Das Parlament als künstliche Maschinerie? Eine kritische Betrachtung und Interpretation demokratiekritischer Aussagen Carl Schmitts


Hausarbeit (Hauptseminar), 2019

13 Seiten, Note: 1,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung und Ausgangsfrage

2. Theoretischer Hintergrund - zur Person Carl Schmitt

3. Schmitts Wirken im Nationalsozialismus und seine Definition des Rechts

4. Das Staatsverständnis Schmitts

5. Hauptteil - erster Bestandteil - Trennung von Liberalismus und Demokratie

6. Carl Schmitts Konzeption von Liberalismus und Demokratie

7. Kritik und Zustimmung von Mouffe

8. Erkenntnisse aus der Kritik Carl Schmitts

9. Exkurs: Begriff des Politischen nach Schmitt

10. Hauptteil - zweiter Bestandteil - Demokratie und Parlamentarismus

11. Fazit und Schlussfolgerung

12. Literaturverzeichnis

Anmerkung: Diese Hausarbeit distanziert sich von den Aussagen, die Carl Schmitt getätigt hat. Es wird vielmehr das Ziel verfolgt, Zitate und die Denkweise Schmitts objektiv zu analysieren, um sie anschließend kritisch zu interpretieren. Die Hausarbeit baut auf der dazugehörigen Präsentation innerhalb des Seminars auf und komplettiert diese.

Ausgangsfrage:

Was kritisiert Carl Schmitt am Parlamentarismus und an der Demokratie in seiner Schrift: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus? Eine Auswahl und Analyse seiner Aussagen.

1. Einleitung

Die Positionen des Staatsrechtlers Carl Schmitt sind auch heute noch umstritten. Sie wirken gefährlich und sind nicht zuletzt für antiliberale Denker ein Bezugspunkt. Schmitts Lehre hatte u. a. Einfluss auf die Entstehungsprozesse des Grundgesetzes z. B. in Bezug auf die Modifikationen des konstruktiven Misstrauensvotums und die Ewigkeitsklausel, die mit seiner Kritik an der damaligen Verfassung in Verbindung stehen könnte (vgl. Hacke 2019).

Schmitts Sympathie mit dem Faschismus und seine intellektuelle Rolle im Nationalsozialismus führen nicht zuletzt zu einer kritischen Auseinandersetzung. Zusammen mit Heidegger versuchte Schmitt für den Staat ein intellektuelles Profil zu konstruieren.

Wichtig war für Schmitt, wie aus seinen Schriften zu entnehmen ist, die Überwindung des parlamentarischen Weimars. Nach der Machtergreifung der NSDAP schloss er sich ihr an. Seine ideologische Bedeutung und seine intellektuelle Karriere im Regime war nicht ganz unbedeutend. So schrieb er z. B. Artikel wie „Der Führer schützt das Recht“, mit dem die Morde des „Röhm-Putsches“ legitimiert werden sollten (vgl. Hacke 2019).

Seine Grundunterscheidung zwischen Freund und Feind machen ihn für die Neue Rechte und dessen Strömungen zu einen äußerst attraktiven Denker. Schmitt selbst vertrat zwar revanchistische Ansichten, war aber keineswegs ein nationalistischer Dogmatiker (vgl. Mehring 2017).

Auch linke Theoretiker greifen Schmitts Gedanken auf, wie z. B. Chantal Mouffe. Sie erklärt, dass der Liberalismus durch den Wegfall des Freund-Feind Bildes, eine Entpolitisierung erfahren hat und populistische Bewegungen ihre Kraft aus dieser beziehen. Daran lässt sich erkennen, dass Schmitts Theorien in unterschiedlichen Kreisen vielfältig diskutiert werden. Wichtiger ist jedoch die Tatsache, dass in der Politikwissenschaft der Versuch unternommen wird, Lehren aus Carl Schmitts Schriften und Gedankenwelt zu ziehen.

Diese Hausarbeit strebt an, zwei zentrale Bestandteile von Schmitts Denkweise am Beispiel seines Werks: "Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus" zu analysieren und zu kontrastieren.

Fest steht, dass unabhängig von der eigenen politischen Haltung und der genauen Einordnung Carl Schmitts als Person, seine Äußerungen nach wie vor an aktuelle politische Debatten und Auseinandersetzungen angeknüpft werden können.

2. Theoretischer Hintergrund - zur Person Carl Schmitt

Carl Schmitt wurde 1888 geboren und ist 1985 gestorben. Er starb im Alter von 96 Jahren und durchlebte historisch betrachtet vier politische Systeme. Schmitt wird wirkungsgeschichtlich als Etatist bezeichnet. Er setzt den absolutistischen Staat mit dem Staat der Neuzeit gleich und spricht außerdem für das Ende der staatlichen Epoche (vgl. Mehring 2006: 12). Der Etatismus selbst konkurriert mit dem Nationalsozialismus sowie dem Partikularismus und bezeichnet eine politische Annahme, die besagt, dass soziale und ökonomische Probleme mithilfe staatlichen Handelns bewältigt werden können.

3. Schmitts Wirken im Nationalsozialismus und seine Definition des Rechts

Bis 1933 war Schmitt damit beschäftigt, die Selbstzerstörung der Weimarer Republik auf theoretischer Art und Weise zu diagnostizieren. Seine Vorstellung und Definition des Rechtsbegriffes präsentierte er mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten .Er erklärte 1933, dass der Wille des Führers, der „nomos des deutschen Volkes“ sei (Schmitt 1933: 252). Diesen Begriff definiert er im weiteren Verlauf zunehmend genauer.

Schmitt selbst wurde Mitglied der NSDAP und engagierte sich für das Regime seit dem 1. Mai 1933 (Mehring 2006: 60). Er verteidigte die Machtergreifung Hitlers als „legale Revolution“ und trat 1936 auf einer Tagung offen als Antisemit auf. Schmitt selbst veröffentlichte zehn selbstständig verfasste Schriften bis Kriegsende.

Schmitts Befürwortung des Nationalsozialismus lässt sich u. a. damit begründen, dass er den Staat als einen Mechanismus beschreibt, der zur Perfektionierung des staatstotalitären Schreckens dient (Mehring 2006: 79).

Zu diesem Zeitpunkt war Schmitt der Meinung, dass der Nationalsozialismus eine souveräne Ordnungsleistung konstruieren könnte. Er vereinnahmt auch den Begriff des Rechtsstaates für den Nationalsozialismus (vgl. Mehring 2006: 31). Dennoch sind seine rechtsgeschichtlichen sowie systematischen Überlegungen und Betrachtungsweisen keineswegs utopisch (vgl. Mehring 2006: 33). Er ist überzeugt von seiner machtanalytischen Betrachtungsweise der Rechtsentwicklung und verliert dabei trotzdem nicht den Anspruch, den normativen Rechtsbegriff aufzugeben.

Nach dem Ende des Nationalsozialismus wurde Carl Schmitt vom Chef-Ankläger Robert M. W. Kempner in Nürnberg verhört. Schmitt erklärte, er sei nur ein intellektueller Abenteurer und betonte seine stets rein wissenschaftliche Haltung. Letztendlich wurde er auf freien Fuß gelassen (vgl. Mehring 2006: 90).

4. Das Staatsverständnis Schmitts

Schmitts Staatsverständnis beruht auf seine soziologische Sichtweise, es interessiert ihn, wie der Staat als politische Einhalt des Volkes konstituiert. Außerdem besagt es, dass der Staat sich von der Kirche gelöst hat und die Religiosität neutralisiert wurde. Begriffshistorisch haben den Staat der Neuzeit die Theoretiker Hobbes und Bodin zu dem Zeitpunkt bereits eingeordnet.

Aufgrund von seinem staatstheoretischen Wissen, z. B. der institutionellen Anordnung von politischen Kräften in der Polis, erklärt Schmitt, dass der Staat lediglich „ein konkreter an eine geschichtliche Epoche gebundener Begriff“ sei (Schmitt 1958: 373).

Schon damals sieht Schmitt die liberalen Aspekte der Weimarer Verfassung als bedrohlich für die Souveränität des Staates an (vgl. Mehring 2006: 23). Zusätzlich kritisierte er den Liberalismus und Marxismus als die größte Gefahr einer ökonomischen Denkweise (vgl. Mehring 2006: 24). Nach Schmitts Verständnis der Souveränität, die er politisch definiert, gibt es einen Staat erst dann, wenn es eine souveräne Entscheidung über die Ordnung gibt (vgl. Mehring 2006: 27).

5. Hauptteil - erster Bestandteil - Trennung von Liberalismus und Demokratie

Liberalismus als Weltanschauung zielt auf die freie Entfaltung einzelner Menschen ab und rückt diesen Prozess in den Mittelpunkt. Das Ziel des Liberalismus ist es, die staatliche Macht gegenüber dem Bürger zu begrenzen (vgl. BPB 2019).

Schmitt definiert eine Demokratie als Identität von Regierenden und Regierten, das Volk identifiziert sich mit seiner Herrschaft (vgl. Schmitt 1926). Sein Begriffsverständnis macht deutlich, dass er eine Massenloyalität voraussetzt und die staatsrechtliche legitimatorische Rückverbindung der staatlichen Herrschaft an das Volk knüpft (vgl. Mehring 2006: 41). Ein wichtiger Bestandteil einer jeden Demokratie ist laut Schmitt die Schaffung von Homogenität.

„Zur Demokratie gehört also notwendig erstens Homogenität und zweitens - nötigenfalls - die Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen“ (Schmitt 1926: 14).

Demokratische Logiken beinhalten das Ziehen von Grenzen. Eine Grenze, die zwischen „uns“ und „ihnen“ verläuft, zwischen der Gruppierung, die sich dem „Demos“ angehörig fühlt und zwischen denen, die außerhalb stehen (vgl. Mouffe 2008: 21). Dies ist als Bedingung zu verstehen, unter der demokratische Rechte gewahrt werden können, erklärt Mouffe.

In Wirklichkeit sind die Grenzen der Ausübung der Volkssouveränität Ausdruck einer vorherrschenden Hegemonie und demnach auch anfechtbar, weil sie davon abhängen wie Menschenrechte zu bestimmten Zeiten interpretiert und definiert werden (vgl. Mouffe 2008: 22). Allerdings wird nicht angezweifelt, dass es legitim ist, der Volkssouveränität im Rahmen von Freiheit Grenzen zu setzen ( vgl. Mouffe 2008: 22).

6. Carl Schmitts Konzeption von Liberalismus und Demokratie

Carl Schmitt konzipiert die Demokratie damit, dass die Willensbildung aber nicht mehr innerhalb parlamentarischer Formen erfolgt (vgl. Mehring 2006: 41). Die Stimme der Straße sei deutlich genug.

Das Volk entscheidet laut Schmitt in einer Massendemokratie irrationalistisch, voluntaristisch und plebiszitär im jeweiligen Ja oder Nein. Schmitt erklärt zusätzlich, dass die Demokratie im Gegensatz zu einer parlamentarischen Repräsentation durch eine „Reihe von Identitäten“ gekennzeichnet ist (Schmitt 1926). Dabei sei sie beeinflusst von Sympathie, Antipathie, Feindschaft und Freundschaft. Demokratie bedeutet für Schmitt einen Ausschluss von bestimmten Gruppen.

Die Gleichheit aller Menschen sei nicht Demokratie, sondern eine bestimmte Art von Liberalismus (vgl. Schmitt 1926). Schmitt fordert eine Trennung von Liberalismus und Demokratie. Außerdem erklärt er in seinen Schriften, dass die Homogenität ein Bestandteil der Demokratie sei.

„Die Politische Kraft der Demokratie zeigt sich darin, daß sie das Fremde und Ungleiche, das die Homogenität bedroht, fernzuhalten weiß“ (Schmitt 1926).

Hat Schmitt recht? Er erklärt, dass Homogenität seit dem 19. Jahrhundert vor allem durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Nation festgelegt wird und z. B. als nationale Homogenität kategorisiert ist (vgl. Schmitt 1926). Dabei ist die Gleichheit nur so lange interessant und wertvoll, so lange es die Möglichkeit und das Risiko einer Ungleichheit gibt.

Homogenität ohne Heterogenität war bisher in eher primitiven Bauerndemokratien oder Kolonialstaaten möglich. Zu berücksichtigen ist unter diesem Aspekt, dass das Gemeinwesen sich selbst genügt und sich auf die glückliche Autarkie eines jeden Bürgers bezieht. Jeder ist jedem psychisch, moralisch und ökonomisch ähnlich. Das führte dazu, dass eine Homogenität ohne Heterogenität vorlag (vgl. Schmitt 1926).

Beispiele, mit denen Schmitt seine Aussagen untermauert sind z. B. Australien, das durch seine Einwanderungsgesetzgebung ähnlich wie andere Dominions versucht, unerwünschten Zuzug fernzuhalten. Es sollen nur Menschen einwandern, die dem „right type of settler“ entsprechen (vgl. Schmitt 1926).

Außerdem gehörten der Demokratie laut Schmitt bisher auch immer Sklaven an, die halb oder ganz entrechtet waren. Es wurde versucht, sie von der Ausübung politischer Gewalt fernzuhalten (vgl. Schmitt 1926). Schmitt behauptet, dass politische Gleichberechtigung weder in der athenischen Stadtdemokratie noch im englischen Weltreich zu erkennen war. Schmitt ist der Auffassung, dass das allgemeine Wahlrecht immer nur einen Teil der Bevölkerung betrifft.

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Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Das Parlament als künstliche Maschinerie? Eine kritische Betrachtung und Interpretation demokratiekritischer Aussagen Carl Schmitts
Hochschule
Universität Hildesheim (Stiftung)
Note
1,0
Jahr
2019
Seiten
13
Katalognummer
V540265
ISBN (eBook)
9783346180100
ISBN (Buch)
9783346180117
Sprache
Deutsch
Schlagworte
aussagen, betrachtung, carl, eine, interpretation, maschinerie, parlament, schmitts
Arbeit zitieren
Anonym, 2019, Das Parlament als künstliche Maschinerie? Eine kritische Betrachtung und Interpretation demokratiekritischer Aussagen Carl Schmitts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/540265

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