Die Vereinten Nationen - Ausarbeitung einer Unterrichtsstunde für eine 10. Klasse (Gymnasium)


Unterrichtsentwurf, 2005

22 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Gliederung

I. Einleitung

II. Fachwissenschaftliche Sachanalyse
1. Die Gründung der Vereinten Nationen
2. Die Ziele und Aufgaben der Vereinten Nationen
3. Die Organisation der Vereinten Nationen
4. Das Kernproblem der Vereinten Nationen in der Epoche des „Kalten Krieges“

III. Die Didaktische Analyse der Unterrichtsstunde
1. Der Analyserahmen
2. Die Didaktische Analyse
Einordnung der Stunde in den Unterrichtszusammenhang und didaktische Reduktion
Die allgemeinen Lernziele
3. Der Einstieg
Kritikpunkte und Alternativen
4. Erarbeitungsphase I
Ziele und Aufgaben der Vereinten Nationen
Kritik und Alternativen
5. Erarbeitungsphase II
Die Organisationsstruktur der Vereinten Nationen
Didaktische Überlegungen
Kritik und Alternativen
6. Erarbeitungsphase III
Kernproblem der Vereinten Nationen
7. Zusammenfassung

IV. Fazit

Anhang
Anhang 1
Anhang II
Anhang III
Anhang IV

Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den historisch-politischen Themenkomplex der Vereinten Nationen (UNO) zum einen auf fachwissenschaftlicher Ebene in seinen wesentlichen Aspekten darzustellen und ihn zum anderen einer didaktischen Analyse zu unterziehen, um ihn in der Kürze einer Unterrichtsstunde im Fach Geschichte den Schülerinnen und Schülern (SuS) zu vermitteln.

Aus dieser Zielsetzung ergibt sich eine Zweiteilung in der Gliederung, wobei der Schwerpunkt auf dem zweiten Teil der Arbeit liegen wird. Das Thema „Die Vereinten Nationen“ ist eine sehr komplexe Materie. Muss daher für den Unterricht eine Sondierung der Inhalte und deren didaktische Reduktion vorgenommen werden, gilt dieses Gebot der Reduktion an dieser Stelle auch für die fachwissenschaftliche Analyse. Im ersten Teil der Arbeit wird sich die Darstellung daher an den für die Unterrichtsstunde formulierten Lernzielen orientieren.

Hieraus ergeben sich für beide Teile der Arbeit die folgenden vier inhaltlichen Aspekte: Zuerst wird ein Überblick über die Entstehung der Vereinten Nationen und über die Motive, die zur ihrer Gründung führten, gegeben. Als zweiter Aspekt werden die Hauptziele, wie sie insbesondere aus der Charta der UNO deutlich werden, Eingang in die Untersuchung finden. Im folgenden wird als drittes auf die Organisationsstruktur der UNO eingegangen. Abschließend soll noch exemplarisch ein Kernproblem der Vereinten Nationen herausgestellt werden, welches ihre Funktionsfähigkeit in besonderem Maße beeinflußt.

Im zweiten Teil der Arbeit soll auf theoretischer Grundlage sowohl allgemeiner Didaktik wie auch der Fachdidaktik, unter Einbeziehung der Erfahrungen durch die praktische Umsetzung des Stundenentwurfs im Rahmen des Seminars, eine Unterrichtseinheit mit dem Arbeitstitel „Die Vereinten Nationen – Gründung – Zielsetzung – Organisationsstruktur“ vorgestellt werden. Hierzu werden insbesondere die Ermittlung der Lernziele unter Berücksichtigung der Forderung nach dem „Primat des Inhalts“ Eingang finden, wie auch die methodische Vermittlung der Lerninhalte auf Basis einer didaktischen Analyse. Letztere orientiert sich an den fünf erkenntnisleitenden Fragen nach dem Modell Wolfgang Klafkis: 1. nach der exemplarischen Bedeutung der Lerninhalte, 2. nach deren gegenwärtiger und 3. zukünftiger Bedeutung für das Leben der SuS, 4. nach der Struktur der Inhalte und ihrem immanent-methodischen Charakter und 5. nach der Zugänglichkeit bzw. Darstellbarkeit der Inhalte u.a. in und durch Medien.[1]

II. Fachwissenschaftliche Sachanalyse

1. Die Gründung der Vereinten Nationen

Die Idee zur Schaffung einer intergouvernementalen Organisation zur Friedenswahrung mittels kollektiver Sicherheit ist bereits sehr alt[2]. Die Anfänge der politischen Theorie sind bereits im 13. Jahrhundert zu finden.[3] „Politisch relevant wurden die (...) Eindämmung bzw. Beseitigung der gewaltsamen Konfliktregelungsmodi in den zwischenstaatlichen Beziehungen (...) erst im Laufe des 19. Jahrhunderts, als die Auswirkungen der industriellen Revolution die Zusammenarbeit der zivilisierten Staatenwelt zu einer baren Notwendigkeit machten.“[4] Bis zum Ersten Weltkrieg galt der Angriffskrieg, aus der Sicht der Nationalstaaten jedoch nach wie vor als probates Mittel zum Zweck. Was aber alle pazifistischen Kräfte bis dato in Jahrhunderten nicht geschafft hatten, „das bewirkten die Hekatomben an den Fronten in wenigen Monaten.“[5] Der Erste Weltkrieg muß als das Geschehnis angesehen werden, das die jahrhundertealte Idee zur Schaffung einer internationalen Organisation aus der Sphäre der Spekulation und Theorie in den Bereich der Politik überführte. Auf Initiative des damaligen amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson wurde der Völkerbund institutionalisiert und in den Friedensverträgen verankert. Er hatte als erste intergouvernementale Organisation mit globalem Geltungsanspruch das Ziel formuliert, mittels kollektiver Sicherheit Kriege zu verhindern und jegliche Streitfragen auf internationaler Ebene durch Schlichtungs- und Schiedsverfahren friedlich beizulegen. Doch der Völkerbund scheiterte in dieser Zielsetzung auf ganzer Linie. Am 18. April 1946 wurde er, „als Vorläufer der UN, formell (...) aufgelöst. Aufgrund der Tatsache, daß wichtige Mächte ihm gar nicht (USA) oder nur zeitweise (UdSSR, Italien, Dt. Reich, Japan) angehört hatten und viele seiner Mitglieder nicht bereit gewesen waren, sich an seine Satzung zu halten ,,bzw. diese aktiv zu verteidigen, war er seit Beginn der 30er Jahre zunehmend in die politische Bedeutungslosigkeit abgesunken.“[6] Doch dieser offenkundige Mißerfolg des Völkerbundes wurde durch die Schrecken, die der Zweite Weltkrieg über die Menschheit gebracht hatte, überschattet und ließ die bare Notwendigkeit eines erneuten Versuches „das Zusammenleben der Staaten und Völker auf der Basis globaler, multilateraler Zusammenarbeit zu organisieren“[7] und hierdurch „künftige Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren“[8] deutlicher denn je werden.

Die Bilanz der Völkerbundsarbeit zog sein letzter Generalsekretär Philip Noel Baker am Tag seiner Auflösung:

„We know, the world war began in Manchuria 15 years ago (…) Manchuria, Abyssinia, Munich have killed another great illusion, the belief that appeasement, seeking the national interest at the expense of others, individual action, secret bargains, could bring us peace.”[9]

Vor dem Hintergrund des Versagens des Völkerbundes, „zweier Weltkriege, der „Epoche des Faschismus“ und dem Trauma der Weltwirtschaftskrise“, wurde daher „mit der UN ein neuer Versuch zur Regulierung des internationalen Systems unternommen.“[10]

2. Die Ziele und Aufgaben der Vereinten Nationen

Die Ziele und Aufgaben der Vereinten Nationen lassen sich weitestgehend aus der Vergangenheit ableiten und manifestieren sich allesamt in der Charta der Vereinten Nationen[11], die am 29. Juni 1945 von den 51 Gründungsstaaten angenommen wurde. Die Weltkriege, die Verbrechen des Nazi-Regimes, die Weltwirtschaftskrise und ihre sozialen und politischen Folgen sollten sich nicht wiederholen können und sind als Grundmotive zu verstehen. Zur amerikanischen und britischen Vorstellung einer Nachkriegsordnung gehörte alsbald das Bild einer internationalen, multilateralen Organisation zur effizienten Verhinderung solcher Ereignisse.[12] Noch während des Krieges wurde die angelsächsische „Kernallianz“ um die Sowjetunion, dann China und zuletzt auch Frankreich erweitert. Die Organisation sollte, wie schon zuvor der Völkerbund, auf dem Prinzip der kollektiven Sicherheit basieren.

Im Zentrum aller Überlegungen und Absichten stand, wie in Art. 1 der Charta formuliert, die Wahrung von „international peace and security.“[13] Weitere Ziele, deren Formulierung insbesondere auf die Erhaltung des Weltfriedens abgestimmt waren, sind die Achtung des Grundsatzes der „Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker“, die „internationale Zusammenarbeit bei der Lösung internationaler Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art“ und nicht zuletzt die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle.“[14] Die UNO sollte das Dach sein, unter dem die Nationen diese Ziele und Grundsätze verwirklichen wollten. Leiten sich die Ziele (Wahrung des Weltfriedens, Schutz der Menschenrechte), aus den Folgen des Zweiten Weltkrieges und der Verbrechen des Nazi-Regimes ab, so läßt sich der Wille zu einer internationalen Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet vor allem auf die Weltwirtschaftskrise zurückführen. Die daraus resultierenden Folgen, insbesondere die politische Radikalisierung in vielen Staaten Europas, deren neue Führungen dann oft eine aggressive - expansionistische Politik betrieben, sah man als eine der Hauptbedrohung für den Weltfrieden an. Aus dem Bekenntnis von Präsident Roosevelt und Premierminister Churchill zum Prinzip des „Selbstbestimmungsrechts der Völker“[15] leitet sich wiederum die Neuauflage einer Idee des Südafrikaners Ian Smuts ab, nämlich das Ziel der Entkolonialisierung.[16] Die Ausgangssituation der UNO schien im Vergleich zu der des Völkerbundes zunächst ungleich besser, da alle wichtigen und bedeutenden Mächte der Alliierten der UNO beitraten.

3. Die Organisation der Vereinten Nationen

Gemäß ihrer Charta verfügen die Vereinten Nationen über sechs Hauptorgane: Die Generalversammlung (GV), den Sicherheitsrat (SR), den Wirtschafts- und Sozialrat (WSR), den Treuhandrat (TR), den Internationalen Gerichtshof (IGH) und das Generalsekretariat (GS), an dessen Spitze der Generalsekretär steht. Dieser zählt zwar nicht als eigenes Organ, aber aufgrund seiner politischen und öffentlichen Stellung ist er von besonderer Bedeutung innerhalb des Organisationsrahmens der UNO. Zudem verfügt die UNO über zahlreiche Sonderorganisationen, Programme und Ausschüsse, die mit weiteren wichtigen Aufgaben zur Erfüllung der Ziele der UN-Charta betraut wurden.[17] Hauptsitz der Vereinten Nationen ist New York, wo die meisten Organe beheimatet sind. Der IGH jedoch sitzt in Den Haag.

Die Generalversammlung steht im Zentrum der Organisationsstruktur. Sie ist das einzige Hauptorgan, in dem alle Mitglieder mit Sitz und Stimme („one state, one vote“) vertreten sind. Entsprechend Art. 10 kann die GV „alle Fragen und Angelegenheiten erörtern, die in den Rahmen dieser Charta fallen.“[18] Zu den wichtigsten Entscheidungsbefugnissen, die mit 2/3-Mehrheit zu treffen sind, zählen die Beschlüsse über die Aufnahme oder den Ausschluß von Mitgliedern, Abgaben von Empfehlungen an den SR hinsichtlich der Wahrung des Weltfriedens und die Wahlen der Mitglieder der anderen Organe, die die GV entweder alleine (Nicht-ständige Mitglieder des SR, Treuhandrat, WSR) oder zusammen mit dem SR (Richter des IGH und den Generalsekretär) vornimmt. Sie kann jedoch im Gegensatz zum SR keine rechtlich bindenden Beschlüsse fassen. Ihre größte Stärke liegt also nicht in ihrer realpolitischen Macht, in der sie vom SR übertroffen wird, sondern in ihrem „Einfluß auf die öffentliche Meinung der Welt und in der Früherkennung politischer Konflikte.“[19]

Der Sicherheitsrat „trägt die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit.“[20] Im SR spiegelt sich die Gewichtung in der internationalen Politik wieder, da es Mitglieder zweier Kategorien gibt: Ständige Mitglieder, die durch die Hauptsiegermächte des Zweiten Weltkrieges (USA, Großbritannien, Rußland, China und Frankreich) gestellt werden, sowie zehn nicht-ständige Mitglieder. Die Beschlüsse des SR werden mit einem Stimmenverhältnis von mindestens 9 : 6 Stimmen, unter ihnen die der fünf ständigen Mitglieder, gefällt. Hier wird das politische Gewicht der ständigen SR-Mitglieder deutlich. Durch ihr Vetorecht können sie jeden Beschluß verhindern.[21] Zur Durchführung seiner Aufgaben verfügt der SR über ein umfassendes Instrumentarium, welches im Fall der Friedensbedrohung nach dem „Prinzip der kollektiven Sicherheit“ zum Einsatz gebracht werden kann. Hierzu gehören Maßnahmen und Sanktionen politischer, wirtschaftlicher aber auch militärischer Art.[22] Er kann als einziges Organ für die Mitgleider der UNO rechtlich bindende Beschlüsse fassen.

[...]


[1] Vgl. hierzu Rohlfes, Joachim: „Geschichte und ihre Didaktik.“ Göttingen 1997. S. 251 – 257.

[2] Der Name Vereinte Nationen (United Nations) stammt ursprünglich von der Kriegskoalition der Mächte, die im Zweiten Weltkrieg gegen die Achsenmächte verbündet waren.

[3] In der Zeit des Machtverfalls des hl. Römischen Reiches deutscher Nation und der damit verbundenen Etablierung unabhängiger Nationalstaaten wurde die Idee von der Schaffung einer übergeordneten Instanz, in welcher sie (die Nationalstaaten) alle vertreten wären und wo sie über ihre Meinungsverschiedenheiten beraten und diese in geordneten, friedlichen Verfahren beilegen könnten, vielerseits diskutiert. Allerdings blieben die Entwürfe der politischen Theoretiker wie z.B. Pierre Dubois (1250 – 1322), Duc de Sully (1560 – 1641), Emeric Grucé (1590 – 1648), William Penn ( 1644 – 1718), J.J. Rousseau (1712 – 1778) oder Imanuel Kant (1724 – 1804), um nur die wichtigsten zu nennen, zunächst ohne realpolitische Bedeutung.

[4] Pfeil, Alfred: „Der Völkerbund.“ Darmstadt 1976. S. 33.

[5] Ebenda, S. 36.

[6] Opitz, Peter et. al.: „.Die Vereinten Nationen.“ München 1995. Herausg. von der bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit. S. 11.

[7] Woyke, Wichard: „Die Vereinten Nationen.“ In: Mohr, Arno (Hrsg.): „Grundzüge der Politikwissenschaft.“ München 1997. S. 653.

[8] Aus der Präambel der Charta der Vereinten Nationen. Zit. nach Opitz, Vereinte Nationen, S.12.

[9] Philip Noel Baker (1946) während der letzten Sitzung der Vollversammlung des Völkerbundes. Zit. nach Beck, Peter J.: „The League of Nations and the Great Powers.” 1936 – 1940. In: World Affairs 4 / 1995, S. 175.

[10] Woyke, Vereinte Nationen, S. 654.

[11] Zu den einzelnen Etappen der Entstehung der UNO (von der Atlantik-Charta 1941 bis zur Konferenz von San Franzisco vgl. ausführlich Weber, Hermann: „Vom Völkerbund zu den Vereinten Nationen.“ Bonn 1987. S. 128 – 148.

[12] Vgl. Woyke, S. 653, die Hauptziele der Atlantik-Charta von 1941.

[13] Wolfrum, Rüdiger (Hrsg.): „Handbuch Vereinte Nationen.“ München 1991. S. 1151.

[14] Wolfrum, Handbuch, S. 1151

[15] Vgl. Opitz, S. 9

[16] Smuts war bei der Ausarbeitung der Völkerbundsatzung die treibende Kraft zur Installation von Mandatsgebieten mit dem Ziel, Kolonien in die Unabhängigkeit zu führen.

[17] Vgl. hierzu im Überblick Opitz, Vereinte Nationen, S. 14.

[18] Woyke, Vereinte Nationen, S. 654.

[19] Naßmacher, Hiltrud: „Politikwissenschaft.“ München 2002. S. 469.

[20] Woyke, Vereinte Nationen, 655.

[21] Abwesenheit und Stimmenthaltung ständiger Mitglieder werden nicht als Veto gerechnet. Vgl. hierzu Naßmacher, Politikwissenschaft, S. 467.

[22] Vgl. hierzu http://www.dadalos-d.org/uno/un-charta.htm: Die Charta der Vereinten Nationen Kap. VI (Art. 33 – 38) und Kap. VII (Art. 39 – 51).

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Die Vereinten Nationen - Ausarbeitung einer Unterrichtsstunde für eine 10. Klasse (Gymnasium)
Hochschule
Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Note
1
Autor
Jahr
2005
Seiten
22
Katalognummer
V53684
ISBN (eBook)
9783638490627
ISBN (Buch)
9783656813514
Dateigröße
603 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Hausarbeit bietet neben einer konzentrierten Sachanalyse auch eine didaktisch-methodische Analyse einer Unterrichtsstunde Klasse 10 Gymnasium. Im Anhang finden sich Quelle, Tafelbild und Arbeitsblatt.
Schlagworte
Vereinten, Nationen, Ausarbeitung, Unterrichtsstunde, Klasse
Arbeit zitieren
Christian Wunner (Autor:in), 2005, Die Vereinten Nationen - Ausarbeitung einer Unterrichtsstunde für eine 10. Klasse (Gymnasium), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53684

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