Exekutive in den USA und in Deutschland in Theorie und Praxis Ein Vergleich


Seminararbeit, 2005

16 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Grundlagen der Verfassung

Der US-Präsident
Eine Einführung
Die Funktionen des Präsidenten in Theorie und Praxis
chief of state
chief diplomat
commander-in-chief
chief executive
chief legislator
party leader
Kompetenzen und Amtsausübung –historisch betrachtet

Exekutive in der BRD und in den USA – ein Vergleich

Zusammenfasssung: US-Präsident vs. Bundeskanzler und Minister

Literaturverzeichnis

Vorwort

Wie haben sich die amerikanischen Präsidenten, die deutschen Bundeskanzler und Minister im Laufe des zurückliegenden Jahrhunderts geändert? Was ist in ihren Führungsstilen auszumachen? Halten sich wirklich alle Politiker immer an verfassungsrechtliche Prinzipien oder gibt es mehr eine individuelle Verfassungsinterpretation? Wie unterscheidet sich eigentlich das Amt des US-Präsidenten vom Amt des deutschen Bundeskanzlers? Wer hat wie viele Kompetenzen und Möglichkeiten in seiner Amtsausführung?

Die Hausarbeit durchleuchtet diese und einige andere Fragen und versucht, mit der Unterstützung der Ansichten verschiedener Politikwissenschaftler mögliche Antworten aufzuzeigen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Analyse der amerikanischen Exekutiven bzw. des US-Präsidenten und seiner Amtsausübung in Geschichte und Gegenwart.

Das Kapitel <Grundlagen der Verfassung> gibt einen kurzen Überblick über die Kernverfassungsprinzipien der USA. Es ist sicher hilfreich, einige Informationen der amerikanischen Verfassung zu kennen, bevor die Stellung der Exekutiven untersucht wird.

Das Kapitel <US-Präsident> führt von einer Einführung über historische politikwissenschaftliche Ansätze zur Analyse der US-Präsidenten zu den Funktionen, welche die Verfassung dem amerikanischem Präsidenten zuschreibt und deren tatsächlicher Wahrnehmung und Ausübung in der Praxis.

Vertieft wird dieses Thema im weiteren Unterkapitel über die <Kompetenzen und Amtsausübung – historisch betrachtet>, welches zusätzlich einige konkrete Beispiele auflistet.

Nachdem wir schließlich das Amt des US-Präsidenten und die Kernexekutive der USA besser einordnen und verstehen können, ist es spannend, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der amerikanischen Exekutiven und der deutschen Exekutiven im Kapitel <Exekutive in der BRD und den USA – ein Vergleich> zu durchleuchten, wobei darauf Wert gelegt wird, auch das Amt des Bundeskanzlers und dessen Auslegung in der (Nachkriegs-)Geschichte zu betrachten.

Abschließend werden die zentralen Aspekte dieses Vergleichs in einer kurzen Zusammenfassung festgehalten und direkt gegenübergestellt, so dass gegen Ende die Bedeutung der vergleichenden Politikwissenschaft in Bezug auf verschiedene Demokratien deutlich wird.

Grundlagen der Verfassung

Dieses Kapitel gibt einen kurzen Überblick über die Säulen der US-Regierung und die amerikanische Verfassung. Es ist hilfreich, um das Amt des amerikanischen Präsidenten und seine vielfältigen Beziehungen zu anderen Verfassungsorganen besser einordnen und verstehen zu können.

Verfassungsprinzipien – beruhend auf vier Grundprinzipien – legen die Regierungsstruktur und die Machtverteilung fest. (vgl. Filzmaier/ Plasser 1997, 30 ff ) Das erste Prinzip ist die Gewaltenteilung und Kontrolle (seperation of powers and „checks and balances“ ), d.h. auf der horizontalen Ebene wird die Macht aufgeteilt auf die drei großen Säulen Legislative ( Congress, …), Exekutive ( President, Vice President, …) und Judikative ( Supreme Court of the U.S. ,…). Ferner gibt es eine vertikale Machtaufteilung, welche die Staatsgewalten zwischen der Bundesregierung und den einzelstaatlichen bzw. lokalen Regierungen trennt. Um eine Dominanz der Legislativen zu verhindern, haben die Verfassungsgründer ein System der wechselseitigen Kontrolle ( „checks and balances“ ) eingeführt, welches sich dadurch auszeichnet, dass Kompetenzen der Legislativen auf die Exekutive und Judikative übertragen werden und umgekehrt.

Ein zweites Verfassungsprinzip ist der Föderalismus (federalism), welcher die bereits erwähnte Machtverteilung zwischen der Zentralregierung und den einzelstaatlichen Regierungen regelt. Die Machtbeschränkung (limited government) als drittes Verfassungsprinzip stellt die Tatsache dar, dass sich alle Aktionen und Handlungen der Regierenden auf gültiges Recht berufen können und diese zumindest der indirekten Zustimmung der Regierten bedürfen. Rechtsstaatlichkeit und Demokratie werden so gesichert.

Das vierte Verfassungsprinzip ist der Rechtsschutz (judicial review), der dem Supreme Court die Möglichkeit gibt, verfassungswidrige Handlungen von Legislative und Exekutive auf allen Ebenen (national, einzelstaatlich, lokal) zu widerrufen und die Verfassungskonformität zu sichern.

Es lässt sich festhalten, dass die Verfassung die politische Macht der drei Hauptakteure der politischen Prozesse – Kongress, Präsident und Oberster Gerichtshof – festlegt, Regelungen erlässt für die gegenseitige Kontrolle der Verfassungsorgane und den amerikanischen Bürgern individuelle Rechte ( Bill of Rights ) einräumt.

Der US- Präsident

Eine Einführung

„The executive power shall be vested in a President of the United States of America.“ ( Erster Satz in Artikel 2 der Verfassung )

Die Exekutivgewalt wird nicht etwa einer gesamten Regierung oder einzelnen Behörden übertragen, sondern dem US-Präsidenten. Es stellt sich die Frage, ob die Exekutive wirklich so eindeutig in den Händen des Präsidenten liegt und die Legislative vollständig im Kongress ruht (wie in Artikel 1, Abschnitt1 der amerikanischen Verfassung vorgegeben)?

Eine Antwort auf diese Frage haben Jäger und Welz (1995, 136), die zwischen einer institutionellen Trennung der Gewalten und deren funktionalem Verhältnis unterscheiden. Nach Ansicht der Autoren gibt es zahlreiche andere Verfassungsbestimmungen, die den Präsidenten an der Legislativen und den Kongress an der Exekutiven beteiligen. Warum aber gilt der US-Präsident als Symbol der nationalen Einheit? (vgl. Filzmaier, Plasser 1997, 91f. ) Die sogenannte <presidential culture> entstehe laut Filzmaier und Plasser dadurch, dass der US-Präsident als einziger Bundesvertreter indirekt durch das gesamte Volk gewählt wird und die Bürger so das Amt des Präsidenten betreffend allerlei Mythen konstruieren und damit geneigt sind, die Person des Amtsinhabers zu idealisieren. Die Autoren merken ferner an, dass auch Politikwissenschaftler v.a. in den sechziger Jahren lange Zeit Persönlichkeiten wie Washington, Lincoln oder Franklin D. Roosevelt als Helden sahen. Erst in den siebziger Jahren kamen laut den Autoren Zweifel bezüglich des Machtpotentials der Präsidenten auf. Zudem stellten Wissenschaftler fest, dass Präsidenten ihre Macht oft überschätzen und missbrauchen und so eine imperiale Herrschaft (imperial presidency) leben würden. Allerdings wurde die Forschung im Laufe der Zeit immer differenzierter und stellte die These auf, dass die Macht des Präsidenten vielfach eingeschränkt würde durch Faktoren wie den Kongress, einer schwachen Partei mit wenigen unterstützenden Führungspersönlichkeiten, kritischen Journalisten u.a. . Aufgrund der vielfältigen Merkmale einer Präsidentschaft verschiedener Personen wie Bush (im zweiten Golfkrieg zeigten sich Ansätze einer imperialistischen Herrschaft) oder Clinton (weitgehende Machtbeschränkung durch den starken republikanischen Kongress) gehen die Autoren davon aus, dass über die jeweilige Macht und Amtsausübung keine Institution entscheidet, sondern vielmehr die präsidentielle Überzeugungskraft (the power of persuade) in Direktgesprächen oder in den Massenmedien entscheidend ist, um eine starke Führungspersönlichkeit zu entwickeln. Es wird deutlich, dass der Präsident im gesamten Regierungssystem nur einen Teil darstellt, dem sowohl auf Bundesebene als auch auf einzelstaatlicher Ebene viele Teilregierungen gegenüberstehen.

Das Machtpotenzial sollte daher weder überschätzt (nicht für jede wirtschaftliche Entwicklung ist der Präsident verantwortlich) noch unterschätzt werden (der Präsident verfügt v.a. im Bereich der Außenpolitik über einen großen Handlungsspielraum).

Zum Schluss dieser Einführung sollen noch die Vorraussetzungen nach Artikel 2 der Verfassung für das Präsidentenamt genannt werden. Der Präsident ist mindestens 35 Jahre alt; US-amerikanischer Staatsbürger von Geburt aus; er muss mindestens in den letzten 14 Jahren in den USA gelebt haben; seine Persönlichkeit und seine (politische) Karriere sind entscheidend; die Amtszeit beträgt 4 Jahre; nur eine Wiederwahl ist zulässig; gewählt wird der Präsident durch das Volk, indirekt mittels Elektoren.

Die Funktionen des Präsidenten in Theorie und Praxis

Im Unterschied zu europäischen Ämtertrennungen ist der US-Präsident Staats- und Regierungschef (chief of state) zugleich, d.h. der Präsident repräsentiert den Staat nach außen, hält Reden und Ansprachen oder macht Ankündigungen wie zur nationalen Fischfangwoche für Kabeljau (vgl. Filzmaier/ Plasser 1997, 107f.) und übernimmt als Parteiführer (dazu später mehr) führende Regierungsaufgaben.

Als oberster Diplomat (chief diplomat) hat der Präsident die Aufgaben, nach der Zustimmung ( 2/3 Mehrheit) des Senats Verträge zu schließen, Botschafter, Gesandte, Konsuln und die Richter des Obersten Bundesgerichts zu ernennen. Er pflegt ferner die Beziehungen zu ausländischen Regierungen und hat für seine außenpolitischen Pflichten und Kompetenzen einen großen Interpretations- und Handlungsspielraum. „Im Vergleich zur Innenpolitik (domestic policy) ist das System der gegenseitigen Kontrolle (checks and balances) deutlich geringer ausgeprägt.“(Filzmaier, Plasser, 1997, 107) Es ist hierbei beachtlich, dass es keinen linearen Zusammenhang gibt zwischen den Erfolgen (den Kriegserfolgen ) der Außenpolitik und der Unterstützung in der Innenpolitik. (vgl. Filzmaier, Plasser 1997, 109). Ohne Senatszustimmung hat der Präsident das Recht, Staaten und Regimes anzuerkennen, was Präsident Washington bereits 1793 ausnutze, indem er die französische Republik nach einem Besuch von Citoyen Edmond Genê anerkannte.

Der Präsident ist ferner oberster Befehlshaber der Streitkräfte (commander-in-chief). Die Kriegsgewalt (war power) verteilt die Verfassung sowohl auf den Präsidenten als auch auf den Kongress. Der Kongress hat das Recht, Kriege zu erklären (Artikel 1) und der Präsident bekommt das Oberkommando über die Streitkräfte (Artikel 2). Be der Wahrnehmung dieser Funktionen kommt es tatsächlich zu Kontroversen zwischen der Exekutiven und der Legislativen, insofern wie beidenn Seiten Rechte in außenpolitischen Entscheidungsprozessen (vgl. Jäger/ Welz 1995, 157f.) gewährt werden. Einen Konflikt gab es beispielsweise schon 1793 bei der Frage, ob Präsident Washington sein Land im Krieg zwischen Frankreich und Großbritannien ohne Zustimmung des Kongresses für neutral erklären durfte. Zwei Mitglieder des Verfassungskonventes, Hamilton und Madison, schrieben das Recht zur Beantwortung dieser Frage jeweils sowohl dem Präsidenten (Hamilton) als auch dem Kongress (Madison) zu. Aufgrund der Tatsache, dass sich die USA immer mehr zur Weltmacht entwickelte und die außenpolitischen Handlungsspielräume flexibler werden mussten, verschob sich das Machtpotential laut den Autoren Jäger und Welz zugunsten der Exekutiven (des Präsidenten), was sich vor allem in der starken Expansionspolitik der Präsidenten William McKinley und Theodore Roosevelt um die Jahrhundertwende bestätigen ließe. Der Kongress nahm folgerichtig in außenpolitischen Entscheidungssituationen eine immer geringere Rolle ein, so dass der Kongress seit dem zweiten Weltkrieg keine und davor nur vier Kriegserklärungen abgegeben hat. (vgl. Filzmaier/ Plasser 1995, 108). Kampfhandlungen wurden nur noch selten durch Resolutionen vom Kongress unterstützt, waren aber hauptsächlich den Anordnungen der Präsidenten unterworfen. Es hat Versuche gegeben, die außenpolitische Dominanz des Präsidenten einzuschränken wie durch den War Powers Act 1973 ( Beschränkung der Truppenentsendung ins Ausland ohne Zustimmung des Kongresses auf 60 Tage, bei Rückzug auf 90 Tage), der jedoch von Präsident Reagan im Nahost-Konflikt umgangen und welcher von Präsident Bush im Zweiten Golfkrieg als verfassungswidrig erklärt und somit ignoriert worden ist. Was zeigt uns nun die Geschichte? „Der Präsident hatte (…) seine Funktionen als Oberkommandierender, Staatsoberhaupt und Regierungschef genutzt, um (…) seine Befugnisse in der (…) Entscheidungsfrage eines Staates –Krieg oder Frieden- auszuweiten.“( Jäger/Welz 1995, 158) In 100 Fällen ignorierten die Präsidenten den Kongress und ordneten ohne seine Zustimmung Kriegshandlungen an, was sich in der Geschichte von Thomas Jefferson (1801-1809; seine Flotte gegen Piraten) bis Bush (1989 in Panama) zeigt. Kritiker sprechen bezüglich der außenpolitischen Machtbefugnisse von einer imperialen Präsidentschaft (imperial presidency), was sie daraus ableiten, dass die Präsidenten Truppen eigenmächtig in den Krieg führen und sich die Kompetenzen von Legislative und Exekutive verändert haben. (vgl. Jäger/Welz 1995, 158f.) Da die Präsidenten den War Powers Act von 1973 nie wirklich akzeptierten und zum großen Teil ignorierten, muss dieser Versuch zur Eingrenzung der außenpolitischen Macht des Präsidenten als gescheitert angesehen werden.

[...]

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Exekutive in den USA und in Deutschland in Theorie und Praxis Ein Vergleich
Hochschule
Bergische Universität Wuppertal
Veranstaltung
Seminar
Note
2,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
16
Katalognummer
V52313
ISBN (eBook)
9783638480642
ISBN (Buch)
9783656774518
Dateigröße
484 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Hausarbeit zum Seminar Politics made in USA
Schlagworte
Exekutive, Deutschland, Theorie, Praxis, Vergleich, Seminar
Arbeit zitieren
Lars Braun (Autor:in), 2005, Exekutive in den USA und in Deutschland in Theorie und Praxis Ein Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52313

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