Gewaltenteilung und Machtmonopol. Ein Vergleich der Staatstheorien von John Locke und Thomas Hobbes


Bachelorarbeit, 2019

42 Seiten, Note: 1,7

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Hinführung und Fragestellung

2. Einführung in die vertragstheoretischen Konzepte
2.1 Liberalistische Gewaltenteilung bei John Locke
2.1.1 Naturzustand als Friedenszustand?
2.1.2 Entstehung von Staat und Gesellschaftsvertrag
2.1.3 Die Gewaltenteilung im Staat
2.1.4 Das Widerstandsrecht
2.2 Absolutistische Herrschaft bei Thomas Hobbes
2.2.1 Der Mensch ist dem Mensch ein Wolf
2.2.2 Der Naturzustand als Kriegszustand
2.2.3 Der Staat und der Leviathan als künstliches Gebilde

3. Vergleichende Analyse
3.1 Übereinstimmungen zwischen den Staatstheorien
3.1.1 Entstehung der Staatskonzeptionen im historischen Kontext
3.1.2 Überschneidungen im Menschenbild
3.1.3 Gemeinsamkeiten in der Vorstellung eines Naturzustands
3.1.4 Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftszustand
3.2 Begründungen für eine Gewaltenteilung oder ein Machtmonopol

4. Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

1. Hinführung und Fragestellung

Beschäftigt man sich mit den neuzeitlichen Vertragstheorien, begegnet man unweiger- lich den Konzeptionen von John Locke und Thomas Hobbes. Der Theoretiker John Locke spielt mit seinem Werk „Zweite Abhandlungen über die Regierung“ eine prä- gende Rolle in der Neuzeit.1 John Lockes Theorie ist für die Epoche von großer Be- deutung, da er, neben Machiavelli, als einer der ersten Philosophen eine Gewaltentei- lung in seiner staatstheoretischen Konzeption vorsieht.2 Demgegenüber steht die The- orie von Thomas Hobbes, welcher als Begründer der Staatsphilosophie der Neuzeit die Ära der modernen politischen Philosophie mit seinem Werk „Leviathan“ aus dem Jahre 1651 prägt.3 Im Gegensatz zu John Locke ist seine Vorstellung von Staat wei- testgehend absolutistisch geprägt. Beide Philosophen suchen in erster Linie nach einer neuen Begründung für staatliche Gewalt, die sich von der Vorstellung einer göttlichen Legitimation, welche im Mittelalter vertreten wird, unterscheidet.4 Doch welche Ver- bindung besteht zwischen den Theorien dieser Urväter der politischen Philosophie? Warum erachtet John Locke die Gewaltenteilung als dringend notwendig, während Thomas Hobbes davon überzeugt ist, dass die Teilung des Staates diesen zu Grunde richten wird?

Die neuzeitlichen Staatstheorien spielen auch heute, besonders im schulischen Kontext, eine tragende Rolle. Ihre Vermittlung ist fest im Lehrplan verankert. Für Phi- losophiestudierende mit dem Ausblick auf den Lehrerberuf ist es daher von großer Bedeutung einen guten Überblick über einige der wichtigsten Theorien dieser Zeit zu haben. Gerade weil Thomas Hobbes für die absolutistische Form seiner Staatstheorie immer wieder kritisiert wurde,5 während John Locke für sein liberales Konzept großes Ansehen erlangte,6 ist es für den wissenschaftlichen Diskurs der politischen Philoso- phie ein entscheidendes Anliegen zu klären, warum eine solche Differenz zwischen beiden Theorien besteht und ob diese aufgrund von unschlüssigen Argumenten entstanden ist. Zwar hat sich die philosophische Forschung bereits reichlich mit den neuzeitlichen Theorien, gerade auch denen von Thomas Hobbes und John Locke, aus- einandergesetzt, dennoch rechtfertigt sich die erneute Auseinandersetzung mit den Theoretikern in dieser Arbeit aufgrund der spezifischen Fragestellung. Schließlich ist Ziel dieser Arbeit, zu hinterfragen, wieso verschiedene Staatsformen aus den beiden Theorien entstehen.

Die vorliegende Bachelorarbeit beschäftigt sich mit dem Oberthema „ Gewalten- teilung und Machtmonopol“. Sie soll einen Vergleich der Staatstheorien von John Lo- cke und Thomas Hobbes bieten. Hinsichtlich der Thematik ergeben sich folgende For- schungsfragen, die von Bedeutung sind: Welche Gemeinsamkeiten bestehen zwischen den naturrechtlichen Vertragstheorien von Thomas Hobbes und John Locke? Warum geht John Locke davon aus, dass Gewaltenteilung notwendig ist und ein absoluter Herrscher nicht legitim wäre? Warum geht Thomas Hobbes von dem Gegenteil aus, dass eine Gewaltenteilung den Staat zerstört und ein absoluter Staat notwendig ist? An welcher Stelle ergibt sich dieser Kontrast, der zu unterschiedlichen Staatsformen führt? Sind die Argumentationen schlüssig oder ist eine unschlüssige Argumentation Grund für die Differenz zwischen den Theorien? Die These, dass die Theorien sich stark ähneln, soll geprüft werden. Auch die Behauptung von John Locke, dass ein ab- soluter Staat unvereinbar mit der Gesellschaft und stattdessen eine Gewaltenteilung notwendig sei, soll geprüft werden. Ebenso soll die These von Thomas Hobbes, dass aufgrund von Gewaltenteilung ein Staat zerfallen würde, kritisch analysiert werden. Oberstes Ziel dieser Untersuchung ist es, einen Überblick über die Theorien zu geben.

Die Forschungsfragen sollen in der vorliegenden Arbeit in zwei Teilen beant- wortet werden. Um einen Rahmen für die spätere Analyse zu schaffen, sollen zu Be- ginn die themenbezogenen Grundlagen erläutert werden. Der erste Teil widmet sich daher der Darstellung der politischen Konstrukte von John Locke und Thomas Hob- bes. Diese sind zum Verständnis der nachfolgenden Diskussion notwendig. Im Mittel- punkt dieser Arbeit stehen die Theorien von Hobbes und Locke, da diese das Funda- ment der neuzeitlichen Vertragstheorien bilden. Der Fokus der Erläuterung liegt hier auf der Vorstellung des Menschenbilds, des Naturzustands, der Konzeption des Ver- trags sowie vor allem der Definition von Staat und Staatsform beider Philosophen. Darauf aufbauend liegt der Schwerpunkt des zweiten Kapitels bei dem Vergleich der vorher definierten theoretischen Konstrukte. Hierbei sollen zunächst die Gemeinsam- keiten beider Theorien herausgestellt werden. So wird es möglich zu zeigen, ob es überhaupt eine Verbindung zwischen den Theorien gibt. Nur wenn diese vorhanden sind, ergibt es Sinn, der Frage, warum beide Theoretiker unterschiedliche Staatsfor- men fordern, weiterhin nachzugehen. Die Analyse beschränkt sich hierbei weiterhin nur auf die oben genannten Aspekte der Konzeptionen, da diese eine gute Vorausset- zung für die Gegenüberstellung bilden. Auf diesen Vergleich folgt im Anschluss eine Untersuchung der Argumentation der Theoretiker. Hier liegt der Fokus auf der Argu- mentation für die verschiedenen Staatsformen. Dabei gilt es herauszustellen, warum eine solche Differenz zwischen beiden Theorien besteht. Außerdem soll geprüft wer- den, ob die Argumentation für die unterschiedlichen Positionen überhaupt schlüssig ist. Ein Fazit, indem die Ergebnisse der gesamten Thesis zusammengefasst werden, sowie ein kurzer Ausblick auf weitere Forschungsmöglichkeiten beschließen die Ar- beit.

2. Einführung in die vertragstheoretischen Konzepte

Die Entstehung und Definition von Vertragstheorien werden im Folgenden kurz erläu- tert. Diese sollen dem Einstieg und dem Überblick in die Thematik dienen. Im An- schluss daran werden zwei Staatstheorien dargestellt, welche für die Neuzeit besonders prägend sind.

Vertragstheorien entstehen nicht erst in der Neuzeit. Schon Platon und Aristo- teles haben die Idee eines Staates, als ein natürliches Gebilde geprägt, in dem allein sich der Mensch vollkommen entfalten kann.7 Auch die Scholastiker formulieren be- reits eine Konzeption, in welcher der Staat allerdings als ein Zusammenwirken von Glauben und Vernunft verstanden wird. Jedoch stehen die Ansichten der Philosophen der Neuzeit dem gegenüber. Gründe für diese Entwicklung liegen in den Veränderun- gen, welche die Epoche der frühen Neuzeit mit sich bringen. Beginnend mit dem Augsburger Religionsfrieden und endend mit der Französische Revolution ist die Neu- zeit von Kriegen geprägt. Auch die wachsende Ökonomie und Verbürgerlichung ha- ben Einfluss auf das Denken der Epoche.8 Die Legitimation einer Herrschaft lässt sich nicht mehr allein auf den Willen Gottes oder eine „objektive natürliche Wertordnung“9 zurückführen. Zwischen Kirche und Regierung entstehen Spannungen und überall in Europa herrschen Bürgerkriege. Aus diesem Grund stellen sich die Philosophen der Neuzeit die Frage, wie der Staat fern von der göttlichen oder natürlichen Ordnung zu rechtfertigen ist? Zusätzlich prägt ein neues Menschenbild das neuzeitliche politikphi- losophische Denken. Das Bild der neuzeitlichen Philosophen beschreibt ein egoisti- sches und kriegerisches Einzelwesen, welches sich nach Schutz, Eigentum, Selbstver- wirklichung und Sicherheit sehnt.

Daraus entwickelt sich eine Theorie, welche den Staat als künstliches Gebilde versteht. Die Legitimation des Staates entsteht durch die Zustimmung einzelner Indi- viduen. Es entstehen „moral-, sozial- und politikphilosophische Konzeptionen“10. Diese befassen sich mit der Moral menschlichen Handels, dem Widerstandsrecht, der Grundlage von institutionellen und gesellschaftlichen Staatsordnungen, sowie den Le- gitimationsbedingungen für politische Herrschaft. All das wird in einem ebenfalls künstlichen Vertrag zusammengefasst. Die Zustimmung aller sich im Staat befinden- den Individuen für diesen Vertrag ist für die Staatsbildung unumgänglich.11

2.1 Liberalistische Gewaltenteilung bei John Locke

John Locke gilt, neben Machiavelli, als Begründer der Gewaltenteilung und des Libe- ralismus. Aus diesem Grund spielt er eine entscheidende Rolle bei der Auseinander- setzung mit den neuzeitlichen Staatstheorien. Um John Lockes politischen Vorstellun- gen mit denen von Thomas Hobbes zu vergleichen, müssen sie zunächst kurz skizziert werden. Um dies zu ermöglichen, wird im ersten Schritt ein knapper Einblick in seinen Werdegang gegeben und die Entstehung seines Werkes „Two Treatises of Govern- ment“ in einen zeitlichen Kontext geordnet. Im Anschluss sollen dann wichtige Be- griffe, wie das Menschenbild, der Naturzustand, die Staatsbegründung und die Gewal- tenteilung, welche Locke in diesem Werk definiert, veranschaulicht werden.

John Locke wird am 29.August 1632 in Bristol geboren12. Zunächst geht er auf die Westminster School und tritt dann 1652 sein Studium der Medizin in Oxford an.13 1689 erscheint, neben einigen anderen Werken, auch das Hauptwerk seiner politischen Theorie „Two Treatises of Government“, welches jedoch anonym veröffentlicht wird.14 Im ersten Teil des Werkes widerlegt Locke zunächst die Theorie Robert Fil- mers.15 Dieser Teil des Werkes erlangt nur wenig Anerkennung,16 doch das zweite Traktat, in dem Locke seine eigene Theorie ausführt, ist dagegen von umso größerer Bedeutung. Aufgrund seiner Schriften muss der Philosoph England verlassen und geht ins holländische Exil, wo er sich weiterhin mit philosophischen und politischen The- men beschäftigt.17 Am 28. Oktober 1704 stirbt John Locke in seinem Arbeitszimmer in Essex. 18 Als Arzt und einflussreicher Philosoph gilt er als Vordenker der Aufklä- rung. Heutzutage verbindet man mit John Locke in erster Linie seine Äußerungen über Politik, auch wenn er selbst diese wohl nur als nebensächlich in seinem Wirken ange- sehen hat.19 Die Ideen, welche Locke in seiner Theorie äußert, sind praktische Lösun- gen, die er für die Probleme in seinem Heimatland vorschlägt.20

2.1.1 Naturzustand als Friedenszustand?

Lockes Auffassung nach, ist der Mensch zwar von Natur aus vernunftbegabt, Wissen kann er jedoch nur durch die Verarbeitung individueller Erfahrungen erlangen.21 Lo- cke geht davon aus, dass der Mensch Gott gehört. Dieser hat die Menschen als unter- einander Gleiche erschaffen.22 Aus diesem Grund besitzt jeder ein gleiches Recht auf Freiheit, Leben, Gleichheit und Eigentum.23 Locke geht daher von dem göttlichen Na- turgesetz aus, dass die Achtung dieser Rechte voraussetzt und welches im Naturzu- stand, ohne die Regeln und Sanktionen eines Herrschers, befolgt wird.24

Im Naturzustand können die Menschen sich selbst nach dem Gesetz der Ver- nunft regieren.25 Außerdem besitzt in Lockes Konzeption jedes Individuum einen per- sönlichen Wert und Selbstbestimmung.26 Wenn das natürlich göttliche Gesetz der Ver- nunft erfüllt wird, kann der Naturzustand als Friedenszustand verstanden werden.27 Zum Kriegszustand wird der Naturzustand erst, wenn die Freiheit einer Person durc h eine zweite verhindert wird. Dann herrscht der Kriegszustand aber eben nur zwischen diesen beiden Personen.28 Da das Naturgesetz zu jeder Zeit verbindlich und erzwing- bar ist, darf derjenige, der das Recht eines anderen verletzt, von dem Geschädigten bestraft werden.29 Naturzustand und Kriegszustand werden in Lockes Theorie dem- nach als Gegensätze verstanden.30 Selbst wenn im Naturzustand keine permanente Ge- fahr herrscht, ist Locke der Meinung, dass der Mensch diesen verlassen möchte.

2.1.2 Entstehung von Staat und Gesellschaftsvertrag

Grund dafür, dass der Mensch den Naturzustand verlässt, ist zum einen die Schwäche der Menschen, die dazu führt, dass sich der Mensch nicht immer vernünftig verhalten kann.31 So entsteht Gewalt und Krieg. Da der Geschädigte im Naturzustand keine In- stanz zu Hilfe rufen kann, weil es keinen unparteiischen Richter gibt, ist er auf sich allein gestellt. Dies ist aus mehreren Gründen problematisch. Sanktionen können nur schwer durchgesetzt werden und es wird zu eigenen Gunsten entschieden.32 Zusätzlich wird die Begierde nach privatem Eigentum so groß, dass sich die Bürger nicht mehr an die natürlichen Gesetze halten.33 Außerdem herrscht Ungewissheit und eine stän- dige Angst vor privaten Kriegen.34 Die einzige Chance diesen Nachteilen des Natur- zustands zu entkommen, ist die Entscheidung der ganzen Gemeinschaft auf ihre Rechte der Selbstjustiz und der Selbsterhaltung zu verzichten. Im Austausch verspricht der Staat die Sicherheit, den Frieden und das Eigentum seiner Untertanen zu erhalten.35

Im daraus entstehende Gesellschaftszustand werden Unstimmigkeiten dann zwischen zwei Parteien durch einen unparteiischen Richter und dessen Urteil gere- gelt.36 Hierzu schließen die einzelnen Personen der Gesellschaft einen Vertrag unter- einander, indem sie zustimmen, ihre Rechte an eine staatliche Souveränität zu übertra- gen. Diese staatliche Souveränität soll bei Locke beim Volk liegen.37 Zwischen der Regierung und dem Volk gibt es keinen Vertrag, sondern es besteht ein Vertrauens- verhältnis, bei welchem die Gesellschaft der Regierung ihre Rechte anvertraut.38 Wenn dieses von der Regierung verletzt wird, wird der Gesellschaftsvertrag ungültig.39 Des Weiteren muss sich auch die Regierung an die Gesetze halten. Werden die Gesetze von der Regierung missachtet oder handelt diese nicht im Sinne des Volkes, kann sie abgesetzt werden.

2.1.3 Die Gewaltenteilung im Staat

Wie bereits erwähnt, ist die Theorie John Lockes für die neuzeitliche Epoche aufgrund der von ihm eingeführten Gewaltenteilung von großer Bedeutung. Zunächst sieht er für den Staat zwei Gewalten vor, die legislative und exekutive Gewalt.40 Im Verlauf dessen Erläuterung bestimmt er jedoch noch zwei weitere Ge walten, die föderative und prärogative Gewalt.41

Locke ist überzeugt, dass Gesetze dem Erhalt der Sicherheit im Staat dienen.42 Aus diesem Grund muss es in jedem Staat, welcher sich am Gemeinwohl orientiert , eine Gewaltenteilung geben. Bereits bei der Zusammensetzung des Staates muss eine legislative Gewalt von den Partnern des Gesellschaftsvertrags gewählt werden.43 Die Entscheidung liegt hierbei bei der Mehrheit.44 Durch ihre Entscheidung wird die Staatsform festgelegt.45 Locke schlägt drei verschiedene Staatsformen vor. Die erste Staatsform ist die Demokratie, bei welcher die Gruppe mit den meisten Wählern die Gewalt über das gesamte Volk erhält. Aufgrund dieser Gewalt können sie Gesetze erlassen und vollstrecken. Anders versteht Locke die Oligarchie als eine Staatsform, bei welcher die Gewalt Gesetze zu erlassen die Aufgabe einiger auserwähl ten Perso- nen und deren Erben ist.46 Wenn die Gewalt, Gesetze zu erlassen, in der Macht einer einzigen Person liegt, handelt es sich um die Staatsform der Monarchie.47 Die jewei- lige Regierung legt dann Gesetze fest, die dem Gemeinwohl dienen und die Gemein- schaft erhalten.48 Hierbei dienen das Gesetz Gottes und das Gesetz der Natur, also die Erhaltung der Menschheit, stets als Fundament.49 Die von der Legislative festgelegten Beschlüsse müssen mit etwas Vorlauf entstehen. Sie dürfen nicht in einem Augenblick der Verhandlung oder einem besonderen Fall willkürlich entschieden werden.50 Au- ßerdem werden die Gesetze öffentlich bekannt gegeben und für jeden einsicht ig ge- macht.51 Auch die Abgaben, welche an den Staat zu zahlen sind, müssen über diese Instanz geregelt werden. Hierbei gilt, wie für die übrigen Gesetze auch, dass die Höhe der Steuern im Vorfeld genannt werden und ihnen zugestimmt werden muss.52 Die legislative Gewalt unterliegt den Gesetzen ebenso wie alle in der Gemeinschaft leben- den Individuen.53 Während des Staatzustandes stellt die Legislative die höchste Gewalt dar.54 Alle anderen Gewalten leiten sich von ihr ab. Anders gestaltet sich dies im Na- turzustand, wo die höchste Gewalt bei dem Individuum liegt.55 Nachdem die Gesetze festgelegt wurden, ist es nicht nötig, dass die Legislative weiterhin im Amt bleibt.56 Die Teilnehmer der Legislativen sind von nun an einfache Untertanen und müssen fortan nur noch bei Bedarf zusammen kommen.57

All diese Voraussetzungen an die legislative Gewalt sollen eine r willkürlichen Herrschaft vorbeugen.58 Sollte die Legislative ihre Macht nicht im Interesse der Ge- meinschaft einsetzen, kann ihr die Kraft entzogen werden. Sie fällt dann zurück in die Hand des Individuums. Zwar betont Locke, dass die Führung eines Staates sowohl von einer Person als auch von mehreren Personen übernommen werden kann, doch betont er hier ganz klar, dass ihm die Leitung von einer Gruppe sinnvoller erscheint.

Als zweite Gewalt versteht Locke die exekutive Gewalt, welche die Gesetze innerhalb der Gemeinschaft vollzieht. Diese Macht wird an die Exekutive von der Le- gislative verliehen und kann jederzeit zurückgenommen werden. Anders als die legis- lative Gewalt muss diese ständig aktiv sein, da Regelverstöße fortwährend vorkommen und die Einhaltung der Gesetze daher immer geachtet werden muss. Da die legislative Gewalt nicht alle Entwicklungen in der Gesellschaft vorhersehen kann, darf die exe- kutive Gewalt die Aufgaben der legislativen Gewalt in einigen Fällen übernehmen. Dies ist der Fall, wenn in bestimmten Situationen keine passenden Gesetze festgelegt wurden. Dann ist es Aufgabe der Exekutiven nach dem Gemeinwohl zu richten, bis die Legislative sich erneut zusammensetzt, um die Gesetze anzupassen.59 Diese Ge- walt nennt sich dann prärogative Gewalt und kann rechtmäßig oder unberechtigt ein- gesetzt werden.60 Rechtmäßig wird sie dann, wenn sie dem Gemeinwohl dient. Mit der exekutiven Gewalt ist häufig auch die föderative Gewalt vereint.61 Die föderative Ge- walt ähnelt der natürlichen Gewalt. Sie regelt Streitigkeiten mit Personen aus dem ei- genen Staat und denen, die dem Staat nicht angehören.62 Die Föderative besitzt somit die Macht über Krieg und Frieden mit außenstehenden Staaten. Die Sicherheit nach außen soll hiermit gewährleistet werden. Diese Gewalt zu leiten scheint besonders an- spruchsvoll.63

2.1.4 Das Widerstandsrecht

Als fortschrittlich wird die Theorie John Lockes vor allem auch aufgrund des einge- führten Widerstandsrechts angesehen. Denn Locke, als Aufklärer und liberaler Den- ker, fordert in der Zeit des Absolutismus ein Freiheitsrecht für die Bürger.64 Das Wi- derstandsrecht begründet er mit Hilfe des Selbsterhaltungstriebs65 und darauf, dass der Gesellschaftsvertrag auf einer Vertrauensbasis beruht. Wenn dieses Vertrauen gebrochen wird, darf der Bürger rebellieren.66 Auch der Naturzustand wird zum Kriegszustand, sobald eine Person dem natürlichen Gesetz nicht mehr folgt und sich am Leben oder dem Eigentum einer zweiten Person vergreift.67 Ebenso ist es im Staats- zustand. Sollte ein Herrscher Gewalt anwenden und das Leben der Untertanen bedro- hen oder ihnen Eigentum entziehen, so herrscht ein Kriegszustand.68 Das Widerstands- recht greift also, wenn Herrscher ihre Macht nicht mehr unter Berücksichtigung der Gesetze einsetzten.69 Auch wenn ein Herrscher im eigenen Interesse handelt und somit das Interesse der Bürger nicht achtet, bricht er das Gesetz.70 Gegen diese Ungerechtig- keit dürfen sich die Bürger wehren und die Macht absetzen. Die Bürger würden in dem Fall weder die Gesetze noch ihr Versprechen gegenüber Gott brechen.71 Wichtig für das Widerstandsrecht ist jedoch, dass die Schädigung des Individuums nicht nur sub- jektiv ist, sondern der Staat das Gesetz tatsächlich gebrochen hat.72 Durch die Immu- nität soll der Staat vor solchen subjektiven Angriffe geschützt werden. Diese gilt je- doch nicht gegenüber den Beamten des Staates.73 Somit werden auch die Beamten vor rechtswidrigen Aufträgen des Königs geschützt.74

Das Widerstandsrecht darf nur sparsam genutzt werden. Weil der Widerstand einer Einzelperson zu riskant ist, wird das Widerstandsrecht folglich automatisch nur selten genutzt.75 Wenn es genutzt wird, dann nicht für die Probleme eines Einzelnen, sondern für Probleme, von denen das gesamte Volk betroffen ist.76

2.2 Absolutistische Herrschaft bei Thomas Hobbes

Thomas Hobbes wird als der Begründer der neuzeitlichen Staatstheorien verstanden. Anders als bei Locke wird eine absolutistische Herrschaftsform vorgeschlagen. Daher ist seine Theorie für die Analyse in dieser wissenschaftlichen Arbeit ebenfalls interes- sant. Der Fokus dieser Betrachtung liegt ebenfalls auf einem kurzen Einblick in die Biografie Thomas Hobbes. Auch wird sein Menschenbild erläutert, sowie seine Konzeptionen von Naturzustand, Staat, Gesellschaftsvertrag und Souverän, wie sie in seinem Werk „Leviathan“ definiert werden.

Thomas Hobbes wird am 5. April 1588 in Wiltshire, in der Nähe von Malmes- bury geboren.77 Er ist der zweite Sohn eines bäuerlichen Pfarrers und einer Bauer- stochter,78 die behauptet, sie habe ihren Sohn aus Furcht zu früh geboren. Denn zur Zeit seiner Geburt versucht die spanische Armada England zu erobern.79 Schon früh stellt sich heraus, dass Thomas Hobbes hochbegabt ist. Bereits mit vier Jahren kann er lesen und schreiben, weshalb er mit vierzehn bereits ein Studium in Oxford beginnen kann.80 1640 geht Hobbes aus Angst vor politischer Verfolgung nach Frankreich ins Exil.81 Dort veröffentlicht er sein Werk „De Cive“ im Jahr 1642.82 1651, zwei Jahre nach Beendigung des englischen Bürgerkriegs, erscheint Hobbes wohl bedeutendstes Werk, der „Leviathan“. Daraufhin kehrt Hobbes nach England zurück, da er sich nun auch in Frankreich nicht mehr sicher fühlt.83 Der Leviathan stellt das Gründungswerk der neuzeitlichen politischen Philosophie84 dar und macht Thomas Hobbes somit zum Schöpfer dieser politischen Epoche85. Zunächst verbietet das Parlament 1666 den Druck des Leviathans in England. Hobbes stirbt am 04.12.1679 in Hardwick.86

Geprägt von den Geschehnissen seiner Zeit sucht Thomas Hobbes nach einer Legitimierung eines Staates. Hierbei spricht er sich für eine absolutistische Herrschaft aus, die jedoch nicht monarchisch ausgestaltet sein muss. Auch wenn dies von Thomas Hobbes priorisiert wird.

2.2.1 Der Mensch ist dem Mensch ein Wolf

Das Staatsverständnis von Thomas Hobbes ist so revolutionär, weil er das im Mittel- alter und in der Antike vorherrschende Menschenbild ablehnt. Seiner Meinung nach ist der Mensch kein, wie von Aristoteles gedachter „zoon politikon“, das heißt ein Ge- meinschaftswesen, welches sich allein in der Gesellschaft verwirklichen kann.87

[...]


1 Vgl. Euchner, 1979, S. 1.

2 Vgl. Münkler/ Straßenberger, 2016, S. 104.

3 Vgl. Kersting, 1992, S. 9.

4 Vgl. von Schlieffen/ Nolting, 2018, S. 198.

5 Vgl. Steinvorth, 1994, S. 12 & Meier/ Denzer, 2004, S. 224.

6 Vgl. Euchner, 1996, S. 7.

7 Vgl. Kersting, 1994, S. 44 und 98f.

8 Vgl. Kersting, 1994, S. 17.

9 ebd.

10 ebd.

11 Vgl. ebd.

12 Vgl. Bergstraesser/ Oberndörfer, 1962, S. 183.

13 Vgl. Höffe, 2008, S. 312.

14 Vgl. von Schlieffen/ Nolting, 2018, S. 195.

15 Vgl. Höffe, 2008, S. 218.

16 Vgl. Rehm/ Ludwig, 2012, S. IX.

17 Vgl. von Schlieffen/ Nolting, 2018, S. 196f.

18 Vgl. Euchner, 1996, S. 15.

19 Vgl. ebd. Seite 7.

20 Vgl. von Schlieffen/ Nolting,2018, S. 198.

21 Vgl. ebd.

22 Vgl. Schottky, 1995, S. 19.

23 Vgl. ebd. S. 199.

24 Vgl. Höffe, 2008, S. 318.

25 Vgl. Macpherson,1990, S. 269.

26 Vgl. von Schlieffen/ Nolting, 2018, S. 198.

27 Vgl. Euchner, 1996, S. 82.

28 Vgl. Höffe, 2008, S. 319.

29 Vgl. ebd.

30 Vgl. Macpherson,1990, S. 268.

31 Vgl. von Schlieffen/ Nolting, 2018, S. 206.

32 Vgl. Schottky, 1995, S. 20.

33 Vgl. Macpherson, 1990, S. 268.

34 Vgl. ebd. S. 278.

35 Vgl. Euchner, 1996, S. 84f.

36 Vgl. ebd. S. 84.

37 Vgl. von Schlieffen/ Nolting, 2018, S. 210.

38 Vgl. Rehm/ Bernd, 2012, S. 102.

39 Vgl. ebd. S. 86.

40 Vgl. Locke, 1690, §127.

41 Vgl. Siep, 2012, Seite 121.

42 Vgl. Locke, 1690, §134.

43 Vgl. ebd.

44 Vgl. Niesen, 2012, S. 133.

45 Vgl. ebd.

46 Vgl. ebd.

47 Vgl. ebd. S. 132.

48 Vgl. Locke, 1690, §143.

49 Vgl. ebd. §135.

50 Vgl. ebd. §136.

51 Vgl. ebd. §137.

52 Vgl. ebd. §140.

53 Vgl. ebd. §143.

54 Vgl. ebd. §149 & §150.

55 Vgl. ebd. §135.

56 Vgl. ebd. §143.

57 Vgl. ebd. §138.

58 Vgl. ebd. §137.

59 Vgl. ebd. §159.

60 Vgl. ebd. §160.

61 Vgl. ebd. §147.

62 Vgl. ebd. §146.

63 Vgl. ebd. §146.

64 Vgl. Euchner, 1996, S. 128.

65 Vgl. ebd. S. 119.

66 Vgl. Locke, 1690, §231.

67 Vgl. Euchner, 1996, S. 119.

68 Vgl. ebd.

69 Vgl. ebd. S. 127.

70 Vgl. Locke, 1690, S. 294.

71 Vgl. Euchner, 1996, S. 127.

72 Vgl. Locke, 1690. S. 294.

73 Vgl. ebd. S. 295.

74 Vgl. ebd.

75 Vgl. ebd.

76 Vgl. ebd. S. 296.

77 Vgl. Gawlick,1994, S. IX.

78 Vgl. Höffe, 2010, S. 27.

79 Vgl. Klemme/ Lorenz, 2018, S. 4.

80 Vgl. ebd. S. 5.

81 Vgl. Höffe, 2010, S. 27.

82 Vgl. Gawlick, 1994, S. XII.

83 Vgl. Höffe, 2010, S. 27.

84 Vgl. Kersting, 1996, S. 1.

85 Vgl. Kersting, 1992, S. 9.

86 Vgl. Gawlick, 1994, S. XV.

87 Vgl. Kersting, 1992, S. 13ff.

Ende der Leseprobe aus 42 Seiten

Details

Titel
Gewaltenteilung und Machtmonopol. Ein Vergleich der Staatstheorien von John Locke und Thomas Hobbes
Hochschule
Universität Münster  (Philosophisches Seminar)
Note
1,7
Jahr
2019
Seiten
42
Katalognummer
V537195
ISBN (eBook)
9783346127310
ISBN (Buch)
9783346127327
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bachelorarbeit Staatsphilosophie Gewaltmonopol John Locke Thomas Hobbes
Arbeit zitieren
Anonym, 2019, Gewaltenteilung und Machtmonopol. Ein Vergleich der Staatstheorien von John Locke und Thomas Hobbes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/537195

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