Problematik von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit - Verbesserungen durch das neue Sozialgesetzbuch 2?


Diplomarbeit, 2006

101 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1. Einleitung

2. Entscheidung zwischen Arbeit und Freizeit
2.1. Entscheidung zwischen Arbeit und Freizeit ohne Lohnersatzleistung
2.2. Entscheidung zwischen Arbeit und Freizeit bei bestehender Lohnersatzleistung
2.3. Gestaltungsmerkmale einer Lohnersatzleistung und ihre Auswirkungen auf die Arbeitsentscheidung
2.3.1. Leistungshöhe
2.3.2. Anrechnung von Erwerbseinkommen
2.3.3. Bezugsdauer
2.3.4. Zumutbarkeitskriterien, Mitwirkungspflichten und Sanktionierung
2.4. Auswirkungen schlechter Ausgestaltung einer Lohnersatzleistung
2.4.1. Finanzielle Belastung des Sozialsystems
2.4.2. Schattenwirtschaft
2.4.3. Entwertung des Humankapitals

3. Lohnersatzleistungen bis 1.1.2005
3.1. Sozialhilfe
3.1.1. Leistungshöhe
3.1.2. Anrechnung von Erwerbseinkommen
3.1.3. Anrechnung von Vermögen und Partnereinkommen
3.2. Arbeitslosenhilfe
3.2.1. Leistungshöhe
3.2.2. Anrechnung von Erwerbseinkommen
3.2.3. Anrechnung von Vermögen und Partnereinkommen
3.3. Arbeitslosengeld
3.3.1. Leistungshöhe
3.3.2. Anrechnung von Erwerbseinkommen
3.3.3. Anrechnung von Vermögen und Partnereinkommen

4. Lohnersatzleistungen ab dem 1.1.2005 – Arbeitslosengeld II
4.1. Zuordnung der Personen zu den Lohnersatzleistungen
4.2. Leistungshöhe
4.2.1. Regelsätze
4.2.2. Lohnabstand
4.2.3. Einmalleistungen
4.3. Anrechnung von Erwerbseinkommen
4.3.1. Regelungen vom 1.1.2005 bis 1.10.2005
4.3.2. Regelungen ab dem 1.10.2005
4.3.3. Vergleich der Arbeitslosengeld II-Regelungen mit denen der Sozial- und Arbeitslosenhilfe
4.4. Anrechnung von Vermögen und Partnereinkommen
4.5. Fördern und Fordern
4.5.1. Mitwirkungspflichten
4.5.2. Zumutbarkeit
4.5.3. Qualifizierungsmaßnahmen
4.5.4. Beschäftigungsmaßnahmen
4.5.5. Sonderregelungen für Arbeitslose bis 25 Jahre
4.5.6. Sanktionierung

5. Fazit

Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Bestimmung des Arbeitsangebotes ohne Bezug von Lohnersatzleistung

2 Einkommens-Freizeit-Diagramm

3 Lohn-Freizeit-Kurve

4 Bestimmung des Arbeitsangebotes mit Lohnersatzleistungen

5 Verfügbares Einkommen im Fall von Sozialhilfebezug und zusätzlichem Erwerbseinkommen für eine allein lebende Person ohne Kinder

6 Die Leistungssysteme 2004/2005

7 Verfügbares Einkommen einer allein lebenden Person ohne Kinder bei Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld II-Bezug im Fall von Hinzuverdiensten

8 Verfügbares Einkommen einer allein lebenden Person mit zwei Kindern bei Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld II-Bezug im Fall von Hinzuverdiensten

Tabellenverzeichnis

1 Verhältnis der Sozialhilfe zu Facharbeiterlöhnen in der Industrie

2 Berechnung des Freibetrags in der bisherigen Sozialhilfe

3 Veränderung der erhaltenen Leistungshöhe von ehemaligen Arbeitslosenhilfeempfängern durch Einführung des Arbeitslosengeldes II

4 Lohnabstände verschiedener Bedarfsgemeinschaften bei Arbeitslosengeld II-Bezug

5 Lohnabstände bei Arbeitslosengeld II-Bezug und um 20% gekürztem Erwerbspotential

6 Anteil besonderer Personengruppen unter den Arbeitslosengeld II-Empfängern im August

7 Berechnung des Freibetrages bei Arbeitslosengeld II-Bezug vom 1.1. bis 1.10.2005

8 Berechnung des Freibetrages bei Arbeitslosengeld II-Bezug ab dem 1.10.2005

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die seit Ende der sechziger Jahre steigende Arbeitslosenquote zeigt, dass Arbeitslosigkeit in Deutschland kein ausschließlich konjunkturelles Phänomen ist.[1]

Durch das System sozialer Sicherung, das Lohnersatzleistungen garantiert, wenn eine Person arbeitslos wird, entstehen große finanzielle Belastungen für die öffentlichen Haushalte. Aus diesem Grund wurde es notwendig über die Ausgestaltung des Systems nachzudenken, vor allem, da anzunehmen ist, dass die Ausgestaltung der Lohnersatzleistungen selbst einen Teil zur Arbeitslosenproblematik beigetragen hat.

Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit sind als temporäre Unterstützung gedacht, bis der Betroffene wieder einer regulären Beschäftigung nachgeht. Hiermit stellen Lohnersatzleistungen eine Art Versicherung gegen Arbeitslosigkeit dar. Das Bestehen solch einer Versicherung zieht Verhaltensänderungen der betroffenen Personen nach sich, beruhend auf dem vermeintlichen Wegfall des Risikos. Dies bedeutet, dass sich versicherte Personen – handele es sich nun um Arbeitslosenversicherung oder eine andere Versicherungsart - in versicherten Situationen nicht so verhalten, wie sie es in der gleichen Lage ohne Versicherung tun würden.[2]

Um diese Problematik abzuschwächen, wurde mit Beginn des Jahres 2005 das bis dahin geltende System zur Grundsicherung erwerbsfähiger Arbeitsloser - bestehend aus Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe - ersetzt durch ein System bestehend aus Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II. Nach dem Grundsatz "Fördern und Fordern"[3] soll der Hilfeempfänger bei der Arbeitssuche stärker unterstützt, zugleich zu verstärkten eigenen Bemühungen gezwungen aber auch angeregt werden.

In der vorliegenden Arbeit soll auf Problematiken, die die Zahlung einer Lohnersatzleistung verursacht eingegangen werden. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf der Arbeitsanreizproblematik mit ihren Auswirkungen. Unter diesem Gesichtspunkt soll analysiert werden, ob durch die Einführung des neuen Sozialgesetzbuchs 2 Verbesserungen mit Wirkung auf die Arbeitsanreize eingetreten sind.

Hierzu wird erst einmal generell betrachtet, wie die Wahl zwischen Arbeit und Freizeit ohne Bestehen einer Lohnersatzleistung getroffen wird, um daran anschließend aufzuzeigen, inwieweit die Arbeitsentscheidung bei Bestehen einer Lohnersatzleistung anders ausfällt. Anhand dieses Modells werden Gestaltungsmerkmale der Arbeitslosenunterstützung, die für die Arbeitslosigkeit verlängernden Effekte verantwortlich sind, mit ihrer Wirkung auf die Arbeitsentscheidung erklärt.

In Abschnitt 2.4. werden die schwerwiegendsten Folgen einer schlechten Ausgestaltung der Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit erläutert.

Im Anschluss soll anhand dieser Merkmale überprüft werden, ob durch die neue Ausgestaltung der Lohnersatzleistungen Anreizprobleme, die bei der alte Lohnersatzleistung bestanden haben, beseitigt wurden. Um dies darstellen zu können wird mit der Beschreibung der Ausgestaltung und Probleme des vor dem 1.1.2005 bestehenden Lohnersatzleistungssystems begonnen. Anschließend wird die Ausgestaltung der neuen Lohnersatzleistung beschrieben und mit der alten verglichen. Hierbei wird darauf eingegangen ob Verbesserungen eingetreten sind.

2. Entscheidung zwischen Arbeit und Freizeit

Um zu erkennen, inwieweit Transferzahlungen die Arbeitsanreize verzerren, wird in diesem Abschnitt zuerst die Wahl zwischen Arbeit und Freizeit ohne jegliche Form von sozialen Sicherungssystemen betrachtet, und anschließend die Änderungen durch Einführung einer Lohnersatzleistung bei Arbeitslosigkeit. Inwieweit die Lohnersatzleistung die Arbeitsentscheidung beeinflusst hängt von den Ausgestaltungsmerkmalen ab. Diese werden in Abschnitt 2.3. beschrieben. Die Auswirkungen einer schlechten Ausgestaltung einer Lohnersatzleistung werden anschließend in Abschnitt 2.4. dargestellt.

2.1. Entscheidung zwischen Arbeit und Freizeit ohne Lohnersatzleistung

Es wird das Verhalten einer Person betrachtet, die zwei Güter konsumiert, nämlich Freizeit (F) und ein Konsumgüterbündel (x).

Die Person bezieht sowohl aus Freizeit sowie aus Konsum Nutzen. Die Nutzenfunktion lautet somit U(x,F) mit Ui>0 und Uii<0 für i= x, F.

Die maximale Zeit, die das Individuum auf die Faktoren verteilen kann, beträgt 24 Stunden. Sie wird im folgenden Modell durch die maximal zur Verfügung stehende Freizeit (Fverf) ausgedrückt. Die Differenz aus maximal möglicher Freizeit und tatsächlich realisierter Freizeit ist somit die Zeit, die für Arbeit eingesetzt wird

l= Fverf-F.

Die betrachtete Person arbeitet zum Lohnsatz w für jede angebotene Arbeitsstunde. Der Preis des Konsumgutes beträgt p. Die individuelle Budgetrestriktion lautet somit:

px=( Fverf -F)w.

Die Person kann soviel konsumieren, wie sie Lohn durch Arbeit bezieht. Sie maximiert ihren Nutzen somit durch geeignete Wahl der Arbeits- und Freizeitmenge.

Dies wird im Folgenden durch den Lagrange- Ansatz ermittelt:

Lagrange-Ansatz:

L= U(x, F) + l[w(Fverf -F)-px].

Da es nicht möglich ist täglich 24 Stunden zu arbeiten und ein gewisser Mindestkonsum zur Deckung der Grundbedürfnisse nötig ist, muss die Person beide Güter F und x konsumieren. Randlösungen können daher ausgeschlossen werden.

Die erste Einheit, die von einem Gut konsumiert wird, spendet unendlichen Nutzen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Person entscheidet sich also für eine innere Lösung, d.h. im Optimum ist F0 >0 und x0>0.

Löst man das Maximierungsproblem nach den Entscheidungsvariablen x und F auf, dann ergibt sich die Bedingung für ein Nutzenmaximum aus:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.

Der Reallohn stellt die Opportunitätskosten einer zusätzlichen Einheit Freizeit dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Bestimmung des Arbeitsangebots ohne Bezug von Lohnersatzleistung

Die Randpunkte der Geraden sind die maximale Freizeit und der maximale Konsum. Die Steigung entspricht dem Reallohn w/p.

Jede Person hat ihre individuelle Nutzengewichtung für Freizeit und Konsum. Die Indifferenzkurve stellt diese Präferenzstruktur einer Person dar.

In diesem Fall tangiert die Indifferenzkurve die Gerade im Punkt P0. Das Individuum bietet also im Optimum Fverf-F0 Einheiten Arbeit an, konsumiert x0 Einheiten Konsumgüter und erreicht damit ein Nutzenniveau von U0.[4]

Die Lage des Optimalpunktes hängt nach diesem Modell vom individuellen Nutzenempfinden einer Person, von den Preisen der verfügbaren Güter und Dienste und vom Preis der Freizeit (gemessen am Lohnsatz nach Besteuerung) ab. Wenn die Löhne steigen kann es zu zwei verschiedenen Effekten kommen.

Der Anstieg der Kosten für eine Einheit Freizeit wird die Person dazu veranlassen Freizeit gegen Arbeit zu substituieren. Dies wird Substitutionseffekt genannt. Eine Veränderung des Lohnsatzes ruft aber noch einen zweiten Effekt hervor, der darin besteht das Arbeitsangebot zu verringern, wenn die Löhne steigen. Wenn das Arbeitsangebot sich bei Steigerung des Lohnsatzes nicht verändern würde, erhöhte sich das Haushaltseinkommen. Da Freizeit ein normales Gut ist, wird der Konsum an Freizeit ansteigen, wenn das Einkommen steigt. Das Arbeitsangebot der Person wird also sinken. Dies nennt man Einkommenseffekt. Eine Steigerung der Lohnsätze hat darum einen positiven Substitutionseffekt und einen negativen Einkommenseffekt. Von der Theorie her ist es nicht möglich zu unterscheiden, welcher Effekt jeweils dominieren wird.[5]

Abbildung 2: Einkommens-Freizeit-Diagramm

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Zerche (2000), S. 190.

Abbildung 3: Lohn-Freizeit-Kurve

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Zerche (2000), S. 190.

Betrachtet man Abbildung 3, so zeigt sich der Verlauf der Lohnfreizeitkurve. Diese ist hergeleitet aus dem Einkommens-Freizeit-Diagramm, das in Abbildung 2 dargestellt wird. Der Verlauf der Arbeitsangebotskurve hängt von den speziellen Präferenzen der Anbieter von Arbeitsleistung bezüglich Einkommen und Freizeit ab. Im oberen Teil der Lohn-Freizeit-Kurve folgt auf eine Steigerung des Lohnsatzes eine Reduktion des Arbeitsangebotes. Im unteren Teil folgt auf eine Lohnsteigerung eine Ausweitung des Arbeitsangebots. Ausgehend von einem niedrigen Lohn nimmt das Arbeitsangebot mit steigendem Lohnsatz zu, bis dieser den Wert B erreicht, mit weiteren Lohnsatzsteigerungen verringert sich das Arbeitsangebot. Allgemein formuliert dominiert bei einer Lohnsteigerung von A auf B der Substitutionseffekt, d.h. es wird Freizeit durch zusätzliche Arbeitsstunden substituiert. Umgekehrt dominiert bei einer Steigerung von B auf C der Einkommenseffekt, d.h. andere Güter gewinnen wieder an Attraktivität.[6]

Zu diesen theoretischen Betrachtungen kommen in der Praxis noch einige Aspekte hinzu. Beispielhaft seien hier einige genannt:

In der Praxis wird einen Einkommensentscheidung selten isoliert ausschließlich anhand der eigenen Einkommenspotentiale und Präferenzen getroffen. Bei Lebensgemeinschaften orientieren die Partner ihre Arbeitsentscheidung aneinander. Das Arbeitsangebot von verheirateten Frauen orientiert sich nicht nur am Lohnsatz, sondern auch am Einkommen und am Erwerbsstatus des Mannes. Männer hingegen scheinen ihre Arbeitszeitentscheidung stärker isoliert, d.h. unabhängig von der Situation der Frau treffen.[7]

Ein weiterer nicht zu verachtender Aspekt ist die Tatsache, dass Arbeit an sich einen Arbeitsnutzen oder Arbeitsschaden haben kann. So kann der Arbeitsnutzen darin bestehen, dass die Person Freude an ihrer Aufgabe hat, ein Arbeitsschaden in negativ empfundenem Stress.[8] Dies ist eine individuelle Wahrnehmung von Personen.

Die Entscheidung zwischen Arbeit und Freizeit kann auch vom Staat durch die Einführung eines sozialen Sicherungssystems beeinflusst werden, wie im folgenden Abschnitt dargestellt wird.

2.2. Entscheidung zwischen Arbeit und Freizeit bei bestehender Lohnersatzleistung

Der Kurvenverlauf aus Abbildung 1 wird durch Einführung einer Lohnersatzleistung verändert. Durch eine Zahlung in Höhe von AC und bei einer vollständigen Anrechnung von Erwerbseinkommen, verändert sich der Kurvenverlauf zu CDB. Dies ist in Abbildung 4 dargestellt. Unter der Annahme, dass jedes Individuum die maximale mögliche Leistung zeigt, wäre dieses Prinzip unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten ideal zur Erreichung einer hohen Produktivität in Verbindung mit einem garantierten Existenzminimum. Jede Person erhält nach diesem Modell eine Aufstockung auf das Existenzminimum, wenn sie dies aus eigenen Kräften nicht erreichen kann. Dies ist allerdings eine idealisierte Sicht, in der Realität ruft die Einführung einer Lohnersatzleistung Verhaltensänderungen bei rational handelnden Personen hervor. Eine Person kann mit Einführung einer Lohnersatzleistung ein höheres Nutzenniveau (U1) erreichen, wenn es keine Arbeit auf dem Arbeitsmarkt anbietet. Da Personen auf die Maximierung ihres eigenen Nutzens abzielen und nicht auf den der Gesamtwirtschaft wird sie in diesem Fall keine Arbeit anbieten.[9]

Wenn man von einer Ausgestaltung des Systems mit Gewährung von Transferentzugsraten in verschiedenen Höhen für verschiedene Einkommensbereiche ausgeht - was dem deutschen System am nächsten kommt - so ergibt sich eine Budgetlinie mit dem Verlauf CEGB. Die optimale Arbeitsentscheidung liegt in diesem Fall in Punkt E.

Abbildung 4: Bestimmung des Arbeitsangebotes mit Lohnersatzleistungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Wellisch (1999), S. 316.

Bei Einführung einer Lohnersatzleistung stellt der Reallohn nicht mehr die Opportunitätskosten einer zusätzlichen Einheit Freizeit dar. Bei Empfang von Lohnersatzleistungen entsprechen die Opportunitätskosten der Erhöhung des verfügbaren Einkommens pro Arbeitsstunde. Dies wird durch Steuern und Einkommensanrechnung bestimmt.

Die betrachtete Person kann soviel konsumieren, wie sie Einkommen aus Lohnersatzleistung und Einkommen aus Arbeit (nach Abzug der Anrechnungen) hat. Sie maximiert ihren Nutzen auch in diesem Fall durch geeignete Wahl der Arbeits- und Freizeitmenge. Dies kann allerdings zu anderen Arbeitsentscheidungen führen, als in einer Situation ohne Lohnersatzleistungen wie in Abbildung 1.

Eine zusätzliche Problematik entsteht dadurch, dass die Personen, die Lohnersatzleistungen ohne Gegenleistung beziehen, bei gleichem Einkommen einen höheren Gesamtnutzen erreicht, als Personen, die ihr Einkommen durch Arbeit erwirtschaften. Der Grund hierfür ist, dass sich der Gesamtnutzen aus dem Nutzen des Konsums in Höhe des Erwerbseinkommens und der Freizeit zusammensetzt. Die Person, die Transfereinkommen bezieht, hat den Nutzen durch diese Leistungen und zusätzlich den Nutzen durch die uneingeschränkte Freizeit. Während die arbeitende Person auf einen großen Teil ihrer Freizeit verzichten muss, da sie diese Zeit für Arbeit verwendet.[10]

2.3. Gestaltungsmerkmale einer Lohnersatzleistung und ihre Auswirkungen auf die Arbeitsentscheidung

Aus der obigen Darstellung wurde deutlich, dass sich die Entscheidung zwischen Arbeit und Freizeit ändert, wenn eine Lohnersatzleistung eingeführt wird. Wie die Veränderung ausfällt, kann durch Gestaltungsmerkmale der Lohnersatzleistung beeinflusst werden. Die entscheidenden Merkmale sind die Leistungshöhe, die Anrechnung von Erwerbseinkommen, die mögliche Bezugsdauer sowie Zumutbarkeitskriterien, Mitwirkungspflichten und Sanktionierung.

2.3.1. Leistungshöhe

Die Höhe der Lohnersatzleistung bei Arbeitslosigkeit ist ein entscheidender Faktor im individuellen Prozess der Entscheidung über das Arbeitsangebot. Sie wirkt als entscheidende Größe auf den individuellen Prozess zur Arbeitsentscheidung.

Aus theoretischer Sicht ist zu erwarten, dass Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit die Arbeitslosigkeit erhöhen. Jede Art der Arbeitslosenunterstützung stellt eine Subvention von Nicht-Arbeit dar.[11] Dadurch senken sie die Opportunitätskosten der Arbeitssuche bzw. der Freizeit. Dieses kann dazu führen, dass die Arbeitnehmer freiwillig kündigen oder wenig unternehmen, um eine drohende Kündigung zu vermeiden.[12]

Zudem kann sich durch geringe Opportunitätskosten die Dauer der Arbeitslosigkeit verlängern.[13] Der Arbeitslose wird seine Suche dort beenden, wo die Grenzkosten gleich ihren Grenzerträgen werden. In manchen Fällen werden die Grenzkosten jedoch als dermaßen hoch angesehen, dass es gar nicht zu einem Suchprozess kommt; das erste Stellenangebot wird somit akzeptiert. Auf der anderen Seite – wenn die Suchkosten gleich Null sind - wird der Suchprozess keine zeitliche Begrenzung erfahren. Suchkosten, Lohnersatzleistung und Dauer der Suche stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang: Je geringer die Suchkosten, desto höher der Akzeptanzlohn und desto länger die Dauer der Suche und damit der Arbeitslosigkeit.[14] Zudem mindert der Erhalt der Arbeitslosenunterstützung die Suchintensität[15], sowie den Anreiz zur selbstverantwortlichen Vorsorge[16].

Man darf die Höhe der Leistung allerdings nicht nur isoliert betrachten, sondern man muss sie auch im Zusammenhang mit einem potentiell erreichbaren Marktlohn sehen, der von Person zu Person unterschiedlich ist. Diese Differenz aus erzielbaren Nettoeinkommen und Lohnersatzleistung wird als Lohnabstand bezeichnet.[17]

Das Streben den Lebensunterhalt durch eigenes Arbeitseinkommen zu bestreiten ist umso stärker, je höher das selbst erzielbare Arbeitseinkommen im Vergleich zu den Ersatzleistungen ist. Arbeit muss sich lohnen, und ein höheres Einkommen ist besser als ein niedrigeres. Auf der anderen Seite versucht eine rational handelnde Person – sofern das Arbeitsleid im Vergleich zur Freude an der Arbeit als hinreichend groß empfunden wird - jedes gegebene Einkommen mit möglichst wenig Aufwand zu erzielen. Kurze Arbeitszeiten werden längeren vorgezogen.[18] So ergibt sich, dass eine Person die Arbeitslosigkeit vorzieht, wenn ihr potentielles Einkommen von der Höhe her dicht an der Lohnersatzleistung liegt.

Nach einer Untersuchung von Grubel werden Personen, die gegen ein bestimmtes Risiko versichert sind, wesentlich häufiger von Schadensfällen in Bezug auf das versicherte Risiko betroffen, als nicht versicherte Personen. Bezogen auf Arbeitslosenversicherungen kommt Grubel zu dem Schluss, je größer das Einkommen aus Arbeitslosenunterstützung relativ zum Arbeitseinkommen ist, umso größer ist auch die Tendenz der Arbeiter, Freizeit zu genießen und höhere Anforderungen an die Arbeitsstelle betreffs Lohn, Betriebsklima usw. zu stellen. Auf diese Weise geschieht es, dass eine Anzahl von Arbeitern angibt, sie sei auf Arbeitssuche, die ohne die öffentlichen Unterstützungen oder Versicherungen nicht auf Stellensuche wären.[19]

Hieran ist zu erkennen, dass die Höhe der Lohnersatzleistung einen Mindestlohn generiert. Liegt der produktivitätsgerechte Lohn für eine bestimmte Tätigkeit unterhalb der Mindestlohnschwelle, wird sie weder von potenziellen Arbeitnehmern angeboten, noch von den Unternehmen nachgefragt, denn Letztere müssten einen für sie unrentablen Lohn anbieten, um überhaupt jemanden für die entsprechende Stelle zu finden.[20] Je höher die Lohnersatzleistung ist, umso mehr Personen werden von diesem Problem betroffen.

Aus einer hohen Lohnersatzleistung resultiert aber auch ein positiver Effekt. Die Zahlung von Lohnersatzleistungen soll nach den Annahmen der Suchtheorie die Qualität des Matches nach Beendigung von Arbeitslosigkeit verbessern. Da die Lohnersatzleistung die Opportunitätskosten der Arbeitssuche vermindert, sind sie als Suchsubvention anzusehen. Sie ermöglichen Arbeitslosen eine intensivere, verlängerte Arbeitssuche, die zwar einerseits die Dauer der Arbeitslosigkeit verlängern kann, jedoch andererseits zu einem besseren Match in Hinblick auf Löhne, Stabilität des Arbeitsplatzes und qualifikationsadäquate Beschäftigung führen sollte.[21]

Auch bei dieser Hypothese ist es möglich, die unterstellte Wirkung zu den wesentlichen Merkmalen der Arbeitslosenversicherung in Beziehung zu setzen. Die Höhe des Leistungsanspruches wird darüber bestimmen, wie hoch die Opportunitätskosten der Arbeitssuche sind. Je höher der Anspruch und je länger er gewährt wird, desto besser sollte demnach die Qualität des nachfolgenden Arbeitsplatzes sein.[22] Da es eine Ressourcenverschwendung wäre, wenn hochqualifizierte Arbeitskräfte auf einfachen Arbeitsplätzen beschäftigt wären, ist dies ein durchaus wichtiges Argument.[23]

Studien für Deutschland haben Lohnzuwächse bis zu 9% geben. Die Wahrscheinlichkeit einen Lohnverzicht hinnehmen zu müssen wurde um 11% reduziert. Allerdings zeigten sich diese positiven Effekte während der ersten 9 bis 12 Monate der Arbeitslosigkeit, anschließend nahmen die Unterschiede zwischen Beziehern und Nicht- Beziehern ab.[24]

Hieran kann man erkennen, dass die Höhe der Lohnersatzleistung positive wie auch negative Wirkungen mit sich bringt. Ob das bessere Matching des Arbeitsplatzes die negativen Aspekte einer hohen Lohnersatzleistung aufwiegen kann, ist zu bezweifeln, denn auch während einer Erwerbstätigkeit ist es möglich sich nach einem neuen Arbeitsplatz umzusehen, dieser könnte dann wiederum höher entlohnt sein.

2.3.2. Anrechnung von Erwerbseinkommen

Die zweite wichtige finanzielle Determinante, neben der Leistungshöhe, ist die Höhe des angerechneten Erwerbseinkommens, das durch die Transferentzugsrate bestimmt wird. Transferentzug besagt, dass die Arbeitslosenunterstützung aufgrund von Einkommen des Arbeitslosen reduziert wird. Die Transferentzugsrate gibt dabei an, welcher Anteil des Arbeitseinkommens auf die Arbeitslosenunterstützung angerechnet wird. Liegt die Transferentzugsrate bei 100%, so wird jeder zusätzliche Euro an Arbeitseinkommen voll auf die Arbeitslosenunterstützung angerechnet, so dass sich eine Erhöhung im Arbeitseinkommen nicht in einer Erhöhung des Haushaltseinkommens widerspiegelt. Bei einer Transferentzugsrate von 0% steigt das Haushaltseinkommen im gleichen Umfang wie das Bruttoarbeitseinkommen.[25]

Die Transferentzugsrate ist in sofern relevant für Leistungsempfänger, als dass sie angibt, wie hoch der Betrag ist, um den sich das verfügbare Einkommen pro Arbeitsstunde erhöht. Personen betrachten nicht den absoluten Stundenlohn, der sich aus dem Quotienten aus verfügbarem Einkommen und gesamter Arbeitszeit ergibt, sondern für sie ist nur entscheidend, wie hoch die Steigerung seines Einkommens durch eine weitere Arbeitsstunde ist.

Die meisten theoretischen Betrachtungen des deutschen Systems der Lohnersatzleistungen gehen von einer Transferentzugsrate von 100% aus. Graphisch ist dies in Abbildung 4 durch die rote Linie dargestellt. Durch eine solche Ausgestaltung der Transferentzugsrate entsteht eine so genannte Sozialstaatsfalle. Personen haben trotz Aufnahme einer Beschäftigung kein zusätzliches Einkommen zur Verfügung, da nur die eine Einkommensart (Lohnersatzleistung) durch die andere (Einkommen durch Arbeit) substituiert wird. Für Personen, die es selbst mit einer Vollzeitbeschäftigung nicht schaffen über das Niveau der Lohnersatzleistung zu kommen, ist es somit egal wie viel sie arbeiten, sie haben immer den gleichen Geldbetrag zur Verfügung. Dadurch ist es für sie rational keinerlei Beschäftigung nachzugehen.

Eine Transferentzugsrate von 100% entspricht allerdings nur bedingt der tatsächlichen Praxis in Deutschland. In gewissen Einkommensbereichen ist die Transferentzugsrate deutlich niedriger als 100%, somit erhöht sich das verfügbare Einkommen mit jeder Arbeitsstunde um einen zusätzlichen Betrag.

Durch eine nur teilweise Anrechnung der Verdienste auf die Transferzahlung sollen Arbeitsanreize geschaffen werden. Dadurch, dass Leistungsbezieher ihr verfügbares Einkommen durch Erwerbstätigkeit erhöhen können, soll für sie eine Arbeitsaufnahme oder Ausweitung attraktiv gemacht werden.[26] Zusätzlich soll die Abhängigkeit von staatlichen Transfers reduziert und die Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt gefördert werden.[27]

Bei einer vollständigen Anrechnung des durch Erwerbstätigkeit verdienten Einkommens ist davon auszugehen, dass es für den Transferleistungsempfänger keinerlei Grund gibt eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, es sei denn, die Arbeit als solche bringt ihm einen positiven Nutzen.

2.3.3. Bezugsdauer

Nicht nur die Höhe, sondern auch die mögliche Zeitdauer des Bezuges von Lohnersatzleistungen beeinflusst die Arbeitsentscheidung. Die Dauer des Leistungsanspruches legt den Zeitraum fest, über den der Anspruchslohn gültig ist. Der Anspruchslohn bezeichnet den Lohnsatz, bei dem die Person indifferent ist zwischen Angebot von Arbeit und Nichtbeteiligung am Arbeitsmarkt.[28]

Zu den Wirkungen der Dauer der Arbeitslosenunterstützung auf die Dauer der Arbeitslosigkeit liegen zahlreiche empirische Befunde vor. Diese betreffen zum größten Teil die Situation in angelsächsischen Ländern. Aber gerade in jüngerer Zeit sind auch mehrere europäische Studien entstanden. Die Studien kommen überwiegend zu dem Ergebnis, dass der Anspruch auf Transferleistungen die Übergangsraten in Beschäftigung im Vergleich zu Arbeitslosen ohne oder mit kürzerem Anspruch reduziert. Fast alle Studien zeigen darüber hinaus, dass kurz vor Auslaufen des Anspruchs auf Lohnersatzleistungen die Übergangsraten in Beschäftigung steil ansteigen. Daraus lassen sich reduzierte Suchbemühungen während der Unterstützung schließen, die kurz vor Ende des Bezuges erhöht werden. Die Effekte unterschiedlicher Bezugsdauern auf die Gesamtdauer der Arbeitslosigkeit werden von einigen Studien im Rahmen von Politikänderungen – Verlängerung oder Verminderung der Bezugsdauer - untersucht. Ergebnis dieser Studien ist, dass eine zusätzliche Anspruchswoche die Arbeitslosigkeit signifikant um 0,06 bis 0,3 Wochen verlängern.

Eine weitere Erkenntnis war, dass die Dauer des Bezuges der Lohnersatzleistung bei weitem nicht so stark verändert werden muss, wie die Höhe der Leistung, um die gleichen Übergangsraten in die Erwerbstätigkeit zu erreichen.[29] Daraus lässt sich erkennen, dass die mögliche Bezugsdauer von Lohnersatzleistungen einen wesentlich stärkeren Einfluss auf die Entscheidung eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder weiter auszuüben hat, als die Höhe der Leistungen.

Der hohe Anteil an Langzeitarbeitslosen in Deutschland und anderen OECD Ländern mit Arbeitslosenversicherungssystemen, die durch relativ hohe Einkommensersatzquoten und die Möglichkeit eines langfristigen Leistungsbezugs charakterisiert sind, gilt als Beleg für deren negativen Anreizeffekt.[30] Im Gegensatz dazu werden die USA gesehen, wo die Arbeitslosenversicherung nur eine beschränkte Zeit der aktiven Arbeitssuche auf einem relativ bescheidenen Niveau absichert und Langzeitarbeitslosigkeit keine Rolle spielt. Inwieweit diese Unterschiede allerdings auf die Unterschiede im System, oder auf die allgemein unterschiedlichen Gegebenheiten der Länder zurückzuführen ist, ist unklar.[31]

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine lange Bezugsdauer von Lohnersatzleistungen eine längere Arbeitslosigkeitsdauer verursacht und somit der Langzeitarbeitslosigkeit Vorschub leistet.[32]

2.3.4. Zumutbarkeitskriterien, Mitwirkungspflichten und Sanktionierung

Die negativen Anreizwirkungen der Lohnersatzleistungen können reduziert werden durch Anspruchskriterien mit mehr Pflichten, strengeren Zumutbarkeitskriterien, sowie verschärften und erweiterten Sanktionen.[33]

Anspruchskriterien können Einfluss auf den Anspruchslohn und auf das Suchverhalten der Arbeitslosen haben. Zum Beispiel können Zumutbarkeitskriterien Arbeitslose zur Aufnahme niedrig entlohnter Arbeitsplätze zwingen und so den Anspruchslohn senken. Der Leistungsanspruch kann außerdem von aktiver Arbeitsuche abhängig gemacht werden und manche Verhaltensauflagen können so unangenehm sein, dass sie ihrerseits zu intensiverer Arbeitssuche anregen oder den Anspruchslohn senken, bis hin zur freiwilligen Aufgabe des Leistungsanspruches. Die Durchsetzung der Anspruchsvoraussetzungen durch Sanktionen, wie z.B. vorübergehende oder dauerhafte Kürzungen beim Lohnersatzleistung dient dazu, Verhaltensabweichungen unattraktiv zu machen und kann daher starke Auswirkungen auf das Verhalten von Arbeitslosen haben.

Anspruchskriterien können in Verbindung mit entsprechenden Sanktionen unter Umständen auch bei großzügiger Ausgestaltung der Arbeitslosenunterstützung die Arbeitssuche verkürzen. So können z.B. strenge Zumutbarkeitskriterien zur Aufnahme des ersten verfügbaren Arbeitsplatzes zulasten der Arbeitsplatzqualität zwingen.

Die Erforschung der Wirkungen von Anspruchsbedingungen und Sanktionen ist noch weitgehend Neuland. Die meisten Studien in diesem Bereich weisen eine Verkürzung der Arbeitslosigkeitsdauer infolge der unterschiedlichen Maßnahmen nach. Sanktionierte haben stark erhöhte Wiederbeschäftigungsraten. Die Sanktionen verändern das Verhalten der Sanktionierten nachhaltig über die Dauer der Sanktion hinaus. Allerdings sind die aus den Sanktionen resultierenden Beschäftigungseffekte gering, zum einen weil nur ein kleiner Teil der Arbeitslosen eine Sanktion erhält, zum anderen, weil die Sanktionen in der Regel erst nach fortgeschrittener Arbeitslosigkeit erfolgen. In dieser Phase der Arbeitslosigkeit sind die Wiederbeschäftigungsraten ohnehin niedrig und die Steigerung in absoluten Werten daher von geringer Bedeutung.[34]

Schon das Aussprechen einer Warnung mit der Androhung einer Sanktion erhöht die Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit. Allerdings lässt der Effekt nach einiger Zeit nach, vermutlich weil die Gewarnten nicht mehr an die Ausübung einer Sanktion glauben. Der Effekt von ausgeübten Sanktionen bleibt dagegen erhalten.[35]

Sanktionen haben zudem präventiven Charakter. Eine Studie in der Schweiz hat ergeben, dass bei strengerem Vorgehen die Arbeitslosigkeitsdauer von vornherein kürzer ist.[36]

2.4. Auswirkungen schlechter Ausgestaltung einer Lohnersatzleistungen

Durch eine ungünstige Ausgestaltung des Systems der Lohnersatzleistungen werden falsche Arbeitsanreize begründet, welche wiederum vielfältige gesellschaftliche Folgen auslösen. Im Folgenden soll auf die wichtigsten Aspekte eingegangen werden. Diese sind die finanzielle Belastung des Sozialsystems mit der Folge eines wachsenden Abgabenkeils und der unter anderem daraus resultierenden Schattenwirtschaft, sowie auf den Verlust des Humankapitals.

2.4.1. Finanzielle Belastung des Sozialsystems

Ein Nachteil der sozialen Absicherung bei Arbeitslosigkeit ist, dass sie finanziert werden muss. Arbeitnehmer verlieren durch Arbeitslosigkeit finanziell gesehen nur die Differenz aus Lohn und Transfereinkommen. Die Gesellschaft verliert dagegen die Steuereinnahmen, sowie Beitragszahler für die gesetzlich Kranken- und Rentenversicherung[37] und muss zusätzlich noch die Transfereinkommen zahlen[38]. Knappe öffentliche Mittel fließen über die Unterstützungszahlungen in den Konsum, statt in zukunftsträchtige Investitionen.[39] Zudem ist das Wachstum des Abgabenkeils teilweise darauf zurückzuführen.[40]

Durch steigende Lohnnebenkosten ist ein entsprechend immer höheres Produktivitätsniveau erforderlich, damit ein Arbeitnehmer bei gleichem Nettogehalt noch für das Unternehmen rentabel ist. Dies erschwert für Arbeitslose den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt zusätzlich, besonders unter der Annahme, dass ihre Produktivität mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit sinkt. Derselbe Zusammenhang gilt auch für steigende Steuern aufgrund steigender Ausgaben der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.[41]

Die starken Belastungen der Arbeitnehmer und das Ausmaß der Umverteilung können zu Beeinträchtigungen in ihrer Leistungsbereitschaft führen[42], wie auch die Solidarität gefährden. Sie wird von den Mitgliedern einer Solidargemeinschaft auf Dauer nur geübt werden, wenn diese Solidarität von anderen nicht überbeansprucht wird.[43]

Durch falsche Arbeitsanreize, die durch eine schlecht ausgestaltete Sozialpolitik ausgelöst werden, erleidet die Gesellschaft als Ganzes Einbußen, weil die Gesamtproduktion unter ihrem potentiellen Niveau liegt. Nach dem Okunschen Gesetz verliert die Volkswirtschaft ungefähr 2,5 Prozentpunkte Output für jeden Prozentpunkt, mit dem die Arbeitslosenquote die natürliche Rate übersteigt.[44]

[...]


[1] Vgl. Glismann, Hans H.; Schrader, Klaus (2000): Zur Reform der deutschen Arbeitslosenversicherung – Probleme und Lösungsansätze in der deutschen Literatur, Internet: opus.zbw-kiel.de/volltexte/2003/110/pdf/kap995.pdf, S.1

[2] Vgl. Pigou (1913) zit. n.: Sesselmeier, Werner; Blauermel, Gregor: Arbeitsmarkttheorien. Ein Überblick, 2. Aufl., Heidelberg, 1998, S. 84f

[3] Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2005b): SGB II. Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld ), 2005, S.6.

[4] Vgl. Wellisch, Dietmar (1999): Rechtfertigung der Staatstätigkeit, München, 1999, S. 311f.

[5] Vgl. Zerche, Jürgen; Schöning, Werner; Klingenberger, David (2000): Arbeitsmarktpolitik- und theorie. Lehrbuch zu empirischen, institutionellen und theoretischen Grundfragen der Arbeitsmarktökonomik, München [u.a.], 2000, S. 217.

[6] Vgl. Zerche (2000), S.191.

[7] Vgl. Zerche (2000), S.216.

[8] Vgl. Roth, Steffen J. (2002): Beschäftigungsorientierte Sozialpolitik. Gemeinnützige Beschäftigung als Brücke zwischen Sozialsystem und Arbeitsmarkt, Köln, Diss. Universität Köln, 2002, S.25.

[9] Vgl. Wellisch (1999), S.316f.

[10] Vgl. Wellisch (1999), S.317.

[11] Vgl. Glismann (2000), S.14.

[12] Vgl. Steiner, Viktor (1997): Kann die Effizienz der deutschen Arbeitslosenversicherung erhöht werden?, in: Wilkens, Herbert (Hrsg.), Wie sicher ist unsere Zukunft?, Berlin, 1997, S. 137.

[13] Vgl. Bergemann, Annette; Schultz, Birgit (2000): Effizienz von Qualifizierungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Ostdeutschland, in: Wirtschaft im Wandel, 6. (2000) 9, S. 271.

[14] Vgl. Sesselmeier (1998), S. 85ff.

[15] Vgl. Rabe, Birgitta (2004): Reform der Arbeitslosenversicherung. Lehren aus internationalen Wirkungsanalysen, in: Sozialer Fortschritt, 53. (2004) 7, S. 180.

[16] Vgl. Lampert, Heinz (1996): Lehrbuch der Sozialpolitik, 4. Aufl., Berlin [u.a]., 1996, S. 432.

[17] Vgl. Boss, Alfred (2001): Sozialhilfe, Lohnabstand, Leistungsanreize und Mindesarbeitslosigkeit, Kiel, 2001, S.2.

[18] Vgl. Berthold, Norbert; von Berchern, Sascha (2003): Hoher Wohlstand und viel soziale Sicherheit für wenig Arbeit?, in: Wirtschaftsdienst 83. (2003) 5, S. 308.

[19] Vgl. Grubel, Herbert (1974): Soziale Sicherung und Weltinflation, Tübingen, 1974, S.11f .

[20] Vgl. Eekhoff, Johann; Roth, Steffen J. (2002): Brachliegende Fähigkeiten nutzen, Chancen für Arbeitslose verbessern, Berlin, 2002, S.24.

[21] Vgl. Rabe (2004), S. 181.

[22] Vgl. Rabe (2004), S. 183.

[23] Vgl. Zerche (2000), S. 117.

[24] Vgl. Gangl, Markus (2002): Unemployment benefits as a search subsidy. New Evidence on Duration and wage effects of unemployment insurance, Berlin, 2002, S.21.

[25] Vgl. Grundig, Beate (2005): Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Arbeitslosengeld II. Was wird sich ändern?, Internet: www.cesifo-group.de/link/ifodb_04_05_26_29.pdf, S.27.

[26] Vgl. Cichorek, Anne; Koch, Susanne; Welwei, Ulrich (2005): Erschweren „Zusatzjobs“ die Aufnahme einer regulären Beschäftigung? IAB Kurzbericht, 18.5.2005, Internet: doku.iab.de/kurzber/2005/kb0705.pdf, S.1.

[27] Boss, Alfred; Christensen, Björn; Schrader; Klaus (2005): Anreizprobleme bei Hartz IV. Lieber ALG II statt Arbeit?, Internet: www.uni-kiel.de/ifw/pub/kd/2005/kd421.pdf, S.1.

[28] Vgl. Christensen, Björn (2002a): Anspruchslöhne und Arbeitslosigkeit in Deutschland, in: WiSt 31. (2002) 7, S. 407.

[29] Vgl. Rabe (2004), S. 180ff.

[30] Vgl. OECD (1994): The OECD Jobs Study. Evidence and Explanations. The Adjustment Potential of the Labour Market, Internet: www.oecd.org/dataoecd/42/51/1941679.pdf, S.52.

[31] Vgl. Steiner (1997), S. 138.

[32] Vgl. Schäfer, Holger (2003): Reform der Arbeitslosenversicherung. Ökonomische Aspekte einer politischen Debatte, Köln, 2003, S.33.

[33] Vgl. Lalive, Raphael; van Ours, Jan C.; Zweimüller, Josef (2002): The Effect of Benefit Sanctions on the duration of unemployment, 2002, Internet: www.uvt.nl/osa/producten/wop/oswp02_15.pdf, S.25.

[34] Vgl. Rabe (2004), S. 181f.

[35] Vgl. Lalive (2002), S.18ff.

[36] Vgl. Lalive (2002), S. 25.

[37] Vgl. Rühmann, Peter (2003): Der deutsche Arbeitsmarkt: Fehlentwicklungen, Ursachen und Reformansätze, Internet: www.cege.wiso.uni-goettingen.de/Dokumente/Diskussion/18ruehmann.pdf, S. 9.

[38] Vgl. Dornbusch, Rüdiger; Fischer, Stanley (1995): Makroökonomik, 6. Auflage, München [u.a.], 1995, S.630.

[39] Vgl. Klauder, Wolfgang (1999): Arbeit, Arbeit, Arbeit. Mit offensiven Strategien zu mehr Beschäftigung, Zürich [u.a.], 1999, S. 22.

[40] Vgl. Rühmann (2003), S. 9.

[41] Vgl. Lampert (1996), S. 433.

[42] Vgl. Lampert (1996), S. 433.

[43] Vgl. Lampert (1996), S. 431.

[44] Vgl. Dornbusch (1995), S.630.

Ende der Leseprobe aus 101 Seiten

Details

Titel
Problematik von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit - Verbesserungen durch das neue Sozialgesetzbuch 2?
Hochschule
Universität Hamburg
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
101
Katalognummer
V52730
ISBN (eBook)
9783638483612
ISBN (Buch)
9783656812395
Dateigröße
872 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Problematik, Lohnersatzleistungen, Arbeitslosigkeit, Verbesserungen, Sozialgesetzbuch
Arbeit zitieren
Kathrin Scheibel (Autor:in), 2006, Problematik von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit - Verbesserungen durch das neue Sozialgesetzbuch 2?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52730

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