Herzogsbauten und Bürgerbäder. Akteure und Elemente der Identitätsbildung des Herzogtums Nassau (1806-1866)


Masterarbeit, 2019

93 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung: Ziel und Methodik der Arbeit

2. Das Herzogtum Nassau
2.1. Lage und Größe
2.2. Wirtschaft und Sozialstruktur
2.3. Geschichtliche Entwicklung

3. Untersuchungsgrundlage: „Kollektive Identität“ nach W. Bergem

4. Untersuchung zur nassauischen Identitätsfindung und -stiftung
4.1. Bäderwesen, Baupolitik und Tourismus
4.2. Geschichts- und Erinnerungspolitik

5. Gruppenspezifische Auswertung der Untersuchung
5.1. Herzogliche und regierungsseitige Identitätsstiftung
5.2. Bürgerlich-liberale Identitätsansätze
5.3. „Nassauische Identität“ der einfachen Landbevölkerung?

6. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse

Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung: Ziel und Methodik der Arbeit

Zu Wesen, Entstehen und Auswirkungen „nationaler Identität“ gibt es zahlreiche geschichtswissenschaftliche Deutungsansätze und Werke. Die meisten beziehen sich auf Entstehung und Handlungen von Nationalstaaten, die – zumindest ihrem Anspruch nach – ganze Völker nach innen einen und nach außen repräsentieren, verteidigen oder durchsetzen sollen. Diese Arbeit soll, außer- und unterhalb des Themas „Nationalismus“, am Beispiel eines kleineren deutschen Einzelstaates des 19. Jahrhunderts der Frage nachgehen, durch welche Akteure sich in ihm eine kollektive Identitätsbildung konkret vollzog und in welcher Weise innere und äußere Faktoren und Absichten diesen Prozess beeinflussten. Dabei geht es weniger um ein „nation building“, denn der hier betrachtete Staat hat sich nie außerhalb der deutschen Nation (in der Begriffsverwendung des 19. Jahrhunderts) verortet. Es soll stattdessen untersucht werden, wie verschiedene Interessengruppen versuchten, für diesen Staat eine eigene Identität und ein unverwechselbares Profil innerhalb Deutschlands zu entwickeln. Ebenso soll bestimmt werden, wie und unter welchen äußeren und inneren Bedingungen sich diese Identitäts- und Profilvorstellungen und die Versuche zu ihrer Durchsetzung begründeten, sich entwickelten oder auch scheiterten.

Untersuchungsobjekt dieser Arbeit ist das in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses (1803), durch Zugewinn weiterer Territorien als Rheinbundstaat (1806) sowie durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses (1815) aus zahlreichen kleineren territorialen Einheiten entstandene Herzogtum Nassau, welches von 1806 bis 1866 bestand. Ähnlich wie das zeitgleich stark angewachsene Preußen und das spätere Deutsche Reich standen die in Nassau regierenden Herzöge bzw. die von ihnen eingesetzten Regierungen vor der Aufgabe, aus nach Konfession, Geschichte und Selbstbewusstsein sehr heterogenen Bestandteilen einen in seinem Inneren funktionsfähigen und von außen anerkannten Staat zu formen. Zum einen sollten aus Untertanen von in allen Lebensbereichen unterschiedlichen früheren Landesherrschaften sich auch als solche begreifende „Nassauer“ werden, zum anderen sollte das Land ein nach außen erkennbares eigenständiges Profil erhalten. Hierzu ergriffen die herzoglichen Regierungen zahlreiche auf die Vereinheitlichung in Rechtsprechung, Militär, Finanzen, Verwaltung, Verkehr, Bildungswesen etc. zielende Maßnahmen. Parallel bemühten sich die regierenden Herzöge, ihrem Land ein nach innen wie außen unverwechselbares und im Vergleich mit anderen deutschen Staaten präsentables Gesicht zu erschaffen. Nach der nassauischen Verfassung von 1814 bedurften viele dieser Maßnahmen und vor allem die Bewilligung der notwendigen Finanzmittel der Zustimmung der beiden Kammern des Landtages. Die erste Kammer, die „Herrenbank“, war Vertretern des Herzogshauses und des nassauischen Adels vorbehalten. Die zweite Kammer repräsentierte nur einen prozentual kleinen, nämlich den grundbesitzenden Teil der nassauischen Untertanen, sie vertrat ihre Rechte aber mit wachsendem Selbstbewusstsein und oft in Opposition zu den herzoglichen Vorstellungen. Weitere Akteure waren die in ihren privatwirtschaftlichen Interessen von den regierungsseitigen „identitätsstiftenden“ Maßnahmen direkt und indirekt Betroffenen sowie bürgerliche Vereine, welche vor allem an der nassauischen Geschichts- und Gedenkpolitik mitwirkten, z.B. der 1812 gegründete Nassauische Geschichts- und Altertumsverein.

Zur Vorgehensweise dieser Arbeit: Am Anfang steht die Beschreibung von Ziel und Methodik. Danach wird der Untersuchungsgegenstand, das Herzogtum Nassau, in seiner geographischen, sozialen und wirtschaftlichen Situation vorgestellt und seine geschichtliche Entwicklung – auf die für das Verständnis der späteren Untersuchung notwendigsten Punkte beschränkt – geschildert. Die Darstellung gliedert dabei sich nach den Regierungszeiten der drei nassauischen Herzöge Friedrich August (1806 – 1816), Wilhelm (1816 – 1839) und Adolph (1839 – 1866). Danach folgt die Klärung des im Mittelpunkt der Arbeit stehenden Begriffes der „Kollektiven Identität“ in der Definition von Wolfgang Bergem und, aus dieser abgeleitet, die Benennung der Fragestellungen, anhand derer die sich anschließende Untersuchung vorgenommen werden soll. Diese erstreckt sich auf folgende Wirtschafts- und Politikfelder des Herzogtums Nassau:

- Tourismus und Kur-/Quellenförderung
- Baupolitik
- Geschichts-, Denkmal- und Ordenspolitik

Anschließend folgt die Auswertung der Untersuchung anhand der zuvor entwickelten Fragestellungen, getrennt für die beiden hauptsächlichen Interessenlager im Herzogtum Nassau: Den Herzögen und den von ihnen eingesetzten Regierungen auf der einen und dem wirtschaftlich und politisch aktiven Bürgertum bzw. der von diesem dominierten liberalen Opposition, wie sie in der 2. Kammer des nassauischen Landtages vertreten war, auf der anderen Seite. Weitaus schwieriger als die Rekonstruktion der Identitätsvorstellungen dieser beiden Gruppen ist es, ein Bild von der Identität bzw. der Selbstsicht der einfachen Landbevölkerung im überwiegend agrarischen Herzogtum Nassau zu gewinnen, da hier Selbstzeugnisse und verlässliche, d.h. nicht den beiden o.g. Interessenlagern zuzuordnende Quellen fehlen. Dennoch soll hier – als notwendige Ergänzung zu diesen beiden - anhand von einzelnen Hinweisen und vor allem in Bezug auf dessen wirtschaftliche, politische und soziale Situation innerhalb des nassauischen Staates, zumindest eine Annäherung auch an die Selbstsicht „des einfachen Mannes auf dem Lande“ unternommen werden. Eine Zusammenfassung der erzielten Ergebnisse schließt diese Arbeit ab.

Eine grundsätzliche Einschränkung vorab: Es gibt auf dem hier behandelten Untersuchungsgebiet keine „rauchenden Colts“, d.h., keiner der Beteiligten hat in Bezug auf die Ausbildung einer politischen oder kulturellen Identität für das Herzogtum Nassau eindeutige Absichtserklärungen, Strategiepapiere oder andere konkrete Zeugnisse hinterlassen. Die diesbezüglichen Ziele, Methoden und Vorstellungen der Akteure können daher nur aus einzelnen ihrer Handlungen, Schriften und Reden „herausgedeutet“ werden, was naturgemäß nur mit großer Vorsicht gegenüber letztgültigen Urteilen möglich ist. Diesem Risiko soll hier durch eine enge Orientierung an den aus der Identitäts-Definition von Bergem abgeleiteten Fragen Rechnung getragen werden, um möglichst konkrete Aussagen zu gewinnen und unzulässige Verallgemeinerungen zu vermeiden.

2. Das Herzogtum Nassau

2.1. Lage und Größe

Das Herzogtum Nassau umfasste hauptsächlich die östlich des Rheins und nördlich des Mains gelegenen Gebiete der Mittelgebirge Westerwald und Taunus, in der Mitte getrennt vom Flusslauf der Lahn. Nachbarstaaten waren die preußische Rheinprovinz sowie Hessen-Darmstadt, Frankfurt und Hessen-Kassel. Landeshauptstadt war Wiesbaden, weitere größere Städte waren u.a. Limburg, Dillenburg, Weilburg und Höchst. Mit ca. 5.600 km2 Fläche und ca. 290.000 (1816) bzw. ca. 470.000 (1866) Einwohnern1 rangierte das Herzogtum Nassau an 12. Stelle unter den 39 Staaten des Deutschen Bundes.2 Es wird in der Literatur uneinheitlich zu den Klein- oder den Mittelstaaten gezählt, im Rahmen dieser Arbeit aber, vor allem wegen seiner eigenständigen Entwicklung, den Mittelstaaten zugerechnet.

2.2. Wirtschaft und Sozialstruktur

Trotz der im Folgenden noch genauer betrachteten kulturellen und wirtschaftlichen Blüte in seinen Kurstädten und am Rhein war das Herzogtum Nassau bis zuletzt ein überwiegender Agrarstaat mit ausgesprochenen Notstandsgebieten im Taunus und im Westerwald.3 Daneben gab es Erzbergbau an Lahn und Dill und vor allem viele Mineralquellen, aber - zumindest bis in die 1850er Jahre - nur sehr wenig Industrie, die über größere Handwerksbetriebe hinausgegangen wäre. Namhafte nassauische Baustoff- und Chemiebetriebe wie Dyckerhoff oder die Farbwerke Höchst entstanden zwar noch während des Bestehens des Herzogtums, entfalteten ihre Größe und ihre die regionale Wirtschaftsstruktur verändernde Wirkung erst nach dessen Ende.

Zur Lage auf dem Land: Im Jahr 1847 beispielsweise lebten noch 84 % der Bevölkerung in Orten mit weniger als 2.000 Einwohnern4 und 70% der Bevölkerung im Haupt-oder Nebenerwerb von der Landwirtschaft.5 Diese war äußerst krisenanfällig, denn bei wachsender Bevölkerung wurden die pro Landwirt bearbeiteten Flächen durch die auch in Nassau übliche Realteilung im Erbfall immer kleiner. Hinzu kamen, zusätzlich zur Besteuerung, noch die Belastung durch den bis zuletzt erhobenen Zehnten, dessen Ablösung gegen 25 Jahressätze vielen Landwirten nur durch Kreditaufnahme bei der hierzu gegründeten staatseigen Landescreditcasse möglich war, was wiederum zahlreiche Betriebe in die langfristige Verschuldung führte.6 Viele landwirtschaftlich Beschäftigte waren auf häusliches Kleingewerbe als Zusatzverdienst angewiesen oder sahen sich gezwungen, als fliegende Händler oder Saisonarbeiter in anderen deutschen Staaten ein Auskommen zu suchen. Ganze Dörfer wanderten geschlossen nach Amerika oder Australien aus7, vor allem nach den Missernten von 1845 und 1846.8 Eine politische und soziale Massenbewegung entstand hieraus während des Bestehens des Herzogtums Nassau nicht. Denn eine die soziale Frage thematisierende Opposition und eine das Thema aufgreifende freie Presse fehlten in Nassau bis zur Revolution von 1848/49 aufgrund des hohen Wahlzensus und der konsequenten Zensur. Der herzogliche Minister von Dungern formulierte diese Situation 1846 gegenüber seinem Fürsten wie folgt:

„Mit unseren Zeitungen sind wir so streng, daß wir gar keine drucken lassen. (…) Kommunisten haben wir nicht und schon darum weniger zu besorgen, weil wir keine Fabrikstädte haben. Unsere Liberalen aber (…) sind alles Leute, die Vermögen besitzen und zu nichts weniger Lust tragen, als dieses mit anderen zu teilen.“9

Frühsozialistische und demokratische Zusammenschlüsse gab es zwar auch in Nassau, vor allem unter Handwerksgesellen. Aufgrund rigoroser Unterdrückung und Strafverfolgung entwickelten sich diese hier aber nicht zu einer für die weitere Entwicklung prägenden Kraft.10

2.3. Geschichtliche Entwicklung

2.3.1. Anfänge und Staatsgründung (bis 1806)

Im frühen 12. Jahrhundert wurden zwei Grafen von Laurenburg a.d. Lahn mit der Burg Nassau oberhalb des gleichnamigen Ortes belehnt, nach welchem sie sich ab 1160 Herren (später Grafen) von Nassau nannten.11 1255 teilten die Brüder Otto und Walram, bei durch Erbverträge abgesichertem Fortbestand des Gesamthauses, das nassauische Territorium entlang der Lahn auf: Der Norden um Dillenburg fiel an die ottonische, der Süden um Weilburg an die walramische Linie. Die ottonische Linie nahm eine steile Entwicklung: Im 16. Jahrhundert erbte sie das reichsunmittelbare Fürstentum Orange (dt. Oranien, ndl. Oranje) in Südfrankreich und stieg damit als „Haus Nassau-Oranien“ in den Kreis der Reichsfürsten auf.12 Wilhelm I. (1533 - 1584) aus dieser Linie wurde kaiserlicher Statthalter der Niederlande und führte deren Unabhängigkeitskampf gegen die Spanier an. Seine Nachkommen wurden Erbstatthalter (seit 1814 Könige) der jetzt unabhängigen Niederlande sowie Großherzöge von Luxemburg. Einer von ihnen wurde als William III. auch König von England, ihm zu Ehren kam der Name „Nassau“ bis auf die britischen Bahamas-Inseln. In der walramischen Linie folgten weitere Teilungen in teilweise sechs auch linksrheinische Familienzweige, u.a. in Saarbrücken. Um 1800 war folgende Lage entstanden: Mit den Revolutionskriegen waren alle linksrheinischen nassauischen Territorien an Frankreich verloren, die von den ottonischen Nassauern regierten Niederlande zur von Frankreich abhängigen „Batavischen Republik“ geworden und der Erbstatthalter im britischen Exil. Von den rechtsrheinischen Territorien der walramischen Nassauer waren nach dem Wiederaussterben der meisten Familienzweige allein die Fürstentümer Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg übriggeblieben. Beide schlossen sich 1803 angesichts der militärischen Bedrohung aus dem nahegelegenen französischen Mainz dem unter dem Protektorat Napoleons stehenden Rheinbund von insgesamt dreizehn deutschen Fürsten an, dessen Gründung das Ende des alten Reiches bedeutete. 1806 erfolgte die staatsrechtliche und administrative Vereinigung beider Territorien zum Herzogtum Nassau, wobei Friedrich August von Nassau-Usingen als „Herzog von Nassau“ und Friedrich Wilhelm von Nassau-Weilburg als „Souveräner Fürst von Nassau“ gemeinsam regierten. Ihre Länder bzw. ihr Land erhielten durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 die rechtsrheinischen Gebiete der aufgelösten geistlichen Kurstaaten Köln, Mainz und Trier. Hinzu kamen zahlreiche ehemals reichsunmittelbare Graf- und Ritterschaften sowie Teile der mediatisierten (d.h. nicht mehr souveränen) Fürstentümer Ysenburg, Leiningen, Solms, Sayn und Wied,13 so dass das neue Herzogtum Nassau aus über 20 Einzelteilen14 und zu 78 % aus neu erworbenem Gebiet bestand.15

2.3.2. Rheinbundzeit und landständische Verfassung (1806 – 1816)

Innenpolitisch unternahm das neue Herzogtum, wie andere Rheinbundstaaten auch, zahlreiche Reformen nach französischem Vorbild, u.a. wurde die Leibeigenschaft aufgehoben.16 Der seit 1803 amtierende nassauische Staatsminister Ernst Marschall von Bieberstein war dabei federführend, er blieb auch unter dem nachfolgenden Herzog und bis zu seinem Tode 1833 im Amt und war der eigentliche Lenker der nassauischen Politik.17 Außenpolitisch bewährte sich der junge Staat „als treuer Anhänger des Rheinbundes und Napoleons“18: Nassauische Truppen kämpften auf französischer Seite 1806 bei Jena und 1807 vor Kolberg gegen Preußen sowie 1807 vor Stralsund gegen Schweden.19 Ab 1808 waren sie für Frankreich im aufständischen Spanien im verlustreichen Guerillakampf und gegen das dort eingreifende britische Expeditionsheer eingesetzt.20 Auch in der Völkerschlacht bei Leipzig (16. – 19. Oktober 1813) standen die Nassauer noch auf Napoleons Seite. Erst nach dessen dortiger Niederlage und mit Rücksicht auf „die allgemeine teutsche Stimmung“21 wechselte das Herzogtum am 16.11.1813 auf die Seite der Alliierten. Doch der nur zögernd und spät erfolgte Übertritt zur Allianz sowie die Erfahrung mit Nassau als Gegner führte vor allem auf preußischer Seite zu erheblicher Skepsis, auch die erneute Auflösung des jungen Staates schien auf dem Wiener Kongress möglich.22 Um die Existenz des Staates zu sichern und zugleich das Staatsbewusstsein in der Bevölkerung zu formen23 begann die nassauische Regierung bereits Ende 1813 mit der Ausarbeitung einer landständischen Verfassung. Der letztgenannte Grund war dabei eher nachrangig, wie es Fürst Friedrich Wilhelm 1814 an seinen Minister von Bieberstein schreibt:

„Wir südliche teutsche Fürsten wollen gern Väter Unserer Unterthanen seyn, aber Väter, die doch nicht emancipirte Kinder haben wollen.“24

Die nach der Verfassung einzurichtenden Landstände gliederten sich in zwei Kammern: Eine aus Prinzen des Fürstenhauses und Adelsvertretern formierte „Herrenbank“ (1. Kammer) und eine gewählte „Deputiertenkammer“. Deren 22 Sitze verteilten sich - neben den vier für Vertreter von Kirche und höheren Lehranstalten reservierten Sitzen – auf zu wählende 15 Sitze für Gutsbesitzer und drei Sitze für Gewerbetreibende. Aufgrund des hohen Zensus (nach Steuerleistung) waren bei der ersten Wahl von 1818 allerdings nur ca. 2% der männlichen Nassauer wahlberechtigt und nur knapp 1% wählbar.25 Zudem stand laut Verfassung allein dem Herzog sowohl die Einberufung wie auch die Vertagung, Schließung und Auflösung der Landstände zu,26 was während der nächsten Wahlperioden häufig vorkam. Dies hätte dennoch zumindest ein Anfang werden können, doch bereits dieser unterblieb:

„Selten standen Verfassung und Verfassungswirklichkeit in so krassem Widerspruch, wie dies von Anfang an im Herzogtum Nassau der Fall war. Was wie ein verheißungsvoller Auftakt zu einer neuen Epoche unter politischer Mitwirkung der Bürger aussah, führte durch eine Regierungspraxis, die die Bevölkerung nach wie vor als Untertanen behandelte, in eine politische Sackgasse“27

Kaum war die Verfassung in Kraft, kam es für das Herzogtum Nassau nach Napoleons Rückkehr von Elba (1. März bis 22. Juni 1815) bei Waterloo nochmals, diesmal mit den Alliierten gegen Frankreich, zur militärischen Bewährungsprobe (s. 4.2.3). Die herzoglich-nassauischen Streitkräfte wurden dabei der Armee der wiederhergestellten Niederlande unterstellt, wofür der nassauische Herzog von deren König 30 Gulden pro Soldat forderte und erhielt.28. Auf dem anschließend fortgesetzten Wiener Kongress erreichte das Herzogtum die Bestandsgarantie sowie (mit Gültigkeit ab 1816) seine bis zu seiner Auflösung 1866 bestehende territoriale Gestalt: Es schloss die letzte Lücke an seinem Rheinufer und erhielt zudem die Dillenburger Stammlande der ottonischen Nassauer, die sich nun ganz auf die Niederlande und Luxemburg konzentrierten.

2.3.3. Reaktion und Fortschritt (1816 – 1839)

Nachdem Anfang 1816 sowohl Fürst Friedrich Wilhelm als auch der kinderlose Herzog Friedrich August verstorben waren, folgte ihnen Friedrich Wilhelms Sohn, Wilhelm, als neuer Herzog von Nassau in der Regierung nach. Er begann seine Herrschaft gut vorbereitet, aber autokratisch im Regierungsstil und absolutistisch im Selbstverständnis.29 Wenn Nipperdey über die landständischen Verfassungen der deutschen Bundesstaaten dieser Zeit schreibt: „Der Fürst war nicht mehr Eigentümer des Staates, sondern sein Organ, er konnte über den Staat und auch über seine Verfassung nicht willkürlich verfügen“,30 so gilt dies für Nassau ausdrücklich nicht. Die in der Verfassung garantierten Mitwirkungsrechte der Landstände umging Herzog Wilhelm, indem er diese gar nicht erst einberief. Dies tat er erstmals 1818 (und entließ sie nach zwei Monaten wieder)31, nachdem er - an die Reformansätze der Rheinbundzeit anknüpfende - Tatsachen geschaffen hatte:32 Das Land wurde administrativ neu geordnet sowie Justiz und Verwaltung vereinheitlicht (1816). Auch die Kirchenorganisationen wurden auf den Staat zugeschnitten33: Lutherische und reformierte Kirche wurden unter Auflösung ihrer bisherigen organisatorischen Zugehörigkeiten zu einer unierten evangelischen Landeskirche für das Herzogtum vereinigt (1817).34 Die diplomatischen Bemühungen bei der Römischen Kurie zur Gründung eines eigenen katholischen Bistums für Nassau zogen sich hingegen noch länger hin und endeten erst 1827 mit einem Konkordat zur Gründung des mit den nassauischen Landesgrenzen identischen neuen Bistums Limburg. Bereits vorher waren (erstmals in Deutschland) konfessionsübergreifende Simultanschulen eingeführt worden.35 Im Gesundheitswesen wurden im Zuge einer in ihrer Zeit einzigartigen Reform flächendeckend staatlich angestellte Ärzte eingesetzt und Amtsapotheken eingerichtet (1818).36 Es bleibt dennoch festzuhalten:

„So vorbildlich – und von vielen deutschen Bundesstaaten unerreicht – die damalige nassauische Reformgesetzgebung auch war: Der scheinbare Musterstaat räumte den Untertanen kaum Möglichkeiten politischer Mitwirkung ein.“37

So lag das Gesetzgebungsrecht allein beim Herzog, die Stände konnten lediglich Anregungen geben.38 Und die zur Finanzierung der Reformmaßnahmen notwendigen Steuern genehmigte der Herzog bis 1818 per Edikt und ohne die in der Verfassung vorgesehene Zustimmung der noch gar nicht einberufenen Landstände39 selbst. Die vom Herzog bis dahin geschaffenen Tatsachen betrafen aber auch die Domänen: Diese galten nach Ansicht von Herrscherhaus und herzoglicher Regierung als erbliches Eigentum der herzoglichen Familie, nach Ansicht der Opposition im nassauischen Landtag aber lediglich als Staatseigentum in herzoglicher Verwaltung.40 Sie umfassten zahlreiche Landgüter, Weinberge, Forsten, Berg- und Hüttenwerke, Mineralquellen, Bäder sowie den gesamten durch die Säkularisation 1803 erworbenen Kirchen- und Klosterbesitz.41 Die Domänenbetriebe erstreckten sich auf 11,5% der nassauischen Landfläche und bildeten das größte Unternehmen des Landes. Zudem hatten sie den überwiegenden Teil der Zehntrechte der säkularisierten geistlichen und mediatisierten weltlichen Herrschaften übernommen und waren damit zum Hauptgläubiger der nassauischen Landbevölkerung geworden. Die 1816 als ihr Leitungsgremium eingerichtete Generaldomänendirektion war allein dem Herzog und nicht den Parlamentskammern gegenüber verantwortlich, Staats- und Domänenkassen waren streng getrennt.42 Die Staatsausgaben sollten nach Ansicht des Herzogs und der ebenfalls nur ihm gegenüber verantwortlichen Regierungen allein aus der Landessteuerkasse bestritten werden. Die Domäneneinkünfte, welche die Gesamteinnahmen der Landessteuerkasse ungefähr erreichten, blieben der Kontrolle der Stände entzogen.43 Vor allem der hierin wurzelnde „Domänenstreit“ bildete eine Konstante der politischen Auseinandersetzungen in Nassau bis zum Ende des Herzogtums. Seinen Höhepunkt (bei ersten Zeichen bürgerlicher Unzufriedenheit) erreichte dieser Streit im Gefolge der französischen Julirevolution 1830: Bis 1832 kam es zu mehrfachem Aufruhr im Land sowie zu einem Sitzungsboykott der Deputiertenkammer mit anschließender Verhaftung und Verurteilung ihres Präsidenten Herber, der während der Revisionsverhandlungen starb.44 Die führende Rolle des Herzogs war danach und bis zum Ende des Herzogtums nicht wieder unangefochten.

Im Gegensatz zur schroff konservativen Domänenpolitik standen wichtige Impulse für die Wirtschaft: Kurbetriebe und Tourismus wurden intensiv gefördert, 1836 trat Nassau (nach längerem Zögern) dem deutschen Zollverein bei. 1838 wurde die erste Konzession für den Eisenbahnbau durch Nassau auf der Strecke Frankfurt – Wiesbaden erteilt45 und weitere Infrastrukturmaßnahmen wie der Ausbau von Straßen und Wasserwegen eingeleitet.

2.3.4. Revolution, erneute Reaktion und Ende des Herzogtums (1839 – 1866)

Nach dem Tod Herzog Wilhelms 1839 folgte ihm sein Sohn Adolph im Alter von 22 Jahren auf den Thron nach. Er versuchte zunächst durch Entgegenkommen gegenüber der Opposition, z.B. durch Milderung der Zensur, die innenpolitische Lage zu entspannen, wenn auch weithin folgenlos: „Eine Lockerung der Pressezensur im Jahr 1842 blieb praktisch ohne Folgen, weil niemand in dem autoritär regierten Land wagte, eine politische Zeitung herauszugeben, so daß Zeitungsleser weiterhin auf auswärtige Presseorgane angewiesen waren, sofern deren Vertrieb in Nassau nicht untersagt wurde.“46 Herzog Adolph führte bei persönlicher Umgänglichkeit im Ganzen das patriarchalisch-autoritäre Regiment47 seines Vaters fort und pochte auf seine Befugnisse als (selbst) regierender Herzog von Gottes Gnaden.48 Programmatisch hierfür ist seine die Prioritäten zwischen Reform und Bewahrung klarstellende Aussage bei der Parlamentseröffnung 1846:

„Die Bedürfnisse der immer fortschreitenden Zeit müssen gewürdigt werden; die wohlerworbenen Rechte sind aber vor allen Dingen zu wahren.“49

Darunter waren unter den nassauischen Gegebenheiten vor allem die herzoglichen Rechte auf die Domänen zu verstehen, aber auch das landesfürstliche Jagdprivileg, das bis zuletzt erhalten blieb: Ein Drittel des Landes war herzogliches „Leibgehege“ und die Landbevölkerung war ihm zum Dienst als Jagdhelfer (Treiber) verpflichtet, bis 1848 sogar unentgeltlich.50 Ebenso traditionell-dynastisch waren die persönlichen Bemühungen des neuen Herzogs um Rangerhöhung unter den deutschen Fürsten: Als er 1844 eine Nichte des russischen Zaren heiratete, gingen der Hochzeit langwierige diplomatische Verhandlungen voraus, um mit der familiären Verbindung zu einem kaiserlichen Haus auch eine Rangerhöhung der nassauischen Herzöge zu Großherzögen und die Aufwertung ihres Prädikates (Anrede) von „Herzogliche Durchlaucht“ auf „Königliche Hoheit“ zu erreichen, was bereits Fürst Friedrich Wilhelm auf dem Wiener Kongress 1814 vergeblich zu erreichen versucht hatte. Das Ziel wurde auch diesmal nicht erreicht, aber als Kompromiss wurde Adolph auf dem Fürstentag des Deutschen Bundes 1845 das Prädikat „Hoheit“ zuerkannt.51 Die wirtschaftspolitischen Maßnahmen seines Vaters wie Eisenbahnbau, Schiffbarmachung der Lahn zur Absatzförderung des nassauischen Eisenerzes und die Förderung des Fremdenverkehrs setzte er fort.

Die strukturbedingte und 1845/46 in voller Schärfe sichtbar werdende landwirtschaftliche Krise äußerte sich vor allem in ansteigenden Auswanderungszahlen (s. 2.2.). Herzog Adolph reagierte darauf mit der Gründung eines „Vereins zum Schutze deutscher Auswanderer in Texas“. Dieser sollte dort Land erwerben, mit deutschen und darunter vor allem nassauischen Auswanderern besiedeln und nach erfolgreicher Urbarmachung mit Gewinn weiterverkaufen. Das Vorhaben wurde als Initiative zum Schutz der Auswandernden vor ausbeuterischen Auswanderungsagenten beworben. Da der hierfür ausgesuchte Zielort aber im Kampfgebiet des gerade ausgebrochenen amerikanisch-mexikanischen Krieges lag, starben die meisten der diesem Angebot Folgenden in texanischen Barackenlagern an Hunger und Seuchen. Das Unternehmen scheiterte somit, unter deutschlandweitem negativem Pressecho für den Herzog und die anderen Kapitalanleger des „Texasvereins“.52

Die Revolution von 1848 erfasste Nassau als einen der ersten deutschen Staaten: Bereits am 1. März 1848 erstellten die Nassauer Liberalen um den Oppositionsführer Hergenhahn neun, rasch in Flugblättern landesweit verbreitete “Forderungen der Nassauer“, die deren Interessen mit dem von Deutschland als Ganzem schon in den Einleitungsworten verbanden:

„Die neueste französische Revolution, hervorgerufen durch die Treulosigkeit und Corruption der Regierung, hat Europa erschüttert. Sie klopft an die Pforten von Deutschland. Es ist Zeit, daß Alles, was von nationaler Kraft, was von Freiheitsgefühl in der deutschen Nation ruht, zur schleunigsten Entfaltung gerufen werde. Es ist vieles, was die Deutschen, was namentlich der Stamm der Nassauer zu fordern berechtigt ist.“53

Es folgten die neun, den in anderen deutschen Staaten zeitgleich erhobenen „Märzforderungen“ ähnlichen Forderungspunkte, spezifisch nassauisch ist unter ihnen aber die siebte Forderung (Erklärung der Domänen zu Staatseigentum). Bereits drei Tage später, am 4. März, hatten sich nach Aufrufen der Liberalen zahlreiche Bürger und auch viele notleidende Bauern aus dem ganzen Land in Wiesbaden vor dem herzoglichen Schloss versammelt, ca. 30.000 zum Teil bewaffnete Personen. Dabei bewegte viele der vom Land Angereisten eine Forderung, die in den o.g. Artikeln der Liberalen gar nicht enthalten war: „Die Mehrzahl der zehntpflichtigen oder inzwischen zu Bankschuldnern gewordenen Bauern drängte auf eine entschädigungslose Aufhebung und einen vollständigen Schuldenerlass.“54 Der Herzog, der sich zu Beratungen mit dem preußischen König in Berlin aufgehalten hatte, traf per Bahn „in letzter Minute“ in Wiesbaden ein und verkündete vom Schlossbalkon aus die Genehmigung aller Forderungen. Die Menge zerstreute sich rasch, der möglich geschienene Umsturz war abgewendet. Der Fürst empfand die unter Druck erteilte Zusage als Demütigung, dennoch wurden unter dem zum Minister ernannten Oppositionsführer Hergenhahn zunächst revolutionäre Forderungen umgesetzt: Einführung von allgemeinen und freien Wahlen, Abschaffung der „Herrenbank“, Überführung der Domänen in Staatseigentum. Nassauische Truppen kämpften im Auftrag der provisorischen Frankfurter Reichsregierung gegen Dänemark in Schleswig-Holstein (s. 4.2.4.2.). Herzog Adolph unterstützte noch den Kaiserantrag an den preußischen König und kehrte nach dessen Ablehnung der Kaiserkrone (April 1849) mit diesem gemeinsam zur Reaktion zurück, nassauische Truppen bekämpften nun gemeinsam mit den Preußen vor Rastatt den badischen Aufstand. Die meisten Änderungen der Verfassung sowie die Verstaatlichung der Domänen wurden rückgängig gemacht, dazu setzten verschärfte Zensur und Einschränkungen der Vereins- und Versammlungsfreiheit ein.55 Die Herrenbank wurde wieder eingeführt und für die Zweite Kammer das Dreiklassenwahlrecht sowie die offene, die Kontrolle erleichternde Stimmabgabe vorgeschrieben.56 In der Außenpolitik wandte sich der Herzog allerdings 1850 wieder von Preußen ab und Österreich, „in dessen Bunde er Thron und Souveränität am sichersten zu bewahren hoffte,“57 zu, wobei er bis zuletzt bleiben sollte.

In den 1850er Jahren kamen in Nassau zwei vorher stabile Rahmenbedingungen in wirtschaftlicher und parteienpolitischer Hinsicht in Bewegung: Zum einen setzte ein großer wirtschaftlicher und vor allem industrieller Aufschwung ein, insbesondere im nassauischen Eisenerzbergbau. Umso wichtiger wurde aber der Warenverkehr mit Preußen, während die österreichfreundliche Handelspolitik der herzoglichen Regierungen dem entgegenstand, wobei sogar der Verbleib im Zollverein in Frage gestellt wurde.58 Zum anderen waren die nassauischen Liberalen trotz des anhaltenden Restaurationskurses der Regierung aus der Niederlage gestärkt hervorgegangen: Nach preußischem Vorbild schlossen sie sich flügelübergreifend zur hauptsächlich von Kaufleuten, Rechtsanwälten und Unternehmern getragenen59 nassauischen „Fortschrittspartei“ mit starker kleindeutscher und wirtschaftsliberaler Ausrichtung60 zusammen. Diese bildete eine nun geschlossene und in den auch weiterhin allgemeinen Wahlen (nach Dreiklassenwahlrecht) zunehmend erfolgreiche Opposition gegen den Herzog und seine wechselnden Regierungen.61 Zudem nutzte den Liberalen der erneute Auftrieb des Nationalgedankens:62 Man suchte „nach dem Scheitern des revolutionären Anlaufs zur deutschen Einheit diese jetzt durch eine kleindeutsche Einigungspolitik von oben“63 zu erreichen und forderte immer offener den Anschluss Nassaus an Preußen.64 Dabei identifizierten sich die Liberalen keineswegs mit dem preußischen Staat65, vor allem in Hinblick auf dessen Einschränkung bürgerlicher Freiheiten. Sie neigten aber dennoch Preußen zu, weil es für Freihandel und Industrialisierung stand, wovon sie sich - selbst zum Preis des Verlustes der Eigenstaatlichkeit - eine langfristige Besserung der nassauischen Verhältnisse erhofften. Denn vor allem die weitere Industrialisierung sollte zu erhöhtem Arbeitskräftebedarf führen und damit den Nassauern Möglichkeiten im eigenen Land anstelle der immer noch massiven Auswanderung bieten.66 Dementsprechend waren auch zahlreiche nassauische Politiker an der Gründung des „Deutschen Nationalvereins“ in Frankfurt 1859 beteiligt.67 Dieser Nationalverein umfasste zeitweise mehr als 20.000 Mitglieder aus dem früheren konstitutionell-liberalen, aber auch aus dem demokratischen Spektrum, darunter der nassauische Oppositionsführer Karl Braun (s. 4.2.1.)68 Ziel des Vereines war die Einberufung einer Nationalversammlung mit dem Ziele der Einigung Deutschlands unter preußischer Führung und einer starken Zentralregierung. Vorausgegangen war der Vereinsgründung eine von führenden Liberalen des Landes verfasste „Erklärung der Nassauer“, die in der Forderung gipfelte: „Die diplomatische und militärische Führung des nichtösterreichischen Deutschland muss Preußen in die Hand gegeben werden.“69 Zudem entdeckten liberale Politiker nun die Probleme auf dem Land für sich und förderten u.a. die Bildung von Hilfsvereinen und Kreditgenossenschaften, die sich aber erst nach dem Ende des Herzogtums flächendeckend etablieren konnten.70 Als Gegengründung zum Deutschen Nationalverein formierte sich – mit Unterstützung des nassauischen Herzogs Adolph71 - der großdeutsche und österreichfreundliche „Deutsche Reformverein“, der für den Erhalt bzw. die Erneuerung des Deutschen Bundes eintrat und überwiegend von regierungstreuen Konservativen, aber auch von großdeutsch orientierten Demokraten und österreichfreundlichen Katholiken getragen wurde.72 Die nun in Interessenverbänden organisierte Gegnerschaft in der „deutschen Frage“ kulminierte in Nassau in einem von 1863 bis zum Ende des Herzogtums währenden offenen Machtkampf zwischen der herzoglichen Regierung und dem Landtag:73 Innerhalb von eineinhalb Jahren wurde der Landtag drei Mal aufgelöst und neu gewählt, die Liberalen blieben letztlich die dominierende Kraft und ein Systemwechsel schien letztlich unvermeidbar: „Nassau war auf dem Weg zur parlamentarischen Monarchie. Viel ausrichten konnten die Abgeordneten dennoch nicht. Machtpolitisch saß der Herzog weiterhin am längeren Hebel.“74 Als der sich schon lange ankündigende Krieg zwischen Preußen und Österreich ausbrach, mobilisierte der Herzog die nassauischen Truppen für den Kampf an der Seite Österreichs gegen Preußen. Die hierzu notwendigen Mittel hatte er sich durch einen persönlich aufgenommenen Kredit beim Frankfurter Bankhaus Rothschild beschafft, da der Landtag ihm deren Bewilligung verweigert hatte und ein letztes Mal vom Herzog aufgelöst worden war.75 Der Feldzug endete mit der Niederlage Österreichs und für Nassau mit der Annexion durch Preußen. Nassau wurde gemeinsam mit Hessen-Kassel und Frankfurt als „Provinz Hessen-Nassau“ in Preußen eingegliedert.76 Die meisten nassauischen Beamten und Offiziere – wobei die letzteren meistenteils schon vorher Preußen zugeneigt gewesen waren - wechselten problemlos in dessen Dienste.77 „Es kam zu keinem Aufstand gegen die Preußen, es erfolgte kein passiver Widerstand, und niemand forderte die Rückkehr des entthronten Herzogs.“78 Der Name Nassau blieb im preußischen Provinznamen zumindest noch präsent und seine territoriale Gestalt als Regierungsbezirk Wiesbaden erhalten. Erst 1945, als das ehemalige nassauische Territorium unter den neu geschaffenen Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz aufgeteilt wurde, verschwand der Name Nassau endgültig von der politischen Landkarte.

3. Untersuchungsgrundlage: „Kollektive Identität“ nach W. Bergem

Unter den vielen Definitionen und Auslegungen, die für den Begriff der „nationalen“ bzw. „kollektiven Identität“ in der historischen Forschung des 20. und 21. Jahrhunderts vorliegen, ist es im Rahmen dieser Arbeit notwendig, sich auf eine zu beschränken. Die Definition von Wolfgang Bergem wurde ausgewählt, da sie sowohl die verschiedenen zeitlichen Bezugsebenen kollektiver Identität (Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft) als auch Fremdeinflüsse als identitätswirksam mit einbezieht.79 Die Definition nach Bergem ist im Folgenden (in Kästen) wörtlich wiedergegeben, ihre Schlüsselbegriffe wurden als Orientierungshilfe für die spätere Untersuchung und deren Auswertung hervorgehoben.80 Um die Definition für diese Arbeit leichter nutzbar zu machen, werden nach jedem Abschnitt aus ihm abgeleitete Fragestellungen an den Untersuchungsgegenstand benannt, aus denen wiederum die Antworten bezüglich der nassauischen Identitätsbildung gewonnen werden sollen.

Die Identität von politischen Großgruppen wie Nationen entwickelt sich in Prozessen sozialer Interaktion und Kommunikation als Selbstverortung im Zeichenraum sowie in der Spannung zwischen Bestätigung und Aktualisierung von Wissen, Normen und Beurteilungen.

Im konkreten Fall des Herzogtums Nassau resultieren daraus folgende Fragestellungen:

- Wo positionieren die an der Identitätsbildung Beteiligten das Herzogtum Nassau innerhalb der deutschen Staaten und auf welchen Zeichenebenen (z.B. staatliche Embleme, Architektur, Orden und Denkmale) findet hier eine Rezeption fremder und ein Setzen eigener Zeichen statt?
- Wie verläuft die innerstaatliche Kommunikation über solche Zeichensetzungen bzw. aus welchen Interaktionsprozessen (Dominanzen, Konflikte, Kompromisse) resultieren die Regeln der Zeichensetzung und ihre Fortentwicklung?
- Gibt es bei der identitätswirksamen „Zeichenpolitik“ Elemente der Bestätigung (Beharrung) und der Aktualisierung (Modernisierung), welchen Interessenlagern sind diese jeweils zuzuordnen und wie entwickelt sich deren Kräfteverhältnis?

Als Selbstdefinition verarbeitet Identifikation auch Fremdzuschreibungen von Eigenschaften.

Die Wechselwirkungen von Eigen- und Fremdsicht im Fall Nassaus sollen mit folgenden Fragestellungen herausgearbeitet werden:

- Welche Eigenschaften Nassaus bestimmen aus der Sicht der betrachteten Akteure dessen spezifisches Profil gegenüber anderen deutschen Ländern?
- Welche Eigenschaften und Charakteristika werden dem Land und seinen Landschaften von Außenstehenden zugeschrieben und wo gibt es Beispiele eines „Sich-zu-eigen-Machens“ dieser Außensichten durch nassauische Interessengruppen?

Nationale Identifikation bezieht sich auf die Vergangenheit in Form eines kollektiven Gedächtnisses, das die Erinnerungen an gemeinsam erlebte bzw. erlittene politische Ereignisse speichert, auf die Gegenwart in Form eines Orientierungsrahmens bei der aktuellen Wahrnehmung und Ordnung von Informationen zur Konstruktion von politischem Sinn sowie auf die Zukunft in Form einer antizipierenden Projektion möglicher politischer Entwicklungen.

Hieraus resultieren für diese Arbeit folgende zu berücksichtigende Aspekte:

- Wie gehen die an der Identitätsbildung beteiligten Interessengruppen mit den Zeugnissen und Überlieferungen früherer, vor der Staatsgründung liegender Zeiten um und wie versuchen sie, diese in das kollektive Gedächtnis des Landes zu integrieren?
- Wer stiftet, inszeniert und nutzt die seit Bestehen des Herzogtums begründeten gemeinsamen Erinnerungen, z.B. an kriegerische Ereignisse, und in welcher Form und Absicht?
- Welchen Einfluss haben aktuelle innere und äußere Veränderungen der jeweiligen Gegenwart auf die verschiedenen Identitätsentwürfe?
- Welche Vorstellungen von einer zukünftigen Entwicklung Nassaus resultieren aus den unterschiedlichen Identitätsvorstellungen?

Nationale Identität ist das in Bezug auf diese drei Zeitdimensionen in jeweils spezifischem Mischungsverhältnis gebildete Produkt kultureller und politischer Identifikationen: Während der weiter gefasste Begriff der kulturellen Identität die symbolisch codierten Entwicklungen, inszenierten und ritualisierten Repräsentationen sozialer Inklusion und Exklusion bezeichnet, ist der engere Terminus der politischen Identität auf die Legitimation von Herrschaft gerichtet und damit auf die Unterstützungsbereitschaft der Bevölkerung gegenüber ihrem politischen System.

Die Bestimmung der in Nassau wirksamen Identitätsmodelle soll anhand folgender Fragen erfolgen:

- Wo sind Elemente kultureller Sinnstiftung als identitätswirksam feststellbar, z.B. Traditionen, historische Überlieferungen und literarische Werke?
- Wie, durch wen und mit welchen Mitteln wird die politische (staatliche) Identität des Herzogtums Nassau geformt und welche Mittel und Strategien werden eingesetzt, um dem Staat und der Regierung Legitimation und Unterstützung zu sichern (oder auch dazu, sie ihnen zu entziehen)?
- Welches „Mischungsverhältnis“ von kulturellem und politischem Identitätsmodell ist den betrachteten Interessengruppen jeweils eigen?

Mit diesen Fragestellungen als Orientierungshilfe soll nun ein Untersuchungsgang durch verschiedene Wirtschafts- und Politikfelder des Herzogtums Nassau unternommen werden, um dessen spezifischer Identität (bzw. den unterschiedlichen interessenspezifischen Vorstellungen davon) näherzukommen.

[...]


1 Schneider, Konrad: Nassaus Mineralwasserwirtschaft als Regiebetrieb der Domänenverwaltung, in: Nassauische Annalen. Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung e.V., Band 119 (2008), S. 227.

2 Ebd.

3 Wacker, Peter: Das herzoglich-nassauische Militär 1813 – 1866. Militärgeschichte im Spannungsfeld von Politik, Wirtschaft und sozialen Verhältnissen eines deutschen Kleinstaates (Band II), Taunusstein: Schellenberg´sche Verlagsbuchhandlung 1998, S. 423.

4 Historische Kommission für Nassau (Hg.): Nassauische Parlamentsdebatten. Band 1: Restauration und Vormärz 1818 – 1847, bearbeitet von Volker Eichler, Wiesbaden: Historische Kommission für Nassau 1985, S. 237.

5 Schüler, Winfried (Hg.): Nassauische Parlamentsdebatten. Band 2: Revolution und Reaktion 1848 – 1866, Wiesbaden: Historische Kommission für Nassau 2010, S. 537.

6 Schüler, Winfried: Herzogtum Nassau 1806 – 1866: Deutsche Geschichte im Kleinformat, Wiesbaden: Historische Kommission für Nassau 2006, S. 196.

7 Historische Kommission für Nassau (Hg.), 1985, S. 15.

8 Ebd., S. 17.

9 Zitiert in: Historische Kommission für Nassau (Hg.), 1985, S. 18.

10 Schüler 2006, S. 163 f.

11 Kurzgefasste Darstellung nach: Grauer, Käte: König Adolf von Nassau. Deutscher König 1292 – 1298, Weilburg a.d. Lahn: Stadt Weilburg und Geschichtsverein Weilburg 1995, S. 2 f.

12 Kurzgefasste Darstellung nach: Vetter, Klaus: Am Hofe Wilhelms von Oranien, Leipzig: Edition Leipzig 1990, S. 9 ff.

13 Even, Pierre: Adolph Herzog zu Nassau, Großherzog von Luxemburg. Ein Lebensbild, in: Adolph Herzog zu Nassau, Großherzog von Luxemburg 1817 – 1905 (Ausstellungskatalog), Wiesbaden: Selbstverlag der Hessischen Landesbibliothek Wiesbaden 1992., S. 12.

14 Faber, Rolf: Im Herzogtum Nassau 1806 bis 1866, in: Faber, Rolf (Hg.): Das Regierungsgebäude in Wiesbaden. Ein Beitrag zu seinem 150jährigen Bestehen (1843 – 1993), Taunusstein. Schellenberg´sche Verlagsbuchhandlung 1993, S. 41.

15 Historische Kommission für Nassau (Hg.), 1985, S. 21.

16 Schüler 2006, S. 23 ff.

17 Ebd., S. 24 ff.

18 Hundt, Michael: Die mindermächtigen deutschen Staaten auf dem Wiener Kongress, Mainz: Verlag Philipp von Zabern 1996, S. 52.

19 Rosenwald, Walter: Die Herzoglich.-Nassauische Tapferkeitsmedaille, ihre Geschichte und ihre Träger, in: Nassauische Annalen. Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung e.V., Band 96 (1985), S. 169.

20 Schüler 2006, S. 43.

21 Zitiert nach: Hundt 1996, S. 53.

22 Ebd., S. 53.

23 Faber 1993, S. 49.

24 Zitiert in: Faber 1993, S. 52.

25 Historische Kommission für Nassau (Hg.), 1985 S. 10.

26 Schüler, 2010, S. 18.

27 Historische Kommission für Nassau (Hg.), 1985, S. 6.

28 Schüler 2006, S. 58.

29 Blisch, Bernd: Kleine Wiesbadener Stadtgeschichte, Regensburg: Verlag Friedrich Pustet 2011, S. 60.

30 Nipperdey, Thomas: Deutsche Geschichte 1800 – 1918 (Bd. 1, 1800 - 1866), 6. Aufl., München: C.H. Beck Verlag 2013., S. 346.

31 Historische Kommission für Nassau (Hg.), 1985, S. 19.

32 Zusammenfassung nach: Internetquelle 1, S. 2.

33 Schüler 2006, S. 73 ff.

34 Schüler, Winfried: Bildungssystem aus einem Guss. Die nassauische Simultanschule, in: Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises (Hg.): Das Nassauer Land. Sonderdruck des Jahrbuches des Rheingaus-Taunus-Kreises, Bad Schwalbach: Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises 2011, S. 79.

35 Historische Kommission für Nassau (Hg.), 1985, S. 4.

36 Ebd., S. 5.

37 Ebd.

38 Faber 1993, S. 52.

39 Faber 1993, S.52

40 Schneider 2008, S. 228.

41 Historische Kommission für Nassau (Hg.), 1985, S. 11.

42 Schneider 2008, S. 228.

43 Historische Kommission für Nassau (Hg.), 1985, S. 140.

44 Schüler 2006, S. 118 ff.

45 Internet-Quelle 1, S. 3.

46 Historische Kommission für Nassau (Hg.), 1985, S. 17.

47 Faber 1993, S. 56.

48 Even 1992, S. 23.

49 Zitiert in: Faber 1993, S. 63.

50 Even 1992, S. 24.

51 Even 1992, S. 29.

52 Schüler 2006, S. 161 f.

53 Abdruck des Flugblattes vom 2.3.1848 in: Struck, Wolf Heino: Wiesbaden im Biedermeier (Geschichte der Stadt Wiesbaden, Bd. V), Wiesbaden: Magistrat der Stadt Wiesbaden 1981, S. 17.

54 Schüler 2006, S. 195.

55 Struck, 1981, S. 33.

56 Hollmann, Michael und Wettengel, Michael: Nassaus Beitrag für das heutige Hessen, Wiesbaden: Hessische Landeszentrale für politische Bildung, 1992, S. 64.

57 Even 1992, S. 34.

58 Hollmann/Wettengel 1992, S. 65.,

59 Faber 1993, S. 72.

60 Hollmann/Wettengel 1992, S. 65.

61 Wacker 1998, S. 423.

62 Schüler, 2010, S. 12.

63 Wehler, Hans-Ulrich: Deutsche Gesellschaftsgeschichte (3 Bde., 4. Aufl.), München: C.H. Beck Verlag 2006, Band 3, S. 198.

64 Wacker 1998, S. 422.

65 Struck 1981, S. 45.

66 Schüler 2006, S. 232.

67 Wacker 1998, S. 420.

68 Ebd., S. 421.

69 Zitiert nach: Schüler 2006, S. 234.

70 Ebd.

71 Wacker 1998, S. 422.

72 Hollmann/Wettengel, 1992, S. 65.

73 Schüler, 2010, S. 61.

74 Ebd., S. IX.

75 Schüler 2006, S. 259.

76 Schneider 2008, S. 228.

77 Wacker 1998, S. 421 f.

78 Faber 1993, S. 75.

79 Bergem, Wolfgang: Nationale Identität – Fatum oder Fiktion? In: Bialas, Wolfgang (Hg.): Die nationale Identität der Deutschen. Philosophische Imaginationen und historische Mentalitäten, Frankfurt a.M.: Verlag Peter Lang 2002, S. 45.

80 Ebd.

Ende der Leseprobe aus 93 Seiten

Details

Titel
Herzogsbauten und Bürgerbäder. Akteure und Elemente der Identitätsbildung des Herzogtums Nassau (1806-1866)
Hochschule
FernUniversität Hagen  (Historisches Institut)
Note
2,0
Autor
Jahr
2019
Seiten
93
Katalognummer
V535884
ISBN (eBook)
9783346123169
ISBN (Buch)
9783346123176
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Nassau, Nation building, Nationale Identität, Deutscher Bund, 1866, Rheinbund, Rheinromantik, 1848
Arbeit zitieren
Gerhard Schmidt (Autor:in), 2019, Herzogsbauten und Bürgerbäder. Akteure und Elemente der Identitätsbildung des Herzogtums Nassau (1806-1866), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/535884

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