Die griechischen Demokratien im Vergleich: Athen und Syrakus


Seminararbeit, 2005

21 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung

1. E

2. Die Entstehung der Demokratie
2.1. Athen
2.2. S

3. Die sozialen Schichten
3.1. Athen
3.2. S

4. Die politischen Institutionen
4.1. Athen
4.2. S

5. Resü

6. Q

7. L

1. Einleitung

Um die griechischen Demokratien Athen und Syrakus vergleichen zu können, bedarf es zuerst einer Definition des Begriffes Demokratie, die uns Thukydides in seiner Geschichte des Peloponnesischen Krieges gibt: „Die Verfassung, die wir haben […] heißt Demokratie, weil der Staat nicht auf wenige Bürger, sondern auf die Mehrheit ausgerichtet ist.“ [1] Das triff zwar auch auf die heutige Demokratie zu, aber wichtig ist in diesem Zusammenhang der Begriff des Bürgers. Denn die Herrschaft des Volkes, wie sie in der Antike definiert wurde, ist nicht mit unserer heutigen Volksherrschaft gleichzusetzen. In der Antike waren nicht alle Einwohner des Staates stimmberechtigt, sondern nur einen gewissen Teil der Bürger[2], darum ist es wichtig die sozialen Schichten der Bevölkerung genauer zu beleuchten. Weiterhin betrachte ich es als sinnvoll, sich die verschiedenen Wege hin zur Demokratie anzuschauen, denn diese können Aufschluss darüber geben, worin sich die Demokratien unterscheiden. Den Hauptpunkt des Vergleiches bildet dann natürlich die Betrachtung der politischen Institutionen, denn hier lassen sich die Unterschiede der Demokratien feststellen

In meiner Hausarbeit möchte ich mich auf das 5. Jahrhundert v. Chr. beschränken, da in diesen Zeitraum die Demokratie in Syrakus fällt. Die Demokratie Athens erstreckt sich über mehrere Jahrhunderte, in denen sie zahlreichen Veränderungen unterlegen ist. Die Beschränkung auf das 5. Jahrhundert ermöglicht einen direkten und zeitnahen Vergleich

Als Quellengrundlage für Athen dienen vor allem Herodot, Aristoteles und Thukydides, für Syrakus in erster Linie Diodor und Thukydides, aber auch Aristoteles. Diodor und Thukydides haben allerdings selbst nur Sekundärquellen zur Hand gehabt, woraus sich das Problem der Glaubwürdigkeit ergibt

2. Entstehung der D

2.1. A

Betrachtet man die Geschichte Athens, so liegen dem Beginn der demokratischen Entwicklung zwei Ausgangspunkte zu Grunde. Den ersten Anfangspunkt bilden die Reformen des Solons, den zweiten bilden die Reformen des Kleisthenes´. Um die Reformen von Kleisthenes richtig beurteilen und verstehen zu können sollte man zuerst die Reformen von Solon als Grundlage behandeln, was allerdings nicht bedeutet, dass man Solon als den Begründer des demokratischen Gedankens ansehen kann

Um 600 v. Chr. konnte man in Athen die ersten Umrisse einer Polis erkennen. Die wichtigsten politischen Einrichtungen waren der Adelsrat (Areopag), die neun Archonten und ein Gericht, welches für Tötungsdelikte zuständig war. An der Spitze der neun Archonten, dem höchsten Exekutivorgan, stand der Archon, welcher dem Jahr den Namen gab (eponymer Beamter). Von den anderen Archonten übernahm einer die Leitung für das Heer (Polemarchos) und ein anderer war für die wichtigsten religiösen Angelegenheiten verantwortlich (Basileus). Die restlichen sechs Archonten waren als Richter (Thesmotheten) tätig. Ihre Amtszeit betrug zu sehr früher Zeit zehn Jahre, welche dann aber, wie aus Berichten seit 683/682 v. Chr. hervorgeht, auf nur ein Jahr beschränkt wurde. Solon wurde 594 v. Chr. zum Archon gewählt um die zerstrittene Bevölkerung, welche in zwei verschiedene Lager zerfallen war, wieder zu versöhnen. Er wurde als Schiedsrichter und Versöhner mit unumschränkter Macht bestellt. Solon führte in dieser Zeit die Beseitigung aller auf Grundstücken liegenden Lasten durch, durch welche in der vorigen Zeit zahlreiche Bauern in die Abhängigkeit von Adeligen gekommen waren. Dadurch stellte er die Verfügbarkeit über die eigene Person wieder her. Die wichtigste Reform war, dass er die politischen Rechte mit einem gewissen Vermögen verknüpfte, wodurch die Möglichkeit politisch aktiv zu werden nicht mehr von der Abstammung abhängig war. Solon unterteilte die politisch Aktiven in drei Klassen: an oberster Stelle die Fünfhundertscheffler, welche mindestens einen Ertrag von 500 Scheffeln pro Jahr haben mussten und so die reichsten Grundbesitzer waren, an zweiter Stelle die Reiter, welche dem bisherigen Adel entsprachen und im Jahr mindestens 300 Scheffeln Ertrag erwirtschafteten, und an dritter Stelle die Zeugiten, welchen hauptsächlich große und mittlere Bauern angehörten, die pro Jahr 200 oder 150 Scheffeln an Ertrag nachweisen mussten. Die politischen Rechte waren auf die verschiedenen Klassen verteilt. Die Archonten und der Schatzmeister wurden aus der ersten Klasse gewählt. Das passive Wahlrecht nahmen allen drei Klassen wahr. Das aktive Wahlrecht konnte in der Volksversammlung auch von den weniger vermögenden Bürgern (Theten) ausgeübt werden. Solon führte auch eine Berufungsinstanz gegen den adeligen Richter ein, bei der jeder Bürger Athens Einspruch gegen ein Urteil einlegen konnte. Weiterhin führte er die Popularklage ein, bei der jeder klagen konnte, selbst wenn er nicht direkt betroffen war. Mit seinen Reformen schaffte es Solon den Staat und die Einwohner miteinander zu verbinden, sodass ein gewisses Verantwortungsbewusstsein aller Einwohner für den Staat entstand, da nun alle Bürger mehr oder weniger an der Politik teilhaben konnten. Allerdings kann man nicht sagen, dass Solon eine Gleichheit erschaffen hat. Vielmehr hat er einen Ausgleich zwischen Adel und „einfachem“ Bürger geschaffen

Nach den Reformen Solons versank Attika im Chaos. Einige Adelige versuchten ihre Stellung, welche sie vor den Reformen innehatten, zurück zu gewinnen und stießen nun auf den Widerstand von der politisch mündig gewordenen Bürgerschaft (Demos). Die Kämpfe des Adels untereinander wurden nun hauptsächlich dadurch entschieden, wer die Bürgerschaft hinter sich bringen konnte. Wer dies im hohen Maße geschafft hatte, hatte die Möglichkeit, da er nun alle Gegenspieler ausgeschaltet hatte, eine Tyrannis aufzubauen. Dies gelang Peisistratos um 561/560 v. Chr.. Seine Tyrannis hielt bis zu seinem Tod 528/27 v. Chr. und noch seine Söhne konnten diese Herrschaftsform bis 510 v. Chr. aufrechterhalten. Peisistratos stützte seine Herrschaft vor allem auf ein Söldnerheer, die Bevölkerung ließ er entwaffnen. Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt seiner Herrschaft bildete die Entmachtung des Adels. Einige flohen freiwillig, andere wurden vertrieben und einige wenige konnte er zur Zusammenarbeit bewegen, wie z. B. Kleisthenes, welcher 525/24 das Archontat bekleidete. Unter Peisistratos erhielt Athen einen wirtschaftlichen und politischen Aufschwung. Er führte ein einheitliches Münzwesen, wenn nicht sogar das erste Münzwesen in Athen ein und belegte die Grundbesitzer erstmals mit einer Ertragssteuer, zwar nur um seine Herrschaftskosten abzudecken. Der Staat wurde durch eine zentrale Finanzverwaltung unabhängiger vom Einfluss mancher Adelshäuser. Weiterhin kann man die Grundzüge einer beginnenden Außenpolitik erkennen, welche er hauptsächlich auf freundlich gesinnte Tyrannenkollegen und Adelshäuser stützte.[3]

510 v. Chr. wurde die Tyrannis gestürzt. Die Zeit danach wurde wieder von Adelskämpfen geprägt, in welchen Isagoras und Kleisthenes als Rivalen auftraten.[4] Diesen Adelskämpfen wurde von den Bürgern ein Ende gesetzt, da sie während der Tyrannis auch ohne den Adel ausgekommen waren und sich nun ein politisches Selbstbewusstsein der Bürger gebildet hatte. Um sich gegen anbrechende Bedrohungen der Nachbarn zu wehren, die nach dem Sturz des Tyrannen ihre Chance witterten, wurde eine Neuordnung des Militärwesens nötig, da unter Peisistratos alle entwaffnet worden waren. Diese und andere notwendigen Reformen führte Kleisthenes um 508/507 durch. Er gliederte die politische Ordnung Athens neu, indem er zehn neue geographische Bezirke, so genannte Phylen, schuf. In diesen Phylen wurden die jeweils drei verschiedenen Gebiete vermischt, sodass jede Phyle zu je einem Drittel aus der Stadt, dem Binnenland und der Küste bestand. So vereinigte er die Landschaft Attikas. Von der neuen Einteilung ausgenommen blieben allerdings die Gebiete Eleutherai, Oropos und die Insel Salamis, da sie mit Attika nur lose verbunden waren und ihre Bewohner als Fremde angesehen wurden und somit keine politischen Rechte hatten. Die Beamten ließ er nach den Phylen wählen. In einem Rat der 500 wurden pro Phyle 50 Mann entsandt.[5] Die neun Archonten blieben zwar erhalten, doch sie konnten nun nicht mehr nur aus der ersten Klasse, sondern auch aus der zweiten Klasse für ein Jahr gewählt werden. Die gewesenen Archonten kamen in den Areopag. Das Volksgericht (Heliaia) bestand aus 6000 Bürgern aller Steuerklassen. Sie wurden durch das Los ernannt. In der Volksversammlung (Ekklesia) waren alle zehn Phylen vertreten.[6] Durch das Scherbengericht stimmte sie über die Verbannung von Bürgern ab, deren politischer Einfluss als zu groß angesehen wurde.[7] Dieses Scherbengericht (Ostrakismos) wurde von Kleisthenes eingeführt, um Unruhen zwischen den Bürgern zu vermeiden. Durch das Urteil, an dem mindestens 6000 Bürger teilnehmen mussten und welches höchstens einmal im Jahr gefällt wurde, musste die betroffene Person Athen für zehn Jahre verlassen, jedoch ohne Verlust des Ansehens und des Vermögens. Die militärischen Reformen beinhalteten, dass jede Phyle ein Regiment von ca. 1000 Mann Stärke stellte, an dessen Spitze ein Stratege stand. Diese insgesamt zehn Strategen, jeweils einer aus jeder Phyle, wurden von der Volksversammlung gewählt. Dank der neuen Struktur, konnte die Heeresstärke schnell ermittelt werden und, was noch viel wichtiger war, die Armee konnte schneller zusammengerufen werden. Um die Zugehörigkeit der Bürger zum Demos zu verstärken bzw. um anzuzeigen, dass sie sich nicht mehr einem Adelshaus verpflichtet waren, führte er die Demenzugehörigkeit im Namen ein (dêmotikón). Die Bedeutung der Reformen von Kleisthenes sind klar zu erkennen: er lähmte mit der Schaffung der zehn Phylen die politischen und wirtschaftlichen Sonderinteressen der einzelnen Gegenden, er schuf eine schlagkräftige Armee und er zwang mit seinen neuen Institutionen den Adel dazu, sich mit den übrigen Bürgern zu arrangieren

[...]


[1] Thukydides, Geschichte des Peloponnesischen Krieges II, 37

[2] Rhodes S. 21

[3] Bleicken S. 19- 39

[4] Welwei S. 2

[5] Bleicken S. 39-44

[6] Schöningh S. 17

[7] Arist. Pol. III, 1284a

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Die griechischen Demokratien im Vergleich: Athen und Syrakus
Hochschule
Technische Universität Dresden
Veranstaltung
Proseminar zur Einführung in die Alte Geschichte: Das antike Sizilien
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
21
Katalognummer
V53713
ISBN (eBook)
9783638490832
ISBN (Buch)
9783656778660
Dateigröße
470 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Demokratien, Vergleich, Athen, Syrakus, Proseminar, Einführung, Alte, Geschichte, Sizilien
Arbeit zitieren
Annika Werner (Autor:in), 2005, Die griechischen Demokratien im Vergleich: Athen und Syrakus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53713

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