Lässt sich das Neue Steuerungsmodell mit der Spezifika der Kinder- und Jugendhilfe vereinbaren?


Hausarbeit, 2004

26 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Wie stellt sich die Spezifika der Kinder- und Jugendhilfe dar?
a) Die Adressaten
b) Die organisatorische Ebene
c) Die fachliche Ebene

3. Gründe für die Verwaltungsmodernisierung
3.1 Die Finanzkrise
3.2 Weitere Gründe

4. Die Einführung der Neuen Steuerung in die Kinder- und Jugendhilfe
4.1 Outputorientierte Steuerung
4.2 Budgetierung
4.3 Dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung
4.4 Kontraktmanagement

5. Im Hinblick auf die Spezifika der Jugendhilfe
5.1 Problem der Messbarkeit von Leistungen
5.2 Problem der Kundenorientierung
5.3 Strukturelle Probleme
a) Die Neue Steuerung im Kontext der Jugendhilfeplanung
b) Das Verhältnis: öffentliche Träger- freie Träger à Entpolitisierung der Kinder- und Jugendhilfe?
5.4 Der aktuelle Stand der Implementierung

6. Exkurs: Ehrenamtliche MitarbeiterInnen

7. Welche Auswirkungen könnte die Implementierung des Neuen Steuerungsmodells auf die Position des Adressaten haben?

8. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die zahlreichen Reformvorhaben der öffentlichen Verwaltung in Deutschland zeigen, dass sich der bürokratische Verwaltungsapparat in der Krise befindet. Der klassischen öffentlichen Verwaltung wird vorgeworfen teuer, starr und langsam zu sein und so nicht effizient und effektiv arbeiten zu können. Besonders prägnant ist das Argument der Finanzkrise, auf welches ich weiter unten differenzierter eingehen werde.

Nach Vorbild der holländischen Stadt Tilburg initiierte die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt), Anfang der 90iger Jahre, eine grundlegende Reform der öffentlichen Verwaltung. Große Erwartungen wurden in das Neue Steuerungsmodell gesetzt.

Dieses Konzept beinhaltet den Aufbau einer dezentralen Führungs- und Organisationsstruktur. So sollen Hierarchien abgeflacht und die Eigenverantwortung der verschiedenen Akteure gesteigert werden. Das Neue Steuerungsmodell basiert auf betriebswirtschaftlichen Strukturen. Durch Produkt- und Leistungsdefinitionen wird eine Outputsteuerung angestrebt. Um diese Verwaltungsmodernisierung zu aktivieren bedarf es einem Wettbewerb, sprich Konkurrenz nach Marktmechanismen, und dem entsprechend, einer besseren Kundenorientierung.

Bei der Übertragung des Modells dient die KGSt als Orientierungs- und Koordinierungshilfe.

Gerade bei der Übertragung auf Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit zeigt sich dieses auf Marktwirtschaft ausgelegtes Modell als problematisch. Besonders die Übernahme betriebswirtschaftlicher Begriffe sorgt für Irritationen.

Diese Problematik möchte ich am Beispiel der Kinder- und Jugendhilfe verdeutlichen. Im Hinblick auf die AdressatInnen und auf die politische Sonderstellung, stellt die Kinder- und Jugendhilfe ein gewisses Spezifikum dar, welches im Folgenden genauer beschrieben wird. Nachdem die wichtigsten Gründe für die Verwaltungsreform skizziert wurden, werden die wesentlichen Elemente des Neuen Steuerungsmodells beschrieben. Ziel dieser Arbeit ist es, zu untersuchen, ob sich das Modell der Neuen Steuerung mit der Spezifika der Kinder- und Jugendhilfe vereinbaren lässt? Hierzu stelle ich die etwas polemisch wirkende These auf, dass durch die Verwaltungsreform hin zur Neuen Steuerung, die Gefahr besteht, dass individuelle Belange der AdressatInnen, sowie der ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, aufgrund einer zu einseitigen Ökonomisierung und Marktorientierung, nicht ausreichend, im Sinne der fachlichen Ansprüche, wahrgenommen werden können. Um dies zu analysieren werden Erfahrungen von Jugendämtern aufgegriffen, die sich bereits mit der Implementierung des Neuen Steuerungsmodells befasst haben. Dazu wird der aktuelle Stand des Implementierungsprozesses in der Kinder- und Jugendhilfe kurz skizziert.

Da es sich bei der Kinder- und Jugendhilfe um eine soziale personenbezogene Leistung handelt, wird im weiteren Verlauf insbesondere die Perspektive der AdressatInnen fokussiert. Es soll analysiert werden, inwieweit sich die Implementierung des Neuen Steuerungsmodells auf die individuelle Arbeit mit den AdressatInnen und auf deren Position in der Kinder- und Jugendhilfe auswirken kann.

Da dies nicht einseitig geschehen soll, werden sowohl Bedenken und Gefahren, als auch Chancen der Einführung des Neuen Steuerungsmodells betrachtet. Abschließend werden die Ergebnisse noch einmal zusammenfassend kurz dargestellt. Auf dieser Basis werde ich versuchen Tendenzen zu beschreiben und dazu Stellung zu nehmen.

2. Wie stellt sich die Spezifika der Kinder- und Jugendhilfe dar?

In diesem Kapitel soll die Besonderheit der Kinder- und Jugendhilfe im Hinblick auf ihre AdressatInnen, ihre Organisation und auf ihren fachlichen Anspruch erörtert werden. Anzumerken ist hier, dass die heutige Kinder- und Jugendhilfe durch starke Heterogenität geprägt ist.

a) Die AdressatInnen

Laut Gesetz (§7 des 8. Buches des Sozialgesetzbuchs: Kinder- und Jugendhilfe) sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind; Jugendliche sind Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Diesen Personen wird durch das KJHG das Recht auf Förderung ihrer Entwicklung, sowie das Recht auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zugesprochen. Im Idealfall übernimmt diese Aufgabe die Familie. Aufgrund von sozialen, soziologischen und wirtschaftlichen Veränderungen der Gesellschaft schwindet dieses Idealbild immer mehr. Diese Lücke versucht der Staat durch das KJHG und dessen ausführende Organe zu kompensieren. Dabei muss die Kinder- und Jugendhilfe der ständig wachsenden Pluralität der AdressatInnen gerecht werden. „Zum einen richten sich die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe im Unterschied zur Schule an Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen von 0 bis 27 Jahren, sowie zum Teil auch direkt an die Personensorgeberechtigten. Zum anderen muss die Kinder- und Jugendhilfe sowohl allgemeine Angebote für alle jungen Menschen einer Altersgruppe bereithalten, als auch Leistungen und Hilfen für Zielgruppen mit besonderem Förderungsbedarf gewährleisten. Und schließlich muss sie den unterschiedlichsten Aufgaben der Förderung, Bildung, Erziehung und Betreuung auch durch Ausdifferenzierung ihrer Angebote und Dienste gerecht werden, die auf ganz unterschiedliche Fassetten der Lebenslagen und der Lebensbewältigung von Kindern und Jugendlichen zielen.“[1]Da dies im öffentlichen Interesse steht, kann auch die Allgemeinheit als Adressat verstanden werden.

b) Die organisatorische Ebene

Die Kinder- und Jugendhilfe ist föderal gegliedert. Der Bund stellt durch das KJHG die Richtlinien für die Kinder- und Jugendhilfe dar. Eine weitere Aufgabe ist die Anregung und Förderung der länderübergreifenden Jugendhilfe. Ebenso gehören das Bundesjugendkuratorium und die Veröffentlichung der Kinder- und Jugendberichte zum Aufgabenbereich des Bundes. Auf Landesebene werden die Jugendhilfeträger hinsichtlich ihrer Weiterentwicklung, ihrer Fortbildung und ihres Ausbaus unterstützt. Die Leistungserbringung letztendlich, erfolgt in kommunaler Selbstverantwortung. Die Kommunen sind durch das KJHG verpflichtet Jugendämter zu etablieren. „Als eine Besonderheit im Rahmen der Kommunalverwaltung unterliegt die Verwaltung des Jugendamts jedoch nicht allein der politischen Verantwortung der „Vertretungskörperschaft“, also dem Kreistag oder dem Stadtrat, sondern aufgrund der „Zweigliedrigkeit“ des Jugendamts zugleich- im Rahmen der Vorgaben der Vertretungskörperschaft gem. §71,3 KJHG- den Entscheidungen eines jeweils einzurichtenden „Jugendhilfeausschusses.““[2]Das zweigliedrige Jugendamt besteht demnach aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung. Diese Sonderregelung kann als Demokratisierungsbestrebung verstanden werden. „Und durch die Einbeziehung von „Nichtbeamten“ sollte sichergestellt werden, dass Verbände, Vereinigungen usw., in denen Jugendhilfe in diesem weiten Sinne betrieben wurde, bei der Planung, Konzeption und Durchführung der Jugendhilfe mitwirken konnten: Jugendliche sollten nicht verwaltet werden, sondern die Möglichkeit haben (wenn auch in bescheidenem Umfang), die Gestaltung der sie betreffenden Jugendhilfe mit in die Hand zu nehmen.“[3]Diese Partizipation der Bürger ist durch das Vorschlagsrecht der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewährleistet. Der Jugendhilfeausschuss wird zu drei Fünftel von Mitgliedern der Vertretungskörperschaft und zu zwei Fünftel von anerkannten freien Trägern gewählt. Damit wird eine weitere Differenzierung der Kinder- und Jugendhilfe angesprochen: „Obgleich Gesamtzuständigkeit und Letztverantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe aufseiten des öffentlichen Trägers liegen, werden die konkreten Angebote, Leistungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mehrheitlich vonnichtstaatlichenTrägern,im Wesentlichen durch freie, gemeinnützige Träger erbracht bzw. organisiert.“[4]

c) Die fachliche Ebene

Die fachliche Ebene der Kinder- und Jugendhilfe hat sich im Laufe ihrer Geschichte an unterschiedlichen, der jeweiligen Zeit entsprechenden, Leitlinien und Konzepten orientiert. Fachlich orientiert sich die moderne Kinder- und Jugendhilfe an der Sozialpädagogik. „Sinn aller pädagogischen Bemühungen ist nicht die Konditionierung des Menschen, sondern die Aufnahme einer helfenden Beziehung in Respekt vor der individuellen Persönlich­keit.“[5]Das Hauptanliegen der Kinder- und Jugendhilfe ist die Gewährleistung des Kindeswohls.

Die MitarbeiterInnen sollen ihre Arbeit an den Lebenslagen und Lebensverhältnissen ihrer AdressatInnen ausrichten. Sie müssen auf den gesellschaftlichen Strukturwandel reagieren und der veränderten Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen gerecht werden. Die Angebote können einen unterstützenden, ergänzenden oder ersetzenden Charakter aufweisen und beinhalten sowohl Leistungs- als auch Eingriffshandlungen.

Die Partizipation von Seiten der AdressatInnen wird angestrebt, so soll ihre Eigenverantwortung gestärkt werden. Das Interesse an ihrem eigenen Lebensumfeld und der damit verbundenen Politik soll geweckt werden, denn Kinder- und Jugendarbeit ist immer auch Zukunftsarbeit für die Gesellschaft. Unverzichtbarer Motor hierbei ist auch der enge Austausch, die Kooperation und die Vernetzung von allen Beteiligten, die sich mit Jugendlichen und ihrer Zukunft beschäftigen.[6]So haben auch präventive Maßnahmen eine hohe Bedeutung.

3. Gründe für die Verwaltungsmodernisierung

3.1 Die Finanzkrise

Der schwerwiegendste Grund und damit auch Anlass für eine Verwaltungsmodernisierung ist die sich ständig verschärfende Finanzkrise der öffentlichen Haushalte. Ursachen, die zu dieser Finanzkrise geführt haben, gibt es reichlich. Auf die Schwerwiegendsten werde ich nun kurz eingehen. Insbesondere unter dem Stichwort „Sozialabbau“ kommt ein Argument in den Medien immer wieder zum Tragen: Die Kommunen haben über lange Zeit hinweg weit über ihren Verhältnissen gelebt und ihre Finanzpolitik nur kurzfristig geplant.

[...]


[1]Sachverständigenkommission Elfter Kinder- und Jugendbericht (Hrsg.): Materialien zum 11. Kinder- und Jugendbericht, Band1: Strukturen der Kinder- Jugendhilfe, Eine Bestandsaufnahme, Verlag Deutsches Jugendinstitut, München, 2002, Seite 17

[2]Sachverständigenkommission Elfter Kinder- und Jugendbericht (Hrsg.): Materialien zum 11. Kinder- und Jugendbericht, Band1: Strukturen der Kinder- Jugendhilfe, Eine Bestandsaufnahme, Verlag Deutsches Jugendinstitut, München, 2002, Seite 12

[3]Münder, J./ Ottenberg, P.: Der Jugendhilfeausschuss, Votum Verlag GmbH, Münster, 1999, Seite:12

[4]Sachverständigenkommission Elfter Kinder- und Jugendbericht (Hrsg.): Materialien zum 11. Kinder- und Jugendbericht, Band1: Strukturen der Kinder- Jugendhilfe, Eine Bestandsaufnahme, Verlag Deutsches Jugendinstitut, München, 2002, Seite 12

[5]Einführungsreferat der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis anlässlich der internationalen Fachtagung "Playing the market game? Steuerungsmodelle für die Jugendhilfe: Internationale Erfahrungen – Perspektiven für die Bundesrepublik", http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Archiv/reden,did=2824.html

[6]vgl.: Kreisverwaltung Trier- Saarburg, Jugendamt: Jugendhilfeplanung des Landkreises Trier- Saarburg, Planungsbereich Jugend und Freizeit, Dokumentation der jugendhilfeplanerischen Aktivitäten und Ergebnisse, Trier, Juni 2000, 2.Aufl, Seite: 25f.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Lässt sich das Neue Steuerungsmodell mit der Spezifika der Kinder- und Jugendhilfe vereinbaren?
Hochschule
Universität Trier
Veranstaltung
Verwaltungsmanagement
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
26
Katalognummer
V53789
ISBN (eBook)
9783638491389
ISBN (Buch)
9783638693240
Dateigröße
530 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
These: Durch die Verwaltungsreform hin zur Neuen Steuerung entsteht die Gefahr, dass individuelle Belange der Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe, aufgrund einer zu einseitigen Ökonomisierung und Marktorientierung, nicht ausreichend, im Sinne der fachlichen Ansprüche, wahrgenommen werden können.
Schlagworte
Lässt, Neue, Steuerungsmodell, Spezifika, Kinder-, Jugendhilfe, Verwaltungsmanagement, qualitätsmanagement, organisationsentwicklung
Arbeit zitieren
Michael Roos (Autor:in), 2004, Lässt sich das Neue Steuerungsmodell mit der Spezifika der Kinder- und Jugendhilfe vereinbaren?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53789

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