B. Grundlegende Definitionen

Dieses Kapitel soll als Einstieg in den Bereich Europarecht dienen. Der Aufbau und die wichtigsten Organe der Europäischen Union (EU) werden erläutert, sowie deren Aufgaben dargestellt. Weiterhin werden die Ausprägungen des Begriffes Rechtsakt sowie primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht definiert.

B.I. Die Europäische Union

Die Europäische Union wurde 1992 durch den Vertrag von Maastricht gegründet. Sie bildete fortan mit den Europäischen Gemeinschaften eine gemeinsame Einheit.[1] Die EU selbst ist nicht handlungsfähig und nimmt die weiterhin bestehenden Organe der Europäischen Gemeinschaften (EG) in Anspruch.[2]

Die EU setzt sich aus drei Säulen zusammen. Die erste Säule besteht aus der EG, welche aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) hervorging. Ergänzend ist die Wirtschafts- und Währungsunion zu nennen. Die zweite Säule besteht in der Kooperation der EU-Mitgliedsstaaten im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Diese zielt darauf ab den Weltfrieden zu wahren, die Sicherheit der EU plus deren Mitglieder zu gewährleisten und zu verbessern, die internationale Zusammenarbeit zu fördern, sowie Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte sicherzustellen. Die dritte Säule erfasst die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Hinblick auf Justiz und Polizei bei Strafsachen (PJZS).[3]

Die Organe der EU setzen sich aus:

Rat der Europäischen Union

Europäische Kommission

Europäisches Parlament (EP)

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Europäischer Rechnungshof

sowie den Nebenorgane bzw. ergänzende Einrichtungen:

Wirtschafts- und Sozialausschuss

Ausschuss der Regionen

Europäische Investitionsbank

Europäische Zentralbank (EZB) zusammen.[4]

B.I.1. Der Rat der Europäischen Union

Das bedeutsamste Organ der EU ist der Rat, welcher sich aus den Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. In diesem Gemeinschaftsorgan wird seitens jener Nationen versucht, nationale Interessen durchzusetzen, wobei die Ratsmitglieder jedoch von den Anordnungen ihrer Regierungen abhängig sind.[5] Die Hauptaufgabe des Rates ist es „…der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse zu geben und die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung festzulegen...“.[6] Einige weitere Aufgaben werden nun allgemein dargestellt. Der Rat ist das Hauptdurchsetzungsorgan für sekundäres Gemeinschaftsrecht um die Verträge der Gemeinschaft zu verwirklichen. Der Begriff des sekundären Gemeinschaftsrechts wird später in diesem Kapitel erläutert. Weiterhin sollen die unterschiedlichen Wirtschaftspolitiken der EU-Mitgliedstaaten koordiniert werden.[7]

[...]


[1] Rohde/Lorenzmeier, Europarecht, 28.

[2] Arndt, Europarecht, 2.

[3] Borchardt, Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union, 11 f.

[4] Schweitzer/Hummer, Europarecht, 44.

[5] Arndt, Europarecht, 36.

[6] Art. 202 II Nr. 2 EGV.

[7] Streinz, Europarecht, 93 f.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Wirkung der Rechtsakte der EU auf Mitgliedsstaaten, Bürger und Unternehmen (Stand 2004)
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre)
Veranstaltung
Unternehmen in Europa
Note
2,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
20
Katalognummer
V54322
ISBN (eBook)
9783638495585
ISBN (Buch)
9783638834933
Dateigröße
470 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Arbeit hat zwar einen rein juristischen Inhalt, wurde aber im Zuge des ABWL-Seminar im WS 04/05 am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre angefertigt.
Schlagworte
Wirkung, Rechtsakte, Mitgliedsstaaten, Bürger, Unternehmen, Europa
Arbeit zitieren
Alexander Schroeder (Autor:in), 2004, Wirkung der Rechtsakte der EU auf Mitgliedsstaaten, Bürger und Unternehmen (Stand 2004), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54322

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