Die Europäische Währung


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

27 Seiten, Note: 3,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

II Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Vorgeschichte
2.1 Von der Montanunion bis zum „Werner - Plan“
2.2 Vom Europäischen Währungssystem bis zum „Delors - Bericht“
2.3 Vom Maastricht - Vertrag bis zur Einführung des Euro
2.4 Von den ersten Tage des Euro
2.5 Der Euro als Bargeld

3. Die Konvergenzkriterien
3.1 Fiskalische Kriterien
3.2 Monetäre Kriterien

4. Risiken und Vorteile mit dem Euro
4.1 Risiken
4.2 Vorteile

5. Ausblick und Schlussgedanken

III Abbildungsverzeichnis

IV Tabellenverzeichnis

V Literaturverzeichnis

II Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Ein Meilenstein in der europäischen Integrationsgeschichte stellt die dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion dar. Am 1. Januar 1999 wurde die ein- heitliche Währung, der Euro eingeführt. Es war das erste Mal, dass souveräne Staaten ihre staatliche Hoheit auf dem Gebiet des Geldwesens zugunsten einer neu geschaffenen supranationalen Institution aufgaben. Die nationalen Währungen gingen in einem ge- meinsamen, einheitlichen Geld auf. Der Euro verkörpert seit diesem Zeitpunkt in elf Staaten mit einer Bevölkerung von knapp 300 Millionen Menschen die offizielle Zah- lungs- und Transfer- und somit Einheitswährung im europäischen Währungsraum. Die geldpolitische Verantwortung wurde von den nationalen Zentralbanken auf das Euro- system übertragen. Bis zur Bargeldeinführung des Euro vergingen noch zwei Jahre bis dann am 1. Januar 2002 die ersten Euro - Banknoten aus den Geldautomaten gezogen werden konnten. Der Bargeldumtausch der einzelnen nationalen Währungen zu Euro konnte offiziell bis zum 30. Juni 2002 erfolgen. Ab dem 1. Juli 2002 ist der Euro die alleinige gesetzliche Währung der Europäischen Union. Damit diese letzten Schritte zur Einheitswährung gelingen konnten, war eine langwierige Entwicklung notwendig.

Diese Arbeit soll über die geschichtliche Entwicklung und die Konvergenzkriterien als Einführungshürde des Euro Auskunft geben, darüber hinaus, die Vor- und Nachteile beschreiben und einen Ausblick in die Zukunft des Euro geben.

2. Die Vorgeschichte

Die gemeinsame Währung in Europa hat eine lange und wechselvolle Entwicklungsgeschichte hinter sich. So liegt die Idee einer Europaintegration schon mehr als fünf Jahrzehnte zurück. Im folgenden ist eine umfassende Chronik der Entwicklung zum einheitlichen Europa dargestellt.

2.1 Von der Montanunion bis zum „Werner - Plan“

Am 18. April 1951 schlossen sich die Benelux - Staaten, Frankreich, Italien und die Bundesrepublik Deutschland durch den Pariser Vertrag1 zu der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zusammen.

Die EGKS, auch „Montanunion“genannt, kann somit als Sprungbrett der europäischen Integrationsgeschichte bezeichnet werden. Sie war die „[...] erste überstaatliche Organi- sation auf dem Weg zur wirtschaftlichen und politischen Integration Europas, [...] [und] ging auf den so genannten Schumanplan des französischen Außenministers Robert Schuman zurück, der 1950 die Errichtung einer supranationalen Koordinations- und Kontrollbehörde für die deutsche und die französische Kohle- und Stahlproduktion vor- schlug“2. Die Römischen Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft3. Sie sind die Gründungsverträge der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) die von den Staaten Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet wurden. Die Beseitigung von Handelshemmnissen zwi- schen den Mitgliedstaaten, eine gemeinsame Verkehrs- und Agrarpolitik und freier Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr sind einige der bis heute gülti- gen Ziele der EWG.4 In den Verträgen wurde auch der Zusammenschluss der EWG - Staaten zur Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) festgelegt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Die Unterzeichnung der Römischen Verträge 1957.

Weiterhin erfolgte 1959 ein Währungsabkommen, mit dem ein Hilfsfonds für vorüber- gehende Zahlungsbilanzschwierigkeiten verbunden war. Die Präsidenten der Zentral- banken der EWG - Mitgliedstaaten bildeten am 8. Mai 1964 den sogenannten "Gouver- neursausschuss", ein erstes Zeichen für eine einheitlichere Geldpolitik in Europa. Durch den Fusionsvertrag der Organe Ministerrat und Kommission der Organisationen EGKS, EWG und EURATOM am 8. April 19655 entstand die Europäische Gemeinschaft (EG). Die gemeinsamen Organe wurden zusammengeschlossen, die Organisationen blieben jedoch formalrechtlich selbständig. Pierre Werner, damaliger Ministerpräsident Luxem- burgs, legte am 7. / 8. Oktober 1970 einen Vorschlag zur Verwirklichung einer Wirt- schafts- und Währungsunion (WWU) in drei Schritten vor. Im sogenannten „Werner - Plan“ war die erste Stufe für den 1. Januar 1971, die dritte Stufe für 1980 vorgesehen. Am 21. M ä rz 1972 wurde der Europäische Währungsverbund gegründet, in dessen „Währungsschlange“ die Wechselkurse der Währungen der teilnehmenden Länder nur noch um höchstens 2,25 Prozent von Leitkursen abweichen durften. Bei der sogenann- ten ‚Norderweiterung’traten Dänemark, Großbritannien und Irland 1973 der EG bei. Der „Werner - Plan“ wurde dann 1977 aufgegeben, nachdem schon 1973 der erste An- lauf zur WWU durch schwere Niederschläge, wie Dollarkrise, Ölpreisschock und ge- gensätzliche Standpunkte zur Wirtschaftspolitik, scheiterte. Daraufhin gehörten 1978 nur noch die Länder Deutschland, Dänemark, Belgien, Luxemburg und die Niederlande der Währungsschlange an.6

2.2 Vom Europäischen Währungssystem bis zum „Delors - Bericht“

Auf Initiativen von Frankreichs damaligen Staatspräsidenten Valery Giscard d´ Estaing und Helmut Schmidt, seinerzeit Bundeskanzler der BRD, beschloss der Europäische Rat am 6. / 7. Juli 19787 bei dem Gipfeltreffen in Bremen die Einführung des Europäi- schen Währungssystems (EWS) um somit dem „[...] frei schwankenden Dollar [...] zu begegnen [und so] zumindest in Europa die Wechselkursschwankungen [zu] begren- zen“8.

Es war das Nachfolgesystem des Europäischen Wechselkursverbundes. Als Grundpfei- ler wurde die European Currency Unit (ECU) als neue europäische Währungseinheit geschaffen, die bis zur Einführung des Euro 1999 bestand hatte. Der EG traten Grie- chenland am 1. Januar 1981, Spanien und Portugal am 1. Januar 1986 bei. Das Ziel, die Währungsunion und somit Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes, wurde im EG-Vertrag mit Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) am 1. Juli 19879 festgeschrieben. Der Plan für eine Währungsunion wurde am 26./27. Juni 198910 vom Europäische Rat in Madrid angenommen. Im „Delors - Bericht“11 war die Entste- hung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) ähnlich wie der „Werner - Plan“ in drei Stufen vorgesehen. Die erste Stufe begann am 1. Juli 1990.12

2.3 Vom Maastricht - Vertrag bis zur Einführung des Euro

Der Maastricht - Vertrag, der die Kernziele des „Delors - Berichtes“beinhaltete, wurde am 7. Februar 199213 unterzeichnet. In diesem ‚Vertrag über die Europäische Union’ (EVG) ist die Verwirklichung der EWWU bis spätestens Anfang 1999 geregelt. Kern- punkte des Vertrages waren und sind vor allem wirtschaftliche Kriterien, die die ge- meinsame Währung stabil und sicher halten sollen. In der europäischen Integrationsge- schichte sind Rückschläge nicht ausgeblieben. So traten im September 1992 die italieni- sche Lira und das britische Pfund nach Turbulenzen bei den Wechselkursen aus dem EWS aus. Der Europäische Binnenmarkt trat mit freiem Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr am 1. Januar 1993 in Kraft. Aufgrund von massi- ven Währungsspannungen dehnten die Wirtschafts- und Finanzminister der EWS - Mitgliedsstaaten die Schwankungsbreiten zwischen den Währungen am 2. August 1993 von 2,25 auf 15 Prozent aus. Mit der Errichtung des Europäischen Währungsinstitutes (EWI) in Frankfurt wurde am 1. Januar 1994 die zweite Stufe der EWWU eingeleitet. Nachdem die Beitrittsverhandlungen mit Finnland, Österreich und Schweden schon am 1. Februar 1993 begannen, wurden diese Länder am 1. Januar 1995 Mitglieder der Europäischen Union (EU).

Der Start der Verhandlungen mit Norwegen am 4. Mai 1993 führte nicht zum erhofften Erfolg für die EU, da sich die norwegische Bevölkerung mittels Referendum am 28. November 1994 gegen ein EU - Beitritt aussprach.14 Im Schengener Abkommen vom 26. M ä rz 199515 wurde der Wegfall der Grenzkontrollen zwischen Deutschland, Frankreich, Spanien, Portugal und den Benelux-Ländern festgehalten. Im Dezember 1995 war es dann soweit. Die Staats- und Regierungschefs der EU entschieden sich in Madrid sowohl für "Euro" und "Cent" als Namen für die neue Währung, als auch über die 1:1 Wertübernahme von ECU zu Euro bei der Konversion. Die neuen Euro - Bank- noten wurden auf dem EU - Gipfel in Dublin am 13. / 14. Dezember 1996 vorgestellt. Mit dem „Vertrag von Amsterdam“am 16. / 17. Juni 1997 verabschiedeten die EU - Staats- und Regierungschefs in Amsterdam einen zusätzlichen Stabilitätspakt, der die Stabilität des Euro auch nach dem Start der Währungsunion sichern sollte. Am 25. M ä rz 1998 empfahlen die EU - Kommission und das EWI elf Länder für die Teilnahme an der einheitlichen Währung. Griechenland, das die Kriterien nicht erfüllen konnte, sowie Großbritannien und Dänemark, die die Möglichkeit des „opting - outs“16 in Anspruch nahmen, schieden aus dem EWS aus. Schweden entzog sich der Teilnahme an dem EWS durch das bewusste Nichterfüllen von Konvergenzkriterien und verstieß somit gegen einzelne Vereinbarungen des EVG.17 Somit sollte ‚nur’in Deutschland, Frank- reich, Italien, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Spanien, Portugal, Irland, Öster- reich und Finnland der Euro einführt werden. Während am 23. / 24. April 1998 der Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit für den Start der Währungsunion stimm- ten, verliefen seit März 1998 schon die EU - Beitrittsverhandlungen mit den Ländern Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern. Schließ- lich wurde beim Gipfeltreffen der EU - Staats- und Regierungschefs im Brüssel am 1. - 3. Mai 1998 der endgültige Start der Währungsunion auf den 1. Januar 1999 festgelegt. Die Anzahl der Beitrittsländer war nun Beschlusssache. Die Entscheidungsgrundlage für die Einführung des Euro in den Erstrundenteilnehmerländern „[...] waren die Kon- vergenzberichte der Europäischen Kommission und des [...] EWI, die darauf basierende Empfehlung des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN - Rat) sowie das obligatorische Votum des Europäischen Parlaments am 2. Mai 1998“18. Neben der Wahl des ersten Präsidenten der neugegründeten Europäischen Zentralbank (EZB) wurde sich auch auf das Verfahren zur Ermittlung der Euro - Wechselkurse geeinigt. Der Nieder- länder Wim Duisenberg wurde für das Amt des Präsidenten der EZB für acht Jahre er- nannt.19 Am 2. Juni 1998, einen Monat früher als geplant, nahm die EZB in Frankfurt ihre Arbeit auf20. Mit der Einführung einer Mindestreservepflicht für Banken am 8. Juli 1998 fällte die EZB ihre erste geldpolitische Grundsatzentscheidung. Im Oktober 1998 entschied sich der Zentralbankrat der EZB, bei den geldpolitischen Instrumenten auf eine Kombination aus Geldmengensteuerung und Analyse der Inflationsrisiken zu setzen, um das im Maastrichter Vertrag verankerte Ziel der Preisstabilität zu erreichen. Die Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen der elf Mitgliedstaaten wurden am 31. Dezember 1998 festgesetzt und damit galt der letzte Schritt zur Einfüh- rung der gemeinsamen europäischen Währung als vollzogen. Mit der Festlegung der Wechselkurse der nationalen Währungen zum Euro begann am 1. Januar 1999 die drit- te Stufe der EWWU. Der Euro ist 1,95583 Deutsche Mark (DM) wert.21

2.4 Von den ersten Tagen des Euro

Der Euro hatte an seinem ersten Handelstag einen guten Start. Für den ‚Neuling’wurden am 4. Januar 1999 1,1811 US - Dollar22 gezahlt. „Der Euro hatte an seinem aller ersten Tag an den internationalen Devisenmärkten am 4. Januar 1999 mit 1,1747 Dollar geöffnet und bei 1,1837 Dollar geschlossen. Der EZB-Referenzkurs wurde für den Tag mit 1,1789 Dollar festgesetzt. Am 31. Dezember 1998 war der Euro bei der Festlegung der Umtauschkurse noch mit 1,665 Dollar bewertet worden.“23

Nach der gelungenen Einführung der Einheitswährung begann jedoch im Februar eine Talfahrt. Am 22. Februar 1999 sank der Euro an der Börse erstmals unter 1,10 Dollar. Trotz der Intervention der EZB durch Erhöhung der Leitzinsen im November 1999 ver- lor der Euro weiter, bis er am 2. Dezember 1999 im Devisenhandel auf Gleichstand mit dem Dollar sackte und später auf der New Yorker Börse mit 0,9997 Dollar notiert wurde. Am 3. Mai 2000 rutschte der Euro erstmals unter die psychologisch wichtige Marke von 0,90 Dollar. Der Europäische Rat entschied am 19. Juni 2000 Griechenland in die EWU aufzunehmen. Nachdem der Euro am 19. September 2000 erstmals unter 0,85 Dollar sank, kletterte er wieder auf 0,889 Dollar, als am 22. September 2000 die wichtigsten Notenbanken der Welt ihm mit Stützungskäufen unter die Arme griffen. Die Dänen lehnten den Beitritt zum Euroraum in einer Volksabstimmung am 28. September 2000 mehrheitlich ab. Am 26. Oktober 2000 wurde der bis damalige his- torische Tiefststand des Euro erreicht, denn der Referenzkurs wurde bei 0,8252 Dollar festgestellt. Nach diversen Interventionsmaßnahmen durch die EZB durchlief der Euro etliche Berg- und Talfahrten. Zwischen dem 03. und 09. November 2000 interveniert die EZB gleich vier Mal. Von Erholung konnte man erst zum Anfang Dezember 2000 sprechen, als der Referenzkurs des Euro wieder auf über 0,89 Dollar festgesetzt wurde. Am 1. Januar 2001 trat Griechenland dem EWS bei und führte die Einheitswährung ein. Seit diesem Zeitpunkt sind zwölf Mitgliedsländern der EU Träger der Einheitswäh- rung.24

2.5 Der Euro als Bargeld

Am 1. Januar 2002 wurde der Euro als Bargeld eingeführt. Der Umtauschzeitraum war auf sechs Monate, bis zum 30. Juni 2003 festgelegt. Ab dem 01. Juli 2002 ist der Euro die alleinige offizielle Währung der EU. Im Vergleich zum Dollar erlebt der Euro seit dem Jahr 2002 einen eindeutigen Aufschwung. Lag der

Wechselkurs des Euro im Februar 2002 noch bei 0,87 Dollar, hat

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb . 2: Frontseite des Euro

er sich bis Juni 2003 beweisen können. Im Mai 2003 notierte der . Euro wieder auf Einführungskurs und mit 1,1932 Dollar hatte er im Juni 2003 seine höchste Notierung seit seiner Einführung.

[...]


1 Der Pariser Vertrag trat am 25. Juli 1952 in Kraft. Er wurde am 23. Juli 2002 außer Kraft gesetzt.

2 "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl." Microsoft® Encarta® Enzyklopädie 2001. © 1993 - 2000 Microsoft Corporation.

3 Die Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet.

4 vgl.: "Römische Verträge." Microsoft® Encarta® Enzyklopädie 2001. © 1993-2000 Microsoft Corporation.

5 Der Vertrag trat am 1. Juli 1967 in Kraft.

6 vgl.: http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/16/0,1367,WIRT-3594-3824,00.html (Zugriff am 21.07.03)

7 Andere Literaturquellen geben den 05. Dezember 1978 an. Das EWS trat am 13. März 1979 in Kraft und funktionierte ähnlich der Währungsschlange.

8 aus : Friedrich, K. / Unterberg, A. (Hrsg.): Insiderwissen Euro - Die Chancen der Währungsunion aus der Sicht von Bankexperten. München, Wien: Hanser, 1999. Seite 2.

9 Die EEA wurde am 18. Februar 1986 unterzeichnet.

10 Andere Literaturquellen geben den 11./12. Dezember 1988 an.

11 Wird auch als „Delors - Plan“bezeichnet. Namensgeber war der damalige Präsident der EU - Kommission Jacques Delors.

12 vgl.: http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/16/0,1367,WIRT-3594-3824,00.html (Zugriff am 21.07.03)

13 Der Maastricht - Vertrag trat am 1. November 1993 in Kraft.

14 vgl.: "Europäische Union: Chronologie." Microsoft® Encarta® Enzyklopädie 2001. © 1993-2000 Microsoft Corporation.

15 Das Schengener Abkommen hat im „Schengen I” von 1985, ein nicht umgesetztes Vertragswerk, seinen Vorläufer. „Schengen II” wurde am 19. Juni 1990 in der luxemburgischen Kleinstadt Schengen zwischen Frankreich, der Bundesrepublik Deutschland und den Beneluxstaaten geschlossen.

16 Ausnahmeregelung im EG - Vertrag (Protokoll 16, 17 EGV), über den rechtlicher Vorbehalt, bei der EWU nicht teilzunehmen.

17 vgl.: Häde, 1998 in Görgens, E. /u.a.: Europäische Geldpolitik - Theorie, Empirie, Praxis. Düsseldorf: Werner, 2001. Seite 41. Fußnote 18.

18 aus: Friedrich, K. / Unterberg, A. (Hrsg.): Insiderwissen Euro - Die Chancen der Währungsunion aus der Sicht von Bankexperten. München, Wien: Hanser, 1999. Seite 8.

19 Wim (Willem F.) Duisenberg. stellte in Aussicht, vor Ablauf der Amtszeit auszuscheiden, um dann durch den Präsidenten der französischen Zentralbank, Jean-Claude Trichet, abgelöst zu werden.

20 Am 2. Juni traf sich das Direktorium der EZB erstmals, die erste Sitzung des Zentralbankrates fand am 9. Juni statt. Der 30. Juni 1998 war der offizielle Starttermin der EZB.

21 vgl.: http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/16/0,1367,WIRT-3594-3824,00.html (Zugriff am 21.07.03)

22 Zugunsten der einfacheren Schreibweise ist im folgenden Text immer mit Dollar der US - Dollar gemeint.

23 aus: http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/30/0,1367,HOME-0-2046654,00.html (Zugriff am 19.05.03)

24 vgl.: http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/16/0,1367,WIRT-3594-3824,00.html (Zugriff am 21.07.03)

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Die Europäische Währung
Hochschule
Universität Rostock  (Institut für Volkswirtschaftslehre)
Note
3,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
27
Katalognummer
V52525
ISBN (eBook)
9783638482172
ISBN (Buch)
9783656822172
Dateigröße
610 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische, Währung, Euro, EZB, Geschichte der EU
Arbeit zitieren
Matthias Endlich (Autor:in), 2004, Die Europäische Währung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52525

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Europäische Währung



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden