Die Landesteilungen der Wettiner im Mittelalter bis zur Leipziger Teilung


Seminararbeit, 2005

28 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Gliederung:

1. Einleitung

2. Herrschaftsweitergabe
2.1 Die Formen der Herrschaftsweitergabe bei den Wettinern
2.2 Die Landesteilung

3. Die wettinischen Landesteilungen
Die erste Teilung des Landes durch Konrad den Großen 1156
Die zweite Teilung von 1263
Die Krise der wettinischen Landesherrschaft nach dem Tode Heinrichs des Erlauchten
Die Chemnitzer Teilung von 1382
Die Naumburger Teilung
Die Altenburger Teilung von 1445
Die Erlangung der Kurwürde und die Vereinigung der Landesteile unter Friedrich IV. (der Streitbare)
Die Landesteilung von Altenburg zwischen Friedrich II und Wilhelm III.

4. Die wettinische Haupteilung von 1485 (Leipziger Teilung)
Die Wettiner auf dem Höhepunkt ihrer Macht
Die gemeinsame Regierung von Kurfürst Ernst und Albrecht dem Beherzten
Gründe für die Teilung von 1485
Die Bestimmung der Teile und des gemeinsamen Besitzes
Die Leipziger Teilung und ihre Folgen

5. Zusammenfassung und Ausblick

6. Quellenverzeichnis

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Als Kaiser Heinrich IV. den Markgrafen Eckbert II. von Meißen 1086 ächtete und diesem 1088 auf dem Fürstentag zu Quedlinburg wegen wiederholten Treuebruchs seine Würden und die Mark Meißen absprach, begann eine Entwicklung, welche die kontinuierliche Herrschaftsausübung der Familie „Wettin“[1] über den Elbe-Saale-Raum von über 800 Jahren begründete.

Im „Februar 1089, belehnte auf dem Reichstag zu Regensburg Kaiser Heinrich IV. den Markgrafen der Niederlausitz Heinrich I. von Eilenburg, aus dem Hause Wettin mit der Mark Meißen.“[2] Die Markgrafenwürde blieb aber nur bis 1123 in wettinischer Hand, denn nach dem Tode Heinrichs II. (1123), Sohn Heinrichs I. (┼ 1103), verloren die Wettiner wegen fehlender Erbfolge die Mark Meißen an „Wiprecht von Groitzsch“[3], welcher von Kaiser Heinrich V. als treuer Gefolgsmann mit der Mark Meißen und der Ostmark belehnt wurde. Kaiser Heinrich V. hatte zu dieser Zeit eine „Fürstenopposition“[4] gegen sich, welche zum Beispiel aus Lothar von Süpplingenburg, Graf Albrecht von Ballenstedt, anfangs auch Wiprecht von Groitzsch und dem Wettiner Konrad Graf von Brehna und Eilenburg bestand. Diese Fürstenopposition eroberte die Mark Meißen und Konrad (der Große) konnte sich in der Mark gegen Wiprecht von Groitzsch behaupten. Lothar von Süpplingenburg (1125 deutscher König, ab 1133 Kaiser) belehnte Konrad förmlich mit der Mark Meißen im Jahre 1125 und nach dem Aussterben der Familie Groitzsch 1135 mit deren Besitzungen. Konrad der Große erweiterte sein Territorium, bestehend aus der Grafschaft Brehna, der Herrschaft Eilenburg und der Grafschaft Camburg, durch Belehnungen zum Beispiel um die Ostmark (Markgrafschaft Niederlausitz), die Grafschaft Groitzsch und die Grafschaft Rochlitz, wodurch er zum „Begründer des wettinischen Territorialstaates“[5] wurde. Als Konrad sich 1156 mit 60 Jahren in sein Familienkloster Petersberg zurück zog, teilte er das von ihm beherrschte und als erblich angesehenes Territorium unter seinen fünf Söhnen auf.[6] „Damit begann die lange Reihe der Landesteilungen bei den Wettinern, die letztlich die Entwicklung des wettinischen Territorialstaates immer wieder negativ beeinflussten.“[7]

Diese Hausarbeit möchte einen Überblick über die Landesteilungen der Wettiner im Mittelalter geben und die Frage beantworten, warum die Wettiner immer wieder zu Landesteilungen als Form der Herrschaftsweitergabe schritten. Im Folgenden sollen zunächst die Formen der Herrschaftsweitergabe und der Begriff Landesteilung erläutert werden, um im zweiten Schritt die verschiedenen Teilungen und Territoriumsveränderungen kurz aufzuzeigen. Ein weiteres Kapitel beschäftigt sich im Speziellen mit der Leipziger Teilung von 1485, welche als Haupteilung des wettinischen Gebietes in die Geschichte einging. Dabei soll zuerst der Höhepunkt der wettinischen Macht umrissen, dann die gemeinsame Regierungszeit von Albrecht und Ernst betrachtet werden, um schließlich die Probleme einer Landesteilung aufzuzeigen. Im letzten Kapitel dieser Hausarbeit werden die Schlussfolgerungen zusammengefasst und ein Ausblick auf die weitere Entwicklung des wettinischen Herrschaftsbereiches gegeben. Landesteilungen, wie sie in anderen Reichsgebieten und Ländern, zum Beispiel im Frankenreich unter den Merowingern und Karolingern stattfanden, sollen in dieser Hausarbeit ausgeklammert oder nur erwähnt werden.

Zum Gebiet der sächsischen Landesgeschichte gibt es eine Vielzahl von Veröffentlichungen, wie zum Beispiel Monographien, Aufsätze oder Zeitschriftenartikel, die aber das Thema der wettinischen Landesteilungen meist nur anschneiden. Hervorzuheben sind hier Reiner Groß, Günter Naumann, Rudolf Kötzschke, Hellmut Kretzschmar und Karlheinz Blaschke, die mit ihren Werken über die Geschichte Sachsens das Grundgerüst dieser Hausarbeit stellen. Eine ebenso wichtige Abhandlung für diese Hausarbeit ist die Monographie von Jörg Rogge, der sich mit der Herrschaftsweitergabe bei den Wettinern und somit direkt mit den Landesteilungen befasst. Wichtige Quellen bei der Bearbeitung des Themas der Landesteilungen sind Urkunden, beispielsweise die Urkundenbücher der Markgrafen zu Meißen und Landgrafen von Thüringen, welche im Codex Diplomaticus Saxoniae Rigiae gesammelt vorliegen und in lateinischer Sprache verfasst sind.

2. Herrschaftsweitergabe

Die Weitergabe der Herrschaft eines Königs oder Landesfürsten spielte bei der Bildung einer Dynastie eine wichtige Rolle, da die Adligen ihre Besitzungen und Lehen auch nach ihrem Tod in den Händen ihrer Kinder sehen wollten. Aus diesem Bestreben entwickelten sich bei den Wettinern sechs Formen der Herrschaftsweitergabe, um das Problem der Regelungen der Erbschaften und der daraus entstehenden Konflikte im Voraus zu lösen.[8]

2.1 Die Formen der Herrschaftsweitergabe bei den Wettinern

Die erste Form der Herrschaftsweitergabe bei den Wettinern war die Organisationsform des Senior einer Brudergemeinschaft, bei der das Recht eines jeden Erben auf Herrschaft eingeschränkt wurde. Diese daraus entstehende Gleichberechtigung der Brüder, wurde in den 1370’er Jahren durch ein Rotationsmodell, bei dem ein Bruder die Herrschaft für zwei Jahre übernimmt, aufgelockert. Zudem verlor keiner der Brüder seine Ansprüche auf Herrschaftsausübung und Erbe. Die erste Form der Herrschaftsweitergabe wurde zur „Zeit der gemeinsamen Regierung der Brüder Friedrich III., Balthasar und Wilhelm I. von 1351-1379“[9] praktiziert. Die Entwicklung der Dynastie zur Einheit durch das Einschränken der Rechte der Familienmitglieder hatte den Vorteil, dass die Einheit des Fürstentums unter den Erben nicht geteilt wurde und somit die Dynastie nicht ihre Machtposition verlor. Die zweite Form der Herrschaftsweitergabe zielte auf Beseitigung von Konfliktpotential zwischen den Brüdern nach der Erbschaft ab, indem die Zahl der Erben durch den Eintritt, meist der jüngeren Brüder, in kirchliche Ämter reduziert wurde. Bei der dritten Form wurden die jüngeren Söhne und Brüder verpflichtet, auf ihr Erbe und den Herrschaftsanspruch zu verzichten. Als Entschädigung erhielten diese Adligen meist die Einnahmen aus einigen Herrschaftsbezirken und einen eigenen Hofhalt.[10]

Die vierte Form der Herrschaftsweitergabe bei den Wettinern bestand in der Möglichkeit, eine Teilung des Stammherrschaftsgebietes, durch die Abfindung der anderen Erben mit anderen erworbenen Gebieten, zu verhindern. Diese Möglichkeit hatte den Vorteil, dass sich für den jüngeren Bruder eine Chance auf Herrschaftsausübung ergeben konnte und das Land der Wettiner ungeteilt blieb. Diese Form wurde beispielsweise während der Zeit der gemeinsamen Regierung Wilhelms III. und Kurfürst Friedrich II. versucht, da Wilhelm „durch seine Ehe mit Anna von Österreich eine Anwartschaft auf Luxemburg und die Grafschaft Chiny“[11] hatte. Friedrich setzte 1441 mit der Besetzung Luxemburgs alles daran, seinen auf Landesteilung drängenden Bruder Wilhelm durch ein anderes Gebiet zufrieden zu stellen. Dieser Versuch scheiterte aber 1444 durch den Vergleich mit Philipp dem Guten und es kam später zur Altenburger Teilung.[12]

Eine weitere Form der Herrschaftsweitergabe war die testamentarische Festlegung des Fürsten, welcher Sohn das Erbe anzutreten hat. Zumeist wurde der älteste Sohn für die Erbschaft bestimmt und die jüngeren durch die anderen Formen (drei und vier) abgefunden. Die sechste und letzte Form der Herrschaftsweitergabe bei den Wettinern ist die Landesteilung[13], die im Folgenden genauer untersucht werden soll.

2.2 Die Landesteilung

Der Begriff Landesteilung bezeichnete einen Vorgang, bei der ein König oder Landesfürst sein als Eigentum angesehenes Territorium unter seinen erbberechtigten Kindern aufteilte. Vor allem im Mittelalter und vereinzelt in der Frühen Neuzeit wurden Landes- und Herrschaftsteilungen vollzogen. Seit der Zeit der Karolinger konnte man diese Praxis der Herrschaftsweitergabe beobachten. So ordnete beispielsweise Karl der Große 806 die „Teilung der Herrschaft“[14] für den Fall seines Todes an.[15]

Friedrich I. Barbarossa verbot die Praxis der Landesteilungen von Herzogtümern, Markgrafschaften und Grafschaften, welche als Reichslehen verstanden wurden, auf dem Reichstag von Roncaglia (Norditalien) im Jahre 1158. Dieses Verbot folgte dem Grundsatz, dass „...nur der vom Kaiser Belehnte, nicht aber jeder Erbe, zur Nachfolge in den Markgrafschaften, Herzogtümern, Grafschaften oder anderen dignitates regales berufen ist.“[16] Entgegen dieses Verbotes entwickelten sich die Landesteilungen und „Mutschierungen“[17] als Formen der Erbregelung und Herrschaftsweitergabe bei den Wettinern zu üblichen Vorgehensweisen[18], da das Erbrecht des Mittelalters das Vorrecht des Erstgeborenen auf das Erbe von festen Besitztümern, wie zum Beispiel von Grafschaften oder anderer Ländereien, nicht kannte.[19]

Es gab verschiedene Formen der Landesteilung, wobei der Herrschende die Form der Teilung so wählte, dass jeder Erbe oder Bruder mit Land und Residenzen ausgestattet werden konnte und Konflikte verhindert wurden. Die Formen der Landesteilung lassen sich nur schwer voneinander abgrenzen. Bei der 1. Form teilt der Landesfürst für seine erbberechtigten Kinder das Land, um Erbstreitigkeiten oder andere Konflikte unter den Erben zu verhindern. Im Gegensatz dazu wird die 2. Form der Landesteilung von den Erben durchgeführt, welche ein Territorium gemeinsam besaßen. Zu diesem gemeinsamen Besitz kamen die Erben durch den plötzlichen Tod des Landesfürsten, so zum Beispiel bei dem Land – und Markgrafen Friedrich II. 1349, oder durch die vorher vom Regenten festgelegte „Gesamthand“[20]. Die Gesamthand hatte den Vorteil, dass das Herrschaftsterritorium nicht geteilt wurde, aber auch den Nachteil, dass auf eine gemeinsame Regierung oft Konflikte folgten. Um diese Konflikte zu beenden, teilten die Brüder das Land, wobei meist der Ältere teilte und der Jüngere den Landesteil wählen durfte. Zudem bestand die Chance, dass das geteilte Land nach dem Aussterben der anderen Linie wieder vereinigt werden würde, was in der Geschichte oft vorkam. Landesteilungen zwischen Brüdern wurden oft damit begründet, dass diese für die „Aufrechterhaltung des Konsens’ und des friedlichen Miteinanders der Familienmitglieder dienen sollte...“[21]. Der Hauptgrund war somit die Vermeidung von Konflikten, wie zum Beispiel Bruderkriegen.

Einer Landesteilung ging meist ein Teilungsvertrag voraus, in dem eine Teilung vorbereitet wurde. Ab dem Jahre 1379 benutzten die Wettiner Lehnbücher und Urkunden über Einkünfte, um die Teilung gerecht gestalten zu können. Zum Beispiel wurde für die Örterung 1378 und die Chemnitzer Teilung 1382 das Lehnbuch Friedrichs III. von 1349, das Gesamtverzeichnis der Einkünfte des Landgrafen von Thüringen und das Einkunftsverzeichnis des Markgrafen von Meißen benutzt, um das wettinische Territorium zu teilen.

3. Die wettinischen Landesteilungen

Die erste Teilung des Landes durch Konrad den Großen 1156

Die Geschichte der sächsischen Landesteilungen durch die Wettiner beginnt mit dem Jahr 1156, als Konrad der Große sein als erblich angesehenes Herrschaftsterritorium unter seinen fünf Söhnen aufteilte. Konrad teilte das Land wahrscheinlich auf, um Erbstreitigkeiten zu verhindern, da jeder seiner fünf Söhne erbberechtigt war. Das wettinische Land bestand neben den Reichslehen Mark Meißen und Mark Niederlausitz aus den wettinischen Eigengütern, über die der Markgraf frei verfügen durfte. Die Reichslehen hingegen gehörten dem Reich, wurden aber von Konrad ohne die Zustimmung des Kaisers Friedrich I. unter seinen Söhnen aufgeteilt.[22] Der älteste Sohn Otto erhielt „die Mark Meißen, die Markgrafenwürde und die Grafschaft Camburg, Dietrich die Markgrafschaft in der Niederlausitz und die Herrschaft Eilenburg, Heinrich die Grafschaft Wettin, Dedo V., der Feiste, die Grafschaft Groitzsch-Rochlitz und Friedrich die Grafschaft Brehna.“[23] Eine Teilungsurkunde dieser ersten Landesteilung ist nicht überliefert, aber die Söhne Konrads beurkunden in den darauf folgenden Jahren mit den von Konrad übertragenen Titeln. Zum Beispiel werden Markgraf Otto und Graf Dedo als Zeugen benannt, als Bischof Bertold am 19. April 1157 dem Kloster Bosau zwei Güter in Selze und zwei Wiesen im Dorf Drogelitz bestätigt.[24]

Die Linie von Heinrich (┼1181), der als Erbe die Grafschaft Wettin bekommen hatte, starb 1217 aus und der Besitz ging an die Linie Brehna, welche von Friedrich begründet wurde, über. Friedrichs Linie starb 1290 aus und König Rudolf von Habsburg gab die Grafschaft Brehna als „eröffnetes Reichslehen an das Herzogtum Sachsen-Wittenberg“[25]. Als Konrads Sohn Dietrich 1185 ohne Nachkommen starb, fiel dessen Besitz (die Niederlausitz und Eilenburg) an Dedo V., dessen Linie aber selbst 1210 ausstarb. Dedos Besitz fällt an Dietrich den Bedrängten, der ein Sohn Ottos des Reichen und somit direkter Nachfahre Konrads des Großen ist.

[...]


[1] Schäfer, Dagmar: Kleine Illustrierte Geschichte Sachsen, Leipzig 1998, S. 23. Die Wettiner, benannt nach ihrer Stammburg nordwestlich von Halle gelegen, waren bereits im 10. Jahrhundert in das eroberte Sorbenland vorgerückt und besaßen mehrere Burgwarte und die Markgrafenwürde der Ostmark.

[2] Groß, Reiner: Geschichte Sachsens, Leipzig 20043, S. 17.

[3] Schäfer (1998), S. 19-22. Wiprecht von Groitzsch (┼1124), einer Adelsfamilie der Nordmark entstammend, war ebenfalls um den Ausbau seines Territoriums und seiner Landesherrschaft bemüht. Nach dem Tode Kaiser Heinrichs IV. stellte er sich auf die Seite der Gegner Heinrichs V., wurde für drei Jahre gefangen genommen und verlor seine Besitztümer, bis es zu einer Aussöhnung mit Heinrich V. kam. 1123 wurde Wiprecht von Groitzsch sogar als Nachfolger des Markgrafen Heinrichs II. mit der Mark Meißen belehnt, starb aber bereits 1124. Die Familie Groitzsch starb 1135 aus.

[4] Groß (2004), S. 18. Die Fürstenopposition waren Gegner des salischen Königshauses, dem Kaiser Heinrich V. angehörte.

[5] Groß (2004), S. 18.

[6] Blaschke, Karlheinz: Die Leipziger Teilung der wettinischen Länder von 1485, in: Sächsische Heimatblätter 31 (1985), S. 277; Blaschke, Karlheinz: Geschichte Sachsens im Mittelalter, Berlin 19912, S. 144; Groß (2004), S. 17-18; Blaschke, Karlheinz: Politische Geschichte Sachsens und Thüringens (=Hefte zur bayerischen Geschichte und Kultur, Bd. 13), München 1991, S. 10-12; Naumann, Günter: Sächsische Geschichte in Daten, München/ Berlin 19983, S. 20-26.

[7] Groß (2004), S. 18.

[8] Blaschke (1985), S. 277.

[9] Rogge, Jörg: Herrschaftsweitergabe, Konfliktregelung und Familienorganisation im fürstlichen Hochadel, Das Beispiel der Wettiner von der Mitte des 13. bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts (=Monographien zur Geschichte des Mittelalters, Bd. 49), Stuttgart 2002, S. 319.

[10] Rogge (2002), S. 318-325. Die Formen der Herrschaftsweitergabe wurden von Rogge zusammengetragen und auf 6 Optionen eingegrenzt. Dabei stellt Rogge fest, dass sich die Optionen nicht gegenseitig ausschließen würden und meist zwei bis drei Optionen der Herrschaftsweitergabe zum Tragen kamen.

[11] Groß (2004), S. 27.

[12] Rogge (2002), S. 322; Groß (2004), S. 27.

[13] Rogge (2002), S. 323.

[14] Löwe, Heinz: Deutschland im fränkischen Reich (=Gebhardt Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 2), München 19879, S. 159.

[15] Willoweit, Dietmar: Landesteilung, in: Erler, Albert/ Kaufmann, Ekkehard (Hrsg.): HGR Bd. 2, Berlin 1978, Sp. 1415. Es bestehen drei Stufen der Landesteilung: 1. Die Mutschierung als leichteste Form, 2. die Örterung (Teilung auf Zeit) und 3. die Landesteilung als endgültige Teilung des Herrschaftsbereiches (bei Blaschke (1983) auch Totteilung oder Hauptteilung genannt).

[16] Willoweit (1978), Sp. 1415-1417; Löwe (1987), S. 159-160; Blaschke (1985), S. 277. Blaschke sieht Landesteilungen als „durchaus übliche Verfahrensweise der mittelalterlichen Territorialgeschichte“ an.

[17] Blaschke, Karlheinz: LexMA VI (1993), Sp. 975-976 s.v. Mutschierung; Schmidt-Wiegand, Ruth: Mutschierung, in: Erler, Albert/ Kaufmann, Ekkehard (Hrsg.): HGR Bd. 3, Berlin 1984, Sp. 803-805. Mutschierung (von Mhd. Mutschar = begehren einer Teilung), freundschaftliche Übereinkunft von Brüdern den gemeinsamen Besitz für eine bestimmte Zeit zu teilen, den gemeinsamen Besitz abwechselnd zu regieren oder durch den Erstgeborenen unter festgelegten Bedingungen verwalten zu lassen. Der Besitz und die Einkünfte bleiben dabei in gemeinsamer Hand.

[18] Rogge (2002), S.323-324.

[19] Willoweit (1978) , Sp. 1416-1417.

[20] Willoweit (1978), Sp. 1416. Gesamthand = gemeinsame Regierung.

[21] Rogge (2002), S. 323; Groß (2004), S. 27. Bei der Altenburger Teilung teilte der jüngere Bruder Wilhelm und der ältere Friedrich wählte, entgegen des sächsischen Rechts.

[22] Naumann (1998), S. 26-27; Rogge (2002), S. 20.

[23] Groß (2004), S. 18.

[24] Codex Diplomaticus Saxoniae Rigiae, erster Hauptteil, Bd. 2, Nr. 270.

[25] Naumann (1998), S. 27.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Die Landesteilungen der Wettiner im Mittelalter bis zur Leipziger Teilung
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Fakultät Philosophie)
Veranstaltung
Der Altenburger Prinzenraub. Ein 'Kriminalfall' des 15. Jahrhunderts.
Note
1,5
Autor
Jahr
2005
Seiten
28
Katalognummer
V52959
ISBN (eBook)
9783638485319
ISBN (Buch)
9783638662444
Dateigröße
560 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Seminar fand im SS 2005 statt.
Schlagworte
Landesteilungen, Wettiner, Mittelalter, Leipziger, Teilung, Altenburger, Prinzenraub, Jahrhunderts, Chemnitzer Teilung, Naumburger, Bruderkrieg, Örterung, Mutschierung
Arbeit zitieren
Christian Richter (Autor:in), 2005, Die Landesteilungen der Wettiner im Mittelalter bis zur Leipziger Teilung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52959

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