Die Systeme der Sozialversicherung: Rente


Hausarbeit, 2006

25 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Rentensystem in Deutschland
2.1 Organisation, Funktionsweise und Leistungen
2.2 Finanzierung
2.3 Individuelle Rentenhöhe

3. Probleme des Status Quo
3.1 Alterungsprozess
3.2 Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit

4. Lösungswege
4.1 Kapitaldeckungsverfahren
4.2 Bürgerrente
4.3 Berücksichtigung von Kindererziehung
4.4 Internationale Anregungen

5. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung-Nr. Bezeichnung

Abbildung 1: Formel zur Errechnung der persönlichen Rente

Abbildung 2: Demographische Entwicklung in Deutschland

Abbildung 3: Zugänge der Altersrenten aufgrund Arbeitslosigkeit

1. Einleitung

Die Rentenversicherung ist, als Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems, mit 50,8 Mi. Pflichtmitgliedern, einem Rentenbestand von 23,1 Mio. und Rentenausgaben von 195,8 Mrd. € im Jahre 2001, der größte Sozialversicherungszweig in Deutschland. (Vgl. Lampert / Althammer 2004, 266)

Die Zukunft dieses Systems ist allerdings heftig umstritten und oftmals lesen sich Prognosen eher wie Berichte über ein konkursreifes Unternehmen. (Vgl. Bofinger 2000, 55) Es werden Schreckensszenarien von „Vergreisung“ der Gesellschaft heraufbeschworen und nach den Medien zu urteilen müsste jedem erwerbstätigen Deutschen klar sein, dass er spätestens bis zum Jahre 2035 einen Rentner „durchfüttern“ muss. Die Angst unter den Deutschen vor der Armutsfalle „Ruhestand“ wächst weiter und es scheint, dass jeder sein Konzept zum Umgang mit der Unsicherheit entwickelt hat: Die einen wählen den Weg der Ignoranz und Resignation, während die anderen dazu beitragen, dass Lebensversicherungsgesellschaften und ähnliche Institutionen „das Geschäft ihres Lebens“ machen. Und vielleicht klammern sich Einige noch an den Strohhalm, der ein namhafter Politiker mit seiner Aussage „Die Renten sind sicher“, gereicht hat.

Diskussionsgegenstand dieser Arbeit ist zunächst wie es mit dem Rentensystem in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt gestaltet ist. Hierbei stellt sich die Frage wie das bestehende System organisiert, von welchen Determinanten die Höhe der Rentenzahlung abhängt, und wie unser deutsches Rentensystem finanziert wird.

Auf Grundlage des Status Quo stellt sich die Frage, welche Aspekte die Sicherheit des deutschen Systems der gesetzlichen Rentenversicherung nachhaltig beeinträchtigen und wie die drohenden Gefahren bewältigt werden könnten.

Übergeordnetes Ziel und Hauptbestandteil dieser Arbeit ist es, neben der Erläuterung und Darstellung der Funktionsweise der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, kritisch die in Literatur und Politik diskutierten Probleme und Lösungsvorschläge bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung zu beleuchten.

Ein Blick in die internationale Alterssicherungslandschaft soll hierbei nicht ausbleiben um die Diskussion abzurunden und zu ergänzen.

Fragen der sozialen Ungleichheit sollen gleichwohl nur zur thematischen Umrandung behandelt werden.

Die vorliegende Arbeit gliedert sich in fünf Kapitel. Der logische Aufbau gestaltet sich in der Weise, dass nach der Einleitung in Kapitel zwei als Grundlage das Rentensystem in Deutschland in seinem Ist-Zustand betrachtet wird, um in Kapitel drei zwei Problemtatbestände des Ist-Zustandes betrachten zu können. Diese Problemtatbestände bilden wiederum Grundlage für Kapitel vier, indem ausgewählte Problemlösungsmodelle dargestellt und kritisch beleuchtet werden. Das fünfte Kapitel soll die betrachteten Tatbestände zusammenfassen und die Ergebnisse der Arbeit kurz präsentieren.

2. Das Rentensystem in Deutschland

2.1 Organisation, Funktionsweise und Leistungen

Die Sozialgesetzbücher treffen fast alle gesetzlichen Regelungen zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung. Hierbei sind die Vorschriften der Rentenversicherung in dem SGB VI zusammengefasst. (Vgl. Ribhegge 2004, 104)

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung, der alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer Kraft Gesetz beitreten müssen. (Vgl. Müntinga-Dahl 2000, 32)

Sie teilt sich selbst nochmals in verschiedene nach Berufsgruppen getrennte Zweige. Hierbei sind die Arbeiter über die Landesversicherungsanstalten (LVA) und die Angestellten über die Rentenversicherungsanstalt der Angestellten (BfA) versichert. Diese zwei Gruppen stellen den größten Teil der Versicherten dar. (Vgl. Bellermann 1995, 82) Die kleinere Gruppe der Handwerker und Bauern besitzen eine separate, wenn auch heute stark subventionierte, Rentenversicherung und Bergleute sind über die Knappschaftsversicherung versichert. (Vgl. Gabler 2004, 2637)

Die Versicherungsanstalten tragen die Rechtsform der Körperschaften öffentlichen Rechts, deren Kontrollgremien hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzt werden. Das Recht Leistungen und Beitragssätze der Rentenversicherung zu verändert hält allerdings nur der Gesetzgeber, also das Parlament, inne. (Vgl. Ribhegge 2004, 105)

Wird der Fokus nun auf die Leistungen der Rentenversicherung gelenkt, so bleibt festzuhalten, dass es zunächst übergeordnete Aufgabe ist das Risiko im Alter abzudecken. Versicherungstatbestand ist allerdings nicht das Alter, sondern der Verdienstausfall der unweigerlich im Alter eintreten wird. Die Rente nimmt insofern Lohnersatzfunktion ein. Hauptleistung der gesetzlichen Rentenversicherung ist somit unumstritten die Altersrente. (Vgl. Bellermann 1995, 82) Die bekannteste Rente ist hierbei die Regelaltersrente, welche ab dem 65. Lebensjahr gewährt wird, wenn eine 5-jährige Mindestwartezeit abgegolten ist. Darüber hinaus existiert die Altersrente für langjährig Versicherte, für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige, die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und die Altersrente für Frauen. Der Lohnausfall kann allerdings schon in einem früheren Lebensalter eintreten, sodass hier auch das Risiko des Lohnausfalls mit Zahlung von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente abgedeckt werden muss.

Rentenahlungen werden aber auch für bestimmte Gruppen beim Tode geleistet, wie die Witwen- Waisen- oder Erziehungsrente.

Eine Neuerung im Rentensystem ist das Rentensplitting. Diese macht es möglich die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zu teilen. Dies führt vorrangig dazu, dass Frauen tendenziell höhere eigenständige Rentenansprüche erwerben, da diese in der Regel geringere Beitragzahlungen leisten, welche beispielsweise aus Kindererziehungszeiten oder Teilzeitbeschäftigung resultieren. (Vgl. Ribhegge 2004, 107)

Auf die näheren Voraussetzungen und Besonderheiten der erwähnten Rentenarten soll im Laufe dieser Arbeit nicht weiter eingegangen werden.

Allein die gesetzliche Rentenversicherung umschreibt allerdings nicht das deutsche Altersvorsorgesystem, sondern ist neben der betrieblichen Rentenversicherung und der privaten Eigenvorsorge nur ein Bestandteil des Systems. Die betriebliche Rentenversicherung fußt in freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers und ist somit Bindeglied zwischen der kollektiven gesetzlichen Rentenversicherung und der individuellen Eigenvorsorge. (Vgl. Müntinga-Dahl 2000, 33)

Die Wichtigkeit des Drei-Säulen-Systems in Deutschland wird besonders bei dem Blick auf die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung, die im folgenden Abschnitt thematisiert wird, und in Verbindung mit der kritischen Diskussion des Status Quo des Rentensystems in Deutschland im weiteren Verlauf der Ausarbeitung deutlich.

2.2 Finanzierung

Mit dem zweiten Weltkrieg verlor Deutschland seinen Kapitalstock für die gesetzliche Rentenversicherung, sodass heute die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich über das Umlageverfahren erfolgt. Das Grundprinzip des Umlageverfahrens ist es, dass die laufenden Rentenzahlungen an die aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Personen durch die Beiträge der derzeitig Unselbständigen und die freiwillig versicherten Personen finanziert werden. Im Gegenzug hierzu erlangen die derzeitigen „Einzahler“ Ansprüche für die Zukunft, die wiederum von den Beitragszahlern der Zukunft aufgebracht werden. In diesem Zusammenhang wird die Begrifflichkeit des „Generationenvertrags“ mit der gesetzlichen Rentenversicherung in Verbindung gebracht. (Vgl. Bohnet 1999, 297)

Das Kapitaldeckungsverfahren folgt dahingegen dem Prinzip der privaten Versicherung, bei dem Vermögen mit den aktuellen Beiträgen aufgebaut wird und dieses „angesparte“ Vermögen in der Zukunft im Idealfall wieder dem Barwert der Auszahlungen entspricht.

Allein das Umlageverfahren würde es allerdings nicht ermöglichen die wachsenden Rentenzahlungen zu bedienen. Daher ist es notwendig einen detaillierten Blick auf die Aufbringung der Mittel für die gesetzliche Rentenversicherung zu werfen.

Zum einen werden die Mittel aus Beiträgen des Arbeitsentgelts (2005: 19,5 %), welche zur Hälfte durch den Arbeitgeber und zur Hälfte durch den Arbeitgeber aufgebracht werden, finanziert. Durch einen konstanten prozentualen Beitrag ist die Rentenversicherung zwar inflationsgeschützt, allerdings ist das Beitragsaufkommen zugleich konjunkturabhängig. (Vgl. Ribhegge 2004, 108) Ein Maximum der Beitragsleistung ist durch die Beitragsbemessungsgrenze, die 2005 bei einem Bruttoarbeitsentgelt von 5100 € in Westdeutschland und 4250 € in Ostdeutschland liegt, definiert. Während früher geringfügig Beschäftigte dahingegen beitragsfrei waren, muss mit der 400 € Regelung für Minijobs der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 25 % des Arbeitsentgelts bezahlen, von dem 12 % in die Rentenversicherung fließen. (Vgl. Ribhegge 2004, 111)

Nach der Gleitzone von 400 € - 800 € ist der Arbeitnehmer voll versicherungspflichtig, das heißt Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen nun gemeinschaftlich 19,5 % in die Rentenversicherung ein.

Zum anderen leistet der Bund Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung. Durch die Anhebung der Mehrwertsteuer und durch die Einführung der Ökosteuer konnte der Zuschuss merklich von ursprünglich 20 % auf 24, 5 % (2002) angehoben werden. ( Vgl. Lampert / Althammer 2004, 280)

Zusätzlich werden Mittel aus Beiträgen der Träger von Lohnersatzleistungen, die Beiträge in die Rentenversicherung für den Empfänger der Lohnersatzleistungen einzahlen, aufgebracht. So etwa die gesetzlichen Krankenversicherung.

Differenzen zwischen den Ausgaben und den Einnahmen eines Jahres werden bei Bedarf durch Entnahmen aus der Schwankungsreserve ausgeglichen. Diese Schwankungsreserve kann jedoch nicht überstrapaziert werden. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind so festzulegen, dass die Entnahmen aus der Schwankungsreserve den Betrag von 0,7 Monatausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung nicht überschreiten.

2.3 Individuelle Rentenhöhe

Grundlage der Berechnung der individuellen Rente ist die Äquivalenz, wonach Höhe des Arbeitseinkommens und Dauer der Einzahlung wesentliche Einflussfaktoren auf die Rentehöhe darstellen. (Vgl. Bäcker u.a. 2000, 257)

Die definitive Höhe der Rente berechnet sich nach der Rentenformel.

Determinanten der Rentenformel sind der Rentenfaktor, der Zugangsfaktor, die (persönlichen) Entgeltpunkte und der aktuelle Rentenwert.

Bei dem Rentenfaktor handelt es sich um einen festen Wert, „der das Sicherungsziel der Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente bestimmt“ (Boeckh / Huster / Benz 2004, 315) So beträgt er z.B. bei der Altersrente 1,0 und bei der Rente wegen Berufsunfähigkeit den Wert 0,6.

Der Zugangsfaktor soll bei vorzeitiger oder verzögerter Inanspruchnahme der Altersrente die Relation zu der „Normalrente“ herstellen. Bei früherer Inanspruchnahme der Altersrente wird die nun längere Bezugsdauer mit einem niedrigeren Zugangsfaktor abgegolten. Bei Rentenbeginn mit Vollendung des 65. Lebensjahr trägt er den Faktor 1,0.

Die Entgeldpunkte können als „Spiegel“ des Erwerbslebens bezeichnet werden. Die Summe der Entgeldpunkte setzt sich aus der Summe der Entgeltpunkte für vollwertige Beitragszeiten, für beitragsfreie Zeiten und für beitragsgeminderte Zeiten zusammen.

Die Summe der Entgeltpunkte für vollwertige Beitragszeiten ergibt sich daraus, indem das Verhältnis des eigenen Einkommens zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten gesetzt wird. Diese Entgeltpunkte fallen jährlich an und werden aufsummiert.

Der aktuelle Rentenwert errechnet sich aus dem Betrag, der einer monatlichen Altersrente entspricht, wenn für ein Jahr die durchschnittlichen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden wären. Im Westen lag dieser Wert für Juli 2003 bei 26,13 €. (Vgl. Boeckh / Huster / Benz 2004, 316)

[...]

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Die Systeme der Sozialversicherung: Rente
Hochschule
Hochschule Esslingen
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
25
Katalognummer
V52558
ISBN (eBook)
9783638482387
ISBN (Buch)
9783656808398
Dateigröße
597 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Systeme, Sozialversicherung, Rente
Arbeit zitieren
Dipl.-Betriebswirtin (BA) Martina Schlotterbeck (Autor:in), 2006, Die Systeme der Sozialversicherung: Rente, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52558

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Systeme der Sozialversicherung: Rente



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden