Ost-West-Vergleich: Vereinbarkeit von Mutterschaft und Beruf im Zeitraum 1945-1989


Hausarbeit, 2002

19 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung
1.1 Leitbild der ostdeutschen Frau in der Nachkriegszeit und in den fünfziger Jahren
1.2 Leitbild der westdeutschen Frau in der Nachkriegszeit und in den fünfziger Jahren
2.1 Rechte und soziale Anerkennung der DDR-Mütter in den sechziger und siebziger Jahren
2.2 Das Bild der BRD-Mutter in den sechziger und siebziger Jahren
3.1 Arbeit und Haushalt der Mütter in den achtziger Jahren der DDR
3.2 Westdeutsche Mütter in den achtziger Jahren

II. Persönliche Schlussfolgerungen

III. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

“Wenn Mutti früh zur Arbeit geht”1 heißt es in einem bekannten Kinderlied der damaligen DDR. In dieser Hausarbeit soll die Vereinbarung von weiblicher Berufstätigkeit und Kindererziehung behandelt werden. Dabei soll der Schwerpunkt auf die unterschiedlichen Realisierungschancen der Vereinbarkeit von Berufs- und Hausfrauenrolle in der DDR und der Bundesrepublik Deutschland liegen. Bezogen wird sich auf die Jahre 1945-1989, weil die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg Veränderungen für das Bild der Frau im Berufleben mit sich brachte und bis 1989 eine andere Entwicklung in der DDR im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland stattfand. Allerdings werden im Mittelpunkt die Nachkriegsjahre bis hin zu den siebziger Jahren stehen, weil in dieser Zeit die Grundlagen für die Entwicklung der Vereinbarkeit von Beruf und Mutterschaft gelegt wurden.

Es soll auch der Aspekt beleuchtet werden, wie staatliche Maßnahmen Einfluss auf das Verständnis der Hausfrauenrolle genommen haben und was den Trend zum Leitbild der Hausfrau (Bundesrepublik Deutschland) oder zur vollberufstätigen Frau (DDR) beeinflusste beziehungsweise maßgeblich bestimmte.

Zur Vorgehensweise ist zu bemerken, dass die Gegebenheiten in der DDR gezeigt werden sollen. Die Bedingungen für die Frauen in der BRD werden als Vergleich herangezogen, um den Einfluss von Staat, Ideologien und Leitbildern in den entsprechenden Zeitspannen aufzeigen zu können. Der Augenmerk liegt hauptsächlich auf den beruflichen, staatlichen und gesellschaftlichen Aspekten. Die Geschlechterrolle wird vernachlässigt, was die Rolle des (Ehe-)Mannes und die Karrierechancen des (männlichen) Arbeitskollegen angeht, um nicht den Rahmen der Hausarbeit zu sprengen.

1.1 Leitbild der ostdeutschen Frau in der Nachkriegszeit und in den fünfziger Jahren

Für das Frauenleitbild der DDR in den fünfziger Jahren waren die Berufstätigkeit und die Mutterschaft dominierend. Eine Ursache für die Erwerbstätigkeit war der Arbeitskräftemangel, der durch die Abwanderung der Bevölkerung in die Bundesrepublik Deutschland hervorgerufen wurde. Ein weiterer Grund hierfür waren die Kriegs- und Nachkriegsjahre, die durch den Männermangel eine geschlechtsspezifische Trennung der althergebrachten Arbeitsteilung aufgehoben hatten (vgl. Dölling 1993, S. 28). Der zuvor begründete Arbeitskräftemangel, aber auch die ideologischen Vorstellungen des Sozialismusses (speziell des Marxismus-Leninismusses2 ), führten zur einer von den Staatsmännern propagierten “Vereinbarkeit von Berufstätigkeit, Ehe und Mutterschaft” (Meyer/Schulze 1995, S. 250). Gemäß den DDR-Politikern sah das konkret so aus, dass die Frauen sowohl vollerwerbstätig, beruflich weitergebildet und zugleich Mütter von vier und mehr Kindern sein sollten (vgl. Meyer/Schulze 1995, S. 250). Die Berufstätigkeit war nach sozialistischer Auffassung ein Indiz für die Gleichberechtigung der Frau, da durch die Erwerbstätigkeit eine finanzielle Unabhängigkeit (vom Mann) sowie die persönliche und gesellschaftliche Entwicklung (durch Ausübung der Berufstätigkeit und Kontakte in der Arbeitswelt) möglich waren (vgl. Schuldt 1991, S. 79).

Zur Realisierung der Doppelrolle der Frau als Mutter und Berufstätige gab es bezüglich der Arbeitszeiten von berufstätigen Müttern Unterschiede zur restlichen arbeitenden Bevölkerung. Als “Anerkennung der Berufstätigkeit von Frauen durch die sozialistische Gesellschaft” (Schuldt 1991, S. 9) wurde in den ersten Nachkriegsjahren der Hausarbeitstag3 eingeführt, der bis zum Ende der DDR beibehalten wurde. Der Hausarbeitstag sollte die Eingliederung in den Produktionsprozess erleichtern, indem der freie Tag, die Möglichkeit zur Bewältigung der häuslichen Pflichten (der Frau) gab (vgl. Schuldt 1991, S. 9).

Als weitere Maßnahme des Staates wurde in der DDR das Rentenalter von Frauen auf das vollendete 60. Lebensjahr (Männer wurden mit dem vollendeten 65. Lebensjahr Rentner) herabgesenkt (vgl. Schuldt 1991, S. 10). Zwar ist dies eine geschlechtspezifische Maßnahme des Gesetzgebers gewesen, hat aber keinen Einfluss auf die Mutterrolle der berufstätigen Frauen, da anzunehmen ist, dass eine 60jährige Frau keinen Mutterpflichten mehr nachkommen muss. Im Gegensatz zum Mann konnte sich die Frau in der DDR allerdings um fünf Jahre eher in das erwerbslose Leben zurückziehen - ob das ein entsprechender und reeller Ausgleich für die potentiellen 44 Lebensarbeitsjahre, welche im Durchschnitt mit der Doppel- beziehungsweise Dreifachbelastung Beruf, Kind und Haushalt ausgefüllt waren, ist, bleibt anzuzweifeln.

1.2 Leitbild der westdeutschen Frau in der Nachkriegszeit und in den fünfziger Jahren

In der Nachkriegszeit bis zur Währungsunion 1948, waren viele Frauen in der BRD noch erwerbstätig, selbst auf Arbeitsplätzen, die noch während des Nationalsozialismusses für Frauen als ungeeignet galten (zum Beispiel Bauberufe und Berufe im Landverkehr). “Mit der Währungsunion, der Gründung der BRD und dem einsetzenden Strom von Männern, die aus der Kriegsgefangenschaft zurückkehrten beziehungsweise aus den Ostgebieten in die BRD übersiedelten, wurden weibliche Beschäftigte systematisch aus bestimmten Berufsbereichen hinausgedrängt.” (Maier 1993, S. 258). So wurden (noch aus der Nazi-Zeit stammende) Beschäftigungsverbote für Frauen in den vorher bereits genannten Berufssparten wieder in Kraft gesetzt und Beamtinnen deren Ehemänner ebenfalls beamtet waren, durften gekündigt werden (sogenannte “Zölibatsklausel” ), (vgl. Maier 1993, S. 258)4.

In der Bundesrepublik Deutschland unterschieden sich die gesellschaftlichen Erwartungen an Frauen und Mütter im Vergleich zur DDR erheblich. So war den Frauen allein das Streben nach Eheschließung und Mutterschaft zugedacht, was in der Folge eine Erwerbstätigkeit von Ehefrauen und besonders von Müttern ausschloss. Auch wenn in Folge des rapiden Wirtschaftswachstums wie in der DDR ein erheblicher Arbeitskräftemangel herrschte, blieb die Zahl der beschäftigten Frauen weitgehend konstant. So lag die Erwerbsquote im Jahre 1950 bei 44,4 Prozent und somit niedriger als 1939 mit 49,8 Prozent (Cornelissen 1993, S. 53).

Das Frauen sich verstärkt der Erziehung der Kinder und Führung des Haushaltes widmeten, ist eine Folge der Auffassung, die “Erwerbstätigkeit von Müttern” führe zu “Entwicklungsdefiziten bei Kindern” (Meyer / Schulze 1995, S. 250). In diesem Zusammenhang wurde die Kindererziehung vollständig auf die Frauen übertragen, indem eine “Propagierung der unbedingten und unersetzbaren Zuständigkeit der Mütter für ihre Kinder” (Meyer/Schulze 1995, S. 250) statt fand. Dies bedeutete für die weibliche Erwerbsbevölkerung eine Festlegung auf den häuslichen und familiären Bereich (vgl. Meyer/Schulze 195, S. 250). Legte die Frau sich allerdings nicht auf den häuslichen Bereich fest, sondern war trotz der Zusatzbelastung Haushalt bereit, arbeiten zu gehen, um so der Familie zu einen höheren Lebensstandard zu verhelfen, sprach die Öffentlichkeit von dem zur Zeit der vierziger und fünfziger Jahre negativ konnotierten Begriff “Doppelverdiener” (vgl. Weichmann 1955., S. 27)5. Damit wurden berufstätige Frauen unterstellt, dass ihnen der materielle Wohlstand wichtiger sei, als das Wohlergehen ihrer Kinder (Maier 1993, S. 274). Das damalige öffentliche Frauenbild war das einer “gepflegten Ehefrau, die Mann und Kinder versorgt (...)” (Weyrather, Irmgard 1990, S.140) und nicht dass einer Frau, die arbeiten geht und deshalb in der Folgen nicht ausreichend für ihre Familie sorgt.

Ende der fünfziger Jahre veränderte sich das Erwerbsverhalten verheirateter Frauen. Da es aufgrund der Expansionsphase der bundesdeutschen Wirtschaft einen enormen Bedarf an Arbeitskräften gab, gingen verheiratete Frauen arbeiten. Um Familien- und Erwerbstätigkeit besser zu koordinieren, wurde die Form der Teilzeitbeschäftigung gewählt (vgl. Maier 1993, S. 258). Die Entwicklung der Beschäftigung von Frauen, ist auch an Tabelle 1 (Anhang) ablesbar – so waren im Jahr 1958 im Vergleich zu 1950 etwa 1 821 000 Frauen mehr erwerbstätig, dies bedeutete eine Absenkung der Arbeitslosenquote von 11,5 % auf 3,8 % (was fast der Arbeitslosenquote der Männer entsprach).

Bei Teilzeit ist im Durchschnitt von einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden auszugehen (vgl. Reese / Weyrather 1990, S. 5). Die stark verbreitete Form dieser Arbeitsmöglichkeit ist vor allem darauf zurück zuführen, dass in der Bundesrepublik Deutschland keine staatlichen Maßnahmen ergriffen wurden, was die Betreuung der Kinder angeht. Konkret heißt das: Kinderbetreuungseinrichtungen gab es nicht in ausreichender Anzahl , die Betreuung erfolgte nicht im nötigen Umfang (zum Beispiel keine Betreuung von Kleinstkindern) und die Betreuungssysteme (einschließlich Schule) waren nicht auf die vollzeitliche Erwerbstätigkeit von Frauen ausgerichtet. Teilzeitarbeit war somit die Alternative für Mütter, die außerdem erwerbstätig sein wollten (vgl. Deutschmann-Temel 1995, S. 65).6

Grund für die mangelnde staatliche Hilfe bezüglich der Vereinbarkeit von Mutterschaft und Beruf war in den fünfziger Jahren der Einfluss des Familienministers Wuermeling7, der entschieden gegen die Frauenerwerbstätigkeit auftrat, mit der Begründung, diese habe “einen gemeinschaftszerstörenden Charakter, weil sie den Individualismus zu sehr betone” (Cornelissen 1993, S. 53). Ferner war der Familienminister der fünfziger Jahre der Auffassung, die Frau gehöre wieder ins Haus. Um Entwicklungen entgegen zu wirken, die beispielsweise die Mehrkinderfamilie als ideale Familienform gefährden, verlangte er Erschwernis bei Scheidungen, eine Behinderung der Geburtenkontrolle und die Erschwerung von Berufstätigkeit von Ehefrauen. Außerdem war er für eine Strafverfolgung von Abtreibungen und wollte massive Anreize bieten, dass Hausfrauen nicht berufstätig würden. Die Einführung des staatlichen Kindergeldes und des Steuervorteils für verheiratete Paare mit einem Verdiener, auch die Änderung der gesetzlichen Rentenversicherung zur besseren Absicherung von Hinterbliebenen und die Einbeziehung nichterwerbstätiger Familienmitglieder in die Krankenversicherung zählen unter anderem zu den sozialpolitischen Maßnahmen, welche in den späten fünfziger Jahren eingeführt wurden und die Stellung der (erwerbslosen) Hausfrau finanziell sichern und festigen sollten (vgl. Maier 1993, S. 274). Unter diesen Voraussetzungen verwundert es nicht, dass es im Gegensatz zur Familienpolitik der DDR, es keine beziehungsweise überhaupt nicht auf berufstätige Mütter abgestimmte Erziehungseinrichtungen für Kinder gibt, da die Auffassung galt: “(...) die Erziehung soll in den Familien bleiben.” (Langer 1985, S. 110).

Zur Erleichterung des Wirkens von Frauen wurden in der DDR beispielsweise der “Haushaltstag” eingeführt. In der BRD scheiterte der “nordrhein-westfälische Hausarbeitstag”, der vom Zeitpunkt der Einführung (Nachkriegszeit) an, Kontroversen zwischen Politikern, Gewerkschafter und Arbeitgebern hervorrief. Der Streit um die genauen Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen Hausarbeitstag und ob es sich um einen unbezahlten oder bezahlten Tag handeln sollte, beschäftigte das Bundesarbeitsgericht viermal. Im Jahr 1962 dann, wurde das Gesetz so erlassen, dass es für berufstätige Mütter galt, die an 6 Tagen in der Woche mindestens 40 Stunden oder an 5 Tagen über 46 Stunden arbeiteten. Somit fiel der Großteil der arbeitenden Mütter aus der Regelung heraus (vgl. Ruhl 1994, S. 70-83).

Doch auch in der BRD fiel die Belastung von Müttern auf. So gab im Jahr 1956 bei einer Befragung von 46 000 Müttern jede fünfte an, an körperlichen und nervösen Erschöpfungen sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu leiden. Schon 1950 wurde das “Deutsche Müttergenesungswerk” gegründet. Finanzielle Unterstützung gab es sowohl von den allgemeinen Ortskrankenkassen als auch von Trägern der öffentlichen Fürsorge, da “die Wiederherstellung der Fähigkeit, die Hausarbeiten für die Familie zu erledigen mit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gleichgesetzt wurde” (Trockel 1985, S. 120). Aufgrund dieser Aussage, scheint neben der öffentlichen Ablehnung von berufstätigen Müttern in den fünfziger Jahren doch eine Akzeptanz von der Doppelbelastung berufstätiger Mütter gegeben zu sein, zumal Ende der fünfziger Jahre unter anderem “zunehmend Sonderkuren für berufstätige Mütter angeboten” wurden (Trockel 1985, S. 121)8. Allerdings bezog sich die Akzeptanz nur auf alleinstehende Frauen und Mütter, von denen eine Vereinbarkeit von Kinderversorgung und Berufsarbeit erwartet wurde (Cornelissen 1993, S. 53).

[...]


1 Wenn Mutti früh zur Arbeit geht Text: Kurt Schwaen Wenn Mutti früh zur Arbeit geht, dann bleibe ich zu Haus. Ich binde eine Schürze um und feg die Stube aus. Das Essen kochen kann ich nicht, dafür bin ich zu klein. Doch Staub hab ich schon oft gewischt, wie wird sich Mutti freun. Ich habe auch ein Puppenkind, das ist so lieb und fein. Für dieses kann ich ganz allein die richtge Mutti sein.

2 Marx in einem Brief an Kugelmann: “Der gesellschaftliche Fortschritt lässt sich exakt messen an der gesellschaftlichen Stellung des schönen Geschlechts.” (Marx 1965, S. 582)

3 Der Hausarbeitstag ist gesetzlich im 12. Kapitel des Arbeitsgesetzbuches der DDR verankert und steht “vollbeschäftigten werktätigen Frauen mit eigenem Haushalt monatlich (...) zu” (Hovenbitzer 1987, S. 16). Um den Hausarbeitstag beanspruchen zu dürfen, musste die Frau außerdem verheiratet sein und im Haushalt mussten Kinder im Alter bis 18 Jahre wohnen. War die Frau alleinstehend, war die Vollendung des 40. Lebensjahr oder pflegebedürftigte Angehörige im Haushalt (galt nur mit ärztlicher Bescheinigung) Vorrausetzung, um in den Genuss des monatlichen freien Tages zu kommen (vgl. Hovenbitzer 1987, S. 16).

4 “Berufsverbot durch Ehering: Bis 1957 war es in vielen Berufszweigen üblich, wenn auch nicht ausdrücklich rechtmäßig, Frauen im Falle der Verheiratung zu entlassen.” (Langer 1985, S. 78)

5 “Nach der in Deutschland gültigen Definition für Doppelverdiener ist der Doppelverdiener ausschließlich eine verheiratete Frau, die um Lohn oder Gehalt neben ihrem Mann arbeitet. Alle anderen Formen des Doppelverdienertums werden völlig ignoriert. Die ganze Last dieser sozialen Anklage trifft ausschließlich auf verheiratete Frauen (...)” (Weichmann 1955., S. 27)

6 Selbst bei Teilzeitarbeit mussten sich die Mütter behelfen, indem sie Nachbarn mit den Aufwärmen von Essen beauftragten und ihren Nachwuchs zur Selbstständigkeit erzogen. Der in den fünfziger Jahren entstandene Begriff “Schlüssel-Kind” zeigt, dass die Kinder selber für sich zu sorgen hatten (Essen aufwärmen, Hausaufgaben machen und mit Freunden spielen), (vgl. Brigitte, 6/1954).

7 Wuermeling war Familienminister von 1953-1962 und hatte als strenger Katholik die Auffassung, dass er die “Kirche (...) für meinen besten und wichtigsten Mitstreiter in meinem Aufgabengebiet [Familienpolitik]” halte, besonders für die “innere, ethische Erneuerung vieler Familien im Lande draußen” (Langer 1985, S. 110, Zit. nach: 13. Sitzung des 2. Deutschen Bundestages v. 5.4.1954).

8 Allerdings hatten gerade die Frauen, die eine Kur besonders dringend benötigten (Mütter von Kindern unter 14 Jahren, Mütter von vier und mehr Kindern sowie Bäuerinnen) kaum die Möglichkeit diese in Anspruch zu nehmen. Da sie in ihren Familien kaum beziehungsweise gar nicht abkömmlich waren – die Frage wer die Arbeit der kurenden Frauen übernehmen sollte war kaum lösbar – konnten sie auch nicht zwecks Erholung zur Kur fahren (Trockel 1985, S. 121).

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Details

Titel
Ost-West-Vergleich: Vereinbarkeit von Mutterschaft und Beruf im Zeitraum 1945-1989
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Institut für Soziologie)
Veranstaltung
Weibliche Biographieverläufe
Note
2,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
19
Katalognummer
V54098
ISBN (eBook)
9783638493703
ISBN (Buch)
9783638802499
Dateigröße
482 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ost-West-Vergleich, Vereinbarkeit, Mutterschaft, Beruf, Zeitraum, Weibliche, Biographieverläufe
Arbeit zitieren
Annika Fischer (Autor:in), 2002, Ost-West-Vergleich: Vereinbarkeit von Mutterschaft und Beruf im Zeitraum 1945-1989, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54098

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