Die Reformation in Nürnberg und der Einfluss der lutherischen Lehren auf die Nürnberger Kirchenordnung von 1533


Seminararbeit, 2005

14 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Die Reformation in Nürnberg

3. Die Entstehung der Nürnberger Kirchenordnung

4. Die Nürnberger Kirchenordnung von 1533 und die lutherischen Lehren

5. Fazit

6. Quellen und Literatur

1. Einleitung

Am Anfang war Luther.[1] Diese wohl geläufigste These des protestantischen Selbstverständnisses kann so sicher nicht ohne Weiteres bestehen bleiben, schließlich half gerade der Humanismus mit seinen aufklärerischen Tendenzen, vertreten etwa durch Erasmus von Rotterdam, Johannes Reuchlin oder Ulrich von Hutten, der Reformation den Weg zu bereiten. Nicht wenige Humanisten, die sich später der Reformation anschlossen, bekannten sich zunächst zum Kreis der Erasmianer. Klagen über Missstände in der Kirche wurden schon Jahre vor der Reformation laut und auch die weitverbreitete Forderung nach einer volkssprachlichen Bibel war eine wichtige Vorraussetzung für die Reformation. Dennoch war Luther mit seiner neugewonnenen Erkenntnis, dass die Heilige Schrift eine Botschaft und ein Zentrum hat, nämlich Gott und die in ihm wohnende Liebe und Gnade zu den Menschen, der Begründer einer neuen Schriftauslegung, die noch heute Bestand hat und war somit der Begründer der Reformation, die zu den folgenreichsten Ereignissen deutscher Geschichte zählt.[2]

Nun ist es aber freilich nicht so, dass die Reformation, die öffentlich an dem Streit über den Ablass - Luther beklagte die weitverbreitete Auffassung, dass nicht nur die zeitliche Sündenstrafe, sondern die Sündenschuld an sich durch eine Geldzahlung getilgt sei und dass Papst Leo X. mit dem Geld den Bau der Peterskirche in Rom finanzierte[3] - entbrannte, nur Luthers theologische Deutungen, Thesen und Überlegungen kannte, sondern auch zahlreiche Tendenzen, die alle die Forderung nach der Abkehr von überkommenen Kirchenlehren und Ritualen gemein hatten, sich aber doch in der Deutung der Heiligen Schrift unterschieden.[4] So fand der Schweizer Reformator Zwingli zahlreiche Anhänger; ebenso die Täuferbewegung, welche die Kindertaufe ablehnte und von Luther daher abfällig als „Wiedertäufer“ und „Schwärmer“ bezeichnet wurde.

In der vorliegenden Arbeit wird daher der spezifische Einfluss, den die Lehren Luthers auf die Kirchenordnung der Reichsstadt Nürnberg aus dem Jahr 1533 gehabt haben, untersucht; Inwieweit fanden die lutherischen Ansichten und Thesen Eingang? Oder orientierten sich die Verfasser an anderen Reformatoren? Zunächst ist es daher notwendig auf die Entwicklung der Reformation in Nürnberg einzugehen, um anschließend die Kirchenordnung in Entstehung und Inhalt eingehender zu analysieren.

2. Die Reformation in Nürnberg

Die Reformation entfachte, wie schon angedeutet, öffentlich im Jahr 1517 am Streit über den Ablass. Am 31. Oktober sandte Martin Luther einen Brief an den Erzbischof Albrecht von Mainz, in dem er ihn aufforderte die Ablassinstruktion aufzuheben, da „die Werke der Frömmigkeit und Nächstenliebe unendlich viel besser [seien] als der Ablass“ und die Menschen sich ihrer Seligkeit nur durch wahre Reue sicher sein könnten.[5]

Obwohl die an den Brief angehängten 95 Thesen eigentlich für ein theologisches Publikum zur Diskussion gedacht waren, verbreiteten sie sich durch den Buchdruck schnell in ganz Deutschland und fanden rasch Anhänger wie auch Gegner, die Luther der Ketzerei bezichtigten. Schnell wurde auch Nürnberg von der Diskussion um Luthers Thesen ergriffen.

Verschiedentlich wird angeführt, dass es sich bei der Reformation um eine religiöse Volksbewegung gehandelt habe, die sich gegen widerstrebende Stadträte habe durchsetzen müssen.[6] Gerade aber das Beispiel Nürnberg zeigt, dass diese Betrachtungsweise nicht für alle Städte Gültigkeit besitzt. Schon vor dem Beginn der Reformation kontrollierte der Nürnberger Stadtrat verschiedene Bereiche der Kirche, wie etwa die Armenpflege oder die Aufsicht über die Schulen, auch die Besetzung der Pfarrstellen lag in der Hand der Rats, der sich nicht nur für das leibliche Wohlergehen der Bürger, sondern auch für deren ewiges Heil verantwortlich fühlte. Die ersten Ansätze der reformatorischen Bewegung in Nürnberg sind daher nicht in der breiten Bevölkerung, sondern in einem kleinen Kreis von Patriziern zu finden, die sich zunächst dem Humanismus zugehörig fühlten. Es bildete sich bereits vor 1517 ein „Sodalitas Staupitziana“ genannter Kreis, der sich, der Name lässt es erahnen, nach dem Augustinermönch und Beichtvater Luthers Johann von Staupitz benannte. Staupitz besuchte in diesen Jahren mehrmals die Stadt und seine Predigten, in denen Gott nicht als zu fürchtender Rächer, sondern als gnädiger Heilsbringer dargestellt wurde, fanden bald regen Anklang in der Bevölkerung.

Nicht nur durch Staupitz wurde eine Verbindung zwischen Luther und Nürnberg hergestellt, sondern auch dadurch, dass mit Wenzel Linck ein guter Freund Luthers von Wittenberg nach Nürnberg versetzt wurde und mit Scheurl ein ehemaliger Professor aus Wittenberg im Stadtrat saß.[7] So ist es nicht weiter verwunderlich, dass die 95 Thesen Luthers in Nürnberg freudig begrüßt und eifrig diskutiert wurden. Die Staupitzianer benannten ihren Kreis daher auch bald in „Sodalitas Martiniana“ um und fanden auch im Stadtrat mehr und mehr Anhänger.

In den Jahren 1520/22 wurden schließlich, wohl gemerkt mit Einverständnis des Bamberger Bischofs, die wichtigsten kirchlichen Ämter der Stadt, die beiden Pfarreien St. Sebald und St. Lorenz, mit den jungen Reformatoren Dominikus Schleupner und Andreas Osiander besetzt und somit die Reformation der Kirche durch den Stadtrat weiter gefördert.[8] Vor allem Osiander legte in der Folgezeit einen enormen Eifer an den Tag, um die breite Bevölkerung für die Reformation zu gewinnen, indem die Messe bald in deutscher Sprache gehalten, das Abendmahl in beiderlei Gestalt gefeiert und der Kelch an alle Gemeindemitglieder gereicht wurde. Diese Punkte verstießen zwar gegen die kirchliche Jurisdiktion, jedoch konnten sich die Geistlichen der Unterstützung des Magistrats sicher sein.

Im März 1525 kam es im Rathaus zu einem Religionsgespräch zwischen Osiander und einem Franziskanermönch, aus dem die evangelische Seite als eindeutiger Sieger hervorging.[9] Wenige Tage nach dieser Disputation beschloss der Rat alle päpstlichen Messen zu verbieten und ordnete an, diese fortan nach evangelischem Vorbild zu halten. Der Reformation war also durch den Stadtrat vollends zum Sieg verholfen worden. Man sollte daher die Rolle des Magistrats nicht vernachlässigen und ihn nicht als einen rein hemmenden Faktor im Ringen um die Reformation verstehen, wie es zuweilen in der Forschung geschieht.[10]

Man kann durchaus sagen, dass die Reformation durch den Magistrat eingeführt wurde, gleichwohl es aber nicht so war, dass die weltliche Obrigkeit der Bevölkerung eine unerwünschte neue Lehre aufzwang, sondern vielmehr durch Beschlüsse im Sinne der Reformation die Bewegung vor einer Zersplitterung bewahrte und der Reformation auf diese Weise zum Durchbruch verhalf.[11]

Denn auch in Nürnberg war es keineswegs so, dass die Reformation ohne Unruhe verlaufen wäre. Es gab eine zum Umsturz entschlossene Gruppe innerhalb der Stadt, die vornehmlich aus Armen und Bettlern bestand und nicht den lutherischen Lehren anhing, sondern sich durch die Ideen Karlstadts und Müntzers beeinflussen ließ.[12] Schnell traten in der Stadt die ersten Laienprediger auf und an Kirchentüren und Hauswänden wurden Aufrufe geschlagen, die sich gegen den Rat und die in ihren Augen nicht weit genug gehenden Reformen richteten. Der Stadtrat ging daraufhin hart und entschlossen gegen die Aufrührer vor und verwies sie der Stadt; zwei von ihnen wurden sogar öffentlich hingerichtet. Um eine radikale Reformation zu verhindern, wurde eine Zensurbehörde eingerichtet, die den Druck von Büchern und Schriften genau überwachte und kontroverse Tendenzen in der Reformation unterband.

Eine weitere wichtige Etappe zur Vollendung der Reformation war die ab 1528 gemeinsam mit der Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach durchgeführte Kirchenvisitation und die im Anschluss daran entwickelte Kirchenordnung.

3. Die Entstehung der Nürnberger Kirchenordnung

Nicht nur in Brandenburg und Nürnberg, sondern auch in zahlreichen weiteren Gemeinden ging der Ausarbeitung einer Kirchenordnung die Kirchenvisitation, also die Überprüfung der geistlichen Amtsführung und des kirchlichen Lebens, voraus.[13] Die evangelischen Kirchenordnungen, die mit Beginn der Reformation im 16. und 17. Jahrhundert entstanden und die Ordnung des kirchlichen Lebens zum Inhalt hatten, waren in der Regel in einen theologischen, sowie einen organisatorischen Teil gegliedert, wodurch sie sich stark von den altchristlichen Kirchenordnungen unterschieden, die lediglich auf die Organisation des Gottesdienstes und auf Anweisungen für die Geistlichen beschränkt waren. Während im theologischen Abschnitt die protestantische Lehre dargelegt und erläutert wurde, handelte der organisatorische Teil der evangelischen Kirchenordnung zumeist von speziellen Bestimmungen bezüglich der Abhaltung des Gottesdienstes und der Zeremonien, dem Schulwesen, sowie der Armen- oder Krankenpflege. Neben einem Wertekanon wurde somit auch eine Art Gemeindeordnung geschaffen. Wenn man die verschiedenen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts näher betrachtet, so kann man feststellen, dass es eine Vielzahl von unterschiedlichen Kirchenordnungen gegeben hat, die zum Teil lokale Eigenheiten und unterschiedliche theologische Ansatzpunkte hatten und sich durchaus von einander unterschieden. Dies geschah unbedingt im Sinne Luthers, der es nicht für ratsam hielt, wenn sich alle Kirchenordnungen nur nach dem Vorbild der Wittenberger Kirchenordnung richteten. Auf diese Weise wurde die Eigenständigkeit der verschiedenen Gemeinden stark gefördert; ein gravierender Unterschied zur römischen Kirche, deren richtungsweisende Instanz der Papst blieb.

Für die gemeinsam durchzuführende Kirchenvisitation in Brandenburg-Ansbach und Nürnberg wurde 1528 eine Visitationsordnung geschaffen, die als erste Vorläuferin der späteren Kirchenordnung anzusehen ist.[14] Dabei orientierte man sich stark an Luthers und Melanchthons „Unterricht der Visitatoren an die Pfarrherrn im Kurfürstentum Sachsen“.[15]

[...]


[1] Vgl. Kaufmann, T., Vorreformatorische Laienbibel und reformatorisches Evangelium, in: ZThK, Bd. 101, Tübingen 2004, S. 158ff.

[2] Vgl. Seebaß, G., Die Reformation in Nürnberg, in: Reformation in Nürnberg. Umbruch und Bewahrung. 1490-1580, Nürnberg 1979, S. 105.

[3] Vgl. WA 1, 233-238, zitiert nach Aland, K. (Hrsg.), Luther. Die 95 Thesen und die Anfänge der Reformation, Gütersloh 1983, S. 58-66.

[4] Zu nennen sind da vor allem der Streit über das Abendmahl, die Taufe und die Buße. Vgl. Stupperich, R., Die Reformation in Deutschland, 3. verbesserte Aufl. Gütersloh 1988, S. 76-91.

[5] Vgl. WA Br 1, 110-112, zitiert nach Aland, K., Luther, S. 71ff.

[6] Vgl. Seebaß, Reformation in Nürnberg, S. 106.

[7] Vgl. Ebda.

[8] Vgl. Seebaß, G., Stadt und Kirche in Nürnberg im Zeitalter der Reformation, in: Moeller, B. (Hrsg.), Stadt und Kirche im 16. Jahrhundert, (Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte, Bd. 190), Gütersloh 1978, S. 71ff sowie Sehling, E. (Hrsg.), Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. Bd. 11 Bayern. 1. Teil. Franken. Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach. Reichsstädte Nürnberg. Rothenburg. Schweinfurt. Weißenburg. Windsheim. Grafschaften Castell. Rieneck und Wertheim. Herrschaft Thüngen, Tübingen 1961, S. 16f.

[9] Vgl. Seebaß, Reformation in Nürnberg, S. 109.

[10] Der Historiker Gunther Zimmermann vertritt beispielsweise diese These in seinem Werk über Osiander und den Nürnberger Rat. Vgl. Zimmermann, G., Prediger der Freiheit. Andreas Osiander und der Nürnberger Rat 1522-1548, Mannheim 1999 sowie teilweise Walter Zimmermann in: Zimmermann, W., Die Reformation als rechtlich-politisches Problem in den Jahren 1524-1530/31, (Göppinger Akademische Beiträge, hrsg. v. Hundsnurscher, F., Jauss, W. W., Müller, U., Nr. 106), Göppingen 1978, S. 38f.

[11] Vgl. Seebaß, Reformation in Nürnberg, S. 107.

[12] Vgl. Ebda., S. 108ff.

[13] Vgl. Herms, E., Fix, K.-H., Metzger, M., Sichelschmidt, K., Kirchenordnungen, in: Betz, H.-D., Browning, D., Janowski, B., Jüngel, E. (Hgg.), Religion in Geschichte und Gegenwart. Handwörterbuch für Theologie und Religionswissenschaft, Bd. 4, vierte, völlig neu bearbeitete Auflage, Tübingen 2001, S. 1260-1266.

[14] Vgl. Zimmermann, Andreas Osiander, S. 268.

[15] Vgl. Sehling, EvKO, S. 113.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Die Reformation in Nürnberg und der Einfluss der lutherischen Lehren auf die Nürnberger Kirchenordnung von 1533
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Friedrich Meinecke Institut )
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
14
Katalognummer
V52689
ISBN (eBook)
9783638483346
ISBN (Buch)
9783656806158
Dateigröße
474 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Reformation, Nürnberg, Einfluss, Lehren, Nürnberger, Kirchenordnung, Martin Luther
Arbeit zitieren
Marcus Sonntag (Autor:in), 2005, Die Reformation in Nürnberg und der Einfluss der lutherischen Lehren auf die Nürnberger Kirchenordnung von 1533, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52689

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