Polizeilicher Schusswaffengebrauch in Deutschland und den USA. Ein Vergleich


Hausarbeit, 2020

18 Seiten, Note: 12


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A Abbildungsverzeichnis

B Abkürzungsverzeichnis

C Literaturverzeichnis

1 Thematische Einführung und Problemstellung
1.1 Begründung meiner Themenwahl
1.2 Problemstellung

2 Polizeilicher Schusswaffengebrauch im Alltag und wie er tödlich endet
2.1 Untersuchung eines Falls in den USA
2.2 Untersuchung eines Falls in Deutschland
2.3 Vergleich zwischen den Fällen

3 Rechtliche Lage des polizeilichen Schusswaffengebrauchs
3.1 Deutsche Polizeigesetze zur Anwendung des Schusswaffengebrauchs
3.1.1 Kontrolle der Einhaltung der deutschen Polizeigesetze
3.1.2 Umgang mit Verstößen gegen das Polizeigesetz
3.2 US- amerikanische Regelungen zur Anwendung des Schusswaffengebrauchs
3.2.1 Kontrolle der Einhaltung der polizeilichen Regelungen
3.2.2 Umgang mit Verstößen gegen die US-amerikanischen Polizeiregelungen
3.3 Die Ausbildung der Polizeibeamten im Umgang mit Schusswaffen im Vergleich

4 Fazit und Ausblick

A Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: 11 Tote durch Polizeikugeln im Jahr 2018; statista.de

Abbildung 2: Tote durch Polizeigewalt; Tarik Arabi

B Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

C Literaturverzeichnis

- Verfassung des Freistaates Bayern / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland; Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit 2009
- Strafgesetzbuch BetäubungsmittelG WehrstrafG WirtschaftsG Völkerstrafgesetzbuch und weitere Vorschriften; Beck-Texte im dtv 57. Auflage 2019
- Bürgerliches Gesetzbuch Allgemeines GleichbehandlungsG ProdukthaftungsG WohnungseigentumsG ErbbauRG; Beck-Texte im dtv 82. Auflage 2018
- Das Recht des polizeilichen Schußwaffengebrauchs; Friederike Mußgnug 2001
- Polizeilicher Zwang und dessen staatliche Kontrolle Exzessive Anwendung physischer Gewalt durch den Staat – mit rechtsvergleichenden Bezügen zu dem USA; Tarik Arabi 2017
- Polizei- und Ordnungsrecht sowie Grundzüge des Versammlungsrechts und des Verwaltungsvollstreckungsrechts; Rolf Schmidt 19. Auflage 2017
- Der polizeiliche Todesschuß; Heike Witzstrock 2001
- Eingriffsrecht Maßnahmen der Polizei nach der Strafprozessordnung und dem Polizeigesetz Baden-Württemberg; König/Trurnit 2013
- https://www.washingtonpost.com/graphics/2018/national/police-shootings-2018/ aufgerufen am 29.05.2019
- Welt.de Artikel „Neue Proteste gegen Polizeigewalt in US-Stadt eskalieren: Veröffentlicht am 22.09.2016; Aufgerufen am 04.06.2019.
- https://www.zdf.de/nachrichten/heute/zahlen-fuer-das-jahr-2018-polizisten-erschiessen-elf-menschen-100.html aufgerufen am 25.07.2019.
- https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2861/umfrage/entwicklung-der-gesamtbevoelkerung-deutschlands/ (aufgerufen am 22.10.2019)
- https://de.statista.com/statistik/daten/studie/19320/umfrage/gesamtbevoelkerung-der-usa/ (aufgerufen am 22.10.2019)
- https://www.nytimes.com/interactive/2014/08/13/us/ferguson-missouri-town-under-siege-after-police-shooting.html (aufgerufen am 02.11.2019)
- https://www.mopo.de/hamburg/polizei/frau-und-kind-mit-messer-bedroht-polizei-schiesst-familienvater-nieder---tot--32580852 (aufgerufen am 02.11.2019)
- https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Ehefrau-und-Kind-bedroht-Polizei-erschiesst-Mann,polizeischuesse106.html (aufgerufen am 02.11.2019)
- https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=5173&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=423922 aufgerufen am 13.10.2019
- https://www.ju-sh.de/artikel/finaler-rettungsschuss-muss-landesgesetzlich-verankert-werden (aufgerufen am 23.10.2019)
- https://www.spiegel.de/panorama/justiz/finaler-rettungsschuss-im-tatort-wann-duerfen-polizisten-toeten-a-1004351.html (aufgerufen am 23.10.2019
- http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/innere-sicherheit/201425/kontrolle-der-polizei (aufgerufen am 24.10.2019)
- Aden, Hartmut (2013): Polizeibeauftragte und Beschwerdestellen in Deutschland. In: vorgänge 204 – Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik; 52. Jahrgang, Heft 4, Dezember 2013http://www.humanistische-union.de/nc/publikationen/vorgaenge/online_artikel/online_artikel_detail/back/vorgaenge-204/article/polizeibeauftragte-und-beschwerdestellen-in-deutschland-1/ (aufgerufen am 27.10.2019)
- http://www.berlin.de/polizei/aufgaben/beschwerden/ (aufgerufen am 27.10.2019)
- https://www.spiegel.de/panorama/justiz/finaler-rettungsschuss-im-tatort-wann-duerfen-polizisten-toeten-a-1004351.html (aufgerufen am 24.10.2019)
- https://dejure.org/gesetze/BBG/77.html (aufgerufen am 01.11.2019)
- https://www.gesetze-im-internet.de/bdg/BJNR151010001.html
- http://police-badges.de/online/sammeln/us-polizei.html (aufgerufen am 01.11.2019)
- https://www.justlanded.com/english/United-States/Articles/Culture/The-police (aufgerufen am 1.11.2019)
- https://www.sueddeutsche.de/politik/polizeigewalt-in-den-usa-gesetzeshueter-im-rechtsfreien-raum-1.2251615 (aufgerufen am 1.11.2019)
- https://www.amnesty.de/presse/2015/6/18/usa-gesetze-zum-schusswaffengebrauch-durch-die-polizei-widersprechen-menschenrechts (aufgerufen am 1.11.2019)
- https://supreme.justia.com/cases/federal/us/471/1/ (aufgerufen am 02.11.2019)
- https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-07/gewalt-gegen-schwarze-polizei-usa (aufgerufen am 02.11.2019)
- https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-08/usa-eric-garner-polizist-entlassen-new-york-police-department (aufgerufen am 02.11.2019)
- https://www.sueddeutsche.de/politik/polizeigewalt-in-den-usa-gesetzeshueter-im-rechtsfreien-raum-1.2251615 (aufgerufen am 02.11.2019)
- https://www.sueddeutsche.de/thema/Polizeigewalt_in_den_USA (aufgerufen am 02.11.2019)
- https://www.amnesty.de/presse/2015/6/18/usa-gesetze-zum-schusswaffengebrauch-durch-die-polizei-widersprechen-menschenrechts (aufgerufen am 02.11.2019)
- https://www.n-tv.de/politik/Werden-Beamte-im-Fall-Garner-doch-bestraft-article20538979.html (aufgerufen am 02.11.2019)
- https://www.spiegel.de/panorama/justiz/usa-kritik-an-ausbildung-von-polizisten-a-1027698.html (aufgerufen am 03.11.2019)
- https://justament.de/archives/549 (aufgerufen am 03.11.2019)

1 Thematische Einführung und Problemstellung

1.1Begründung meiner Themenwahl

Im Fach Englisch hat unser Kurs den Film „Crash“ gesehen, in dem unter anderem Szenen zu sehen waren, in denen Polizisten Schusswaffen gegen Personen eingesetzt haben. Szenen wie diese gibt es aber nicht nur im Film sondern sind in den USA Realität. Die Washington Post dokumentiert jährlich die Zahl der Toten in den USA, die von Polizisten erschossen werden. Im Jahr 2017 waren es 987 Menschen. 2018 stieg die Zahl auf 992 Opfer tödlicher Polizeigewalt.1 Durch die Medien erfährt man immer wieder, dass einige Menschen in den USA schon lange eine Veränderung diesbezüglich fordern. So kommt es immer wieder zu Protesten gegen Polizeigewalt z.B. im Jahr 2016 nach dem Tod eines Afroamerikaners in Charlotte, North Carolina, der durch die Schüsse eines Polizisten sein Leben verloren hat2.Der polizeiliche Schusswaffengebrauch gegen Personen scheint in den USA ein alltägliches und großes Problem zu sein währenddessen in Deutschland selten seitens der Polizei auf Menschen geschossen wird. Im Jahr 2018 sind elf Menschen von Polizisten in Deutschland erschossen worden.3 Dies belegt auch die folgende Statistik von www.statista.de

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 11 Tote durch Polizeikugeln im Jahr 2018; statista.de

Keiner dieser Fälle erreichte eine große, bundesweit mediale Aufmerksamkeit und es wurde auch nicht seitens der Bevölkerung dagegen protestiert. Im selben Artikel des ZDF wurde auch erklärt, dass, obwohl die Gewalt gegen Polizisten gestiegen ist, die Beamten nicht häufiger zu ihrer Schusswaffe greifen.

Um zu veranschaulichen, dass unabhängig von der Einwohnerzahl, mehr Menschen durch polizeilichen Schusswaffengebrauch in den USA ihr Leben verlieren als in Deutschland folgt eine Eigenrechnung in der die Anzahl der Toten pro 10.000.000 Einwohner berechnet werden:

Deutschland: ca. 83.020.000EW4 -> 11 Tote durch Polizeikugeln 2018

Dreisatz: auf 10.000.000 EW kommen ca. 1,3 Tote durch Polizeikugeln 2018

USA: ca. 327.350.000 EW5 -> 992 Tote durch Polizeikugeln 2018

Dreisatz: auf 10.000.000 EW kommen ca. 30,3 Tote durch Polizeikugeln 2018

Zudem zeigt eine weitere Statistik den Vergleich zwischen Deutschland und den USA in der Hinsicht auf Tote durch den polizeilichen Schusswaffengebrauch.6

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 Tote durch Polizeigewalt; Tarik Arabi

Mir persönlich kam die Frage in den Kopf inwiefern es Unterschiede zwischen Deutschland und den USA beim polizeilichen Schusswaffengebrauch gibt und worin diese Unterschiede bestehen.

1.2 Problemstellung

In den USA sterben jährlich mehr Menschen durch den polizeilichen Schusswaffengebrauch als in Deutschland.

Die Unterschiede des polizeilichen Schusswaffengebrauchs zwischen Deutschland und den USA werden im Folgenden anhand jeweils einem Fallbeispiel und der Gegenüberstellung der jeweiligen Polizeigesetze/-regelungen für den Schusswaffengebrauch gegen Personen ermittelt.

2 Polizeilicher Schusswaffengebrauch im Alltag und wie er tödlich endet

Um zu klären, warum die Daten hinsichtlich des polizeilichen Schusswaffengebrauchs zwischen Deutschland und den USA so stark voneinander abweichen, wird ein amerikanischer Fall, bei dem ein Polizist einen Menschen getötet hat, mit einem ähnlichen deutschen Fall verglichen.

2.1 Untersuchung eines Falls in den USA

Der Fall Michael Brown in Ferguson, Missouri ist durch die Medien auch in Deutschland bekannt geworden und gilt als Paradebeispiel für Polizeigewalt in den USA:

Am 09. August 2014 war der 18-jährige, unbewaffnete Afroamerikaner Michael Brown mit einem Freund in einem Wohnviertel in Ferguson unterwegs als er von dem weißen Polizisten Darren Wilson erschossen wurde. Wie es genau zu dieser Tat kommen konnte ist unklar, da sich Zeugen sowie Beweise widersprechen.

Jedoch ist der Tathergang vermutlich folgendermaßen verlaufen: Der Polizist war alleine im Streifenwagen als er auf Michael Brown und seinen Begleiter traf, die mittig in der Straße liefen. Er forderte die Jugendlichen auf den Gehweg zu benutzen, woraufhin es zu einer Diskussion zwischen Michael Brown und dem Polizeibeamten kam. Mr. Wilson stelle fest, dass Mr. Brown zu der Beschreibung eines Verdächtigen passte, der in Bezug auf einen Ladendiebstahl gesucht wurde. Daraufhin meldete er die Beiden bei seiner Dienststelle und blockierte mit seinem SUV die Straße. Folglich eskalierte die Situation. Nach eigener Aussage wollte Mr. Wilson die Fahrzeugtür seines Wagens von innen öffnen, jedoch soll Mr. Brown diese von außen zugedrückt und nach den Waffen des Polizisten gegriffen haben, wobei er eine Pistole greifen konnte. Diese Pistole habe Mr. Wilson dem Jugendlichen aber wieder abnehmen können. Dabei hat sich ein Schuss gelöst, der den 18-Jährigen wahrscheinlich getroffen hat. Nach Mr. Wilsons Aussage wäre Mr. Brown ihm körperlich überlegen gewesen, sodass sich der Beamte gefürchtet habe. Der Jugendliche flüchtete woraufhin der Polizist ihn verfolgte, bis er Brown schließlich eingeholt hatte. Wilson habe Brown aufgefordert sich auf den Boden zu legen. Nachdem dieser der Aufforderung nicht nachgekommen sei, sich umgedreht habe und auf Mr. Wilson zugegangen sei, sei der Polizist dazu gezwungen gewesen Schüsse auf ihn abzufeuern. Mr. Wilson hat zwölf Mal auf den Schüler geschossen und ihn damit getötet.7 8

Die Jury, bestehend aus zwölf zufällig ausgewählten, ortsansässigen Personen aus der Mitte der Gesellschaft9, entschied sich in diesem Fall mangels hinreichendem Tatverdacht, das Ermittlungsverfahren einzustellen und vertraute auf die Aussage des Polizisten. Daraufhin gab es heftige Proteste seitens der afroamerikanischen Bevölkerung hauptsächlich auch deswegen, weil die zwölfköpfige Jury aus neun weißen und nur drei schwarzen Geschworenen bestand, obwohl der Großteil der Menschen aus Ferguson afroamerikanisch ist.10

2.2 Untersuchung eines Falls in Deutschland

Im Mai 2019 wurde in Deutschland ein Fall durch die Medien bekannt, bei dem ein Familienvater aus Hamburg von einem Polizisten erschossen wurde, nachdem er seine Lebensgefährtin und das gemeinsame Kind bedroht hat.

Der Notruf der bei den Beamten einging lautete, dass eine Frau und deren erst ein paar Tage alter Säugling von ihrem Lebensgefährten mit einem Messer bedroht werde. Als die Beamten eintrafen bedrohte der 34-Jährige auch die Beamten mit dem Messer. Die mehrmalige Aufforderung seitens der Polizisten ignorierte der Mann. Stattdessen lief er mit dem Messer in der Hand auf die Beamten zu, woraufhin einer der Beamten einen Schuss abfeuerte, der den Angreifer tötete.11

Aufgrund des Gebrauchs polizeilicher Schusswaffen gegen Personen und die Tötung einer Person, nahmen Beamte des Bezirksgewaltdezernats der Region Hamburg die Ermittlungen auf und prüften intern, ob der Schusswaffengebrauch in diesem Fall zulässig war.

Dadurch, dass der tödlich endende polizeiliche Schusswaffengebrauch in Deutschland eher selten ist, ist die Tötung dieses Mannes für den Beamten, der geschossen hat, eine starke psychische Belastung.12

2.3 Vergleich zwischen den Fällen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3 Rechtliche Lage des polizeilichen Schusswaffengebrauchs

Die Unterschiede im Umgang mit Schusswaffen bei der Polizei in Deutschland im Vergleich zu der Polizei in den USA lassen sich mit der rechtlichen Lage des polizeilichen Schusswaffengebrauchs der beiden Länder erklären.

3.1 Deutsche Polizeigesetze zur Anwendung des Schusswaffengebrauchs

Jedes deutsche Bundesland hat sein eigenes Polizei- und Ordnungsrecht. Im Folgenden wird sich mit dem baden-württembergischen Eingriffsrecht befasst.

Der Schusswaffengebrauch gegen Personen gilt als „letzte(s) und äußerste(s) Mittel des unmittelbaren Zwangs.“ Die Paragraphen §§ 53 und 54 PolG regeln den diesen Schusswaffengebrauch unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.13

Im Polizeigesetz des Landes NRW ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im §2 des Polizeigesetztes wie folgt definiert: „(1) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Polizei diejenige zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. (2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. (3) Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann.“ 14 Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt, dass der Gebrauch der Schusswaffe […] nur in der Absicht erfolgen darf, die betroffene Person angriffs- oder fluchtunfähig zu machen.15

Die Voraussetzungen des Schusswaffengebrauchs sind im §53 PolG geregelt.16 „Nach §53 I 1, 1. Halbsatz PolG ist der Schusswaffengebrauch nur zulässig, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Anwendung unmittelbaren Zwangs vorliegen. Die allgemeinen Voraussetzungen des unmittelbaren Zwangs sind:

- Kein milderes Mittel (§ 52 I 1 PolG),
- Angemessenheit (§ 52 I 3 PolG) und
- Androhung (§ 52 II PolG).“17

Weiterhin heißt es in diesem Eingriffsrecht, dass der Schusswaffengebrauch nur dann zulässig sei, wenn körperliche Gewalt sowie verfügbare Hilfsmittel der körperlichen Gewalt erfolglos seien oder ihre Anwendung keinen Erfolg verspreche. „Auf Personen darf erst geschossen werden, wenn der polizeiliche Zweck durch Schießen auf Sachen nicht erreicht werden kann […]. Auch der Schusswaffengebrauch gegen Sachen ist auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. […] Unzulässig ist der Schusswaffengebrauch […], wenn erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden. […] Trotz der Gefährdung Unbeteiligter ist der Schusswaffengebrauch […] zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr ist. […].

Nach § 54 I PolG dürfen Schusswaffen gegen einzelne Personen gebraucht werden

- Zur Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Ausführung oder Fortsetzung von Verbrechen und Vergehen, die mit Schusswaffen oder Sprengstoff begangen werden sollen oder ausgeführt werden (§ 54 I Nr. 1 PolG);
- Zum Anhalten einer Person, die bei oder nach einem Verbrechen oder Vergehen mit Schusswaffen oder Sprengstoff, flieht (§ 54 I Nr. 2 PolG);
- Zur Vereitelung der Flucht oder zur Wiederergreifung einer Person, die sich im amtlichen Gewahrsam befindet oder befand (§ 54 I Nr. 3 PolG)
- Gegen eine Person, die mit Gewalt einen Gefangenen, einen Sicherungsverwahrten oder Untergebrachten aus dem amtlichen Gewahrsam versucht zu befreien versucht (§ 54 I Nr. 4 PolG).“18

[...]


1 (https://www.washingtonpost.com/graphics/2018/national/police-shootings-2018/ aufgerufen am 29.05.2019).

2 (Welt.de Artikel „Neue Proteste gegen Polizeigewalt in US-Stadt eskalieren: Veröffentlicht am 22.09.2016; Aufgerufen am 04.06.2019).

3 (https://www.zdf.de/nachrichten/heute/zahlen-fuer-das-jahr-2018-polizisten-erschiessen-elf-menschen-100.html aufgerufen am 25.07.2019).

4 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2861/umfrage/entwicklung-der-gesamtbevoelkerung-deutschlands/ (aufgerufen am 22.10.2019)

5 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/19320/umfrage/gesamtbevoelkerung-der-usa/ (aufgerufen am 22.10.2019)

6 Tarik Arabi: polizeilicher Zwang und dessen staatliche Kontrolle Exzessive Anwendung physischer Gewalt durch den Staat-mit rechtsvergleichenden Bezügen zu den USA 2017 S. 51

7 https://www.nytimes.com/interactive/2014/08/13/us/ferguson-missouri-town-under-siege-after-police-shooting.html (aufgerufen am 02.11.2019)

8 Tarik Arabi: Polizeilicher Zwang und dessen staatliche Kontrolle – Exzessive Anwendung physischer Gewalt durch den Staat – mit rechtsvergleichenden Bezügen zu den USA 2017 S.118 ff

9 Hier bestand die Jury aus neun Weißen und lediglich drei Schwarzen

10 Tarik Arabi: Polizeilicher Zwang und dessen staatliche Kontrolle – Exzessive Anwendung physischer Gewalt durch den Staat – mit rechtsvergleichenden Bezügen zu den USA 2017 S.121 ff

11 https://www.mopo.de/hamburg/polizei/frau-und-kind-mit-messer-bedroht-polizei-schiesst-familienvater-nieder---tot--32580852 (aufgerufen am 02.11.2019)

12 https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Ehefrau-und-Kind-bedroht-Polizei-erschiesst-Mann,polizeischuesse106.html (aufgerufen am 02.11.2019)

13 (König/Trurnit: Eingriffsrecht Maßnahmen der Polizei nach der Strafprozessordnung und dem Polizeigesetz Baden-Württemberg 2014 S.187).

14 (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=5173&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=423922 aufgerufen am 13.10.2019).

15 (Eingriffsrecht von König und Trurnit 2014 S. 189).

16 (Eingriffsrecht Maßnahmen der Polizei nach Strafprozessordnung und dem Polizeigesetz Baden-Württemberg) Seite 188ff:

17 (König/Trurnit: Eingriffsrecht Maßnahmen der Polizei nach der Strafprozessordnung und dem Polizeigesetz Baden-Württemberg 2014 S.188 ff

18 (Eingriffsrecht von König und Trurnit 2014 S. 189f).

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Polizeilicher Schusswaffengebrauch in Deutschland und den USA. Ein Vergleich
Note
12
Autor
Jahr
2020
Seiten
18
Katalognummer
V535035
ISBN (eBook)
9783346124043
ISBN (Buch)
9783346124050
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Seminararbeit, Polizei, Schusswaffengebrauch, Wahrheit und Gerechtigkeit, Deutschland, USA
Arbeit zitieren
Celina Rüth (Autor:in), 2020, Polizeilicher Schusswaffengebrauch in Deutschland und den USA. Ein Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/535035

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