Aspekte eines christlichen Gottesbegriffes


Hausarbeit, 2006

16 Seiten, Note: gut


Leseprobe


Gliederung

1 Vorwort

2 Aspekte eines Gottesbegriffes beim heiligen Anselm von Canterbury – Die Frühscholastik

3 Der christliche Gottesbegriff auf Basis des dogmatischen Konzilstextes „Dei filius“ - Der Vorabend des „Kulturkampfes“

4 Vergleichendes Fazit der beiden Kapitel dieser Hausarbeit

1 Vorwort

„Aspekte eines christlichen Gottesbegriffs“ – so lautet der Titel dieser Hausarbeit. Ziel soll es sein, zwei –zeitlich voneinander unabhängige- Darstellungen in den Fokus des Interesses zu stellen.

Dabei beginnen die Ausarbeitungen bei Anselm von Canterbury, der Zeit des 11. Jahrhunderts und der Frühscholastik und reichen mit dem Ersten Vatikanischen Konzil hin zum späten 19. Jahrhundert zum Vorabend des Kulturkampfes.

Es wird folglich erkennbar, dass die Vorstellungen eines christlichen Gottesbegriffs kein abgeschlossenes Absolutum, sondern ein zeitlich - dynamischer Prozess sind.

In Betracht der geistesgeschichtlichen Epochen und deren oben genannten Vertretern, lässt sich ein Zeitrahmen von etwa 700 bis 750 Jahren festmachen.

Nachdem beide Positionen sowohl historisch eingeordnet und inhaltlich

vorgestellt worden sind, wird im Fazit der Versuch unternommen, ein

abschließendes Bild dieser Hausarbeit auszuarbeiten

2 Aspekte eines christlichen Gottesbegriffs bei dem heiligen Anselm von Canterbury - Die Frühscholastik

2.1 Zum historischen Kontext

2.1.1 Zur Vita des heiligen Anselm

Die Person des heiligen Anselm und die Charakteristika der Frühscholastik näher vorzustellen, dieses soll Hauptaufgabe dieser einleitenden Zeilen sein.

Anselm war italienischer Herkunft und stammte aus Aosta, welches im Alpengebirge gelegen ist. Schon früh favorisierte er eine geistlich geprägte Ausbildung, doch konnte diesem Wunsch jedoch erst im Alter von 27 Jahren (1060) durch den Eintritt in die französische Benediktinerabtei Le Bec nachkommen, da sein Vater eine weltlich-politische Laufbahn für Anselm vorgesehen hatte. Aufgrund seiner guten geistigen Entwicklung stieg er 1063 zum Prior der Abtei und Leiter der Klosterschule auf, weitere 15 Jahre später (1078) wurde er Abt der Abtei. Im Jahre 1093 nach vierjähriger Vakanz des dortigen Bischofsstuhls wurde Anselm durch den König William II. von England zum Nachfolger Lanfrancs als Erzbischof von Canterbury bestimmt. Nach einigen machtpolitischen Zerwürfnissen und dem zweimaligen Exilsantritt, starb Anselm von Canterbury 1109.

Im Jahre 1494 sprach Papst Alexander VI. Anselm heilig und weitere 226 Jahre später, d.h. 1720 verlieh ihm Papst Clemens XI. den Ehrentitel „Kirchenlehrer“[1][2].

In die Zeit seines Aufenthalts in Bec fallen zwei seiner großen Werke, nämlich, das 1076 geschriebene „Monologion“ (lat. „Exemplum meditandi de ratione fidei“ – dt. „Beispiel, wie man über den Grund des Glaubens nachsinnt“) und das Proslogion, welches 1077/78 verfasst wurde und Grundlage der hier niedergeschrieben Ausarbeitungen ist. „Fides quaerens intellectum“ – „Glaube, der Einsicht sucht“ - so der ursprüngliche überlegte Titel dieser Schrift. Nach seiner Investitur auf den Erzbischöflichen Stuhl erschien im Jahre 1094 das Werk „Cur Deus homo“ – „Warum Gott Mensch wurde“[3].

2.1.2 Inhaltlicher Punkt der Frühscholastik

Um die philosophiegeschichtliche Epoche der Frühscholastik, das heißt die Zeit vom 9. bis zum 12. Jahrhundert n. Chr. näher zu beschreiben, möchte ich von http://www.wikipedia.de her zitieren, wo es heißt:

Die Scholastik war sehr rational geprägt (vgl. teilweise auch den Rationalismus): Sie stellte die menschliche Vernunft in den Vordergrund, und sprach dem menschlichen Geist eine Sinnhaftigkeit zu, die auch zu anderen Zwecken als der inneren Kontemplation eingesetzt werden müsse. Gemeinsam war allen Scholastikern zum einen die Betonung des menschlichen Verstandes, und zum anderen der unbedingte Glaube an die christliche Offenbarung als unanzweifelbare Wahrheit. Das Projekt der Scholastik war, dem Verstand und dem Glauben eine gleichberechtigte Existenz zu verschaffen.“[4]

Anselm von Canterbury als Vertreter dieser Philosophie und geistesgeschichtlichen Epoche zu benennen, ist sicherlich in keinerlei Art und Weise untrefflich, was schon der (ursprüngliche) Titel des Proslogion, „Fides quaerens intellectum“, belegt. So ist es der „Glaube, der die Einsicht sucht“. Innerhalb der Kapitel II - IV formuliert Anselm eine nähere Bezeichnung Gottes, nämlich, dass Gott das „aliquid quo nihil maius cogitari possit“[5] sei. Auf die grammatische Brillanz dieser Formulierung möchte ich später noch näher eingehen. Zunächst bleibt der Gedankengang auf der inhaltlichen Ebene.

2.2 Inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Anselms Gottesbeweises

2.2.1 „Quod vere sit Deus“ – Dass Gott wahrhaft ist

Dies ist die zentrale Aussage und zugleich Überschrift des zweiten Kapitels des Proslogion. Das entscheidende hierbei ist, dass das „sit“, d.h. das „esse“, nicht als nur Beschreibendes zu verstehen sein soll, sondern die wahrhafte „Existenz“ Gottes beschreiben soll[6]. Eben diese „wahre Existenz“ Gottes zu beweisen, ist Anliegen Anselms. Dabei greift Anselm in seiner Schrift das Beispiel eines Malers auf, mit dessen Hilfe er die zwei Ebenen der Existenz bzw. des Verstehens um die Existenz näher bringen möchte.

Dieses beschreibt im Originaltext der Satz „Aliud enim est rem esse in intellectu, aliud intelligere rem esse“ – „Eines nämlich ist es, wenn eine Sache im Verstand ist, etwas anderes, wenn man versteht, dass eine Sache ist.“[7] So besteht zum einen die Möglichkeit, etwas im Verstand zu haben, dadurch dass man es hört, oder eben, bleiben wir beim Beispiel des Malers, dadurch, dass er sich das Objekt seines Malens vorstellt, es aber noch nicht versteht, weil er es noch nicht gemalt hat. „Hat er es aber bereits gemalt, so hat es sowohl im Verstande als auch versteht er, dass das, was er bereits geschaffen hat, ist.[8] “ Es werden also die beiden Weisen der Existenz deutlich erkennbar: Im Verstand und in der Realität. Und Synthese beider ist die Existenz sowohl im Verstand als auch in der Realität. Und eben hiervon muss auch der Tor (= Atheist), der Anlass der Überlegungen, überzeugt werden. Allein dadurch, dass er „aliquid quo nihil maius cogitari possit“ akustisch wahrnimmt, hat er es nach Anselm in seinem Verstande (= 1. Schritt à in intellectu). Es muss allerdings auch in re (= 2. Schritt) existieren, denn sonst wäre logischer Weise Gott oder besser ausgedrückt das „aliquid quo nihil maius cogitari possit“ eben nicht dieses! Wäre es eben nicht auch in re (dieses „maius“) dann wäre für die Existenz in re etwas durchaus Größeres denkbar. Und das kann eben (in Bezug auf Gott) nicht sein. Folglich lässt sich das „aliquid quo nihil maius cogitari possit“ in seiner Existenz als in intellectu et in re denken.

Aufgrund eben dieser formal - logischen Schlussfolgerung gelingt es Anselm ein anderes Denken über das „aliquid“ hinaus ad absurdum darzustellen. Wir sehen, dass es sich um ein vom Gedankengang her nachvollziehbaren Verlauf handelt.

Dem Leser wird quasi ein Vier-Stufen-Modell vorgestellt, das davon ausgeht, dass ein gedankliches (= Begriffliches Sein)[9] und ein reeles (= wirkliches Sein)[10] Sein von einander in ihrem Gehalt verschiedenen sind und das wirkliches Sein von höherem Stellenwert ist als das begriffliche Sein. Daraus wird gefolgert, dass „das, über das hinaus Größeres nicht gedacht werden kann“ von Existenz sein muss. Wäre es nur gedankliches Konstrukt, so ließe sich ohne weiteres ein „existierendes denkbar Größtes“[11] denken. Und eben dieses kann im Bezug auf Gott nicht ausgesagt werden. Wenn wir dieses Argument in Bezug auf Gott verwenden, so erweist sich ein nicht gedachtes Nicht-Sein Gottes als nicht möglich.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


[1] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Anselm_von_Canterbury

[2] Vgl. Anselm von Canterbury, Proslogion, Reclam Verlag, S.132-135 [= Anselm, Proslogion]

[3] Vgl. Anselm, Proslogion S. 132-135

[4] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Scholastik

[5] Vgl. Anselm, Proslogion S. 23

[6] Vgl. Karl Barth, Fides quaerens intellectum, S. 103

[7] Vgl. Anselm, Proslogion S. 22-23

[8] Vgl. Anselm, Proslogion S.22-23

[9] Vgl. Klaus Müller, Gott erkennen. Das Abenteuer der Gottesbeweise, S. 49

[10] Vgl. Klaus Müller, Gott erkennen. Das Abenteuer der Gottesbegriffe, S.49

[11] Vgl. Klaus Müller, Gott erkennen. Das Abenteuer der Gottesbegriffe, S.49

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Aspekte eines christlichen Gottesbegriffes
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn  (Fundamentaltheologisches Seminar)
Note
gut
Autor
Jahr
2006
Seiten
16
Katalognummer
V52304
ISBN (eBook)
9783638480550
ISBN (Buch)
9783640858996
Dateigröße
388 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Aspekte, Gottesbegriffes
Arbeit zitieren
Marc Sprungmann (Autor:in), 2006, Aspekte eines christlichen Gottesbegriffes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52304

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