Städte als Welterbe - im Welterbe leben, eine besondere stadtplanerische Herausforderung


Seminararbeit, 2005

23 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Gesetzgebung und Verfügungsgewalt über die Welterbestätten in Deutschland

3. Stadtplanerische Hilfestellungen auf internationaler Ebene

4. Das Fallbeispiel Potsdam

5. Der Konfliktfall Potsdam-Center

6. Das Fallbeispiel Quedlinburg

7. Die stadtplanerische Herausforderung des Welterbes

8. Das Leben im Welterbe

9. Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Internetquellenverzeichnis

Anhang I

Anhang II

Anhang III

Eidesstattliche Erklärung

Nur eine Denkmalnutzung, die sich rechnet, ist eine Überlebensgarantie für das Bauwerk."

Peter Strieder, Stadtentwicklungssenator von Berlin

Quelle: Die Welt. Ausgabe vom 16. Januar 2002

1. Einleitung

Die von der United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (dt. Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, und Kultur, kurz UNESCO) geführte Liste des Welterbes umfasst insgesamt 788 Denkmäler in 134 Ländern. 180 Staaten sind Mitglieder der UNESCO und haben seit 1945 das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ unterzeichnet.1

Mit der Unterzeichnung der Konvention sind die Mitglieder eine große Verpflichtung eingegangen:

„Jeder Vertragsstaat erkennt an, daß es in erster Linie seine eigene Aufgabe ist, Erfassung, Schutz und Erhaltung in Bestand und Wertigkeit des in seinem Hoheitsgebiet befindlichen, in den Artikeln 1 und 2 bezeichneten Kultur- und Naturerbes sowie seine Weitergabe an künftige Generationen sicherzustellen. Er wird hierfür alles in seinen Kräften Stehende tun, unter vollem Einsatz seiner eigenen Hilfsmittel und gegebenenfalls unter Nutzung jeder ihm erreichbaren internationalen Unterstützung und Zusammenarbeit, insbesondere auf finanziellem, künstlerischem, wissenschaftlichem und technischem Gebiet.“2

Dass der Schutz der Welterbestätten nicht unproblematisch ist, zeigt allein schon die Existenz der „Roten Liste“ des Welterbes.3

Die Gründe, warum eine Welterbestätte von der UNESCO auf diese Liste gesetzt wird, sind vielfältig und reichen von Naturkatastrophen (wie beispielsweise einem Tornado in Benin) bis zu vielfältigen Bedrohungen, die in friedlichen Zeiten durch Menschenhand geschaffen wurden (wie z.B. unkontrollierte Bauprojekte in Nepal)4. Die wenigsten Welterbestätten sind in unbesiedeltem Raum zu finden, und ihre Bedürfnisse stehen oft in Konflikt mit denen der Menschen.

Am deutlichsten zeigt sich dies in dichtbesiedelten Räumen, wie den Städten. Hier müssen die unterschiedlichen Bedürfnisse eines Welterbes, welches oft große Teile des Stadtgebiets umfasst, und die Bedürfnisse des städtischen Lebens, auf engstem Raum miteinander vereint werden. 211 Städte5weltweit sind in der Liste der „Organization of World Heritage Cities“ (kurz OWHC) aufgeführt und versuchen tagtäglich diese Probleme des Denkmalschutzes und insbesondere des Welterbeschutzes zu lösen.

Was aber genau sind die Probleme, die der Status des Welterbes mit sich bringt? Wie gehen sie mit dem Status um, und wie vollzieht sich das Leben in diesen Städten? Dürfen nur Museumswächter in Welterbestädten wohnen? Diesen Fragen soll in dieser Seminararbeit nachgegangen werden.

Das städtische Leben und die Handlungen der Akteure in den Welterbestädten vollziehen sich auf der Grundlage der national unterschiedlichen Gesetzgebung. Ein Vergleich der Gesetzgebungen, insbesondere zum Schutz des Welterbes, wäre sehr interessant und aufschlussreich, würde aber das Ausmaß dieser Seminararbeit weit übersteigen. Daher beziehe ich meine Darstellung der System-Umwelt-Beziehung von Stadt und Welterbe auf Deutschland und versuche die verschiedenen wechselseitigen Einflüsse an deutschen Städten aufzuzeigen.

2. Gesetzgebung und Verfügungsgewalt über die Welterbestätten in Deutschland

Nach derzeitiger Gesetzeslage besitzen Welterbestätten in Deutschland keinen besonderen (Schutz-) Status. Sie fallen unter das Denkmalschutzgesetz und unterliegen somit derselben Rechtsprechung wie alle anderen Denkmäler in Deutschland auch. Es gibt kein Denkmalschutzgesetz auf Bundesebene. Die Verantwortung, die deutschen Welterbestätten zu schützen, und zu erhalten, die sich Deutschland mit der Unterzeichnung der Welterbekonvention selbst auferlegt hat6, liegt bei den Bundesländern. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder verfügt jedes Bundesland über ein eigenes Denkmalschutzgesetz, welches den wichtigsten gesetzlichen Rahmen für den Schutz der Welterbestätten bildet.7

„In allen Bundesländern kann zwischen einer Denkmalschutzbehörde und einer Denkmalfachbehörde unterschieden werden.“8

Der Denkmalfachbehörde obliegen hierbei Aufgaben wie beispielsweise die Erforschung und Inventarisierung von Denkmälern, die fachliche Beratung und Erstellung von Gutachten, die Unterhaltung von fachwissenschaftlichen Sammlungen und die Veröffentlichung und Verbreitung von fachwissenschaftlichen Erkenntnissen.9

Die direkte Entscheidungsbefugnis über Denkmäler liegt bei der Denkmalschutzbehörde. In Ihren Aufgabenbereich fällt u.a. die Anwendung des Denkmalschutzgesetzes, die Überwachung des Denkmalbestandes, die Abwehr von Gefahren an Denkmälern und die Erteilung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen und Versagungen.10

„Die Flächenstaaten besitzen eine untere, obere und oberste Denkmalschutzbehörde. Die Untere Denkmalschutzbehörde liegt entweder beim Landeskreis oder der Stadt, wenn sie mit einer Bauaufsicht ausgestattet ist. Die Oberen Denkmalschutzbehörden sind bei den Regierungen angesiedelt. Als Oberste Denkmalschutzbehörde ist daher nur ein Minister oder Senator geeignet, der keine Belange zu vertreten hat, die häufig mit dem Denkmalschutz kollidieren. Entsprechen ist meist der Kultusminister mit dieser Aufgabe betraut.“11

Die Oberste Denkmalschutzbehörde beispielsweise in Rheinland-Pfalz ist nach dem Landesgesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmäler (Denkmalschutz- und - pflegegesetz - DSchPflG) vom 23. März 1978 der Kultusminister Prof. Dr. Jürgen Zöllner. Als Obere Aufsichtsbehörde für Rheinland-Pfalz übernimmt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion von Rheinland-Pfalz die Aufgabe der Oberen Denkmalschutzbehörde. Die Untere Denkmalschutzbehörde findet man in den kreisfreien und in den kreisangehörigen Gemeinden, denen die Bauaufsicht übertragen ist.12

In allen Ländern sind Eigentümer von Kulturdenkmälern, also auch Privatpersonen, dazu verpflichtet die Kulturdenkmäler zu erhalten und zu pflegen.13 Relativiert wird dieser Paragraph jedoch, durch das Prinzip der Zumutbarkeit. „In allen Gesetzen ist als letzte Möglichkeit zur Rettung eines Kulturdenkmals auch die Enteignung möglich.“1415

Die UNESCO selbst hat keine Verfügungsberechtigung über etwaige Staaten, die ihr Welterbe nicht im Sinne der UNESCO schützen oder sogar zerstören. In Artikel 6.1 der Welterbekonvention erkennt sie die volle Souveränität und deren Eigentumsrechte an.16Ihr einziges Zwangs- bzw. Drohmittel liegt darin, eine Welterbestätte auf die „Liste der Gefährdeten Welterbestätten“ zu setzen oder ihr den Welterbestatus zu entziehen. Der Anreiz für betroffene Staaten, den Forderungen der UNESCO nachzukommen, liegt im Ethikcode der „Weltgesellschaft“ begründet und entsteht aus der Angst vor einem internationale Prestige- und Imageverlust, der mit einer Aberkennung des Welterbestatus einhergehen würde.

3. Stadtplanerische Hilfestellungen auf internationaler Ebene

Orientierungen und Hilfestellung für den Umgang mit Welterbestätten, insbesondere in urbanem Umfeld, werden von einigen Institutionen angeboten.

An erster Stelle wäre hier der „Internationale Rat für Denkmalpflege“ (ICOMOS) zu nennen, der nicht nur als Gutachter für die UNESCO tätig ist, sondern allen Welterbestätten als Ratgeber zur Seite steht. Der ICOMOS wurde 1965 in Warschau gegründet und ist eine „nicht-staatliche Organisation, die sich weltweit für Schutz und Pflege von Denkmälern und Denkmalbereichen und die Bewahrung des historischen Kulturerbes einsetzt.“17Die Ratgeber der ICOMOS helfen, in erster Linie Maßnahmen an Welterbestätten im Sinne der UNESCO zu gestalten, und können so etwaigen späteren Problemen und Anmahnungen seitens der UNESCO vorbeugen.

Richtlinien für den Umgang mit und die Verwaltung von kulturellen Welterbestätten bietet ebenso das „International Centre for the Study of the Preservation and Restoration of Cultural Property“ (ICCROM) mit seinen „Management Guidelines for World Cultural Heritage Sites“ an. Die Internationale Studienzentrale für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut wurde 1956 anlässlich der 9. UNESCO-Generalkonferenz gegründet.18Ihre „Management Guidelines“ wurden erstmals 1993 veröffentlicht. Diese Leitlinien geben eine Überblick über Maßnahmen und Strukturen, die im Umgang mit Denkmälern allgemeine und insbesondere mit dem Weltkulturerbe als hilfreich oder notwendig erachtet werden. Für den Schutz des Denkmals ist hierbei das Prinzip des geringsten Eingriffs verbindlich, und ein System aus Routine- und Vorbeugungsmaßnahmen sollte angewandt werden.19Entsprechend legt die ICCROM großen Wert auf die Erstellung eines Masterplans mit genauer Beurteilung, Definition, Analyse und Strategie zum Schutz des Welterbes. Besonders der Umgang mit dem Welterbe in Städten wird als sehr schwierig angesehen. Dem Management von Welterbestädten und dem Problem der Einbindung ihres Managements in die Stadtplanung ist daher ein eigenes Kapitel in den Management Guidelines gewidmet. ‚Für essentiell notwendig wird das Konzept der „Integrated Conservation“ gehalten, welches u.a. die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Experten aus den verschiedenen Fachbereichen unter der Führung eines denkmalbewussten Stadtplaners fordert.’20

Eine weitere Hilfestellung bei der welterbegerechten Stadtplanung bietet die „Organisation of World Heritage Cities“ (OWHC), die 1993 in Fez (Marokko) auf dem zweiten internationalen Symposium für Welterbestädte gegründet wurde.21 Die OWHC versteht sich als Interessengemeinschaft der Welterbestädte und bietet eine Basis zum Erfahrungsaustausch für Welterbestädte. Die OWHC ist eine regierungsunabhängige non-profit Organisation mit Sitz in Quebec, die Seminare in Stadtmanagement und alle zwei Jahre ein Symposium der Welterbestädte veranstaltet (zuletzt 2003 in Rhodos). 211 Städte sind bis heute Mitglieder der OWHC geworden.22 Grundlage ihrer Arbeit ist zum einen die Welterbekonvention und zum anderen die Charta von Washington (Internationale Charta zur Denkmalpflege in historischen Städten von 1987).

Im Verlauf ihrer Tätigkeit hat die OWHC einen Management Guide für Welterbestädte erarbeitet, „der als Hilfestellung für aktuelle Entscheidungsträger dienen sollte, indem er einen Überblick über die Entwicklung internationaler urbaner Denkmalschutzinstrumente gibt und Anwendungsmodelle anhand authentischer Fallbeispiele vorstellt.“23Der Management Guide biete eine umfassende Hilfestellung zur Welterbestadtplanung. Er beinhaltet Prinzipien der Stadtplanung, die aus der 1987 vom ICOMOS verabschiedeten „Charter for the Conservation of Historic Towns and Urban Areas“ abgeleitet sind, Management-Strategien sowie Grundsätze des Planungsprozesses.24

4. Das Fallbeispiel Potsdam

„Bis ins 20. Jahrhundert haben alle preußischen Könige Potsdam als Sommersitz genutzt. Selten wurde dabei das Schloss des Vorgängers übernommen. Falls dies doch notwendig war, wurde das Gebäude nach den eigenen Vorstellungen umgebaut. Meist jedoch errichtete sich jeder König, später auch die Prinzen, sein eigenes Schloss und legte dazu einen Garten an.“25So entstand in und um Potsdam ein riesiges Kulturensemble. Mit Berlin zusammen bildet die Potsdamer Kulturlandschaft die größte Welterbestätte Deutschlands.26

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Potsdam - Schlösser von Sanssouci

1990 wurden von der Bundesrepublik Deutschland große Bereiche Potsdams als Welterbe vorgeschlagen. Der Vorschlag umfasste den Teil der Havellandschaft mit den Schloss- und Gartenanlagen in Klein-Glienicke mit der Pfaueninsel. Am 03.10.1990 wurde dem Vorschlag zugestimmt und die Schlösser und Gärten zum 01.01.1991 in der UNESCO-Welterbeliste erfasst. 1992 wurde die Welterbestätte um Schloss und Park Sacrow ergänzt und 1999 das Potsdamer Weltkulturerbe um 14 Denkmalbereiche erweitert, darunter Schloss und Park Lindstedt, die Russische Kolonie Alexandrowka, der Pfingstberg mit dem Belvedere und die Sternwarte am Babelsberger Park.27Das Gebiet der Welterbestätte verläuft quer durch die Stadt und nimmt große Teile städtischer Randgebiete ein.28„Als Landeshauptstadt befindet sich Potsdam heute unter großem Entwicklungsdruck, der auch zu dem bislang größten Konfliktfall zwischen der UNESCO und einer deutschen Welterbestadt geführt hat.“29

5. Der Konfliktfall Potsdam-Center

Wie langwierig und schwierig eine Kompromissfindung zwischen Denkmalpflege und Stadtentwicklung sein kann, zeigt das Beispiel des Potsdam-Centers:

‚Schon 1991 war mit Planungen für ein neues Quartier am Bahnhof begonnen worden. Ziel war, im Bahnhofsbereich südlich der Havel einen neuen „Eingangsraum“ der Stadt zu entwickeln. Die ursprünglich geplante Größe und Ausdehnung des Baus gefährdete jedoch nicht nur die geplante Renaturierung der benachbarten Nuthe-Niederungen, sondern würde darüber hinaus auch Sichtbeziehungen zwischen verschiedenen Teilbereichen der Welterbestätte unterbinden. Auf einem Areal von 40 Hektar, das im Zuge des Bahnhofsneubaus frei geworden war, sollten auf 422.000 bis 580.000 Quadratmetern Büro- und Geschäftsflächen entstehen. Die Planungen des Investors der Stadt Potsdam und der Landesentwicklungsgesellschaft beinhalteten ein Einkaufszentrum, ein Hotel und zwei, die Dächer der Stadt überragende, parallele Gebäuderiegel.30

Das Welterbekomitee drohte damit, eine Eintragung der Potsdamer Welterbestätte in die ‚Liste des bedrohten Welterbes’ vorzunehmen, wenn die Planungen nicht abgeändert würden. Diese Drohung löste bundesweit ein enormes Presseecho aus und bewegte auch die Bundesregierung zu einem Einschreiten. Daraufhin wurde in Potsdam ein die Stadtentwicklung betreffendes Symposium abgehalten und die Stadtplanung überdacht. Damit war die UNESCO jedoch noch nicht zufrieden. Besonders fehle es noch an einer übergreifenden Planung und einem umfassenden Konzept für die Entwicklung der Stadt. Das Vorhaben, für das Potsdam-Center einen Gestaltungswettbewerb auszuschreiben, wurde begrüßt und vorerst wurde lediglich ein erneuter Bericht der Bundesregierung bis April 1997 angefordert, von dem die Entscheidung über die Eintragung auf die ,Rote Liste' abhängig gemacht werden sollte.

Im Frühjahr 1997 fand ein Seminar in Potsdam statt, auf dem Leitlinien für die weitere städtebauliche Entwicklung in der Stadt Potsdam erarbeitet wurden 339 . Diese Leitlinien dienten als Grundlage zur Ausarbeitung eines Maßnahmenkatalogs, der Inhalt des Berichtes der Bundesregierung an das Welterbekomitee im April 1997 wurde. Danach sollten die Planungen für das Potsdam-Center nach Maßgabe der neu erarbeiteten Grundsätze überarbeitet werden. Auf diesen Bericht hin beschloss das Welterbekomitee, das Potsdamer Welterbe zunächst nicht auf die ,Rote Liste' zu setzen, sondern den Bericht der Bundesregierung für die Jahressitzung im Dezember abzuwarten.

Im Herbst 1997 konnte endlich eine Einigung über die Reduzierung des Baukörpers des geplanten Potsdam-Centers erreicht werden. Ein Kompromiss mit den Investoren wurde ausgehandelt, der vorsah, die Fundamente des Bahnhofkomplexes bis zur Nullebene hochzuziehen und dann die Gestalt des Baukörpers durch einen Architektenwettbewerb zu bestimmen. Dieser Vorschlag wurde in der UNESCO-Sitzung im Dezember 1997 in Neapel angenommen.

Leider hielt man sich nicht an die Vereinbarungen. An den verschiedenen Baublöcken, die einer Investorengruppe gehörten, wurde trotzdem über die Nullebene hinaus weitergebaut. Ein Baustopp wurde nicht verhängt, jedoch wurden die Investoren aufgefordert, sich an die ausgehandelten Kompromisse, besonders bezüglich der Bauhöhen, zu halten. Zu Diskussionen um einen Baustopp kam es, als Gerüchte aufkamen, dass die Investoren die im März 1997 vereinbarte Höchstgrenze der Handelsfläche nicht einzuhalten planten. In dieser Vereinbarung zwischen der Stadtverwaltung und den Investoren war eine Beschränkung der Nettoverkaufsflächen im Potsdam-Center auf 12.500 m 2 niedergeschrieben. Laut Bebauungs- plan wäre eine Verkaufsflächengröße von bis zu 30.000 m 2 möglich gewesen. Eine Reduzierung hielt man für nötig, um die Ladenstruktur in der Innenstadt nicht zu gefährden. 345 Im Sommer 1998 stellte sich jedoch heraus, dass Stadtbaurat Kaminski unter Umgehung des Stadtparlaments den Investoren zugesagt hatte, die Bebauung nach ihren Vorstellungen durchführen zu können. Dies hatte die Vereinbarungen damit wertlos gemacht. Der Streit blieb ungelöst, bis Oberbürgermeister Platzek im November 1998 einen partiellen Baustopp verhängte.31

Nach Vorlage des 4. Zustandsberichtes des Kultusministeriums Brandenburg beim Welterbekomitee wurde auf der Generalversammlung im Dezember 1998 das Bedauern über das Vorgehen an den Baublöcken 9-12 geäußert. Es wurde angemerkt, dass die Gestaltung des bisherigen Baus nicht den Vorstellungen des Welterbekomitees entsprach, dass aber der Bau aufgrund der Höhenreduzierung nicht mehr als grundsätzliche Gefährdung der Welterbestätte anzusehen sei. In der Generalversammlung wurde die Landesregierung und die Stadt Potsdam aufgefordert, einen fünften Zustandsbericht bis zur nächsten Generalversammlung abzuliefern, in dem über die weiteren Maßnahmen am Potsdam-Center, besonders den Fortgang des Architektenwettbewerbs, berichtet wurde sowie über die Fertigstellung der Leitplanung für die Potsdamer Stadtentwicklung, die seit 1996 gefordert war, berichtet werden sollte. Eine Eintragung der Potsdamer Welterbestätte auf die ‚Rote Liste’ war damit zunächst abgewendet.

Im Jahr 2002 wurde mit den Planungen für weitere Baufelder begonnen. Um einen erneuten Konflikt möglichst schon im Vorfeld zu vermeiden, hat man einen Architekten-Wettbewerb ausgeschrieben, dessen Ergebnisse auch durch einen ICOMOS bewertet wurden.’32

[...]


1vgl. UNESCO(2005). URL: http://www.unesco.de/ Stand: 02. April 2005

2UNESCO (1972): Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. Paris. Artikel 4

3vgl. Rote Liste des Welterbes URL: http://www.unesco.de/c_arbeitsgebiete/welterbe_rote_liste.htm Stand: 05.April 2005

4vgl. ebd.

5vgl. OWHC: Liste der Welterbestädte URL: http://www.ovpm.org/module-Ovpm-liste-mm-1034i1032.htm Stand: 05.April 2005

6vgl. Deutsche UNESCO Kommission (1976): Die Bundesrepublik Deutschland und die UNESCO. S.22

7vgl. Wikipedia: Denkmalschutzgesetz URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Denkmalschutzgesetz Stand:10.04.05

8Hotz, C. (2003): Deutsche Städte und UNESCO-Welterbe. Frankfurt am Main. S.64

9vgl. Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz vom 24.05.2004. §4 (2)

10Denkmalschutzbehörde Hessen: Aufgaben URL: http://www.offenbach.de/Themen/Rathaus/Verwaltung /Organisationen/Denkmalschutzbehoerde/ Stand: 20.04.05

11Hotz, C. (2003): Deutsche Städte und UNESCO-Welterbe. Frankfurt am Main. S.65

12vgl. Denkmalschutzgesetz von Rheinland-Pfalz vom 23. März 1978. §24 (2)

13vgl. ebd. § 2 (1)

14Hotz, C. (2003): Deutsche Städte und UNESCO-Welterbe. Frankfurt am Main. S.67

15 vgl. Denkmalschutzgesetz von Rheinland-Pfalz vom 23. März 1978. §30 5

16vgl. UNESCO (1972): Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. Paris. Artikel 6

17ICOMOS Deutschland: Selbstbeschreibung. URL: http://www.icomos.org/germany/german.html Stand: 12.04.05

18vgl. ICCROM: What is ICCROM. URL: http://www.iccrom.org/eng/about/whats.htm Stand: 12.04.05

19vgl. Hotz, C. (2003): Deutsche Städte und UNESCO-Welterbe. Frankfurt am Main. S.51

20 Hotz, C. (2003): Deutsche Städte und UNESCO-Welterbe. Frankfurt am Main. S.53 6

21vgl. OWHC (2005): Historical background of the OWHC URL: http://www.ovpm.org/module-pagesetter- viewpub-tid-1-pid-15-mm-1025i1023.htm Stand: 07.05.2005

22vgl. OWHC: Liste der Welterbestädte URL: http://www.ovpm.org/module-Ovpm-liste-mm-1034i1032.htm Stand: 05.April 2005

23Hotz, C. (2003): Deutsche Städte und UNESCO-Welterbe. Frankfurt am Main. S.47

24Siehe hierzu Anhang 1 dieser Arbeit

25Giersberg, J. (2001): Die Potsdamer Kulturlandschaft. S.279

26 vgl. Homepage der Stadt Potsdam URL: http://www.potsdam.de/cms/ziel/33994/DE/ Stand: 30.04.05 7

27 vgl. Kalesse, A./ Karz, M.: Das UNESCO-Weltkulturerbe als Verpflichtung für Potsdam URL: http://www.potsdam.de/cms/dokumente/10000075/22f779fc/Denk+1+Aufsatz+UENESCO+Welterbe+Potsdam. pdf Stand: 10.05.05

28 vgl. Anhang 2: Flächen des Welterbes in Potsdam

29 Hotz, C. (2003): Deutsche Städte und UNESCO-Welterbe. Frankfurt am Main. S.76

30 vgl. Anhang 3: Entwurf Potsdam Center 1996

31vgl. hierzu auch folgende Artikel der Welt:Fundamente bis zum vierte Stock. Artikel vom 14.03.1998 URL: http://www.welt.de/data/1998/03/14/655247.html?search=Fundamente&searchHILI=1 Stand: 20.04.05 Vom Boom-Palast zur Dauerlast. Artikel vom 07.07.1999 URL: http://www.welt.de/data/1999/07/07/634892.html?search=Boom+Palast&searchHILI=1 Stand: 20.04.05

32Das Fallbeispiel ist ein gekürzte und von mir ergänzte Fassung Der Beschreibung von Hotz, C. (2003): Deutsche Städte und UNESCO-Welterbe. Frankfurt am Main. S. 111 bis 114

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Städte als Welterbe - im Welterbe leben, eine besondere stadtplanerische Herausforderung
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Geographisches Institut)
Veranstaltung
Seminar UNESCO-Welterbe: Innovation oder Museum
Note
1
Autor
Jahr
2005
Seiten
23
Katalognummer
V52998
ISBN (eBook)
9783638485630
ISBN (Buch)
9783638806657
Dateigröße
864 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
vertiefend dargestellt an Deutschland und seinen Welterbestädten
Schlagworte
Städte, Welterbe, Herausforderung, Seminar, UNESCO-Welterbe, Innovation, Museum
Arbeit zitieren
Michael Westerberg (Autor:in), 2005, Städte als Welterbe - im Welterbe leben, eine besondere stadtplanerische Herausforderung , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52998

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