Macht und Herrschaft nach Hannah Arendt und Michel Foucault

Ein Theorievergleich


Masterarbeit, 2020

56 Seiten, Note: 3,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das klassische Machtverständnis

3 Macht ohne Gewalt: Hannah Arendts Machtverständnis

4 Foucaults Theorie der Macht

5 Arendt vs. Foucault
5.1 Entstehungsräume von Macht: Macht als gemeinschaftliche Praxis
5.2 Macht als produktives Netz in der Gesellschaft
5.3 Repressive und produktive Formen von Macht und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft
5.4 Die Unterscheidung von Macht und Herrschaft
5.5 Macht und Politik: Formen von staatlicher Herrschaft und deren Auswirkung auf die Gesellschaft

6 Das Machtverständnis für die heutige Gesellschaft

7 Fazit

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Zu den klassischen Themen der Soziologie zählt die Frage, warum Menschen sich anderen Menschen unterordnen. Machtbeziehungen und wie diese zustande kommen, ist ein vielfach untersuchter Bereich der Soziologie. Die Definitionen des Machtbegriffs sind aus soziologischer Perspektive mannigfaltig. Macht tritt in verschiedenen Formen auf und befindet sich im ständigen Wandel (vgl. Anter, 2018: 11f.)

Die prominenteste Definition von Macht stammt von dem Soziologen Max Weber. Für Weber bedeutet Macht, jede Chance innerhalb einer sozialen Beziehung zu nutzen, um den eigenen Willen gegen den Widerstand durchzusetzen, egal auf was diese Chance beruht. Der Machtbegriff nach Weber ist soziologisch amorph, da nicht genau definiert wird, was unter dem Begriff Chance zu verstehen ist (vgl. Weber 1925: 28). Weber leitet diese Definitionen aus seinem Konzept der Handlungstheorie ab. Dies bedeutet, dass Macht sich aus der Handlung der Akteure ergibt und sich auch immer auf ein Handeln bezieht. Macht kann man nicht haben oder besitzen. Macht kann daher als ein Akt des sozialen Handelns gesehen werden (vgl. Anter 2018: 56ff.). Webers Sicht auf den Begriff Macht ist eher negativ. Macht wird hier über eine Person oder über Gruppen ausgeübt. Der wissenschaftliche Begriff hierfür ist „power over“ (vgl. Imbusch 2013: 11).

Die Politikwissenschaftlerin Hannah Arendt hat sich ebenfalls mit der Thematik Macht und Herrschaft auseinandergesetzt. Für Arendt ist Macht ein Phänomen, das erst durch menschliches Handeln entsteht und in diesem Handeln existiert. Dies deckt sich mit Webers Ansichten. Hannah Arendt sieht Macht als soziales Geschehen, das nur im Moment des Handelns existiert (vgl. Anter 2018: 95). In ihrem Werk „Macht und Gewalt“ kommt Arendt zu dem Schluss, dass Macht nicht ohne Kommunikation existieren kann und Macht niemals nur durch einen Einzelnen ausgeübt wird (vgl. ebd.: 102). Anders als Weber sieht Arendt in Gewalt keine Form von Macht. Gewaltausübung ist aus ihrer Sicht lediglich Machtlosigkeit (vgl. ebd.: 91ff.). Aus Arendts Sicht sind Macht und Gewalt Gegensätze (vgl. Arendt 1970: 57f.). Macht ist am größten, wenn sie ohne Gewalt auskommt. Arendt besetzt mit diesen Gedanken den Machtbegriff positiv (vgl. Anter 2018: 98). Für Arendt ist Macht ein Strukturelement der Gesellschaft. Mit Hilfe von Macht können Menschen gemeinschaftlich handeln und dadurch die Gesellschaft gestalten.

Eine ähnlich positive Sicht auf den Machtbegriff hat Michel Foucault. Er beschreibt und bewertet Macht auf unterschiedliche Art und Weise. Seine Sichtweise auf den Begriff Macht wandelt sich im Laufe der Zeit. In der Schrift „Wille zum Wissen“ versteht Foucault Macht als ein komplexes Kräfteverhältnis, das nicht eindeutig lokalisiert werden kann. Diese Sicht unterscheidet sich deutlich sowohl von dem klassischen Verständnis der Macht als auch in der Beschreibung des Phänomens Macht in seinen anderen Werken (vgl. Anter 2018: 105). In seinem Text „Subjekt und Macht“ stellt er fest, dass es keine Gesellschaft ohne Machtbeziehungen gibt und diese Machtbeziehungen im gesellschaftlichen Geflecht verwurzelt sind. Ebenfalls kommt er zu dem Schluss, dass Freiheit Voraussetzung für Macht ist und Macht nur in Handlungen existiert (vgl. Foucault 2005: 257-260). Foucault geht primär der Frage nach, wie Macht ausgeübt wird, und weniger, wie Macht zustande kommt. Foucault analysiert primär die Machtbeziehungen.

„Die Frage lautet nicht, wie Macht sich manifestiert, sondern wie sie ausgeübt wird, also was da geschieht, wenn jemand, wie man sagt, Macht über andere ausübt.“ (Foucault 2005: 251).

Arendt und Foucault grenzen sich von dem klassischen Machtverständnis ab, im dem sie Macht als „power to“, d. h. Macht als etwas Positives, betrachten, die der Gesellschaft die Fähigkeit gibt, zu handeln.

Die heutige Gesellschaft ist sehr komplex und vielschichtig und unterliegt einem ständigen, schnellen Wandel, gerade was die Entwicklungen von digitalen Technologien betrifft. Ebenso wir die Gesellschaft hat sich die Macht im Laufe der Geschichte wiederholt gewandelt und ist in verschiedenen Formen aufgetreten. Für die Analyse der heutigen Gesellschaft ist ein neues Verständnis von Macht notwendig. Ziel dieser Arbeit soll sein, ein neues soziologisches Machtverständnis für die aktuelle Gesellschaft zu definieren. Dieses soll mit Hilfe von Hannah Arendts und Michels Foucaults Verständnis des Begriffs Macht entwickelt werden.

Die Arbeit beginnt mit der Darstellung des klassischen Machtbegriffs. Darauf folgt Hannah Arendts Sicht auf den Machtbegriff und ihre Abgrenzung zwischen Macht und Gewalt. Ebenso wird dargestellt, welchen Zusammenhang Arendt zwischen Macht und Politik sieht. Anschließend wird Michel Foucaults Verständnis von Macht vorgestellt. Es wird darauf eingegangen, wie er Macht analysiert und welche verschiedenen Machttypen in seinem Konzept vorhanden sind. Anschließend werden die Theorieansätze von Arndt und Foucault miteinander vergleichen. Zuerst wird auf den Aspekt Macht als gemeinschaftliche Handlungspraxis eingegangen. An Beispielen wird aufgezeigt, welche Machteffekte in der Gesellschaft hierdurch ausgelöst werden. Anschließend wird aufgezeigt, wie Macht aus Sicht der beiden Theoretiker im Gesellschaftsleben verankert ist. Im nächsten Abschnitt werden repressive und produktive Machtformen vorgestellt und ihre Wirkung für die Gesellschaft aufgezeigt. Im Anschluss daran folgt eine Diskussion darüber, wie in beiden Theorieansätzen Macht von Herrschaft abgegrenzt wird und welche Herrschaftsformen sich daraus ableiten. Als letztes wird aufgezeigt, inwieweit Politik und Macht miteinander in Verbindung stehen und staatliche Herrschaft produzieren. Das anschließende Kapitel versucht mit Hilfe der Essenz aus dem Theorievergleich von Arendt und Foucault ein neues Verständnis von Macht für die heutige Gesellschaft zu formulieren, zu definieren und von dem klassischen Machtverständnis abzugrenzen. Das Fazit rundet die Arbeit ab.

2 Das klassische Machtverständnis

Macht ist ein unverzichtbarer Grundbegriff der Sozialwissenschaften. Nach Peter Imbusch wird dieser Begriff von jedermann genutzt, ohne eine genaue Vorstellung von dessen Bedeutung. Bei genauerer Betrachtung fällt auf, dass der Begriff Macht nicht nur unendlich vieldeutig ist, sondern auch ganz unterschiedlich bewertet und genutzt wird. Dies zeigt sich deutlich in der inhaltlichen Ausprägung des Machtverständnisses im Alltagsgebrauch sowie im Wissenschaftsverständnis. Im Alltag wird Macht in den meisten Fällen negativ ausgelegt; dies zeichnet sich an den Assoziationen wie „Machtmensch“, „Machthunger“ oder „Machtbesessenheit“ ab. Die Wissenschaft betrachtet den Machtbegriff weitaus differenzierter, auch wenn bis heute keine einheitliche Definition des Machtbegriffes vorliegt. Die Problematik liegt darin, dass Macht nicht gegenständlich oder sichtbar ist, sondern eine unsichtbare Eigenschaft sozialer Beziehungen ist. Macht unterliegt nicht Besitzverhältnissen, sie zeigt sich nur in Verbindung mit anderen Menschen, da es sich bei Macht um ein soziales Verhältnis handelt, das dynamisch auftritt und sich in wechselseitigen Beziehungen beständig verändert (vgl. Imbusch 2013: 9).

Nach Heinz Günther Vester ist Macht ein universelles soziales Phänomen. Immer wenn Menschen miteinander umgehen, ist Macht im Spiel. Dies betrifft alle zwischenmenschlichen Beziehungen. Vester bezeichnet die Strukturen der Gesellschaft auch als Machtstrukturen. Die Sozialwissenschaften habe laut Vester unzählige Konzepte und theoretische Perspektiven zu dem Phänomen Macht hervorgebracht (vgl. Vester 2009: 139). Macht ist einer der Grundbegriffe der Soziologie. Die bekannteste und allgemeingültigste Definition des Machtbegriffes in der Soziologie liefert der Soziologe Max Weber:

„Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.“ (Weber 1925: 28)

Die Definition Webers stammt aus seiner Theorie der verstehenden Soziologie. Macht ist soziales Handeln. Macht entsteht aus dem Handeln und bleibt an das Handeln gebunden. Aus Webers Definition von Macht lassen sich die Kategorien Chance, soziale Beziehung, eigener Wille und Widerstreben ableiten. Machtverhältnisse kommen nur zustande, wenn diese Kategorien erfüllt sind, wobei es nicht relevant ist, ob ein Widerstreben gegen die Machthandlung vorliegt. Der Unterworfene hat zwar die Wahl, ob er gegen die Machtausübung Widerstand ausübt, aber die Machtbeziehung hat Bestand, solange die Chance auf die Durchsetzung des eigenen Willens vorhanden ist. Macht ist bemüht, möglichst viel Zustimmung zu erhalten, ist aber nicht zwingend auf Legitimation angewiesen. Offen lässt Weber in seiner Begriffsbestimmung auch, mit welchen Mitteln der eigene Wille durchgesetzt werden kann. Für ihn ist der Machbegriff soziologisch amorph, da alle denkbaren Qualitäten eines Menschen sowie alle möglichen Konstellationen jemanden in die Lage versetzen können, seinen Willen durchzusetzen. Beispielsweise durch Einfluss, Muskelkraft oder Intelligenz. Ein wesentlicher Punkt in der vorliegenden Machtdefinition ist das Ungleichgewicht in der sozialen Handlung. Macht ist bei Weber immer asymmetrisch. Es entsteht in der Handlung keine Beziehung unter Gleichen, denn der eine ist mächtiger als der andere. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Weber unter Macht eine asymmetrische soziale Beziehung versteht, die an eine konkrete soziale Beziehung gebunden ist, ohne auf Zustimmung angewiesen zu sein (vgl. Anter 2018: 53ff.).

Laut Weber gibt es keine Macht ohne Herrschaft. Unter dem Begriff Herrschaft versteht Weber

„die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhaltes bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden.“ (Weber 1925: 28)

Charakteristisch ist in dieser Definition das Element Befehl-/Gehorsamsverhältnis. In der Machtdefinition Webers geht es lediglich um die Durchsetzung des eigenen Willens in einer sozialen Beziehung. Im Herrschaftsverhältnis wirkt die Befehls-/Gehorsamsstruktur weit über eine soziale Beziehung hinaus, sie kann sogar ganze politische Gemeinschaften erfassen. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass Macht an personelle Strukturen gebunden ist und Herrschaft im Gegensatz dazu transpersonelle Strukturen aufweist. Weber sieht in der Herrschaft eine besondere Form von Macht, die er als institutionalisierte, verfestigte Macht bezeichnet. Trotz der festgelegten Definitionen werden die Begriffe Macht und Herrschaft im alltäglichen Wortgebrauch häufig verwechselt oder synonym gebraucht (vgl. Anter 2018: 63ff.).

Webers Augenmerk liegt mehr auf der Analyse der Herrschaft und ihren unterschiedlichen Formen sowie auf den Legitimationsgrundlagen und Gehorsamstypen. Er hat drei Herrschaftsformen definiert, die zugleich Gehorsamstypen darstellen (vgl. ebd.: 67):

- die rational-legale Herrschaft: beruht auf dem Glauben an die Legalität der Ordnung
- die traditionale Herrschaft: beruht auf dem Glauben an Tradition
- die charismatische Herrschaft: beruht auf dem Glauben an Heiligkeit, Heldenkraft und der Person eines charismatischen Führers (vgl. Weber 1925: 124).

Weber hat mit dieser Einteilung der Herrschaftsformen in Idealtypen die bis heute gültige Grundlage der Sozialwissenschaften für die Klassifizierung politscher Herrschaftssysteme geschaffen (vgl. Anter 2018: 68).

Heinz Abels sieht in der Macht die Fähigkeit, Verhältnisse zu beeinflussen und andere Personen bestimmtes Verhalten aufzuzwingen oder zu verhindern. Macht durchzieht sich durch alles sozialen Strukturen. Mit Macht wird immer eine Form der Überlegenheit ausgedrückt. Diese kann physischer Natur sein beispielsweise durch körperliche Gewalt oder auf psychischen Besonderheiten beruhen in Form von Ausstrahlung oder Autorität (vgl. Abels 2019: 254). Aber warum nehmen die Menschen Macht hin? Wie generiert sich aus den Machtstrukturen soziale Ordnung? Antworten auf diese Fragen liefert der Soziologe Heinrich Popitz. Im Gegensatz zu Weber stellt Popitz Macht und ihre Erscheinungsformen in den Vordergrund seiner politischen Soziologie (vgl. Anter 2018: 76). Popitz definiert Macht wie folgt:

„“Macht“ in einem allgemeinen anthropologischen Sinn meint etwas, was der Mensch vermag: das Vermögen, sich gegen fremde Kräfte durchzusetzen.“ (Popitz 2009: 22)

Für Popitz ist Macht ein Teil der menschlichen Natur, die auch das gesellschaftliche Zusammenleben prägt. Gesellschaftliche Ordnung kann nur durch Macht entstehen und aufrechterhalten werden (vgl. Anter 2018: 78). Popitz betrachtet Macht als Element der Vergesellschaftung. Macht ist omnipräsent und dringt in alle sozialen Beziehungen ein, sie ist überall vorhanden. Macht ist nicht an bestimmte Beziehungsmodelle gebunden, sondern ist in jeder Beziehungsart vertreten und mischt sich überall ein. Wird Macht angewendet, ist sie eine Form von Freiheitsbegrenzung, die rechtfertigungsbedürftig ist. Jede Machtausübung ist ein Eingriff in die Selbstbestimmung des Menschen. Macht ist dadurch aber nicht pauschal zu verteufeln. Macht ist machbar. Dies bedeutet, dass Machtordnungen veränderbar sind. Schlussendlich ist Macht für Popitz immer in Frage zu stellen (vgl. Popitz 2009: 15ff.). Zusammenfassend lassen sich daraus drei Prämissen ableiten: Zum Ersten die Machbarkeit der Macht. Dies bedeutet, dass Macht von Menschen geschaffen ist. Die zweite Prämisse ist die Omnipräsens der Macht. Wie bereits aufgeführt, ist Macht allgegenwärtig in allen Ebenen der Gesellschaft vorhanden. Zum Schluss nennt Popitz die Prämisse der Konfrontation von Macht und Freiheit. Machtanwendungen sind Freiheitsbegrenzungen, die rechtfertigungswürdig sind (vgl. ebd.: 17).

Mit Hilfe der drei Prämissen unterscheidet Popitz vier Grundformen von Macht:

- Aktionsmacht: Verletzungskraft des Menschen, schließt körperliche, ökonomische und soziale Verletzbarkeit ein, ist situationsabhängig; typische Machtform ist die psychische Gewalt (vgl. ebd.: 24).
- Instrumentelle Macht: Basiert auf Geben und Nehmen können und der glaubhaften Anwendung von Strafe und Belohnung (vgl. ebd.: 26).
- Autoritative Macht: Autorität verinnerlichte Kontrolle, steuert nicht nur äußeres Verhalten, sondern auch innere Einstellungen; Verhalten und Einstellung werden angepasst (vgl. ebd.: 28).
- Datensetzende Macht: Der Mensch setzt sich gegen die Natur durch und ändert ihr Nutzen zu seinen Gunsten; Macht wird über Natur und Mensch ausgeübt; objektvermittelnde Macht (vgl. ebd.: 29).

Die vier Idealtypen der Macht können jeweils für sich oder in verschiedenen Kombinationen auftreten. Sie sind in der ein oder anderen Form in allen menschlichen Beziehungen vorhanden und werden im Laufe des Prozesses der Zivilisation nicht verschwinden, sich aber im Laufe der Zeit verfeinern (vgl. Anter 2018: 83).

Popitz hat sich auch mit den Prozessen der Machtbildung beschäftigt und dies an drei Beispielen veranschaulicht.

- Die überlegende Organisationsfähigkeit der Privilegierten (Beispiel Passagierschief) Hier kommt es zur Machtbildung, weil die Privilegierten den anderen in ihrer Organisationsfähigkeit überlegen sind und weil sie diese Überlegenheit reproduzieren, indem sie die Rechtmäßigkeit ihres Handelns sich immer wieder gegenseitig versichern (vgl. Abel 2019: 255).
- Die produktive Überlegenheit von Solidaritätskernen (Beispiel Gefangenenlager): Die Machtbildung ist durch das Aufbauen eines Solidaritätskerns zustande gekommen, der die anderen in Abhängigkeit gebracht hat. Das Machtzentrum hat die anderen mit Hilfe einer Staffelung differenziert und kotrolliert (vgl. ebd.: 255).
- Die Reproduktion der Macht im System der Umverteilung (Resozialisierung von Jugendlichen): Machtbildung erfolgt hier durch die planvolle Umverteilung von Macht. Popitz stellt die Machtordnung in diesem Beispiel als System dar, das sich immer wieder neu reproduziert. Dies geschieht über die Androhung bzw. Ausübung physischer Gewalt. Der Machterhalt ist gegeben, da die Unterdrückten die Ordnungsstruktur anerkennen und diese damit legimitieren (vgl. ebd.: 256).

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Machtbildung dann entsteht, wenn ein Privileg definiert und wahrgenommen wird. Dabei ist das Privileg immer ein knappes Gut und die Durchsetzung des Privilegs geht immer zu Lasten anderer. Macht erhält Struktur, indem die Mächtigen zwischen sich und anderen differenzieren. Stabilität erhält Macht durch die abgestufte Teilhabe der anderen (vgl. ebd.: 256).

Max Webers und Heinrich Popitz’s Verständnis des Phänomens Macht bilden das klassische Verständnis dieses Grundbegriffs der Soziologie ab. Beide Soziologen beschreiben, wie Macht über andere Personen ausgeübt werden kann und wie diese Mechanismen funktionieren. Der wissenschaftliche Begriff hierfür ist „power over“, dieser legt Macht eher als etwas Negatives aus. Im Gegensatz dazu gibt es Machttheorien, die den sogenannten „power to“-Ansatz zugeordnet werden können. Hier wird Macht eher positiv betrachtet, die der Gesellschaft die Fähigkeit zum Handeln gibt (vgl. Imbusch 2013: 11). Die klassischen Ansichten auf den soziologischen Begriff Macht sind ausführlich dargestellt. Um das Ziel dieser Arbeit, ein neues soziologisches Machtverständnis für die heutige Gesellschaft zu definieren, umzusetzen, benötigt es Machttheorien, die Macht als etwas Positives auffassen und die eine handlungsfähige Gesellschaft abbilden. Die heutige Gesellschaft ist im stetigen Wandel. Starre Machtverständnisse, wie sie die klassischen Machtheorien aufweisen, passen nicht mehr. Das Phänomen Macht durchläuft im Verlauf der Moderne einen großen Wandel. Macht wird nicht mehr nur als repressive Macht verstanden, die unterdrückt, hemmt oder diszipliniert. Macht wird in der Moderne eher als produktive Form verstanden. Hanna Arendts und Michel Foucaults Theorien spiegeln dieses wider und bilden dadurch eine bessere Grundlage, um ein neues soziologisches Machtverständnis für die heutige Gesellschaft zu definieren.

3 Macht ohne Gewalt: Hannah Arendts Machtverständnis

Hannah Arendt ist eine der bedeutendsten politischen Theoretikerinnen der Moderne, die sich mit Machttheorien befasst hat (vgl. Anter 2018: 91). In ihrem Werk „Macht und Gewalt“ unterscheidet Arendt die Begriffe Macht und Gewalt und entwickelt aus dieser Analyse einen handlungsorientierten Machtbegriff. Arendt will die domminierende Sichtweise, dass politische Macht durch Gewalt zustande kommt, widerlegen und stattdessen aufzeigen, dass Macht nur durch Abgrenzung zur Gewalt vorhanden ist. Der Focus von Arents Machttheorie liegt auf dem Bereich des Handelns (vgl. Heuer, Heiter & Rosenmüller 2011: 114).

Um die Begrifflichkeit des Handelns zu verdeutlichen, erfolgt hier ein kurzer Exkurs zur Handlungstheorie von Hannah Arendt:

Mit dem Begriff Handeln hat sich Hannah Arendt im Werk „Vita activa“ auseinandergesetzt und drei Grundformen des Tätigseins benannt: das Arbeiten, das Herstellen und das Handeln. Arbeiten sind für sie alle Prozesse, die zyklisch wiederkehren und dazu dienen, den biologischen Lebensprozess zu erhalten. Dazu zählt kochen, Ackerbau oder auch putzen. Grundbedingung und Ziel sind hier identisch: das Leben. Arbeiten hinterlässt nichts, was nicht sofort wieder verbraucht werden kann. Das Kochen von Lebensmittel ist Arbeit im Sinne von Arendt; das daraus resultierende Produkt wird verzehrt. Im Gegensatz dazu steht das Herstellen. Zuerst wird die Idee einer Vorstellung von der Herstellung geboren, die dann realisiert wird und sich in einem materiell greifbaren Produkt zeigt. Zum Beispiel in einem Tisch, Auto oder Geschirr. Die produzierten Dinge haben Bestand, im Gegensatz zu den schnell konsumierten Produkten von Arbeit. Grundvoraussetzung für das Herstellen von Dingen ist, dass die Produkte den Zweck erfüllen, den Menschen dabei zu unterstützen, sich der Natur zu widersetzen, um sich in der Welt heimatlich zu fühlen. Von Arbeiten und Herstellen grenzt Arendt das Handeln ab. Handeln findet ohne materielle Dinge nur zwischen Menschen statt. Die Grundbedingung für das Handeln ist die Pluralität, denn durch das Handeln entstehen Beziehungen zwischen den Menschen. Pluralität bedeutet in diesem Fall, dass Handeln nur in Gegenwart anderer Subjekte möglich ist. Entscheidend ist hier, dass jede handelnde Person Bestandteil des öffentlichen Erscheinungsraums ist. Durch das Handeln und Sprechen im öffentlichen Erscheinungsraum zeigt die Person, wer sie ist. Als zweite Voraussetzung für Handeln nennt Arendt noch die Natalität. Hier bezieht sie sich auf das politische Handeln unter Berücksichtigung der zeitlichen Dimension. Damit sind geschichtlich bedingte Traditionen gemeint, die über das Ausüben der Handlung an die nächsten Generationen weitergegeben werden (vgl. Voswinkel 2014: 43ff.).

Arendt ist eine der wenigen Wissenschaftlerinnen, die Gewalt als eigenständiges Phänomen betrachten und Gewalt und Macht voneinander abgrenzen. Traditionell wurde bis dato die Auffassung vertreten, dass Macht und Gewalt ein und dasselbe sind beziehungsweise, dass Gewalt die „eklatanteste Manifestation von Macht“ ist (vgl. Arendt 1970: 36). Arendt bezieht sich auf Weber, für den der Staat Gewalt nutzt, um Herrschaftsverhältnisse zu legitimieren. Weber sieht in dem Monopol der physischen Gewalt ein spezifisches Merkmal für den Staat. Macht und Gewalt sind über die Herrschaft eng miteinander verflochten. Macht wird in diesem Zusammenhang als Chance verstanden, den eigenen Willen auch gegen Widerstände durchzusetzen. Im Sinne von Clausewitz ist Gewalt ein Kriegsakt, um den Gegner zur Erfüllung des eigenen Willens zu zwingen (vgl. ebd.: 37). Arendt bringt all diese Bestimmungen auf den Punkt und schlussfolgert:

„Wenn das Wesen der Macht in der Wirksamkeit des Befehls besteht, dann gibt es in der Tat keine größere Macht, als die, welche aus den Gewährläufen kommt […].“ (Arendt 1970: 38)

Macht und Gewalt werden hier gleichgesetzt und dadurch prinzipiell zu ein und demselben. Arendt gibt noch zu bedenken, dass nicht mehr unterschieden werden kann, woher der Befehl kommt: von der Staatsgewalt in Form der Polizei oder von einem bewaffneten Verbrecher (vgl. ebd.: 38). Arendt bemängelt die Fachsprache der politischen Wissenschaft, die die Begriffe Macht, Stärke, Kraft, Autorität und Gewalt nicht unterscheidet und als unterschiedliche Phänomene betrachtet. Der synonyme Gebrauch dieser Begriffe begünstigt die Unfähigkeit, die Wirklichkeit zu sehen und zu erfassen. All diese Definitionen bezeichnen die Mittel der Menschen, um zu herrschen; sie haben die gleiche Funktion und werden synonym gebraucht. Arendt plädiert dafür, das Politische aus dem Herrschaftsbereich zu eliminieren, um die ursprüngliche Vielfalt der Begriffe wieder hervorzubringen (vgl. ebd.: 44f.).

Arendts Verständnis von Macht beruht auf dem Machtverständnis der griechischen Antike. Für sie ist das Wesen der Macht nicht auf dem Verhältnis von Befehl und Gehorchen begründet, sondern auf der Macht des Volkes, in Form von aktiver Unterstützung durch die Bürger bei der Umsetzung von Anordnungen. Je mehr Menschen hinter den Institutionen stehen und diese in ihren Entscheidungen unterstützen, desto mächtiger sind sie. Macht wird nur von Gruppen ausgeübt, niemals von einzelnen Personen. Die einzelne Person ist mächtig, weil sie von einer Gruppe Menschen ermächtigt wurde: beispielsweise Politiker. Arndt bezeichnet dies als das Wesen der Macht. Über Macht verfügt nie eine einzelne Person. Darin besteht auch der Unterschied zwischen Macht und Gewalt. Macht ist immer von Zahlen abhängig, Gewalt ist hingegen bis zu einem gewissen Grad unabhängig von Zahlen, da sie sich auf Werkzeuge verlässt. Arendt definiert den Extremfall von Macht als „Alle gegen Einen“. Im Gegensatz dazu ist Gewalt „Einer gegen Alle“. Gewalt im Sinne Arendts ist nur mit Hilfsmitteln, d.h. mit Werkzeugen möglich, niemals ohne. Damit widerlegt sie die Auffassung, dass eine Gruppe unbewaffneter Extremisten mit Hilfe von Krawall oder Geschrei den Abbruch einer Veranstaltung erzwingen kann. Der Abbruch wird erzwungen, weil die Mehrheit sich weigert, von ihrer Macht Gebrauch zu machen und die Störer zu überwältigen (vgl. ebd.: 42).

Hannah Arendt definiert Macht wie folgt:

„Macht entspricht der menschlichen Fähigkeit, nicht nur zu handeln oder etwas zu tun, sondern sich mit anderen zusammenzuschließen und im Einvernehmen mit ihnen zu handeln. Über Macht verfügt niemals ein Einzelner; sie ist im Besitz einer Gruppe und bleibt nur solange existent als die Gruppe zusammenhält“. (Arendt 1970: 45)

Macht basiert auf Gleichheit. Sie ist der Herrschaft, Mensch über Mensch, entgegenzusetzen. Die Legitimation von Macht hat ihren Ursprung in der Gründung der Gruppe, nicht in ihren Zielen und Zwecken. Macht wird eingesetzt, um Ziele zu erreichen, die vorhandenen Machtstrukturen gehen den Zielen aber voraus (vgl. Heuer, Heiter & Rosenmüller 2011: 115).

Nach Arendt entsteht Macht nicht durch Unterdrückung, sondern durch Zustimmung. Macht ist ein Effekt des gemeinschaftlichen Handelns; je größer die Zustimmung ist, desto größer ist auch die Macht (vgl. Meyer 2016: 21).

Macht im Sinne von Arendt ist weder statisch noch kann man sie besitzen oder konservieren. Das Phänomen Macht entsteht erst durch menschliches Handeln und existiert nur im Moment der Handlung. Macht ist soziales Geschehen, das in einem offenen Raum entsteht und unabhängig von materiellen Formen ist. Die einzige Vorbedingung, die notwendig ist, um Macht zu erzeugen, ist das menschliche Zusammensein. Das was man im Zusammenhalt von Personengruppen als Organisation bezeichnet, ist nichts anderes als Macht im Sinne von Arendt. Diese Macht hat Bestand, solange sich diese Gruppe nicht zerstreut. Auf Macht verzichten Personen, indem sie sich von der Gruppe isolieren; sie wählen durch den Verzicht die Ohnmacht (vgl. Arendt 1960/2019: 252 ff.; Anter 2018: 94f.). Macht existiert nur, solange eine Gruppe zusammenhält, zugleich ist die Gruppe nur vorhanden, weil sie Macht hat. Arndt beschreibt mit ihrem Machtverständnis die Ermöglichungsbedingungen, damit Menschen zusammenkommen und gemeinsam handeln (vgl. Meyer 2016: 24).

Ebenso wie das Handeln unterliegt die Macht keinen Schranken. Sie ist nicht an materielle-physische Begrenzungen, den menschlichen Leib oder seine Notdurft gebunden. Macht wird lediglich durch die gleichzeitige Existenz anderer Machtgruppen begrenzt, die außerhalb des eigenen Machtbereichs stehen und selbst Macht ausüben. Die Pluralität ist einerseits Voraussetzung für Macht, andererseits begrenzt sie diese. Daraus lässt sich schließen, dass Machtteilung keine Machtminderung zur Folge hat, sondern ein lebendiges Verhältnis von ausgleichenden Mächten hervorruft (vgl. Arendt 1960/2019: 252 ff.; Anter 2018: 94f.).

Das unterscheidet auch Macht von Stärke. Stärke im Sinne von Arendt ist eine individuelle Eigenschaft, die eine einzelne Person oder ein Ding besitzt. Sie ist unteilbar. Stärke lässt sich messen und besitzt immer die gleiche Qualität, hält der Macht der Vielen aber nicht stand (vgl. Arendt 1970: 45). Synonym für Stärke wird häufig der Begriff Kraft im deutschen Sprachgebrauch verwendet. Hannah Arendt regt an, den Begriff Kraft nur im Zusammenhang mit Naturereignissen zu verwenden (vgl. ebd.: 46).

Des Weiteren gilt es, Autorität von Macht zu unterscheiden. Das Phänomen Autorität kann einerseits die Eigenschaft einer einzelnen Person sein, zum Beispiel die elterliche Autorität. Andererseits kann Autorität an ein Amt gebunden sein, wie beispielsweise das Amt des Kanzlers oder Priesters. Autorität kennzeichnet sich durch die Anerkennung seitens derer aus, von denen Gehorsam verlangt wird, ohne Zwang oder Überredung. Zur Erhaltung und Sicherung von Autorität ist Respekt vor der Person oder dem Amt notwendig. Autorität wird verloren, wenn dem Amt oder der Person Verachtung entgegengebracht wird. Das sicherste Mittel, um Autorität in Frage zu stellen, ist das Lachen (vgl. ebd.: 46f.).

Nach Max Weber ist der Machtbegriff soziologisch amorph, da die Möglichkeiten der Machtausübung mannigfaltig sind. Neben Überzeugungskraft, Drohung oder Bestechung ist auch Gewalt eine Form der Machtausübung in diesem Sinne. Gewalt wird in diesem Verständnis als eine elementare Form von Macht verstanden. Diese Ansicht findet sich beispielsweise auch bei dem Soziologen Heinrich Popitz. Er definiert Gewalt in seiner Machtheorie als Verletzungsmacht. Hannah Arendt widerspricht dieser Denkweise. Sie sieht in der Gewaltausübung die dokumentierte Machtlosigkeit (vgl. Anter 2018: 97).

Nach Arendts Verständnis ist Gewalt das Gegenteil von Macht. Gewalt ist lediglich in der Lage, Macht zu zerstören, kann diese aber nicht ersetzen (vgl. Arendt 1960/2019: 255). Arendt drückt dies wie folgt aus:

„Macht und Gewalt sind Gegensätze: wo die eine absolut herrscht, ist die andere nicht vorhanden. Gewalt tritt auf den Plan, wo Macht in Gefahr ist.“ (Arendt 1970: 57)

Für Arendt ist Macht am größten, wenn sie ohne Gewalt auskommt. Je mehr Möglichkeiten zur Machtdurchsetzung vorhanden sind, desto größer ist für Arendt der Spielraum für Machtausübungen. Diese Auffassung von Macht zeigt deutlich, dass Arendt den Machtbegriff positiv besetzt (vgl. Anter 2018: 98).

Gewalt hat für Arendt immer einen instrumentalen Charakter und steht dem Begriff Stärke am nächsten. Gewalt benötigt stets einen Zweck, um sich zu rechtfertigen. Gewalt benötigt auch immer Gewaltmittel. Diese eingesetzten Gewaltmittel dienen dazu, die menschliche Stärke so lange zu steigern, bis die natürlichen Kräfte ersetzt sind. Mit der Auffassung, dass Gewalt immer an den Einsatz von Werkzeugen gebunden ist, schließt Arendt den großen Bereich der symbolischen Gewalt aus (vgl. Arendt 1970: 47 f.; Meyer 2016: 27). Aus staatlicher Sicht wird Gewalt immer als letzter Schutz der Machtstrukturen verstanden. Dies erweckt den Anschein, dass Gewalt eine Vorbedingung für Macht ist. Arendt widerlegt diese Auffassung mit dem Beispiel der Revolution. Revolutionen gelingen nicht wegen des hohen Gewaltpotentials, das an den Tag gelegt wird, sondern aufgrund des Zerfalls der Staatsmacht. Arendt vertritt die Auffassung, dass auch die größte Macht von Gewalt vernichtet werden kann. Der Preis hierfür ist allerdings der Verlust der eigenen Macht. Selbst totale Herrschaft ist auf eine Machtbasis angewiesen, ohne diese ist keine Herrschaft möglich. In diesem Zusammenhang formulier Arendt, dass Befehle zwar aus Gewehrläufen kommen, aber niemals Macht (vgl. Heuer, Heiter & Rosenmüller 2011: 115).

Die Machtzerstörung durch Gewalt lässt sich auf zwei Ebenen beobachten: Zum einen zerstört Gewalt individuelle Handlungsmöglichkeiten. Jede gewalttätige Interaktion zielt auf die Schwächung individueller Handlungsfähigkeiten ab, im Extremfall führt diese auch zum Tode. Die zweite Ebene betrifft die kollektiven Handlungsmöglichkeiten. Gewalt erzeugt in diesem Zusammenhang eine Ohnmacht, sowohl bei den Opfern als auch bei den Tätern. Denn wer Gewalt anwendet, ist selbst ohnmächtig, also machtlos. Gemeinsame Macht ist auf Handlungsfähigkeit angewiesen. Wenn diese durch Gewalt zerstört wird, ist sowohl die Macht an sich als auch die individuelle Handlungsfähigkeit vernichtet. Mit der Zerstörung der individuellen Handlungsfähigkeit fällt auch die Bedingung für gemeinschaftliches Handeln weg und damit die Möglichkeit für politische Macht (vgl. Meyer 2016: 29).

Meyer fasst Arendts Gewaltverständnis als Ausdruck von zwingender, instrumenteller Verfügung über Menschen auf. Gewalt kompensiert die fehlende freiwillige Unterstützung, indem Menschen zu Handlungen gezwungen werden. Dieser Zwang ist nach Arendt immer ein Indikator für fehlende Macht (ebd.: 25). Arndt fasst es präzise zusammen: „Nackte Gewalt tritt auf, wo Macht verloren ist.“ (Arndt 1970: 55)

Arendt betrachtet Gewalt als ein menschliches Phänomen, das aus Empörung über Ungerechtigkeit hervorgeht oder kurzfristig Missstände anprangern will. Zorn, Empörung und Gewalttätigkeit sind für Arendt menschliche Regungen. Gewalttätigkeit wird erst dann eine Gefahr, wenn diese als kollektive Gewalt auftritt (vgl. Arendt 1970: 63ff.).

Für Arendt gibt es weder quantitative noch qualitative Übergänge zwischen Macht und Gewalt. Auch lassen sich Macht und Gewalt nicht voneinander ableiten (vgl. Arendt 1970: 58). Allerdings treten Macht und Gewalt in der Regel in Kombination auf, selten ist ein Phänomen allein anzutreffen (vgl. ebd.: 47f.).

Arendts absolut positive Auffassung von Macht wird noch einmal deutlich, wenn ihre Beschreibung von dem Verhältnis zwischen Macht und Politik betrachtet wird. Macht ist für sie die notwendige Voraussetzung für Politik (vgl. Anter 2018: 99). In „Vita activa“ drückt Arendt es sehr deutlich aus:

„Was einen politischen Körper zusammenhält, ist sein jeweiliges Machtpotential, und woran politische Gemeinschaften zugrunde gehen, ist Machtverlust und schließlich Ohnmacht.“ (Arendt 1960/2019: 252)

Arendt vertritt die Auffassung, dass nur Macht politische Gemeinschaften zusammenhält, die vom Volk getragen werden. Ohne diese Machtstrukturen existiert die Politik nicht. Arendt definiert alle politischen Institutionen als Manifestationen und Materialisationen von Machtstrukturen, die wegfallen, sobald das Volk diese nicht mehr stützt. Die erforderlichen Machtressourcen müssen ständig bereitgestellt werden, damit Politik nicht implodiert (vgl. Anter 2018: 99). Arendt vertritt die folgende These in diesem Zusammenhang:

„Macht ist, was den öffentlichen Raum, den potenziellen Erscheinungsraum zwischen Handelnden und Sprechenden überhaupt ins Dasein ruft und am Dasein hält.“ (Arendt 1960/2019: 194)

Das Dasein, sowohl im öffentlichen Bereich als auch in der Gesellschaft, ist für Arendt die entscheidende Funktion der Macht, damit die Möglichkeit von Politik entstehen kann. Dies Ansicht spiegelt sich auch im allgemeinen Sprachgebrauch wider. Um politisch etwas bewirken zu können, wird Macht benötigt. Verlorene Wahlen werden als Machtverlust deklariert; gewinnt die Opposition hingegen eine Wahl, heißt es, sie kommt an die Macht. Politik ist ohne Macht nicht denkbar (vgl. Anter 2018: 100f.).

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Arendts Machtbegriff strikt handlungstheoretisch angelehnt ist. Sie klammert strukturelle und systematische Machtverhältnisse aus. Macht wird aus der Perspektive handelnder Individuen betrachtet. Machtverhältnisse finden nur zwischen handlungsfähigen Menschen als gemeinsame Praxis statt. Individuelles Handlungsvermögen wird in Arendts Machttheorie nicht berücksichtigt. Macht wird nur erzeugt, wenn alle Beteiligten sich aktiv einbringen. Die Handlung des Einzelnen, die dazu beiträgt, beruht auf der Ermächtigung der anderen in der Gruppe. Individuelle Handlungsmacht im Sinne von Arendt ist immer eine interaktive Ermächtigung durch andere. Für politische Macht bedeutet dies, dass immer das Volk die Machtquelle ist. Voraussetzung hierfür ist das Offensein für Handlungen anderer, um gemeinsam etwas bewirken zu können. Interessen und Ziele werden gemeinsam in der Gruppe gebildet. Nur gemeinsam als Gruppe können durch die Ermächtigung für machtvolles Handeln Änderungen ermöglich werden. Arendt deklariert dies als Ermächtigungs- bzw. Ermöglichungsmacht (vgl. Meyer 2018: 30ff.). Macht ist immer als die Möglichkeit des gemeinsamen Handelns zu verstehen, im Gegensatz zur Gewalt, die nur ein Instrument zur Durchsetzung von strategischen Zielen ist (vgl. Wischke & Zenkert 2019: 1). Gewalt in Sinne von Arendt ist nur die instrumentale Verstärkung der ursprünglichen menschlichen Kräfte. Die einerseits eine zerstörende Wirkung auf Macht haben kann, anderseits aber auch in der Lage ist, bedrohte Macht zu schützen (vgl. Zenkert 2019: 12).

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Ende der Leseprobe aus 56 Seiten

Details

Titel
Macht und Herrschaft nach Hannah Arendt und Michel Foucault
Untertitel
Ein Theorievergleich
Hochschule
FernUniversität Hagen  (Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften)
Veranstaltung
Allgemeine Soziologie uns Soziologische Theorie
Note
3,0
Autor
Jahr
2020
Seiten
56
Katalognummer
V542551
ISBN (eBook)
9783346168252
ISBN (Buch)
9783346168269
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
zu große Fragestellung, gelungene Nachzeichnung der Machttheorie Arndts, Foucault zu ungenau, zu sehr an Sekundärliteratur angelehnt, qualitativ ansprechende Substanz, schlüssige und saubere Struktur
Schlagworte
Arendt, Foucault, Macht, Herrschaft
Arbeit zitieren
Bachelor of Arts Petra Drewitz (Autor:in), 2020, Macht und Herrschaft nach Hannah Arendt und Michel Foucault, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/542551

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Titel: Macht und Herrschaft nach Hannah Arendt und Michel Foucault



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