Was ist geblieben vom "Volksheim" Schweden?


Diplomarbeit, 2005

56 Seiten, Note: 1,85


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung
1.1. Der Begriff Wohlfahrt in Schweden

2. Schweden Gesellschaft und Staat

3.Schwedens Weg in die Industrialisierung
3.1. Schweden ab der Industrialisierung
3.2. Gewerkschaften in Schweden
3.3. Erste Schritte in Richtung Wohlfahrtsstaat

4. Ab 1932, Schweden unter sozialdemokratischer Regierung
4.1. Das Hauptabkommen von Saltsjöbaden

5. Schweden nach dem zweiten Weltkrieg
5.1. Das Rehn-Meidner-Modell
5.2. Schwedens Wirtschaftskrise
5.3. Die Lindbeck-Komission

6. Einzelne Merkmale des Wohlfahrtsstaat
6.1. Rentenversicherung
6.2. Arbeitslosenversicherung
6.3. Krankenversicherung und Gesundheitswesen
6.4. Leistungen für Kinder und Familien und das Bildungswesen
6.5. Sozialhilfe
6.6. Steuern

7. Fazit

1. Einleitung

Innerhalb meines Studiums lernte ich viele Details des deutschen Sozialstaates kennen und in diese Zeit fiel auch die Einführung der Hartz-Module und die damit verbundenen Kürzungen der Leistungen. Zum Teil wurde in den Seminaren auch über die Geschehnisse im europäischen Ausland und den USA gesprochen, doch dann ging es meist um Einzelheiten. Auch in der öffentlichen Diskussion, wird Deutschland mit anderen Staaten verglichen, werden die skandinavischen Staaten immer wieder als positives Vorbild genannt. Zur Zeit aktuell wenn es um Familienpolitik geht, Stichwort Elterngeld usw.. Im allgemeinen sei die Absicherung der Bürger in Skandinavien viel besser und gerechter.

Im Herbst 2004 belegte ich einen Schwedisch- Sprachkurs und auch an dieser Gruppe sind die Hartz-Reformen nicht unbemerkt vorbeigezogen, immer wieder kamen in den Pausen Gespräche über die bevorstehenden Veränderungen auf. Zu unserer Verwunderung empfand der Schwedischlehrer, der erst vor kurzem nach Deutschland gekommen war, die Diskussion um dieses Thema als viel zu emotional. Er meinte eine solche Veränderung sei nötig um das Land wieder nach vorne zu bringen und im übrigen sei das Hartz-IV Paket gar nicht so streng, in Deutschland ginge es Arbeitslosen noch vergleichsweise gut. Er erzählte von den großen Kürzungen und Umstrukturierungen des schwedischen Wohlfahrtsstaates. Das weckte mein Interesse an dem Thema und ich begann im Internet und in Bibliotheken zu recherchieren. Ich wollte erfahren wie der Sozialstaat in Schweden entstand und welche Veränderungen es tatsächlich gab. Welche Probleme hatten die Regierung zu den angesprochenen Veränderungen im Sozialstaat „gezwungen“. Und zu guter letzt stellte ich mir immer wieder die Frage, inwiefern Schwedens Situation auf Deutschland übertragbar ist und ob wir aus Schwedens Erfahrungen lernen können.

1.1. Der Begriff Wohlfahrt in Schweden

In der schwedischen Sprache hat der Begriff „Wohlfahrt“ eine positive Bedeutung. Schwedische Wörterbücher nennen „unter den Synonyma für „Wohlfahrt“ nur positive Begriffe: „Wohlergehen“ (välgång), „Beste“ (bästa), „Wohl“ (väl), „Glück“ (lycka), „Erfolg“ (framgång)[1]. Von daher ist es auch zu verstehen, wenn in Schweden dem Begriff Wohlfahrt eher Sympathie entgegengebracht wird.

In der deutschen Sprache ist das nicht immer nachvollziehbar, denn im deutschsprachigen Raum wird der Begriff etwas anders betrachtet. Mit dem Begriff der Wohlfahrt wird häufig ein alles umfassender, aber eben auch bevormundender Staat gesehen. Dieser Versorgungsstaat nimmt für sich die volle Gestaltungsfreiheit sozialer Sicherheit in Anspruch, während in sozialen Rechtsstaaten der Versuch begangen wird Sicherheit und Freiheit gleichberechtigt zu verbinden. Mit dieser Sicht bedroht der oben beschriebene Versorgungsstaat die persönliche Freiheit, sie wird der staatlichen Wohlfahrt nachgeordnet. In der schwedischen Verfassung ist festgelegt, daß die persönliche, wirtschaftliche und kulturelle Wohlfahrt des Einzelnen das grundlegende Ziel der öffentlichen Wirksamkeit sein soll.[2]Was von der schwedischen Bevölkerung auch scheinbar widerstandslos umgesetzt wird. Auch scheint die schwedische Bevölkerung damit einverstanden zu sein, daß der Staat alle sozialen Aufgaben als seine eigenen ansieht und eine Privatisierung dieser Bereiche nicht für nötig hält. Wieso in zwei geographisch doch so nahen Ländern, eine so unterschiedliche Interpretation des selben Begriffs und damit verbunden auch eine voneinander abweichende gesellschaftliche Realität entstehen konnte, zeigt die Geschichte.

2. Schweden Gesellschaft und Staat

Schweden unterscheidet sich von den meisten Ländern durch seine hohe „ethnische und kulturelle Homogenität[3]. Da sich Schweden geographisch in einer Randlage befindet und keine eigenen Kolonien hatte, spielen Minderheiten und Einwanderungen historisch kaum eine Rolle.

Die hier ansässigen germanischen Stämme hatten Traditionen der Hilfe- und Unterstützungsgebote auf nachbarschaftlicher und verwandtschaftlicher Grundlage. Die mit der Christianisierung (11. & 12. Jahrhundert) verbreitete Armenhilfe formte die bestehenden Traditionen hier nur um.

Einer der bekanntesten und bedeutendsten Könige Schwedens war Gustav Wasa, er regierte von 1523 bis zu seinem Tode 1560. Sein Handeln hat zum Teil bis heute Bedeutung, so war es sein Verdienst, daß er im 16. Jahrhundert die ehemals selbständigen Provinzen Schwedens zu einem einzigen Staat, mit einer gemeinsamen Regierung und Verwaltung, vereinigte. Unter seiner Herrschaft wurde Schweden ein zentralistisch regierter Staat mit einer starken Monarchie. Im seinem Bemühen um die Konzentration der Macht, sah er auch in der Reformationsbewegung eine Möglichkeit seine Macht auszuweiten und die der Kirche einzuschränken. Er zwang den Erzbischof von Stockholm zur Flucht und verdrängte die katholische Kirche, wurde evangelisch und rief die evangelische Kirche zur Staatskirche aus.

Wasas Verdrängung der Kirche hatte zur Folge, daß die kirchlich-christliche Caritas auf den Staat überging. Im Vergleich zu den südlicheren Ländern Europas, fiel in Schweden die Kirche institutionell in die politische und soziale Bedeutungslosigkeit und damit verbunden auch die kirchliche Wohltätigkeit.

Die „Verstaatlichung“ der kirchlichen Subsidiarität, zum Beispiel in der Übernahme der >Heiliggeist-Krankenhäuser<, hatte eine Verschlechterung der „Leistungen“ zur Folge, es ist aber über die Jahrhunderte nie in Zweifel gezogen worden, daß der Staat eine soziale Verpflichtung hat; die Politik der Aufklärung, dann vor allem die des aufgeklärten Absolutismus, die des Konstitutionalismus Ende des 18., Anfang des 19. Jahrhunderts hat das staatliche Vorrecht in sozialen Dingen eher noch verstärkt.[4]

Noch heute gehören der evangelisch-lutherischen Staatskirche nominell neun Zehntel der Bevölkerung an. Der innenpolitische Einfluß ist aber geringer als in Ländern mit konfessionellen Auseinandersetzungen.

Nach Gustav Wasas Willen sollte der Staat neben der Verantwortung für die medizinische Versorgung auch das Ausbildungssystem und Teile der Armenversorgung übernehmen. „Der Staat übernahm also die Verantwortung für das äußere Wohl seiner Bürger; d.h. er übernahm die praktischen sozialen Aufgaben, während die evangelische Staatskirche nur noch für das innere Wohl des Menschen zu sorgen hatte.“[5]

Ein weiterer historischer Faktor für Schweden ist die beträchtliche Stellung eines freien Bauerntums, das es schon seit 1668 gab. Lange Zeit war Schweden ausschließlich durch Agrarwirtschaft geprägt, sie war sehr leistungsfähig und es hatte sich eine politische Gesinnung eingestellt, die ökonomischen Initiativen seitens der Regierung nicht entgegenstand.

Eine Feudalherrschaft im Sinne der Erbuntertänigkeit hat es in Schweden nie gegeben. Die in anderen Ländern Europas oft übliche gutsherrliche Gerichtsbarkeit wurde durch ein staatliches Gerichtswesen ersetzt. Die Bauern galten auch schon vorher als eigener Stand neben dem Adel, dem Klerus und den Städten. Sie waren im bis auf 1435 zurückgehenden Reichstag vertreten, dem alleine das Recht zustand Steuern zu bewilligen. 1866 wurde der ständische Reichstag in einen durch Zensuswahl begründeten Reichstag abgelöst. Da zu dieser Zeit noch mehr als 70% der Bevölkerung von der Landwirtschaft abhängig waren, entstand eine starke bäuerliche Partei.

Durch königliche Initiativen wurde die Produktivität der Landwirtschaft seit Ende des 18. Jahrhunderts immer weiter erhöht. Im 19. Jahrhundert war der Getreideexport bereits ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Schweden.

Zwischen 1846 und 1864 wurden Gewerbefreiheit, Handelbarkeit des Bodens und die Wahlfreiheit des Wohnsitzes stufenweise eingeführt.

Neben der agrarischen Wirtschaft verfügte Schweden über traditionelles Eisen- und Holzgewerbe.

Großen Stellenwert hat auch die frühe Etablierung einer professionellen Staatsverwaltung, sie lag lange in den Händen des Adels. Da die Söhne des Adels sich schon früh mit einem Universitätsstudium auf ihre künftigen Aufgaben vorbereiteten, kann man Schweden mit „Frankreich als Pionier des kontinentaleuropäischen Typus eines Verfassungs- und Verwaltungsstaates[6]charakterisieren.

Bereits ab dem Ende des 18. Jahrhunderts gab es für schwedische Beamte eine geregelte Altersversorgung, die zum nie erreichten Maßstab der allgemeinen Alterssicherungssysteme avancierte.

Schweden hat seit 1809 eine in vier Akten abgefaßte, schriftliche Verfassung. Sie legte die exekutive Macht in die Hände des Königs und des Kronrats, dessen Mitglieder den Status von durch den Reichstag abberufbare Ministern erhielten. Es schlossen sich Entwicklungen in Richtung eines Kabinetts an. Erst die Verfassungsreformen zwischen 1968 und 1980 wiesen dem König ausschließlich repräsentative Aufgaben zu, überdies wurden Grundrechte in die Verfassung aufgenommen.

In Schweden gab es seit 1866 ein Zweikammersystem, die erste Kammer vertrat regionale Interessen und die zweite trat als Volksvertretung auf. Dieser Umstand führte bis zu den 1930er Jahren zu einem überproportionalen Einfluß der Konservativen und der ländlichen Interessen auf regionaler Ebene. Die Sozialdemokraten gewannen eine sichere Mehrheit auf der lokalen Ebene, also in der ersten Kammer, die maßgeblich zur Dominanz der sozialdemokratischen Politik zwischen 1932 und 1970 führte. Die erste Kammer wurde 1970 abgeschafft, dies hatte politisch weitreichende Folgen, denn nun ist die Chance auf einen Politikwechsel durch die herrschende Parteienkonkurrenz höher.

In Schweden spielen Spannungen zwischen Staat und Gesellschaft kaum eine Rolle. Es fehlen Verfassungskonflikte die eine staatliche Allzuständigkeit in Frage stellen.

Die wesentlichen politischen Entwicklungen ereigneten sich vor dem relativ späten Einsetzen der Industrialisierung. Beim Abschluß der Wirtschaftsliberalisierung und der Umstellung des Reichstags von einem ständischen zu einem auf Zensuswahlrecht beruhenden Parlament, in den 1860er Jahren, war Schweden noch ein Agrarstaat.

Die Industrialisierung setzte ab 1870 langsam ein, bekam aber erst ab 1890 einen Schub. Das begrenzte Zensuswahlrecht von 1866 wurde 1909 durch ein erweitertes Wahlrecht der Männer für die zweite Kammer ersetzt. Bis 1921 wurde das allgemeine Wahlrecht auf beide Geschlechter und beide Kammern erweitert. Im Parlament gilt das Prinzip der stimmenproportionalen Vertretung, das einem parlamentarischen Mehrparteiensystem den Vorrang gibt.

Das schwedische Parteiensystem wird seit mehr als 80 Jahren von der sozialdemokratischen Partei (SAP) dominiert. Bereits 1889 wurde die SAP gegründet. Mit der Erweiterung des Wahlrechts der Männer 1909, gewannen die Sozialdemokraten zügig an Einfluß und stellten 1920 mit Hjalmar Branting erstmals den Ministerpräsidenten.[7]

Auch jetzt ist die SAP unter Göran Persson an der Regierung. Neben der SAP existiert links davon die Linkspartei (VP). Im bürgerlichen Lager sind die Liberale Volkspartei (FP), die Zentrumspartei (CP) und die Moderate Sammlungspartei (M) zu finden. Ferner gibt es auch ökologische und christliche Parteien. Das schwedische Parteiensystem ist von einer starken Blockbildung entlang der Links-Rechts-Achse geprägt. Auf der einen Seite findet sich der „sozialistische Block“ mit der SAP und der VP und auf der anderen Seite steht der „bürgerliche Block“ mit der FP, CP und M. Aufgrund der weltanschaulichen Übereinstimmung koordinieren die Parteien, die dem jeweiligen Block angehören, ihre Arbeit häufig.

Die Kontrolle der Regierung geschieht durch eine ministerielle Verantwortung gegenüber dem Parlament. Die exekutive Tätigkeit der Verwaltung erfolgt durch 80 Reichsämter. Angehörige des öffentlichen Dienstes in verantwortlicher Stellung können, wenn sie durch ihr Handeln jemanden Schaden zufügen, straf- und haftungsrechtlich vom Betroffenen belangt werden. Die Verwaltung ist von der Politik weitgehend unabhängig, was den Kern des schwedischen Staates darstellt.

Eine weitere Besonderheit des schwedischen Staates, die auf das Jahr 1809 zurückgeht, ist der „Ombudsmann“. (Anm. d. Verf.: Der zwischenzeitlich von vielen Staaten kopiert wird und somit einer von Schwedens Exportschlagern ist.) Er hat die Aufgabe Streitigkeiten über die Festlegung der Grenzen zwischen Öffentlichem und Privatem zu regeln, Beschwerden entgegenzunehmen, Beamte zu beraten und Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen zu ahnden. „Überraschend ist die doch recht niedrige Zahl der Beschwerdefälle; gegenwärtig werden jährlich etwa 3500 Eingaben registriert, in 15 Prozent der Fälle werden Maßnahmen eingeleitet.[8]

Die kommunale Selbstverwaltung hat in Schweden eine lange Tradition. Als erste Gesetzgebung auf diesem Gebiet gelten die Gemeindeordnungen von 1862, welche zwischen bürgerlichen und kirchlichen Aufgaben unterschieden. Die Kirchengemeinden erhielten die Zuständigkeit für die kirchlichen Aufgaben und die bürgerlichen Aufgaben gingen an die Städte und Landgemeinden. Auf regionaler Ebene wurde ebenfalls ein neues Selbstverwaltungsorgan eingerichtet, der Provinziallandtag, dessen Territorium normalerweise mit der Provinz, der regionalen Einheit der staatlichen Verwaltung übereinstimmt. Am 1. Januar 2000 erfolgte die Trennung von Schwedischer Kirche und Staat, damit verloren die Kirchengemeinden ihren kommunalen Status.

Gegenwärtig gibt es zwei Organe der kommunalen Selbstverwaltung in Schweden, einerseits die Gemeinde (schwedisch: kommun) als lokale Einheit, andererseits der Provinziallandtag (schwedisch: landsting) als regionale Einheit. Die Anzahl der Gemeinden beträgt 289 und es gibt 18 Provinziallandtage, zwei Regionen und eine sogenannte provinziallandtagsfreie Zone: Gotland (eine Insel in der Ostsee). Das 1992 in Kraft getretene Kommunalgesetz legt die Rahmen für Gemeinden, Provinziallandtage und Regionen fest. Die 289 Gemeinden haben Selbstverwaltungsrechte in Bereichen des Bildungs-, Gesundheits-, und Sozialwesens.

3. Schwedens Weg in die Industrialisierung

Schon im 18. Jahrhundert setzte in Schweden ein starkes Bevölkerungswachstum ein, das auch das folgende Jahrhundert prägen sollte. Infolge der späten Industrialisierung entstand in Schweden ein erheblicher Bevölkerungsdruck, der durch eine Auswanderungswelle[9]zum Teil gelindert wurde. Der größte Teil der Auswanderer war in benachteiligten Agrarregionen wie Småland, Bohuslän oder Värmland beheimatet und suchten ihre neue Zukunft, beispielsweise in den US-Bundesstaaten Minnesota und Wisconsin. Ein Grund für die Auswanderungswelle kann in der Umstellung von der Gemeinwirtschaft auf Einzelhöfe zu suchen sein, die mit einer Auflösung der Dorfgemeinschaften einher ging. Einige Landbewohner versuchten erst ihr Glück in den schwedischen Städten, bevor sie den Schritt in den fernen Westen wagten. Viele Schweden gingen auch direkt an Bord der Schiffe mit Ziel Amerika. Ermutigt wurde eine große Zahl durch das 1862 erlassene „United States Homestead Act“, einem Gesetz, das Einwanderern fast kostenlos Land zur Verfügung stellte, wenn sie nach Amerika kämen.

Durch harte Arbeit und Sparsamkeit und dank der Chancen in der Neuen Welt brachten es viele Schweden in Amerika zu Reichtum. Sie schickten großartige Berichte und Geld in die alte Heimat. Dies mobilisierte Daheimgebliebene sich ebenfalls auf den Weg zu machen. Es entstand buchstäblich ein Auswanderungsgewerbe: Reedereien beschäftigen Agenten zur Anwerbung neuer Siedler, um so ihre Schiffe mit Passagieren zu füllen. Es wurde ein System vorfinanzierter Tickets entwickelt, das den Nachzug von Verwandten ermöglichen sollte, leider ging nicht immer alles mit rechten Dingen zu.

Die Auswanderer begannen ein neues Leben in einem fremden Land, unterdessen setzte in Schweden die Industrialisierung ein und mit der Zeit zeichnete sich ein ernsthaftes Problem ab. Zu viele junge und fähige Schweden gingen fort. Um die Gründe für das Handeln der eigenen Bürger zu verstehen, gab die Regierung den Auftrag ein Gutachten zu erstellen, das Licht ins Dunkel bringen sollte. Als hauptsächliche Motivation das Heimatland zu verlassen wurden Ursachen wie Unzufriedenheit mit den Verhältnissen, Armut und Unterdrückung genannt.

Anfang des 20. Jahrhunderts forderte der Reichstag die Schweden auf, im eigenen Land zu bleiben und warb bei den Auswanderern um Rückkehr. Insgesamt ein Fünftel aller Auswanderer kamen dem Wunsch der Regierung nach und sie kehrten in die Heimat zurück. Ein Großteil investierte ihr jüngst erworbenes Vermögen in die strukturschwachen Gebiete Schwedens. Manche kamen direkt nach dem sie ihren Lebenstraum im Land der unbeschränkten Möglichkeiten verwirklicht hatten, in manchen Familien kehrten erst die Enkel oder Urenkel zurück.

Die Erfahrungen die Schwedens Regierung im Zusammenhang mit der Auswanderungswelle gemacht hatte und die Ergebnisse des 1908 erstellten Berichts, der die Ursachen verdeutliche, spielten eine gravierende Rolle bei den demokratischen Reformen des 20. Jahrhunderts.

3.1. Schweden ab der Industrialisierung

Noch zu Beginn der späten Industrialisierung gehörte Schweden zu den ärmsten Ländern Europas. Die Industrialisierung begann in Schweden mit dem Hütten- und Bergwerkswesen und der Holzindustrie. Ab 1870 entstand ein ausgedehntes Eisenbahnnetz, im selben Zeitraum wurde die schwedische Handelsflotte aufgebaut, die der schwedischen Volkswirtschaft internationale Verflechtungen ermöglichte.

Starke Veränderungen setzten ab 1890 ein, als die Konsumgüterindustrie aufblühte und eine deutliche Abwanderung aus der Landwirtschaft in die Industrie einsetzte. Erst jetzt wurde die Selbstversorgerwirtschaft von einer wachsenden Marktabhängigkeit der Unterschicht abgelöst. Die, im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, spät einsetzende Industrialisierung, erlaubte eine schnelle Expansion auf technisch hohem Niveau und gleichzeitig eine Abfederung der sonst üblichen Übergangsschwierigkeiten.

Auf Basis eigener Rohstoffe (Holz, Erze), welche zunächst Exportgüter darstellten, entwickelte sich eine verarbeitende Industrie, die sich zunehmend in Richtung großbetrieblicher Produktionsweise entwickelte.

Im Unterschied zu anderen skandinavischen Ländern dominiert in Schweden seit dem zweiten Weltkrieg die Großindustrie, die sich zum größten Teil im Eigentum einer kleinen Zahl begüterter Familien befindet.

Eine Verstädterung kam in der Zeit der Industrialisierung nicht so sehr auf, da die verschiedenen Industriezweige, je nach geographischen Voraussetzungen, in unterschiedlichen Landstrichen aufblühten. Das neue Arbeitsmilieu der industrialisierenden Gesellschaft war von verheerenden Lebensbedingungen geprägt. Die Industriearbeiter lebten beengt und elend, es herrschten miserable hygienische Verhältnisse. Es waren zumeist besitzlose Landarbeiter die in die Industrie drängten.

Neben den vorherrschenden Lebensbedingungen, zu denen noch die Auflösung der Mehr-Generationen-Familie und der zunehmende Alkoholmißbrauch kamen, wanderten in einem Zeitraum von 50 Jahren ein Viertel der Bevölkerung aus (siehe oben).

Bestandteile des Fundaments des aufkeimenden Wohlfahrtsstaats in Schweden war zum einem die in Europa aufkommende „soziale Frage“[10]und die sozialpolitischen Diskussionen in Deutschland. Bismarcks Reformen „fanden in Schweden ein starkes Echo, zumal der damalige König Oskar II. sich stark am gegen Frankreich siegreichen Deutschen Reich orientierte. Bereits 1884 brachte der parteilose, >linksliberale< Adolf Hedin im Reichstag den Antrag auf Errichtung einer Kommission zur Vorbereitung einer Unfall- und Altersversicherung für Industriearbeiter ein. Der Antrag wurde mit einer qualifizierenden Bedingung ziemlich einmütig angenommen, daß sich nämlich die Versicherung nicht nur auf die Industriearbeiter, sondern auch auf „mit ihnen vergleichbare Personen“ beziehen solle. Den Hintergrund dieses vom Führer der Bauernfraktion eingebrachten Zusatzes bildete das schon aus der Finanzierung der Armenfürsorge bekannte Bedenken, daß die Bauern die steuerliche Hauptlast eines solchen Sicherungssystems würden tragen müssen. Deshalb wollten die Bauern sich und ihre Landarbeiter, aber auch das ländliche Handwerk mit eingeschlossen wissen.[11]

Ein weiterer Grund für den Ausbau des Sozialversicherungswesens zum Ende des 19. Jahrhunderts führt auf verschiedene sich gegenseitig bedingende Faktoren zurück. Die ansteigende Rationalität des Geldes läßt soziale Bindungen unwichtig werden, statt gegenseitiger Hilfe, entsteht ein Versicherungssystem in dem jeder für sich selbst sorgen muß; die Industrialisierung fordert die Reproduktion der Arbeitskraft und die erstarkende Arbeiterbewegung, die selbst Versicherungssysteme auf Basis der Selbsthilfe schafft, fordert eine sozialere Arbeitswelt.[12]

3.2. Gewerkschaften in Schweden

Es kam schnell zur Solidarisierung unter den Industriearbeitern. Durch ein Überangebot von Arbeitern in den Städten, mußten sie ihre Arbeitskraft zum Teil zu niedrigen Löhnen anbieten. „Unterbietungswettbewerb und soziales Dumping kamen auf. Die Arbeiter protestierten, aber die spontanen und schlecht organisierten Streiks waren selten erfolgreich.[13]

Seit 1864 stand dem freiwilligem Zusammenschluß von Arbeitern kein rechtliches Hindernis mehr entgegen.[14]Schnell und gründlich wurden die Arbeiter gewerkschaftlich und parteipolitisch organisiert. 1898 schlossen sich zahlreiche Einzelgewerkschaften zu einem Gewerkschaftsverbund zusammen, dem LO (schwedisch: Landesorgansationen). Als Reaktion zu diesem Zusammenschluß der Arbeiter, schlossen sich 1902 auch die Arbeitgeber zu einem zentralen Verband zusammen, dem SAF (schwedisch: Svenska Arbetsgivareföreningen).

Zunächst waren die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sehr gespannt, das sorgte für einen Zulauf bei den Gewerkschaften, so daß der gewerkschaftliche Organisationsgrad in der Industrie von einem Viertel (1902) auf zwei Drittel anstieg (1909). Über einen längeren Zeitraum war die gewerkschaftliche Offensive erfolglos. Durch ihr gewerkschaftliches Verhandlungsmonopol und Mindestlohn-Tarifverträge gelang es dann den Unterbietungswettbewerb und das soziale Dumping einzuschränken.

Die Politik der Tarifpartner war von offenen Konflikten geprägt, auf Streiks folgten Aussperrungen, und auf die Aussperrungen folgten wieder Streiks. Die Arbeitgeber weigerten sich lange Zeit die Gewerkschaften überhaupt als Verhandlungspartner zu akzeptieren.

Mit dem Dezemberkompromiß im Jahr 1906 wurde der Streit generell beigelegt. Der Kompromiß beinhaltete, das die Arbeitgeber, repräsentiert in der SAF, die Organisation und gewerkschaftlichen Tarifverträge der Arbeiter anerkannte, der Gewerkschaftsverband LO mußte seinerseits anerkennen, daß die Arbeitgeber das uneingeschränkte, freie Recht hatten Arbeitnehmer einzustellen und zu entlassen, die Arbeitsbedingungen zu bestimmen, sowie die Arbeit leiten und verteilen zu können.[15]

Aus einer schwerwiegenden Kraftprobe zwischen SAF und LO, SAF versuchte LO einzuschüchtern, ging die Arbeitgebervertretung SAF als Sieger aus diesem langwierigen Konflikt hervor. In der Folge halbierte sich die Mitgliederzahl der LO, was zu großen finanziellen Verlusten der Streikkassen führte. LO tauchte für einige Zeit unter, um wieder zu Kräften zu kommen. Somit konnte SAF ohne Gegner agieren. Erst 1915 hatte LO sich so erholt, daß wieder offene Konflikte ausgetragen wurden. Die Auswirkungen dieser offenen Konflikte, die jedem gegenseitigem Respekt entbehrten, trug die Gesellschaft, sie behinderten das Wirtschaftswachstum und die gesellschaftliche Entwicklung.[16]

3.3. Erste Schritte in Richtung Wohlfahrtsstaat

Das sozialpolitische Engagement des Staates war eine Reaktion auf die stark veränderten gesellschaftlichen und ökonomischen Veränderungen, die sich im Zuge der Industrialisierung auch in Schweden vollzogen hatten. Ein erstes Arbeitsschutzgesetz trat 1889 in Kraft, 1891 wurden erste gesetzliche Regelungen getroffen für die staatliche Unterstützung von zahlreichen und eher kleinen Krankenkassen. Es waren freiwillige Kassen, eine Pflichtmitgliedschaft gab es zu dieser Zeit noch nicht. Nebenbei legte der Staat zudem fest, daß eine Person nur in einer Krankenkasse Mitglied sein durfte.[17]1901 kamen Regelungen für eine Unfallversicherung hinzu, die Arbeitsunfälle auf Basis einer Pauschalleistung versicherte. Dieses System wurde 1916 durch die Etablierung der Einkommenssicherung abgelöst, „das den verletzten ArbeiterInnen zwei Drittel ihres Einkommens als finanzielle Unterstützung zugestand[18]

Lange Zeit war das Steuersystem auf Zöllen und Verbrauchssteuern aufgebaut, die 1910 durchgeführte Steuerreform führte eine jährliche Einkommens- und Vermögenssteuer ein. Diese Steuereinnahmen ermöglichten es dem Staat, Geld sozialpolitisch umzuverteilen.

[...]


[1]siehe: Der Wohlfahrtsstaat Schweden, S. 26

[2]vgl. dazu: Freie Wohlfahrtspflege in Europa aus betriebswirtschaftlicher Sicht II, S. 180-181

[3]siehe: Varianten des Wohlfahrtsstaats, S. 163 ff.

[4]siehe: Der Wohlfahrtsstaat Schweden, S. 89

[5]siehe: Frei Wohlfahrtspflege in Europa aus betriebswirtschaftlicher Sicht II, S. 188

[6]siehe: Varianten des Wohlfahrtsstaates, S. 165

[7]vgl. dazu: Varianten des Wohlfahrtsstaats, S. 174

[8]siehe: Der Wohlfahrtsstaat Schweden, S. 311

[9]vgl. dazu: Polyglott APA Guide Schweden, S. 46

[10]siehe Anhang: Erläuterung Nr. 1

[11]siehe: Varianten des Wohlfahrtsstaats, S. 181

[12]vgl. dazu: Der Wohlfahrtsstaat Schweden, S. 89-90

[13]siehe: Schweden im Wandel – Entwicklungen, Probleme, Perspektiven, S. 26

[14]vgl. dazu: Varianten des Wohlfahrtsstaats, S. 173

[15]vgl. dazu: Schweden im Wandel – Entwicklung, Probleme, Perspektiven, S. 26

[16]vgl. dazu: Schweden im Wandel – Entwicklung, Probleme, Perspektiven, S.27

[17]vgl. dazu: Sozialstaat in Europa, S.172

[18]siehe: Sozialstaat in Europa, S.173

Ende der Leseprobe aus 56 Seiten

Details

Titel
Was ist geblieben vom "Volksheim" Schweden?
Hochschule
Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie Hamburg  (Evangelische Fachhochschule für Sozialpädagogik der Diakonenanstalt des Rauhen Hauses Hamburg)
Note
1,85
Autor
Jahr
2005
Seiten
56
Katalognummer
V54225
ISBN (eBook)
9783638494779
ISBN (Buch)
9783638708999
Dateigröße
670 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Volksheim, Schweden
Arbeit zitieren
Wiebke Teichert (Autor:in), 2005, Was ist geblieben vom "Volksheim" Schweden?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54225

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