Nichtigkeit von Rechtsgeschäften. Übungsfälle und Abrenzung zum Thema Anfechtbarkeit

11. Klasse Wirtschaftsgymnasium


Unterrichtsentwurf, 2016

26 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


1. Bedingungsfelder

1.1 Die Lerngruppe

Der Unterricht im Rahmen der Ausbildungsberatung findet in der Klasse 19w3 (Berufliches Gymnasium – 11. Klasse) statt. Die Klasse besteht aus 15 Schülerinnen und 14 Schülern. Die Schülerinnen und Schüler sind seit diesem Schuljahr am BBZ und pro Woche werden zwei Stunden BWL unterrichtet. Mein Mentor in Wirtschaft und Verwaltung ist in VWL mit fünf Stunden in dieser Klasse tätig.

Obwohl ich erst seit Beginn des Schuljahres in dieser Klasse eingesetzt bin, schätze ich das Leistungsniveau als gut ein. Die mündliche Beteiligung ist meist hoch und produktiv. Die Schülerinnen und Schüler sind interessiert und stellen häufig weiterführende Fragen. Der Umgang untereinander ist freundlich und wertschätzend. Die Skiklassenfahrt nach Österreich im Februar, die ich begleiten werde, soll die Klassengemeinschaft weiter stärken.

1.2 Curriculare Einordnung und Einordnung in den laufenden Unterricht

Der Unterricht liegt dem Lehrplan für die Sekundarstufe II Berufliches Gymnasium in der aktuellen Fassung vom August 2008 zugrunde. Er bezieht sich auf den Kernbereich 1 „Grundlegende Rechtsnormen des Wirtschaftslebens“1 und im Besonderen dem Zustandekommen von Kaufverträgen.

Als Vorstruktur für die Unterrichtsstunde diente die Rechtsfähigkeit von natürlichen und juristischen Personen sowie die drei Stufen der Geschäftsfähigkeit. Darauf aufbauend wurden die Bestandteile und Formen von Willenserklärungen sowie das Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts am Beispiel des Kaufvertrages behandelt. Die Formvorschriften sowie die Vertragsfreiheiten schlossen sich daran an.

Mit dem heutigen Thema sollen Fälle zum Thema Nichtigkeit bearbeitet werden. Einige Themeninhalte wie beispielsweise die Nichtigkeit von Verträgen Geschäftsunfähiger wurden bereits behandelt. In der heutigen Unterrichtsstunde werden diese Fälle nochmals aufgegriffen und in den Gesamtzusammenhang der Nichtigkeit eingegliedert. Durch das Anknüpfen an bestehende kognitive Strukturen werden diese intensiviert und dadurch die längerfristige Behaltensleistung gestärkt.

In den folgenden Stunden werden die Übungsfälle zum Thema Nichtigkeit besprochen und schließlich die Abgrenzung zum Thema Anfechtbarkeit gezogen.

2. Entscheidungsfelder

2.1 Intention

Das Themengebiet „rechtliche Grundlagen“ ist für das Beruflichen Gymnasium meist sehr abstrakt. Deswegen wurde in den letzten Wochen sowie auch in der vorliegenden Unterrichtsstunde darauf geachtet, dass die Fälle einen hohen Lebensweltbezug haben, um die Motivation der Schülerinnen und Schüler und die Identifikation mit den Fällen zu erhöhen.

2.2 Didaktisch-methodische Analyse

Der Unterricht folgt dem Leitbild eines handlungs- und problemorientierten Lernens. In der Einstiegsphase wird eine problemhaltige Aufgabenstellung aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler vorgestellt. Bei dem vorliegenden Fall sollen die Schülerinnen und Schüler sich überlegen, ob der Fall wirksam ist oder nicht. Um ein Meinungsbild zu erhalten, bekommen sie grüne und rote Kärtchen und sollen zu dem genannten Ausgangsfall votieren. Diese Abstimmung wird an der Tafel festgehalten, genauso wie die Pro- und Kontraargumente der jeweiligen Parteien. Im folgenden Verlauf wird auf dieses Abstimmungsverhalten zurückgegriffen.

In der Erarbeitungsphase werden die Schülerinnen und Schüler in Gruppen á drei Personen eingeteilt und bearbeiten einen Fall. Die Gruppengröße wird bewusst klein gehalten, da wissenschaftliche Studien nahelegen, dass die Aktivität der einzelnen Schülerinnen und Schüler in kleinen Gruppen besonders hoch ist. Die Anzahl der Fälle wurde auf vier reduziert, weil aus zeitökonomischen Gründen nicht mehr Fälle möglich sind. Aus diesem Grund wird es auch verschiedene Kontrollgruppen geben. Die Schülerinnen und Schüler sollen ihren Fall mit Hilfe der Arbeitsaufträge und des Gesetzes bearbeiten. Zur Ergebnissicherung steht auch ein vorstrukturiertes Arbeitsblatt und verschiedenfarbige Präsentationskarten zur Verfügung, welche stichwortartig beschrieben werden sollen. Dieses ist somit begründet, dass die Präsentation strukturiert abläuft und im Anschluss die Ergebnisse übersichtlich an der Tafel festgehalten werden können. In dieser Phase werde ich die Schülerinnen und Schüler beraten und wenn nötig, unterstützen. In dieser Phase sollen die Schülerinnen und Schüler ihre Selbst- und Sozialkompetenz weiter ausbauen und produktiv miteinander arbeiten.

Nachdem die Schülerinnen und Schüler sich in ihren Gruppen auf eine gemeinsame Lösung geeinigt haben, sollen sie diese nun in der Präsentationsphase vorstellen. Da aus zeitökonomischen Gründen nicht alle Schülerinnen und Schüler präsentieren können, wird per Zufallsauswahl ein Schüler oder eine Schülerin bestimmt. Die jeweils anderen Kontrollgruppen erhalten den Auftrag, gegebenenfalls zu ergänzen. Die Visualisierung erfolgt mit verschiedenfarbigen Kärtchen an der Tafel. Die genauen Farben und Formate wurden vorgegeben, sodass sich ein einheitliches und gut strukturiertes Tafelbild ergibt.

Das gemeinsame Zusammentragen der Einzelergebnisse zu einem Tafelbild stellt die Ergebnissicherung der Unterrichtsstunde dar. Das sukzessiv entstehende Tafelbild verdeutlicht den Lernfortschritt und soll auch die Motivation der Schülerinnen und Schüler erhöhen.

In der anschließenden Transferphase sollen die Schülerinnen und Schüler nun einen eigenen Fall mithilfe des Gesetzes entwerfen. Da dieses noch nicht im laufenden Schuljahr geübt worden ist, soll dieser Arbeitsauftrag in Partnerarbeit bearbeitet werden. Anschließend werden einzelne Schülerprodukte unter die Dokumentenkamara gelegt und gemeinsam mit den Schülerinnen und Schüler im Plenum diskutiert.

Als didaktische Reserve dienen die Übungsfälle, die auch an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler anknüpfen. Durch diesen Arbeitsauftrag haben die Schülerinnen und Schüler noch einmal die Möglichkeit, ihr Fachwissen zu überprüfen und zu vertiefen. Die Besprechung der Ergebnisse erfolgt in der Folgestunde im Klassenverband.

2.3 Leitidee und Kompetenzen

L eitidee der Unterrichtseinheit

Die Schülerinnen und Schüler lernen anhand von praxisnahen Fällen die wesentlichen Grundlagen der Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, präsentieren diese im Plenum und können auf Basis dieses Wissens einen eigenen Fall konstruieren.

K ompetenzziele für die Unterrichtsstunde: Fachkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten mit Hilfe von Fällen und des Gesetzestextes die Tatbestandsmerkmale heraus, die dazu führen, dass Rechtsgeschäfte von Anfang als nichtig zu bezeichnen sind.

M ethodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ihre Vorgehensweise gezielt planen, um die Fälle zu prüfen.

Selbstkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können sich aktiv und selbstverantwortlich neue Wissensbereiche erarbeiten.

Sozialkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln in der Gruppenarbeitsphase ihre Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit weiter.

3. Geplanter Unterrichtsverlauf

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Legende: AB=Arbeitsblatt; EA=Einzelarbeit; TA=Tafel; DK=Dokumentenkamara; GA=Gruppenarbeit; LSG=Lehrer- Schüler-Gespräch; PA=Partnerarbeit; SV=Schülervortrag

4 . Literaturangaben

- Barnert et al.: Wirtschaftliches Handeln – Grundlagen. Wirtschaftsgymnasium Eingangsklasse Profil Finanzmanagement, Verlag Europa Lehrmittel, 2015.
- Hambusch, Held & Klingbeil: Gesetzessammlung mit Erläuterungen, Merkur Verlag Rinteln, 2015.
- http://lehrplan.lernnetz.de/intranet1/index.php?wahl=27, abgerufen am 17.10.2016.
- http://www.swp.de/imgs/04/1/0/9/5/8/5/1/6/77d07d004d09b83a.jpg, abgerufen am 01.11.2016.
- http://www.haus-any.de/mediapool/85/856380/resources/15614144.jpg, abgerufen am 01.11.2016.
- http://ais.badische-zeitung.de/piece/01/97/d3/a2/26727330.jpg, abgerufen am 01.11.2016.
- http://www.schule-und- familie.de/assets/images/Experimente/_th7_Dauerbrenner%20Suessigkeiten.jpg, abgerufen am 01.11.2016.
- https://data.motor-talk.de/data/galleries/0/1/9541/70487101/sanduhr-d76117218- 392005748961592048-2722816146923433499.png.

5 . Anhang

- AB I (Ausgangsfall)
- AB II (Gruppe A)
- AB III (Gruppe B)
- AB IV (Gruppe C)
- AB V (Gruppe D)
- AB VI (Fälle 1 - 5 (Erwartungshorizont))
- AB VII (Gesetzestexte)
- Tafelanschrieb
- AB VIII Übungsfälle
- AB IX Übungsfälle (Erwartungshorizont)

Anhang

Ausgangsfall:

Frederik (19 Jahre alt) hat letztes Jahr am BBZ in Schleswig erfolgreich sein Abitur bestanden. Nun studiert er in Hamburg BWL. Doch die Plätze in den Wohnheimen sind rar gesät und private Wohnungen sind kaum auffindbar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://www.swp.de/imgs/04/1/0/9/5/8/5/1/6/77d07d004 d09b83a.jpg

Frederik findet keine Wohnung - seine einzige Ausweichmöglichkeit: Ein Bettenlager im Keller eines Wohnheimes! Da ihn das Schnarchen der anderen Studenten stört, sagt er im Kreis seiner Freunde augenzwinkernd: „Wer es schafft, dass ich auch nur für eine Nacht aus diesem Loch herauskomme, dem schenke ich 1.000,00 €!“

Daraufhin drückt ihm Tim seine Zimmerschlüssel in die Hand und verlangt vom völlig überraschten Frederik 1.000,00 €.

Ist Frederik dazu verpflichtet, Tim 1.000,00 € zu geben?

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Fall 1 (Gruppe A)

Frederik (19 Jahre alt) hat letztes Jahr am BBZ in Schleswig erfolgreich sein Abitur bestanden. Nun studiert er in Hamburg BWL. Doch die Plätze in den Wohnheimen sind rar gesät und private Wohnungen sind kaum auffindbar. Frederik findet keine Wohnung - seine einzige Ausweichmöglichkeit: Ein Bettenlager im Keller eines Wohnheimes! Da ihn das Schnarchen der anderen Studenten stört, sagt er im Kreis seiner Freunde augenzwinkernd: „Wer es schafft, dass ich auch nur für eine Nacht aus diesem Loch herauskomme, dem schenke ich 1.000,00 €!“ Daraufhin drückt ihm Tim seine Zimmerschlüssel in die Hand und verlangt vom völlig überraschten Frederik 1.000,00 €. Ist Frederik dazu verpflichtet, Tim 1.000,00 € zu geben?

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://www.swp.de/imgs/04/1/0/9/5/8/5/1/6/77d07d004 d09b83a.jpg

Arbeitsauftrag

Auf einer Erstsemesterfeier erzählt Ihnen Frederik von seiner verzwickten Lage. Da er weder ein noch aus weiß, bittet er Sie um Rat.

1. Informieren Sie sich mithilfe der Gesetzesauszüge (im Anhang) über die Rechtslage im vorliegen- den Fall.
2. Lösen Sie nun den geschilderten Fall. Beantworten Sie dazu die folgenden Fragen und notieren

Sie das jeweilige Ergebnis kurz, aber vollständig auf dem entsprechenden Papierbogen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3. Bereiten Sie sich darauf vor, dass jeder aus Ihrer Gruppe der Klasse zunächst den Fall kurz schil- dern und anschließend das Ergebnis präsentieren kann. Zeitvorgabe: 12 min

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Fall 2

Frederik begibt sich erneut auf Wohnungssuche und klagt Carola Beck sein Leid: In seinem Bettenlager im Keller findet er keinen Schlaf und nun muss es auch noch innerhalb weniger Tage geräumt werden. Er hat keine andere Handlungsalternative, da in der ganzen Stadt kein Zimmer mehr frei ist. Carola Beck wittert das Geschäft ihres Lebens und beschließt das 10 m² große Dachgeschosszimmer an Frederik zu vermieten. Im Mietvertrag hält sie fest, dass die Miete monatlich 950,00 € beträgt und das Zimmer erst zum Ende des Semesters gekündigt werden kann. Völlig verzweifelt unterschreibt Frederik den Mietvertag.

Frederiks Eltern sind aufgrund des hohen Mietpreises jedoch geschockt und beraten ihren Sohn dahingehend, dass der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden sollte. Als Frederik den Vertrag kündigen möchte, sagt Carola Beck:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://www.haus- any.de/mediapool/85/856380/resources/15614144.jpg

„Vertrag ist Vertrag. Vor Semesterende kommst du nicht heraus.“

Wie ist die Rechtslage?

Fall 3

Frederik hat endlich eine Bleibe gefunden. Dies genießt er auch und hört gerne mal etwas lauter Musik. Als sich die Vermieterin bei ihm deswegen beschwert und bei der Gelegenheit einen neugierigen Blick in das Zimmer wirft, ist sie von der Unordentlichkeit des jungen Mannes geschockt. Angewidert sagt sie:

„Hier sieht es aus wie Kraut und Rüben. Das dulde ich nicht in meinem Haus! Ich kündige Dir zum Ende des Semesters!“ Am Semesterende fordert die Vermieterin den Auszug, doch Frederik behauptet, er hätte von einer Kündigung nichts gewusst.

Ist die Kündigung rechtswirksam?

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://ais.badische- zeitung.de/piece/01/97/d3/a2/26727330.jpg

Fall 4

Frederiks kleiner Bruder Tom (sechs Jahre alt) tut es leid, dass Frederik solche Probleme mit der Wohnung hat und kauft ihm zum Trost im Supermarkt seine Lieblingsschokolade. Doch auf dem Nach-Hause-Weg kann Tom der Schokolade nicht widerstehen und Stück für Stück wandert sie in seinen Mund. Zu Hause angekommen, sieht seine Mutter die verräterischen Schoko-Spuren im Gesicht. Sie nimmt die leere Verpackung der Schokolade, geht damit zum Supermarkt und verlangt den Kaufpreis zurück. Doch die Verkäuferin sagt: „Gekauft ist gekauft.“

Muss die Verkäuferin der Mutter das Geld zurückgeben?

Quelle: http://www.schule-und- familie.de/assets/images/Experimente/_ th7_Dauerbrenner%20Suessigkeiten.jpg

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Fall 5

Arbeitsauftrag: Lesen Sie sich den Paragraphen 117 BGB durch und konstruieren Sie einen weiteren Fall inklusive Lösung.

[...]


1 Lehrplan für das Berufliche Gymnasium (BG): http://lehrplan.lernnetz.de/intranet1/index.php?wahl=27 (Zugriff: 17.10.2016)

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Nichtigkeit von Rechtsgeschäften. Übungsfälle und Abrenzung zum Thema Anfechtbarkeit
Untertitel
11. Klasse Wirtschaftsgymnasium
Veranstaltung
Seminar BWL
Note
1,0
Autor
Jahr
2016
Seiten
26
Katalognummer
V538243
ISBN (eBook)
9783346184962
ISBN (Buch)
9783346184979
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Aktuelle Fälle zum Thema Nichtigkeit inklusive Übungsaufgaben
Schlagworte
Nichtigkeit, Rechtsgeschäfte
Arbeit zitieren
Franziska Bonatz (Autor:in), 2016, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften. Übungsfälle und Abrenzung zum Thema Anfechtbarkeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/538243

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